Termine

Sitzungstermine, Tagesordnungen und Vorlagen

Hier finden Sie nicht nur die aktuellen Sitzungstermine, sondern können sich auch Tagesordnungen und Vorlagen aus vergangenen Sitzungen anzeigen lassen.
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Besonderheit: Die Sitzungen der Ortsräte Emmerstedt, Büddenstedt und Offleben beginnen zur u. a. Uhrzeit mit einem nichtöffentlichen Teil. Der öffentliche Teil folgt dann ca. 30 Minuten später.

Ortsrat Barmke

Dienstag, 11. Dezember 2018 , 18:30 Uhr
Mehrzweckhaus Barmke, Dorfbreite 1, 38350 Helmstedt OT Barmke



TOP 1 Eröffnung der Sitzung

Protokoll:

Der Ortsbürgermeister eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden.

 
TOP 2 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Protokoll:

Weiter stellt der Ortsbürgermeister die ordnungsgemäße Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit des Ortsrates Barmke fest.

 
TOP 3 Feststellung der Tagesordnung

Protokoll:

Nachdem von der Verwaltung und den Ortsratsmitgliedern keine Änderungswünsche zur Tagesordnung vorgetragen werden, stimmt der Ortsrat Barmke der Tagesordnung einstimmig zu.

 
TOP 4 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Den anwesenden Einwohnern wird Gelegenheit gegeben, sich zu den Tagesordnungspunkten und zu sonstigen Angelegenheiten der Gemeinde zu äußern, sowie Fragen an die Ortsratsmitglieder und die Verwaltung zu stellen. Hiervon wird zu den Themen "Radwegeausbau" und "Geschwindigkeitsmessanlage" Gebrauch gemacht.

 
TOP 5 Gewerbegebiet Barmke; Städtebaulicher Vertrag - 1. Änderung (Ergänzung)

Beschluss:

Die Verwaltung wird ermächtigt, von der Feldmarkinteressentschaft Barmke die für Ausgleichs-
und Ersatzmaßnahmen sowie für die Verlegung des Entwässerungsgrabens benötigten
Flächen im Bereich des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet A2-Barmke“ zum Preis von
8,00 €/m² zu erwerben.



Protokoll:

Der Ortsbürgermeister verweist auf die Vorlage und erläutert diese kurz für die anwesenden Zuhörer.

Auf Nachfrage von Frau Klimaschewski-Losch zum hälftigen Miteigentum von Stadt und Landkreis führt Herr Otto aus, dass die Flächen, die später Gewerbeflächen sein sollen, nur einheitlich von Stadt und Landkreis Helmstedt weiterveräußert werden können. Bei den Flächen, die für die Ausgleichsmaßnahme nötig seien, erwerbe die Stadt Helmstedt das alleinige Eigentum, da sie später auch die Bewirtschaftung übernehmen müsse.

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, lässt der Ortsbürgermeister über die Vorlage abstimmen.

Der Ortsrat Barmke fasst mit 4 Ja-Stimmen und 1 Stimmenthaltung folgenden Empfehlungs-


TOP 6 Bauleitplanung Helmstedt; 60. Änderung des Flächennutzungsplanes Gewerbegebiet A2/Barmke - Feststellungsbeschluss -

Beschluss:

1. Den Abwägungsvorschlägen (Anlage 3), zu den in der öffentlichen und erneuten öffentlichen
Auslegung vorgebrachten Anregungen, wird beigetreten.
2. Die 60. Änderung des Flächennutzungsplanes „Gewerbegebiet A2 Barmke“wird gem. § 6
BauGB beschlossen. Der Begründung zur Änderung des Flächennutzungsplanes wird
zugestimmt.

Anmerkung:
Die im Beschluss genannte Anlage hat der Vorlage beigelegen.



Protokoll:

Der Ortsbürgermeister schlägt vor, die Vorlage zu diesem Tagesordnungspunkt V199/18 und die des folgenden Tagesordnungspunkten V 200/18 gemeinsam zu beraten, da die Themen identisch seien. Die Abstimmungen über die Beschlussvorschläge werden dann wieder getrennt voneinander erfolgen.

Der Ortsrat Barmke stimmt dieser Verfahrensweise zu.

