Termine

Sitzungstermine, Tagesordnungen und Vorlagen

Hier finden Sie nicht nur die aktuellen Sitzungstermine, sondern können sich auch Tagesordnungen und Vorlagen aus vergangenen Sitzungen anzeigen lassen.
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Besonderheit: Die Sitzungen der Ortsräte Emmerstedt, Büddenstedt und Offleben beginnen zur u. a. Uhrzeit mit einem nichtöffentlichen Teil. Der öffentliche Teil folgt dann ca. 30 Minuten später.

Ortsrat Barmke

Dienstag, 29. Oktober 2019 , 18:30 Uhr
Gemeindekrug Barmke, Lindenhorst 1, 38350 Helmstedt OT Barmke



TOP 1 Eröffnung der Sitzung

Protokoll:

Der Ortsbürgermeister eröffnet die öffentliche Sitzung und begrüßt die Anwesenden.

Anschließend bittet er die Anwesenden sich zu erheben und dem kürzlich verstorbenen ehemaligen Ortsratsmitglied, Herrn Wolfgang Kramer, mittels einer Schweigeminute zu gedenken.

 
TOP 2 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Protokoll:

Der Ortsbürgermeister stellt die ordnungsgemäße Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit des Ortsrates Barmke fest.

 
TOP 3 Feststellung der Tagesordnung

Protokoll:

Nachdem keine Änderungswünsche zum öffentlichen Teil der Tagesordnung vorgetragen werden, stimmt der Ortsrat Barmke dem öffentlichen Teil der Tagesordnung einstimmig zu.

 
TOP 4 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Den anwesenden Einwohnern wird Gelegenheit gegeben, sich zu den Tagesordnungspunkten und zu sonstigen Angelegenheiten der Gemeinde zu äußern, sowie Fragen an die Ortsratsmitglieder und die Verwaltung zu stellen. Hiervon wird in zwei Fällen Gebrauch gemacht.

Für die Darstellung einer Anregung des Zuhörers Timo Dörschlag schlägt der Ortsbürgermeister vor, die Sitzung für kurze Zeit zu unterbrechen, dem die Ortsratsmitglieder einstimmig zustimmen. Anschließend bittet der Ortsbürgermeister um Protokollierung der Ausführungen von Herrn Dörschlag und erteilt ihm das Wort.

Herr Dörschlag schlägt vor, mit Hilfe des Ortsrates in Barmke einen Sargträgerpool zu initiieren. Er regt an, zu schauen, ob man in Barmke eine Gruppe von 15 bis 20 Personen finden könne, die sich dafür zu Verfügung stellen würden. 

Der Ortsbürgermeister berichtet, dass die Problematik mit fehlenden Sargträgern und der Möglichkeit eines Trägerpools interfraktionell bereits angesprochen und der Ortsrat sich für eine Unterstützung ausgesprochen habe. Allerdings möchte der Ortsrat aufgrund der Wahrnehmung seiner umfangreichen Ortsratstätigkeiten Herrn Dörschlag beauftragen, die Personenabfrage zur Einrichtung und späteren Organisation eines Sargträgerpools in Barmke federführend zu übernehmen. Sollte dieses Vorhaben gelingen, wäre auch die Anschaffung einer bereits angesprochenen einheitichen Kleidung möglich.

Herr Dörschlag nimmt diesen Auftrag an und bittet um Unterstützung des Ortsrates dahingehend, dass sich nach seiner Personenabfrage alle Beteiligten zusammensetzten, um die weitere Vorgehensweise abzusprechen.

Der Ortsbürgermeister sagt dies zu und fährt anschließend in dem Sitzungsverlauf fort.

 
TOP 5 Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung am 27.08.2019

Protokoll:

Der Ortsrat Barmke genehmigt den öffentlichen Teil der Niederschrift über die Sitzung am 27.08.2019.

