Termine

Sitzungstermine, Tagesordnungen und Vorlagen

Hier finden Sie nicht nur die aktuellen Sitzungstermine, sondern können sich auch Tagesordnungen und Vorlagen aus vergangenen Sitzungen anzeigen lassen.
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Besonderheit: Die Sitzungen der Ortsräte Emmerstedt, Büddenstedt und Offleben beginnen zur u. a. Uhrzeit mit einem nichtöffentlichen Teil. Der öffentliche Teil folgt dann ca. 30 Minuten später.

Ortsrat Büddenstedt

Dienstag, 11. Februar 2020 , 17:45 Uhr
Sportheim Büddenstedt, Am Sportplatz 2, Büddenstedt



TOP 1 Eröffnung der Sitzung

Protokoll:

Herr Zogbaum eröffnet den öffentlichen Teil der Sitzung des Ortsrates Büddenstedt um 18.10 Uhr.

 
TOP 2 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Protokoll:

Herr Zogbaum stellt die ordnungsgemäße Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit des Ortsrates Büddenstedt fest.

 
TOP 3 Feststellung der Tagesordnung

Protokoll:

Herr Zogbaum weist auf die Nachmeldung des TOP 8 hin.

Nachdem die Verwaltung und die Ortsratsmitglieder keine Änderungswünsche zur Tagesordnung vorgetragen haben, stellt Herr Zogbaum die Tagesordnung fest.

 
TOP 4 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Den anwesenden Einwohnern wird Gelegenheit gegeben, sich zu den Tagesordnungspunkten und zu sonstigen Angelegenheiten der Gemeinde zu äußern sowie Fragen an die

Ortsratsmitglieder und die Verwaltung zu stellen. Hiervon wird in 4 Fällen zu den Themen Lautsprecheranlage Friedhofskapelle, Verkauf der Schule, Querungshilfe Bergstraße und Öffnungszeiten der Sauna Gebrauch gemacht. Zum Thema Querungshilfe Bergstraße sagt Herr Bode einen öffentlichen Ortstermin gemeinsam mit dem Ortsrat und dem Fachbereich 14 zu. Hierbei sollten nach Möglichkeit die Öffnungszeiten der dort praktizierenden Ärztin berücksichtigt werden.

 
TOP 5 Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 22.10.2019

Protokoll:

Die Mitglieder des Ortsrates Büddenstedt genehmigen einstimmig den öffentlichen Teil der Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates Büddenstedt vom 22.10.2019.

 
TOP 6 Vergabe von Ortsratsmitteln

Protokoll:

Es liegen keine Anträge auf Ortsratsmittel vor.

Herr Esbach spricht die Versorgung des Rathausplatzes mit W-LAN an. Hier fielen jährliche Kosten an. Er schlage vor, diese im Rahmen der Ortsratsmittel zu beschließen. Herr Zogbaum weist darauf hin, dass diesbezüglich ein Grundsatzbeschluss gefasst worden wäre. Hierzu sagt er eine Prüfung zu.

Herr Zogbaum wendet sich an die anwesenden Vereinsvertreter und weist darauf hin, etwaige Anträge für Veranstaltungen bis zur nächsten Ortsratssitzung im Mai zu stellen, um die Ortsratsmittel dann verteilen zu können.

 
TOP 7 Schwimmhalle Büddenstedt - Sachstandsbericht

Protokoll:

Herr Zogbaum geht auf die Entwicklung in diesem Zusammenhang ein und spricht u.a. die Versammlung in der Milchbar im letzten Jahr an, bei der der Bürgermeister Herr Schobert allen Interessierten Rede und Antwort stand. Das Schwimmbad wurde daraufhin am 01.06. geschlossen, da die technischen Voraussetzungen zum Betrieb nicht mehr vorlägen. In der Vorlage an den Stadtrat sei der Investitionsaufwand auf 1,2 Mio. Euro beziffert worden. Eine Wirtschaftlichkeit sei damit  nicht mehr gegeben gewesen. Daraufhin habe man gemeinsam mit dem Ortsrat Offleben einen Änderungsantrag dahin gehend gestellt, einen Trägerverein zu gründen. Im Juni wurde vom Rat der Stadt beschlossen, dass man bis 31.12.2019 die Möglichkeit dazu hätte.

