Termine

Sitzungstermine, Tagesordnungen und Vorlagen

Hier finden Sie nicht nur die aktuellen Sitzungstermine, sondern können sich auch Tagesordnungen und Vorlagen aus vergangenen Sitzungen anzeigen lassen.
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Besonderheit: Die Sitzungen der Ortsräte Emmerstedt, Büddenstedt und Offleben beginnen zur u. a. Uhrzeit mit einem nichtöffentlichen Teil. Der öffentliche Teil folgt dann ca. 30 Minuten später.

Ortsrat Barmke

Dienstag, 12. Februar 2019 , 18:30 Uhr
Gemeindekrug Barmke, Lindenhorst 1, 38350 Helmstedt OT Barmke



TOP 1 Eröffnung der Sitzung

Protokoll:

Der Ortsbürgermeister eröffnet die öffentliche Sitzung und begrüßt die Anwesenden.

 
TOP 2 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Protokoll:

Weiter stellt der Ortsbürgermeister die ordnungsgemäße Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit des Ortsrates Barmke fest.

 
TOP 3 Feststellung der Tagesordnung

Protokoll:

Nachdem keine Änderungswünsche zur Tagesordnung vorgetragen werden, stimmt der Ortsrat Barmke dem öffentlichen Teils der Tagesordnung einstimmig zu.

 
TOP 4 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Den anwesenden Einwohnern wird Gelegenheit gegeben, sich zu den Tagesordnungspunkten und zu sonstigen Angelegenheiten der Gemeinde zu äußern, sowie Fragen an die Ortsratsmitglieder und die Verwaltung zu stellen. Hiervon wird zum Thema "Rennauer Straße - Einrichtung einer Tempo-30-Zone und Fertigstellung des Fußweges" Gebrauch gemacht.

 
TOP 5 Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung am 16.10.2018

Protokoll:

Der Ortsrat Barmke genehmigt einstimmig den öffentlichen Teil der Niederschrift über die Sitzung am 16.10.2018.

 
TOP 6 Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung am 19.11.2018

Protokoll:

Der Ortsrat Barmke genehmigt einstimmig den öffentlichen Teil der Niederschrift über die Sitzung am 19.11.2018.

 
TOP 7 Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung am 11.12.2018

Protokoll:

Der Ortsrat Barmke genehmigt einstimmig den öffentlichen Teil der Niederschrift über die Sitzung am 11.12.2018.

 
TOP 8 Vergabe von Ortsratsmitteln

Beschluss:

Aus den zur Verfügung stehenden Ortsratsmitteln des Ortsrats Barmke werden für folgende Zwecke Zuschüsse gezahlt:

1. Ortsfeuerwehr Barmke, Brandwache Osterfeuer     100,00 €,
2. Umrahmung der Maibaumaufstellung            bis zu 500,00 €.



Protokoll:

Der Ortsbürgermeister schlägt vor, wie in den Vorjahren an die Ortsfeuerwehr Barmke einen Zuschuss zur Brandwache zum Osterfeuer in Höhe von 100,00 Euro zu vergeben und für die Umrahmung zur Maibaumaufstellung einen Betrag von bis zu 500,00 Euro bereitzustellen. Anschließend lässt er über die Vergabevorschläge abstimmen.

Der Ortsrat Barmke fasst einstimmig folgenden

 
TOP 9 Erhöhung der Aufwandsentschädigung für Ortsratsmitglieder

Beschluss:

Der Rat der Stadt Helmstedt lehnt die o. a. Erhöhung der monatlichen Aufwandsentschädigung ab. Die Verwaltung ist der Auffassung, dass die geforderte Erhöhung nicht den Zielen der Haushaltskonsolidierung entspricht.



Protokoll:

Der Ortsbürgermeister verweist auf die Vorlage und berichtet, dass sich der Ortsrat Barmke interfraktionell beraten und dahingehend geäußert habe, dem Vorschlag der Verwaltung aus aufgeführtem Grund folgen zu wollen. Anschließend lässt er über den Beschlussvorschlag abstimmen.

Der Ortsrat Barmke fasst einstimmig folgenden Empfehlungs-


TOP 10 Bauleitplanung Helmstedt; Bebauungsplan Nr. OTB 386 "Höltgeberg"; - Aufstellungsbeschluss -

Beschluss:

1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. OTB 386 "Höltgeberg" für das in der Anlage 1 gekennzeichnete Gebiet wird gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

Anmerkung:
Die im Beschluss genannte Anlage hat der Vorlage beigelegen.



Protokoll:

Der Ortsbürgermeister verweist auf die Vorlage und klärt auf, dass mit dem zu fassenden Aufstellungsbeschluss nur das Baugebiet festgelegt und die Umsetzung des Bebauungsplanes in Auftrag gegeben werde. Die Regelungen des Bebauungsplanes werden erst im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes vorgenommen. Da aber die planerische Darstellung der Verwaltung den Vorstellungen des Ortsrates zu großen Teilen widerspreche, schlägt er vor, den Beschlussvorschlag um folgenden Satz zu ergänzen: "Bei der detaillierten Aufstellung des Bebauungsplanes werden die Ideen des Ortsrates berücksichtigt und es wird eine enge Abstimmung mit dem Ortsrat erfolgen".

