Termine

Sitzungstermine, Tagesordnungen und Vorlagen

Hier finden Sie nicht nur die aktuellen Sitzungstermine, sondern können sich auch Tagesordnungen und Vorlagen aus vergangenen Sitzungen anzeigen lassen.
Nutzen Sie einfach die nachfolgenden Schaltflächen, oder suchen Sie gezielt in Jahrgängen oder Gremien. 

Besonderheit: Die Sitzungen der Ortsräte Emmerstedt, Büddenstedt und Offleben beginnen zur u. a. Uhrzeit mit einem nichtöffentlichen Teil. Der öffentliche Teil folgt dann ca. 30 Minuten später.

Rat

Donnerstag, 28. November 2019 , 17:00 Uhr
Ratssaal des Rathauses Helmstedt, Markt 1, 38350 Helmstedt



TOP 1 Eröffnung der Sitzung

Protokoll:

Die Ratsvorsitzende Elisabeth Heister-Neumann eröffnet den öffentlichen Teil der Sitzung des Rates der Stadt Helmstedt und begrüßt die Anwesenden. Besonders begrüßt sie den Ehrenbürgermeister der Stadt Helmstedt, Herrn Dr. Karl Birker.

 
TOP 2 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Protokoll:

Die Ratsvorsitzende stellt die ordnungsgemäße Ladung und auch die Beschlussfähigkeit des Rates der Stadt Helmstedt fest, nachdem der Protokollführer die Anwesenheit der Ratsmitglieder festgehalten hat.

 
TOP 3 Feststellung der Tagesordnung

Protokoll:

Folgende Änderungen der Tagesordnung werden vom Bürgermeister Wittich Schobert vorgetragen:

TOP 14 "Parkraumkonzept" wird von den TO abgesetzt
TOP 18 "Änderung der Vereinbarung über die Wahrnehmung von Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe" wird von der Tagesordung abgesetzt
TOP 23 "Bauleitplanung Helmstedt; Bebauungsplan Nr. OTB 386 Reboldsee I - Aufstellungsbeschluss" wird von der Tagesordung abgesetzt
TOP 31 neu: Kita St. Stephani; Programm Kita Plus
TOP 33 "Haushalt der Stadt Helmstedt für das Haushaltsjahr 2020; a) Haushaltssatzung einschl. Haushaltsplan mit Stellenplan, b) Investitionsprogramm, c) Haushaltssicherungskonzept einschl. Haushaltssicherungsbericht" wird von der Tagesordnung abgesetzt
TOP 34.1 "Zeitplanung für die Aufstellung des Haushaltsplans 2021" - Bekanntgabe wird von der Tagesordnung abgesetzt

Frau Heister-Neumann lässt über die geänderte Tagesordnung abstimmen. Diese wird einstimmig angenommen.

Herr Schobert gibt bekannt, dass am 12.12.2019 eine weitere Ratssitzung stattfinden wird.

 
TOP 4 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Den anwesenden Einwohnern wird Gelegenheit gegeben, sich zu den Tagesordnungspunkten und zu sonstigen Angelegenheiten der Gemeinde zu äußern, sowie Fragen an die Ratsmitglieder und die Verwaltung zu stellen.

Herr Dörr meldet sich und möchte Fragen stellen. Herr Dörr hat Frau Heister-Neumann im Vorfeld der Ratssitzung die Fragen zukommen lassen.

Frau Heister-Neumann stellt fest, dass die schriftlich eingereichten Fragen bereits in vorangegangenen Sitzungen beantwortet wurden. Herr Dörr stelle dennoch seit zwei Jahren immer wieder im Wesentlichen gleichlautende Fragen.

Herr Ryll stellt den Geschäftsordnungsantrag, dass man sich mit dem Anliegen von Herrn Dörr nicht befassen sollte. Der Fragenkomplex ähnelt dem der Ratssitzungen in den vergangenen zwei Jahren. Es haben sich keine neuen Erkenntnisse ergeben.

