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Sitzungstermine, Tagesordnungen und Vorlagen

Hier finden Sie nicht nur die aktuellen Sitzungstermine, sondern können sich auch Tagesordnungen und Vorlagen aus vergangenen Sitzungen anzeigen lassen.
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Besonderheit: Die Sitzungen der Ortsräte Emmerstedt, Büddenstedt und Offleben beginnen zur u. a. Uhrzeit mit einem nichtöffentlichen Teil. Der öffentliche Teil folgt dann ca. 30 Minuten später.

Ortsrat Emmerstedt

Dienstag, 29. April 2014 , 17:00 Uhr
Ratssaal des Rathauses Helmstedt, Markt 1, 38350 Helmstedt



TOP 1 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Eine Einwohnerfragestunde findet statt, in der Herr Brumund auf Nachfrage erklärt, dass das in der Planzeichnung des Bebauungsplanes mit der Ziffer 6 bezeichnete Grundstück als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen sei und nach der Festsetzung dieses Bebauungsplanes auch keine Erschließungsbeiträge anfallen würden. Die Konsequenz dazu sei, dass auf dieser Fläche dann auch nicht mehr gebaut werden dürfe und auch keine Erschließung erfolgen könne. 

 
TOP 2 Bauleitplanung Helmstedt; 59. Änderung des Flächennutzungsplanes "Wiesenstraße Ost" - Auslegungsbeschluss -

Beschluss:

1. Dem Entwurf der 59. Änderung des Flächennutzungsplanes "Wiesenstraße Ost" und der Begründung wird zugestimmt.

2. Die öffentliche Auslegung der 59. Änderung des Flächennutzungsplanes "Wiesenstraße Ost" soll mit Begründung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch durchgeführt werden.



Protokoll:

Der Ortsbürgermeister verweist auf die Vorlage.

Herr Preuß äußert, er sei sehr erfreut darüber, dass in Emmerstedt wieder Bauplätze zur Verfügung stehen und er der Vorlage zustimmen werde.

Frau Kühl fragt an, warum die in der Einwohnerfragestunde angesprochene landwirtschaftliche Fläche in der Planzeichnug des Flächennutzungsplanes als Wohnbaufläche ausgewiesen sei.

Herr Brumund antwortet, dass der Flächennutzungsplan eine vorbereitende Bauplanung beinhalte, die eine Zielkonzeption darstelle, aber kein Bebauungsplan sei, der nachträglich für das Baurecht und letztendlich auch für die Folgeauswirkungen aufgestellt werde. Es sei nicht sinnvoll, für die Zukunft auf einem so kleinen Gebiet eine landwirtschaftliche Fläche als Zielvorstellung einzuplanen. Diese landwirtschaftliche Fläche habe städtebaulich nicht den Grund, dort Landwirtschaft zu betreiben, sondern einen Abstand zwischen dem Gewerbegebiet und dem Wohnbaugebiet zu erhalten. Insofern sei die Zielvorstellung, die in dem Flächennutzungsplan dargestellt werde, durchaus das Wohnen. Das schließe aber nicht aus, dass auf einzelnen kleinen Grundstücken eine landwirtschaftliche Fläche festgesetzt werde.

Herr Rohm möchte wissen, ob die angesprochene landwirtschaftliche Fläche nach Beschlussfassung des Bebauungsplanes zu einem späteren Zeitpunkt trotzdem bebaut werden dürfe, da der Flächennutzungsplan diese Fläche als Wohnbaufläche ausweise und sich somit eine rechtliche Möglichkeit zur Bebauung ergebe.

Herr Brumund antwortet, dass diese Entscheidung dann wieder vom Rat beschlossen werden müsse.

Sodann lässt der Ortsbürgermeister über den Beschlussvorschlag abstimmen.

Der Ortsrat Emmerstedt fasst einstimmig folgenden Empfehlungs-


TOP 3 Bauleitplanung Helmstedt; Bebauungsplan Nr. OTE 345 "Wiesenstraße Ost" - Auslegungsbeschluss -

Beschluss:

1. Dem Bebauungsplanentwurf sowie dem Entwurf der Begründung (Anlage) wird zugestimmt.

2. Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes und des Entwurfes der Begründung soll gem. § 3 (2) BauGB durchgeführt werden.

Anmerkung:
Die im Beschluss genannte Anlage hat der Vorlage beigelegen.

Sodann beendet der Ortsbürgermeister die Ortsratssitzung.



Protokoll:

Der Ortsbürgermeister verweist auf die Vorlage.

Herr Krumpelt fragt zur Verkehrserschließung des neuen Baugebietes an, ob ein direkter Fußweg zur Hauptstraße vorgesehen sei.

Herr Brumund antwortet, dass nach verschiedenen Gesprächen mit den Ortsratsmitgliedern keine unmittelbare Fußwegverbindung mit der Hauptstraße gewünscht wurde, weil diese Planung das gesamte Planverfahren kompliziert hätte. Es sei aber nicht ausgeschlossen, diese Möglichkeit zukünftig noch zu entwickeln, allerdings im Einvernehmen mit dem Grundstückseigentümer.

Sodann lässt der Ortsbürgermeister über den Beschlussvorschlag abstimmen.

Der Ortsrat Emmerstedt fasst einstimmig folgenden Empfehlungs-


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