Einzelhandelskonzept Helmstedt
Protokoll:
Herr Ryll verweist auf die Vorlage. Herr Otto erklärt, das Einzelhandelskonzept sei im Wesentlichen parallel zum ISEK erarbeitet worden und nach Beschlussfassung durch den Rat u.a. eine verbindliche Grundlage für die Bauleitplanung, die dann jeden Bürger und Vorhabenträger unmittelbar betreffen werde. Man habe festgestellt, dass das bestehende Einzelhandelskonzept in Teilen erhebliche rechtliche Defizite aufweist und ist daher für die weitere Planung der Stadt, die Bauleitplanung und die Verabschiedung von Bebauungsplänen nicht mehr geeignet. Um diese Lücke zu schließen, musste ein neues Einzelhandelskonzept erarbeitet werden.
Sodann stellen Herr Beyer und Frau Pötschick das Einzelhandelskonzept anhand einer Powerpoint-Präsentation vor, welches im Protokoll unter ANH 012/19 zu finden ist.
Herr Ryll bedankt sich bei den Vortragenden und erklärt, durch den Vortrag sei deutlich geworden, wie komplex das Einzelhandelskonzept aufgestellt ist, wie viele Dinge zu beachten sind und was uns an manchen Stellen einschränke. Er stellt sodann das Einzelhandelskonzept zur Diskussion.
Es werden folgende Fragen zum Einzelhandelskonzept gestellt, die ausführlich diskutiert und größtenteils direkt beantwortet werden:
Herr Viedt:
- Ansiedlung eines Elektronikmarktes mit 800 m² (wie z.B. Euronics) in Helmstedt, ohne ein Gebäude dafür abzureißen.
- Welche Eingriffsmöglichkeiten hat die Stadt Helmstedt, sofern REAL verkauft wird (war der Zeitung zu entnehmen). Im Westen der Stadt gibt es dann keinen großen Markt mehr.
Herr Engelke:
- Sieht eine verhängnisvolle Entwicklung im Nahrungsmittelbereich, da diese Märkte - wie auch in vielen anderen Städten - alle in den Außenbezirken angesiedelt sind und immer größer werden. In der Innenstadt von Helmstedt gebe es nur den PENNY-Markt und es gebe kaum noch die Möglichkeit, ein Nahrungsmittelgeschäft fußläufig zu erreichen.
Herr Romba:
- Welche rechtlichen Möglichkeiten der Nutzungsänderung in der Innenstadt gibt es (z.B. Ansiedlung eines Spielwarenladens anstatt der Telekom).
- Auf welcher rechtlichen Grundlage basiert die Verpflichtung des Sortimentes für die Innenstadt.
- Ist es rechtlich möglich, den gesamten Kernstadtbereich als Versorgungsbereich auszuweisen.
- Er spricht sich im Namen der CDU-Fraktion für die Bildung einer Arbeitsgruppe aus.
Herr Preuß:
- Was ist Innenstadt, wie oft können wir diese Flächen erweitern und wie oft ist das Konzept veränderbar.
Frau Schadebrodt:
- die Innenstadt ist die Visitenkarte einer Stadt und der Einzelhandel sei eine wichtige Säule. Man brauche ferner Gastronomie, Wohnen und Tourismus. Sie gibt folgende Anregungen:
- Seite 33 des EHK: Bekleidung ist als gesättigt dargestellt; sie bittet die Bekleidung um Junge Mode zu ergänzen.
- Seite 38 des EHK: bei Stärken bittet sie um folgende Ergänzung "Innenstadt bietet persönliche Atmosphäre und geringe Anonymität".
- Seite 52 des EHK: hier werden 82 Einzelhandelsbetriebe genannt, was einem gesamtstädtischen Verkaufsflächenanteil von 18 % entspricht. Dies sei kein positiver Standortfaktor und sollte nochmals überdacht werden. Wie groß ist der Anteil der Innenstadtgeschäfte von der Anzahl her (Vergleichswerte) und gibt es eine Übersicht zur vorliegenden Karte mit den jeweiligen Straßennamen?
- Sie stellt im Namen der FDP/HWG-Gruppe den Antrag, folgende Ansiedlungen als zukunftsrelevant einzustufen und es sollte in der Innenstadt erhältlich sein: Fahrräder und Zubehör, Sortiment Lampen und Leuchten sowie das Sortiment zoologischer Bedarf - Tiernahrung und Tiere -.
