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Sitzungstermine, Tagesordnungen und Vorlagen

Hier finden Sie nicht nur die aktuellen Sitzungstermine, sondern können sich auch Tagesordnungen und Vorlagen aus vergangenen Sitzungen anzeigen lassen.
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Besonderheit: Die Sitzungen der Ortsräte Emmerstedt, Büddenstedt und Offleben beginnen zur u. a. Uhrzeit mit einem nichtöffentlichen Teil. Der öffentliche Teil folgt dann ca. 30 Minuten später.

Ortsrat Büddenstedt

Dienstag, 23. April 2019 , 18:00 Uhr
Milchbar, Schwimmhalle Büddenstedt, Am Sportplatz, Büddenstedt



TOP 1 Eröffnung der Sitzung

Protokoll:

Der Ortsbürgermeister Herr Zogbaum begrüßt die Anwesenden und eröffnet die gemeinsame öffentliche Sitzung des Ortsrates Büddenstedt und Offleben.

 
TOP 2 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Protokoll:

Herr Zogbaum stellt die ordnungsgemäße Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit des Ortsrates Büddenstedt sowie des Ortsrates Offleben fest.

 
TOP 3 Feststellung der Tagesordnung

Protokoll:

Nachdem die Verwaltung und die Ortsratsmitglieder keine Änderungswünsche zur Tagesordnung vorgetragen haben, stellt Herr Zogbaum die Tagesordnung fest.

 
TOP 4 Zukunftsentscheidung Hallenbad Büddenstedt

Beschluss:

Das Hallenbad wird kurzfristig vorübergehend und substanzerhaltend geschlossen. Sobald sich ein Trägerverein gründet, der einen Finanzierungsplan für die Sanierung vorlegt, wird die Stadt Helmstedt weiterhin einen Betriebskostenzuschuss und die Personalkosten übernehmen.

Anmerkung:
Der von Herrn Zogbaum und Frau Altock eingebrachte Änderungsantrag mit Begründung ist diesem TOP als Anlage beigefügt.



Protokoll:

Herr Zogbaum übergibt den Vorsitz an Herrn Wolter.

Herr Wolter verweist auf die V057/19 und übergibt das Wort an Bürgermeister Wittich Schobert.

Herr Schobert berichtet über den Sachstand Hallenbad Büddenstedt wie folgt:

Die Fusion zwischen der Stadt Helmstedt und der Gemeinde Büddenstedt bestehe seit dem 01.07.2017, es sei eine neue Kommune entstanden und die Beschlüsse der alten Kommune noch existent. Der Gemeinderat Büddenstedt habe im Jahre 2012 im Rahmen des Haushaltssicherungskonzeptes in Bezug auf die Schwimmhalle folgenden Beschluss gefasst: „Schließung, wenn im Einzelfall Beschädigung oder Reparatur über 100.000 Euro liegen; Schließung im Jahr 2025 bei alter Technik.“ Da das Haushaltssicherungskonzept zum Haushalt gehörte, wurde dieser Beschluss in den Jahren 2013 bis 2017 jeweils mit der Beschlussfassung über den aktuellen Haushalt wiederholt. Darüber hinaus habe der Gemeinderat Büddenstedt im Jahr 2016 bei der Zielvereinbarung mit dem Land Niedersachsen zum Erhalt von Bedarfszuwendungen den Beschluss aus dem Jahr 2012 wie folgt konkretisiert:

Schließung des Hallenbades oder Übertragung auf einen Trägerverein bis Ende 2020, bei gewichtigen Gründen auch später, doch spätestens bis 2023.