 
TOP 6 Pflichtenbelehrung und Verpflichtung des neuen Ortsratsmitgliedes Hans-Joachim Brandtstäter

Protokoll:

Der Ortsbürgermeister berichtet, dass das ehemalige Ortsratsmitglied Michael Kutscher aus gesundheitlichen Gründen sein Mandat im Ortsrat Barmke niedergelegt habe. Im Rahmen des Nachrückerverfahrens habe der Gemeindewahlleiter dann aufgrund der Niederlegung des Mandates von Herrn Lothar Müller für den Ortsrat Bamkre festgestellt, dass der frei gewordene Sitz im Ortsrat Barmke gemäß § 44 NKWG nunmehr auf Herrn Hans-Joachim Brandtstäter übergegangen sei.

Anschließend weist der Ortsbürgermeister Herrn Hans-Joachim Brandtstäter als neues Mitglied des Ortsrates Barmke gem. § 91 Abs. 4 i. V. m. § 54 Abs. 3 und § 43 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) auf die ihm nach den §§ 40 bis 42 NKomVG obliegenden Pflichten (Amtsverschwiegenheit, Mitwirkungsverbot, Vertretungsverbot) hin. Der Wortlaut dieser Vorschriften wurde Herrn Brandtstäter bereits vorgelegt. Er merkt dazu noch an, dass den Vorschriften über das Mitwirkungsverbot besondere Beachtung zu schenken sei.

Sodann wird Herr Hans-Joachim Brandtstäter vom Ortsbürgermeister gemäß § 91 Abs. 4 i. V. m. § 60 NKomVG als Mitglied des Ortsrates Barmke formell verpflichtet, seine Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten.

Eine Textausgabe des NKomVG hat Herr Brandtstäter bereits im Vorfeld der Sitzung von der Verwaltung erhalten.

Anschließend sprechen der Ortsbürgermeister und Herr Schobert Herrn Brandtstäter ihre Glückwünsche aus.

 
TOP 7 Vergabe von Ortsratsmitteln

Beschluss:

Aus den zur Verfügung stehenden Ortsratsmitteln des Ortsrats Barmke werden für folgende Zwecke Zuschüsse gezahlt:

- Erhöhung des bereits beschlossenen Zuschusses zum Weihnachtsmarkt    um 300,00 Euro,
- Erstellung des - Barmker Terminkalenders                                                bis zu 350,00 Euro,
- Umrahmung des Volkstrauertages                                                            bis zu 200,00 Euro,
- Zuschusses für den Seniorennachmittag des DRK/Sozialverbandes/
  Ortsrates                                                                                                    bis zu 500,00 Euro,
- Zuschuss an den TSV Barmke zur Förderung der Vereinsarbeit                         500,00 Euro,
- Zuschüsse an die Jugendabteilungen von DRK und
   Ortsfeuerwehr Barmke zur Förderung der Jugendarbeit                jeweils hälftige Restmittel.



Protokoll:

Der Ortsbürgermeister berichtet, dass ein Antrag des TSV Barmke zur Förderung der sportlichen Vereinsarbeit eingegangen sei, der dem Protokoll als Anlage beigefügt ist. Über diesen Antrag und die Vergabe der restlichen Ortsratsmittel habe sich der Ortsrat Barmke interfraktionell beraten und für folgende Bezuschussung ausgesprochen:

- Erhöhung des bereits beschlossenen Zuschusses zum Weihnachtsmarkt    um 300,00 Euro,
- Erstellung des Barmker Terminkalenders                                                  bis zu 350,00 Euro,
- Umrahmung des Volkstrauertages                                                            bis zu 200,00 Euro,
- Zuschusses für den Seniorennachmittag des DRK/Sozialverbandes/
  Ortsrates                                                                                                    bis zu 500,00 Euro,
- Zuschuss an den TSV Barmke zur Förderung der Vereinsarbeit                         500,00 Euro,
- Zuschüsse an die Jugendabteilungen von DRK und
   Ortsfeuerwehr Barmke zur Förderung der Jugendarbeit                jeweils hälftige Restmittel.

Nachdem keine Wortmeldungen erfolgen, lässt der Ortsbürgermeister über diesen Vergabevorschlag abstimmen.

Der Ortsrat Barmke fasst einstimmig folgenden


TOP 8 Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 (aus Gesamthaushalt) – Ortsrat Barmke

Beschluss:

Der Ortsrat Barmke stimmt dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 - soweit seine Zuständigkeit gegeben ist - in der beratenen Fassung zu.



