Verkehrsregelnde Maßnahmen im Bereich Schule/Kindergarten
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Möglichkeit zum Aufstellen von zusätzlichen Hinweisschildern im Straßenbereich der Kindertagesstätte Offleben zu prüfen sowie die vorhandenen Fahrbahnmarkierungen zur Geschwindigkeitsbegrenzung im Bereich der Grundschule und Kindertagesstätte aufzufrischen.
Protokoll:
Herr Wolter merkt an, dass im Bereich der Grundschule sowie der Kindertagesstätte in Offleben entsprechende Verkehrszeichen für die Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 vorhanden sind. Eine Fahrbahnmarkierung an diesen Bereichen ist zusätzlich vorhanden, jedoch zwischenzeitlich stark verblasst. In Folge des Ansinnens der Elternschaft und auf Vorschlag von Herrn Kahl, sollte an der Straßenverengung im Bereich der Kindertagesstätte ein Fußgängerüberweg eingerichtet werden. Die Verwaltung hat bereits darauf hingewiesen, dass in einem Bereich mit einer verringerten Geschwindigkeit ein Fußgängerüberweg nicht vorgesehen ist, was von Herrn Bode nochmals bestätigt wird. Des Weiteren sollten im Bereich der Grundschule Zusatzschilder angebracht werden, die auf den Schulbetrieb hinweisen, so Herr Wolter. Herr Otto stellt in diesem Zusammenhang die eindeutige Rechtslage dar, dass innerhalb einer Tempo 30-Zone die Anlegung eines Fußgängerüberweges gemäß der Straßenverkehrsordnung nicht erfolgen soll. Bei zwingenden Gründen kann jedoch davon abgewichen werden. Er weist darauf hin, dass bei der Errichtung eines Fußgängerüberweges entsprechende Vorschriften hinsichtlich der Beleuchtung sowie der Breite zu beachten sind. Bei einem Fußgängerüberweg mit einer Mittelinsel belaufen sich die Kosten auf ca. 250.000,00 €. Abschließend verdeutlicht er, dass das Anbringen von entsprechenden Warnschildern jederzeit möglich ist, außerdem sei zu prüfen, ob die Bemalung auf der Fahrbahn erneuert werden kann. Den Vorschlag zur Errichtung eines Fußgängerüberweges befürwortet Herr Cohn. Er stellt somit den Antrag zu prüfen, inwieweit die Errichtung eines Fußgängerüberweges mit einfachen Mitteln umsetzbar wäre. Er weist hierbei auf die mögliche Verwendung der vorhanden Straßenbeleuchtung hin und darauf, dass an dieser Stelle keine Mittelinsel benötigt wird. Herr Otto ergänzt seinen zuvor genannten Ausführungen, dass ein Fußgängerüberweg ohne Mittelinsel Kosten von ca. 80.000,00 € verursachen würde. Daraufhin zieht Herr Cohn seinen Antrag zurück. Zur zusätzlichen Sensilibisierung wären Schilder bzw. Hinweistafeln anzubringen, so Herr Germer. Er hält die vorhandene Einengung im Bereich der Kindertagesstätte durchaus für ausreichend. Der Rat der Stadt Helmstedt hat die Beschaffung von Geschwindigkeitsregelanlagen bisher abgelehnt, so Herr Jacobs. Er möchte in diesem Zusammenhang an die Beantragung über die Pegler-Stiftung erinnern. Herr Bode weist daraufhin, dass die Anträge noch durch die ehem. Gemeinde Büddenstedt gestellt wurden sind. Herr Cohn stellt nunmehr den Antrag, im Straßenbereich der Kindertagesstätte Offleben Zusatzschilder anzubringen, die auf den Betrieb einer Kindertagesstätte deutlicher hinweisen und die Verkehrsteilnehmer zur Verringerung ihrer Geschwindigkeit bewegen. Zu prüfen wäre außerdem, ob die alten Fahrbahnmarkierungen vor der Grundschule und der Kindertagesstätte in Offleben erneuert werden können. Die Ortsratsmitglieder stimmen dem Antrag zu. Der Ortsrat Offleben fasst einstimmig folgenden
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