Der Gemeinderat Büddenstedt habe den Schließungsbeschluss von 2025 auf 2023 vorgezogen und weiterhin gelte der Beschluss, dass das Hallenbad bei Investitionen über 100.000 Euro zu schließen sei. Dies sei derzeit die rechtliche Ausgangslage, aber der neue Rat der Stadt Helmstedt könne jederzeit frühere Beschlüsse des Rates bzw. des Gemeinderates Büddenstedt wieder aufheben. Man habe letztendlich eine Situation, die vom Rat zu entscheiden sei. Ein Wiederaufleben oder ein Wiederaufheben bei finanziellen Dingen bedeute, wenn ein Beschluss mit einer Zielvereinbarung in Richtung des Landes Niedersachsen gefasst wurde, wonach in diesem Falle 150.000 Euro im Jahr ab 2023  und später bis zu 350.000 Euro im Jahr eingespart werden müssen und dieser Beschluss wieder rückgängig gemacht werde, müsse man einen Beschluss fassen, wie auf anderer Seite ein derartiger Verlust wieder ausgeglichen werde. Das Land Niedersachsen habe Geld in mehreren Abschlägen zur Verfügung gestellt und könne ansonsten diese Beträge wieder zurückfordern.

Die zweite Situation stelle sich wie folgt dar:

Für alle beweglichen und unbeweglichen gemeindlichen Objekte werden regelmäßig elektronische Überprüfungen durchgeführt, daneben gebe es auch die normalen Standardkontrollen. Sofern die Geräte in Ordnung seien, bleiben sie am Netz, ansonsten erfolge ein Austausch. Die Überprüfung des Hallenbades Büddenstedt hatte leider ein sehr negatives Ergebnis zur Folge. Für einige Bereiche bestehe danach unverzüglicher Handlungsbedarf. Für die übrigen Bereiche, die auszutauschen seien, sprich fast die komplette elektrische Anlage, habe man Zeit bis September diesen Jahres. Die geschätzten Investitionen liegen bei rd. 119.000 Euro, wobei beide Gutachten aussagen, es könne noch teurer werden, da man nicht hinter die festen Anlagenteile schauen könne. Nach dem früheren Beschluss des Gemeinderates Büddenstedt wäre diese Investition somit nicht mehr zu tätigen. Man habe jetzt auf jeden Fall Handlungsbedarf und er habe entschieden, dass man innerhalb von 6 Wochen im Juliusbad weitere Öffnungszeiten schaffe, um die unterschiedlichen Nutzer aus Büddenstedt unterzubringen. Man habe am Montag, den 29.04.19 alle Nutzergruppen der Hallenbäder Büddenstedt und Helmstedt zu einem Gepräch eingeladen. Der Montag sei bisher ein Schließtag im Helmstedter Hallenbad, man wolle aber diesen Tag künftig für die Vereine zur Verfügung stellen. Eine sofortige Schließung des Büddenstedter Hallenbades habe er nicht favorisiert, da man den Nutzern eine zumindest halbverträgliche Lösung innerhalb dieser 6 Wochen bis zur Schließung anbieten wolle. Das Gutachten sei eindeutig und eine Schließung sei unumgänglich. Wenn die Maßnahme bis September fertiggestellt sein solle, müsse mit der Sanierung zeitnah begonnen werden. Die andere Problematik liege in den erhöhten Wasserwerten, die nicht der Norm entsprechen und vom Gesundheitsamt nicht auf Dauer geduldet werden. Die Gesamtsituation des Hallenbades war auch schon vor der Fusion bekannt und habe sich über einen längeren Zeitraum entwickelt. Es sei eine Grundsatzentscheidung vom Rat zu treffen, ob komplett saniert werden solle, was sich etwa auf einen Zeitraum von 1 bis zu 2 Jahren hinziehen könne. Derzeit habe man auch für die elektrische Sanierung kein Geld im Haushalt und dementsprechend könne auch nach einem entsprechenden Ratsbeschuss nach der Schließung am 01.06.2019 nicht mit einer Sanierung begonnen werden. Im Augenblick sei man in einer unschönen Lage und es falle allen schwer, ein so positives Bad schließen zu müssen. Sofern man jedoch etwas reparieren wolle, müsse zunächst das Geld dafür zur Verfügung stehen und somit müsse man die Entscheidung des Rates abwarten.

Herr Wolter schlägt vor, dass sich zunächst der Ortsrat und dann die Bürger zur Hallenbadsituation äußern können und übergibt das Wort an Herrn Zogbaum.