In diesem Zuge wurde eine Projektgruppe mit 20 Personen und mehreren Arbeitsgruppen gegründet. Nach anwaltlicher Beratung kam man in Bezug auf die Vereinsgründung dazu, eine gemeinnützige Gesellschaft gründen zu wollen. Es sei jedoch leider nicht geschafft worden, eine verantwortliche Person zu finden, die diese Gesellschaft führen solle. Damit sei entsprechend des Ratsbeschlusses vom 27.06. die Schließung des Schwimmbades zum Jahresende 2019 endgültig beschlossen worden.

Anfang des Jahres hätte sich die Projektgruppe nochmals zusammengesetzt. Der Bereich Technik setzte sich sehr intensiv mit den zu erwartenden Kosten auseinander. In diesem Rahmen hätte man ein Angebot bekommen, dass die gesamte Sanierung für einen Kostenaufwand von 550.000,00 Euro brutto zu leisten wäre, was eine erhebliche Differenz zu den ursprünglich genannten 1,2 Mio. Euro darstelle. Daraufhin hätte ihn die Projektgruppe gebeten, dass der Ortsrat Büddenstedt einen Antrag stellen möge, den Herr Zogbaum sodann verliest.

Der Ortsrat Büddenstedt stellt den Antrag, den Ratsbeschluss vom 27.06.2019 „Zukunftsentscheidung Hallenbad Büddenstedt“ mit der Vorlage V057a/19 aufgrund erheblich veränderter Investitionsvolumen aufzuheben und neu zu beraten.
Die Verwaltung wird aufgefordert, unverzüglich einen Antrag auf Fördermittel aus den entsprechenden Förderprogrammen (Stichtag 31.03.2020) zu stellen.


Begründung:
Mit Beschluss vom 27.06.2019 ist den Büddenstedter Bürgern die Chance gegeben worden, einen Trägerverein zu gründen, der das Schwimmbad in Zusammenarbeit mit der Stadt Helmstedt weiter betreibt.
Eine Projektgruppe aus 20 Mitgliedern hatte sich umgehend an die Arbeit gemacht. Es wurden in verschiedenen Teams die einzelnen Aufgabenfelder abgearbeitet. Neben erforderlichen Recherchen und Beratungen zu einer möglichen Vereinsgründung war die Erfassung der Sanierungskosten ein wichtiger Bestandteil der Projektarbeit.
Der Projektgruppe ist es aus verschiedensten Gründen aber leider doch nicht gelungen, einen Trägerverein bzw. eine gemeinnützige Gesellschaft zu gründen und damit ist das Hallenbad lt. Beschluss vom 27.06.2019 zum 31.12.2019 endgültig geschlossen.
Von der Firma „Innovative Wassertechnik“ liegt eine Kostenschätzung von netto 465.700 € (brutto 554.183 €) vor. Das ist gegenüber den bisher kommunizierten 1.200.000 €, die dem Ratsbeschluss zu Grunde lagen, ein erheblicher Unterschied. Somit ist die gesamte wirtschaftliche Betrachtung des Hallenbades Büddenstedt neu zu bewerten. Durch Fördergelder ist eine weitere Reduzierung der Sanierungskosten möglich.
Um die laufenden Kosten zu reduzieren, macht die Projektgruppe folgende Vorschläge:
- Teilweise Übernahme der Badeaufsicht durch ausgebildete Mitglieder der DLRG
- Teilweise Übernahme der Aufsicht in der Garderobe durch Mitglieder des Fördervereins
Um die Einnahmen zu verbessern, macht die Projektgruppe folgende Vorschläge:
- Erhöhung der Eintrittsgelder (z.B. von 3 € auf 4 € für Erwachsene)
- Vermietung der Dachflächen Hallenbad und Turnhalle für Solaranlagen
- Zusage Fa. Roehse-Ausbau von 20.000 € jährlich
Mit diesen Maßnahmen könnten die laufenden Kosten auf die angedachten 300.000 € - als Unterstützung des Trägervereins – gesenkt werden. Die Kosten, um das Schwimmbad substanzerhaltend geschlossen zu lassen, sind mit 230.000 € bis 266.000 € in den nächsten Jahren im Haushalt angesetzt.