Herr Schobert antwortet, er könne sich nicht vorstellen, dass der Rat einen derartigen Blanko-Beschluss fassen werde. Wenn der Ortsrat ein Interesse daran habe, dass das Verfahren überhaupt eingeleitet werde, sollte der Vorschlag der Verwaltung angenommen werden.

Herr Stein fragt zu der in der Vorlage gekennzeichneten Fläche an, ob diese das Bau- oder das Planungsgebiet begrenze.

Herr Schobert antwortet, dass die gekennzeichnete Fläche die des zukünftigen Baugebietes begrenze. Sollten dort aber Veränderungen beabsichtigt sein, wäre es wichtig, den Aufstellungsbeschluss dahingehend zu erweitern und zu verändern.

Herr Stein berichetet von einer Idee des Ortsrates, Ausgleichsmaßnahmen ortsnah umzusetzen. Der Ortsrat war der Meinung, dass es keinen Sinn ergebe, die Flächen für Ausgleichsmaßnahmen direkt in das Baugebiet mit aufzunehmen, was hier der Fall wäre. Auch wurde der dortige Graben mit überplant. Daher sehe er es als notwendig an, dass die Vorlage nochmals überarbeitet werde.

Herr Schobert verweist auf die Aussage in der Vorlage, dass der Bebauungsplan im Verfahren nach § 13b BauGB aufgestellt werden könne, so dass die Verpflichtung zur Herstellung von Ausgleichsflächen entfalle. Daher müssen bei diesem Baugebiet zukünftig keine Ausgleichsflächen vorgehalten werden. Dem Ortsrat gehe es aber nicht mehr um Ausgleichsflächen, sondern darum, dass gewisse Baugrundstücke nicht mit Häusern bebaut und für andere Maßnahmen vorgesehen werden sollen. Das habe aber nichts mit der Befreiung zur Herstellung von Ausgleichsflächen zu tun.

Herr Stein möchte die Aussage von Herrn Schobert im Protokoll festgehalten haben.

Der Ortsbürgermeister ergänzt, dass diese Maßnahmen aber Bestandteil des Bebauungsplanes als solches seien und damit die Ideen des Ortsrates im Bebauungsplan integriert werden, sei von den Ortsratsmitgliedern eine enge Zusammenarbeit von Ortsrat und Verwaltung gewünscht. Aus diesem Grund möchte er auch seine vorgeschlagene Ergänzung in den Beschluss mit aufnehmen.

Herr Schobert antwortet, dass sei in dem Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes unbenommen. Hier ginge es um die Beschlussfassung, dass überhaupt ein Bebauungsplan für den Bebauungsvorschlag "Höltgeberg" aufgestellt werde. Wenn der Rat der Verwaltung den Auftrag zur Aufstellung des Bebauungsplanes erteile, sollte eine Abstimmung erfolgen. Dazu regt er an, dass sich der Ortsrat umgehend mit der Bauverwaltung austausche, da die Vorstellungen des Ortsrates zwar knapp skizziert wurden, für die Planer aber noch nicht klar ersichtlich seien. Eine Terminfindung könne auch parallel zum Verfahren für den Aufstellungsbeschlusses laufen.

Frau Klimaschewski-Losch spricht sich für eine Beschlussfassung und eine umgehende Terminabsprache mit der Bauverwaltung in den folgenden 2 bis 3 Wochen aus. Allerdings fragt sie nach der Zeitplanung vom gefassten Aufstellungsbeschluss bis hin zum Baubeginn des ersten Bauwilligen.

Herr Schobert antwortet, dass er keine genaue Zeitangabe abgeben könne, da der Rat in Helmstedt möglicherweise andere Baugebiete vorrangig umgesetzt haben möchte. Es sei beabsichtigt, den Bebauungsplan in diesem Jahr zur Beschlussfassung vorzubereiten. Danach erfolgen die üblichen Auslegungsfristen. Er könne aber auch dazu keine präzisen Aussagen treffen, wenn man nicht wisse, welche Maßnahmen umgesetzt werden sollen. Der Wille des Ortsrates sei zwar skizziert, aber nicht klar ersichtlich und eine Umsetzung sei auch nicht in 2 bis 3 Wochen zu klären. Allein die Tatsache, dass mit der Erschließung des Baugebietes von einer anderen Seite begonnen werden solle, als es aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten notwendig sei, werde definitiv in den Gremien des Rates für Diskussionen sorgen. Wenn die Gespräche von Ortsrat und Verwaltung abgeschlossen seien und die Verwaltung wisse, wie der Planungsauftrag laute, könne ein Zeitplan unter dem Vorbehalt aufgestellt werden, die Maßnahmen so abzuarbeiten, wie sich die Verwaltung das üblicherweise vorstelle. Der Auftrag des Rates laute, in Barmke, Emmerstedt, Offleben, Büddenstedt und Helmstedt neue Bebauungspläne aufzustellen und verwaltungsseitig sei es nicht möglich, 6 Bebauungspläne gleichzeitig aufzustellen. Von der zeitlichen Reihenfolge her würde er verwaltungsmäßig für Barmke eine höhere Priorität ansetzen, weil in diesem Ortsteil die Diskussionen schon wesentlich länger als in den anderen Ortsteilen geführt wurden. Er könne aber die Entscheidung des Rates nicht vorhersehen. Wenn es nach ihm ginge, sollte man Ende 2020 zu einem Baubeginn kommen können.

