Termine

Sitzungstermine, Tagesordnungen und Vorlagen

Hier finden Sie nicht nur die aktuellen Sitzungstermine, sondern können sich auch Tagesordnungen und Vorlagen aus vergangenen Sitzungen anzeigen lassen.
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Besonderheit: Die Sitzungen der Ortsräte Emmerstedt, Büddenstedt und Offleben beginnen zur u. a. Uhrzeit mit einem nichtöffentlichen Teil. Der öffentliche Teil folgt dann ca. 30 Minuten später.

Ortsrat Emmerstedt

Mittwoch, 22. Mai 2019 , 18:30 Uhr
Gaststätte "Lohenschänke"



TOP 1 Eröffnung der Sitzung

Protokoll:

Nachdem die Zuhörer eingetreten sind, eröffnet der Ortsbürgermeister die öffentliche Sitzung und begrüßt die Anwesenden.

 
TOP 2 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Protokoll:

Weiter stellt der Ortsbürgermeister die ordnungsgemäße Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit des Ortsrates Emmerstedt fest.

 
TOP 3 Feststellung der Tagesordnung

Protokoll:

Nachdem keine Änderungswünsche zum öffentlichen Teil der Tagesordnung vorgetragen werden, stimmt der Ortsrat Emmerstedt dem öffentlichen Teil der Tagesordnung zu.

 
TOP 4 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Den anwesenden Einwohnern wird Gelegenheit gegeben, sich zu den Tagesordnungspunkten und zu sonstigen Angelegenheiten der Gemeinde zu äußern, sowie Fragen an die Ortsratsmitglieder und die Verwaltung zu stellen. Hiervon wird kein Gebrauch gemacht.

 
TOP 5 Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung am 20.02.2019

Protokoll:

Der Ortsrat Emmerstedt genehmigt den öffentlichen Teil der Niederschrift über die Sitzung am 20.02.2019.

 
TOP 6 Vergabe von Ortsratsmitteln

Beschluss:

Aus den zur Verfügung stehenden Ortsratsmitteln des Ortsrates Emmerstedt werden für
folgende Zwecke Ortsratsmittel vergeben:



Geflügelzuchtverein Emmerstedt;
Ausrichtung einer Ausstellung                  300,00 Euro,



Posaunenchor Emmerstedt;
Beschaffung von Notenbüchern               300,00 Euro,


Gesangverein Emmerstedt;
Unterstützung der Gesangsarbeit            200,00 Euro,


Schützengesellschaft Emmerstedt;
Beschaffung von Pfeilen                           300,00 Euro.



Protokoll:

Der Ortsbürgermeister schlägt vor, gemäß vorliegender Anträge folgende Zuschüsse aus Ortsratsmitteln zu vergeben:

Geflügelzuchtverein Emmerstedt;
Ausrichtung einer Ausstellung                  300,00 Euro,


Posaunenchor Emmerstedt;
Beschaffung von Notenbüchern               300,00 Euro,


Gesangverein Emmerstedt;
Unterstützung der Gesangsarbeit            200,00 Euro,


Schützengesellschaft Emmerstedt;
Beschaffung von Pfeilen                           300,00 Euro.

Anschließend lässt er über die Vorschläge abstimmen.

Der Ortsrat Emmerstedt fasst einstimmig folgenden

 
TOP 7 Antrag der CDU-Ratsfraktion: Erlass einer Verordnung über die Kastrations- und Kennzeichnungspflicht von Katzen in der Stadt Helmstedt

Beschluss:

Der Ortsrat Emmerstedt spricht für diese Satzung in der vorliegenden Fassung keine Empfehlung aus. Er hält es aber für erforderlich, dass die Verwaltung versucht, eine rechtssichere Verordnung zur Kastration von Katzen, insbesondere mit Blick auf "Streuner", aufzustellen und diese zur Beschlussfassung vorlegt.



Protokoll:

Der Ortsbürgermeister verweist auf die Vorlage.

Herr Otto nimmt kurz Bezug auf den Beratungsgang und den Zusatz der Vorlage und teilt mit, dass es in der Behandlung des Ausschusses für öffentliche Sicherheit und Ordnung (ASO) aufgrund eines Antrags der Grünen Gruppe noch eine Ergänzung gegeben habe. Danach solle in der Satzung die Einräumung einer Übergangsfrist von 6 Monaten für Bestandstiere aufgenommen werden. Das bedeute, dass die Regelungen bezüglich der Kastration nicht sofort, sondern mit dem Versatz von 6 Monaten, greifen sollen, um entsprechende Katzenhalter nicht gleich in die Pflicht zu nehmen. Seitens der Verwaltung werde darauf hingewiesen, dass es bei Katzen ohnehin ein erhebliches Vollzugsdefizit dahingehend geben werde, weil man kaum nachweisen könne, wie alt Katzen seien, geschweige denn, mit einer derartigen Übergangsfrist überhaupt arbeiten zu können. Das sei aber eine grundsätzliche Haltung, die die Verwaltung bereits bei der ursprünglichen Diskussion dieses Vorhabens angesprochen habe. Letztendlich müsse man sehen, wie die Regelung später in der Praxis funktioniere. Der ASO habe diesem Antrag einstimmig zugestimmt und nachdem es zu dem Thema im Ortsrat Barmke auch eine entsprechende Empfehlung gegeben habe, bleibe abzuwarten, welche Empfehlungen die anderen Orträte aussprechen. Die Verwaltung werde die Ergebnisse in einer B-Vorlage zusammenfassen und diese dann über den Verwaltungsausschuss (VA) in den Rat zur Beschlussfassung geben.

Weiter berichtet Herr Otto von einem Antrag des Arbeiter-Samariter-Bundes (ASB), dass die Hundesteuer für ASB-Besuchshunde erlassen werden solle. Dieser Antrag sei kurz vor der Ortsratssitzung beim Bürgermeister eingegangen und den Ratsmitgliedern noch nicht zur Kenntnis gegeben worden. Gleichwohl habe ihn der Bürgermeister um Information in dieser Ortsratssitzung gebeten. Die Verwaltung schlage dazu vor, wenn es dem Grunde nach eine Zustimmung oder eine Empfehlung geben sollte, dann tatsächlich aber nur ausgebildete Besuchshunde zu berücksichtigen, denn ansonsten sei jeder Hund ein Besuchshund, der irgendwann bei Besuchen mitgeführt werde. Dann werde es noch schwieriger, die Hundesteuer festzusetzen. Wenn man überhaupt Besuchshunde besser stellen möchte, müssten es Hunde sein, die eine entsprechende Ausbildung absolviert haben und diese Ausbildung müsse auch nachgewiesen werden können. Ob dann eine vollständige Steuerbefreiung oder eine entsprechende Steuerminderung in Betracht kommen solle, wäre noch zu diskutieren. Letztendlich werde über den Antrag im Zweifelsfall der ASO bzw. der VA beraten müssen, bevor eine B-Vorlage für den Rat erstellt werde.