Die Mitglieder des Ortsrates Büddenstedt nehmen diesen Antrag einstimmig an.

Herr Heineck wirft ein, dass bereits im letzten Jahr darüber gesprochen wurde, die notwendigen Förderanträge zu stellen. Er möchte wissen, warum bisher noch nichts passiert sei. Herr Bode erklärt, dass es keine Grundlage dafür gegeben hätte und verweist auf den damaligen Ratsbeschluss.  Herr Stielau ergänzt, dass dafür auch Eigenmittel der Stadt hätten zur Verfügung gestellt werden müssen, da es sich immer um eine Anteilsfinanzierung handele. Dieses wurde seinerzeit nicht beschlossen.

 
TOP 8 Erlass der 2. Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Helmstedt

Beschluss:

Der in der Anlage beigefügte Entwurf der 2. Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Helmstedt wird beschlossen. Die Verordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung im Amtsblatt des Landkreises Helmstedt in Kraft.



Protokoll:

Herr Zogbaum verweist auf die Vorlage.

Die Mitglieder des Ortsrates Büddenstedt fassen sodann mit 6 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme den folgenden Empfehlungs-


TOP 9 1. Änderung der Straßenreinigungssatzung, 1. Änderung der Straßenreinigungsgebührensatzung und 1. Änderung der Verordnung über Art, Maß und räumliche Ausdehnung der Straßenreinigung

Beschluss:

Der von der Verwaltung vorgeschlagenen 1. Satzung zur Änderung

  1. der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Helmstedt
  2. der Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Stadt Helmstedt und
  3. der Verordnung über Art, Maß  und räumliche Ausdehnung der Straßenreinigung in der Stadt Helmstedt

wird zugestimmt.

Die Änderungssatzungen waren der Beschlussvorlage als Anlage 1, 2 und 3 beigefügt.

Hinweis.

Die im Beschlussvorschlag genannten Anlagen haben der Vorlage beigelegen.

 

 



Protokoll:

Herr Zogbaum verweist auf die Vorlage.

Herr Stielau führt den Sachverhalt aus. Er erinnert daran, dass der Ortsrat in seiner letzten Sitzung beschlossen habe, welche Straßen in das Straßenreinigungskonzept übernommen werden sollen. Dies führe zur Änderung der genannten Vorschriften. Hierzu teilte er eine redaktionelle Änderung mit. Im § 1 der Straßenreinigungssatzung sei die Ringstraße aufgeführt, die nicht gereinigt werden solle. Die Königsberger Straße hingegen sei doppelt aufgeführt, hier sei natürlich nur eine einmalige Reinigung vorgesehen. Dies müsste im Beschlussvorschlag geändert werden. Er weist insbesondere darauf hin, dass die Reinigung, wie abgestimmt einmal monatlich durchgeführt werde. Z.Zt. werde das Ganze bereits erprobt und optimiert, bevor es ab 01.04. in den Echtbetrieb gehe. Er kündigt an, dass der laufende Straßenmeter mit 1,14 € abgerechnet werde. Weiterhin musste durch die Änderung des Nds. Straßengesetzes der Gemeindeanteil verändert werden, der sich von 28,5 % auf 25 % verringerte.

 

Herr Lickfett möchte wissen, ob sich dies auch auf den Winterdienst beziehe. Herr Stielau erläutert, dass dies der Fall wäre und man bei täglichen Schneefällen entsprechend häufiger kommen würde. Aufgrund der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Lüneburg werde zur Herbst- und Wintersaison des kommenden Jahres der Berechnungsmaßstab von Frontmetern auf Quadratmeter des betroffenen Grundstückes geändert.