Frau Heister-Neumann lässt über den Geschäftsordnungsantrag von Herrn Ryll abstimmen. Dieser wird mit 34 JA-Stimmen bei 1 NEIN-Stimme sowie 1 Enthaltung angenommen.

In einem Fall wird sodann von der Einwohnerfragestunde Gebrauch gemacht.

 
TOP 5 Fragestunde des Rates

Protokoll:

Es werden keine Fragen von Ratsmitgliedern gestellt.

 
TOP 6 Bericht des Bürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde und über wichtige Beschlüsse des Verwaltungsausschusses

Protokoll:

Herr Schobert berichtet, dass die Stadt Helmstedt aus einem Sonderbedarfszuweisungsprogramm des Landes Niedersachsen für den Bereich des Brandschutzes eine Summe von 1 Million Euro für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses Offleben/Reinsdorf bekommt. Die Summe wird auf die Veränderungsliste des Haushaltsentwurfes 2020 gesetzt.

 
TOP 7 Genehmigung des Protokolls über die öffentliche Sitzung des Rates vom 24.09.2019

Protokoll:

Der Rat der Stadt Helmstedt genehmigt einstimmig - bei einer Enthaltung - das Protokoll über den öffentlichen Teil der Ratssitzung am 24.09.2019.

 
TOP 8 Verlängerung der Schutzdauer der Wort/Bildmarke 30 2010 024 011.3/42 – DTA Deutsche Technische Akademie -

Beschluss:

Der Verlängerung der Schutzdauer der Wort-/Bildmarke DTA wird zugestimmt. Haushaltsmittel für die Verlängerungsgebühren in Höhe von 750,00 Euro werden im Haushalt 2020 bereitgestellt.



Protokoll:

Frau Girod-Blöhm gibt den Sachverhalt anhand der Vorlage bekannt und verliest den Beschlussvorschlag.

Der Rat der Stadt Helmstedt fasst einstimmig den nachfolgenden


TOP 9 Abberufung von Frau Astrid Saemerow und Berufung von Herrn Rüdiger Pietrek als beratendes Mitglied im Ausschuss für Wirtschaft und Stadtentwicklung (AWS)

Beschluss:

Der Rat der Stadt Helmstedt beruft das beratende Mitglied Frau Astrid Saemerow als Vertreterin für den „Arbeitskreis Lokale Agenda 21“ im Ausschuss für Wirtschaft und Stadtentwicklung ab und beruft gemäß § 71 Abs.7 NKomVG Herrn Rüdiger Pietrek als neues beratendes Mitglied - vertretend für den „Arbeitskreis Lokale Agenda 21“ - in den Ausschuss für Wirtschaft und Stadtentwicklung.



Protokoll:

Herr Gutt gibt den Sachverhalt anhand der Vorlage bekannt und verliest den Beschlussvorschlag.

Der Rat der Stadt Helmstedt fasst einstimmig den nachfolgenden


TOP 10 Berufung eines zusätzlichen beratenden Mitgliedes im Ausschuss für Sport und Ehrenamt (ASE)

Beschluss:

Der Rat der Stadt Helmstedt beruft gemäß § 71 Abs. 7 NKomVG Herrn Wolfgang Diedrich als zusätzliches beratendes Mitglied sowie Herrn Hans-Joachim Beber als stellvertretendes beratendes Mitglied für den Seniorenbeirat der Stadt Helmstedt in den Ausschuss für Sport und Ehrenamt (ASE).



Protokoll:

Frau Radeck gibt den Sachverhalt anhand der Vorlage bekannt und verliest den Beschlussvorschlag.

Der Rat der Stadt Helmstedt fasst einstimmig den nachfolgenden


TOP 11 Nutzung der zentralen Beschaffungsstelle des Landkreises Helmstedt; Abschluss einer Zweckvereinbarung

Beschluss:

Die Stadt Helmstedt wird die Möglichkeit der zentralen Beschaffungsstelle des Landkreises Helmstedt ab dem 01.01.2020 in Anspruch nehmen können. Die Verwaltung wird ermächtigt, die in der Anlage beigefügte Zweckvereinbarung abzuschließen.