Herr Zogbaum bedankt sich bei Herrn Schobert für die Ausführungen und erklärt, dass die Problematik bereits in der letzten Ratssitzung vorgetragen wurde. Er habe dazu in der Ratssitzung nach Absprache mit der Ratsvorsitzungen bereits sein Statement abgegeben, was bei einer Bekanntgabe eigentlich nicht üblich sei. Man musste mit dieser Situation umgehen und er sei sehr angenehm überrascht gewesen, wie vielfältig die Ideen der Bürger waren, um dieses Schwimmbad zu retten. Es wurden von allen Vereinen und von Privatpersonen Unterschriftensammlungen eingereicht, die ihm hier größtenteils vorliegen. Es wurden Spendendosen - auch von Firmen außerhalb von Büddenstedt und Helmstedt - aufgestellt, eine Onlinepetition geschaltet mit mittlerweile über 800 Unterschriften und man habe sogar online gespendet, wobei ein einträglicher Betrag zusammen gekommen sei. Es seien viele Ideen entstanden, wie man weiter Geld sammeln könne, z.B. durch Benefizkonzerte, die in der ersten Planungsstufe seien. Ziel sollte es sein, diese vielen guten Ideen zu steuern und zusammenzuführen. Der Vortrag des Bürgermeisters Schobert wurde auch in der Versammlung des Fördervereins Büddenstedt erläutert und diskutiert, bei dem auch einige Ratsmitglieder der Stadt anwesend waren. Hier wurde u.a. über einen Trägerverein gesprochen und mit einer Bezuschussung der Stadt Helmstedt könne man sich so etwas vorstellen. Beim Bürgermeister und der Politik sei dieser Vorschlag positiv angekommen, wie auch der Presse zu entnehmen war und eine Idee, wo es hingehen könne, um vielleicht dieses Schwimmbad zu erhalten. Die Fa. Röhse-Ausbau aus Büddenstedt habe bereits garantiert, jährlich 20.000 Euro beizusteuern und möchte dafür sorgen, dass über andere Firmen ebenfalls Gelder hinzukommen. Er finde es nicht schön, dass über Medien wie z.B. Facebook negative Meinungen verbreitet werden, z. B. dass in Helmstedt eine Straße saniert werde, aber das Hallenbad Büddenstedt müsse geschlossen werden. Auch Anschuldigungen, dass die Stadt Helmstedt daran schuld sei, keinen Laden oder Blumengeschäft mehr zu haben, sei nicht richtig. Er möchte hier deutlich zum Ausdruck bringen, dass die Hauptschuld an diesem Desaster die ehemalige Gemeinde Büddenstedt trage. Die Gemeinde habe sicherlich auch unter finanziellen Zwängen gelitten, man habe aber auch jahrelang nichts gemacht. Er werde nachher einen Änderungsantrag zur Vorlage stellen, über den der Stadtrat entscheiden müsse, werde jedoch diese Diskussion noch abwarten.

Herr Cohn unterstützt die Aussage des Bürgermeisters, dass das Bad für 1 - 2 Jahre geschlossen werden  müsse, denn so könne es nicht weitergehen.

Herr Heineck erklärt, im Schwimmbad existiere ein Ordner, wo dokumentiert werde, was in der Schwimmhalle durchgeführt wurde, z.B. Reparaturen. Der Inhalt dieses Ordners sei verschwunden und er bittet um Auskunft, warum die fehlenden Dokumente bei den ausführenden Firmen nicht nochmals nachgefordert werden, um den Inhalt wieder zu vervollständigen.

Herr Schobert antwortet, wie man bereits bei der Grunderwerbs- und Gewerbesteuer festgestellt habe, war die Aktenführung der ehemaligen Gemeinde Büddenstedt nicht immer nachvollziehbar. Für die Beurteilung der jetzigen Lage seien diese Unterlagen unerheblich, entscheidend sei nur, dass die elektrischen Anlagen aufgrund des Gutachtens nicht in Ordnung seien und es bestehe daher dringender Handlungsbedarf. Das Gutachten wurde allen Ratsmitgliedern zur Verfügung gestellt.

Herr Heineck erfragt, warum nicht alle 4 Jahre eine vorgeschriebene Sicherheitsüberprüfung durchgeführt wurde.

Herr Schobert erklärt, die Stadt Helmstedt sei durch die Fusion erst ab 01.07.2017 in der Verpflichtung, warum und ob die Überprüfung vor der Fusion evtl. nicht durchgeführt wurde, könne er hier nicht beantworten.  

