Termine

Sitzungstermine, Tagesordnungen und Vorlagen

Hier finden Sie nicht nur die aktuellen Sitzungstermine, sondern können sich auch Tagesordnungen und Vorlagen aus vergangenen Sitzungen anzeigen lassen.
Nutzen Sie einfach die nachfolgenden Schaltflächen, oder suchen Sie gezielt in Jahrgängen oder Gremien. 

Besonderheit: Die Sitzungen der Ortsräte Emmerstedt, Büddenstedt und Offleben beginnen zur u. a. Uhrzeit mit einem nichtöffentlichen Teil. Der öffentliche Teil folgt dann ca. 30 Minuten später.

Rat

Dienstag, 18. Dezember 2018 , 17:00 Uhr
Ratssaal des Rathauses Helmstedt, Markt 1, 38350 Helmstedt



TOP 1 Eröffnung der Sitzung

Protokoll:

Die Ratsvorsitzende Elisabeth Heister-Neumann eröffnet den öffentlichen Teil der Sitzung des Rates der Stadt Helmstedt. Besonders begrüßt sie den Ehrenbürgermeister der Stadt Helmstedt, Herrn Dr. Karl Birker. Zu Beginn der Sitzung findet eine Gedenkminute für das verstorbene ehemalige Ratsmitglied Frau Barbara Moshagen statt.

 
TOP 2 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Protokoll:

Frau Heister-Neumann stellt die ordnungsgemäße Ladung des Rates der Stadt Helmstedt fest. Sie bittet Herrn Schulze, die Anwesenheit festzustellen. Im Anschluss daran stellt sie fest, dass die Beschlussfähigkeit des Rates der Stadt Helmstedt gegeben ist.

 
TOP 3 Feststellung der Tagesordnung

Protokoll:

Frau Heister-Neumann fragt, ob es zur Tagesordnung Änderungswünsche gibt.

Bürgermeister Wittich Schobert stellt den Antrag, die Tagesordnung um die Punkte 33 - Artikelsatzung zur Änderung bzw. Überleitung der Straßenreinigungssatzung, der Straßenreinigungsgebührensatzung und der Verordnung über Art, Maß und räumliche Ausdehnung der Straßenreinigung, Vorlage 227/18 - und 36.2 - Auftragsvergabe für Ersatzbeschaffung Großflächenmäher, Bekanntgabe 097/18 - zu erweitern.

Herr Engelke stellt den Antrag, den Punkt 33 alt - Resolution zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge - vorzuziehen und als TOP 10 zu beraten, da es einen Zusammenhang mit TOP 9 gebe.

Herr Strümpel stellt fest, dass es momentan noch nicht um die Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung in Helmstedt gehe, sondern vielmehr das Land Niedersachsen aufgefordert werden soll, die Regelungen zu den Straßenausbaubeiträgen abzuschaffen. Insofern könne es bei der bisherigen Reihenfolge der TOP bleiben.

Zunächst lässt Frau Heister-Neumann über den Antrag von Herrn Engelke abstimmen. Der Antrag wird mit 23 NEIN-Stimmen bei 1 JA-Stimme sowie 10 Enthaltungen abgelehnt.

Im Anschluss daran lässt Frau Heister-Neumann über die vorliegende Tagesordnung einschl. der o. a. Änderungen des Bürgermeisters abstimmen. Der Rat der Stadt Helmstedt beschließt sodann einstimmig - bei einer Enthaltung - die erweiterte Tagesordnung.

 
TOP 4 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Den anwesenden Einwohnern wird Gelegenheit gegeben, sich zu den Tagesordnungspunkten und zu sonstigen Angelegenheiten der Gemeinde zu äußern sowie Fragen an die Ratsmitglieder und die Verwaltung zu stellen. Hiervon wird jedoch kein Gebrauch gemacht.

 
TOP 5 Fragestunde des Rates

Protokoll:

Herr Engelke stellt Fragen zum Arbeitskreis "Fahrradfreundliches Helmstedt". Es wird festgestelllt, dass diese bzw. ähnliche Fragen bereits in der vergangenen Sitzung von der "Grünen Gruppe" gestellt wurden. Daher zieht Herr Engelke seine Fragen zurück.

 
TOP 6 Bericht des Bürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde und über wichtige Beschlüsse des Verwaltungsausschusses

Protokoll:

Bürgermeister Wittich Schobert hat zu diesem Punkt nichts Neues zu berichten.

 
TOP 7 Angemessenheit von Aufwandsentschädigungen

Beschluss:

Die Satzung über die Angemessenheit von Aufwandsentschädigungen im Sinne des § 138 Abs. 7 und 8 NKomVG wird in der als Anlage beigefügten Form beschlossen.

Anmerkung:
Die im Beschluss genannte Anlage hat der Vorlage beigelegen.



Protokoll:

Herr Ryll gibt den Sachverhalt anhand der Vorlage bekannt und verliest den Beschlussvorschlag.

Für die Grüne Gruppe stellt Herr Winkelmann fest, dass man der Vorlage nicht zustimmen werde. Die Aufwandsentschädigung, die die KVG Braunschweig mbH zahlt, sei für ihn nicht angemessen. Auch der Vergleich mit den jährlichen Aufwandsentschädigungen, die die Ratsmitglieder der Stadt Helmstedt erhalten, sei unpassend. Der Arbeitsaufwand sei nicht vergleichbar. Gerade bei den Verlusten, die die KVG Jahr für Jahr einfahre, sei die Höhe der Summe nicht nachvollziehbar.

Herr Engelke macht deutlich, dass er ebenfalls mit den Änderungen nicht einverstanden sei. Er bemängelt ausdrücklich, dass die Transparenz hinsichtlich der Aufwandsentschädigungen verloren gehe, weil die Beträge nicht mehr aufgelistet werden.

Herr Strümpel fragt, was passieren würde, wenn man die Angemessenheit der Aufwandsentschädigungen im Rat nicht feststellen würde.

Herr Schobert wird die Frage von Herrn Strümpel klären und in einer der nächsten Sitzungen berichten. Er führt aus, dass er an der Höhe der Aufwandsentschädigung für die Aufsichtsratstätigkeit der KVG nichts ändern könne, da die Gesellschafterversammlung seinerzeit diesen Betrag so festgelegt habe. Er nimmt regelmäßig an 5 bis 7 Sitzungen pro Jahr teil.

Herr Koch verweist auf die Empfehlungen der Entschädigungskommission nach § 55 Abs. 2 NKomVG. Dort sei z. B. geregelt, dass bei Kommunen bis 33.000 Einwohner eine monatliche Aufwandsentschädigung von bis zu 260 Euro angemessen sei.

Sodann fasst der Rat der Stadt Helmstedt mit 26 JA-Stimmen bei 6 NEIN-Stimmen sowie 2 Enthaltungen den nachfolgenden


TOP 8 Neufassung der Satzung der Stadt Helmstedt über die Zahlung von Entschädigungen an Ratsmitglieder, Mitglieder der Ortsräte, Ehrenbeamte und sonstige ehrenamtlich Tätige (Aufwandsentschädigungssatzung)

Beschluss:

Der als Anlage zu Vorlage 185/2018 beigefügte Entwurf einer Neufassung der Satzung der Stadt Helmstedt über die Zahlung von Entschädigungen an Ratsmitglieder, Mitglieder der Ortsräte, Ehrenbeamte und sonstige ehrenamtlich Tätige (Aufwandsentschädigungssatzung) wird in der vorgelegten Form beschlossen. Die Aufwandsentschädigungssatzung tritt am 01.01.2019 in Kraft.

Anmerkung:
Die im Beschluss genannte Anlage hat der Vorlage beigelegen.



Protokoll:

Herr Dinter gibt den Sachverhalt anhand der Vorlage bekannt und verliest den Beschlussvorschlag.

