Termine

Sitzungstermine, Tagesordnungen und Vorlagen

Hier finden Sie nicht nur die aktuellen Sitzungstermine, sondern können sich auch Tagesordnungen und Vorlagen aus vergangenen Sitzungen anzeigen lassen.
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Besonderheit: Die Sitzungen der Ortsräte Emmerstedt, Büddenstedt und Offleben beginnen zur u. a. Uhrzeit mit einem nichtöffentlichen Teil. Der öffentliche Teil folgt dann ca. 30 Minuten später.

Ortsrat Barmke

Dienstag, 12. Mai 2020 , 18:30 Uhr
Schützenhaus Barmke, Buschmühle (Zum Stüh), 38350 Helmstedt OT Barmke



TOP 1 Eröffnung der Sitzung

Protokoll:

Der Ortsbürgermeister eröffnet die öffentliche Sitzung und begrüßt die Anwesenden.

 
TOP 2 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Protokoll:

Weiter stellt der Ortsbürgermeister die ordnungsgemäße Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit des Ortsrates Barmke fest.

 
TOP 3 Feststellung der Tagesordnung

Protokoll:

Nachdem keine Änderungswünsche zum öffentlichen Teil der Tagesordnung vorgetragen werden, stimmt der Ortsrat Barmke dem öffentlichen Teil der Tagesordnung einstimmig zu.

 
TOP 4 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Den anwesenden Einwohnern wird Gelegenheit gegeben, sich zu den Tagesordnungspunkten und zu sonstigen Angelegenheiten der Gemeinde zu äußern, sowie Fragen an die Ortsratsmitglieder und die Verwaltung zu stellen. Hiervon wird kein Gebrauch gemacht.

 
TOP 5 Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung am 18.02.2020

Protokoll:

Der Ortsrat Barmke genehmigt einstimmig den öffentlichen Teil der Niederschrift über die Sitzung am 18.02.2020.

 
TOP 6 Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung am 10.03.2020

Protokoll:

Der Ortsrat Barmke genehmigt einstimmig den öffentlichen Teil der Niederschrift über die Sitzung am 10.03.2020.

 
TOP 7 Vergabe von Ortsratsmitteln

Protokoll:

Der Ortsbürgermeister berichtet, dass aktuell keine Anträge auf Bezuschussung aus Ortsratsmitteln vorliegen.

Die bereits beschlossenen Zuschüsse für Veranstaltungen in diesem Jahr, die aufgrund der Corona-Krise nicht oder noch nicht stattgefundenen haben, werden vorerst nicht zurückgenommen, da später evtl. Ersatzveranstaltungen ausgerichtet werden.

 
TOP 8 Bauleitplanung Helmstedt; Bebauungsplan OTB 390 "Gewerbegebiet A 2 Barmke" (1. Änderung) - Auslegungsbeschluss -

Beschluss:

1. Dem Entwurf des Bebauungsplanes OTB 354 Gewerbegebiet A2  - Barmke mit örtlicher
    Bauvorschrift, 1. Änderung und der Begründung wird zugestimmt.

2. Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes OTB 354 Gewerbegebiet A2 - Barmke mit
    örtlicher Bauvorschrift, 1. Änderung und der Begründung soll durchgeführt werden.



Protokoll:

Der Ortsbürgermeister verweist auf die Vorlage, die Herr Schobert kurz erläutert.

Ergänzend fügt Herr Schobert hinzu, dass die Planungen für das Logistikunternehmen etwas von der bisherigen Bebauungsplanung abweichen. Es gehe insbesondere um die Höhe, welches der Architekt in der öffentlichen Vorstellung bereits ausgeführt habe. Die Folge daraus sei, dass der Bereich entsprechend anpasst werden müsse. Es stehe auch noch nicht genau fest, wie der weitere zeitliche Verlauf aussehe, weil die Corona-Krise auch dieses große Unternehmen erfasst habe, um das es hier gehe. Nach den hier vorliegenden Informationen könne davon ausgegangen werden, dass die Pläne fast so wie eingereicht realisiert werden, was bedeute, dass die Anzahl der geplanten Arbeitsplätze auch in anderen Planungen enthalten seien. Möglicherweise werde sich der Baukörper noch etwas verkleinern, was aber keine Auswirkung auf die Höhe habe, um die es hier vor allem gehe.