Herr Alder richtet bezüglich der Kastrationssatzung an das Rats- und Ortsratsmitglied Diedrich die Frage, was der Zweck dieser Satzung sein solle, da der Antrag von der CDU-Stadtratsfraktion eingebracht wurde.

Herr Diedrich antwortet, dass er von Vorfällen und neuen Erkenntnissen ausgehe, die es wahrscheinlich in der Kernstadt gegeben habe, weshalb der Antrag eingereicht wurde. Nähere Erkenntnisse liegen ihm aber nicht vor.

Herr Otto ergänzt, dass nach seiner Erinnerung die Verwaltung im Zuge der Diskussion der Zusammenführung und Neufassung der Satzungen der alten Stadt Helmstedt und der alten Gemeinde Büddenstedt auf dieses Thema gestoßen sei und dies als Anlass für den vorliegenden Antrag genommen wurde, weil es in der Gemeinde Büddenstedt schon eine derartige Satzung gegeben habe.

Herr Alder bringt in Erinnerung, dass es bereits in der Vergangenheit schon einen Entwurf für diese Satzung gegeben habe, dem er schon damals nicht zugestimmte. Auch diesem Entwurf könne er nicht zustimmen. Mittlerweile könne zwar eine Rechtsgrundlage gem. § 13 b Tierschutzgesetzt zugrunde gelegt werden, aber die SPD-Fraktion bittet um Konkretisierung und entsprechende Dokumentation der individuellen Gegebenheiten in dem auszuweisenden Stadt- bzw. Schutzgebiet. Seine Fraktion möchte die Voraussetzungen für den Erlass einer Verordnung nach § 13 b Tierschutzgesetz nachvollziehen und überprüfen können. Dies werde er auch noch schriftlich einreichen. Anschließend zitiert er den entsprechenden Paragraphen des Tierschutzgesetztes. Er weist darauf hin, dass für ein Einschreiten auch ein Notstand vorliegen müsse, für den es bestimmte Feststellungen bedürfe. Erst danach könne man fortpflanzungsfähige Katzen kastrieren. Der Sinn einer derartigen Verordnung liege darin, nicht Hauskatzen zu kastrieren, sondern es müsse erst einmal ein Leiden bei den streunenden Katzen festgestellt werden, um einschreiten zu können. Wenn dies nicht vorliege, gebe das Tierschutzgesetzt auch keine rechtmäßige Grundlage, um eine derartige Verordnung zu erlassen. Die Feststellung, dass ein Katzennotstand im gesamten Stadtgebiet vorliege, könne in der Vorlage nicht erkannt werden. Außerdem könne auch eine derartige Feststellung nicht für die gesamte Stadt getroffen werden. Sollten dann tatsächlich alle Voraussetzungen für einen Katzennotstand vorliegen, die auch ordnungsgemäß dokumentiert wurden, würde er sich nicht gegen eine Verordnung aussprechen. Die der Vorlage anliegende Verordnung halte er aber für unsinnig, die vor Gericht auch keinen Bestand hätte.
Abschließend weist er darauf hin, dass er seinen schriftlichen Ausführungen eine Mustersatzung aus NRW angefügen werde und bittet namens seiner Fraktion, eine neue ausgearbeitete Satzung vorgelegt zu bekommen und erst danach könne man sich wieder über das Thema unterhalten.

Herr Otto merkt an, auch die Verwaltung habe mit vielen der genannten Argumente darauf hingewiesen, dass es aus Verwaltungssicht wenig sinnvoll und nicht aussichtsreich sei, eine derartige Verordnung zu verabschieden und in Kraft zu setzen. Insofern könne er inhaltlich den Ausführungen von Herrn Alder zustimmen. Auf der anderen Seite liege der Antrag vor. Außerdem gab es im letzten Jahr im ASO, als das Thema zum ersten mal wieder nach der Fusion behandelt wurde, den Hinweis, man möge sich an der ursprünglichen alten Büddenstedter Satzung orientieren, die nicht sehr verschieden zu dem sei, was nun vorliege. Es seien nur geringe redaktionelle Anpassungen und eine Anpassung an die Rechtsgrundlage vorgenommen worden, weil die Verwaltung weiterhin die Meinung vertrete, dass eine derartige Satzung aus den von Herrn Alder genannten Gründen und aus anderen Erwägungen heraus nicht sehr sinnvoll sei. Auf der anderen Seite müsste man auch bekennen, selbst wenn man die Anforderungen mit einer sehr ausführlichen Satzung erfüllen würde, die auch einen ganz anderen Umfang haben müsste als das, was zur Beschlussfassung vorliege, würde die Verwaltung die Satzung nicht umsetzen können. Es liege nicht nur am fehlenden Personal, sondern auch am Umgang und Einstufung der Katzen, wie z.B. einer Altersbestimmung. Die neue Satzung sei am Ende ein großer "Papiertiger", der zu nichts führen werde. Die Verwaltung werde sich selbstverständlich mit den schriftlichen Ausführungen von Herrn Alder befassen und versuchen, eine rechtssichere Satzung zu formulieren, aber es wäre hilfreich, dass vorher eine Diskussion über die Sinnhaftigkeit geführt werde. Die Ausarbeitung sei mit großem Arbeitsaufwand verbunden und bevor die Verwaltung nicht wisse, ob es am Ende dafür auch eine Mehrheit im Rat gebe, wäre eine sofortige umfangreiche Ausarbeitung unter Zurückstellung anderer dringlicher und wichtiger Vorhaben der falsche Weg. Der bisherige Auftrag an die Verwaltung lautete, eine ähnliche Satzung wie die ursprüngliche Büddenstedter Satzung vorzulegen und das Ergebnis mit der vorgetragenen Ergänzung aus dem ASO sei das, was nun vorliege.

Frau Kamrath verweist auf die hohe Anzahl von streunenden Katzen in Wald, Flur und auch in den Ortschaften. Bei einer vermehrten Population von Katzen können vermehrt Krankheiten, wie z.B. Katzenschnupfen, auftreten, wo die Katzen elendig verenden. Ebenso können die vielen herrenlosen Katzen auch den Straßenverkehr behindern, wie es bereits vor dem Anwesen des Ortsratsmitgliedes Diedrich der Fall gewesen sei. Auch weist sie als Jägerin auf die Brut- und Setzzeit hin und dass sie während ihrer Ansitze im freien Gelände sehr viel wildernde Katzen beobachten könne. Dem müsse Einhalt geboten werden. Ebenso merkt sie an, dass die Vermehrung der Katzen auch ein Rückgang von Singvögeln in den Gärten bedeute. Daher sollte man sich ihrer Meinung nach Gedanken machen, wie man diesem Problem auch praktisch entgegentrete. Wenn man aber einen so hohen bürokratischen Aufwand betreiben müsse, könne man das Thema auch ganz fallen lassen.

