TOP 1
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Eröffnung der Sitzung
Protokoll:
Herr Zogbaum begrüßt die Anwesenden und eröffnet um 18:00 Uhr die öffentliche Sitzung des Ortsrates Büddenstedt.
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TOP 2
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Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Protokoll:
Herr Zogbaum stellt die ordnungsgemäße Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit des Ortsrates Büddenstedt fest.
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TOP 3
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Feststellung der Tagesordnung
Protokoll:
Herr Zogbaum stellt den Antrag, den TOP 11 - Sachstand Legionellenproblematik - vorzuziehen und vor der Einwohnerfragestunde zu beraten. Dem Antrag wird einstimmig zugestimmt. Sodann stellt Herr Zogbaum die geänderte Tagesordnung fest.
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TOP 11
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Sachstand Legionellenproblematik
Protokoll:
Bürgermeister Wittich Schobert berichtet, dass die Leitungssysteme in der Turnhalle chemisch desinfiziert worden sind (auch DGH Offleben). Die Desinfektion wurde erfolgreich abgeschlossen, so dass die getroffenen Sicherungsmaßnahmen (Filter in den Duschen) aufgehoben werden können. Die Spül- und Messprotokolle liegen ohne Beanstandungen vor. Das Leitungssystem wird künftig in Abständen überprüft. Eine erste Probenentnahme sei für Ende Mai/Anfang Juni vorgesehen.
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TOP 4
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Einwohnerfragestunde
Protokoll:
Den anwesenden Einwohnern wird die Gelegenheit gegeben, sich zu den Tagesordnungspunkten und zu sonstigen Angelegenheiten der Gemeinde zu äußern sowie Fragen an die Ortsratsmitglieder und die Verwaltung zu stellen. Hiervon wird in 2 Fällen zu den Themen "Legionellenproblematik" sowie "Ruhezeiten" Gebrauch gemacht. Herr Schobert ergänzt zur Legionellenproblematik, dass die eingebauten Filter wieder entfernt werden. Langfristig müsse jedoch das Leitungssystem erneuert werden. Es konnte bislang nicht geklärt werden, woher die Legionellen gekommen sind. Eine problemfreie Nutzung müsse erreicht werden. In Büddenstedt gab es bisher eine Mittagsruhe, die von 13 Uhr bis 14 Uhr ging. Nun gilt die Mittagsruhe in der Zeit von 13 Uhr bis 15 Uhr. Dies wissen war anscheinend die meisten Bürgerinnen und Bürger nicht. Herr Schobert sagt einen entsprechenden Hinweis in der Presse zu und schlägt vor, dass die Regelung auch im Mitteilungsblatt der Gemeinde (Gemeindebrief der Kirche) vorgestellt wird.
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TOP 5
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Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung am 19.02.2019
Protokoll:
Der Ortsrat Büddenstedt genehmigt einstimmig den öffentlichen Teil der Niederschrift über die Sitzung am 19.02.2019.
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TOP 6
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Vergabe von Ortsratsmitteln
Beschluss:
Aus den zur Verfügung stehenden Ortsratsmitteln des Ortsrates Büddenstedt werden für folgende Zwecke Ortsratsmittel vergeben:
1. Jugend der Ortsfeuerwehr, Zuschuss zu einem Zelt, 500 € 2. Seniorenbeirat, Zuschuss für Seniorenveranstaltungen, 300 € 3. Bergmannsverein/Spielmannszug, Zuschuss zum 14. Oktoberfest, 250 € 4. SV Glückauf Büddenstedt, Zuschuss zum Walpurgisfeuer, 250 €
Protokoll:
Der Ortsbürgermeister stellt die vorliegenden Anträge kurz dar: 1. Jugend der Ortsfeuerwehr, Zuschuss zu einem Zelt, 500 € 2. Seniorenbeirat, Zuschuss für Seniorenveranstaltungen, 300 € 3. Bergmannsverein/Spielmannszug, Zuschuss zum 14. Oktoberfest, 250 € 4. SV Glückauf Büddenstedt, Zuschuss zum Walpurgisfeuer, 250 €
Sodann fasst der Ortsrat Büddenstedt einstimmig folgenden
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TOP 7
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Antrag der CDU-Ratsfraktion: Erlass einer Verordnung über die Kastrations- und Kennzeichnungspflicht von Katzen in der Stadt Helmstedt
Beschluss:
Die in der Anlage beigefügte Verordnung über die Kastrations- und Kennzeichnungspflicht von Katzen in der Stadt Helmstedt wird beschlossen. Die Verordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung im Amtsblatt des Landkreises Helmstedt in Kraft. Anmerkung: Die im Beschluss genannte Anlage hat der Vorlage beigelegen.