Sodann fasst der Rat der Stadt Helmstedt einstimmig - bei einer Enthaltung - den nachfolgenden


TOP 9 Artikelsatzung zur Änderung bzw. Überleitung des Satzungsrechts auf die neue Stadt Helmstedt

Beschluss:

Die nachstehend aufgeführten und in der Anlage zur Vorlage V181/2018 beigefügten Satzungen, Gebührenordnungen, Nutzungsordnungen und Richtlinien werden in der vorgelegten Form beschlossen. Sie treten am 01.01.2019 in Kraft:

1. Satzung der Stadt Helmstedt nach § 35 NKomVG für eine Bürgerbefragung
2. Satzung der Stadt Helmstedt über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen
Wirkungskreis (Verwaltungskostensatzung)
3. Benutzungsordnung für die Stadtbücherei Helmstedt (einschl. Artothek)
4. Richtlinie der Stadt Helmstedt für die Ehrung junger Helmstedter Künstler
5. Richtlinie für die Anlage des Vermögens der Stiftung zur Erhaltung von Kulturdenkmalen
6. Richtlinien über die Gewährung von Fördermitteln für Maßnahmen an Kulturdenkmalen in
Helmstedt
7. Satzung der Stadt Helmstedt über die Wasserversorgung des Ortsteils Barmke
8. Satzung der Stadt Helmstedt über den Ausgleichsbetrag für nicht herzustellende
Kraftfahrzeugeinstellplätze (Ablösesatzung) nebst Anlage
9. Satzung der Stadt Helmstedt zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach §§ 135a –
135c BauGB
10. Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 6 des Niedersächsischen
Kommunalabgabengesetzes für straßenbauliche Maßnahmen
(Straßenausbaubeitragssatzung)
11. Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Helmstedt
(Erschließungsbeitragssatzung)
12. Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen für den 1. Bauabschnitt der
Immissionsschutzanlage im Bebauungsplangebiet Ziegelberg-Süd nebst Anlage 1
(Differenzkarte) und Anlage 2 (Lageplan)
13. Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen für den 2. Bauabschnitt der
Immissionsschutzanlage im Bebauungsplan Ziegelberg-Süd in Helmstedt nebst Anlage 1
(Differenzkarte) und Anlage 2 (Lärmschutzwall Lageplan)
14. Friedhofssatzung der Stadt Helmstedt für den Friedhof im Helmstedter Brunnental (Urnenhain)

Anmerkung:
Die im Beschluss genannten Anlagen haben der Vorlage beigelegen.



Protokoll:

Herr Gutt gibt den Sachverhalt anhand der Vorlage bekannt und verliest den Beschlussvorschlag. Er führt aus, dass die "Gebührenordnung für das Parken an Parkscheinautomaten in der Stadt Helmstedt" nicht durch die Artikelsatzung beschlossen wird, da der Punkt separat auf der Tagesordnung steht. Zudem sei jeweils in den einleitenden Worten der Passus "Beschlossen in der Ratssitzung am 29.11.2018" in "Beschlossen in der Ratssitzung am 18.12.2018"zu ändern.

Herr Engelke geht auf die Straßenausbaubeitragssatzung ein. In §1 seien die Ausführungen in Absatz 1 und Absatz 2 widersprüchlich. Auch der § 2 Absatz 1 Ziffer 4 stehe nicht im Einklang zu § 1. Auch könnten z. B. Radwege auf Kosten der Anlieger angelegt werden. Er habe den Eindruck, dass die gesamte Satzung widersprüchlich sei. Die Satzung müsse juristisch überarbeitet werden.

Herr Otto erläutert, dass beim Beitragsrecht grundsätzlich unterschieden werde zwischen der Unterhaltung bzw. Ausbesserung und einem grundsätzlichen Neubau im Sinne einer Investition. Letzteres sei immer beitragspflichtig nach den z. Zt. geltenden Rechtsvorschriften. Die vorliegende Satzung sei identisch mit der Satzung, die auch vorher in der "alten" Stadt Helmstedt gegolten hat.

Herr Engelke führt aus, dass das, was vorher evtl. auch schon widersprüchlich war, nun nicht wieder widersprüchlich übernommen werden müsse. Man müsse die Satzung juristisch überarbeiten.

Herr Otto ergänzt seine Ausführungen, dass es zahlreiche Rechtsprechung zu diesem Thema gebe. Die Satzung stimme mit dieser überein. Aufgrund der Antrages der SPD müsse man das Thema zeitnah wieder anfassen.

Sodann fasst der Rat der Stadt Helmstedt mit 33 JA-Stimmen bei 1 NEIN-Stimme den nachfolgenden


TOP 10 Beitritt der Stadt Helmstedt zum Zweckverband Kommunale Datenverarbeitung Oldenburg (KDO)

Beschluss:

Die Verwaltung wird ermächtigt, dem Zweckverband Kommunale Datenverarbeitung Oldenburg (KDO) zum nächstmöglichen Zeitpunkt als Verbandsmitglied beizutreten.



Protokoll:

Herr Ide gibt den Sachverhalt anhand der Vorlage bekannt und verliest den Beschlussvorschlag.

Sodann fasst der Rat der Stadt Helmstedt einstimmig den nachfolgenden


TOP 11 Neufassung der Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung der Stadt Helmstedt

Beschluss:

Der in der Anlage beigefügte Entwurf der Neufassung der Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Helmstedt wird beschlossen. Die Verordnung tritt am 01.01.2019 in Kraft.

Anmerkung:
Die im Beschluss genannte Anlage hat der Vorlage beigelegen.



Protokoll:

Frau Ahrendts gibt den Sachverhalt anhand der Vorlage bekannt und verliest den Beschlussvorschlag.

Herr Stein begrüßt die Regelung, dass nun Assistenzhunde auch mit in die Bereiche der Spielplätze genommen werden können. Dies sei ein wichtiger Beitrag zur Inklusion. Zu § 8 - Ruhestörender Lärm - führt er aus, dass diese Regelung nicht mehr zeitgemäß sei. Durch verschiedene Schicht- und Arbeitszeitmodelle benötige man auch Freiheiten für notwendige lärmende Tätigkeiten. Allerdings sei auch nicht ausreichend geklärt, für wen und wo Ausnahmen von den Ruhezeiten insbesondere in der Mittagsruhe gelten. In der Vorlage werden neben land- und forstwirtschaftlichen Arbeiten nur Industrie- und Gewerbegebiete genannt, nicht aber für Dorf- und Mischgebiete. Nach der 32. Bundesimmissionsschutzverordnung dürfen in Dorf- und Mischgebieten z. B. Rasenmäher jederzeit, außer in der Abend- und Nachtruhe, betrieben werden. Dies finde man so in der Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Helmstedt nicht wieder. Für ihn stelle sich daher die Frage, an welche Regelung sich die Bürger halten müssen. Er regt an, dass der § 8 - Ruhestörender Lärm - dahingehend erweitert wird, dass für alle in Frage kommenden Gebiete die Mittags-, Abend- und Nachtruhe speziell geregelt wird oder dass man der Verordnung darüber hinaus geltende Gesetze und Verordnungen hinzufügt.

Herr Otto hält eine Erweiterung der Verordnung um zusätzlich geltendes Recht nicht für sinnvoll. Mit der Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Helmstedt liege eine Verordnung vor, die für alle Bürger nachvollziehbar sei. Man könne durchaus darüber sprechen, ob es die Mittagsruhe noch geben soll. Hiwerbei müsse man genauestens abwägen. Gewerbliche Tätigkeiten müssen aber auf alle Fälle auch zu Ruhezeiten möglich sein.

Herr Gehrke fragt nach der Anzahl der Beschwerden gegen Verstöße gegen die Mittagsruhe.

Herr Otto kann dazu keine Zahlen liefern. Er sagt dazu, dass entsprechende Zahlen zusammen gestellt werden und im nächsten ASO bekannt gegeben werden können.

- - - - -

Protokollnotiz:

In den vergangenen 5 Jahren gab es lediglich ein formelles Ordnungswidrigkeitenverfahren (2016). Ansonsten gibt es pro Jahr auch nur ein bis zwei Nachfragen bzw. mündliche Beschwerden. Diese beschränken sich meist auf die Frage nach der Rechtslage. Man will die (zumeist) Nachbarn dann selbst damit konfrontieren. Verstöße finden sicherlich statt, aber i. d. R. stört man sich nicht daran oder scheut sich, "Ross und Reiter" zu nennen.

- - - - -

Sodann fasst der Rat der Stadt Helmstedt einstimmig den nachfolgenden


TOP 12 Neufassung der Sondernutzungssatzung und der Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt Helmstedt

Beschluss:

1. Der in der Anlage 1 beigefügte Entwurf der Sondernutzungssatzung der Stadt Helmstedt wird beschlossen.

2. Der in der Anlage 2 beigefügte Entwurf der Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt Helmstedt nebst Gebührentarif wird beschlossen.