Herr Stein erinnert an den Wunsch des Ortsrates aus den letzten Ortsratssitzungen, dass sich die Bauplanung mit dem Ortsrat zusammensetze, damit der Ortsrat seine Wünsche bezüglich des Baugebietes konkretisieren könne. Dieser Termin bzw. das Gespräch habe bis zum Sitzungstage nicht stattgefunden. Er unterstütze zwar ausdrücklich das Thema Baugebiet, werde aber dieser Vorlage nicht zustimmen, da ihm zu diesem Vorgang zu viele Unstimmigkeiten vorliegen.

Auf Nachfrage vom Ortsbürgermeister, ob die von ihm vorgeschlagene Ergänzung in den Beschlussvorschlag mit aufgenommen werden solle, merkt Frau Klimaschewski-Losch an, dass der Rat diesem Zusatz aber nicht zustimmen werde und man ihn daher weglassen sollte.

Daraufhin äußert der Ortsbürgermeister, wenn die Zusage der Verwaltung vorliege, dass der Ortsrat zur Aufstellung des Bebauungsplanes mit eingebunden werde, nehme er seine vorgeschlagene Ergänzung zum Beschlussvorschlag wieder zurück.

Herr Schobert sagt ein klärendes Gespräch von der Bauplanung mit dem Ortsrat zu.

Herr Kramer merkt zum vorgesehenen Baugebiet noch an, dass dort auch ein Regenrückhaltebecken vorgesehen sei. Er möchte wissen, ob das Oberflächenwasser aus dem Regenrückhaltebecken über die FI-Gräben ablaufe oder ob über den Sandmorgen eine Ablaufverbindung direkt zum Schachgraben geschaffen werde.

Herr Schobert sagt eine umgehende Beantwortung zu.

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, lässt der Ortsbürgermeister über den Beschlussvorschlag abstimmen.

Der Ortsrat Barmke fasst mit 6 Ja-Stimmen und 1 Gegenstimme folgenden Empfehlungs-


TOP 11 Neufassung der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Helmstedt

Beschluss:

Die Neufassung der Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren in der Stadt Helmstedt
und in den Ortsteilen Barmke, Büddenstedt, Emmerstedt, Offleben und Reinsdorf
(Friedhofsgebührensatzung) wird in der als Anlage 1 beigefügten Form beschlossen und tritt
mit dem Tage Ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Anmerkung:
Die im Beschluss genannte Anlage hat der Vorlage beigelegen.



Protokoll:

Der Ortsbürgermeister verweist auf die Vorlage und erläutert diese für die anwesenden Zuhörer.

Frau Klimaschewski-Losch fragt an, ob der Bau eines Kolumbariums nur an einem oder an allen Friedhöfen vorgesehen sei.

Herr Schobert antwortet, dass nur auf dem St. Stephani Friedhof in Helmstedt ein Kolumbarium vorgesehen sei, worauf Frau Klimaschewski-Losch erwidert, dass dies aber nicht eindeutig aus der Vorlage hervorgehe. Sie schlägt vor, zum Bau des Kolumbariums den Standort "St. Stephani Friedhof" mit aufzunehmen.

Herr Schobert führt aus, dass es verschiedene Formen und Größen von Kolumbarien gebe. Vom Grundprinzip her könnten auch auf anderen Friedhöfen Kolumbarien entstehen, wenn sich das erste Kolumbarium auf dem Friedhof St. Stephani bewährt habe und wenn man für einige wenige tausend Euros Kolumbarien herstellen könnte. Für das in der Vorlage angesprochene Kolumbarium wurden Haushaltsmittel von 20.000 Euro und der Standort auf dem St. Stephani Friedhof vorgesehen, daher müsse auch keine Ergänzung der Vorlage erfolgen.

Weiter bittet Frau Klimaschewski-Losch um einen Ortstermin mit der Verwaltung, da Änderungen in den unterschiedlichen Grabstellenbereichen vorgesehen seien.

Herr Schobert sagt einen Ortstermin des Ortsrates mit der Verwaltung für eine Friedhofsbegehung zu. Der Ortsrat möge sich diesbezüglich selbst mit dem Fachbereichsleiter Herrn Stielau und dem Betriebshofleiter Herrn Kuschenek in Verbindung setzen.

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, lässt der Ortsbürgermeister über den Beschlussvorschlag abstimmen.