Protokoll:
Herr Zogbaum verweist auf die Vorlage. Herr Schobert ergänzt, dass im Ausschuss für öffentliche Sicherheit und Ordnung Herr Stein (Grüne Gruppe) den Antrag gestellt hat, dass für Bestandstiere eine Übergangsfrist von 6 Monaten eingeräumt wird. Dieser Antrag wurde einstimmig angenommen. Der Ortsrat Büddenstedt fasst sodann einstimmig folgenden, mit der o. a. Änderung von Herrn Stein, Empfehlungs-
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TOP 8
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Artikelsatzung zur Regelung der Umsatzsteuerpflicht in den Gebührensatzungen und Entgeltregelungen der Stadt Helmstedt
Beschluss:
Die nachstehend aufgeführten und in der Anlage zur Vorlage V061/2019 beigefügten Satzungen, Gebührenordnungen, Nutzungsordnungen und Richtlinien werden in der vorgelegten Form beschlossen. Sie treten ab sofort in Kraft: 1. Satzung der Stadt Helmstedt über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis (Verwaltungskostensatzung) 2. Satzung über die Erhebung von Marktstandsgebühren in der Stadt Helmstedt – Marktgebührensatzung – 3. Benutzungsordnung für die Stadtbücherei Helmstedt (einschl. Artothek) 4. Nutzungsordnung für das Jugendfreizeit- und Bildungszentrum Helmstedt, Stadtjugendpflege 5. Benutzungsordnung für die Überlassung von Schulräumen sowie der Mehrzweckhalle Ostendorf und der Turnhalle Emmerstedt für die außerschulische Benutzung 6. Entgeltordnung über die Erhebung von Entgelten für die Benutzung der städtischen Kindertagesstätten 7. Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigung in der Stadt Helmstedt (Abwassergebührensatzung) Anmerkung: Die im Beschluss genannte Anlage hat der Vorlage beigelegen.
Protokoll:
Herr Zogbaum verweist auf die Vorlage. Herr Schobert führt kurz zur gesetzlichen Vorgabe aus. Kommunen werden ab dem Jahr 2021 für alle Aktivitäten, die nicht hoheitliche Aufgaben sind, umsatzsteuerpflichtig. So unterliegt z. B. die Vermietung von Räumlichkeiten der Umsatzsteuerpflicht. Daher müssen nun alle Satzungen nach und nach angepasst werden. Herr Lickfett fragt, ob die Stadt Helmstedt im Gegenzug vorsteuerabzugsberechtigt ist. Herr Schobert bejaht diese Frage. Herr Esbach stellt eine Frage zu der Errechnung der Kindertagesstättenentgelte in der Entgeltordnung über die Erhebung von Entgelten für die Benutzung der städtischen Kindertagesstätten. Speziell gehe es ihm um die Errechnung des Bruttoeinkommens (Seite 2 der Entgeltordnung). Er fragt, ob zunächst vom Bruttoeinkommen 24 % abgezogen werden, um so den Nettobetrag zu haben. Diesen Nettobetrag multipliziere man dann mit der monatlichen Entgelthöhe von 4,75 % bis zu 8,75 %. Von diesem Betrag könne man dann bei weiteren Kindern den monatlichen Freibetrag in Höhe von 175 € abziehen. Oder ziehe man diesen Freibetrag bereits vom vorher ermittelten Nettobetrag ab. Die Regelung in der Entgeltordnung sei seiner Meinung nach verwirrend. Herr Schobert sagt zu, dass die Verwaltung zur Aufklärung der Angelegenheit eine Klarstellung in Form einer Beantwortung einer Anfrage fertigen werde. Der Ortsrat Büddenstedt fasst sodann einstimmig folgenden Empfehlungs-
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TOP 9
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1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019
Beschluss:
Der Ortsrat Büddenstedt stimmt dem 1. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 - soweit seine Zuständigkeit gegeben ist - in der beratenen Fassung zu.