Anmerkung:
Die im Beschluss genannten Anlagen haben der Vorlage beigelegen.



Protokoll:

Frau Bosse gibt den Sachverhalt anhand der Vorlage bekannt und verliest den Beschlussvorschlag.

Herr Engelke stellt einen Änderungsantrag. Der Punkt 6 des Gebührentarifs der Sondernutzungsgebührensatzung soll in der Spalte "jährlich" wie folgt geändert werden:
über 20 m²: 200,00 €; plus für jeden über 20 m² liegenden Quadratmeter je 10,00 €

Die Begründung dafür sei, dass es keine Größenbeschränkung gebe. Alles, was über 20 m² liege, koste demnach 300 €. So könne man einer Ausuferung der Sondernutzung vorbeugen.

Herr Schobert bedauert diesen Antrag. Denn dadurch werde die gastronomische  Sondernutzung auf dem Marktplatz ggfls. unattraktiv. Politik und auch die Bürger zeigen sich erfreut über die verstärkte Nutzung des Marktplatzes durch die Außenbewirtschaftung. Der Marktplatz sei so belebt wie lange nicht mehr. Er empfiehlt, dass man sich dem Verwaltungsvorschlag anschließen solle.

Frau Schadebrodt verdeutlicht, dass die Gruppe FDP/HWG der Vorlage so nicht zustimmen werde. Die Gruppe ist mit der Erhöhung der Sondernutzungsgebühren insgesamt nicht einverstanden. Es handele sich dabei nicht um eine maßvolle Erhöhung, sondern eher um eine maßlose Kostensteigerung von 25 % bis hinauf zu fast 500 %. Händler und Gastronomen, die zur Attraktivitätssteigerung der Innenstadt beitragen, werden so noch mehr zur Kasse gebeten. Die Erhöhung der Gebühren sei ein falsches Signal an alle Innenstadtakteure. Sie sei eher für eine Abschaffung der Gebühren, um so für eine attraktivere Innenstadt zu sorgen.

Herr Matar nimmt an der Sitzung teil.

Herr Schobert bezeichnet die Argumentation der Gruppe FDP/HWG als eine Schieflage. Durch die Gebührenerhöhung werden die Händler, die in der Innenstadt ansässig sind, finanziell bevorzugt. So liegen z.B. die Aktionen von helmstedt aktuell im öffentlichen Interesse. Allerdings gebe es auch immer mehr Veranstaltungen in Helmstedt, an denen kein einziger Händler aus Helmstedt teilnimmt. Damit trete man in eine Konkurrenz zu den heimischen Händlern. Er vertrete die Meinung, dass die Gebühren weiterhin in einem vernünftigen akzeptablen Bereich liegen.

Frau Schadebrodt ergänzt, dass es ihr vorwiegend um die Sondernutzungsgebühren für Infostände, Werbetafeln, Warenständer, Verkaufsstände vor dem eigenen Geschäft gehe. Hier seien die Steigerungen nicht hinzunehmen.

Frau Heister-Neumann lässt zunächst über den Änderungsantrag von Herrn Engelke abstimmen. Dieser wird mit 29 NEIN-Stimmen bei 2 JA-Stimmen sowie 4 Enthaltungen abgelehnt.

Im Anschluss daran lässt Frau Heister-Neumann über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen. Sodann fasst der Rat der Stadt Helmstedt mit 31 JA-Stimmen bei 4 NEIN-Stimmen den nachfolgenden


TOP 13 Änderung der Satzung der Stadt Helmstedt über die Zahlung von Entschädigungen an Ehrenbeamte und ehrenamtlich Tätige in der Freiwilligen Feuerwehr

Beschluss:

Der in der Anlage beigefügte Entwurf der 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Helmstedt über die Zahlung von Entschädigungen an Ehrenbeamte und ehrenamtlich Tätige in der Freiwilligen Feuerwehr wird beschlossen. Die Satzung tritt zum 01.01.2019 in Kraft.

Anmerkung:
Die im Beschluss genannte Anlage hat der Vorlage beigelegen.

Herr Dinter verlässt die Sitzung des Rates der Stadt Helmstedt.



Protokoll:

Herr Cohn gibt den Sachverhalt anhand der Vorlage bekannt und verliest den Beschlussvorschlag.

Herr Cohn stellt den Antrag, dass Artikel 1 Ziffer 2 wie folgt ergänzt wird:
25 Euro je 4 Stunden pro Brandsicherheitswache
Er begründet dies damit, dass in der Region solche Regelungen üblich seien. Man bekräftige immer, dass man die Arbeit der Feuerwehr sehr schätze. Daher müsse man hier auch tätig werden und für Brandsicherheitswachen mehr Geld zahlen.

Herr Schobert bittet darum, dass Aufwandsentschädigungen nicht als Stundenlohn umgerechnet werden. Es handele sich bei einer Aufwandsentschädigung nicht um eine Entlohnung. Im Verwaltungsausschuss wurde bereits darüber ausführlich beraten. Es wurde beschlossen, dass die Verwaltung bis zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Sicherheit und Ordnung eine entsprechende Kostenrechnung aufstellt, wieviele Brandsicherheitswachen im Jahr 2018 davon betroffen gewesen wären. Desweiteren sei eine Definition der 4 Stunden erforderlich. Es gehe dabei z. B. um die An- und Abfahrt.

Herr Engelke berichtet, dass der Stadtbrandmeister von einer Einrichtung eines Fonds sprach. Um dieses zu umgehen, erhöhe man nun die Aufwandsentschädigung von 160 € auf 200 €. Dieses sei für ihn eine Mauschelei, die nicht akzeptabel sei. Zudem befürchte er, dass der Stadtbrandmeister bei einer Aufwandsentschädigung in Höhe von 200 Euro monatlich einkommenssteuerpflichtig werde. Er spreche sich für die Einrichtung eines Fonds aus.

Herr Cohn zieht seinen Antrag zurück und bittet um eine erneute Beratung im Ausschuss für öffentliche Sicherheit und Ordnung.

Sodann fasst der Rat der Stadt Helmstedt mit 34 JA-Stimmen bei 1 NEIN-Stimme den nachfolgenden


TOP 14 Bereitstellung von Standorten/Flächen zum Aufstellen von Altkleidercontainern

Beschluss:

Der in der Sachverhaltsdarstellung der Ursprungsvorlage beschriebenen Vorgehensweise wird zugestimmt. Die konkreten Standorte ergeben sich aus dieser A-Vorlage. Die Verwaltung wird ermächtigt, die erforderlichen Schritte einschl. der Entwidmung einzuleiten und die Vergabe zum frühestmöglichen Zeitpunkt vorzunehmen.



Protokoll:

Frau Girod-Blöhm gibt den Sachverhalt anhand der Vorlage bekannt und verliest den Beschlussvorschlag.

Herr Gehrke macht Anmerkungen zu verschiedenen Standorten. Er nennt dabei z. B. den Bereich Friedrichstraße/Carlstraße. In den sozialen Medien sei großer Unmut über die Verwahrlosung dieses Standortes aufgekommen. Dort werde immer wieder illegal Müll jeder Art abgelagert. Die SPD werde sich im Rahmen der Beratung zum Integrierten Stadtentwicklungskonzept speziell diesem Bereich widmen. Der Zustand der Verwahrlosung müsse gestoppt werden.

Sodann fasst der Rat der Stadt Helmstedt einstimmig den nachfolgenden


TOP 15 Annahme von Zuwendungen durch den Rat

Beschluss:

Die in der Vorlage 215/18 aufgeführten Zuwendungen werden angenommen.



Protokoll:

Frau Grune gibt den Sachverhalt anhand der Vorlage bekannt und verliest den Beschlussvorschlag.

Sodann fasst der Rat der Stadt Helmstedt einstimmig den nachfolgenden


TOP 16 Weisungsbeschluss an den Vertreter der Stadt Helmstedt in der 81. Gesellschafterversammlung der Kraftverkehrsgesellschaft Braunschweig GmbH

Beschluss:

Der Vertreter der Stadt Helmstedt wird angewiesen, in der 81. Gesellschafterversammlung der KVG mbH Braunschweig dem Wirtschaftsplan 2017 – 2022 der KVG Gruppe in der vorgelegten Fassung zuzustimmen.