Protokoll:

Der Ortsbürgermeister verweist auf die Vorlage.

Anschließend trägt Frau Jonas die einzelnen, den Ortsteil Barmke betreffenden Haushaltsansätze des Haushaltsplanentwurfs 2020 vor.

Anmerkung:
Die Zusammenstellung der einzelnen Haushaltsansätze für den Ortsteil Barmke ist der Vorlage als Anlage beigefügt.

Nachdem keine Wortmeldungen erfolgen, lässt der Ortsbürgermeister über den Beschlussvorschlag der Vorlage abstimmen.

Der Ortsrat Barmke fasst mit 4 Ja-Stimmen, 1 Stimmenthaltung und 1 Nein-Stimme folgenden


TOP 9 Priorisierung von bedarfsgerechten Schulerweiterungen und Festlegung eines Raumprogrammes

Beschluss:

1. Für eine zeitgemäße und bedarfsgerechte bauliche Erweiterung der Grundschule Friedrichstraße soll eine Konzeptplanung aus den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln baldmöglichst erfolgen.

2. Um keine Zeitverzögerungen wegen kostentreibender Unwägbarkeiten im Rahmen der Planungen gemäß Ziffer 1 eintreten zu lassen, wird für die Grundschule Pestalozzistraße (Stammschule) zeitgleich ebenfalls eine Konzeptplanung im Rahmen der zur Verfügung stehenden Planungsmittel erstellt.

3. In weiterer Reihenfolge werden für die Grundschulen St. Ludgeri, Pestalozzistraße (Außenstelle Emmerstedt), Lessingstraße, Offleben entsprechende Konzeptplanungen erstellt.

4. Für die Konzeptplanung werden die "Empfehlungen zur Raumplanung von Grundschulen der Stadt Helmstedt" zugrunde gelegt und die Baufachberatung der Niedersächsischen Landesschulbehörde beigezogen.



Protokoll:

Der Ortsbürgermeister verweist auf die Vorlage, die Herr Schobert eingehend erläutert.

Nach seinen Erläuterungen verweist Herr Schobert auf das weitere Schwerpunktziel der Kindergärtensanierung. Derzeit werde verwaltungsintern ein Konzept für die Sanierung der Kindergärten erarbeitet. Auch dort liege die gleiche Situation wie bei den Grundschulen vor, da man von der Halbtags- in die mittlerweile flächendeckende Ganztagskindergartenbetreuung gekommen sei, die einen höherer Raumbedarf als vorliegend habe. Es werden Schlaf-, Bewegungs- und Essensräume für die Kinder sowie Sozialräume für die steigende Anzahl von Erzieherinnen benötigt. In einem gemeinsamen Konzept werden auch die Belange der freien Träger von Kindergärten wie Kirchen, AWO, DRK und Lebenshilfe gleichermaßen berücksichtigt. Dieses Konzept werde von den finanziellen Auswirkungen dem der Grundschulen in nichts nachstehen.

Nachdem keine Wortmeldungen erfolgen, lässt der Ortsbürgermeister über den Beschlussvorschlag der Vorlage abstimmen.

Der Ortsrat Barmke fasst einstimmig folgenden Empfehlungs-


TOP 10 Bauleitplanung Helmstedt; Bebauungsplan Nr. OTB 386 “Reboldsee I“ - Aufstellungsbeschluss -

Beschluss:

1. Der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. OTB 386 "Höltgeberg" für das in der Anlage 1
    gekennzeichnete Gebiet wird gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) aufgehoben.

2. Die Aufstellung des Bebauungsplanes für das in der neuen Anlage gekennzeichnete Gebiet wird beschlossen.
    Das gesamte Gebiet trägt die Bezeichnung "Höltgeberg".

3. Die Erschließung der Erschließungsstraßen  und auch der Baubereiche erfolgt nicht über die Dorfbreite.



Protokoll:

Der Ortsbürgermeister verweist auf die Vorlage und berichtet, dass der Ortsrat nach Diskussionen mit der Verwaltung und interfraktioneller Beratung den Beschlussvorschlag abändern möchte.