Sodann nimmt der Ortsbürgermeister kurz Bezug auf das bisherige Geschehen und bittet anschließend um Wortmeldungen.

Herr Brumund führt aus, dass die Planungen bereits zum Auslegungsbeschluss vorgestellt wurden. Ebenso haben zur Auslegung bereits sämtliche Grundlagen wie Sachverständigengutachten vom Naturschutz bis hin zum Immissionsschutz vorgelegen. Die öffentlichen Auslegungen für den Flächennutzungsplan und auch für den Bebauungsplan seien durchgeführt worden. In der Vorlage seien alle eingegangenen Anregungen mit den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung enthalten; gravierende Einwände seien nicht erhoben worden. Die wenigen Behördenstellungnahmen seien eher von einfacher Natur gewesen und haben nicht dazu geführt, dass die Planungen geändert werden mussten. Daher könnten in dieser Sitzung die Satzungsbeschlüsse gefasst werden.

Herr Stein äußert auf Nachfrage vom Ortsbürgermeister, dass er keine weiteren Fragen habe. Er habe genügend Anmerkungen und Einwände eingereicht, die leider keine Berücksichtigung gefunden haben. Aus seiner Sicht seien viele Dinge nicht in Ordnung. Als Beispiel benennt er den Wunsch nach einer Prüfung, ob die 20 Meter hohen Scheinwerfer für die 8000 m² Fläche nötig seien. Diese Prüfung wurde vom Bürgermeister zugesagt, eine Rückmeldung sei aber nie eingegangen. Dies seien nur 2 von vielen Themen, die er nicht noch einmal ansprechen möchte, weil sie am Abstimmungsergebnis auch nichts ändern werden.

Daraufhin bittet ihn der Ortsbürgermeister, seine Fragen nochmals formuliert an die Verwaltung zu geben.

Herr Stein führt aus, dass es ihm u. a. um den Einwand der Jagdgenossenschaft zum Thema Jagdrecht gehe. Die Verwaltung habe dazu die Behauptung aufgestellt, dass der Jagdgenossenschaft durch das Gewerbegebiet keine Verluste entstehen würden, weil man nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes die Jagd ohnehin aus ethischen Gründen untersagen könnte. Die Jagdgenossenschaft habe dieser Aussage mit juristisch fundierten Ausführungen widersprochen, worauf die letzte Beantwortung von der Verwaltung nur beinhaltete, dass auf die Rechtslage hingewiesen werde. Die Verwaltung sei noch nicht einmal bereit, ihre falsche Behauptung zurückzunehmen. Er finde es sehr traurig, wie mit den Einwänden umgegangen werde. Weiter wurde darauf hingewiesen, dass es dort noch weitere Tierarten, wie den Feldhasen und das Rebhuhn, gäbe, die auf der „Roten Liste“ stehen und gefährdet oder sogar stark gefährdet seien. Auf diesen Einwand antwortete die Verwaltung ebenfalls nur, dass auf das Artenschutzgutachten hingewiesen werde. Diese Tierarten werden aber in dem Gutachten überhaupt nicht erwähnt. Es wurde zu diesem Thema weder Kontakt aufgenommen, noch eine Rückantwort gegeben. Dies sei nicht der richtige Umgang mit Einwänden. Daher bräuchte die Verwaltung sich auch nicht wundern, wenn Bürger kein Interesse mehr an einer Mitarbeit haben und auch keine Einwände mehr einbringen würden. Ebenso könne es nicht sein, dass eine Prüfung zugesagt werde, diese aber nicht erfolge.

Herr Otto äußert zur Problematik mit der Jagdgenossenschaft, dass unterschiedliche Rechtsauffassungen vorliegen und es in sofern keinen Sinn ergebe, das Ansinnen von Herrn Stein erneut vortragen zu lassen. Dies sei aber kein fehlerhafter Umgang mit der Verfahrensweise des Abwägens, sondern es sei eine Feststellung, die an der Stelle auch nur so getroffen werden könne. Weiter gäbe es kein Recht darauf, dass Jagdgebiete zur Verfügung gestellt werden und auch das Jagdausübungsrecht bestehe nicht unbeschränkt.

Zu den beiden Tierarten führt Herr Brumund aus, dass sie nicht im Gutachten auftauchen, weil der Gutachter diese Tiere dort nicht vorgefunden habe.