Hinweis: Die im Beschluss genannte Anlage hat der Vorlage beigelegen.



Protokoll:

Frau Rosinski gibt den Sachverhalt anhand der Vorlage bekannt und verliest den Beschlussvorschlag.

Der Rat der Stadt Helmstedt fasst einstimmig den nachfolgenden


TOP 12 Artikelsatzung zur Regelung der Umsatzsteuerpflicht in den Gebührensatzungen und Entgeltregelungen der Stadt Helmstedt

Beschluss:

Die nachstehend aufgeführten und in der Anlage zur Vorlage V061/2019 beigefügten Satzungen, Gebührenordnungen, Nutzungsordnungen und Richtlinien werden in der vorgelegten Form beschlossen. Sie treten am 01.01.2020 in Kraft.

1. Satzung der Stadt Helmstedt über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis (Verwaltungskostensatzung)
2. Satzung über die Erhebung von Marktstandsgebühren in der Stadt Helmstedt; Marktgebührensatzung
3. Benutzungsordnung für die Stadtbücherei Helmstedt (einschl. Artothek)
4. Nutzungsordnung für das Jugendfreizeit- und Bildungszentrum Helmstedt, Stadtjugendpflege
5. Entgeltordnung über die Erhebung von Entgelten für die Benutzung der städtischen Kindertagesstätten
6. Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigung in der Stadt Helmstedt (Abwassergebührensatzung)



Protokoll:

Herr Koch gibt den Sachverhalt anhand der Vorlage bekannt und verliest den Beschlussvorschlag.

Der Rat der Stadt Helmstedt fasst einstimmig - bei einer Enthaltung - den nachfolgenden


TOP 13 Bewertung der Stelle der Gleichstellungsbeauftragten der Stadt Helmstedt

Beschluss:

Der Rat der Stadt Helmstedt betraut die mit Wirkung vom 01.01.2018 als Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Helmstedt berufene städtische Beschäftigte Frau Claudia Löw mit den entsprechenden Aufgaben gemäß dem Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz in Teilzeit mit 19,5 Wochenstunden nach Entgeltgruppe 9c TVöD.



Protokoll:

Frau Ahrendts gibt den Sachverhalt anhand der Vorlage bekannt und verliest den Beschlussvorschlag.

Der Rat der Stadt Helmstedt fasst einstimmig den nachfolgenden


TOP 14 Parkraumkonzept für die Stadt Helmstedt

Protokoll:

Dieser Punkt wurde von der Tagesordnung abgesetzt.


TOP 15 Annahme von Zuwendungen durch den Rat

Beschluss:

Die in der Vorlage 182/2019 aufgeführten Zuwendungen werden angenommen.



Protokoll:

Herr Stein gibt den Sachverhalt anhand der Vorlage bekannt und verliest den Beschlussvorschlag.

Der Rat der Stadt Helmstedt fasst einstimmig den nachfolgenden


TOP 16 Richtlinie für die Aufnahme von Krediten nach § 120 Abs. 1 Satz 2 NKomVG

Beschluss:

Der Rat beschließt die in der Anlage 2 beigefügte Richtlinie für die Aufnahme von Krediten nach § 120 Abs. 1 Satz 2 NKomVG.

Hinweis: Die im Beschluss genannte Anlage hat der Vorlage beigelegen.



Protokoll:

Herr Matar gibt den Sachverhalt anhand der Vorlage bekannt und verliest den Beschlussvorschlag.

Der Rat der Stadt Helmstedt fasst einstimmig den nachfolgenden


TOP 17 Anpassung der Sportförderungsrichtlinien der Stadt Helmstedt

Beschluss:

Die Neufassung der Sportförderrichtlinien der Stadt Helmstedt wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen und tritt rückwirkend zum 01.06.2019 in Kraft.

Hinweis: Die im Beschluss genannte Anlage hat der Vorlage beigelegen.



Protokoll:

Herr Waterkamp gibt den Sachverhalt anhand der Vorlage bekannt und verliest den Beschlussvorschlag.