Eine Diskussion über die Anwendung, Ausführung und Rechtssicherheit der Verordnung schließt sich an.

Der Ortsbürgermeister hält abschließend fest, dass die vorliegende Verordnung nur die Katzenhalter von Hauskatzen treffe und diese mit Mehrkosten belaste. Eine Verringerung von streunenden Katzen würde man mit dieser Verordnung nicht erreichen, weshalb man die Sinnhaftigkeit dieser Satzung anzweifeln müsse. Daher fragt er an, wie weiter verfahren werden solle.

Herr Otto äußert, er würde schon darum bitten, dass sich der Rat erst einmal darauf verständige, ob er überhaupt eine Satzung dieser Art, wie von Herrn Alder beschrieben, haben möchte. Wenn es am Ende dafür keine Mehrheit gebe, bräuchte der umfangreiche Aufwand auch nicht betrieben werden. Daher sollte erst ein Grundsatzbeschluss gefasst werden, weshalb er in dieser Sitzung um eine Empfehlung bitte.

Nach kurzer Zusammenfassung durch den Ortsbürgermeister fasst der Ortsrat Emmerstedt einstimmig folgenden geänderten Empfehlungs-


TOP 8 Entlassung des Ortsbrandmeisters der Ortsfeuerwehr Emmerstedt Herrn Karsten Dierking aus dem Ehrenbeamtenverhältnis

Beschluss:

Herr Karsten Dierking wird aufgrund seines schriftlichen Antrages vom 21.02.2019 mit Ablauf des 30.06.2019 aus dem Ehrenbeamtenverhältnis als Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Emmerstedt entlassen.

Abschließend bedankt sich der Ortsbürgermeister im Namen des Ortsrates bei dem anwesenden Herrn Dierking für die jahrelange gute Arbeit zum Wohle der Ortsfeuerwehr und des Ortes Emmerstedt.



Protokoll:

Der Ortsbürgermeister verweist auf die Vorlage und erläutert diese kurz.

Nachdem keine Wortmeldungen erfolgen, lässt er über den Beschlussvorschlag abstimmen.

Der Ortsrat Emmerstedt fasst einstimmig folgenden Empfehlungs-


TOP 9 Entlassung des stellvertretenden Ortsbrandmeisters und Ernennung als Ortsbrandmeisters der Ortsfeuerwehr Emmerstedt von Herrn Matthias Müller

Beschluss:

Der Brandmeister Matthias Müller, geb. am 15.06.1971, wird mit Ablauf des 30.06.2019 aus dem Ehrenbeamtenverhältnis als stellvertretender Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Emmerstedt entlassen und mit Wirkung ab 01.07.2019 unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis für die Dauer von sechs Jahren zum Ortsbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr Helmstedt - Ortsfeuerwehr Emmerstedt - ernannt.



Protokoll:

Der Ortsbürgermeister verweist auf die Vorlage und erläutert diese kurz.

Nachdem keine Wortmeldungen erfolgen, lässt er über den Beschlussvorschlag abstimmen.

Der Ortsrat Emmerstedt fasst einstimmig folgenden Empfehlungs-


TOP 10 Ernennung des stellvertretenden Ortsbrandmeisters der Ortsfeuerwehr Emmerstedt Herrn Manuel Schrader

Beschluss:

Der Hauptfeuerwehrmann Manuel Schrader, geb. am 14.08.1981, wird mit Wirkung vom 01.07.2019 unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis für die Dauer von sechs Jahren zum stellvertretenden Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Emmerstedt ernannt.



Protokoll:

Der Ortsbürgermeister verweist auf die Vorlage und erläutert diese kurz.

Nachdem keine Wortmeldungen erfolgen, lässt er über den Beschlussvorschlag abstimmen.

Der Ortsrat Emmerstedt fasst einstimmig folgenden Empfehlungs-


TOP 11 Artikelsatzung zur Regelung der Umsatzsteuerpflicht in den Gebührensatzungen und Entgeltregelungen der Stadt Helmstedt

Beschluss:

Die nachstehend aufgeführten und in der Anlage zur Vorlage V061/2019 beigefügten
Satzungen, Gebührenordnungen, Nutzungsordnungen und Richtlinien werden in der
vorgelegten Form beschlossen. Sie treten ab sofort in Kraft:

1. Satzung der Stadt Helmstedt über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen
Wirkungskreis (Verwaltungskostensatzung)
2. Satzung über die Erhebung von Marktstandsgebühren in der Stadt Helmstedt –
Marktgebührensatzung –
3. Benutzungsordnung für die Stadtbücherei Helmstedt (einschl. Artothek)
4. Nutzungsordnung für das Jugendfreizeit- und Bildungszentrum Helmstedt
Stadtjugendpflege
5. Benutzungsordnung für die Überlassung von Schulräumen sowie der
Mehrzweckhalle Ostendorf und der Turnhalle Emmerstedt für die außerschulische
Benutzung
6. Entgeltordnung über die Erhebung von Entgelten für die Benutzung der städtischen
Kindertagesstätten
7. Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigung in der Stadt
Helmstedt (Abwassergebührensatzung)

Anmerkung:
Die im Beschluss genannte Anlage hat der Vorlage beigelegen.



Protokoll:

Der Ortsbürgermeister verweist auf die Vorlage, die Herr Otto kurz erläutert.

Nachdem keine Wortmeldungen erfolgen, lässt der Ortsbürgermeister über den Beschlussvorschlag abstimmen.

Der Ortsrat Emmerstedt fasst einstimmig folgenden Empfehlungs-


TOP 12 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019

Beschluss:

Der Ortsrat Emmerstedt stimmt dem 1. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 - soweit seine Zuständigkeit gegeben ist - in der beratenen Fassung zu.