- Sie merkt an, dass immerhin 2/3 der Einkaufsflächen in den Randbezirken liegen und nur der Rest in der Innenstadt; daran müsse sich was ändern.
Herr Fox:
- Die Präsentation soll allen Ratsmitgliedern zur Verfügung gestellt werden.
- Er bittet, das Einzelhandelskonzept zurück in die Fraktionen zu geben und heute nicht zu beschließen.
- Herr Otto habe erwähnt, dass dieses Einzelhandelskonzept eine verbindliche Grundlage für die Bauleitplanung sei. Er möchte wissen, ob sich diese Verbindlichkeit auf die Sortimente und Verkaufsflächenzahlen bezieht, welche weiteren Verbindlichkeiten es gibt und welchen Spielraum man für weitere Investitionen habe.
- Welche Möglichkeiten gibt es, Anreize zu geben, um auch kleineren Geschäften eine Zukunftsperspektive zu schaffen und kann man Modelle aus anderen Städten benennen.
Herr Gehrke:
- Man sei sich in der SPD-Fraktion einigt, dass die Stadt Helmstedt eine attraktive Innenstadt brauche. Er weist auf das Ergebnis einer Umfrage im ISEK hin: Wo ist ihr Lieblingsplatz? Ganz oben stehe hiernach der Marktplatz und gleich danach komme die Innenstadt.
- Er schlägt vor, einen interfraktionellen Arbeitskreis zu bilden, der sich gezielt mit dem Einzelhandelskonzept beschäftigt, sich bis Sommer/Juni 2019 einigt und konkrete Handlungsfelder mit Prioritäten wie auch beim ISEK erarbeitet.
Herr Winkelmann:
- Die Grüne Gruppe sehe sich noch nicht im Stande, über das Einzelhandelskonzept abzustimmen. Es bestehe weiterer Beratungsbedarf.
- Die Innenstadt sei sehr wichtig und müsse lebendiger und attraktiver - auch in der Gastronomie - werden. Man könne weder den Bürgern vorschreiben, wo sie einkaufen, noch den Gewerbetreibenden, wo und welche Waren sie anbieten.
Herr Wrede:
- Spricht das Problem der Vermietungen an, denn es fehle eine anständige Nachfrage und die Mietpreise bröckeln.
- Der Einzelhandel sei schützenswert und man müsse eine Verbindlichkeit herstellen, was geschützt werden sollte.
Herr Ryll:
- Man brauche in der Innenstadt einen Fachhändler, der stationär orientiert ist und für seine Skalierung im Onlinehandel absolut gut ist. Er habe dann einen Zulauf von außen über den Onlineverkauf, aber trotzdem ein stationäres Standbein vor Ort, sprich eine Art "Hybridunternehmen".
- Er schlägt vor, eine Arbeitsgruppe zu bilden und den 1. Termin dafür nach der Sitzung zu terminieren.
Herr Otto gibt zu bedenken, dass viele Bauvorhaben, St. Stephani, Kantstraße, Marientaler Straße, EDEKA, von der Beschlussfassung des Einzelhandelskonzeptes abhängig sind und er es begrüßen würde, wenn nach den Beratungen in der Arbeitsgruppe ein Beschluss bis spätestens zur Ratssitzung im Sommer - besser früher - gefasst wird.
Auf Antrag der Fraktionen und nach ausführlicher Diskussion einigen sich die Mitglieder des AWS und BUA bei 1 NEIN-Stimme darauf, die Vorlage zurück in die Fraktionen zu geben und eine Arbeitsgruppe einzurichten, die sich nochmal mit dem Einzelhandelskonzept im Detail auseinandersetzt. Es sollen bis zur Ratssitzung im Juni 2019 konkrete Handlungsfelder erarbeitet werden, die sodann dem Rat zum Beschluss vorgelegt werden können. Der 1. Termin für die Arbeitsgruppe wird nach dieser Sitzung festgelegt. Die Mitglieder dieser Arbeitsgruppe sollen im Verwaltungsausschuss am 19.03.2019 bestimmt werden.
Herr Ryll bittet, die Präsentation zum Einzelhandelskonzept dem Protokoll beizufügen.
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