Der Rat der Stadt Helmstedt fasst einstimmig - bei einer Enthaltung - den nachfolgenden


TOP 18 Änderung der Vereinbarung über die Wahrnehmung von Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe

Protokoll:

Der Punkt wurde von der Tagesordnung abgesetzt.


TOP 19 Priorisierung von bedarfsgerechten Schulerweiterungen und Festlegung eines Raumprogrammes

Beschluss:

1. Für eine zeitgemäße und bedarfsgerechte bauliche Erweiterung der Grundschule Friedrichstraße soll eine Konzeptplanung aus den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln baldmöglichst erfolgen.

2. Um keine Zeitverzögerungen wegen kostentreibender Unwägbarkeiten im Rahmen der Planungen gemäß Ziffer 1 eintreten zu lassen, wird für die Grundschule Pestalozzistraße (Stammschule) zeitgleich ebenfalls eine Konzeptplanung im Rahmen der zur Verfügung stehenden Planungsmittel erstellt.

3. In weiterer Reihenfolge werden für die Grundschulen St. Ludgeri, Pestalozzistraße (Außenstelle Emmerstedt), Lessingstraße, Offleben entsprechende Konzeptplanungen erstellt.

4. Für die Konzeptplanung werden die Empfehlungen zur Raumplanung von Grundschulen der Stadt Helmstedt zugrunde gelegt und die Baufachberatung der Niedersächsischen Landesschulbehörde beigezogen.



Protokoll:

Frau Niemann gibt den Sachverhalt anhand der Vorlage bekannt und verliest den Beschlussvorschlag.

Für Herrn Koch ist Bildung das Zukunftsthema schlechthin. Auf Initiative der SPD wurde eine Arbeitsgruppe Schulentwicklung eingerichtet, die im vergangenen Jahr sehr produktiv gearbeitet hat. Man befinde sich in einem Wettbewerb mit Städten wie Braunschweig und Wolfsburg, wenn es darum geht, Menschen davon zu überzeugen, sich in Helmstedt niederzulassen. Einer der wichtigen Punkte dabei ist, dass eine gute Bildungsinfrastruktur vorhanden ist. Die finanzielle Situation der Kommunen ist sehr schwierig, allerdings scheint nun in allen Ebenen angekommen zu sein, dass man in die Schulen investieren müsse. Durch Inklusion und Ganztagesangebote sind neue Raumgefüge wie Mensen usw. erforderlich. Herr Koch lobt die gute Zuarbeit der Verwaltung und der Schulleiter/innen. In den Haushalt wurden zunächst 200.000 Euro Planungskosten aufgenommen. Als investive Mittel stehen 500.000 Euro bereit. Er sieht ein gutes Aufbruchsignal. Der Baubereich der Stadtverwaltung wird in den nächsten Jahren sehr mit den Schulen beschäftigt sein. Es wird ein verwaltungsinterner Dialog mit den Schulen erfolgen müssen, weil die Schulen auch gefordert sind, ihre pädagogischen Konzepte anzupassen. Die pädagogischen Konzepte müssen mit dem Raumbedarf übereinstimmen. Man werde in der Zukunft immer mehr inklusiv beschulte Kinder haben. Das Abarbeiten der ersten beiden Bauvorhaben werde mehrere Jahre dauern. Zu gegebener Zeit müsse man erneut den Prozess, der nun angegangen wurde, erneut durchführen. Die SPD-Fraktion werde dem Beschlussvorschlag in Gänze folgen.

Herr Ide bedankt sich ausdrücklich bei der Arbeitsgruppe für die sehr gute Arbeit. Hervorzuheben seien die Ziele aus den allgemeinen Vorgaben der Vorlage. Ebenfalls gefällt die Weitsicht in der Vorlage, vor allem auch hinsichtlich unvorhersehbarer Probleme. Er erhoffe sich, dass man sich aus verschiedenen Fördertöpfen der EU bedienen könne. Als Beispiel nennt er das Erasmus Programm der EU, welches noch bis 2020 läuft. Die Gruppe FDP/HWG werde der Vorlage in allen Punkten zustimmen.

