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Künftige Straßenreinigung (incl. Winterdienst) in den Ortsteilen Büddenstedt, Hohnsleben, Offleben und Reinsdorf
Beschluss:
Der von der Verwaltung vorgeschlagenen Zuordnung der Straßen in den Ortsteilen Büddenstedt, Hohnsleben, Offleben und Reinsdorf wird zugestimmt. Die Aufstellung war der Beschlussvorlage als Anlage 1 beigefügt.
Protokoll:
Herr Zogbaum verweist auf die Vorlage und bittet den Bürgermeister um eine Darstellung des Sachverhaltes.
Herr Schobert weist zunächst auf die Notwendigkeit der Vorlage hin. Hierfür gäbe es drei Grundlagen. Zum einen die Straßenreinigungssatzung, in der geregelt wird, wer zu reinigen hat, die Straßenreinigungsverordnung, die regelt, wie gereinigt wird und schließlich die Straßenreinigungsgebührensatzung. Letztere lege fest, wie die produzierten Kosten auf die Stadt Helmstedt und die Anlieger umzulegen seien. Die früher geltende Satzung der Gemeinde Büddenstedt könne nicht weiter angewandt werden, da eine Änderung des § 52 Nds.Straßengesetz erfolgt sei. Diese hätte bereits zum 01.01. bzw. 01.07.2018 zu einer Anpassung der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Büddenstedt führen müssen.
Aufgrund der Rechtssprechung sei künftig auch der Gebührenmaßstab zu ändern. Bisher gehe diese Regelung von den zu reinigenden Straßenmetern aus. Dies sei nach Auffassung des Gerichts nicht mehr möglich, so dass ein neuer Gebührenmaßstab anzusetzen sei. Umzusetzen wäre dies jedoch erst, wenn bekannt sei, welche Straßen insgesamt gereinigt werden müssen, d.h. welcher Aufwand betrieben werden müsse und welche Kostensituation sich daraus ergäbe. Grundsätzlich seien alle Straßen zu erfassen, die zum öffentlichen Straßennetz der Stadt Helmstedt gehören.
Herr Schobert geht weiterhin auf die Straßenverzeichnisse und ihre Bedeutung ein. So seien für alle im Straßenverzeichnis 1 aufgeführten Straßen die Anlieger für die Reinigung und den Winterdienst der Geh- und Radwege sowie der Fußgängerstraßen und Plätze zuständig. Die Straßen würden von den Kehrwagen der Stadt gereinigt. Im Straßenverzeichnis 2 sind die Straßen aufgeführt, in denen die volle Reinigungspflicht des Anliegers bestehe. Für diese Straßen entstehe keine Reinigungsgebühr, da durch die Stadt keine Leistung erfolge. Im Straßenverzeichnis 3 seien schließlich die Straßen aufgeführt, die allein von der Stadt zu reinigen seien. Hierunter fielen auch die Kreuzungsbereiche, die im Winter bevorzugt von Schnee und Eis freigehalten sowie die Schulwege, die von den Schulbussen frequentiert würden. In der Vorlage sei aufgeführt, wie sich die bisherigen Gebühren in den Reinigungsklassen 1 - 4 darstellen. Jetzt ginge es darum festzulegen, welche Straßen welchem Bereich zugeordnet werden sollen, insbesondere welche gebührenpflichtig würden. Erst im Nachgang wäre es möglich, die Berechnungen für die neue Gebühr vorzunehmen.
Herr Lickfett hält es für erforderlich, erst Klarheit über den Kostenfaktor zu bekommen, bevor er darüber abstimmen könne. Weiterhin bittet er um Klärung der haftungsrechtlichen Folgen. Es gäbe einige Straßen, die mit Steigungen behaftet und für die die Anlieger zuständig seien. Welche Folgen hätte es, wenn die Feuerwehr, der Notarztwagen und die Müllabfuhr diese Straßen nicht mehr passieren könnten?
Der Bürgermeister erläutert, dass verlässliche Aussagen über die Kosten erst getroffen werden können, wenn der Gesamtumfang der Reinigung geklärt sei. Dies sei aber auch nicht Bestandteil der heutigen Abstimmung. Alles andere wäre eine separate Vorlage, die über sämtliche Ortsräte bis zum Rat der Stadt Helmstedt behandelt werden würde. Hinsichtlich der haftungsrechtlichen Fragen sagt der Bürgermeister eine Prüfung und eine schriftliche Beantwortung zu.
