Weisungsbeschluss an den Vertreter der Stadt Helmstedt in der 82. Gesellschafterversammlung der Kraftverkehrsgesellschaft mbH Braunschweig
Beschluss:
Der Vertreter der Stadt Helmstedt in der 82. Gesellschafterversammlung der KVG mbH Braunschweig wird angewiesen, der Beschlussempfehlung des Aufsichtsrates der KVG zu folgen.
Protokoll:
Frau Klimaschewski-Losch verweist auf die Vorlage. Frau Schadebrodt merkt kritisch an, man habe zwar den Wirtschaftsplan von 2017 - 2021 einsehen können, die Unterlagen, um die es in der Vorlage gehe, jedoch nicht. Sie finde es nicht gut, unserem Vertreter die Weisung zu erteilen, der Beschlussempfehlung zu folgen, ohne das die übrigen Ratsmitglieder diese Unterlagen kennen. Ferner bitte sie um eine ausführlichere Erläuterung zu der enormen Personalkostensteigerung. Die FDP/HWG-Gruppe könne dem Beschlussvorschlag so nicht zustimmen.
Herr Schobert antwortet, Herr Romba sei unser Vertreter, habe die Unterlagen vollumfänglich erhalten und bisher keine Einwände dagegen erhoben. Ferner habe man den Bericht eines unabhängigen Wirtschaftsprüfers aus dem hervorgehe, dass die KVG die Kassengeschäfte ordnungsgemäß geführt habe.
Herr Junglas erklärt, der habe mit dem Weisungsbeschluss kein Problem, da das Jahr 2018 gelaufen und geprüft sei. Er bitte aber um Erläuterung, wie hoch der an die KVG zu zahlende Verlustausgleich 2018 und der geplante Verlust sei.
Nach kurzer Diskussion sagt Herr Schobert eine Antwort zu.
Anmerkung der Verwaltung: Die Beantwortung ist im Ratsinformationssystem unter STN041/19 erfolgt.
Herr Kalisch meint, der Rat habe früher nicht zwangsläufig über diesen Weisungsbeschluss entscheiden müssen, sondern habe es dem jeweiligen Vertreter überlassen. Nach seiner Kenntnis tage der Aufsichtsrat erst einen Tag vor der Gesellschafterversammlung. Sofern dort etwas ganz anderes beschlossen werde, sei unser Vertreter gezwungen, diese Entscheidung unter Umständen ohne dieses Wissen mitzutragen zu müssen.
Er bittet die Verwaltung um Prüfung, ob man unserem Vertreter zukünftig nicht mehr Vertrauen schenken könne und ihm dadurch ein nicht so "starres Korsett" mit auf den Weg gebe. Er habe aber keine Bedenken, dem Beschlussvorschlag zu folgen.
Herr Schobert teilt mit, auch beim Landkreis sei es üblich, Weisungsbeschlüsse in dieser Form zu fassen. Das Hauptproblem sei, dass man die Einladungen zu den Sitzungen sehr kurzfristig erhalte und somit keinen geordneten Durchlauf mehr habe. Er sagt eine entsprechende Prüfung zum Weisungsbeschluss zu.
Herr Romba teilt mit, dass er sich als Vertreter für die KVG dem Beschluss enthalten wolle.
Der FA fasst mit 6 JA-Stimmen, 1 Nein-Stimme und bei 1 Enthaltung den folgenden Empfehlungs-
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