Herr Romba lobt ebenfalls die gute Zusammenarbeit in der Arbeitsgruppe. Die geplanten Massnahmen führen zur Stärkung des Schulstandortes Helmstedt. Man lege den ersten Konzeptschritt im neuen Bildungskonzept der Stadt Helmstedt im Trägerbereich Grundschulen bis zum Jahr 2030 vor. Helmstedt werde so eine attraktive Wohnstadt bleiben bzw. werden.

Herr Preuß lobt den Inhalt der Vorlage, allerdings hätte er sich gewünscht, wenn die Massnahmen bereits vor 4-5 Jahren angegangen worden wären. Nach der Schulschließung habe nun ein Umdenken stattgefunden. Der Rat müsse nun Druck ausüben, damit die Planungen zügig angegangen und die Massnahmen umgesetzt werden. Notfalls müssen dann in anderen Bereichen Massnahmen gestrichen werden, an der Bildung dürfe nicht gespart werden.

Der Rat der Stadt Helmstedt fasst einstimmig den nachfolgenden


TOP 20 Außerplanmäßiger Mittelbedarf im Produkt 2111 – Grundschulen; Durchführung der Beschaffungen im Rahmen des „DigitalPakts Schule“

Beschluss:

1. Sobald die korrespondieren schriftlichen Mittelzusagen des Landes im Rahmen des DigitalPakts Schule vorliegen, dürfen die notwendigen Vergabewettbewerbe für die Beschaffungen jeweils kurzfristig durchgeführt werden. Die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von gesamt 346.310 EUR werden außerplanmäßig bereitgestellt. Die Deckung erfolgt über die Zuwendungsmittel des Bundes und des Landes in deckungsgleicher Höhe.

2. Der Ansatz im Entwurf des 1. Nachtragshaushaltsplans für die Beschaffungen im Rahmen des DigitalPakts Schule (I21110229) in Höhe von 297 TEUR kann wegen der Absicherung über außerplanmäßige Mittel ersatzlos entfallen.



Protokoll:

Frau Bosse gibt den Sachverhalt anhand der Vorlage bekannt und verliest den Beschlussvorschlag.

Herr Schobert lobt in diesem Zusammenhang die leistungsstarke EDV-Abteilung der Stadt Helmstedt. Als eine der ersten Kommunen in Niedersachsen habe Helmstedt die Förderzusagen im Zuge des DigitalPakts Schule erhalten. Es konnte innerhalb von einer kurzen Zeit ein mit allen Schulen abgestimmtes Ergebnis präsentiert werden.

Herr Romba lobt auch hier die gute Arbeit der Verwaltung. Verwaltung und Schulausschuss haben sachorientiert und nicht parteipolitsch beraten und so ein gutes Ergebnis für alle Schulen erarbeitet. Das Lob richtet er ebenfalls an die EDV Abteilung, die mit eigenem Personal die Massnahmen umsetzt und so insgesamt sehr viel Geld einspart. Er erwähnt das gute Medienkonzept der Stadt Helmstedt. In allen Grundschulen in Helmstedt gehöre das Arbeiten am PC jetzt schon zum festen Bestandteil und werde zukünftig noch weiter digital ausgebaut.

Herr Koch schließt sich dem Dank an die Verwaltung an. Innerhalb kürzester Zeit wurde excellent gearbeitet. Seines Wissens gebe es momentan lediglich 37 Kommunen, die den DigitalPakt Schule in Angriff genommen haben. Helmstedt ist vorne mit dabei.

Der Rat der Stadt Helmstedt fasst einstimmig den nachfolgenden


TOP 21 Nutzung des Messeplatzes

Beschluss:

Der Messeplatz im Gewerbegebet Neuen Breite Nord wird im Jahr 2020 letztmalig für die Ausrichtung der Elm-Lappwaldmesse genutzt. Eine Ertüchtigung des Messeplatzes (Befestigung des Untergrundes) erfolgt aus Kostengründen nicht. Die Fläche soll künftig ausschließlich zur Veräußerung für gewerbliche Nutzung angeboten werden.



