Bauleitplanung Helmstedt; 60. Änderung des Flächennutzungsplanes Gewerbegebiet A2/Barmke - Feststellungsbeschluss -
Beschluss:
1. Den Abwägungsvorschlägen (Anlage 3), zu den in der öffentlichen und erneuten öffentlichen Auslegung vorgebrachten Anregungen, wird beigetreten. 2. Die 60. Änderung des Flächennutzungsplanes „Gewerbegebiet A2 Barmke“wird gem. § 6 BauGB beschlossen. Der Begründung zur Änderung des Flächennutzungsplanes wird zugestimmt. Anmerkung: Die im Beschluss genannte Anlage hat der Vorlage beigelegen.
Protokoll:
Der Ortsbürgermeister schlägt vor, die Vorlage zu diesem Tagesordnungspunkt V199/18 und die des folgenden Tagesordnungspunkten V 200/18 gemeinsam zu beraten, da die Themen identisch seien. Die Abstimmungen über die Beschlussvorschläge werden dann wieder getrennt voneinander erfolgen. Der Ortsrat Barmke stimmt dieser Verfahrensweise zu. Sodann nimmt der Ortsbürgermeister kurz Bezug auf das bisherige Geschehen und bittet anschließend um Wortmeldungen. Herr Brumund führt aus, dass die Planungen bereits zum Auslegungsbeschluss vorgestellt wurden. Ebenso haben zur Auslegung bereits sämtliche Grundlagen wie Sachverständigengutachten vom Naturschutz bis hin zum Immissionsschutz vorgelegen. Die öffentlichen Auslegungen für den Flächennutzungsplan und auch für den Bebauungsplan seien durchgeführt worden. In der Vorlage seien alle eingegangenen Anregungen mit den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung enthalten; gravierende Einwände seien nicht erhoben worden. Die wenigen Behördenstellungnahmen seien eher von einfacher Natur gewesen und haben nicht dazu geführt, dass die Planungen geändert werden mussten. Daher könnten in dieser Sitzung die Satzungsbeschlüsse gefasst werden. Herr Stein äußert auf Nachfrage vom Ortsbürgermeister, dass er keine weiteren Fragen habe. Er habe genügend Anmerkungen und Einwände eingereicht, die leider keine Berücksichtigung gefunden haben. Aus seiner Sicht seien viele Dinge nicht in Ordnung. Als Beispiel benennt er den Wunsch nach einer Prüfung, ob die 20 Meter hohen Scheinwerfer für die 8000 m² Fläche nötig seien. Diese Prüfung wurde vom Bürgermeister zugesagt, eine Rückmeldung sei aber nie eingegangen. Dies seien nur 2 von vielen Themen, die er nicht noch einmal ansprechen möchte, weil sie am Abstimmungsergebnis auch nichts ändern werden. Daraufhin bittet ihn der Ortsbürgermeister, seine Fragen nochmals formuliert an die Verwaltung zu geben. Herr Stein führt aus, dass es ihm u. a. um den Einwand der Jagdgenossenschaft zum Thema Jagdrecht gehe. Die Verwaltung habe dazu die Behauptung aufgestellt, dass der Jagdgenossenschaft durch das Gewerbegebiet keine Verluste entstehen würden, weil man nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes die Jagd ohnehin aus ethischen Gründen untersagen könnte. Die Jagdgenossenschaft habe dieser Aussage mit juristisch fundierten Ausführungen widersprochen, worauf die letzte Beantwortung von der Verwaltung nur beinhaltete, dass auf die Rechtslage hingewiesen werde. Die Verwaltung sei noch nicht einmal bereit, ihre falsche Behauptung zurückzunehmen. Er finde es sehr traurig, wie mit den Einwänden umgegangen werde. Weiter wurde darauf hingewiesen, dass es dort noch weitere Tierarten, wie den Feldhasen und das Rebhuhn, gäbe, die auf der „Roten Liste“ stehen und gefährdet oder sogar stark gefährdet seien. Auf diesen Einwand antwortete die Verwaltung ebenfalls nur, dass auf das Artenschutzgutachten hingewiesen werde. Diese Tierarten werden aber in dem Gutachten überhaupt nicht erwähnt. Es wurde zu diesem Thema weder Kontakt aufgenommen, noch eine Rückantwort gegeben. Dies sei nicht der richtige Umgang mit Einwänden. Daher bräuchte die Verwaltung sich auch nicht wundern, wenn Bürger kein Interesse mehr an einer Mitarbeit haben und auch keine Einwände mehr einbringen würden. Ebenso könne es nicht sein, dass eine Prüfung zugesagt werde, diese aber nicht erfolge. Herr Otto äußert zur Problematik mit der Jagdgenossenschaft, dass unterschiedliche Rechtsauffassungen vorliegen und es in sofern keinen Sinn ergebe, das Ansinnen von Herrn Stein erneut vortragen zu lassen. Dies sei aber kein fehlerhafter Umgang mit der Verfahrensweise des Abwägens, sondern es sei eine Feststellung, die an der Stelle auch nur so getroffen werden könne. Weiter gäbe es kein Recht darauf, dass Jagdgebiete zur Verfügung gestellt werden und auch das Jagdausübungsrecht bestehe nicht unbeschränkt. Zu den beiden Tierarten führt Herr