Protokoll:

Herr Otto führt aus, der Anlass für die Nachtragshaushaltssatzung sei zunächst der Umstand gewesen, dass die Stadt Helmstedt in Zusammenhang mit dem Gewerbegebiet Barmke und der Finanzierung im Hinblick auf die avisierte Förderung einen erheblich reduzierten Fördersatz vom Land in Aussicht gestellt bekommen habe. Dieser Umstand habe dazu geführt, dass die für 2019 und Folgejahre vorgesehenen Mittel nicht mehr ausgereicht hätten und damit die Notwendigkeit bestand, einen Nachtragshaushalt zu erstellen, um nicht ein ganzes Jahr zu verlieren, bis der Haushalt 2020 aufgestellt werde. Zwischenzeitlich sei dieses Thema für die Stadt und für den Landkreis als Vorhabenträger weiterhin offen. Das Bundeskabinett müsse zunächst den Gesetzesentwurf für die sogenannten Kohlemittel für die nächsten 20 Jahre verabschieden und an den Bundesrat und Bundestag zur Beschlussfassung weiterleiten. Darin sollte nach den letzten Informationen, die die Stadt Helmstedt vor 2 Wochen bekommen habe, stehen, dass das Helmstedter Revier nicht in der Dauerförderung für diesen Zeitraum enthalten sei, es aber im Rahmen der Bereitstellung von Sofortmitteln eine Berücksichtigung geben solle.
Weitere Positionen des Nachtragshaushalts betreffen andere Bereiche und seien im Einzelnen aufgeführt. Die Verwaltung werde dem Rat vorschlagen, diesen Nachtragshaushalt zu beschließen, um die darin enthaltenen Maßnamen kurzfristig umsetzen zu können und nicht auf den nächsten Haushalt 2020 warten zu müssen. Für den eigentlichen Anlass Barmke sehe es derzeit so aus, dass die Stadt Helmstedt der Höhe nach wieder auf die alten Finanzierungsgrundlagen zurückgreifen könne, aber der Sache nach werden die EU- und die Landesmittel durch die Bundesmittel aus der Kohleförderung ersetzt.

Anschließend gibt er auf Nachfrage Ausführungen über das Verfahren und den Umgang mit der Kohlekommission ab.

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, hält der Ortsbürgermeister fest, dass der Ortsteil Emmerstedt vom Nachtragshaushalt unmittelbar nicht betroffen sei und lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen.

Der Ortsrat Emmerstedt fasst einstimmig folgenden



TOP 13 Bauleitplanung Helmstedt; Bebauungsplan Nr. OTE 355 “Neue Breite Nord”, 2. Änderung – Auslegungsbeschluss (3. Durchgang) -

Beschluss:

1. Dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. OTE 355 “Neue Breite Nord“ (2. Änderung) und
dem Entwurf der Begründung wird zugestimmt.

2. Die erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. OTE 355 “Neue Breite Nord“
(2. Änderung) soll mit Begründung gem. § 3 (2) BauGB durchgeführt werden.

3. Die Ausgleichsersatzmaßnahmen sollen möglichst im Bebauungsplangebiet vorgenommen werden.



Protokoll:

Der Ortsbürgermeister verweist auf die Vorlage, die Herr Otto kurz erläutert.

Frau Kamrath äußert, dass sie es schade finde, wenn immer mehr Flächen versiegelt werden, die von den landwirtschaftlichen Nutzflächen abgehen. Nun solle auch noch dort, wo eine Versiegelung vorgenommen wurde, die Auflage zur Pflanzung von Büschen oder Bäumen weggenommen werden. Dies sei halte sie für eine falsche Entscheidung.

Herr Otto antwortet, wenn es so wäre, wie es Frau Kamrath verstanden habe, wäre es ein rechtswidriges Vorgehen. Es solle zukünftig darauf geachtet und auch innerhalb dieses Gebietes umgesetzt werden, dass zusammenhängende Flächen bzw. Flächen von vornherein innerhalb des Gebietes so geplant und festgesetzt werden, dass sie zusammenhängend auch die notwendigen Ausgleichsflächen bieten. Somit gebe es keine Einzelfallentscheidungen mehr, die ökologisch nicht vernünftig und mit einem hohen Aufwand verbunden seien. Es bedeute aber nicht, zukünftig weniger Grün zu haben.

Herr Clemens Schünemann äußert sich positiv zur Schaffung von großen Ausgleichsflächen, allerdings sollten sich dann auch die Eigentümer an den großen Ausgleichsflächen beteiligen. Dies sollte mit aufgenommen werden. Ebenso sei er der Meinung, dass man bei der Beplanung eines Grundstücks schon die Möglichkeit bestehen lassen sollte, wenn auch nur eine kleine Fläche mit Bäumen zu versehen. Ansonsten gebe es auch die Möglichkeit der Begrünung von Dächern, was heutzutage auch von der Industrie zur Herstellung von Ausgleichsflächen genutzt werde.

Herr Otto äußert auch hierzu seine grundsätzliche Zustimmung. Mit dieser Änderung werde bezweckt, dass im öffentlichen Raum oder auch im Bebauungsplan definierte zusammenhängende Flächen zu Ausgleichsersatzmaßnahmen konzentriert und realisiert und somit auch die Steuerungsmöglichkeiten deutlich verbessert werde. Die Kosten werden weiterhin von den Grundstückseigentümern zu tragen sein, denn die Kosten für Ausgleichsersatzmaßnahmen seien Kosten, die auch in den Grundstückspreis fließen sollten.

Herrn Clemens Schünemann erfragt, ob die Kostenbeteiligung der Grundstückseigentümer nach der versiegelten Fläche oder ob ein bestimmter Aufschlag festgelegt werde.

Herr Otto antwortet, dass die Planung des Gesamtvorhabens nach den gesetzlichen Vorgaben eine bestimmte Art und einen bestimmten Umfang an Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen erfordere. Diese werde mit dem Bebauungsplan festgesetzt. Aus dieser Festsetzung folgen dann Kosten, die auf die zur Verfügung stehende bebaubare Fläche umgelegt werden müssen. Diese werde dann mit jedem Quadratmeter, den der Käufer erwerbe, mitfinanziert.

Herr Alder fragt an, ob die Gewerbegrundstücke völlig von einer Anpflanzungspflicht befreit werden oder ob die Verwaltung vorhabe, Flächen auszuweisen und diese für die Anpflanzungen zur Verfügung zu stellen. Wenn es die 2. Regelung sei, habe er nichts dagegen, die 1. Regelung lehne er aber ab. Die Käufer wussten, wozu sie die Grundstücke kaufen und dass sie dort Anpflanzungen vornehmen müssen. Dann sollten sie dies auch umsetzen. Wo dann die Pflanzungen vorgenommen werden, sei ihm aber egal. Weiter fragt er zur Ziffer 3 e) der Begründung zum Bebauungsplan an, um welche Fläche es sich handele, die von Hochbauten, Aufschüttungen oder Abgrabungen frei bleiben sollen, damit der Alleecharakter erhalten bleibe. Er bittet um Erläuterung anhand des vorliegenden Planes. Außerdem sei in der Vorlage nicht der Bereich der Einfahrt der Gemeindestraße Neue Breite auf die B 244 aufgezeichnet, wo es auch eine Veränderung geben solle, die er aber nicht nachvollziehen könne.

Herr Otto antwortet, dass diese Veränderungen und die Empfehlung bereits auf der Tagesordnung einer vergangenen Ortsratssitzung gestanden haben, über die der Ortsrat bereits beraten, diese einstimmig zur Kenntnis genommen und weiterempfohlen habe. Dieser Sachverhalt habe sich auch nicht verändert. Die Verwaltung habe diese Beschlussvorlage nur aufgrund neuerlicher Anträge vorgelegt. Zur 1. Frage antwortet er, dass die Verwaltung nach dem Ratsbeschluss noch entsprechende Erklärungen der dadurch begünstigten Grundstückseigentümer einfordern werde.