Protokoll:

Herr Jeglortz gibt den Sachverhalt anhand der Vorlage bekannt und verliest den Beschlussvorschlag.

Herr Schobert berichtet, dass es eine hohe Nachfrage nach den Flächen in der Neuen Breite gebe. Fast alle Flächen seien mittlerweile verkauft.

Der Rat der Stadt Helmstedt fasst einstimmig - bei einer Enthaltung - den nachfolgenden


TOP 22 Planungsverband Buschhaus; Verbandsordnung und Gründungsbeschluss

Beschluss:

1. Der Rat der Stadt Helmstedt stimmt der Gründung des Planungsverbandes Buschhaus gemeinsam mit der Stadt Schöningen gemäß § 205 BauGB zu.

2. Die beiliegende Verbandsordnung Planungsverband Buschhaus wird - mit der o. a. Änderung - beschlossen.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Schritte zur Bildung des Planungsverbandes Buschhaus zu unternehmen, insbesondere die Vereinbarung zur Gründung des Planungsverbandes gem. § 2 Abs. 5 NKomZG anzuzeigen und die Genehmigung einzuholen.

Hinweis: Die im Beschluss genannte Anlage hat der Vorlage beigelegen



Protokoll:

Herr Fox gibt den Sachverhalt anhand der Vorlage bekannt und verliest den Beschlussvorschlag. Er ergänzt, dass der Verwaltungsausschuss empfohlen hat, dass im § 5 Abs. 2 der Verbandsordnung des Planungsverbandes Buschhaus die Anzahl der Vertreter von vier auf sechs erhöht wird.

Herr Schobert erwähnt, dass im 2. Absatz der Vorlage das Wort "länderübergreifend" zu streichen ist.

Für Herrn Ryll sei es ein Erfolg, dass die Stadt Helmstedt einen wichtigen Schritt mache, der in einem gemeinsamen Planungsverband mit der Stadt Schöningen ende. Der Planungsverband werde eingerichtet, um etwas Großes zu schaffen und zahlreiche positive Erwartungen werden mit dem Planungsverband verbunden. Eine der Hauptaufgaben sei es, die Voraussetzungen zu schaffen, die es erlauben, das Areal des Kraftwerkes in ein Industrie- und Gewerbegebiet zu entwickeln. Nur so schaffe man es, neue und zukunftsträchtige Unternehmen anzusiedeln. Mit diesem Meilenstein in der Entwicklung der Region wolle man die Zukunft positiv gestalten. Das Ziel sei es, dass immer die Gesamtfläche betrachtet werde und keine kleinen, einzelnen Flächen veräußert werden. Zusätzlich schaffe man eine Struktur, die den Investoren entgegenkomme. Wichtig sei auch die vorgetragene Änderung der Verbandsordnung, die gewährleiste, dass die Ortsräte Büddenstedt und Offleben dort auch vertreten seien. Wichtig sei ebenfalls der Faktor Zeit. In der schnelllebigen Zeit sei es wichtig, effektiv und effizient die Umsetzung zu vollziehen. Danach müsse der Planungsverband dafür sorgen, die Geschwindigkeit beizubehalten und wenn möglich, noch zu erhöhen, damit die ersten Ergebnisse zeitnah sichtbar werden. Er freue sich, dass man ein neues gemeinsames Projekt mit der Stadt Schöningen an den Start bringe. Er weiß zu berichten, dass die Geschäftsführung der EEW zusammen mit Vertretern des Gesellschafters aus China Helmstedt besucht habe, um sich das Areal anzuschauen, auf dem Niedersachsens erste Monoklärschlammverbrennungsanlage entstehen soll. Zudem habe der Rat der Schöningen den Gründungsbeschluss eines Planungsverbandes Buschhaus einstimmig beschlossen.