Protokoll:

Herr Junglas gibt den Sachverhalt anhand der Vorlage bekannt und verliest den Beschlussvorschlag.

Frau Schadebrodt könne keinen Weisungsbeschluss fassen und keinem Wirtschaftsplan zustimmen, wenn man diesen nicht kennt. Für den Haushalt 2019 wurde beschlossen, den Anteil am Verlustausgleich auf 311.000 € zu begrenzen. Lt. der Vorlage müsse man nun aber 343.000 € zahlen müssen. Man solle somit eine Finanzierungslücke von 32.000 € akzeptieren. Fraglich sei auch, warum die Zahlungen im Jahr 2020 auf 399.000 €, im Jahr 2021 auf 501.000 € und im Jahr 2022 auf 537.000 € ansteigen. Man erhalte keinerlei Begründung. Sie werde nicht blind zustimmen. Der Verlustausgleich lag im Jahr 2016 noch bei 203.000 €. Dieser verdreifache sich nun innerhalb weniger Jahre, ohne dass man irgendwelche Vorteile oder Verbesserungen für die Zukunft kenne. Der ÖPNV müsse attraktiver werden. Doch dies erkenne man für die Zukunft nicht.

Herr Schobert stellt klar, dass ÖPNV Geld kostet und nicht kostendeckend sein kann. Die Stadt Helmstedt möchte 2 Innenstadtbuslinien haben und dafür müsse man auch bezahlen. Die Alternative wäre, dass innerhalb der Stadt kein ÖPNV mehr gewollt ist. Dann müsse man dieses entsprechend beantragen. Solange man sich für dieses Angebot entscheide, solange müsse man es auch bezahlen. Die Qualität der Busse sei in den vergangenen Jahren gestiegen. Die Busfahrer müssen tarifvertraglich bezahlt werden. Es werde immer schwieriger, Busfahrer zu finden. Immerhin habe die KVG am Standort Helmstedt über 100 Beschäftigte und sei somit ein großer Arbeitgeber in und für Helmstedt.

Für Herrn Junglas gebe es momentan keine kostengünstigere Alternative zur KVG. Er teilt die Auffassung von Frau Schadebrodt, dass nicht ausreichend Informationen in der Vorlage dargestellt werden. Daher sollte sich im nächsten Finanzausschuss darüber verständigt werden, wie die Informationsbereitstellung bei Weisungsbeschlüssen der KVG verbessert werden kann.

Herr Ide spricht sich für den Verbleib des ÖPNV in Helmstedt aus. Allerdings habe man insgesamt viel zu wenig Informationen zum ÖPNV. Daher könnte er es sich vorstellen, dass man bei der KVG ähnlich vorgehe wie bei der AEH. Man könne im Sinne des Betriebsausschusses über die aktuellen Zahlen und Investitionen beraten und die Mankos besprechen.

Sodann fasst der Rat der Stadt Helmstedt mit 30 JA-Stimmen bei 3 NEIN-Stimmen sowie 1 Enthaltung den nachfolgenden


TOP 17 Beschluss über den Jahresabschluss 2012 der Gemeinde Büddenstedt

Beschluss:

  1. Der Jahresabschluss 2012 der Gemeinde Büddenstedt wird gem. § 129 Abs. 1 NKomVG beschlossen.
  2. Der Jahresfehlbetrag i. H. v. 7.157.645,72 € wird auf die neue Rechnung vorgetragen.
  3. Der Rat erteilt dem ehemaligen Bürgermeister der Gemeinde Büddenstedt für die Führung der Haushaltswirtschaft im Haushaltsjahr 2012 keine Entlastung.



Protokoll:

Herr Matar gibt den Sachverhalt anhand der Vorlage bekannt und verliest den Beschlussvorschlag.

Sodann fasst der Rat der Stadt Helmstedt einstimmig - bei einer Enthaltung - den nachfolgenden


TOP 18 Entfristung der ergänzenden Vereinbarungen zu KITA-Betriebsführungsverträgen

Beschluss:

Die mit den Ev.-luth. Kirchengemeinden St. Christophorus, St. Marienberg (jetzt: Georg Calixt), St. Stephani (jetzt: Georg Calixt), St. Thomas (jetzt: Georg Calixt) und St. Walpurgis sowie der Kath. Kirchengemeinde St. Ludgeri bestehenden „Ergänzenden Vereinbarungen“ werden entfristet und die den Vereinbarungen zu Grunde liegenden Betreuungserweiterungen dauerhaft installiert.



Protokoll:

Frau Niemann gibt den Sachverhalt anhand der Vorlage bekannt und verliest den Beschlussvorschlag.

Herr Junglas fragt, ob es für beide Vertragspartner Kündigungsmöglichkeiten gebe.

Herr Schobert antwortet, dass es beiderseitige Kündigungsrechte gibt.

Herr Ide bringt seine Freude über die Vorlage zum Ausdruck. Die Entfristung der Verträge war aus seiner Sicht überfällig.

Sodann fasst der Rat der Stadt Helmstedt einstimmig den nachfolgenden


TOP 19 Abwasserentsorgung Helmstedt (AEH); Neufassung der Kleinkläranlagensatzung der Stadt Helmstedt

Beschluss:

Die Kleinkläranlagensatzung mit den Anlagen 1 bis 3 wird in der vorgelegten Form beschlossen. Sie tritt am 01.01.2019 in Kraft.

Anmerkung:
Die im Beschluss genannten Anlagen haben der Vorlage beigelegen.



Protokoll:

Herr Reinhold gibt den Sachverhalt anhand der Vorlage bekannt und verliest den Beschlussvorschlag.

Sodann fasst der Rat der Stadt Helmstedt einstimmig den nachfolgenden


TOP 20 Abwasserentsorgung Helmstedt (AEH) – Jahresabschluss 2017 -

Beschluss:

a)  Der Jahresabschluss und der Rechenschaftsbericht des Wirtschaftsjahres 2017 werden festgestellt.

b)  Der Jahresüberschuss in Höhe von insgesamt 1.123,37 € wird bei den Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses erfasst.

c) Der Betriebsleitung wird für das Wirtschaftsjahr 2017 Entlastung erteilt.



Protokoll:

Herr Viedt gibt den Sachverhalt anhand der Vorlage bekannt und verliest den Beschlussvorschlag.

Sodann fasst der Rat der Stadt Helmstedt einstimmig den nachfolgenden


TOP 21 Abwasserentsorgung Helmstedt (AEH); Neufassung der Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Helmstedt

Beschluss:

Die Abwasserbeseitigungssatzung mit der Anlage 1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Sie tritt am 01.01.2019 in Kraft.

Anmerkung:
Die im Beschluss genannte Anlage hat der Vorlage beigelegen.



Protokoll:

Herr Jeglortz gibt den Sachverhalt anhand der Vorlage bekannt und verliest den Beschlussvorschlag.

Sodann fasst der Rat der Stadt Helmstedt mit 32 JA-Stimmen bei 1 NEIN-Stimme sowie 1 Enthaltung den nachfolgenden


TOP 22 Abwasserentsorgung Helmstedt (AEH); Neufassung der Abwassergebührensatzung der Stadt Helmstedt

Beschluss:

Die Abwassergebührensatzung wird in der anliegenden Fassung beschlossen und tritt am 01.01.2019 in Kraft. Die Schmutzwassergebühren werden auf 2,42 €/m³ und die Niederschlagswassergebühren auf 5,28 €/10 m² festgesetzt.

Anmerkung:
Die im Beschluss genannte Anlage hat der Vorlage beigelegen.



Protokoll:

Herr Winkelmann gibt den Sachverhalt anhand der Vorlage bekannt und verliest den Beschlussvorschlag.

Herr Rippel geht auf den Unterschied zwischen Grundstücken im städtischen Bereich und Grundstücken im ländlichen Bereich ein. Die Grundstücke im ländlichen Bereich sind erfahrungsgemäß größer als die im städtischen Bereich und somit existieren auch im ländlichen Bereich mehr versiegelte Flächen als im städtischen Bereich. In der ehem. Gemeinde Büddenstedt gab es keine Regenwasserversickerungsverordnung und somit mussten die Bürger dafür auch keine Gebühren zahlen. Allerdings erschließe es sich ihm nicht, warum man eine Dachfläche mit Dachziegeln gleichsetze mit Rasengittersteinen und offenporigen Verbundsteinpflaster.