Herr Jeglortz befürchtet, wenn dieses Bad einmal für notwendige Reparaturen geschlossen werde, dass es dann für immer geschlossen bleibe, da immer neue Mängel entdeckt werden.

Herr Lickfett erklärt, man habe seit der Fusion eine gut funktionierende Verwaltung bekommen, u.a. im Baubetrieb und dem Bereich der Grünlagen. Er sei erstaunt, dass Herr Schobert die Schließung des Bades ohne vorherigen Ratsbeschluss geplant habe und keine Alternativen in Betracht gezogen wurden. Mit einem Trägerverein könne man das Bad evtl. noch 10-15 Jahre weiter erhalten. Er habe kein Gutachten vom Sachverständigen erhalten und auch keinen Beschluss von 2012 in den Protokollen der ehemaligen Gemeinde Büddenstedt gefunden.

Herr Kahl erklärt, man müsse die Verantwortlichen suchen, denn Verstöße gegen die Betriebssicherheitsverordnung und das Arbeitsschutzgesetz seien keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat. Man könne dies nicht unter den Tisch kehren und er sehe hier noch Klärungsbedarf. Ferner habe er dem Elektroprüfbericht entnommen, dass es zwar Probleme mit der Unterverteilung 1 gebe, aber die Stromleitungen und die Schutzleiterprüfung waren in Ordnung. Die Unterverteilung könne man vormontieren und austauschen und dies sei nicht so kostspielig, wie die komplette Elektroanlage für 120.000 Euro austauschen zu lassen. Man habe bis September 2019 Zeit und könne die Anlage weiterlaufen lassen. Er verstehe nicht, warum das Bad vorzeitig geschlossen werden solle und bittet um nochmalige Prüfung.

Herr Klinghardt hält den Termin zur Badschließung am 01.06.2019 für sehr ungünstig, da dann auch das Hallenbad Helmstedt schließe. Aufgrund der Ausführungen von Herrn Kahl sei hier kein lebensbedrohlicher Zustand und man könne die Schließung noch hinausschieben.

Herr Schobert erklärt, es sei eine sehr schwierige Einschätzung, aber er als Bürgermeister trage die Hauptverantwortung, die auch nicht der Rat übernehmen könne. Es gebe eine Reihe von Personen, die ihm geraten haben, das Bad sofort zu schließen. Das Vereinsleben liege ihm sehr am Herzen und er habe daher entschieden, diese 6 Wochen zu nutzen. Für alle Maßnahmen, egal welcher Größenordnung, stehe auch nach Verabschiedung des Nachtragshaushalts im Juni 2019 kein Geld im Haushalt zur Verfügung. Die Mängel bei der Elektrik haben sprichwörtlich das Fass zum Überlaufen gebracht und das Bad sei in die Jahre gekommen. Man habe nach Schließung des Bades am 01.06.19 Zeit zu überlegen, wie man die Maßnahme finanzieren könne. Der Beschluss der ehemaligen Gemeinde Büddenstedt 2012 wurde nicht wegen der reinen Investition gefasst, sondern wegen der laufenden Kosten pro Jahr. Man beabsichtige auch, die Revisionszeit des Hallenbades Helmstedt zu verkürzen, um die Schließungsdauer in Helmstedt so gering wie möglich zu halten. Letztlich müsse der Rat - nach Anhörung der Einwohner - eine Entscheidung treffen.

Herr Rippel erklärt, das Hallenbad wurde 1967 gebaut und 2006 habe es schon Probleme mit den Werten gegeben. Er führt die Maßnahmen auf, die damals zu einer Werteverbesserung geführt haben. Er gibt zu bedenken, dass es sich bei dem 1997 gebauten großen Becken um ein sog. „schwimmendes Becken“ handele, was auf Schwingungsdämpfern stehe und, sofern das Wasser für 2 Jahre abgelassen werde, man das Hallenbad danach nur noch abreißen könne.