Brumund aus, dass sie nicht im Gutachten auftauchen, weil der Gutachter diese Tiere dort nicht vorgefunden habe. Herrn Stein und Herrn Seidel widersprechen dahingehend, dass diese Tierarten dort sei Jahren und in großer Anzahl beheimatet seien. Eine Diskussion zum Inhalt und der Aussage des Artenschutzgutachtens schließt sich an. Herr Otto hält fest, dass die Aussage des Gutachtens besage, dass die Tiere, die er benannt habe und die relevant seien, im Gutachten entsprechend behandelt werden. Neu sei, dass die Ortsratsmitglieder Seidel und Stein äußern, Feldhasen und Rebhuhn dort gesehen zu haben. Diese Aussage sei aber relevant für die Entscheidung. Herr Stein merkt an, dass er bereits in vergangenen Ortsratsitzungen auf diese Tierarten hingewiesen habe. Diese Aussage sei für die Verwaltung nicht neu. Auf Nachfrage von Herrn Otto äußert Herr Brumund, in dem Gutachten keine Anmerkungen zu diesen Tierarten gefunden zu haben. Daraufhin konkretisiert Herr Stein seine Frage dahingehend, ob die Verwaltung nach Eingang des Schreibens der Jagdgenossenschaft bzw. nachdem er in der Ortsratssitzung auf diese beiden Tierarten hingewiesen habe, noch einmal mit dem Gutachter gesprochen habe. Herr Brumund antwortet, dass die Verwaltung zu diesem Thema mit dem Gutachter keinen Kontakt mehr aufgenommen habe. Daraufhin sagt Herr Otto eine Klärung bis zum anstehenden Verwaltungsausschuss zu. Beantwortung zum Protokoll: Der Feldhase steht zwar auf der deutschlandweiten Roten Liste. Er ist aber im Sinne des Naturschutzrechtes weder besonders noch streng geschützt und er kann gejagt werden. Aus diesem Grund sind keine Aussagen zum Feldhasen in dem Gutachten zum Artenschutz getroffen worden. Die Einzelfallbeurteilung für das Rebhuhn befindet sich auf Seite 38 des Artenschutzgutachtens. Frau Klimaschewski-Losch verweist auf die Aussagen in den jeweiligen Begründungen zu den Planänderungen, wo festgehalten werde, dass die aufgeführten Hinweise und Anregungen für die landesplanerische Stellungnahme nicht entscheidungserheblich seien. Allerdings sollte frühzeitig ein integriertes Verkehrskonzept erstellt werden sollte. Sie fragt nun nach dem zeitlichen Ablauf. Herr Brumund antwortet, dass die Verwaltung den Verkehrsplaner eingeschaltet habe, welcher zu dem Ergebnis gekommen sei, dass die Belastung der Straßen wegen des Gewerbegebietes zwar zunehme, allerdings nicht in der Form, dass das derzeitige Straßensystem diese Verkehrsmenge nicht aufnehmen könne. Frau Klimaschewski-Losch verweist nochmals auf die Bedeutung eines integrierten Verkehrskonzeptes, wo auch alle verkehrlichen Eventualitäten, die eintreten könnten, wie z.B. ein Stau auf der Autobahn, Berücksichtigung finden müssen. Herr Brumund entgegnet, dass sich derzeit auch ohne ein neues Gewerbegebiet Staus auf der Autobahn bilden können. Daher wurden bereits Ausweichrouten ausgewiesen, die mit den zuständigen Behörden auch abgestimmt wurden. Auf erneute Nachfrage von Frau Klimaschewski-Losch antwortet er weiter, dass die Erstellung eines integrierten Verkehrskonzeptes dahingehend überholt sei, weil im Rahmen der Bauleitplanung das Verkehrsplanungsgutachten erstellt wurde. Herr Otto hält aufgrund der vorliegenden Unterlagen fest, dass die Leistungsfähigkeit der vorhandenen Straßen keine Änderungen erfordere. Herr Stein verweist in diesem Zusammenhang auf eine Aussage des Regionalverbandes Braunschweig, die beinhalte, dass eine entsprechende Umgehungstraße im Gewerbegebiet vorzusehen sei. Die Umsetzung dieser Aussage finde er aber in den Planungen nicht wieder. Herr Otto antwortet, dass seinerzeit auch im Einvernehmen mit dem RGB und der Landesstraßenbaubehörde festgestellt worden sei, wenn es dennoch zu einer derartigen Umgehungsstraße kommen würde, es möglich sein werde, diese im Bereich des Regenrückhaltebeckens an die Landesstraße anzubinden. Der Korridor, der dafür im Raumordnungsplan vorgesehen wurde, sei unscharf und gebe dies nur schematisch wider. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, lässt der Ortsbürgermeister über die Vorlage V 199/18 Bauleitplanung Helmstedt; 60. Änderung des Flächennutzungsplanes Gewerbegebiet A 2/Barmke - Feststellungsbeschluss - abstimmen. Auf Nachfrage vom Ortsbürgermeister sprechen sich die Ortsratsmitglieder noch einvernehmlich dafür aus, über die Ziffern 1. und 2. des Beschlussvorschlages zusammen abstimmen zu wollen. Sodann fasst der Ortsrat Barmke mit 4 Ja-Stimmen und einer Gegenstimme folgenden Empfehlungs-
|