Herr Heineck berichtet, dass an der interfraktionellen Sitzung zwei Mitarbeiter der Stadt Helmstedt teilgenommen hätten. Nach dessen Darlegung müsse heute schon darüber beschlossen werden, wie im Winter bezahlt werden solle.
Herr Schobert erwidert, dass man erst tätig werden könne, wenn der Prozess abgeschlossen sei. Sollte die Entscheidungsfindung länger dauern und erst im März eine Satzung beschlossen werden, so wäre diese rückwirkend zum 01.01. gültig. Eine schnelle Klärung wäre daher vorteilhaft.
Hinsichtlich der Gebührenkalkulation ist Herr Heineck der Auffassung, dass nicht Diejenigen bestraft werden sollten, die bereits jetzt unter dem Busverkehr leiden.
Herr Schobert erklärt, dass der Maßstab der Gebühren gesetzlich vorgegeben sei. Wichtig sei, dass es eine kostendeckende Gebührenkalkulation gäbe.
Herr Rippel ergänzt, dass es sich bei den aufgelisteten Straßen, die gebührenpflichtig gereinigt werden sollen, vornehmlich um Straßen handelt, die von der KVG befahren würden. Es gäbe für die Anlieger daher nicht nur den Buslärm zu ertragen, sondern zusätzlich auch die Last der Gebühren. Für ihn mache das keinen Sinn. Er stelle daher die gesamte Reinigung in Frage und würde es bevorzugen, wenn die Stadt nur die Kreuzungsbereiche reinigen würde, zu der sie verpflichtet wäre und darüber hinaus noch die Zufahrt zur Feuerwehr. Seiner Meinung nach benötige man für den Ort Büddenstedt keine Straßenreinigungssatzung.
Herr Schobert gibt zu bedenken, dass es im Falle der Nichtreinigung verstärkt zu Kontrollen durch den Straßenbegeher kommen würde, der die Anlieger zur Reinigung auffordern müsste. Der Umfang der Reinigung umfasse die Gosse und die Straße bis zur Straßenmitte. Es sei wichtig festzustellen, dass die Art und Weise, wie sie früher gehandhabt wurde, nicht mehr akzeptabel sei. Die Entscheidung, welche Straßen gereinigt werden, entscheide laut Fusionsvertrag der jeweilige Ortsrat.
Frau Altrock wirft ein, dass es nicht nur um die Freihaltung der Hauptstraßen für die Busse ginge, sondern auch um die Straßen mit dem meisten Fußgängerverkehr. Die Menschen, die auf den Gehwegen am meisten beeinträchtigt wären, seien vor allem Schulkinder und ältere Leute. Daher empfinde sie die Reinigung an den Hauptstraßen durchaus nützlich und wichtig.
Herr Goehrendt bringt zum Ausdruck, dass die Gassen zwischen den Grundstücken problematisch seien. Hier müssten sich bis zu vier Parteien über die Schneeräumung einigen, was nicht immer der Fall sei. Bisher habe man diese Gassen mit einem entsprechenden Schild versehen, dass darauf hinwies, dass es keinen Winterdienst gäbe. Er hält diese Vorgehensweise auch weiterhin für praktikabel.
Herr Schobert erläutert, dass die Stadt Helmstedt solche Schilder lediglich für Straßen bzw. Gassen aufstellen würde, für die die Stadt Helmstedt komplett zuständig sei, man diese aber aufgrund der vorhandenen Vorrangbereiche im Winterdienst mangels Personal nicht durchführen könne. Dies sei aber nicht übertragbar auf einen Bereich, in dem die Anlieger die Reinigungspflicht hätten. Sollte festgestellt werden, dass Bereiche nicht geräumt würden, könnte das durchaus dazu führen, dass die Anlieger eine amtliche Aufforderung bekämen und notfalls eine Ersatzmaßnahme angeordnet werden müsse. Die Stadt würde daraufhin auf Kosten des Anliegers reinigen bzw. jemanden mit der Reinigung beauftragen.