Der Ortsrat Barmke fasst einstimmig folgenden Empfehlungs-


TOP 12 Brandschutzkonzept Mehrzweckhaus; Umsetzung

Protokoll:

Herr Schobert führt aus, dass dieser Tagesordnungspunkt in direktem Zusammenhang mit dem folgenden Tagesordnungspunkt zu sehen sei. Für potentielle Brandschutzmaßnahmen stehen im laufenden Haushalt Haushaltsmittel zur Verfügung. Weiter seien in diesem Jahr noch 50.000 Euro als Haushaltsreste vorhanden und für das Jahr 2020 sei vorgesehen, weitere 75.000 Euro in den Haushalt aufzunehmen. Dies bedeute, dass für Brandschutzmaßnahmen rd. 125.000 Euro zur Verfügung stehen werden. Bevor allerdings mit einer Maßnahmenumsetzung begonnen werde, müsste geklärt werden, wie das Mehrzweckhaus Barmke zukünftig genutzt werden solle. Tatsache sei, dass durch veränderte Vereinsstrukturen und weitere Veranstaltungsräumlichkeiten, wie Sport- und Schützenheim, keine kontinuierliche Vereinsnutzung mehr erfolge und folge dessen für das mittlere Geschoss und für das Dachgeschoss keine interessierten Nutzer mehr vorhanden seien. Der noch vorhandene und sich bisher bewährte Jugendclubraum im Keller sollte aber in der Nutzung für die Vereine und für Feieraktivitäten in kleinerem Maße verbleiben. Dort seien auch alle Brandschutzauflagen erfüllt. Daher schlägt er vor, die restlichen Räumlichkeiten des Hauptgebäudes für den Kindergarten nutzbar zu machen. Werden dann Brandschutzmaßnahmen umgesetzt, könnten diese auf einen weiteren Gruppenraum im mittleren Geschoss und auf eine Büroverlagerung ins Dachgeschoss abgestimmt werden. Dann wäre das Gebäude ab Erdgeschoss für den Kindergarten vorgesehen. Es wurden, auch unter Hinzuziehung der nebenan liegenden frei gewordenen Wohnung, bereits verschiedene Varianten überdacht, wobei sich aber abzeichnete, dass die Wohnung nicht wieder vermietet werden solle. Für die Entwicklung des Kindergartens sei es allgemein von Vorteil, wenn dem Kindergarten das gesamte Areal zur Verfügung gestellt werde.

Der Ortsbürgermeister merkt an, es würde im Umkehrschluss heißen, dass der Bereich der ehemaligen Wohnung nicht zwangsläufig dem Kindergarten überlassen werde. Er fragt an, wofür die Wohnung genutzt werden solle.

Herr Schobert antwortet, dass zu der grundsätzlichen Festlegung, die Räume ab dem Erdgeschoss dem Kindergarten zu überlassen, weiter überlegt werden könnte, auch diese Räumlichkeiten optimal für den Kindergarten nutzbar zu machen.

Der Ortsbürgermeister weist darauf hin, dass bei der Festlegung des Kellerbereichs zur allgemeinen Nutzung dann aber auch eine Räumung der Kindergartenlagerbestände aus den Kellerräumen erfolgen müsse, die im Zweifelsfall in einen Bereich der Wohnung ausweichen könnten.

Herr Schobert sagt eine Konzepterstellung zu. Der Rat habe für die Stadt Helmstedt als mittelfristiges Ziel die Ertüchtigung der Kindergärten zu Ganztagskindergärten festgelegt. Die städtischen Kindergärten seien dahingehend zu überprüfen, bei welchen ein Erweiterungsbedarf bestehe. Bei dem von ihm angesprochenen weiteren Gruppenraum schwebte ihm keine Krippennutzung vor. Im Barmker Kindergartenbereich seien kein Bewegungsraum, kein Essensraum und auch keine Schlafmöglichkeit für die Kinder vorhanden, obwohl der Kindergarten eine Ganztagsgruppe habe. Das bedeute, wenn an die Bedarfsplanung herangegangen und der Kindergarten Barmke in einen Ganztagskindergarten umgewandelt werde, werden auch mehr Räume benötigt. Daher müsse man schauen, in wie weit die Nachbarräume dafür aktiviert werden können. Die Frage über die zukünftigen Lagermöglichkeiten des Kindergartenmaterials werde in dem Zuge mit geklärt.

Der Ortsbürgermeister hält fest, dass im Barmker Kindergarten derzeit 2 Gruppen mit jeweils 25 Kindern betreut werden, von denen eine Gruppe eine Ganztagsgruppe sei. Mehr sei derzeit aus den von Herrn Schobert genannten Gründen nicht umsetzbar. Der Bedarf für eine 2. Ganztagsgruppe mit 25 Kindern sei aber vorhanden und sollte diese eingerichtet werden, ziehe das auch einen höheren Personalbedarf nach sich, was man bezüglich der Bereitstellung von Sozialräumen auch berücksichtigen müsse. Daher sollten die Planungen in die von Herrn Schobert angesprochene Richtung intensiviert werden. Die Brandschutzmaßnahmen sollten so sinnvoll umgesetzt werden, dass man die angesprochene Nutzung auch umsetzen könne.

Frau Klimaschewski-Losch fragt nach dem Ablauf des weiteren Verfahrens.

Herr Schobert schlägt daraufhin dem Ortsrat eine Beschlussfassung dahingehend vor, dass das Kellergeschoss des Mehrzweckhauses für die Vereinsnutzung und die private Nutzung vorgesehen und der restliche Teil des Hauses für den Ganztagskindergarten beplant werde. Es wurde festgestellt, dass der Nutzungsbedarf der Vereine und der Privatpersonen nicht mehr vorhanden sei. Durch den Beschluss kann die bisherige Nutzungsmöglichkeit beendet werden. Anschließend würde die Verwaltung im Rahmen der Ganztagskindergartenplanung eine Kindergartennutzung planen und diese planerischen Vorstellungen, auch für die anliegende Wohnung, dem Ortsrat zur Beratung und Beschlussfassung vorlegen.