Protokoll:
Herr Zogbaum verweist auf die Vorlage. Herr Schobert ergänzt die Ausführungen der Vorlage. Der Nachtragshaushalt wurde auf den Weg gebracht, um auf die mögliche Förderkulissenveränderung im Bereich des Gewerbegebietes Barmke-Autobahn reagieren zu können. Bislang ging man von einer 90 prozentigen Landesförderung aus. Dies wurde jedoch im Laufe des Verfahrens auf eine noch nicht genau benannte Höhe zurückgefahren. Das Gewerbegebiet Barmke solle evtl. durch das Programm zum Ausstieg der Kohleförderung unterstützt werden. In den Nachtragshaushalt wurden Gewerbesteuernachzahlungen in Höhe von 1,8 Mill. € aufgenommen. Zudem habe man reagiert auf ein Förderprogramm des Landes zur Sanierung von Sportstätten. Die Stadt beabsichtige die Laufbahnerneuerung des Maschstadions. Hierfür könne man im Jahr 2019 entsprechende Zuschüsse beantragen. Im Zuge der KIP 1 - Sanierungen werde man anstatt der Fenstersanierung an Schulen nun die Fenster auf zwei Seiten des Brunnentheaters erneuern. Zudem sind Mittel für den Bau eines Kreisels im Bereich Baugebiet St. Stephani Friedhof und Bau eines Kreisels im Bereich Edeka Neubau im Bereich Leuckartstraße/Braunschweiger Straße aufgenommen worden. Herr Heineck fragt, warum in das Sportstättensanierungsprogramm nicht das Hallenbad Büddenstedt aufgenommen wurde. Herr Schobert antwortet, dass eine Antragstellung bis zum 31.05.2019 erfolgen müsse. Dazu sei man in der Kürze der Zeit nicht in der Lage. Für die Antragstellung müsse man präzise und nicht geschätzte Zahlen liefern. Herr Lickfett führt aus, dass in der vergangenen Ortsratssitzung beschlossen wurde, dass ein entsprechender Antrag auf Sportstättenförderung gestellt wird. Dieser müsse jedoch vom Rat der Stadt Helmstedt bestätigt werden. Der Antrag sollte so vorbereitet werden, dass dieser nach der Beschlussfassung im Rat der Stadt Helmstedt abgeschickt werden kann. Herr Schobert sagt zu, dass die Verwaltung den Beschluss des Rates der Stadt Helmstedt ausführen werde. Herr Zogbaum ergänzt, dass die Stadt Helmstedt prüfen sollte, ob ein Trägerverein berechtigt ist, Fördermittel zu beantragen. Jedoch sei dies nach Auskunft von Herr Schobert nicht der Fall. Daher müsse die Stadt den Antrag stellen. Er gibt zu bedenken, dass man nicht an vielen Stellen parallel Zuschüsse beantragen könne, sondern dies gezielt überlegt werden müsse. Herr Lickfett beantragt, dass die Verwaltung prüfen solle, welche Fördermöglichkeiten es für das Hallenbad Büddenstedt gibt. Dies müsse dann als Hilfestellung dem Rat der Stadt Helmstedt mitgeteilt werden. Herr Schobert antwortet, dass es momentan nur das Sportstättensanierungsprogramm des Landes Niedersachsen gebe. Der Ortsrat Büddenstedt fasst sodann einstimmig folgenden
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TOP 10
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Einziehung (Entwidmung) von Flächen zum Aufstellen von Altkleidercontainern
Beschluss:
Der Einziehung (Entwidmung) der o.g. Flächen wird zugestimmt. Die Einziehung erfolgt mit Wirkung vom 01.07.19. Durch die Einziehung der Flächen verlieren diese ihre Eigenschaft als öffentliche Verkehrsfläche.
Protokoll:
Herr Zogbaum verweist auf die Vorlage. Der Ortsrat Büddenstedt fasst sodann einstimmig folgenden Empfehlungs-
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TOP 12
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Sachstand Rathausgaststätte
Protokoll:
Herr Schobert berichtet, dass die von der Stadt Helmstedt zu erbringenden Leistungen abgeschlossen sind (bis auf die Lieferung und Montage des Fettabscheiders, dieser sei beauftragt, der Einbautermin werde derzeit abgestimmt). Herr Kurbneshi ist hiervon schriftlich in Kenntnis gesetzt worden. Die Stadt habe bislang noch keine Reaktion seinerseits auf einen Eröffnungstermin erhalten. Die Stadt hat Herrn Kurbneshi weiterhin mitgeteilt, dass ab dem 01.07. die monatliche Pacht zu zahlen ist, da man in jedem Fall davon ausgehe, dass auch der Fettabscheider spätestens Anfang Juni installiert sei und damit das Pachtobjekt uneingeschränkt nutzbar sei. Herr Zogbaum ergänzt, dass die Stadt ihre Aufgaben zeitgemäß erledigt hat. Nun liege es am Wirt, wann die Gaststätte eröffnet werden kann.