Herr Lickfett wirft ein, dass nach Aussage eines städtischen Mitarbeiters auch eine Reinigung mit einem vierwöchigen Turnus denkbar wäre. Er würde gern wissen, inwieweit der Ortsrat die Kompetenzen habe, dies zu entscheiden. Weiterhin fragt er an, welche Mittel der Anlieger einsetzen darf, um die Gehwege, für die er verantwortlich sei, freizuhalten? Die Stadt würde auch Salz einsetzen, um die Kanalisation nicht mit Split zu verstopfen.
Salz sei nach Aussage von Herrn Schobert nur in absoluten Ausnahmefällen einzusetzen, wenn das Eis nicht anders beherrschbar sei. Wer sich nicht daran hielte, könne dafür belangt werden. Man habe als Stadt ein ureigenes Interesse daran, den Salzverbrauch aus Umweltgründen, aber auch aus finanziellen Gründen einzudämmen. Die häufigsten Schäden an Fußwegen würden durch Salz verursacht. Es würde nichts gegen eine vierwöchige Reinigung sprechen. Diese Möglichkeit sei auch in der Vorlag bereits berücksichtigt. Für den hypothetischen Fall, dass alle Straßen in Büddenstedt gereinigt werden sollen, würde eine zusätzliche Kehrmaschine notwendig werden. Diese würde etwa 500.000,- Euro kosten. Es müsse gegenüber der Kommunalaufsicht nachgewiesen werden, wie eine Gebührenkalkulation zustande gekommen sei, um sie entsprechend prüfen zu können. Mit einem höheren Personal- und Maschinenaufwand wäre also auch eine komplette Reinigung durchaus möglich.
Herr Esbach nimmt Bezug auf den im Plan rot markierten Fußweg, der zum Westendorf führe. Er fragt an, ob hier ein Schild "Kein Winterdienst" aufgestellt würde, wenn die Stadt Helmstedt hier der Straßenreinigungspflicht nicht nachkommen könnte?
Herr Schobert erklärt, dass es zwei Bereiche gäbe. Zum einen den des Maschineneinsatzes bzw. der Handreinigung sowie eines Bereiches, der an Unternehmen abgegeben würde, weil die Stadt dies nicht leisten könne. Bezüglich der Reinigung dieser Gasse sagt Herr Schobert eine Klärung durch die Verwaltung zu.
Weiterhin möchte Herr Esbach wissen, welchen Status die Bergstraße besitze.
Herr Schobert erläutert, dass nach Aussage der Verwaltung die Bergstraße V 110/19 aus dem Straßenverzeichnis 1 und 3 gestrichen und die Straße "Am Rathaus" in 1 und 3 aufgenommen werden solle.
Herr Heineck macht in diesem Zusammenhang nochmal auf die Problematik der Laubbeseitigung aufmerksam und möchte wissen, wie damit umgegangen werden soll.
Herr Schobert erwidert, dass der betroffene Anwohner das Laub aufzunehmen und in seiner grünen Tonne zu entsorgen hätte. Sollte diese nicht ausreichen, müsste er das Laub zunächst so lange einlagern, bis er das Laub in der grünen Tonne entsorgen könne. Herr Heineck gibt zu bedenken, dass es wieder viele blaue Säcke geben werde, die an den Straßen verteilt stünden und man darauf warte, dass die Stadt diese abholen würden. Er spricht seinen Unmut darüber aus, dass es diesbezüglich keinerlei Informationen der Stadt für die Anwohner gegeben hätte.
Herr Schobert weist darauf hin, dass es sich in solchen Fällen um eine illegale Abfallentsorgung handele, die eine Ordnungswidrigkeit darstellen würde. Herr Zogbaum macht auf das Infoblatt aufmerksam, das im November erscheine. Er bittet die Stadt, dafür entsprechende Informationen im Hinblick auf den Umgang mit Laub zusammenzustellen. In diesem Zusammenhang gibt er zu bedenken, dass auf der Bahnhofsstraße sehr viele Linden stehen würden. Hier wären die Anwohner verpflichtet, Straßenreinigungsgebühren zu zahlen und müssten auf dem Kopfsteinpflaster auch noch aufwendig die kleinen Lindenblätter entsorgen. In diesem Falle solle die Stadt auch eine klare Aussage treffen, wie hier mit dem Laub umgegangen werden solle. Er persönlich bedauere, dass für derartige Ausnahmestraßen keine anderen Lösungen gefunden werden können.