Herr Stein wirft dazu noch ein, dass die Vorgehensweise auch der Ausweisung eines neuen Baugebietes entgegenkomme, da eine Ansiedlung von Familien mit Kindern ausdrücklich gewünscht sei.

 
TOP 13 Belegungskonzept der Räume Mehrzweckhaus

Beschluss:

Das Kellergeschoss des Mehrzweckhauses Barmke wird für die Vereinsnutzung und die private Nutzung vorgesehen. Die restlichen Räumlichkeiten des Hauses werden für den Ganztagskindergarten beplant.



Protokoll:

Aufgrund der unter TOP 12 geführten Beratung lässt der Ortsbürgermeister über das von Herrn Schobert vorgeschlagene Belegungskonzept abstimmen.

Der Ortsrat Barmke fasst einstimmig folgenden

 
TOP 14 Bekanntgaben

Protokoll:

mündliche Bekanntgabe - Auswertung der Daten der Geschwindigkeitsmessanlage

Herr Schobert berichtet, dass keine wesentlichen Veränderungen vorliegen. Es wurde eine Durchschnittsgeschwindigkeit von 44,1 km/h gemessen, 85 % der Fahrzeuge fahren langsamer oder maximal 55 km/h und die Maximalgeschwindigkeit lag bei 96 km/h. Die Fahrzeuge fahren am Langsamsten morgens gegen 3.30 Uhr und am Schnellsten in der Zeit von 13.00 bis 15.00 Uhr.

 
TOP 14.1 Flächenpotentiale für Wohnbaugebiete, Helmstedt und Umgebung

Protokoll:

Der Ortsbürgermeister verweist auf die schriftlich vorliegende Bekanntgabe und merkt an, dass das ausgewiesene Flächenpotential für das Wohnbaugebiet Barmke nicht mit der Planung des neuen Baugebietes Höltgeberg übereinstimme.

Herr Schobert nimmt eine kurze Erläuterung der Bekanntgabe vor und sagt eine Anpassung der ausgewiesenen Fläche entsprechend dem Bebauungsplan Nr. OTB 386 "Höltgeberg" zu.


TOP 14.2 Lärmaktionsplan der Stadt Helmstedt

Protokoll:

Der Ortsbürgermeister verweist auf die schriftlich vorliegende Bekanntgabe und merkt an, dass diese auf sein Betreiben hin aufgenommen wurde, weil der Vorgang bereits im letzten Jahr im Bauausschuss beraten, aber nicht dem Ortsrat Barmke vorgelegt wurde, obwohl der Plan gravierende Auswirkungen in Barmke aufweise. Hier gehe es um Bereiche an der A 2, die entsprechend lärmbelastet betroffen seien. Wenn man sich die Farbskala auf der Skizze anschaue, dann seien die Farben lila blau und dunkelrot mit einem hohen Lärmpegel belegt und halb Barmke sei davon betroffen. Daher sei es wichtig, dass diese Information auch in Barmke vorliege und dass man wisse, was sich daraus ableiten werde. Er fragt an, wie die Daten der Bekanntgabe zustande kamen, ob es Studien oder potentielle Hochrechnungen seien oder ob Messungen vorgenommen wurden und was das für praktische Auswirkungen habe.

Herr Otto antwortet, dass sich aus dem Lärmaktionsplan keine Rechtspflicht zur Maßnahmenergreifung ergebe, sondern die in der Vorlage genannte Richtlinie ziele darauf ab, ein Problembewusstsein zu schaffen. Leider stimmen die Immissionswerte, die in den Darstellungen aufgezeigt seien, nicht mit den Vorschriften des Baurechts überein, wonach es Grenzwerte gebe, die eingehalten werden müssen. Die Information hatte die Verwaltung zunächst nur deshalb für den Bauausschuss vorgesehen, weil relativ kurze Fristen vom Land vorgegeben wurden. Hier handele es sich um eine Darstellung des Ist-Zustandes der teilweise Ist-Werte, überwiegend aber auch Berechnungen zu Grunde liegen, die dann zu Werten nach der EU-Vorgabe geführt haben, die nicht mit den zwingenden Vorschriften des Baugesetztes und des Bundesimmissionsschutzgesetztes übereinstimmen. Insofern sei die Stadt Helmstedt einerseits gefordert, die Werte bekannt zu machen und andererseits aufgefordert, diese anzuzeigen, ob es von Seiten der Kommune Maßnahmenvorschläge oder Überlegungen gebe. So ist der Lärmaktionsplan auch im Bauausschuss vorgestellt und diskutiert worden. Von Seiten der Bevölkerung seien bisher keine Rückäußerungen eingegangen. Sollte die Verwaltung noch Rückmeldungen erhalten, werden diese zusammengefasst und die Stadt werde gegenüber dem Land berichten, wie die Sachlage in Helmstedt und den Ortsteilen diesbezüglich sei.