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TOP 13
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Bekanntgaben
Protokoll:
Herr Schobert berichtet, dass die Schwimmhalle Büddenstedt am 01.06.2019 geschlossen wird. Die Sauna kann weiterhin genutzt werden. Eine Zuwegung über die Sporthalle wird gewährleistet. Die Milchbar kann weiterhin betrieben werden. Eine Stromversorgung kann sichergestellt werden. Das Wasser wird aus statischen Gründen im Becken verbleiben. Es werden regelmäßige Kontrollgänge durchgeführt. Die Liegewiese kann ebenfalls weiterhin genutzt werden. In der 22. KW 2019 werden alle Beschäftigten über den aktuellen Stand informiert. Man werde Gepräche über eine Weiterverwendung der Mitarbeiter führen, besondere Wünsche sollen berücksichtigt werden. Mit Öffnung des Waldbades wird in Helmstedt üblicherweise das Julius-Bad geschlossen. Aufgrund der besonderen Lage mit dem Hallenbad Büddenstedt wird man bis ca. Anfang Juli einen Parallelbetrieb fahren. Dadurch können die verschiedenen Nutzergruppen wie DLRG, Vereine usw. weiterhin ein Bad nutzen. Für diese Vereine öffnet das Julius-Bad zusätzlich auch montags. Ab Anfang Juli werden kleine Sanierungen im Julius-Bad durchgeführt, ab Anfang August wird das Julius-Bad dann wieder öffnen.
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TOP 13.1
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Beschluss über den Jahresabschluss 2013 der Gemeinde Büddenstedt
Protokoll:
Herr Zogbaum verweist auf die Bekanntgabe. Herr Schobert ergänzt, dass auch der Jahresabschluss 2014 bereits fertiggestellt wurde und dass man sich dann den Jahresabschluss 2015 vornehme. Im Jahr 2020 sollen alle fehlenden Jahresabschlüsse aufgearbeitet worden sein. Eine Entlastung des damaligen Bürgermeisters wird weiterhin nicht empfohlen. Herr Lickfett fragt, ob es neue Erkenntnisse zum Verfahrensstand der nicht veranlagten Steuern gebe. Herr Schobert antwortet, dass die Staatsanwaltschaft Braunschweig vor dem Abschluss der Ermittlungen stehe. Es sei davon auszugehen, dass gegen einige Beteiligte Verfahren eröffnet werden. Der Ortsrat Büddenstedt nimmt die schriftlich vorliegende Bekanntgabe sodann zur Kenntnis.
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TOP 13.2
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Beschluss über den Jahresabschluss 2014 der Gemeinde Büddenstedt
Protokoll:
Herr Zogbaum verweist auf die Bekanntgabe. Der Ortsrat Büddenstedt nimmt die schriftlich vorliegende Bekanntgabe sodann zur Kenntnis.
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TOP 13.3
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Besucherzahlen in der Schwimmhalle Büddenstedt im Jahr 2018
Protokoll:
Herr Zogbaum verweist auf die Bekanntgabe. Der Ortsrat Büddenstedt nimmt die schriftlich vorliegende Bekanntgabe sodann zur Kenntnis.