Herr Zogbaum verliest sodann den folgenden Änderungsantrag zur Vorlage 057/19:

Die Ortsräte Büddenstedt und Offleben stellen folgenden Änderungantrag:

  1. keine sofortige Schließung des Hallenbad Büddenstedt
  2. Kurzfristige Sofortmaßnahmen um das Hallenbad vorübergehend weiter zu betreiben
  3. Gründung eines  Trägervereins bis Ende 2019
  4. Übergabe des Hallenbades an den Trägerverein in 2020
  5. Weitere Bezuschussung durch die Stadt Helmstedt durch Übernahme der Personalkosten und eines Betriebskostenzuschusses
  6. Sanierung des Hallenbades durch den Trägerverein
  7. Mittelfristig Minimierung der Bezuschussung durch die Stadt Helmstedt

Begründung:

In der Vorlage 057/2019 wird die notwendige Sanierung ausführlich erläutert. Sie wird mit ca. 1,2 Mio € beziffert. Die Verwaltung schlägt dem Rat der Stadt Helmstedt vor, das Hallenbad sofort zu schließen und eine Sanierung abzulehnen.

Die Ortsräte Büddenstedt und Offleben sind der Meinung, dass die Sanierung mit einem geringeren Aufwand als in der Vorlage beziffert durchgeführt werden kann. Wir haben z.B. ein Alternativangebot für ein Gewerk, welches ca. 20 % niedriger ist als in der Sanierungsstudie kalkuliert. Durch ehrenamtliches Engagement sind weitere Kosteneinsparungen möglich. Wir gehen von einem finanziellen Aufwand von rd. 600 - 800.000 € aus. Zur Frage "Wo soll das Geld herkommen?" haben wir folgende Lösungsvorschläge:

Möglichkeiten sehen wir in der Gründung eines Trägervereins, der z.B. aus dem bestehenden Förderverein Schwimmbad Büddenstedt hervorgehen kann. Der Presse war zu entnehmen, dass der Bürgermeister der Stadt Helmstedt und auch weitere politische Gremien die Idee offensichtlich überzeugt aufgegriffen haben, die in der Jahreshauptversammlung des Fördervereins diskutiert worden ist. Zur Finanzierung des Trägervereins ist uns ein 5-stelliger Betrag von Büddenstedter Unternehmen jährlich zugesichert worden. Außerdem sind wir zuversichtlich, dass ca. 20-30 % der Unterstützer der Unterschriftenlisten sowie Online-Petition Mitglied im Trägerverein werden und somit Worten bzw. "Unterschrift Taten folgen lassen"; zusammen mit den Eintrittsgeldern sind diese Mitgliedsbeiträge ein fest kalkulierbarer Bestandteil für eine Finanzierung der Sanierung.

Es wird aber weiterhin die Unterstützung der Stadt Helmstedt benötigt. Durch die Übernahme der Personalkosten und Zahlung eines Betriebskostenzuschusses wird der Trägerverein soweit entlastet, dass die Sanierung durchgeführt werden kann. Nach Abschluss der Sanierungsarbeiten kann die Bezuschussung durch die Stadt Helmstedt sukzessive weniger werden.

Herr Cohn schlägt vor, dass der Zuschuss der Stadt nicht höher sein solle als der bisher gezahlte Zuschuss.

Frau Altrock erklärt, es sei unrealistisch zu fordern, das Bad nicht sofort zu schließen. Sie halte auch kurzfristige Sofortmaßnahmen für unwirtschaftlich, ohne vorher die langfristige Finanzierung zu regeln. Daher schlägt sie vor, erst den Trägerverein zu gründen und erst dann über das weitere Vorgehen zu entscheiden.

Herr Zogbaum befürchtet, dass die bisherigen Badegäste nach einer ca. 2-jährigen Schließung des Bades andere Alternativen für die Zukunft gefunden haben und die ganze Sanierung nicht zum Erfolg führe, da die Badegäste ausbleiben. Er bittet den Bürgermeister um Auskunft, ob er eine Möglichkeit sehe, durch eine geringe finanzielle Sofortmaßnahme das Hallenbad weiterzuführen.

Herr Schobert erklärt, eine günstige finanzielle Sofortmaßnahme komme nicht in Betracht und erläutert ausführlich die Gründe, die dagegen sprechen. Man wolle ein neues funktionstüchtiges Bad bekommen, was voraussichtlich 2 Mio. Euro kosten werde und deswegen müsse die Ratsentscheidung abgewartet werden.