Herr Schobert erinnert, dass in Barmke seinerzeit die Anzahl der Lärmschutzwände von 2 auf 3 erhöht wurde. Das sei etwas, was den Barmker Bereich von vielen anderen Abschnitten an der A 2 unterscheide. Der Ortsrat habe seinerzeit bei allen dem Ortsteil verfügbaren Flächen geäußert, dort eine Aufforstung vornehmen zu wollen. Der Bund werde keine weiteren Maßnahmen in Barmke umsetzen. Selbst eine Erhöhung der Lärmschutzwände bringe keinen Nutzen, weil der Lärm dadurch nur in hintere Bereiche des Dorfes verlagert werde. Das einzig Denkbare für Barmke wäre, bei einem möglichen Flächenerwerb von autobahnnahen Flächen weiterhin auf die Aufforstung zu setzen, was aber etliche Jahre dauern werde, um Effekte erzielen zu können.


TOP 15 Mitteilungen des Ortsbürgermeisters

Protokoll:

Der Ortsbürgermeister und seine Stellvertreterin berichten von ihren Aktivitäten bis zum Sitzungstage.

 
TOP 16 Beantwortung von Anfragen aus vorigen Sitzungen

Protokoll:

16.1 - Einmündung Salamanderweg in die Dorfbreite

Die Beantwortung der Verwaltung zur Anfrage von Herrn Seidel bezüglich der Wiederherstellung der Asphaltdecke an der Einmündung des Salamanderweges in die Dorfbreite, wo ein Hausanschluss hergestellt und die Baugrube aber nur wieder verschottert wurde, ist dem Protokoll als Anlage beigefügt und auch unter der Stellungnahme STN170/18 im Ratsinformationssystem einsehbar.

Herr Seidel fragt zusätzlich an, wann der Ausbau stattfinden werde.

Herr Schobert antwortet, dass im Haushalt eine Verpflichtungsermächtigung für das Jahr 2020 eingetragen sei. In diesem Jahr könne eine grundsätzliche Einigung von Ortsrat und Verwaltung erzielt werden, wie das weitere Vorgehen, insbesondere bei den Hauptkriterien Pflasterung und Baumstandorte, sei. Wenn diese Einigung erzielt wurde und der Rat einer Beschlussfassung zustimme, können im nächsten Jahr notwendige Aufträge für Planung und Ausführung vergeben werden.

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16.2 - sarglose Bestattungen

In der Ortsratssitzung am 16.10.2018 hat Herr Stein angemerkt, dass nach dem Nds. Bestattungsgesetz auf Antrag eine sarglose Bestattung möglich sei. Nach der vorliegenden Friedhofssatzung sei dies grundsätzlich ausgeschlossen. Er fragt an, wie in der Stadt Helmstedt mit dem Wunsch auf eine sarglose Bestattung umgegangen werde.

Herr Schobert antwortet, dass mit der neuen Friedhofssatzung eine sarglose Bestattung möglich sei.

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16.3 - Radwegebau zwischen Barmke und Emmerstedt

In der Ortsratssitzung am 19.11.2018 hat eine Zuhörerin zum beabsichtigten Radwegebau zwischen Barmke und Emmerstedt angefragt, ob mittlerweile die Grundstückseigentümer der dafür in Frage kommenden Grundstücksflächen angesprochen wurden, ob sie die Flächen verkaufen würden.

Herr Schobert antwortet, dass die Maßnahme in das Stadtentwicklungskonzept mit aufgenommen wurde, welches sich in der politischen Beratung befinde. Er gehe davon aus, dass die Maßnahme zumindest als Maßnahme bestehen bleibe. Derzeit gebe es auch noch keine klare Erkenntnis über die Priorisierung dieser Maßnahme. Dazu habe es einen Antrag einer Fraktion gegeben, die die Priorisierung dieses Radweges nach hinten setzen möchten. Daher wäre es sinnvoll, wenn sich die Ratsmitglieder intensiv mit dieser Thematik beschäftigen würden.

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16.4 - Wendemöglichkeiten auf der Rennauer Straße

In der Ortsratssitzung am 19.11.2018 hat der Ortsbürgermeister von Lkw-Fahrern berichtet, die ihre Fahrzeuge vor ihrer angemieteten Monteurwohnung auf der Rennauer Straße abstellen und beim Verlassen der Straße zum Wenden der Fahrzeuge die privaten Flächen des Sportplatzgeländes nutzen, die sich im Eigentum der Stadt Helmstedt befinden. Es müsste daher auch im Interesse der Stadt sein, dass die Flächen nicht kaputtgefahren werden. Er hat angefragt, ob die Verwaltung Möglichkeiten zum Unterbinden sehe.

Herr Schobert antwortet, dass sich der Sportverein diesbezüglich noch nicht bei der Stadt Helmstedt gemeldet habe. Dies sei aber eine städtische Privatfläche, wofür nicht die Stadt Helmstedt, sondern der Betreiber zuständig sei, der dort ein privates Verbotsschild oder sogar eine Schranke aufstellen könnte.

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16.5 - Parksituation gegenüber dem Kriegerdenkmal am Loopgraben

In der Ortsratssitzung am 19.11.2018 hat ein Zuhörer die Parksituation gegenüber dem Kriegerdenkmal am Loopgraben bemängelt, wo die Fahrzeuge auf dem Bürgersteig, auf der Straße und auch in den Kurvenbereich abgestellt werden. Er hat um Auskunft gebeten, ob dort überhaupt geparkt werden dürfe.