Frau Klimaschewski-Losch weist darauf hin, dass das Thema „Entwässerung und Abwasser in Barmke“ in Zusammenhang mit dem Gewerbegebiet im Blick behalten werden sollte, da das gesamte Abwasser durch den Ort geleitet werde, was aber für die Bürger von Barmke keine Nachteile mit sich ziehen dürfe.

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, lässt der Ortsbürgermeister über den Beschussvorschlag abstimmen.

Der Ortsrat Barmke fasst einstimmig, bei einer Stimmenthaltung, folgenden Empfehlungs-


TOP 9 Bauleitplanung Helmstedt; Bebauungsplan Nr. OTB 386 "Höltgeberg" - Aufstellungsbeschluss - - Umlegungsanordnung -

Beschluss:

1. Der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. OTB 386 "Höltgeberg" für das in der
    Anlage 1 gekennzeichnete erweiterte Gebiet wird gefasst.

2. Die Übertragung der Umlegungsbefugnis gem. § 46 (4) BauGB für das in Anlage 1
    gekennzeichnete Gebiet auf das LGLN wird beschlossen. Die Einzelheiten werden in
    einer Vereinbarung mit der Verwaltungsbehörde geregelt.

Anmerkung:
Die im Beschluss genannte Anlage hat der Vorlage beigelegen.



Protokoll:

Der Ortsbürgermeister verweist auf die Vorlage und berichtet, dass er aufgrund der vorliegenden Bekanntgabe Nr. B 027/20 bezüglich der Erweiterung des geplanten Baugebietes und der damit verbundenen zeitlichen Verzögerung bei der Umsetzung, die Verwaltung um Erläuterung gebeten habe und erteilt Herrn Schobert das Wort.

Herr Schobert erläutert kurz die Vorlage und berichtet vorab, es sei nicht geplant, den Anschluss an die Bardenbike schon während der Bauphase vorzunehmen. Das bedeute, dass die Straße in diesem Bereich erst zum Schluss erstellt werde, weil das Dorfinnere einen Durchgangsverkehr mit Baufahrzeugen nicht noch einmal verkraften könne.
Anschließend gibt er einige Erläuterungen über den Zeitplan der Umsetzung ab. Die Vergrößerung des Planbereiches und die damit verbundene Konsequenz, keine Verfahrenserleichterungen in Anspruch nehmen zu können, müssen nicht zu einer zeitlichen Verlängerung des Planverfahrens führen. Wesentliche Verfahrenserleichterungen bei einem kleineren Planbereich, die sich zeitlich auswirken, sei die Möglichkeit, auf eine frühzeitige Bürgerbeteiligung und Behördenbeteiligung zu verzichten. Gerade die frühzeitige Behördenbeteiligung gewährleiste im frühen Planungsstadium bereits entsprechende Hinweise, die, wenn sie erst im Auslegungsverfahren bekannt werden, häufig eine erneute Auslegung bedingen. Dies sei dann eher kontraproduktiv. Die dann notwendigen Gremienbeschlüsse, die Voraussetzung für die erneute Auslegung seien, führen dann eher zu einer Zeitverzögerung. Daher führe die Verwaltung in der Regel immer eine frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durch, auch wenn sie rechtlich davon absehen könnte.
Entscheidende Erleichterung sei im Grunde der Verzicht auf notwendige Ausgleichsflächen. Die Ermittlung der Flächen sei zwar personeller Aufwand, müsse aber nicht zu einem zeitlich längeren Bebauungsplanverfahren führen. Ähnliches gelte für die erforderliche Änderung des Flächennutzungsplanes. Da der Bebauungsplan erst rechtskräftig werden könne, wenn der Flächennutzungsplan genehmigt worden sei, könne es allenfalls aufgrund der Bearbeitungsdauer durch den Landkreis einen zeitlichen Verzug von bis zu drei Monaten geben.
Etwa zwei Monate nach Rechtskraft des Bebauungsplanes könnte das Umlegungsverfahren soweit sein, dass die Stadt Helmstedt in den Besitz der öffentlichen Flächen komme. Denkbar sei ein rechtskräftiger Bebauungsplan in der ersten Jahreshälfte 2021.