Die Mitglieder des Ortsrates Büddenstedt fassen sodann mit 5 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 1 Enthaltung mit der Maßgabe, dass im § 1 der 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung die Ringstraße und die Königsberger Straße gestrichen werden und in § 3 der Änderungssatzung die Ringstraße aufgenommen wird, den folgenden Empfehlungs-




TOP 10 Bekanntgaben  
TOP 10.1 Bauvorhaben im Tagebaurestloch Wulfersdorf; - Herstellung der Dauerstandsicherheit Hochkippe Wulfersdorf

Protokoll:

Herr Zogbaum verweist auf die Bekanntgabe.

Herr Bode führt den Sachverhalt aus. Das Thema Standsicherheit der Böschungen sei bereits mehrfach im Ortsrat diskutiert worden. Auf Anfrage des Bürgermeisters habe es eine Mitteilung der LMBV zum Ablauf der Maßnahmen gegeben. Der Inhalt dieses Schreibens ist der Bekanntgabe zu entnehmen.

Herr Zogbaum gibt sein Bedauern darüber Ausdruck, dass die LMBV oder das Helmstedter Revier über diese doch erheblichen Maßnahmen die Öffentlichkeit im Vorfeld nicht besser informiert hätte. So wären viele Diskussionen und Fragen vermeidbar gewesen.

Der Ortsrat Büddenstedt nimmt sodann die Bekanntgabe in der vorliegenden Form zur Kenntnis.


TOP 10.2 Bekanntgabe über den Jahresabschluss 2015 der Gemeinde Büddenstedt

Protokoll:

Herr Zogbaum verweist auf die Bekanntgabe.

Der Ortsrat Büddenstedt nimmt sodann die Bekanntgabe in der vorliegenden Form zur Kenntnis.  


TOP 11 Mitteilungen des Ortsbürgermeisters

Protokoll:

Herr Zogbaum erläutert, dass er im Berichtszeitraum wie üblich Geburtstage und diamantene Hochzeiten besucht habe.

Er könne weiterhin verkünden, dass der Laden am Rathausplatz am 01.04. wieder eröffnet würde. Herr Marcel Rothe werde den Laden eröffnen. Es solle eine Mischung zwischen Bistro, Kiosk und Tante-Emma-Laden werden. Der Betreiber habe sich bereits mit der Kreiswohnungsbau über die Miete verständigt. Er appelliere an die Bürgerinnen und Bürger im Ort, das neue Geschäft rege in Anspruch zu nehmen, damit es wirtschaftlich betrieben werden könne und damit lange Zeit erhalten bliebe.

 
TOP 12 Beantwortung von Anfragen aus vorigen Sitzungen

Protokoll:

Herr Bode erklärt, dass die gestellten Anfragen größtenteils schriftlich beantwortet worden seien. Eine Beantwortung von Herrn Lickfett aus der vorigen Ortsratssitzung stehe noch aus. Hier ging es um die Haftung bei nicht ausgeübter Reinigung. Vieles entwickele sich hier nicht direkt aus dem Gesetzestext. Gerade im Bereich der Verkehrssicherungspflicht ergäben sich viele unterschiedliche Rechtssprechungen in Bezug auf den Straßenwinterdienst. Die Stadt übertrage dem Anlieger die Reinigungspflicht. Dazu gehöre auch die Schneeräumung, die dieser dann auch durchzuführen habe. Sollte jemand aufgrund mangelhafter Reinigung stürzen, wäre dies vom Grundsatz her Sache des Anliegers. Die Stadt könne sich jedoch als Baulastträger nicht ganz und gar aus der Verantwortung herausstehlen. Hierzu gehöre, dass die Stadt bei notorischem Unterlassen der Reinigung auch eine Ersatzvornahme veranlassen müsse.