Der Rat der Stadt Helmstedt fasst einstimmig den nachfolgenden


TOP 23 Bauleitplanung Helmstedt; Bebauungsplan Nr. OTB 386 “Reboldsee I“ - Aufstellungsbeschluss -

Protokoll:

Dieser Punkt wurde von der Tagesordnung abgesetzt.


TOP 24 Stadtsanierung Helmstedt, Vorbereitende Untersuchungen zur Festlegung von Sanierungsgebieten für die Quartiere “Elzwegviertel”, “Gartenstadt/Warneckenberg” und “Büddenstedt”

Beschluss:

Für die Gebiete Elzwegviertel, Gartenstadt/Warneckenberg und Büddenstedt (siehe Anlage) werden Vorbereitende Untersuchungen gemäß § 141 BauGB durchgeführt.

Hinweis: Die im Beschluss genannte Anlage hat der Vorlage beigelegen.



Protokoll:

Frau Schadebrodt gibt den Sachverhalt anhand der Vorlage bekannt und verliest den Beschlussvorschlag.

Der Rat der Stadt Helmstedt fasst einstimmig den nachfolgenden


TOP 25 Bauleitplanung Helmstedt; Bebauungsplanung an der Emmerstedter Straße; -Aufstellungsbeschluss-

Beschluss:

1. Für den in der Anlage dargestellten Geltungsbereich sollen die in dieser Vorlage dargestellten Einzelhandelsziele aus dem Einzelhandelskonzept für den Sonderstandort Werner-von-Siemensstraße/Emmerstedter Straße umgesetzt werden.

2. Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Handelszentrum Emmerstedter Straße (Ursprünglicher Arbeitstitel für das Bebauungsplanverfahren zur Realisierung eines DOC) wird aufgehoben.

3. Die Aufstellung für eine Bebauungsplanung in dem in Anlage 1 gekennzeichneten Gebiet mit der Zielsetzung handelsregulierende Festsetzungen zu treffen, wie unter 1. festgelegt, wird gemäß § 2 (1) (BauGB) beschlossen.

Hinweis: Die im Beschluss genannte Anlage hat der Vorlage beigelegen.



Protokoll:

Herr Junglas gibt den Sachverhalt anhand der Vorlage bekannt und verliest den Beschlussvorschlag.

Für Frau Schadebrodt sei es grundsätzlich begrüßenswert, wenn die einzelhandelsbezogenen Zulässigkeiten im Plangebiet rund um die Emmerstedter Straße geregelt werden. Es sei wichtig, dass die Inhalte des Einzelhandelskonzeptes durch eine entsprechende Bauleitplanung rechtsverbindlich gestaltet werden. Darüberhinaus weist sie darauf hin, dass das Interesse der bereits ansässigen Händler zeige, wie wichtig es sei, nicht nur den restrektiven Teil des Einzelhandelskonzeptes umzusetzen, sondern auch insbesondere den gestalterischen Part anzugehen. Man müsse die Innenstadt als Einkaufsstandort stärken. Die Verwaltung habe sich im Jahr 2019 nicht um das erforderliche Leerstandsmanagement gekümmert. Es bestehe gerade in diesem Feld dringender Handlungsbedarf, damit die Neumärker Straße nicht abgehängt und unattraktiv werde. Handel und Gastronomie seien aus Sicht der Besucher der entscheidende Faktor für die Attraktivität einer Innenstadt. Die Pflege des Einzelhandels sei eine der Kernaufgaben der städtischen Wirtschaftsförderung. Man müsse in Zukunft dafür sorgen, dass Geschäfte wie z. B. ein neuer Drogeriemarkt sich nicht am Stadtrand ansiedeln sondern vielmehr in der Innenstadt. Sie berichtet von positiven Beispielen aus Wolfenbüttel. Dort habe die Wirtschaftsförderung dafür gesorgt, dass ein Großteil der Leerstände beseitigt wird. Sie erhoffe sich, dass Helmstedt vom neuen Förderprogramm des Landes für kleine Mittelstädte profitieren könne. Die neue Mitarbeiterin in der Wirtschaftsförderung. Frau Job, sei für sie eine Hoffnungsträgerin, auch bzw. vor allem für die Innenstadt. Die Geschäfte der Innenstadt benötigen eine Ansprechpartnerin bzw. eine Kümmerin. Die Gruppe FDP/HWG unterstütze den Beschlussvorschlag der Verwaltung für den Bebauungsplan an der Emmerstedter Straße, allerdings müsse man auch Aktivitäten für die Aufwertung der Innenstadt in Angriff nehmen.