Er berichtet, dass der Ortsrat mit der Bezeichnung "Reboldsee" nicht einverstanden sei, weil der Ortsrat das gesamte Areal, welches für ein neues Baugebiet in Frage komme, als Baugebiet "Höltgeberg" sehe. Der bereits gefasste Aufstellungsbeschluss, der sich aus verschiedenen Gründen nicht umsetzen ließe, müsse, wie unter Ziffer 1 des Beschlussvorschlages aufgezeigt, aufgehoben werden. Dem werde der Ortsrat auch zustimmen. Allerdings werde der Ortsrat unter Ziffer 2 einen neuen Aufstellungsbeschluss festlegen wollen, der nicht nur das vorher vom Bebauungsplan bezeichnete kleine Gebiet, sondern ein neu zu planendes Gebiet mit dem gesamten Areal zwischen der bisherigen südlichen Grenzbebauung, dem Weg "Höltgebergweg" und dem anschließenden Graben, umfasse. Dieses gesamte Gebiet solle die Bezeichnung "Höltgeberg" tragen. Dazu legt der Ortsbürgermeister eine Skizze mit dem neu zu planenden Baugebiet vor.

Anmerkung:
Die neue Anlage ist dem Protokoll als Anlage beigefügt.

Weiter sei es Wunsch des Ortsrates, dass eine Erschließung der Erschließungsstraßen des neuen Baugebietes und auch der Baubereiche nicht über die Dorfbreite erfolgen solle.

Herr Seidel entgegnet, eine Voraussetzung für diese Festlegung sei aber, dass der Weg der Feldmarkinteressentschaft (FI) genutzt werden könne. Daher fragt er an, ob die Verwaltung diesbezüglich schon bei der FI angefragt habe. Wenn die FI die Zustimmung verweigere, müsse eine andere Lösung gefunden werden.

Herr Schobert antwortet, dass dies noch nicht vorgenommen wurde, die Verwaltung aber nach dem Aufstellungsbeschluss in Vorbereitung für den Bebauungsplan mit der FI in Kontakt treten werde.

Herr Kramer merkt an, er werde sich bei der Abstimmung enthalten, weil er auch Mitglied der FI und daher der Auffassung sei, dass erst die Gespräche mit der FI hätten geführt werden müssen. Es spreche sich zwar für die dringend benötigten Bauplätze, aber nicht für die praktizierte Vorgehensweise aus.

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, lässt der Ortsbürgermeister über den von ihm vorgetragenen geänderten Beschlussvorschlag abstimmen.

Der Ortsrat Barmke fasst einstimmig, bei einer Stimmenthaltung, folgenden geänderten Empfehlungs-



TOP 11 Sachstand Gewerbegebiet A2 Barmke – B 065/19

Protokoll:

Der Ortsbürgermeister verweist zum Sachverhalt auf die Bekanntgabe Nr. B 065/19, die für den Ausschuss für Wirtschaft und Stadtentwicklung vorgesehen sei.

Herr Stein fragt zu den in der Bekanntgabe erwähnten 26 potentiellen Ansiedlungsinteressenten an, ob auch die Firmen darin enthalten seien, die mehrfach aufgeführt wurden oder die sich schon an anderen Stellen niedergelassen haben. Wenn dem so sei, bittet er um Vorlage einer bereinigten Aufstellung.

Herr Schobert antwortet, dass es mittlerweile weniger als die genannten 26 Firmen seien. Die Mineralölfirmen, wo noch eine Ausschreibung erfolge, seien allerdings mit dabei.