Herr Lickfett verstehe seine Frage dahin gehend, ob es wirklich jedem Bürger klar sei, dass er bei besonderen Schneeereignissen wirklich für die Schneeräumung bis zur Mitte der Straße verantwortlich und dann in der Haftung sei. Vielen sei das schlichtweg nicht zumutbar bzw. nicht möglich. Er frage sich, ob die Stadt in diesen Fällen unterstützen könne. Herr Bode ergänzt, dass man bei extremen Witterungssituationen wie Eisregen sicherlich im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht mehr tun werde als normal, aber dies gelte natürlich nicht in allen Bereichen des Stadtgebietes und der Ortslagen.

Herr Rippel ist der Auffassung, dass hier entsprechende Informationen der Bürger notwendig seien.  Herr Bode weist darauf hin, dass es sich um eine Satzung handele, die jederzeit eingesehen werden könne. Es sei nicht Aufgabe der Gemeinde, diese an ihre Bürger zu verschicken. Eine Veröffentlichung im Gemeindebrief sei selbstverständlich möglich. Herr Stielau ergänzt, dass eine entsprechende Öffentlichkeitsarbeit betrieben werde. Der Betriebshof verfüge allerdings nur über eine begrenzte Anzahl von Menschen und Material, so dass eine flächendeckende Reinigung für das gesamte Stadtgebiet nicht leistbar sei. Dafür gäbe es die Möglichkeit, Dienstleister in Anspruch zu nehmen. Dies wäre insbesondere für ältere Mitmenschen eine Alternative.

Herr Rippel konstruiert den Fall, dass jemand seinen Weg vorschriftsmäßig reinige und abstreue, Fußgänger aber stattdessen auf der nicht gereinigten Straße gehen würde. Er fragt in diesem Zusammenhang, welche Folgen es hätte, wenn diese Person stürzen würde.

Herr Bode wirft ein, dass man sicherlich eine Vielzahl von Situationen und Einzelfällen darstellen könne. Er sei jedoch nicht der vorsitzende Richter, der ein Urteil sprechen oder eine Rechtsberatung geben könne. Hier käme es auf die Wertung des Einzelfalles an.

 
TOP 13 Anträge und Anfragen

Protokoll:

Herr Esbach geht nochmal auf den Inhalt des TOP 9 und das Urteil des OVG ein, wonach die Berechnung nach laufenden Frontmetern nicht mehr zulässig sei. Ihm sei nicht klar, ob es eine Eigeninterpretation der Stadt Helmstedt sei, dies nach Quadratmetern zu berechnen oder ob es Initiativen gäbe, wie man dies zukünftig handhaben möchte. Herr Stielau erklärt, dass es sich hierbei um eine höchst richterliche Problematik handele. Der Quadratmeter als Maßstab wurde gewählt, um eine möglichst große Gebührengerechtigkeit herzustellen. Die Erkenntnisse aus der Klage in Barsinghausen wurden vom Deutschen Städtetag in deren Mustersatzung eingearbeitet. Die Stadt Helmstedt passe sich dieser Mustersatzung an, weil man schlecht beraten wäre, wenn man sich etwas neues ausdenken würde. In Fällen unverhältnismäßig großer Grundstücke werde es diesbezüglich auch eine Deckelung der Quadratmeterzahlen geben.

 
TOP 14 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Den anwesenden Einwohnern wird nochmals Gelegenheit gegeben, sich zu den Tagesordnungspunkten und zu sonstigen Angelegenheiten der Gemeinde zu äußern sowie Fragen an die Ortsratsmitglieder und die Verwaltung zu stellen. Hiervon wird in 8 Fällen zu folgenden Themen Gebrauch gemacht:

·       Freies W-LAN für Städte und Gemeinden (Förderung des Landes Nds.)

·       Reinigungspflicht entlang städtischer Grundstücke

·       Baugrube Westendorf (früherer Spielplatz, alte Sandkiste)

·       Straßenreinigung

·       Touristische Erschließung der sich bildenden Wasserflächen

·       Weitere Nutzung der Schule

·       Wegezustand zwischen Büddenstedt und Lappwaldsee

·       Sanierung Tagebau

 

Herr Zogbaum schließt die Sitzung des Ortsrates Büddenstedt um 19.25 Uhr.

 

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