Herrn Stein und Herrn Seidel widersprechen dahingehend, dass diese Tierarten dort sei Jahren und in großer Anzahl beheimatet seien. Eine Diskussion zum Inhalt und der Aussage des Artenschutzgutachtens schließt sich an.

Herr Otto hält fest, dass die Aussage des Gutachtens besage, dass die Tiere, die er benannt habe und die relevant seien, im Gutachten entsprechend behandelt werden. Neu sei, dass die Ortsratsmitglieder Seidel und Stein äußern, Feldhasen und Rebhuhn dort gesehen zu haben. Diese Aussage sei aber relevant für die Entscheidung.

Herr Stein merkt an, dass er bereits in vergangenen Ortsratsitzungen auf diese Tierarten hingewiesen habe. Diese Aussage sei für die Verwaltung nicht neu.

Auf Nachfrage von Herrn Otto äußert Herr Brumund, in dem Gutachten keine Anmerkungen zu diesen Tierarten gefunden zu haben.

Daraufhin konkretisiert Herr Stein seine Frage dahingehend, ob die Verwaltung nach Eingang des Schreibens der Jagdgenossenschaft bzw. nachdem er in der Ortsratssitzung auf diese beiden Tierarten hingewiesen habe, noch einmal mit dem Gutachter gesprochen habe.

Herr Brumund antwortet, dass die Verwaltung zu diesem Thema mit dem Gutachter keinen Kontakt mehr aufgenommen habe.

Daraufhin sagt Herr Otto eine Klärung bis zum anstehenden Verwaltungsausschuss zu.

Beantwortung zum Protokoll:
Der Feldhase steht zwar auf der deutschlandweiten Roten Liste. Er ist aber im Sinne des Naturschutzrechtes weder besonders noch streng geschützt und er kann gejagt werden. Aus diesem Grund sind keine Aussagen zum Feldhasen in dem Gutachten zum Artenschutz getroffen worden.
Die Einzelfallbeurteilung für das Rebhuhn befindet sich auf Seite 38 des Artenschutzgutachtens.

Frau Klimaschewski-Losch verweist auf die Aussagen in den jeweiligen Begründungen zu den Planänderungen, wo festgehalten werde, dass die aufgeführten Hinweise und Anregungen für die landesplanerische Stellungnahme nicht entscheidungserheblich seien. Allerdings sollte frühzeitig ein integriertes Verkehrskonzept erstellt werden sollte. Sie fragt nun nach dem zeitlichen Ablauf.

Herr Brumund antwortet, dass die Verwaltung den Verkehrsplaner eingeschaltet habe, welcher zu dem Ergebnis gekommen sei, dass die Belastung der Straßen wegen des Gewerbegebietes zwar zunehme, allerdings nicht in der Form, dass das derzeitige Straßensystem diese Verkehrsmenge nicht aufnehmen könne.

Frau Klimaschewski-Losch verweist nochmals auf die Bedeutung eines integrierten Verkehrskonzeptes, wo auch alle verkehrlichen Eventualitäten, die eintreten könnten, wie z.B. ein Stau auf der Autobahn, Berücksichtigung finden müssen.

Herr Brumund entgegnet, dass sich derzeit auch ohne ein neues Gewerbegebiet Staus auf der Autobahn bilden können. Daher wurden bereits Ausweichrouten ausgewiesen, die mit den zuständigen Behörden auch abgestimmt wurden. Auf erneute Nachfrage von Frau Klimaschewski-Losch antwortet er weiter, dass die Erstellung eines integrierten Verkehrskonzeptes dahingehend überholt sei, weil im Rahmen der Bauleitplanung das Verkehrsplanungsgutachten erstellt wurde.

Herr Otto hält aufgrund der vorliegenden Unterlagen fest, dass die Leistungsfähigkeit der vorhandenen Straßen keine Änderungen erfordere.

Herr Stein verweist in diesem Zusammenhang auf eine Aussage des Regionalverbandes Braunschweig, die beinhalte, dass eine entsprechende Umgehungstraße im Gewerbegebiet vorzusehen sei. Die Umsetzung dieser Aussage finde er aber in den Planungen nicht wieder.