Weiter führt er aus, dass die Verwaltung vom Bundestag und Bundesrat noch im Dezember diesen Jahres eine Entscheidung über das Kohlestrukturförderungsgesetz erwarte. Wie es aussehe, sei der Bereich der "von bis zu 90-Mio.-Euro-Förderung" für das ehemalige Braunkohlerevier Helmstedt mit enthalten. Aus hier nicht bekannten Gründen wurde aber das Revier Helmstedt nicht im Fördertopf für die Braunkohle-, sondern im Fördertopf für die Steinkohlereviere eingestuft. Daher werde Helmstedt eine geringere Förderung als eigentlich zustehend erhalten. Die Stadt Helmstedt sei mit ihrem Projekt Gewerbegebiet A2 Barmke von Seiten des Landkreises Helmstedt und des Wirtschaftsministeriums in Niedersachsen an Projektstelle Nr. 1 gelistet, so dass davon ausgegangen werden könne, bei dem derartigen Verlauf auch die volle Förderhöhe zu erhalten.
Zur derzeitigen Situation führt er weiter aus, dass es sich bei den 2 aktuell anfragenden Firmen nicht um Firmen handle, die als kleine oder mittlere Unternehmen gelten, was bedeute, dass sie nicht in die Förderungen gelangen werden. Diese Firmen könnten sofort anfangen zu bauen, wenn sie sich im Gewerbegebiet A2 Barmke ansiedeln möchten. Das dafür benötigte Baurecht liege vor. Er hoffe, dass er in der Ortsratssitzung im Februar von einer Fördermittelzusage berichten könne, so dass im nächsten Jahr dann tatsächlich auch zu entscheiden sei, welche Firmen angesiedelt werden sollen. Die in der Info-Veranstaltung vom Ortsrat genannten Firmen wurden von der Verwaltung angeschrieben und die Bewerbungsunterlagen hinterlassen. Von diesen Firmen habe keine einzige Firma zugesagt. Gleichwohl habe die Verwaltung auch in einer Nachakquise den Versuch unternommen, diese Firmen wieder daran zu erinnern, dass in Barmke Gewerbeflächen zur Verfügung stehen, die für sie möglicherweise interessant sein könnten.

Herr Brandtstäter fragt zu dem in der Bekanntgabe aufgezeigten Stichtag 01.08.2022 für den Abschluss des Bauvorhabens an, ob dieser dann auch für die Fördermaßnamen aus dem Kohleausgleich gelte und ob es noch andere Fördermaßnahmen gebe.

Herr Schobert antwortet, dass dies die Fördermaßnahme betreffe, die die Stadt Helmstedt vom Land Niedersachsen bekommen würde. Die Stadt Helmstedt gehe davon aus, dass die "von bis zu 90-Mio.-Euro-Förderung - die Kohleförderung" für das Helmstedter Revier bis mindestens 2028 abrufbar sein werde, wie es im Gesetzentwurf auch verankert sei.

Auf weitere Nachfrage von Herrn Brandtstäter fügt Herr Schobert hinzu, dass die Stadt Helmstedt mittlerweile die sich im Eigentum des Landkreises Helmstedt befindlichen Flächen für das Gewerbegebiet erworben habe. Darüber hinaus gebe es auch in der Frage der Finanzierung einen städtebaulichen Vertrag, wonach der Landkreis Helmstedt die über den Flächenverkauf erworbenen Gelder wieder auszahle.


TOP 12 Sachstand Ausbau Dorfbreite

Protokoll:

Herr Schobert erläutert, dass die vorliegende eingeschätzte Situation der Dorfbreite von Ortsrat und Verwaltung geteilt werde. Die Verwaltung und der Ortsrat Barmke möchten, dass schnellstmöglich mit den Planungen für den Ausbau der Straße "Dorfbreite" begonnen werde. Die dort herzustellende Länge betreffe ca. 610 Meter. Diese Baumaßnahme sei die vollständige erstmalige Herstellung der Straße. Der vorhandene Betonweg könne nicht als Straße im beitragsrechtlichen Sinne gewertet werden und zeige sich den aktuellen Anforderungen auch nicht gewachsen. Die Kosten für diese Baumaßnahme wurden mit Stand 07/2019 auf ca. 950.000 Euro brutto geschätzt. Da hier das Erschließungsbeitragsrecht zum Tragen komme, sei eine Anliegerbeteiligung gemäß Erschließungsbeitragsrecht von 90 % unstrittig und nicht mit den Straßenausbaubeiträgen zu verwechseln. Die Arbeitsgruppe Haushaltskonsolidierung habe Teile dieser Maßnahme nun in das Haushaltsjahr 2021 geschoben. In einem interfraktionellen Gespräch der Ortsratsfraktionen war man sich einig, in den jeweiligen Stadtratsfraktionen dafür zu werben, dass mit der Maßnahme dann auch im nächsten und nicht erst im übernächsten Jahr begonnen werden könne.