Der Ortsbürgermeister fragt an, ob die Grundstückseigentümer, die einem Verkauf nicht zugestimmt haben, nochmals angeschrieben werden können. Alternativ stehe das Umlegungsverfahren an, wo sie ohnehin beteiligt werden müssen.

Herr Schobert antwortet, dass dies in dem Umlegungsverfahren vorgesehen sei.

Anschließend verliest der Ortsbürgermeister den Beschlussvorschlag.

Der Ortsrat Barmke fasst einstimmig folgenden Empfehlungs-


TOP 10 Bekanntgaben  
TOP 10.1 Leaderregion "Grünes Band im Landkreis Helmstedt"; Infokampagne private Antragstellungen

Protokoll:

Herr Schobert verweist auf die schriftlich vorliegende Bekanntgabe und erläutert diese kurz. Er ergänzt, dass eine private Antragstellung zur LEADER-Förderung erst seit vergangenem Jahr möglich sei. Den Ratsmitgliedern sei bekannt, dass dafür erstmalig Mittel in den Jaushalt 2020 eingestellt wurden. Die Verwaltung gehe davon aus, dass die Stadt Helmstedt die Teilnahme am LEADER-Programm weiter fortführen werde, zumal auch keine Gegenstimmen aus dem Rat aufgekommen seien. Sie gehe weiter davon aus, dass das Leader-Programm über den jetzigen Zeitpunkt hinaus auch noch weitere 5 Jahre greifen werde. Daher sei es sinnvoll, hier darauf hinzuweisen.

Auf Nachfrage führt er noch aus, dass die Bürgerinformation zur Antragstellung demnächst erfolgen werde. Der ebenfalls in der Bekanntgabe erwähnte Image-Film sei auch noch nicht online.

Nach dem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, nimmt der Ortsrat Barmke die schriftlich vorliegende Bekanntgabe zur Kenntnis.


TOP 10.2 Bauleitplanung Helmstedt; Bebauungsplan Nr. OTB 386 "Höltgeberg" - Sachstandsbericht -

Protokoll:

Der Ortsbürgermeister verweist auf die schriftlich vorliegende Bekanntgabe und auf die Ausführungen des Tagesordnungspunktes 9 der öffentlichen Sitzung.

Sodann nimmt der Ortsrat Barmke die schriftlich vorliegende Bekanntgabe zur Kenntnis.


TOP 11 Mitteilungen des Ortsbürgermeisters

Protokoll:

Der Ortsbürgermeister berichtet, dass er aufgrund der Kontaktbeschränkungen durch die Corona-Pandemie zwar keine Termine wahrgenommen habe, beabsichtige aber, die Jubiläumsbesuche nachzuholen.

Weiter berichtet er, dass nach Auskunft der ev.-luth. Kirche die Konfirmationen von Mai in den September verschoben werden und das der für Himmelfahrt geplante Gottesdienst für die ev.-luth. Kirchengemeinden Helmstedt und Grasleben am Barmker Schützenhaus durch die coronabedingten Lockerungen noch im Raum stehe. Die Entscheidung darüber werde umgehend bekanntgegeben.

 
TOP 12 Beantwortung von Anfragen aus vorigen Sitzungen

Protokoll:

Eine Beantwortung von Anfragen aus vorigen Sitzungen findet nicht statt.

 
TOP 13 Anträge und Anfragen

Protokoll:

13.1 - Geschwindigkeitsmessanlage

Der Ortsbürgermeister hat im Vorfeld zu dieser Sitzung um einen Sachstand bezüglich der Versetzung der Geschwindigkeitsmessanlage von der Pegler-Stiftung gebeten.

Herr Schobert berichtet, dass die beabsichtigte Begehung mit Mitarbeitern der Pegler-Stiftung coronabedingt noch nicht stattgefunden habe. Außerdem erinnert er an die Übersendung des zugesagten Schriftwechsels, der bei der Verwaltung noch nicht eingegangen sei.

