Schulentwicklung am Grundschulstandort Helmstedt; Aufhebung der Grundschule Ostendorf ab dem Schuljahr 2016/17
Beschluss:
Die Grundschule Ostendorf wird gemäß § 106 Abs. 1 NSchG mit Ablauf des 31.07.2016 zum Schuljahresende 2015/16 aufgehoben. Im kommenden Schuljahr 2015/16 erfolgen an dieser Grundschule keine Einschulungen mehr. Die Schuljahrgänge 3 und 4 des Schuljahres 2016/17 sollen im bestehenden Klassenverbund (Elternwille) gemeinsam auslaufend beschult werden. Bei der zuständigen Schulbehörde ist für diese schulorganisatorische Maßnahme gemäß § 106 Abs. 8 S. 1 NSchG die Genehmigung einzuholen.
Protokoll:
Frau Niemann verweist auf die Vorlage.
Herr Schobert erläutert diese. Es hätten verschiedene Info-Veranstaltungen insbesondere mit der Elternschaft der GS Ostendorf stattgefunden. Dabei seien viele Fragen aufgeworfen worden, die von der Verwaltung sehr transparent beantwortet und im Internet veröffentlicht worden seien. Von Schulräumen in Containerform habe man inzwischen Abstand genommen. Die zusammenhängende Beschulung der verbleibenden Klassen sei in den übrigen Grundschulen möglich.
Herr Pieper zeigt die Gründe auf, die gegen die Aufhebung der GS Ostendorf sprechen. Eine Schulschließung sei seines Erachtens nicht erforderlich und werde negative Auswirkungen auf die Arbeit an allen Helmstedter Grundschulen haben.
Eine ausführliche Aussprache schließt sich an. In diesem Zusammenhang wird auch der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen diskutiert.
Frau Niemann macht deutlich, dass sich die SPD-Fraktion diesem Antrag anschließe.
Herr Schobert sagt zu, bei der Umsetzung der Klassenjahrgänge 3 und 4 die Klassenverbände zu erhalten. Die Klassen würden bis zur Beendigung der Grundschulzeit in ihrer bestehenden Zusammensetzung beschult. Die Kosten für den Transport der Kinder zum Hort St. Stephani werde die Stadt Helmstedt übernehmen. Für die weiteren zwei Punkte des Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen werde sich die Verwaltung einsetzen.
Frau Niemann macht darauf aufmerksam, dass der Beschluss der Vorlage 136/14 korrigiert werden müsse. Eine Aufhebung der Grundschule Ostendorf sei seitens der Verwaltung nicht zum Schuljahr 2016/2017, sondern zum Schuljahr 2015/2016 geplant.
Sodann fasst der Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Soziales mit 9 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 2 Stimmenthaltungen folgenden geänderten
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