Herr Schobert antwortet, dass nicht auf dem Fußweg geparkt werden dürfe. Es habe gegen diese Fahrzeughalter bereits diverse Anzeigen gegeben, die auch seitens des Landkreises Helmstedt geahndet worden seien. Seiner Ansicht nach habe sich aber die dortige Situation deutlich gebessert.

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16.6 - Notfallnummer für die Pumpstation in Barmke

Die Beantwortung der Verwaltung zur Anfrage von Herrn Seidel bezüglich der Anbringung einer Hinweistafel mit Notrufnummer an der Pumpstation des Abwasserbetriebes in Barmke, ist dem Protokoll als Anlage beigefügt und auch unter der Stellungnahme STN171/18 im Ratsinformationssystem einsehbar.

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16.7 - Termine des Mehrzweckhauses und des Schützenhauses in Barmke

Frau Klimaschewski-Losch hat zu dieser Sitzung angefragt, an wie vielen Terminen im Jahr 2018 Vereine und Privatpersonen die Räume des Schützenhauses und des Mehrzweckhauses in Barmke genutzt bzw. angemietet haben.

Herr Schobert antwortet, dass im Schützenhaus 10 Veranstaltungen und im Mehrzweckhaus bzw. im Jugendclub eine Veranstaltung stattgefunden haben.

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16.8 - Stromausfälle

Frau Klimaschewski-Losch hat zu dieser Sitzung angefragt, warum sich am Samstag der Stromausfall in die Länge gezogen habe und warum diese Stromausfälle in den letzten Jahren häufiger vorgekommen seien. Weiter möchte sie wissen, wie die Bürger während des Stromausfalls darüber informiert werden, ob man sich Gedanken über die Anschaffung eines Notstromaggregats machen sollte und welche Empfehlung der Stromanbieter dazu abgebe.

Herr Schobert verweist auf diverse Berichte in der Tageszeitung zu diesem Thema. Die beiden heftigen Stromausfälle von jeweils 20 Minuten innerhalb kurzer Zeit kommen in Deutschland sehr selten vor. Die Avacon habe die Ursache auch noch nicht genau beziffern können. Es bestehen generelle Schwankungen im Stromnetz. Möglicherweise sei auch noch eine ältere Technik vorhanden, die ausgetauscht werden müsste. Ob es zu weiteren vermehrten Stromausfällen kommen könne, habe die Avacon nicht bestätigt.

Frau Klimaschewski-Losch ergänzt, dass es ihr in erster Linie um die älteren oder dementen Bürger ginge, die dann längere Zeit im Dunklen sitzen und keine Informationen erhalten würden und sich nicht zu helfen wüssten.

Herr Schobert antwortet, wenn sich eine Gefahrensituation mit einem anhaltenden Stromausfall abzeichne, müsste die Stadt in Verbindung mit der Feuerwehr dementsprechend reagieren. Generell könne man nur auf die Vorschläge des Zivilschutzes verweisen, wie z.B. Kerzen und Lebensmittel einzulagern. Bei der speziell angesprochenen Situation mit älteren und kranken Bürgern werde es schwierig, da die Verwaltung über deren Gesundheitszustände keine Kenntnis habe. Dort müssten dann die Angehörigen entsprechend reagieren.



TOP 17 Anträge und Anfragen

Protokoll:

17.1 - Ausbau der Dorfbreite

Herr Stein spricht die unterschiedliche Rechtsauffassung einiger Anwohner in der Dorfbreite zu Straßenausbau- und Erschließungsbeiträgen an. Einige Anwohner wollen abwarten, bis die Dorfbreite ausgebaut werde, weil die Straßenausbaubeiträge im Land Niedersachsen gestrichen werden sollen und sie dann für den Ausbau keine Beträge mehr zahlen müssten. Dies sei aber eine falsche Einschätzung. Daher fragt er an, ob es möglich sei, dass die Stadt Helmstedt betroffene Anwohner der Dorfbreite anschreibe und über Straßenausbau- und Erschließungsbeiträge aufkläre.

Herr Otto klärt auf, dass sich bei der Dorfbreite nicht die Frage stelle, ob es eine erschließungsbeitrags- oder eine ausbaubeitragspflichtige Maßnahme sei. Erschließungsbeitragspflichtig sei eine Baumaßnahme immer dann, wenn sie der erstmaligen bestimmungsgemäßen Herstellung einer Straße diene. Wenn eine Straße erstmalig für ein Wohngebiet oder ein Gewerbegebiet hergestellt werde, müssen nach dem Baugesetzbuch die damit verbundenen Kosten zu 90 % von den Anliegern getragen werden. Wenn eine Straße aber bereits erstmalig hergestellt wurde und diese nach langer Zeit ausgebaut werden müsse, weil sie zerfahren wurde oder einige Anlagenbestandteile nicht mehr funktionstüchtig seien, dann richte sich die Kostenbeteiligung nicht mehr nach dem Baugesetzbuch, welches Bundesrecht sei, sondern wird nach den Ländergesetzen über das Kommunalabgabengesetz geregelt. Bei Straßenausbaumaßnahmen sei es regelmäßig so, dass die Kommunen in ihren Satzungen regeln können, wie hoch der Anliegeranteil bei Anliegerstraßen sei. Dort gebe es auch einen Rahmen, der von der Rechtsprechung vorgegeben werde. Aber bei der erstmaligen Herstellung liege immer eine Erschließungsbeitragspflicht nach Baugesetzbuch vor und müsse zu 90 % von den Anwohnern bezahlt werden. Die Dorfbreite sei immer ein Feldweg gewesen und niemals erstmalig als Straße für ein Wohngebiet hergestellt worden. Daher sei die Baumaßnahme zwingend erschließungsbeitragspflichtig. Aus diesem Grund ergebe es auch keinen Sinn darauf zu spekulieren, dass sich die Rechtslage in Niedersachsen bezogen auf die Ausbaubeiträge ändern könnte, weil sie für die Dorfbreite nicht zutreffe.

