Bauleitplanung Helmstedt; 59. Änderung des Flächennutzungsplanes "Wiesenstraße Ost" - Auslegungsbeschluss -
Beschluss:
1. Dem Entwurf der 59. Änderung des Flächennutzungsplanes "Wiesenstraße Ost" und der Begründung wird zugestimmt. 2. Die öffentliche Auslegung der 59. Änderung des Flächennutzungsplanes "Wiesenstraße Ost" soll mit Begründung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch durchgeführt werden.
Protokoll:
Der Ortsbürgermeister verweist auf die Vorlage. Herr Preuß äußert, er sei sehr erfreut darüber, dass in Emmerstedt wieder Bauplätze zur Verfügung stehen und er der Vorlage zustimmen werde. Frau Kühl fragt an, warum die in der Einwohnerfragestunde angesprochene landwirtschaftliche Fläche in der Planzeichnug des Flächennutzungsplanes als Wohnbaufläche ausgewiesen sei. Herr Brumund antwortet, dass der Flächennutzungsplan eine vorbereitende Bauplanung beinhalte, die eine Zielkonzeption darstelle, aber kein Bebauungsplan sei, der nachträglich für das Baurecht und letztendlich auch für die Folgeauswirkungen aufgestellt werde. Es sei nicht sinnvoll, für die Zukunft auf einem so kleinen Gebiet eine landwirtschaftliche Fläche als Zielvorstellung einzuplanen. Diese landwirtschaftliche Fläche habe städtebaulich nicht den Grund, dort Landwirtschaft zu betreiben, sondern einen Abstand zwischen dem Gewerbegebiet und dem Wohnbaugebiet zu erhalten. Insofern sei die Zielvorstellung, die in dem Flächennutzungsplan dargestellt werde, durchaus das Wohnen. Das schließe aber nicht aus, dass auf einzelnen kleinen Grundstücken eine landwirtschaftliche Fläche festgesetzt werde. Herr Rohm möchte wissen, ob die angesprochene landwirtschaftliche Fläche nach Beschlussfassung des Bebauungsplanes zu einem späteren Zeitpunkt trotzdem bebaut werden dürfe, da der Flächennutzungsplan diese Fläche als Wohnbaufläche ausweise und sich somit eine rechtliche Möglichkeit zur Bebauung ergebe. Herr Brumund antwortet, dass diese Entscheidung dann wieder vom Rat beschlossen werden müsse. Sodann lässt der Ortsbürgermeister über den Beschlussvorschlag abstimmen. Der Ortsrat Emmerstedt fasst einstimmig folgenden Empfehlungs-
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