Es schließt sich eine weitere ausführliche Diskussion an.

Nach Abstimmung über den Änderungsantrag fassen die Ortsräte Büddenstedt und Offleben gemeinsam einstimmig folgenden Empfehlungs-



TOP 5 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Den anwesenden Einwohnern wird Gelegenheit gegeben, sich zu den Tagesordnungspunkten und zu sonstigen Angelegenheiten der Gemeinde zu äußern, sowie Fragen an die Ortsratsmitglieder und die Verwaltung zu stellen.

Hiervon wird zum Thema "Zukunftsentscheidung Hallenbad Büddenstedt" reichlich Gebrauch gemacht. Dabei werden u. a. verschiedene Möglichkeiten zur Generierung von Haushaltsmitteln, Spenden- und Fördergeldern sowie technische Sanierungsmöglichkeiten angesprochen.

Ferner wird hiervon zu folgenden weiteren Themen Gebrauch gemacht:

  • Beschädigung an der Außenfassade der Turnhalle durch Spechte
  • Weiternutzung der Milchbar und Sauna
  • Verwendung von Gewerbesteuerrückzahlungen
  • Touristische Nutzung des Lappwaldsees
  • Nachnutzung der Schule in Büddenstedt

Nach einer kurzen Pause übernimmt Herr Zogbaum wieder den Vorsitz.

 
TOP 6 Beschluss Zuschuss für das Hallenbad Büddenstedt im Rahmen der Sportstättensanierung

Beschluss:

Die Stadt Helmstedt wird beauftragt, eine Prüfung dahingehend vorzunehmen, ob das Hallenbad Büddenstedt auch unter der Leitung eines Trägervereins zuschussfähig ist. Weiterhin sollen alle erforderlichen Maßnahmen für eine entsprechende Antragstellung vorgenommen werden.



Protokoll:

Herr Zogbaum erfragt, ob das Hallenbad auch unter Leitung eines Trägervereins zuschussfähig ist.

Herr Schobert sagt eine verwaltungsseitige Prüfung zu.

Nach kurzer Diskussion fassen die Ortsräte Büddenstedt und Offleben gemeinsam einstimmig folgenden

 
TOP 7 Bekanntgaben

Protokoll:

Es liegen keine Bekanntgaben vor.

 
TOP 8 Mitteilungen der Ortsbürgermeister

Protokoll:

Herr Wolter weist auf die gute Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung Helmstedt hin. Es gebe aber auch Ärgernisse, wie die Bauschutteinlagerungen aus einem Atomkraftwerk, die Planung einer Mono-Klärschlammanlage, weil sich die Düngeverordnung geändert habe, Anlieferung von Gülle durch die Holländer usw. Er lobt noch die gute Zusammenarbeit mit dem Leiter des Betriebshofes, Herrn Kuschenek und dass sich u. a. die Dörfer in Bezug auf die Bepflanzung positiv entwickelt haben.  

Herr Zogbaum teilt mit, dass es einen Interessenten für den Konsum gebe, was die Stadt Helmstedt bereits unterstütze. Sofern dieser Laden öffne, appelliert er an die Einwohner, dort auch einzukaufen und sich nicht zu beschweren, wenn dieser evtl. wegen schlechter Umsätze in Kürze wieder schließe.  Zum Thema Rathausgaststätte habe er zu berichten, dass die Stadt Helmstedt ihre Arbeiten alle erledigt habe, was vom Wirt auch bestätigt wurde. Die Gaststätte solle so schnell wie möglich öffnen, er wolle aber keinen Termin mehr vorgeben, da einige Handwerker die Arbeit nicht pünktlich ausführen. Er hoffe, dass die Gaststätte in 2 bis 3 Wochen öffnen könne.

 
TOP 9 Beantwortung von Anfragen aus vorigen Sitzungen

Protokoll:

Beantwortungen von Anfragen aus vorigen Sitzungen liegen nicht vor.