Der Ortsbürgermeister erinnert an die Absicht, zu der Thematik eine Bürgerinformation durchführen zu wollen. Der nach der letzten Ortsratssitzung vorgesehene Termin konnte nicht gehalten werden, daher schlägt er nun einen neuen Termin für die Bürgerinformation vor, der nach Bestätigung auch veröffentlicht werde. Diese Bürgerinformation solle am 14.01.2020, um 19.00 Uhr, stattfinden, wobei der Ort noch nicht feststehe.

 
TOP 13 Bekanntgaben

Protokoll:

1. mündliche Bekanntgabe - Teich im Föhrenkampe

Herr Schobert berichtet, dass sich für den Teich im Föhrenkampe im Laufe des Jahres kein Nachpächter gefunden habe. Aufgrund der hohen Naturschutzauflagen sei der Teich für Angler wahrscheinlich uninteressant geworden. Außerdem habe sich der Fischbestand wegen des trockenen Sommers vermutlich gegen Null reduziert. Da sich nun kein Pächter finden lasse, werde die Verwaltung das Grundstück sich zu einem Biotop entwickeln lassen.

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2. mündliche Bekanntgabe - Teich am Feuerwehrwehr an der Wasserbrücke

Der Ortsbürgermeister berichtet von einem Ortstermin mit der Verwaltung und dem Pächter des kleinen Teiches am Feuerwehrwehr an der Wasserbrücke, wo auch die FI/Feuerwehr zugegen gewesen sei. Es sei um die allgemeine dortige Situationslage gegangen. Die Feuerwehr habe zu recht geäußert, dass sie keine Aussage dahingehend treffen möchte, ob das Wehr noch weiterhin für die Löschwasserversorgung notwendig sei, bevor nicht ein Feuerwehrbedarfsplan aufgestellt wurde. Trotzdem wurde festgestellt, dass der Pächter des Teiches die Verpflichtung habe, das Areal sauber zu halten. Dies habe der Pächter versprochen und werde es demnächst auch umsetzen. Seine Bedenken bezüglich des fehlenden Wassers im Teich seien nachvollziehbar, wobei sich aber in den letzten Wochen wieder Wasser im Teich angesammelt habe. Wenn der städtische Betriebshof für eine Instandsetzung des Wehres und der Pächter für eine Ausbaggerung des Teiches sorge tragen, würde er keine Bedenken sehen, dass der Teich als Löschteich genutzt werden könne.

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3. mündliche Bekanntgabe - Multifunktionsplatz

Der Ortsbürgermeister verweist auf die Mitteilung aus der vergangenen Ortsratssitzung, dass die geplante Umgestaltung des Multifunktionsplatzes aus Kostengründen nicht stattfinden könne. Mittlerweile habe aber die Planungsgesellschaft Amtshof Eicklingen, die für die Fördermöglichkeiten der LEADER-Region Grünes Band im Landkreis Helmstedt zuständig sei, in Aussicht gestellt, dass doch noch Fördergelder für eine Projektumsetzung im Jahr 2020 unter bestimmten Voraussetzung zur Verfügung stehen könnten. Die städtischen Haushaltsmittel für dieses Projekt aus dem Jahr 2019 seien noch vorhanden und können in das neue Haushaltsjahr 2020 übertragen werden. Er hoffe, dass doch noch einer Umgestaltung des Platzes entgegengesehen werden könne.

Anmerkung der Verwaltung:
Vom Ortsbürgermeister wurden in Vorbereitung zur Sitzung die veranschlagten Auszahlungen und Einzahlungen zur Baumaßnahme und der Förderung abgefragt. Hier nun die Auswertung:

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Baumaßnahme:

HHR aus 2017 = 49.826,70 Euro
Ansatz 2019    = 50.000,00 Euro
=====================
Summe            = 99.826,70 Euro

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Förderung:

HHR aus 2017 = 44.933,00 Euro
Ansatz 2019    = 28.100,00 Euro
=====================
Summe            = 73.033,00 Euro

 
TOP 14 Mitteilungen des Ortsbürgermeisters

Protokoll:

Der Ortsbürgermeister berichtet von seinen Aktivitäten bis zum Sitzungstage.