Sodann fasst der Rat der Stadt Helmstedt mit 32-JA-Stimmen bei 2 NEIN-Stimmen den nachfolgenden


TOP 23 Abwasserentsorgung Helmstedt (AEH) – Haushaltsplan 2019 -

Beschluss:

  1. Der Haushaltsplan 2019 für den Eigenbetrieb Abwasserentsorgung Helmstedt (AEH) wird in der Anlage beigefügten Fassung beschlossen.
  2. Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionsmaßnahmen wird im Haushaltsjahr auf 3.000.000 € festgesetzt.
  3. Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 200.000 € festgesetzt.
  4. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird für 2020 und 2021 in der Ausgabe auf jeweils 1.600.000 € festgesetzt, die mit einer Fördereinnahme von jeweils 1.200.000 € anteilig gegenfinanziert werden.

Anmerkung:
Die im Beschluss genannte Anlage hat der Vorlage beigelegen.



Protokoll:

Herr Schünemann gibt den Sachverhalt anhand der Vorlage bekannt und verliest den Beschlussvorschlag.

Herr Engelke stellt fest, dass im Haushaltsplan unter anderem ein Betrag in Höhe von 5 Mill. Euro für die Abwassererschließung des neuen Baugebietes in Barmke.Diese werde gegenfinanziert über angenommene Zuschüsse. Der Restbetrag werde dann aber auf alle Bürger umgewälzt. Dieses sei aus seiner Sicht nicht einzusehen. Daher werde er gegen die Vorlage stimmen.

Herr Otto antwortet, dass die Stadt Helmstedt bei jedem neuen Baugebiet zunächst in eine Vorfinanzierung gehe. Durch die Grundstücksverkäufe fließe dann aber wieder Geld in den städtischen Haushalt zurück. Dieses Verfahren ähnele dem Verfahren bei den Straßenausbaubeiträgen.

Herr Engelke korrigiert Herrn Otto insofern, dass eine Vorfinanzierung nicht aus Steuermitteln erfolge sondern aus Gebühren.

Sodann fasst der Rat der Stadt Helmstedt mit 33 JA-Stimmen bei 1 NEIN-Stimme den nachfolgenden


TOP 24 Abwasserentsorgung Helmstedt (AEH); Neufassung der Betriebssatzung der Abwasserentsorgung Helmstedt

Beschluss:

Die Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Abwasserentsorgung Helmstedt wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Sie tritt zum 01.01.2019 in Kraft.

Anmerkung:
Die im Beschluss genannte Anlage hat der Vorlage beigelegen.



Protokoll:

Herr Stein gibt den Sachverhalt anhand der Vorlage bekannt und verliest den Beschlussvorschlag.

Sodann fasst der Rat der Stadt Helmstedt einstimmig den nachfolgenden


TOP 25 Neufassung der Gebührenordnung für das Parken an Parkscheinautomaten

Beschluss:

Der als Anlage zu Vorlage 177a/2018 beigefügte Entwurf einer Neufassung der Gebührenordnung für das Parken an Parkscheinautomaten in der Stadt Helmstedt wird in der vorgelegten Form beschlossen. Diese Gebührenordnung tritt am 01.01.2019 in Kraft.

Anmerkung:
Die im Beschluss genannte Anlage hat der Vorlage beigelegen.



Protokoll:

Frau Wiesenborn gibt den Sachverhalt anhand der Vorlage bekannt und verliest den Beschlussvorschlag.

Herr Ide geht auf den Passus "Gratisparken für E-Fahrzeuge" ein. Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 13.11.18 beschlossen, dass E-Autos weiterhin bis zum 31.12.2020 von der Gebührenpflicht befreit sind. Er möchte sich dieser Regelung nicht anschließen. Wer sich ein E-Auto zulegen kann, der wird auch genügend Geld haben, die geringen Parkgebühren in Helmstedt zu bezahlen. Es entsteht eine Ungleichbehandung, die er nicht mittragen kann. Er beantragt, dass die Vorlage insofern geändert wird, dass das Gratisparken für E-Autos am 30.06.2019 endet.

Herr Winkelmann widerspricht Herrn Ide. Er spricht sich für den Beschlussvorschlag der Verwaltung aus.

Frau Heister-Neumann lässt zunächst über den Antrag von Herrn Ide abstimmen. Dieser wird mit 19 NEIN-Stimmen bei 5 JA-Stimmen sowie 10 Enthaltungen abgelehnt.

Im Anschluss daran lässt Frau Heister-Neumann über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen. Sodann fasst der Rat der Stadt Helmstedt mit 24 JA-Stimmen bei 5 NEIN-Stimmen sowie 5 Enthaltungen den nachfolgenden


TOP 26 Neufassung der Entgelt- und Benutzungsordnung für das Parkhaus Edelhöfe

Beschluss:

Der als Anlage zu Vorlage 178/2018 beigefügte Entwurf einer (inhaltlich unveränderten) Neufassung Entgelt- und Benutzungsordnung für das Parkhaus "Edelhöfe" in Helmstedt wird in der vorgelegten Form beschlossen. Diese Entgelt- und Benutzungsordnung tritt am 01.01.2019 in Kraft.

Anmerkung:
Die im Beschluss genannte Anlage hat der Vorlage beigelegen.

 



Protokoll:

Herr Fox gibt den Sachverhalt anhand der Vorlage bekannt und verliest den Beschlussvorschlag.

Sodann fasst der Rat der Stadt Helmstedt einstimmig den nachfolgenden


TOP 27 Veranlasste und geplante Maßnahmen gegen das Insektensterben im Gebiet der Stadt Helmstedt

Beschluss:

Die Maßnahmen gegen das Insektensterben wurden begonnen und werden kontinuierlich auch in den Folgejahren im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel – mindestens 5.000 Euro - unter Einbeziehung von möglichen Fördermitteln umgesetzt.



Protokoll:

Herr Rippel gibt den Sachverhalt anhand der Vorlage bekannt und verliest den Beschlussvorschlag.

Herr Winkelmann berichtet, dass zunächst von der Verwaltung nur eine Bekanntgabe vorgelegt wurde. Mittlerweile liege nun eine Vorlage mit Beschlussvorschlag vor. Wichtig dabei sei, dass die Maßnahmen gegen das Insektensterben nicht nur auf das Jahr 2018 beschränkt sind, sondern auch in Zukunft fortgesetzt werden. Aufgrund der fortschreitenden Hitzeperioden müsse man aber nicht nur Blühstreifen anlegen, sondern diese auch bewässern. Die Schaffung von 2 Insektenhotels sieht er als sehr positiv an. Der Einsatz von Pestiziden müsse eingestellt werden. Die in den Haushalt eingestellten 5.000 € sollten für die ersten Maßnahmen zunächst ausreichen. Die Grüne Gruppe begrüßt die geplanten Vorhaben und wird ein waches Auge darauf haben, ob die Maßnahmen auch wirklich umgesetzt werden.

Sodann fasst der Rat der Stadt Helmstedt einstimmig den nachfolgenden


TOP 28 Neufassung der Friedhofssatzung der Stadt Helmstedt für die Friedhöfe der Stadt Helmstedt und der Ortsteile Barmke, Büddenstedt, Emmerstedt, Offleben und Reinsdorf

Beschluss:

Die Neufassung der Friedhofssatzung der Stadt Helmstedt für die Friedhöfe der Stadt Helmstedt und der Ortsteile Barmke, Büddenstedt, Emmerstedt, Offleben und Reinsdorf wird in der als Anlage 1 beigefügten Form beschlossen und tritt mit dem Tage ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Anmerkung:
Die im Beschluss genannte Anlage hat der Vorlage beigelegen.



Protokoll:

Herr Zogbaum gibt den Sachverhalt anhand der Vorlage bekannt und verliest den Beschlussvorschlag.

Sodann fasst der Rat der Stadt Helmstedt mit 31 JA-Stimmen bei 2 NEIN-Stimmen sowie 1 Enthaltung den nachfolgenden



TOP 29 16. Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Helmstedt vom 27.10.1988

Beschluss:

Die 16. Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Helmstedt vom 27.10.1988 wird in der als Anlage beigefügten Form beschlossen und tritt mit dem Tage ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Anmerkung:
Die im Beschluss genannte Anlage hat der Vorlage beigelegen.