Frau Kamrath äußert, ihr sei nicht egal, wo die Ausgleichsflächen geschaffen werden. Sie möchte, dass diese Flächen schon in dem entsprechenden Gebiet verbleiben. Wenn Ausgleichsflächen auf städtischen Freiflächen eingerichtet werden,  liegen diese meistens außerhalb von Ortschaften, wodurch auch wieder Wald- oder Ackerflächen umgewandelt werden. Außerdem führe diese Verfahrensweise nicht zu einer Verschönerung oder Steigerung der Biodiversität - der Biologischen Vielfalt - in einem Gewerbegebiet.

Herr Otto antwortet, dass Gewerbegebiete auch nicht dazu da seien, biodivers zu sein. Es bringe der Tier- und Pflanzenwelt nichts, wenn dort zwar ein Baum gepflanzt werde, dieser Baum aber aufgrund des Umfeldes kaum einen nennenswerten Beitrag zu einem Ökosystem biete. Grundsätzlich sei es auch eine gesetzliche Vorgabe, dass Ausgleichsersatzmaßnahmen möglichst immer am Ort oder nahe des Ortes erschaffen werden sollen, wo der Eingriff erfolge. So könnten z.B. auf einem Grundstück, welches sich in einem Gewerbegebiet nicht entsprechend entwickelt habe, Ausgleichsersatzmaßnahmen konzentriert angelegt werden, die bisher auf einzelne Grundstücke des Gewerbegebietes verteilt vorgesehen waren. Diese Ausgleichsmaßnahmen liegen dann noch in dem Gebiet, seien aber von der Fläche und den Effekten her wesentlich effizienter, als wenn auf jedem Grundstück nur ein einzelner Baum gepflanzt werde. Er sehe dieses Verfahren gerade bei der Neuen Breite als unkritisch und für zukünftige oder auch überarbeitete Bebauungspläne auch als Grundsatz an. Die Verwaltung werde zukünftig keine Einzelfestsetzungen mehr treffen, die bisher schwer durchsetzbar waren und wo man oft zu Änderungen gekommen sei und wirksame Ausgleichsmaßnahmen schwierig umzusetzen wären.

Auf Nachfrage vom Ortsbürgermeister, ob Änderungsanträge zur Vorlage gewünscht werden, fragt Frau Kamrath an, ob man die Vorgabe, die Ausgleichsmaßnahmen innerhalb des Bebauungsplangebietes zu schaffen, in den Beschlussvorschlag mit aufnehmen könne.

Herr Otto antwortet, dass der Ortsrat zwar die Empfehlung aussprechen könne, die Vorgabe von Gesetzes wegen aber ohnehin vorgesehen sei.

Nachdem Herr Otto auf Wunsch eine Formulierung des Vorschlags vorgenommen hat, lässt der Ortsbürgermeister über den ergänzten Beschlussvorschlag abstimmen.

Der Ortsrat Emmerstedt fasst einstimmig folgenden ergänzten Empfehlungs-


TOP 14 Sachstand Baugebiet "An den Bruchwiesen"

Protokoll:

Herr Otto verweist auf den Aufstellungsbeschluss, den der Rat im vergangenen Jahr gefasst habe. Im 1. Quartal dieses Jahres habe ein Termin mit den betroffenen Grundstückseigentümern bezüglich des östlichen Teils des Geltungsbereiches für den aufzustellenden Bebauungsplan stattgefunden. Die anwesenden Grundstückseigentümer haben sich in dieser Zusammenkunft gegen eine Veräußerung ihrer Grundstücke ausgesprochen. Daraufhin habe die Verwaltung mit dem Antragsteller dahingehend gesprochen, dass es somit nur eine kleine Lösung geben könne. Eine kurzfristige große Lösung für das gesamte Gebiet könne nur umgesetzt werden, wenn dem auch die Grundstückseigentümer zustimmen oder aber ein Umlegungsverfahren durchgeführt werde. Der Ortsbürgermeister hatte einem Umlegungsverfahren zugestimmt. Zwischenzeitlich habe es ein Gespräch von der Verwaltung mit Herrn Schultz und dem Ortsbürgermeister gegeben, wo man am Ende übereingekommen sei, dass es zur Umsetzung der großen Lösung kommen und ein Umlegungsverfahren durchgeführt werden solle. Dieses Umlegungsverfahren müsse allerdings per Ratsbeschluss auf den Weg gebracht werden. Darüber hinaus könne möglicherweise noch ein weiteres angrenzendes Grundstück in Betracht gezogen werden. Dies würde eine öffentliche Erschließungsanlage in dem gesamten Bebauungsgebiet ermöglichen. Das sei aus Verwaltungssicht auch die Voraussetzung dafür, dass dieses Verfahren trotz der Weigerung der Grundstückseigentümer auf der östlichen Seite in Angriff genommen werde. Auf die Art und Weise könnte man das Wohngebiet wahrscheinlich kurzfristig an die Hauptstraße anschließen. Die Flächen im östlichen Teil des Gebietes können erst dann erschlossen werden, wenn das Umlegungsverfahren abgeschlossen sei. Dazwischen werden 2 bis 3 Jahre liegen, da ein derartiges Verfahren so lange dauere. Herr Schultz als Vertreter des Grundstückseigentümers der ehemaligen Gärtnerei möchte die große Lösung möglichst schnell umgesetzt haben. Wenn nun der Rat einem Umlegungsverfahren zustimme, wäre dies dann auf den Weg zu bringen, was aber trotzdem einen zeitlichen Vorlauf von einem guten Jahr benötige, um eine öffentliche Erschließungsanlage herstellen zu können. Herr Schultz war darüber etwas verärgert, was auch verständlich sei. Er selbst habe im vergangenen Jahr in Aussicht gestellt, dass eine derartige Erschließung und die Herstellung von Baurecht Ende 2019 bestehen könne. Allerdings habe er auch immer gesagt, dass dies nur unter der Voraussetzung umgesetzt werden könne, wenn alle Grundstückseigentümer einverstanden seien. Die andere Variante, schon jetzt einen Bebauungsplan auf den Weg zu bringen, indem Herr Schultz ein schalltechnisches Gutachten in Auftrag gegeben hätte, war von Herrn Schultz zu dem Zeitpunkt noch nicht gewollt, weil für ihn damit zu viele Unwägbarkeiten verbunden waren. Von daher sei es bisher noch nicht dazu gekommen dass dem Änderungsbeschluss auch schon ein Aufstellungsbeschluss folgen konnte. Für einen Aufstellungsbeschluss müssen entsprechende Vorplanungen durchgeführt werden. Voraussetzung für diese Planungen sei, dass das von ihm genannte Nachbargrundstück tatsächlich auch mit einbezogen werde, welches zwar außerhalb des Geltungsbereiches liege, aber notwendig sei, um das Gesamtvorhaben durchführen zu können. Außerdem müsse der Vorhabenträger ein schalltechnisches Gutachten beauftragen. Wenn diese Bereitschaft bestehe, könnten die Planungen kurzfristig in Auftrag gegeben werden und dann wäre mit einem Auslegungsbeschluss möglicherweise in der Ratssitzung im September, spätestens aber im November, zu rechnen.