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 13.2 - Verminderung des Wasserhärtegrades in Barmke

Der Ortsbürgermeister hat im Vorfeld zu dieser Sitzung um einen ausführlicheren Sachstand zur Verminderung des Wasserhärtegrades in Barmke gebeten.

Herr Schobert berichtet, dass die Stadt Helmstedt auch keinen näheren Sachstand zu diesem Thema habe. Im Verfahren hatte er sich mit dem Samtgemeindebürgermeister der Samtgemeinde Grasleben, Herrn Janze, verständigt, dass die Samtgemeinde Grasleben federführend für das Barmker Anliegen sein solle, da sie wesentlich mehr Stimmanteile im zuständigen Wasserverband Vorsfelde als die Stadt Helmstedt habe. Daher könne er die von der Samtgemeinde Grasleben herausgegebene Pressemitteilung zu diesem Thema bestätigen, die in einer lokalen Tageszeitung auch für jedermann nachlesbar gewesen sei.

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13.3 – Nutzung der FI-Wege im Bereich des Gewerbegebietes

Der Ortsbürgermeister hat im vorfeld zu dieser Sitzung um einen Sachstand zur Nutzung der FI-Wege im Bereich des Gewerbegebietes gebeten.

Herr Schobert berichtet, dass sich die Verwaltung bei der FI offiziell für die Nichteinhaltung der Zusagen entschuldigt habe. Er habe den Eindruck gewonnen, dass nun eine positive Arbeitsebene erreicht worden sei. Die Verwaltung habe die Schäden, die ihr von der FI zur Kenntnis gegeben wurden, ebenfalls dokumentiert. Es wurde abgesprochen, dass zukünftig auch die FI dokumentieren solle und er jetzt von einer Informationsübereinstimmung ausgehe. Die Verwaltung werde in den nächsten Monaten die gewünschte Allgemeinvereinbarung erarbeiten, so dass alles wie besprochen festgeschrieben sei, wenn es voraussichtlich im Herbst zu weiteren Bauaktivitäten komme.

Herr Kramer stimmt als Mitglied der FI den Aussagen von Herrn Schobert zu, möchte aber die Verwaltung bitten, einen zeitnahen Termin für die Bestandsaufnahme zu finden, was Herr Schobert auch zusagt.

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13.4 – Verkehrsberuhigungsmaßnahmen in Barmke

Der Ortsbürgermeister erinnert an eine der vergangenen Ortsratssitzungen, wo der Ortsrat von der Verwaltung den Auftrag bekommen habe, sich über mögliche Verkehrsberuhigungs-
maßnahmen im Ort Gedanken zu machen. Nach einer interfraktionellen Sitzung habe der Ortsrat nun einige Maßnahmen zusammengestellt, die er der Verwaltung zur Prüfung vorlegen möchte.

Herr Schobert äußert, dass die umfassende Vorstellung aller Vorschläge der derzeit gebotenen Situation für eine kurze Sitzungsdauer entgegenstehe. Daher schlägt er vor, dass der Ortsbürgermeister die Vorschläge schriftlich bei der Verwaltung einreiche, damit die Verwaltung eine fachliche Prüfung vornehmen und eine schriftliche Stellungnahme zur Vorbereitung der dann folgenden intensiven Diskussion auf den Weg bringen könne.

Der Ortsbürgermeister stimmt dieser Verfahrensweise zu.

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13.5 - Fuß- und Radweg zwischen Emmerstedt und Barmke.

Herr Seidel bittet um einen detaillierten Sachstandsbericht bezüglich der Herstellung eines Fuß- und Radweges zwischen Emmerstedt und Barmke.

Herr Schobert sagt einen Bericht zur nächsten Sitzung zu.

 
TOP 14 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Den anwesenden Einwohnern wird erneut Gelegenheit gegeben, sich zu den Tagesordnungspunkten und zu sonstigen Angelegenheiten der Gemeinde zu äußern, sowie Fragen an die Ortsratsmitglieder und die Verwaltung zu stellen. Hiervon wird ebenfall kein Gebrauch gemacht.

Sodann beendet der Ortsbürgermeister die öffentliche Sitzung.

 

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