Protokoll:

Herr Waterkamp gibt den Sachverhalt anhand der Vorlage bekannt und verliest den Beschlussvorschlag.

Sodann fasst der Rat der Stadt Helmstedt einstimmig den nachfolgenden


TOP 30 Bauleitplanung Helmstedt; 60. Änderung des Flächennutzungsplanes Gewerbegebiet A2/Barmke; - Satzungsbeschluss -

Beschluss:

1. Den Abwägungsvorschlägen (Anlage 3) zu den in der öffentlichen und erneuten öffentlichen Auslegung vorgebrachten Anregungen wird beigetreten.
2. Die 60. Änderung des Flächennutzungsplanes „Gewerbegebiet A2 Barmke“ wird gem. § 6 BauGB beschlossen. Der Begründung zur Änderung des Flächennutzungsplanes wird zugestimmt.

Anmerkung:
Die im Beschluss genannte Anlage hat der Vorlage beigelegen.



Protokoll:

Herr Ryll gibt den Sachverhalt anhand der Vorlage bekannt und verliest den Beschlussvorschlag.

Sodann fasst der Rat der Stadt Helmstedt mit 28 JA-Stimmen bei 3 NEIN-Stimmen sowie 1 Enthaltung den nachfolgenden


TOP 31 Bauleitplanung Helmstedt; Bebauungsplan Nr. OTB 354 "Gewerbegebiet A2/Barmke"; - Satzungsbeschluss -

Beschluss:

1. Den Abwägungsvorschlägen (Anlage 3) zu den in der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Anregungen wird beigetreten.
2. Der Bebauungsplan Nr. OTB 354 „Gewerbegebiet A2 Barmke“ wird gem. § 10 BauGB als Satzung beschlossen. Der Begründung zum Bebauungsplan wird zugestimmt.

Anmerkung:
Die im Beschluss genannte Anlage hat der Vorlage beigelegen.



Protokoll:

Herr Gehrke gibt den Sachverhalt anhand der Vorlage bekannt und verliest den Beschlussvorschlag.

Herr Stein geht auf einzelne Punkte der Vorlage ein. Er berichtet von Rahmenbedingungen für Logistikzentren wie z. B. geringe Entfernungen von der Autobahnabfahrt zum Gewerbegebiet, direkter Anschluss an ein weiteres überörtliches Verkehrsnetz, vorzugsweise unbeampelter Zugang, Zu- und Abfahrt nicht durch Wohngebiete usw. Diese Voraussetzungen treffen auch auf das Gewerbegebiet Neue Breite Nord zu. Dieses ist aktuell immer noch nicht vollständig belegt. Man sollte die Gelegenheit nutzen, das zukünftige Gewerbegebiet Barmke auf ein anderes Niveau zu heben. Er weist auf die Deutsche Gesellschaft für nachhaltiges Bauen, die sich überwiegend um die Schaffung von nachhaltigen Gewerbegebäuden kümmert. Desweiteren macht er Anmerkungen zu einzelnen Punkten des Bebauungsplanes. In § 50 NBauO steht, dass Werbeanlagen im Außenbereich unzulässig sind und auch nicht erheblich in den Außenbereich hinein wirken. Er bemängelt, dass für beleuchtete Werbeanlagen keine Einschränkungen in Bezug auf eine Nachtabsenkung getroffen worden sind. Viele Tiere wie Fledermäuse benötigen die Nacht zur Jagd und Nahrungsaufnahme, die durch beleuchtete Werbeanlagen gestört werden. In § 10 NBauO geht es um bauliche Anlagen. Hierzu gebe es keine Einlassung in der örtlichen Bauvorschrift. Das Gebiet sei landschaftlich nahezu einmalig. Man müsse darauf achten, dass dieses nicht gänzlich zerstört werde. Leider findet man dazu keine Regeln im Bebauungsplan.

Herr Otto geht auf die Ausführungen von Herrn Stein ein. Das Merkmal der Sichtbarkeit eines Gewerbegebietes von der Autobahn aus sei eines der wichtigsten Merkmale bei der Schaffung von Gewerbegebieten. Dieses Merkmal sei gerade in Barmke mehr als gegeben. Am Standort Neue Breite Nord sei dies nicht der Fall. Im Vorfeld der Aufstellung des Bebauungsplanes wurden die Standards der Deutschen Gesellschaft für nachhaltiges Bauen beleuchtet und auch teilws. mit berücksichtigt. Im Rahmen der Vermarktung der Flächen werde mit den ansiedlungswilligen Unternehmen besprochen, inwieweit die Standards der Deutschen Gesellschaft für nachhaltiges Bauen Anwendung finden. Um die Erkennbarkeit des Gebietes von der Autobahn aus zu verbessern, sei geplant, einen ca. 40 m hohen Werbepylonen aufzustellen. Alle anderen Werbeanlagen werden sich auf den Grundstücken der Betriebe oder an den Gebäuden befinden. Die vorhandene Begrünung des Gebietes soll größtenteils erhalten bleiben. Aufgrund der Höhe der Begrünung würden Werbeanlagen kaum in den Außenbereich wirken.

Für Herrn Ryll sei die Realisierung des Gewerbegebietes Barmke/A 2 ein wichtiger Schritt für die Stadt Helmstedt. Das Mittelzentrum Helmstedt benötigt für die Zukunft Entwicklungschancen. Gegegnüber den umliegenden Oberzentren müsse man sich selbst weiterentwickeln. Helmstedt benötige eine wachsende und vielleicht auch eine neue Wirtschaft. Die Sichtbarkeit des Gewerbegebietes sei an der vielbefahrenen Autobahn 2 sehr wichtig.

Sodann fasst der Rat der Stadt Helmstedt mit 29 JA-Stimmen bei 4 NEIN-Stimmen sowie 1 Enthaltung den nachfolgenden


TOP 32 Gewerbegebiet Barmke; Städtebaulicher Vertrag - 1. Änderung - (Ergänzung) -; V 134 b: Gewerbegebiet A2-Barmke; Grunderwerb von der Feldmarkinteressentschaft Barmke

Beschluss:

Vorlage 134/18:
Die Verwaltung wird ermächtigt, den Nachtragsvertrag zum städtebaulichen Vertrag gemäß der Anlage zu dieser Vorlage abzuschließen.

Ferner wird die Verwaltung ermächtigt, im Rahmen des Abschlusses des Nachtragsvertrages evtl. erforderlich werdende nicht wesentliche Änderungen und/oder Ergänzungen vorzunehmen.

einstimmig angenommen bei 5 Enthaltungen

Vorlage 134a/18:
Die Verwaltung wird ermächtigt, den Nachtragsvertrag zum städtebaulichen Vertrag in § 2 - Grunderwerb - Absatz 1 um folgenden Absatz zu ergänzen:

„Die Wege- und Grabenflächen der Feldmarkinteressentschaft Barmke im Bereich der künftigen Gewerbeflächen in Größe von 15.161 m² (gemäß Anlage 2b) werden von der Stadt und dem Landkreis gemeinschaftlich je zum hälftigen Miteigentumsanteil erworben, und zwar zum Preis von 8,00 Euro / m² (somit insgesamt 121.288,00 Euro). Der Landkreis kann der FI Ersatzland wertmäßig in gleicher Höhe zur Verfügung stellen. Soweit der Landkreis Ersatzflächen an die FI abgibt, erstattet die Stadt dem Landkreis ihren Kaufpreisanteil, den sie an die FI zahlen müsste. Die Vertragskosten tragen Stadt und Landkreis je zur Hälfte.“

einstimmig angenommen bei 5 Enthaltungen

Vorlage 134b/18:
Die Verwaltung wird ermächtigt, von der Feldmarkinteressentschaft Barmke die für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie für die Verlegung des Entwässerungsgrabens benötigten Flächen im Bereich des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet A2-Barmke“ zum Preis von 8,00 €/m² zu erwerben.

einstimmig angenommen bei 5 Enthaltungen



Protokoll:

Herr Dr. Weferling gibt die Sachverhalte anhand der Vorlagen bekannt und verliest die Beschlussvorschläge zu den drei Vorlagen.