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TOP 14
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Mitteilungen des Ortsbürgermeisters
Protokoll:
Herr Zogbaum berichtet, dass die Wegweiser für Radfahrer im Bereich Wulfersdorfer Straße verdreht waren. Der Betriebshof der Stadt Helmstedt hat die Wegweiser wieder richtig aufgestellt. - - - - - - - - - - Herr Zogbaum hat an einer Informationsveranstaltung zum Thema "Dorfflohmärkte" teilgenommen. Durch die Sonntags- und Feiertagsregelung dürfen Dorfflohmärkte, die eine Gewinnerzielung als Absicht haben, nicht an einem Sonn- oder Feiertag stattfinden. An einem Samstag sei ein Dorfflohmarkt durchaus möglich. Steht jedoch ein gemeinnütziger Zweck im Vordergrund, so kann ein solcher Flohmarkt auch an einem Sonntag durchgeführt werden. - - - - - - - - - - In der Ortsratssitzung am 23.04.2019 zum Thema Hallenbad Büddenstedt wurde eine Beschlussempfehlung erarbeitet. Diese wurde in den verschiedenen Gremien beraten. Der Verwaltungsausschuss hat am 09.05.2019 einstimmig die nachfolgende Beschlussempfehlungs für den Rat beschlossen: Das Hallenbad Büddenstedt wird kurzfristig vorläufig substanzerhaltend geschlossen. Bis zum 31.12.2019 wird ein Trägerverein gegründet, auf den Eigentum und Betrieb des Bades in 2020 übertragen werden. Der Trägerverein wird das Bad sanieren und von der Stadt Helmstedt jährlich einen Zuschuss für den Betrieb erhalten. Über die Höhe des Zuschusses wird im Rahmen des Haushaltes 2020 oder 2021 entschieden. Ist eine Übertragung auf einen Trägerverein nicht möglich, bleibt das Bad endgültig geschlossen. Die Verwaltung unterstützt die Bildung eines Trägervereins mit der Bereitstellung von Informationen und der Antragstellung für Zuschüsse. Herr Lickfett weist daraufhin, dass es verschiedene Bundesprogramme für den Erhalt von kleineren Bädern gebe. Er bittet die Verwaltung, dass man ausgiebig nach Fördermöglichkeiten suche.
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TOP 15
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Beantwortung von Anfragen aus vorherigen Sitzungen
Protokoll:
Fahrbahnverengung Bergstraße Ecke Friedrich-Ebert-Straße Antrag des Ortsrats Büddenstedt auf Rückbau Herr Lickfett stellt in der Sitzung des Ortsrats Büddenstedt am 19.02. d. J. den Antrag, dass der „Verkehrspoller“ am Kreuzungsbereich Bergstraße/Friedrich-Ebert-Straße zurückgebaut wird. Die Straßenverengung führe häufig zu Problemen. Die Verwaltung antwortet nach eingehender Prüfung: Der „Verkehrspoller“ ist im Jahr 2012 mit Zustimmung des Gemeinderates Büddenstedt errichtet worden, um den aus Richtung Friedrich-Ebert-Str. kommenden und die Bergstraße überquerenden Fußgänger zu schützen. Bei Rückbau des Pollers bzw. der kleinen aufgeklebten Insel verbliebe ein stumpf in der Bergstraße endendes ungeschütztes Stück Gehweg. Dies wäre der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer abträglich. Die an dieser Stelle verbleibende Fahrbahnbreite lässt nach Auffassung der Verwaltung eine Straßenbenutzung für alle zugelassenen Fahrzeuge zu und dämpft nebenbei noch die Geschwindigkeit. Dem Antrag des Ortsrates Büddenstedt kann daher aus fachlicher Sicht nicht gefolgt werden. Herr Heineck kritisiert, dass die Verwaltung einen Beschluss des Ortsrates Büddenstedt nicht umsetzt. Herr Schobert antwortet, dass die Verwaltung aus Verkehrssicherheitsgründen die Umsetzung des Beschlusses ablehne. Herr Zogbaum schlägt vor, dass es einen gemeinsamen Ortstermin mit Verwaltung und Ortsrat geben soll, um die Problematik zu besprechen. Er werde sich darum kümmern. Herr Heineck macht deutlich, dass er von der Verwaltung verlange, dass Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt werden, sofern die Verwaltung Beschlüsse des Ortsrates nicht umsetzen werde. Ablehnung sei die eine Sache, das Aufzeigen von Lösungsmöglichketen sei die andere Sache. - - - - - - - - - - Prüfung der zurückliegenden Jahresabschlüsse der ehemaligen Gemeinde Büddenstedt durch eine unabhängige Wirtschaftsprüfungskanzlei, Anfrage von Herrn Lickfett Eine Vergabe der