Herr Otto antwortet, dass seinerzeit auch im Einvernehmen mit dem RGB und der Landesstraßenbaubehörde festgestellt worden sei, wenn es dennoch zu einer derartigen Umgehungsstraße kommen würde, es möglich sein werde, diese im Bereich des Regenrückhaltebeckens an die Landesstraße anzubinden. Der Korridor, der dafür im Raumordnungsplan vorgesehen wurde, sei unscharf und gebe dies nur schematisch wider.

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, lässt der Ortsbürgermeister über die Vorlage V 199/18 Bauleitplanung Helmstedt; 60. Änderung des Flächennutzungsplanes Gewerbegebiet A 2/Barmke - Feststellungsbeschluss - abstimmen.

Auf Nachfrage vom Ortsbürgermeister sprechen sich die Ortsratsmitglieder noch einvernehmlich dafür aus, über die Ziffern 1. und 2. des Beschlussvorschlages zusammen abstimmen zu wollen.

Sodann fasst der Ortsrat Barmke mit 4 Ja-Stimmen und einer Gegenstimme folgenden Empfehlungs-


TOP 7 Bauleitplanung Helmstedt; Bebauungsplan Nr. OTB 354/ Gewerbegebiet A2/Barmke -Satzungsbeschluss -

Beschluss:

1. Den Abwägungsvorschlägen (Anlage 3), zu den in der öffentlichen Auslegung vorgebrachten
Anregungen, wird beigetreten.
2. Der Bebauungsplan Nr. OTB 354 „Gewerbegebiet A2 Barmke“ wird gem. § 10 BauGB als
Satzung beschlossen. Der Begründung zum Bebauungsplan wird zugestimmt.

Anmerkung:
Die im Beschluss genannte Anlage hat der Vorlage beigelegen.



Protokoll:

Beratung: siehe TOP 6.

Der Ortsbürgermeister lässt über die Vorlage V 200/18 Bauleitplanung Helmstedt; Bebauungsplan Nr. OTB 354/ Gewerbegebiet A 2/Barmke - Satzungsbeschluss - abstimmen.

Auf Nachfrage vom Ortsbürgermeister sprechen sich die Ortsratsmitglieder noch einvernehmlich dafür aus, über die Ziffern 1. und 2. des Beschlussvorschlages zusammen abstimmen zu wollen.

Sodann fasst der Ortsrat Barmke mit 4 Ja-Stimmen und einer Gegenstimme folgenden Empfehlungs-


TOP 8 Bekanntgaben

Protokoll:

Bekanntgaben liegen nicht vor.

 
TOP 9 Mitteilungen des Ortsbürgermeisters

Protokoll:

Der Ortsbürgermeister und seine Stellvertreterin berichten von ihren Aktivitäten bis zum Sitzungstage.

 
TOP 10 Beantwortung von Anfragen aus vorigen Sitzungen

Protokoll:

10.1 - Ortsdurchfahrt Barmke

Die Beantwortung der Verwaltung zur Überprüfung des Hinweises vom Ortsbürgermeister in der Ortsratssitzung am 19.11.2018 über die extrem unebene Asphaltdecke der Fahrbahn in der Kurve am Gemeindekrug ist dem Protokoll als Anlage beigefügt und auch unter der Stellungnahme STN160/18 im Ratsinformationssystem einsehbar.

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10.2 - entfernte Sitzbänke in Barmke

Die Beantwortung der Verwaltung zur Anfrage über den Verbleib und das Wiederaufstellen von Sitzbänken in zentraler Dorflage von Barmke ist dem Protokoll als Anlage beigefügt und auch unter der Stellungnahme STN162/18 im Ratsinformationssystem einsehbar.

Auf Nachfrage von Herrn Seidel zu den bisherigen Standorten der Bänke führt der Ortsbürgermeister aus, dass der Platz am Kriegerdenkmal wieder eine Bank erhalten solle. Der zweite Standort werde mit den Mitarbeitern der Verwaltung und dem anliegenden Grundstückseigentümer noch abgeklärt werden müssen.



TOP 11 Anträge und Anfragen

Protokoll:

11.1 - Einsatz der Drehleiter der Feuerwehr auf dem Gelände des Mehrzweckhauses

Herr Seidel berichtet von einem Problem der Feuerwehr, mit der Drehleiter nicht auf das Grundstück des Barmker Mehrzweckhauses zu gelangen und bittet, Abhilfe zu schaffen.