Der Ortsbürgermeister merkt zu den Ausführungen von Herrn Otto abschließend an, dass es nicht sein Wunsch, sondern des Wunsch des Ortsrates für ein Umlegungsverfahren sei.

 
TOP 15 Sachstand Mehrzweckhalle Emmerstedt

Protokoll:

Herr Otto verweist auf den Haushaltsansatz und merkt an, dass das Vorhaben auf der Abarbeitungsliste des Fachbereiches Hochbau weit nach hinten geschoben wurde, weil eine Reihe von Vorhaben, auch nach Erörterung im VA, vorgezogen bzw. für dringlicher erachtet wurden. Nach Rücksprache mit dem Bürgermeister und dem zuständigen Geschäftsbereichsleiter sehe er sich in dieser Sitzung nicht in der Lage, einen Termin zu nennen, wann es weitergehe, da in dem Fachbereich auch personelle Engpässe durch Kündigung und Krankheit eingetreten seien.

Herr Alder äußert, dass er die hintere Platzierung der Mehrzweckhalle auf der Abarbeitungsliste nicht verstehen könne, da es bei dem Bauvorhaben auch um Fördermittel gehe, die auslaufen werden. Außerdem stelle er sich die Frage, was es für ein Bauvorhaben verwaltungsseitig sein werde. Der Ortsrat habe auch einer Renovierung zugestimmt. Weiter fragt er an, ob auch ein Verein, der sich bereit erklärt, die Mehrzweckhalle neu zu bauen, die 1 Mio. Euro zur Verfügung gestellt bekomme, wenn er das Bauvorhaben umsetze.

Herr Otto erklärt, dass er ebenso wie der Bürgermeister diese Frage nicht beantworten könne. Es sei allgemein bekannt, dass die Verwaltung immer eine ganz andere Haltung eingenommen habe. Es sei richtig, dass es auch um Fördermittel gehe, aber Fakt sei auch, dass nach dem Ratsbeschluss im letzten Jahr die Förderung nur noch den geringsten Teil der Gesamtkosten ausmache. Wenn die Förderung eigentlich ein "Tropfen auf dem heißen Stein" sei, müsse man sich gut überlegen, ob man diese Mittel einsetze, wenn man am Ende nichts habe, was einem wirklich weiterhelfe. Wobei er aber nicht sagen wolle, dass generell auf Fördermittel verzichtet werde sollte. Die Verschiebungen der Vorhaben seien aber aus den vorgetragenen Gründen nicht nur für Emmerstedter sondern auch für Barmker Maßnahmen vorgenommen worden. Die 1 1/2 Mitarbeiten arbeiten augenblicklich an vielen Maßnahmen im Bereich des Ausbaus der Schulen und der Kinderbetreuung, wo der Rat die Priorität gesetzt habe.

Herr Alder erinnert, dass damals planerisch 2 Projekte zusammengeführt wurden, von denen nur die Mehrzweckhalle förderfähig war. Das Projekt Feuerwehrgerätehaus sei nie förderfähig gewesen. Dann habe der Rat die beiden zusammengelegten Projekte mit der Begründung wieder getrennt, dass noch kein Feuerwehrbedarfsplan vorliege. Nun bestehe noch das förderfähige Projekt Mehrzweckhalle, wo er gehört habe, dass die Förderung dafür sogar noch erhöht worden sei. Er fragt nun an, ob ein neuer Antrag gestellt werden müsse, da es das doppelte Projekt nicht mehr gebe und somit auch der alte Antrag keinen Bestand mehr habe.

Herr Otto antwortet, dass der bestehende Fördersatz sich auf die anzurechnenden Gesamtinvestitionskosten beziehe und diese wiederum vom Rat gedeckelt worden sei. Diese Deckelung habe zur Folge, dass die ursprünglich schon einmal zugesagten Fördermittel verringert wurden. Die Zusammenführung der beiden Maßnahmen Feuerwehr und MZH habe hiermit nichts zu tun. Die Verwaltung habe sich ursprünglich für eine Zusammenlegung beider Projekte ausgesprochen, weil man im Bereich Gebäudetechnik, wie Investitions- und Unterhaltungskosten bei Heizungs- und Sanitäranlagen, Synergieeffekte gesehen habe, die bei einer getrennten Bauweise wegfallen. Den Betrag, den der Rat im Haushalt bewilligt habe, reiche nur für eine sehr schmale Variante und nur für diesen Betrag werden auch Fördermittel bewilligt. Dafür müsse kein neuer Förderantrag gestellt werden. Der Punkt sei aber der, dass man das Vorhaben auch umsetzen müsse. Dafür werde eine andere als die bisherige Planung benötigt, für die aber im Moment kein Planer zur Verfügung stehe. Zu der Frage, ob ein Verein, der sich für die Umsetzung des Projektes zur Verfügung stelle, die dafür im Haushalt bereitgestellten Mittel von der Stadt Helmstedt erhalte, könne er nicht beantworten. Die Entscheidung obliege dem Rat. Sollte es einen Verein geben, der sich die Umsetzung des Vorhabens zutraue, könne er den Bürgermeister anschreiben, der das Anliegen dann an den Rat weiterleite.

Herr Nessel fragt an, warum die Planung nicht extern vergeben werde, wenn man nicht in der Lage sei, dies selbst vorzunehmen.

Herr Otto antwortet, dass bereits die bisherige Planung von einem Architekturbüro aus Braunschweig erstellt worden sei und dafür auch Kosten in nicht unerheblicher Höhe ausgegeben wurden. Diese Planung habe der Rat dann allerdings verworfen. Insofern merkt er an, dass weitere Fragen woanders gestellt werden müssten, da er sie nicht beantworten könne. Die Verwaltung habe auf eine gemeinsame Lösung von der Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses, die ohnehin in wenigen Jahren kommen müsse, und dem Umbau/Erweiterung/Modernisierung der Mehrzweckhalle aus bereits genannten Gründen hingearbeitet. Dies sei auch planerisch vorangetrieben worden. Ebenso seien auf dieser Grundlage entsprechende Anträge gestellt und auch bewilligt worden. Die Finanzierung sei aber durch die Ratsentscheidung nun nicht mehr gewährleistet.