Jahresabschlussprüfungen der Gemeinde Büddenstedt an eine unabhängige Wirtschaftsprüfungskanzlei ist aufgrund der aktuellen Beschlusslage der Stadt Helmstedt nicht zulässig. Gemäß § 153 Abs. 2 NKomVG hat der Rat der Stadt Helmstedt die Rechnungsprüfung auf den Landkreis Helmstedt im Rahmen der kommunalen Zusammenarbeit übertragen. Nach § 155 Abs. 1 NKomVG ist das beauftragte Rechnungsprüfungsamt unter anderem für die Prüfung der Jahresabschlüsse zuständig. Die Kommunalverfassung sieht nicht vor, dass Wirtschaftsprüfungskanzleien kommunale Jahresabschlüsse prüfen. - - - - - - - - - - Nachnutzung der ehemaligen Kläranlage Nord, Anfrage von Herrn Lickfett Die Abwasserentsorgung Helmstedt betreibt in diesem Bereich eine Pumpstation und hat dort SW-Druckleitungen und unmittelbar auf dem Grundstück 8/2 einen Regenwasserkanal liegen. Die Oberflächen des Grundstückes 8/2 werden von der AEH lediglich zum Anfahren der Pumpstation und der Schächte genutzt und benötigt. - - - - - - - - - - Mülleimer am Wohnmobilstellplatz am Hallenbad Büddenstedt
Herr Lickfett stellte in der Sitzung des Ortsrates Büddenstedt am 19.02.2019 den Antrag, am Wohnmobilstellplatz am Hallenbad Büddenstedt wieder ein Müllkorb aufzustellen, da der Heckenbereich in Richtung Schulwiese ständig stark vermüllt sei. Antwort der Verwaltung: Der Mülleimer wurde vom städtischen Betriebshof dort wieder aufgestellt.
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TOP 16
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Anträge und Anfragen
Protokoll:
Herr Heineck fragt nach einem aktuellen Sachstand der WLAN-Ausleuchtung auf dem Rathausplatz. Anmerkung zum Protokoll: Seit Ende Mai ist der Rathausplatz in Büddenstedt mit WLAN ausgeleuchtet und es kann dort zeitlich begrenzt kostenlos gesurft werden. - - - - - - - - - - Herr Esbach weist auf Spechtlöcher an der Außenfassade der Turnhalle hin. Im Rahmen des „Bürgeranliegen“ hatte Herr Rittmeyer bereits darauf hingewiesen. Seiner Meinung nach wurden die Schäden noch nicht behoben. Herr Schobert sagt eine entsprechende Überprüfung durch den Fachbereich zu. - - - - - - - - - - Herr Lickfett zeigt sich unzufrieden mit dem Breitbandausbau im Büddenstedt. Die Kosten seien teilws. sehr hoch. Er bittet die Stadt, hier noch einmal Gespräche mit dem Landkreis und Vodafone zu führen. Herr Schobert sagt Gespräche zu, allerdings sehe er wenig Aussicht auf Erfolg. Einige Randbereiche werden tatsächlich sehr vernachlässigt. - - - - - - - - - - Herr Esbach wies darauf hin, dass in der sogen. „Tagebaustraße“ seinerzeit 3 Bänke standen. Diese seien nun dort nicht mehr. Er möchte wissen, wer diese entfernt hat bzw. wann die Bänke dort wieder aufgestellt werden. Anmerkung zum Protokoll: Die Bankbohlen waren abgängig. Die Bänke wurden daher zur Überarbeitung eingelagert. Durch die Vielzahl von Bänken und unvorhergesehen langen Lieferzeiten für neue Bohlen, konnten sie noch nicht aufgearbeitet werden. Dies sei aber in Arbeit und man hoffe, dass es im Sommer erledigt wird.
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Herr Esbach fragt, ob es eine Auszählung der Unterschriften zum Erhalt des Hallenbades Büddenstedt gegeben hat.
Herr Schobert und Herr Zogbaum verneinen dies.
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TOP 17
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Einwohnerfragestunde
Protokoll:
Den anwesenden Einwohnern wird erneut die Gelegenheit gegeben, sich zu den Tagesordnungspunkten und zu sonstigen Angelegenheiten der Gemeinde zu äußern sowie Fragen an die Ortsratsmitglieder und die Verwaltung zu stellen. Hiervon wird zu den Themen: - Stromversorgung im Bereich Sportheim und Wohnung in dem Gebäudekomplex - Spechtlöcher in der Fassade der Sporthalle - Bänke im Bereich "Rentnerstraße" - defekte Scheiben im Durchgang zw. Sportheim und Halle - Verkehrssituation Westendorf 37/38 - Öffentlichkeitsarbeit für die Ortsteile Büddenstedt und Offleben Gebrauch gemacht. Herr Zogbaum schließt den öffentlichen Teil der Sitzung des Ortsrates um 19:48 Uhr.
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