Herr Otto sagt eine Prüfung zu.

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11.2 - Notfallnummer für die Pumpstation in Barmke

Herr Stein berichtet zur Pumpstation des Abwasserbetriebes in Barmke, dass der dortige Scheinwerfer 3 Wochen lang im Dauerbetrieb gewesen sei. Er merkt an, dass an der Pumpstation keine Hinweistafel über den Eigentümer oder eine Notrufnummer angebracht sei, die in einer Notfallsituation angewählt werden könne. Er bittet um Prüfung, ob eine entsprechende Hinweistafel angebracht werden könne.

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11.3 - Gartentür des Geländes vom Mehrzweckhaus

Frau Ryll weist darauf hin, dass die Gartentür des Geländes vom Mehrzweckhaus neben der Garage klemme und die Kinder und Fahrschüler nicht oder nur schlecht auf das Gelände gelangen, um ihre Fahrräder abstellen zu können. Sie bittet, Abhilfe zu schaffen.

Beantwortung zum Protokoll:
Das Gartentor neben der Garage (ehemals Zugang zur Wohnung Weber) ist eigentlich abgängig und irreparabel. Das Tor wird am Tag nach der Sitzung durch den Hausmeister ausgehängt und in die Garage gestellt. So können die Fahrschüler ihr Fahrrad ohne Probleme dort abstellen. Das Tor wird auch nicht unbedingt benötigt, da der Zaun seitlich zum Platz im vergangenen Jahr entfernt wurde und das Grundstück ohnehin offen ist. Zum Kindergartengelände-Garten wurde bereits ein neuer Zaun errichtet.

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11.4 - Ausbau der Dorfbreite

Der Ortsbürgermeister verweist auf den beabsichtigten Ausbau der Dorfbreite und auf die aus den Haushaltsberatungen resultierende Verschiebung der Maßnahme in das Jahr 2020. Man hatte befürchtet, wenn man im kommenden Jahr bereits mit der Maßnahme beginne, könnten die Anlieger zu Unrecht belastet werden, da eine Entscheidung über die Eingaben vieler Kommunen auf Kostenübernahme der Straßenausbaubeiträge durch das Land Niedersachsen noch ausstehe. Da aber für das Jahr 2020 die finanziellen Mittel mit einer Verpflichtungsermächtigung in den Haushalt aufgenommen wurden, fragt er an, was geschehe, wenn bis dahin noch keine Entscheidung auf Landesebene erfolgt sei.

Herr Otto antwortet, dass nach Auffassung der Verwaltung für die Dorfbreite kein Ausbau, sondern eine erschließungsbeitragspflichtige Maßnahme zugrunde gelegt werden müsse. Die Straße sei für ihren eigentlichen Zweck niemals erstmalig hergestellt worden. Sie war und ist bisher ein Feldweg. Wenn die Straße in einen ordnungsgemäßen Zustand gebracht werden solle, müsse sie erstmalig hergestellt werden, was für die Anlieger eine 90%ige Kostenbeteiligung bedeute. Insofern helfe es auch nicht, auf eine Änderung des Straßenausbaubeitragsrechts zu warten, weil dieses hier nicht greife.

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 11.5 - Lärmaktionsplan der Stadt Helmstedt

Der Ortsbürgermeister bemängelt, dass die Vorlage V 216/18 Lärmaktionsplan der Stadt Helmstedt nur für den Bau- und Umweltausschuss ausgezeichnet wurde, obwohl in dem Plan auch Flächen in und um Barmke ausgewiesen seien. Er möchte, dass diese Vorlage auch dem Ortsrat Barmke in der nächsten Sitzung vorgelegt werde, um darüber beraten zu können.

Herr Otto stimmt diesem Verfahren zu.

 
TOP 12 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Den anwesenden Einwohnern wird erneut Gelegenheit gegeben, sich zu den Tagesordnungspunkten und zu sonstigen Angelegenheiten der Gemeinde zu äußern, sowie Fragen an die Ortsratsmitglieder und die Verwaltung zu stellen. Hiervon wird zum Thema „Multifunktionsplatz“ Gebrauch gemacht.

Sodann beendet der Ortsbürgermeister die Sitzung.

 

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