Sodann fasst der Rat der Stadt Helmstedt den nachfolgenden




TOP 33 Artikelsatzung zur Änderung bzw. Überleitung der Straßenreinigungssatzung, der Straßenreinigungsgebührensatzung und der Verordnung über Art, Maß und räumliche Ausdehnung der Straßenreinigung

Beschluss:

Die nachstehend aufgeführten und in der Anlage zur Vorlage V 227/18 beigefügten Vorschriften werden in der vorgelegten Form beschlossen. Sie treten am 01.01.2019 in Kraft.

1. Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Helmstedt
2. Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Stadt Helmstedt und
3. Verordnung über Art, Maß und räumliche Ausdehnung der Straßenreinigung in der Stadt Helmstedt.

Anmerkung:
Die im Beschluss genannten Anlagen haben der Vorlage beigelegen.



Protokoll:

Frau Schadebrodt gibt den Sachverhalt anhand der Vorlage bekannt und verliest den Beschlussvorschlag.

Sodann fasst der Rat der Stadt Helmstedt mit 33 JA-Stimmen bei 1 NEIN-Stimme den nachfolgenden


TOP 34 Resolution zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge, SPD-Fraktion

Beschluss:

Der Landtag wird aufgefordert, die Beitragspflicht aus dem Niedersächsischen Kommunalabgabengesetz - NKAG - für den Ausbau von Gemeindestraßen zu streichen. Der Straßenausbau soll künftig vielmehr aus allgemeinen Steuermitteln und durch einen gerechten vom Land zu finanzierenden Finanzausgleich realisiert werden.

Dazu werden im Landeshaushalt auf der Grundlage der Konnexität Landesmittel eingeplant.

Allein diese notwendige Entscheidung des Landtages bestätigt die Kongruenz zwischen den notwendigen Initiativen einer Kommune und den Interessen der betroffenen Bevölkerung.



Protokoll:

Herr Koch gibt den Sachverhalt anhand der Vorlage bekannt und verliest den Beschlussvorschlag.

Herr Zogbaum wirbt dafür, dass alle Ratsmitglieder die Resolution der SPD-Fraktion unterstützen. Das Thema "Abschaffung der Straßenausbaubeiträge" sei momentan in fast allen Kommunen in Niedersachsen ein Thema. Es sei Zeit, nun endlich Fakten zu schaffen. Es könne nicht sein, dass Bürger teilweise im fünfstelligen Bereich bezahlen müssen, wenn eine Straße ausgebaut wird. Es könne nicht sein, dass ältere Mitbürger an ihre Ersparnisse gehen müssen, die sie sich für ihren Ruhestand zurückgelegt haben. Junge Familien stehen teilweise vor dem Nichts, weil die Straße ausgebaut wird. Dieses führe aber auch dazu, dass Straßen eher notdürftig repariert als komplett instandgesetzt werden. Daher sei diese Resolution ein wichtiger Schritt. Man sollte dafür werben, dass andere Räte auch Resolutionen verfassen. Bereits seit 2015 beschäftige man sich mit der Überarbeitung der Straßenausbaubeitragssatzung bei der Stadt Helmstedt. Herausgekommen sei bislang leider nichts. Daher müsse man dieses Thema nun endlich angehen. Dabei sei wichtig, wie der Straßenausbau finanziert werde. Es gebe die Möglichkeit, dies über die Grundsteuer oder über wiederkehrende Beiträge zum Straßenausbau mit abzubilden. Ein Argument wurde bislang noch nicht diskutiert. Die Aussage "Eigentum verpflichtet" sollte auch bei den Straßen angewendet werden. Die Straßen gehören der Stadt Helmstedt, also muss die Stadt auch dafür sorgen.

Herr Romba berichtet von einer intensiven Diskussion innerhalb der CDU-Fraktion. Dabei sei festgelegt worden, dass jedes Ratsmitglied so abstimmt wie es möchte. Die Mehrheit der Fraktion werde sich der Resolution anschließen. Er selbst werde nicht dafür stimmen, da er bezweifelt, dass das Land Niedersachsen tatsächlich den Schritt gehe und die Gebühren für Straßenausbaubeiträge abschaffe.

Herr Engelke vertritt die Meinung, dass für den Straßenbau alle Einwohner bezahlen müssen und nicht die jeweiligen Anlieger. Er fordere den Bürgermeister auf, die Bürger der Stadt und nicht die Landes-CDU zu vertreten.

Frau Schadebrodt verdeutlicht, dass die Gruppe FDP/HWG der Resolution zustimmen werde. Straßenausbaubeiträge seien nicht mehr zeitgemäß und nicht gerecht. Für eine eigentlich staatliche Aufgabe werden Anwohner zur Kasse gebeten. Ungerecht sei, dass die Gemeinde die Anlieger vorher nicht um Zustimmung bitten müsse. Man halte nichts davon, die Straßenausbaubeiträge durch Steuererhöhungen an anderer Stelle zu kompensieren. Die Abgabenbelastung sei ohnehin schon zu hoch.

Herr Schobert wisse nicht, wie man den Straßenausbau finanzieren solle, wenn die Gebühren dafür abgeschafft werden. Das Land Niedersachsen werde nicht mehrere Milliarden Euro für die Kommunen zur Verfügung stellen. Die Kosten werden durch die Kommunen getragen werden müssen. Das Land Niedersachsen benötige selbst Geld für die Landesstraßen, die teilweise in einem schlechten Zustand sind. Er vertritt die Meinung, dass ein kommunaler Rat sich mit den Dingen beschäftigen sollte, die er auch selbst beeinflussen bzw. entscheiden könne. Er werde der Resolution nicht zustimmen.

Herr Dr. Weferling wird der Resolution zustimmen, aber man müsse auch feststellen, dass das Geld für den Straßenausbau dann aus anderen Quellen kommen müsse. Entweder müssen neue Steuern geschaffen werden oder die Kommune müsse über z. B. die Grundsteuer Gelder generieren.

Herr Strümpel betont die Wichtigkeit der Resolution. Wer nichts versuche, habe schon verloren. Sechs Bundesländern sei es gelungen, Straßenausbaubeiträge abzuschaffen. Man müsse erkennen, dass das Solidaritätsprinzip gelten müsse.

Für Herrn Gehrke sei die Frage, welche Aufgaben die Gemeinschaft und welche Aufgaben der Einzelne übernimmt, eine sehr wichtige Frage. Er bringt als Vergleich die Zahlung von Schulgeld. Bildung sei eine Aufgabe des Staates und nicht eines Einzelnen. Wichtig sei für ihn, mit welcher Finanzierung man den Nachholbedarf an Infrastrukturmassnahmen wie Straßen schultern könne. Die Ratsmitglieder überlegen momentan gut, welche Straßen ausgebaut werden sollen, da es zu Lasten der Anwohnern gehe.

Herr Romba berichtet von Beratungen vor einigen Jahren in Bezug auf die Straßenausbaubeitragssatzung. Nach intensiven Beratungen habe man festgestellt, dass es nicht finanzierbar sei und wurde daher zurück in die Fraktion gegeben. Der Gesetzgeber habe aber auch gesagt, dass die Stadt Helmstedt aufgrund der hohen Schulden keine andere Möglichkeit habe. 

Herr Junglas stellt den Antrag auf Ende der Debatte. Frau Heister-Neumann lässt darüber abstimmen. Der Antrag wird einstimmig angenommen.

Herr Koch bittet darum, dass die Ratsmitglieder respektvoller miteinander umgehen und nicht einfach immer Behauptungen in den Raum gestellt werden, die jeder Grundlage entbehren. Eine sachliche Diskussion zu allen Themen muss mögloich sein.

Herr Otto stellt klar, dass bei den Beiträgen immer der Zusammenhang zum Eigentum bestehe. Dieses wurde über viele Jahrzehnte hinweg in der Rechtssprechung und Gesetzgebung so entwickelt worden. Jemand, der an einer gut ausgebauten Straße Anlieger ist, hat einen Vorteil dadurch, dass das Grundstück einen wesentlich höheren Wert hat als ein Grundstück an einer nicht oder schlecht ausgebauten Straße. Hinzu komme, dass bei der Abschaffung der Beiträge auch Personen, die kein Eigentum haben, zur Finanzierung herangezogen werden, ohne einen Vorteil davon zu haben. Ob dies gerecht sei, müsse jeder für sich beantworten. 