Herr Schobert erwidert, dass eine andere Behandlung in diesem Bereich Erwartungshaltungen auch an weiteren Stellen nach sich ziehen würden. Die Stadt dürfe auch aus rechtlichen Gründen kein Laub von Bürgern einsammeln und kompostieren, da es hier bereits Probleme mit der unteren Abfallbehörde gegeben habe. Er stelle aber in Aussicht zu prüfen, ob ein Sammeleinkauf von Bio-Säcken möglich wäre, um diese dann kostenfrei in der gesamten Stadt zur Verfügung zu stellen. Eine Nachfrage beim Landkreis habe jedoch ergeben, dass auch Bio-Säcke nicht mitgenommen werden, wenn sie neben die grüne Tonne gestellt würden.
Auf Nachfrage von Herrn Esbach erwidert Herr Schobert, dass die Gebührenpflicht (zunächst nach laufenden Metern) ab 01.01.2020 wirksam werde.
Herr Lickfett bekennt, dass er sich nach wie vor außerstande sehe, zu diesem Thema heute eine Entscheidung zu treffen, zumal er noch gar nicht absehen könne, welche Kosten entstehen würden. Herr Schobert erwidert, dass dies momentan noch nicht möglich sei. Wenn es Klarheit über das Straßenverzeichnis gäbe, würde es etwa ein Jahr dauern, bis ein Vorschlag für den neuen Gebührenmaßstab erarbeitet werden könne. Außerdem wäre das, was heute beschlossen würde, nicht in Stein gemeißelt. Es gäbe keinerlei Erfahrungswerte für Büddenstedt und Offleben, so dass Anpassungen später noch möglich seien. Die Straßenreinigung könne sich darüber hinaus auch für das gerade angesprochene Laubproblem als hilfreich für die Bürger erweisen, zumal das Laub in den Gossen damit bereits entfernt werde. Abschließend erläutert Herr Schobert noch einmal die verschiedenen Reinigungsklassen und den jeweils damit verbundenen Reinigungsturnus. Weiterhin soll die Sraßenreinigungsklasse 5 mit einer monatlichen Reinigung eingeführt werden.
Die Mitglieder des Ortsrates Büddenstedt fassen sodann mit 6 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen den folgenden Empfehlungs-
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Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 (aus Gesamthaushalt) – Ortsrat Büddenstedt
Beschluss:
Der Ortsrat Büddenstedt stimmt dem Haushaltsplan für das Jahr 2020 - soweit seine Zuständigkeit gegeben ist - in der beratenen Fassung und den besprochenen Änderungen zu.
Protokoll:
Herr Zogbaum verweist auf die Vorlage.
Frau Jonas erläutert die wesentlichen Punkte der Vorlage.
Herr Zogbaum geht auf das Produkt Verwaltungsservice und insbesondere auf die Rathausgaststätte ein, die jetzt eröffnet wurde. Er bedankt sich bei der Stadt, dass dies möglich gemacht wurde. In diesem Zusammenhang erkundigt er sich danach, ob noch Maßnahmen getätigt werden müssen oder ob alle Kosten damit abgedeckt seien.
Nach dem Kenntnisstand von Herrn Schobert sei all das, was vereinbart war, seitens der Stadt Helmstedt erledigt. Er sagt aber unabhängig davon eine Prüfung zu.
Weiterhin erkundigt sich Herr Zogbaum in Bezug auf die Kindertagesstätte nach den Kosten für den Küchenumbau. Er würde gern wissen, ob diese Kosten bereits in den aufgeführten Beträgen enthalten seien?
Herr Schobert teilt mit, dass man die Verlegung der Kindertagesstätte in den Planungen berücksichtigt habe, dies aber wie in den Grundschule auch komplett dargestellt würde.
Nach Aussage von Frau Jonas seien im Haushaltsplan 2020 6.000 Euro für die Erstellung eines pädagogischen Konzepts für den Kindergarten Büddenstedt veranschlagt. Dier Erstellung erfolge unter Begleitung eines Beratungsunternehmens. Das pädagogische Konzept des Kindergartens stamme aus dem Jahr 1997. Mit der Neuerstellung sollen auch die neu hinzugekommenen Aufgaben der Sprachförderung und Sprachbildung abgedeckt werden.