 
TOP 10 Anträge und Anfragen

Protokoll:

Herr Rippel bittet um umgehende Reparatur des Schadens im Dach des großen Rathaussaals in Büddenstedt, da er sonst größere Schäden im Innenbereich befürchtet. Er habe diesen Schaden bereits vor Ostern "auf dem kleinen Dienstweg" einem Betriebshofmitarbeiter gemeldet, der sich darum kümmern wollte, aber leider sei bis heute nichts geschehen.

Herr Schobert bittet, solche Schäden künftig direkt dem Fachbereichsleiter, Herrn Stielau bzw. dem Betriebshofleiter, Herrn Kuschenek, zu melden, damit schnell Abhilfe geleistet werden könne.

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Herr Lickfett fragt nach einer bereits früher gestellten Anfrage zur Kläranlage Nord, ob dort ein dauerhafter Kompostierungsplatz errichtet werde. Leider habe er darauf bis heute von der Verwaltung noch keine Antwort bekommen.

Herr Schobert antwortet, der Landkreis versuche, die Terrakomp weiterzuführen, was aber noch nicht feststehe. Man suche derzeit nach Lösungen, da die Kompostieranlage im St.-Stephani-Friedhof nicht ausreiche, um alle Kompostmengen aufnehmen zu können.

Ferner habe er zum Breitbandausbau diverse E-Mails geschrieben und dann für seinen Standort die Auskunft bekommen, dass die Anlieger der Straße 6.000 Euro zu zahlen haben. Vom Landkreis habe er vorher die Auskunft bekommen, dass dies kostenlos sei.

Herr Schobert erklärt, die Zuständigkeit für die Ausführung des Breitbandausbaus liege komplett bei der Stabsstelle des Landkreises Helmstedt und man habe weder Einfluss noch direkten Kontakt zu Vodafone. Herr Zogbaum ergänzt, Herr Bode habe in der letzten Ortsratssitzung mitgeteilt, dass die Problematik mit dem Breitbandausbau mit dem Landkreis geklärt sei und die zugesagten Straßen auch weiterhin den vergünstigten Anschluss bekommen.

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Herr Heineck erklärt, er habe ihm Rahmen einer Trauerfeier festgestellt, dass die Beschallungsanlage auf dem Friedhof Büddenstedt sehr leise und nicht höher einzustellen sei. Er stellt daher den Antrag, eine neue Beschallungsanlage für die Friedhofskapelle zu beschaffen.

Herr Schobert sagt eine Überprüfung und eine eventuelle Aufnahme der Haushaltsmittel in den Haushalt 2020 für eine Ersatzbeschaffung zu.

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Herr Jeglortz fragt zur Parkplatzsituation zwischen Reinsdorf und Offleben an, ob es seitens der Stadt Helmstedt Möglichkeiten gebe, das Parken auf dem nicht dafür vorgesehenen Streifen und Radweg zu untersagen.

Herr Schobert antwortet, dass die Zuständigkeit für diese Straße beim Landkreis Helmstedt liege und die Stadt bezüglich dieses Problems schon mehrfach mit dem Landkreis in Kontakt getreten sei. Es habe seitens des Landkreises bereits Kontrollen gegeben. Ebenso wurde der dortige Industriebetrieb angeschrieben und gebeten, seine Mitarbeiter auf das Parkverbot hinzuweisen. Da dies aber bisher nicht zum Erfolg geführt habe, werde die Verwaltung nochmals mit dem Landkreis Helmstedt in Kontakt treten.

 
TOP 11 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Den anwesenden Einwohnern wird erneut Gelegenheit gegeben, sich zu den Tagesordnungspunkten und zu sonstigen Angelegenheiten der Gemeinde zu äußern, sowie Fragen an die Ortsratsmitglieder und die Verwaltung zu stellen. Hiervon wird zu den Themen

  • Umbenennung von Straßen und Postzustellungsprobleme
  • Bestandsschutz Hallenbad Büddenstedt
  • Nutzung des großen Rathaussaales

Gebrauch gemacht.

Anschließend übergibt Herr Zogbaum die zum Erhalt des Büddenstedter Hallenbades erstellten Unterschriftenlisten an Herrn Schobert und schließt um 20:35 Uhr die Sitzung.

 

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