Auf erneute Nachfrage äußert Herr Otto, dass auch ein Verein eine Planung in Auftrag geben könnte, was aber die gleichen Kosten verursachen werde. Diese Kosten kommen, bezogen auf den Haushaltsansatz, noch hinzu, wobei die veranschlagten Mittel für sich genommen eigentlich schon nicht ausreichen, um eine ordentliche einfache Lösung herzustellen. Außerdem könne er nicht sagen, ob der Rat einer Übertragung der Mittel an einen Verein zustimme. Sollte diese Zustimmung vorliege, könnte man sicherlich weiterhin mit einer Förderung rechnen, wobei er aber auch der Meinung sei, dass diese Fördermittel nur an Kommunen ausgezahlt werden. Daher müsste die Stadt Helmstedt zumindest eine Gewährsträgerschaft übernehmen, weil der Verein nicht Empfänger sein dürfte.

Der Ortsbürgermeister merkt an, dass der Antrag nur für einen Neubau einer Mehrzweckhalle über 2 Mio. Euro gestellt wurde. Der Förderbescheid erging mit dem Tenor, dass die Halle für 2 Mio. Euro gebaut werden könnte. Der Förderzuschuss wurde auf 25,6 % gedeckelt, weil die Höchstgrenze für einen Zuschuss bei 500.000 Euro liege. Daher waren alle Beteiligten der Meinung, dass man die 500.000 Euro auch erhalte, was aber nicht der Fall sei. Man erhalte 25,6 % von den Eigenmitteln, die man selbst einsetze und wenn man nur noch 500.000 Euro für das Projekt habe, dann erhalte man nur noch 125.000 Euro Fördermittel. Das sei der finanzielle Stand für einen Neubau. Dass das Vorhaben damit nicht gelinge, könne jeder sehen. Wenn man auch versuche, mehrere Gebäude zusammenzulegen, dann müsse man auch wissen, dass ein Neubau von 2 Häusern zu dem Preis von einem Haus nicht umzusetzen sei. Fakt sei auch, dass die Mittel nur für einen Neubau und nicht für einen Umbau oder eine Sanierung zu bekommen seien. Daher sei er der Meinung, dass auf Grundlage des Beschlusses, den Herr Diedrich damals im Stadtrat vorgetragen habe, ein neuer Antrag zu stellen sei, weil dann die Chance groß sei, 500.000 Euro Fördermittel zu bekommen. Mit den 500.000 Euro die im Haushalt eingesetzt seien, hätte man 1 Mio. Euro zur Verfügung, mit denen ein Neubauvorhaben umgesetzt werden könne. Außerdem sehe er es auch als Chance, wenn ein Verein das Projekt in Angriff nehmen würde, da dieser ganz anders als eine Kommune kalkulieren könne. Daher plädiere er nochmals dafür, einen neuen Antrag zu stellen. Aus diesem Grund sollten sich Verwaltung und Ortsrat noch einmal zeitnah zusammensetzen.

Herr Otto entgegnet, dass sich im Wesentlichen die Fraktionen zusammensetzen und darüber beraten sollten, dem der Ortsbürgermeister zustimmt.

 
TOP 16 Bekanntgaben

Protokoll:

Bekanntgaben liegen nicht vor.

 
TOP 17 Mitteilungen des Ortsbürgermeisters

Protokoll:

Der Ortsbürgermeister berichtet aufgrund des Datenschutzgesetztes allgemein von seinen Aktivitäten bis zum Sitzungstage.

Der stellv. Ortbürgermeister und Vorsitzende des Fördervereins Emmerstedt, Herr Alder, bedankt sich im Namen des Ortsrates bei den 36 Teilnehmern der Müllsammelaktion in Emmerstedt für ihren erfolgreichen Einsatz.

 
TOP 18 Beantwortung von Anfragen aus vorigen Sitzungen

Protokoll:

18.1 - Standortüberprüfung der Geschwindigkeitsmessanlage an der Rottensiedlung

In der Ortsratssitzung am 20.02.2019 hat der Zuhörer, Herr Mario Frohmüller, Rottenweg 3, die dauerhaft hohen Einfahrtgeschwindigkeiten an der Rottensiedlung in den Ort bemängelt und um Standortüberprüfung der dortigen Geschwindigkeitsmessanlage gebeten.

Herr Otto hat daraufhin eine generelle Prüfung und auch eine Standortüberprüfung mit evtl. Versetzen der Anlage in die Nähe der Bushaltestelle zugesagt.

Antwort der Verwaltung:

Es hat eine Erörterung stattgefunden. Weiter soll in den nächsten Tagen ein Ortstermin mit dem Ortsrat und der Polizei erfolgen.

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18.2 - Fußweg an dem Grundstück der Fa. Keil auf der Von-Guericke-Straße

In der Ortsratssitzung am 20.02.2019 hat eine Zuhörerin von einer Zaunerrichtung mit Feuerwehrzufahrt an dem Grundstück der Fa. Keil auf der Von-Guericke-Straße ein Zaun mit einer Feuerwehrzufahrt berichtet. An diesem Zaun parken verstärkt Pkw, teilweise bis in die Kurve hinein, so dass man als Fußgänger dort nicht mehr langgehen und auch nicht mehr die Straße überqueren kann. Sie hat angefragt, ob es möglich sei, mit einer Farbmarkierung dort einen Fußweg abzuteilen.

Herr Otto sagte eine Prüfung zu.

Antwort der Verwaltung:

Nach der Straßenverkehrsordnung ist es nicht zulässig, die Fahrbahn dort durch eine Farbmarkierung als Fußweg zu kennzeichnen. Zum Schutz der Fußgänger dürfen Fußgängerwege nur mit einem förmlichen Hochbord abgegrenzt werden. Somit kann dort keine Farbmarkierung vorgenommen werden.

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18.3 - Beleuchtung des Straßenteilstück zwischen der Privatstraße und der Wiesenstraße

In der Ortsratssitzung am 20.02.2019 hat der erneut anwesende Zuhörer, der bereits in der Ortsratssitzung am 24.10.2018 eine Anfrage zur Fertigstellung der Beleuchtung des Straßenteilstücks zwischen der Privatstraße und der Wiesenstraße gestellt hatte, nachgefragt, wann mit der Anbringung der Leuchtkörper zu rechnen sei, da die Lampenmasten bereits Anfang des Jahres gesetzt wurden.

Antwort der Verwaltung:

Die Beantwortung der Anfrage, die im März erstellt und dem Ortsbürgermeister zur Kenntnis gegeben wurde, lautete noch, dass aufgrund von Lieferengpässen und Krankheiten die Aufstellung der Masten ohne Leuchtkörper vorgenommen wurde. Mittlerweile sollten die Leuchtkörper aber angebracht sein.