Weiterhin geht Herr Zogbaum darauf ein, dass man sich in den nächsten Jahre um ein weiteres Baugebiet Gedanken machen müsse. Für die Planung und Ausweisung würden Kosten entstehen, die man gern im Haushalt aufnehmen möchte.
Herr Schobert erwidert, dass man Planungen im nächsten Jahr vornehmen könne. Zunächst aber gehe es um die Entwicklung der bereits beschlossenen Baugebiete (St. Stephani, Im Rottlande, Offleben und Barmke). Die Ausweisung eines Baugebietes in Büddenstedt wird zunächst ohne Betrag auf die Veränderungsliste aufgenommen. Es erfolgt eine Abstimmung mit dem FB 52 über zeitliche Umsetzbarkeit und mögliche Kosten für den Bebauungsplan.
Herr Lickfett erinnert daran, dass man am 23.04. bereits den Antrag gestellt hätte, eine neue Beschallungsanlage in der Friedhofskapelle aufzunehmen. Diese sei bis heute noch nicht wieder in Betrieb. Herr Schobert nimmt diesen Hinweis auf. Der Fachbereich 15 wird prüfen, ob eine Bereitstellung von Mitteln im Haushaltsjahr 2019 über eine außerplanmäßige Bewilligung möglich sei. Sollte dies nicht der Fall sein, werden die Mittel über die Veränderungsliste in den Haushalt 2020 aufgenommen.
Herr Rippel geht auf das Produkt Feuerlöschwesen/Hilfeleistungen ein. Hier sei ein Betrag in Höhe von 5.000,- Euro für die Feuerwehr in Büddenstedt, Reinsleben und Offleben eingestellt. Da die Gerätehäuser alle weit über 50 Jahre alt seien, wäre seiner Meinung nach dieser Betrag bei weitem nicht ausreichend. Er vermisse in diesem Zusammenhang die Mieteinnahmen des Miethauses.
Nach Aussage von Frau Jonas war die Gemeinde Büddenstedt Eigentümer von Wohnungen. Diese verteilten sich auf das gesamte ehemalige Gemeindegebiet. Dabei handele es sich um einen allgemeinen Wohnungsbestand, der durch die KWG verwaltet würde. Aus jetzt nicht mehr nachvollziehbaren Gründen seien die Mieterträge auf die Produkte Feuerlöschwesen, Sportstätten und Dorfgemeinschaftshäuser verteilt worden, statt sie zentral zu vereinnahmen. Da diese Mieterträge aber nichts direkt mit den genannten Einrichtungen zu tun hätten, seien sie nach Haushaltsrecht zentral im Produkt Liegenschaften ab dem Jahr 2018 veranschlagt und vereinnahmt worden. Bei den Mieterträgen Schwimmhalle Büddenstedt handele es sich um die Pacht für die Milchbar. Diese stünde in direktem Zusammenhang mit der Schwimmhalle. Daher erfolge die Veranschlagung auch direkt in diesem Produkt.
Des Weiteren wird auf Vorschlag von Herrn Zogbaum ein Eigenanteil im Produkt 4245 für die Sanierung der Schwimmhalle Büddenstedt in Höhe von 100.000,- Euro mit Sperrvermerk für den VA auf die Veränderungsliste zum Haushalt 2020 aufgenommen.
Herr Heineck weist darauf hin, dass der Straßenbelag im Westendorf kastastrophal aussähe. Er möchte wissen, ob im Produkt Gemeindestraßen Mittel aufgeführt seien, um dort die Oberfläche zu erneuern. Er ergänzt, dass in vorherigen Sitzungen bereits andere Fälle genannt worden seien. Er bemängele, dass sich dort bislang noch nichts getan hätte.
Herr Schobert erwidert, dass dies auf den Umfang ankäme. Es könne durchaus sein, dass auch die Anlieger an den Kosten beteiligt würden. Leider gäbe es noch immer kein Straßenkataster, in dem der Zustand jeglicher Straßen erfasst werden solle. Er sagt eine Überprüfung durch die Verwaltung zu.
Herr Lickfett erinnert daran, dass man in der Vergangenheit eine Planungssumme für die Ertüchtigung des großen Saals beantragt hätte. Es ginge um 20.000,- Euro. Im Ansatz erscheine die Summe nicht.