Sodann fasst der Rat der Stadt Helmstedt mit 29 JA-Stimmen bei 4 NEIN-Stimmen sowie 1 Enthaltung den nachfolgenden


TOP 35 Antrag der CDU-Ratsfraktion; Erlass einer Verordnung über die Kastrations- und Kennzeichnungspflicht von Katzen in der Stadt Helmstedt

Protokoll:

Herr Romba gibt den Sachverhalt anhand der Vorlage bekannt und verliest den Beschlussvorschlag.

Herr Strümpel stellt den Antrag, dass der Antrag der CDU-Fraktion auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für öffentliche Sicherheit und Ordnung gesetzt wird.

Herr Fox stellt den Antrag auf Schluss der Debatte und auf Schließung der Rednerliste sowie auf sofortige Abstimmung. Frau Heister-Neumann lässt über den Antrag von Herrn Fox abstimmen. Der Antrag wird mit 25 JA-Stimmen bei 6 NEiN-Stimmen sowie 3 Enthaltungen angenommen. Die Redner, die vor dem Antrag von Herrn Fox auf der Rednerliste standen, werden noch zu Wort kommen.

Herr Engelke bemängelt, dass die Satzung, auf die sich der CDU-Antrag bezieht, nicht dem Antrag beigefügt wurde.

Herr Winkelmann macht deutlich, dass die Grüne Gruppe dem Antrag der CDU-Fraktion zustimmen werde. Man spreche sich in diesem Zusammenhang für den Schutz von Vögeln vor zu vielen freilaufenden Katzen aus. Man schließe sich zunächst dem Antrag von Herrn Strümpel an und befürwortet eine Beratung im Ausschuss für öffentliche Sicherheit und Ordnung.

Frau Schadebrodt bedauert es, dass seinerzeit im Rat der Stadt Helmstedt keine Mehrheit für die Kennzeichnungs- und Kastrationspflicht für Katzen zustande kam. Insofern begrüße sie den Antrag der CDU-Fraktion. Man erspare mit einer Kastration der freilaufenden Katzen den Tieren viel Elend und man würde vielen Katzenfreundevereinen die Arbeit sehr erleichtern.

Herr Romba stimmt einer Beratung im Ausschuss für öffentliche Sicherheit und Ordnung zu.

Der Rat der Stadt Helmstedt stimmt dem Antrag von Herrn Strümpel mit 31 JA-Stimmen bei 3 NEIN-Stimmen zu. Somit erfolgt eine Beratung des Antrages im Ausschuss für öffentliche Sicherheit und Ordnung.


TOP 36 Bekanntgaben

Protokoll:

Herr Schobert gibt bekannt, dass der Rat der Gemeinde Harbke in der vergangenen Woche einstimmig den Beschluss zur Gründung eines Planungsverbandes Lappwaldsee mit der Stadt Helmstedt beschlossen hat.

 
TOP 36.1 Zustimmung zur Leistung einer außerplanmäßigen Aufwendung/Auszahlung gem. § 117 NKomVG

Protokoll:

Die Mitglieder des Rates nehmen die Bekanntgabe 098/18 zur Kenntnis.


TOP 36.2 Auftragsvergabe für „Ersatzbeschaffung Großflächenmäher“

Protokoll:

Die Mitglieder des Rates nehmen die Bekanntgabe 097/18 zur Kenntnis.


TOP 37 Anträge und Anfragen

Protokoll:

Herr Junglas spricht der Verwaltung seinen Dank aus, dass sie die Vorgaben im Fusionsgesetz Helmstedt - Büddenstedt nun umgesetzt und alle vorhandenen Satzungen zum 01.01.2019 angeglichen habe.

- - - - - - - - - -

Herr Romba berichtet, dass im Haushaltsplan auf Seite 288 ein Frühjahresputz erwähnt ist. Dafür sind 500 € in den Haushalt eingestellt worden. Mit diesen Betrag sei es sehr schwierig, einen Frühjahresputz zu organisieren. Er bittet darum, dass sich die Fraktionen und Gruppen Gedanken darüber machen, wie man mit lediglich 500 € einen Frühjahresputz durchführen soll. In der nächsten Ratssitzung sollten die Fraktionen und Gruppen darüber berichten.

Frau Klimaschewski-Losch erwartet von der Verwaltung eine Antwort, was mit 500 € möglich wäre.

Herr Schobert führt aus, dass zwar 500 € im Haushalt seien, es jedoch keine weiterführenden Erläuterungen gebe. Der Wille des Rates sei für die Verwaltung nicht erkennbar.

- - - - - - - - - -

Herr Fox stellt Fragen zur Klärschlammverbrennung am Standort Buschhaus und zur Situation an den Gebieten Buschhaus und Offleben. Er möchte wissen, welche Nutzung aktuell von Seiten des Landes in der landesweiten Raumordnungsplanung für diese Gebiete vorgesehen sind. Zudem interessiert ihn, welche Bemühungen unternommen worden und werden, innovative Industrien und Betriebe dort anzusiedeln. Nach seinem Wissen gebe es Maßnahmen, um im Rahmen der Klärschlammverbrennung Diesel zu gewinnen (biomass to fuel). Abschließend möchte er wissen, welche Bemühungen es gab und es gibt, um andere innovative Technologien insbesondere zur Speicherung von Energien (z. B. LOHC) an diesen Standorten zu etablieren.

Herr Otto antwortet, dass die maßgeblichen Festsetzungen auf Landesebene dem Raumordnungsplan zu entnehmen sind. Für das Gebiet Buschhaus befinden sich folgende Festlegungen im Plan: Großkraftwerk für Kohlebetrieb, Abfallbeseitigung durch thermische Abfallbehandlung, Vorranggebiet Rohstoffgewinnung Braunkohle, Vorbehaltsfläche Erholung und besondere Schutzfunktion Wald. Für das Gebiet Offleben-Reinsdorf gebe es lediglich die Festlegung "Leitungsfestlegungen". Zu den beiden anderen Fragen erwähnt er, dass ein gültiger Flächennutzungplan sowie ein gültiger Bebauungsplan existiere. Demnach sind Nutzungen wie Kraftwerksbetrieb für Kohle festgelegt. Eine Änderung sei noch nicht geplant, da sich das Kraftwerk Buschhaus bis zum Jahr 2020 noch in der Sicherheitsreserve befindet. Es gibt erste Gedanken, zusammen mit der Stadt Schöningen Planungen zu gestalten. Momentan gebe es noch keine Anstrengungen, gezielt Unternehmen anzusprechen, da man zunächst die Pläne entsprechend anpassen müsste, was aktuell noch nicht möglich ist. 

 
TOP 38 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Den anwesenden Einwohnern wird erneut Gelegenheit gegeben, sich zu den Tagesordnungspunkten und zu sonstigen Angelegenheiten der Gemeinde zu äußern sowie Fragen an die Ausschussmitglieder und die Verwaltung zu stellen. Hiervon wird jedoch kein Gebrauch gemacht. Frau Heister-Neumann dankt im Namen des Rates der Verwaltung für die gute Arbeit im Jahr 2018. Speziell danken die Ratsmitglieder dem Team des Büro des Rates für die gute Unterstützung. Sie erwähnt, dass im Jahr 2018 insgesamt 71 Sitzungen stattgefunden haben und abgearbeitet wurden.

Sodann beendet die Ratsvorsitzende Elisabeth Heister-Neumann um 20:45 Uhr den öffentlichen Teil der Sitzung des Rates der Stadt Helmstedt.

 

Zurück zur Übersicht

Stadtverwaltung Helmstedt
E-Mail:     rathaus@stadt-helmstedt.de
Telefon:   05351 17-0
Fax:        05351 17-7001
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 9.00 bis 12.00 Uhr

Tourismus/Bürgerinfo:
E-Mail:     tourismus@stadt-helmstedt.de
Telefon:   05351 171717
Fax:        05351 171718

Öffnungszeiten Bürgerbüro Helmstedt
Montag: 08.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag: 08.00 bis 12.00 Uhr & 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Mittwoch: 08.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 08.00 bis 12.00 Uhr & 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag: nur nach Terminvereinbarung
Samstag: 10.00 bis 12.00 Uhr

Öffnungszeiten Bürgerbüro Büddenstedt
Montag: 14:00 bis 16:00 Uhr

© 2023 Stadt Helmstedt ǀ Impressum  ǀ Datenschutz  ǀ Sitemap