1. Änderung der Straßenreinigungssatzung, 1. Änderung der Straßenreinigungsgebührensatzung und 1. Änderung der Verordnung über Art, Maß und räumliche Ausdehnung der Straßenreinigung
Beschluss:
Der von der Verwaltung vorgeschlagenen 1. Satzung zur Änderung
- der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Helmstedt
- der Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Stadt Helmstedt und
- der Verordnung über die Art, Maß und räumliche Ausdehnung der Straßenreinigung in der Stadt Helmstedt
wird zugestimmt. Die Änderungssatzungen waren der Beschlussvorlage als Anlage 1, 2 und 3 beigefügt. Hinweis: Die im Beschlussvorschlag genannten Anlagen haben der Vorlage beigelegen.
Protokoll:
Herr Jacobs verweist auf die Vorlage.
Herr Stielau geht auf Nachfrage von Herrn Cohn nochmals auf die durchzuführende Konkretisierung rund um den "Roten Ochsen" ein.
Herr Stielau führt aus, dass es bei der Berechnung Modifikationen insbesondere bei großen Grundstücken geben werde. Dabei werde auch im Einzelnen überprüft, ob es sich ggf. um landwirtschaftlich genutzte Flächen handele, entlang derer gar nicht gereinigt würde. Hier könne man auch eine Deckelung in Erwägung ziehen, bis zu welcher Quadratmeterzahl die Berechnung stattfinden würde. Hierzu gäbe es Vorschläge des Niedersächsischen Städtetages, die in einer Mustersatzung festgelegt seien. Er skizziert den zeitlichen Ablauf so, dass die Änderungssatzungen nach den entsprechenden Beschlüssen am 01.04. in Kraft treten können. Im letzten Quartal käme es dann zur Beratung über die Ablösung des Frontmetermaßstabes zum Flächenmaßstab. Erst wenn man die Übersicht über die zu reinigenden Straßen und die Gesamtzahl habe, könne man diese mit den Kosten ins Verhältnis setzen und einen Quadratmeterpreis errechnen.
Frau Völkel hinterfragt, wie die Berechnung erfolgen würde, wenn ein Grundstück von zwei Seiten betroffen wäre. Herr Stielau erläutert, dass es auch bei Frontmetern einen Maßstab gäbe, bei der die Möglichkeit eines hälftigen Abschlags bei Missverhältnissen bestünde.
Hintergrund sei hier insbesondere, mehr Gebührengerechtigkeit herzustellen.
Auf den Einwand von Herrn Germer, ob hier eine automatische Anpassung erfolge, erwiderte Herr Otto, dass es eine neue Gebührensatzung geben würde, die zum 01.01.2021 in Kraft gesetzt werden solle.
Herr Kahl gibt zu bedenken, dass diejenigen profitieren würden, die viele Frontmeter hätten, diejenigen jedoch, die wenig Frontmeter, aber große Grundstücke hätten, was insbesondere auf dem Land und in Offleben häufiger der Fall wäre, würde es nicht freuen. Er frage sich, warum wieder nur die Grundstückseigentümer zur Kasse gebeten würden, wenn doch von gereinigten Straßen, Wegen und Plätzen alle Einwohner eines Ortes profitieren. Weiterhin bemängelt er die nur schwer nachvollziehbare Regelung der tatsächlichen Gebühren.
Herr Otto gibt Herrn Kahl zunächst dahin gehend recht, dass es für jemanden, der sich mit der Materie nicht täglich beschäftige, schwer sei, einen Zugang dazu zu finden. Die Straßenreinigungssatzung sei eine Grundsatzung, die überhaupt bestimmt, was gereinigt werden soll. Die Gebührensatzung müsse davon unabhängig häufiger, mindestens alle 3 Jahre, angepasst werden. Über einen Zeitraum von drei Jahren seien die tatsächlich entstandenen Kosten auch abzurechnen. Aus diesem Grunde sei es sinnvoll, diese beiden Satzungen getrennt voneinander zu behandeln.
Dass die Reinigung grundsätzlich am Eigentümer eines Grundstücks und nicht am Mieter oder sonstige Nutzer ansetzt, beruhe grundsätzlich auf der Vorgabe des Grundgesetzes, wonach Eigentum verpflichte. Umgekehrt wäre es schließlich so, dass sich bei Wohnwertsteigerungen auch kein Grundstückseigentümer beschweren würde. Weiterhin seien viele Beiträge auch umlagefähig, werden also von weiteren Nutzern auch mittelbar bezahlt. Das Niedersächsische Verwaltungsgericht sei zu der Einschätzung gekommen, der Frontmetermaßstab sei ungerecht. So käme man nicht umhin, etwas was über Jahrzehnte hinweg Recht war, nun zu ändern.
Herr Stielau stellt ergänzend dazu fest, dass es oftmals Verständnisprobleme seien, die zu derartigen Diskussionen führen. Man zahle letztendlich nicht nur für seine Frontmeter, sondern eben anteilig für die gesamte Straße.
Herr Kahl macht deutlich, dass er von einer Wertsteigerung seines Grundstückes keinen Nutzen hätte, solange keine Verkaufsabsicht bestünde. Hier müsse seiner Ansicht nach zwischen Verkaufswilligen und Bestandskunden unterschieden werden.
Nach kurzer weiterer Diskussion fassen die Mitglieder des Ortsrates Büddenstedt sodann mit 6 JA-Stimmen und 1 Enthaltung den folgenden Empfehlungs-
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