Herr Schobert erklärt, dass man für das Jahr 2020 hierfür keine Priorität gesetzt habe, weil man gar nicht die Kapazität hätte, sich mit der Situation zu beschäftigen. Man plane aber, im Jahre 2020 an einem Nutzungskonzept zu arbeiten. In diesem Zusammenhang wäre auch die Frage zu klären, welche Möglichkeiten der Pächter der Gaststätte sähe, diesen Saal ebenfalls zu nutzen. Da das Restaurant offenbar gut angenommen werde, stelle sich die Situation, durch die Erzielung von Einnahmen, im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung gegebenenfalls ganz anders dar. Man sehe mittelfristig durchaus die Möglichkeit einer Ganzjahresnutzung, weil Räume dieser Größenordnung definitiv nachgefragt würden.
Die Mitglieder des Ortsrats Büddenstedt fassen sodann einstimmig den folgenden Empfehlungs-
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Anträge und Anfragen
Protokoll:
Herr Lickfett spricht das Thema Breitbandausbau an und bemängelt, dass in diversen Sitzungen unterschiedliche Antworten gegeben wurden. In der Ortslage Büddenstedt gäbe es mit "Allenackerfeld" und "St. Barbara-Straße" zwei Straßenzüge, die unterversorgt seien. Demnach dürfe ein Ausbau nicht erfolgen, weil dort ein Kabel liegen würde, dass eine Giga-Fähigkeit besäße. Unter diesen Voraussetzungen hätten aber Offleben und Reinsdorf auch nicht ans Glasfasernetz angeschlossen werden dürfen. Die Anlieger hätten seit einem Jahr eine Information bekommen sollen, hier wäre bisher aber nichts passiert. Seine Nachfrage bei Vodafone hätte ergeben, dass man ein Kabel legen würde, wenn jeder der Anlieger 6.000,- Euro zahlen würde. Seiner Auffassung nach wäre es nicht nachvollziehbar, warum diese beiden Straßenzüge nicht beteiligt würden.
Herr Schobert erläutert, dass der Landkreis Helmstedt für dieses Verfahren einen Betrieb eingerichtet hätte. Entsprechende Aufträge seien vergeben worden. An der Sachlage könne die Stadt aber nichts verändern. Er stelle fest, dass die Arbeit der Vodafone insgesamt nicht überzeugend sei. Auch sei dies bereits Thema in der HVB-Runde gewesen, in der ebenfalls allgemeines Unverständnis gezeigt wurde, eine Lösung aber nicht absehbar war.
Herr Heineck fragt an, warum in der Gemeinde Büddenstedt die Partnerschaftsurkunde abgehängt wurde.
Herr Schobert erwidert, dass man die gesamten Partnerschaftsangelegenheiten im Gang des Verwaltungsvorstandes einheitlich und gut sichtbar präsentieren möchte. Man sähe diese beiden Partnerschaften gleichberechtigt zu den übrigen Partnerschaften. Er macht in diesem Zusammenhang noch Ausführungen zu seinem Besuch in der Partnerstadt Mondeville und den sehr positiven Eindrücken vor Ort.
Herr Esbach fragt an, ob sich die angesprochene Planung für die Kindergärtern lediglich auf die räumliche Situation oder aber auch auf die konzeptionelle Aufstellung beziehe.
Herr Schobert entgegnet, dass für letzteres die neue Leitung zuständig sei. Es gäbe aber auch Haushaltsmittel für die Konzepterstellung der Kindergärten Büddenstedt und Offleben. Der Prozess könne daher auch finanziell unterstützt werden.
Weiterhin bezieht Herr Esbach sich auf den Redaktionsschluss des Mitteilungsblattes am 09.11. und bittet die Stadt darum, bis zu diesem Zeitpunkt Informationen zusammenzustellen zum Thema Laub, Vorbereitung der Straßenreinigungssatzung sowie der Aufrechterhaltung des Status Quo des Hallenbades über den 01.01.2020 hinaus.
Herr Schobert ergänzt, dass es auch möglich wäre, eine Informationsveranstaltung durchzuführen, wenn hier die Notwendigkeit gesehen würde und entsprechender Aufklärungsbedarf vorhanden sei.
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