 
TOP 15 Beantwortung von Anfragen aus vorigen Sitzungen

Protokoll:

15.1 - Haushaltsmittel für Unterhaltungsmaßnahmen Mehrzweckhaus

In der vergangenen Ortsratssitzung hat Frau Klimaschewski-Losch angefragt, wie viel Haushaltsmittel in diesem Jahr bei den Unterhaltungsmaßnahmen für das MZH übrig seien.

Antwort der Verwaltung:

Das Budget für die laufende bauliche Unterhaltung des Mehrzweckhauses ist bereits überzogen. Der Ansatz belief sich auf 2.500 Euro. Ausgegeben wurden in diesem Jahr bis jetzt rund 4.500 Euro. Der Fehlbetrag wird aus Einsparungen an den anderen Objekten des Produktes 5733 kompensiert. Insofern gibt es aktuell keine frei verfügbaren Mittel mehr an dieser Stelle.

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15.2 - Türschloss des alten Toilettenhäuschens am Schützenhaus

In der vergangenen Ortsratssitzung hat der Zuhörer und früheres Ortsratsmitglied Hans-Otto Klinkhardt darauf hingewiesen, dass das Türschloss des alten Toilettenhäuschens am Schützenhaus sehr schwer zu betätigen sei, sodass beim Öffnen ein Abbruch des Schlüssels drohe und hat um Reparatur gebeten.

Antwort der Verwaltung:

Die Verwaltung bedankt sich für den Hinweis. Die Reparatur erfolgt im Zuge der Winterfestmachung in der 46. Kalenderwoche.

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15.3 - Tempo-30-Zone auf der Rennauer Straße

In der letzten Ortsratssitzung wurde die bestehende „rechts vor links“ Regelung nach Einrichtung der Tempo-30-Zone auf der Rennauer Straße angesprochen, die die Dorfbewohner noch nicht verinnerlicht hatten. Daraufhin sagte Bürgermeister Schobert eine Pressemitteilung zu.

Antwort der Verwaltung:

Die Presseinformation zur Tempo-30-Zone ist Anfang September erfolgt.

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15.4 - Auswertung der Daten der Geschwindigkeitsmessanlage

In der vergangenen Ortsratssitzung hat der Ortsbürgermeister um eine Gesamtauswertung der Daten der Geschwindigkeitsmessanlage in Form einer Grafik gebeten.

Anmerkung:
Die erstellt Grafik ist dem Protokoll als Anlage beigefügt.

In diesem Zusammenhang hat der Zuhörer und jetziges Ortsratsmitglied Hans-Joachim Brandtstäter um Auskunft gebeten, ob sich die Messpunkte der Geschwindigkeitsmessanlage vor oder an der Tafel befinden.

Antwort der Verwaltung:

Die Messpunkte befinden sich in einer Entfernung von ca. 100 m und kurz vor der Anlage. Der bisher immer angegebene Wert ist der in 100 m Entfernung. Es wird aber auch noch einmal kurz vor der Anlage gemessen, um festzustellen, um wie viel sich die Geschwindigkeit (vermeintlich durch die Anlage) verringert hat. Das ist immer rd. 9 km/h.


TOP 16 Anträge und Anfragen

Protokoll:

16.1 - Notfallnummer für die Pumpstation in Barmke

Herr Stein erinnert an die letzte Ortsratssitzung im Jahr 2018, wo er die Anbringung einer Hinweistafel mit Notrufnummer an der Pumpstation des Abwasserbetriebes in Barmke angeregt hatte. Bis zum Sitzungstage sei kein entsprechender Hinweis an der Pumpstation angebracht worden. Da eine Anbringung auch für andere Gebäude vorgenommen werden sollte, bittet er um Prüfung.

Herr Schobert sagt eine Überprüfung zu.

 
TOP 17 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Den anwesenden Einwohnern wird erneut Gelegenheit gegeben, sich zu den Tagesordnungspunkten und zu sonstigen Angelegenheiten der Gemeinde zu äußern, sowie Fragen an die Ortsratsmitglieder und die Verwaltung zu stellen. Hiervon wird in mehreren Fällen Gebrauch gemacht.

Sodann beendet der Ortsbürgermeister die öffentliche Sitzung.

 

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