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18.4 - Straßenteilstück zwischen der Privatstraße und der Wiesenstraße

In der Ortsratssitzung am 20.02.2019 hat Herr Sage zum geteerten Straßenteilstück zwischen der Privatstraße und der Wiesenstraße angefragt, warum dieses Verbindungsstück schmaler als die angebundenen Straßen sei.

Antwort der Verwaltung:

Die von privater Hand geplante und umgesetzte Erschließung des Baugebietes "Wiesenstraße" konfrontierte die Verwaltung mit einer zu überbrückenden "Lücke" zwischen dem Bestand der ausgebauten Wiesenstraße und dem neu erschlossenen Baugebiet, welche nicht innerhalb der Grenzen des Bebauungsplanes lag. Es gab daher für das Verbindungsstück keine Bebauungsverpflichtung, und der Investor hatte keine Veranlassung, diese (nach dem Verursacherprinzip durchaus dem Baugebiet zurechenbare) Fläche herzustellen. Damit verblieb ein Teil der Erschließungslast auf den Schultern der Allgemeinheit.
Ein separater grundhafter Ausbau des Verbindungsstücks durch die Verwaltung in voller Ausbautiefe und -Breite hätte nach Prüfung der Verwaltung eine Beitragspflicht für weitere (vom Baugebiet nicht betroffene) Anlieger nach sich gezogen. Dies sollte aus nachvollziehbaren Gründen vermieden werden.
Die vorhandene Schotterung des Verbindungsstückes hat sich als tragfähig für den Bau- und Anliegerverkehr erwiesen und wurde daher von der Verwaltung in der vorhandenen Breite mit einer so genannten Tränkdecke in kostengünstiger Weise so weit hergestellt, dass sie einen "dörflichen" Straßencharakter annimmt, ohne eine Beitragspflicht zu begründen. Dies schließt einen optionalen späteren Ausbau keineswegs aus.

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18.5 - parkende Lkw auf der Von-Guericke-Straße

Zwei Zuhörer haben in der Ortsratssitzung am 20.02.2019 erneut das Problem mit den parkenden Lkw auf der Von-Guericke-Straße angesprochen, wobei einer der Zuhörer eine offizielle schriftliche Anfrage einreichte, in der er um Prüfung einer Einrichtung für eine Parkraumbewirtschaftungszone in dem Bereich gebeten habe. Darauf habe Herr Otto dahingehend geantwortet, dass dort keine Parkraumbewirtschaftungszone eingerichtet werde, er aber eine Prüfung für entsprechende Vorkehrungen bezüglich der Vermüllung zusagte.

Antwort der Verwaltung:

Die Vermüllung halte sich nach Überprüfungen in den letzten Wochen in Grenzen. Der Betriebshof kontrolliert und sammelt dort regelmäßig wöchentlich und die Verwaltung hat auch eine Regelung mit dem Landkreis gefunden, dass die Müllentsorgung problemlos funktioniert. Diese Vorgehensweise soll auch dauerhaft beibehalten werden.

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18.6 - Straßenschaden Wiesenstraße

Ratsmitglied und Gastzuhörer Preuß berichtet in der Ortsratssitzung am 20.02.2019 von einem gepflasterten Dreieck vor dem Grundstück Wiesenstr. 4, wo sich das Endstück ca. 5 cm vom Pflaster abgehoben habe und hat angeregt, dieses Stück in Beton zu setzen, da diese Erhebung weiter voranschreite.

Antwort der Verwaltung:

Die Fläche wurde vor ca. 5 Jahren hergestellt. Da die zweijährige Gewährleistungszeit abgelaufen ist, konnte die Firma auch nicht mehr in Haftung genommen werden. Der Schaden ist aber mittlerweile behoben worden.

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18.7 - Schulturnhalle – Decke

Die Beantwortung der Verwaltung zur Bitte von Herrn Reisewitz, die Schulturnhalle in Emmerstedt zu überprüfen, da dort an mehreren Stellen eine bräunliche Substanz von der Decke in die Halle tropfe, ist dem Protokoll als Anlage beigefügt und auch unter der Stellungnahme STN029/19 im Ratsinformationssystem einsehbar.

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18.8 - Schulturnhalle – Fußboden

Die Beantwortung der Verwaltung zur Bitte von Alder, die Schulturnhalle in Emmerstedt zu überprüfen, da auf dem Hallenboden etliche Abdrücke von Sportgeräten, wie den Steppbrettern und den Turn-Stühlen ohne Gleitschutz, verursacht wurden, ist dem Protokoll als Anlage beigefügt und auch unter der Stellungnahme STN028/19 im Ratsinformationssystem einsehbar.

Herr Alder merkt zur Antwort an, dass unter den Stuhlbeinen der Gymnastikstühle kein Schutz angebracht sei. Dort sollten Filzgleiter oder ähnliches angebracht werden.

 
TOP 19 Anträge und Anfragen

Protokoll:

19.1 - Glascontainern an der Ecke Bekassinenweg/Fasanenstraße

Frau Kamrath berichtet zu den Glascontainern an der Ecke Bekassinenweg/Fasanenstraße, dass dort häufig Scherben liegen und die Anwohner regelmäßig die Scherben aufkehren, da sie um die Sicherheit der Kleinkinder in der Umgebung fürchten. Sie bittet um Prüfung, ob es möglich sei, einen anderen Standort für diese Container zu finden.

Herr Otto antwortet, dass die Verwaltung zwar Vorschläge unterbreiten könnte, dies aber ein originärer Bereich sei, über den sich der Ortsrat verständigen und auch entscheiden sollte.

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19.2 - Schulturnhalle - Reinigung

Herr Alder weist auf eine starke Verschmutzung der Schulturnhalle hin, die nicht nur den Hallenboden, sondern auch die Balken betreffen und fragt nach der Möglichkeit einer Grundreinigung.

Herr Otto sagt eine Prüfung zu.

 
TOP 20 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Den anwesenden Einwohnern wird erneut Gelegenheit gegeben, sich zu den Tagesordnungspunkten und zu sonstigen Angelegenheiten der Gemeinde zu äußern, sowie Fragen an die Ortsratsmitglieder und die Verwaltung zu stellen. Hiervon wird zu folgenden Themen Gebrauch gemacht:

- Strauchpflanzungen vor der Ruhebank auf dem Heidberg
- Verordnung über die Kastrations- und Kennzeichnungspflicht von Katzen
- Ausbau des öffentlichen Straßenteilstücks der Wiesenstraße
- Glascontainer an der Ecke Bekassinenweg/Fasanenstraße
- Vorlage des Kindergartenkonzeptes
- Versorgung der Kindergartenkinder mit Obst und Gemüse
- Kreuzungsbereich Alte Siedlung/Wiesenstraße.

Sodann schließt der Ortsbürgermeister die Sitzung.

 

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