Zu der von Herrn Stein angesprochenen Bürgeraufklärung führt Herr Otto weiter aus, dass die Stadt Helmstedt dies generell machen müsse, wenn es zu einer Veränderung der Rechtslage in Niedersachsen kommen sollte. Bezogen auf den Ausbau der Dorfbreite müsse vorerst der Ortsrat eine Entscheidung treffen und erst danach könne die Verwaltung eine Bürgerversammlung einberufen und mit den betroffenen Anwohnern über die Situation sprechen.

Herr Schobert ergänzt, dass die weitere Vorgehensweise mit dem Ortsrat abgestimmt werden müsse.

Der Ortsbürgermeister weist darauf hin, dass er bereits seit längerem angekündigt habe, eine Informationsveranstaltung durchführen zu wollen, wenn die Grobplanung von der Verwaltung vorliege. Es bestehe aber zu diesem Thema nicht nur die zweigeteilte Meinung über die Rechtslage, sondern es liege auch der Tatbestand einer zweigeteilten Straße vor. Ein Teil der Dorfbreite sei bereits erstausgebaut und über den anderen Teil werde noch gestritten, ob es ein Erstausbau sei, denn der dortige Betonweg könnte schon als Straße angesehen werden. Dort müsse Klarheit geschaffen werden. Trotz alledem wurde seit Jahren darüber gesprochen, die Dorfbreite ausbauen zu müssen und es sei auch fast allen Anwohnern bewusst, dass Beiträge für den Ausbau auf sie zukommen. Dieses Thema wurde in den letzten Monaten in den Ortsratssitzungen wiederholt angesprochen.

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17.2 - Zeitplanung für die Aufstellung des Haushaltsplans 2020

Frau Klimaschewski-Losch fragt nach der Zeitplanung für die Aufstellung des Haushaltsplans 2020. Eine Bekanntgabe aus dem Finanzausschuss besage, dass die Eckwerte, Wesentlichkeiten und Zielsetzungen angeblich in dieser Ortsratssitzung beraten werden sollten.

Herr Schobert antwortet, dass die Eckwerte nur im Finanzausschuss, im Verwaltungsausschuss und im Rat vorgelegt werden. Die Bekanntgabe für die Ortsräte könne nachgereicht werden. Für die derzeitige Ortsratssitzung liegen aber noch keine Zahlen vor, da die Vorgänge noch nicht abgeschlossen seien.

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17.3 - Ortstermin bezüglich des Umleitungsverkehrs der Autobahn

Frau Klimaschewski-Losch verweist auf einen der letzten Autobahnstaus, wo der gesamte Verkehr durch Barmke gefahren sei. Sie erinnert an die Diskussionen zur Problematik mit der Dorfeinfahrt von Emmerstedt kommend in den Ort, wo man über Mittelinsel u.ä. diskutiert habe und man aber zu keiner Lösung gekommen sei. Diese Thematik werde immer wichtiger, weil der Verkehr enorm zugenommen habe. Der Ortsrat habe erneut darüber interfraktionell diskutiert und bittet nun die Verwaltung um einen Ortstermin, um Lösungen zu finden, wie man die Verkehrssituation für die Bürger, die Anwohner und auch für die Autofahrer verbessern könne.

Herr Schobert sagt einen Ortstermin von Verwaltung und Ortsrat im 2. Quartal dieses Jahres zu, wobei der Straßenbaulastträger, das Straßenbauamt Wolfenbüttel, mit eingeladen werden sollte. Er möchte aber gleich zu Beginn keine Hoffnungen wecken, da die Strecke durch Barmke keine offizielle Umleitungsstrecke sei und das Land Niedersachsen auch keine Finanzierungen vornehmen werde, solange die Umleitungsstrecke nicht durch Barmke führe. Auch für größere bauliche Maßnahmen in Eigenfinanzierung sehe er bei der derzeitigen Haushaltslage der Stadt Helmstedt keine Möglichkeit zur Umsetzung.

Herr Stein ergänzt, dass er am Ortstermin auch die zukünftige Einfahrt zum Höltgeberg mit ansprechen möchte.

 
TOP 18 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Den anwesenden Einwohnern wird erneut Gelegenheit gegeben, sich zu den Tagesordnungspunkten und zu sonstigen Angelegenheiten der Gemeinde zu äußern, sowie Fragen an die Ortsratsmitglieder und die Verwaltung zu stellen. Hiervon wird zum Thema "fehlendes Stück Fußweg auf der Rennauer Straße" Gebrauch gemacht.

Sodann beendet der Ortsbürgermeister die öffentliche Sitzung.

 

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