Herr Preuß unterstützt den Bebauungsplan an der Emmerstedter Straße. Man dürfe die Außenbezirke wie Magdeburger Berg und die Einkaufszentren an der Emmerstedter Straße nicht verteufeln. Lebensmittelmärkte an den Stadträndern seien für die Bürger wichtig. Er halte den Leerstand von Wohnungen für wesentlich schlimmer als den Leerstand von Gewerbeflächen. Wolfenbüttel sei mit einem guten Beispiel vorangegangen und habe die Menschen in die Innenstadt geholt. Schlafen, Aufenthalt und Handel habe sich Wolfenbüttel auf die Fahne geschrieben.

Für Herrn Viedt seien die Mieten und die Pachten in Helmstedt´s Innenstadt zu hoch. Der Verbraucher entscheide heutzutage, wo er einkaufen geht. Die Bevölkerung werde immer älter und bevorzuge daher den Einkauf in Lebensmittelmärkten am Stadtrand. Er berichtet von Familienunternehmen, die von Helmstedt nach Wolfenbüttel gegangen sind, um sich dort in der Innenstadt niederzulassen, da dort die Miete wesentlich günstiger war. Die Verwaltung habe einige Anstrengungen unternommen, die Leerstände in der Innenstadt zu beheben, allerdings müsse auch ein Umdenken bei den Haus- bzw. Grundstückseigentümern stattfinden.

Herr Junglas macht deutlich, dass sich die SPD-Fraktion seit Jahren für ein Einzelhandelskonzept zum Schutz der Innenstadt eingesetzt habe. Es folge nun die erste Umsetzung des baurechtlichen Schutzes der Innenstadt. Dieser werde ausdrücklich unterstützt. 

Der Rat der Stadt Helmstedt fasst einstimmig - bei einer Enthaltung - den nachfolgenden


TOP 26 Bauleitplanung Helmstedt; Bebauungsplan D 387 ”Westumgehung/Braunschweiger Tor” - Aufstellungsbeschluss -

Beschluss:

1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. D 387 Westumgehung/ Braunschweiger Tor für das in der Anlage 1 gekennzeichnete Gebiet wird gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Städtebaulichen Vertrag mit dem Vorhabenträger abzuschließen.

Hinweis: Die im Beschluss genannte Anlage hat der Vorlage beigelegen.

Herr Fox gibt eine persönliche Erklärung ab. Er bittet Herrn Viedt, andere Meinungen zu akzeptieren. Bei solchen Fragen wie der vorliegenden sollte man weiterhin ernsthaft diskutieren. Beiträge von anderen Ratsmitgliedern müsse man nicht in Frage stellen.



Protokoll:

Herr Viedt gibt den Sachverhalt anhand der Vorlage bekannt und verliest den Beschlussvorschlag.

Herr Preuß stellt fest, dass man froh sein sollte, dass sich für das Gelände ein Investor gemeldet habe, der auf eigene Kosten die Erschließung vornehmen möchte. Momentan seien nur noch 2 Schrebergärten bewirtschaftet. Es sei teilweise schon ein Biotop entstanden, welches aber in dem Gebiet mehr als ungünstig sei. Eine Wohnbebauung sei dort ebenfalls ungeeignet, da man dort Stromoberleitungen vorfinde und nebenan eine Bahnlinie und die Westumgehung verlaufen. Er werde für den Beschlussvorschlag stimmen.

Herr Strümpel macht deutlich, dass die SPD-Fraktion sehr intensiv beraten habe und man zu keiner einheitlichen Meinung gekommen sei. Daher werden die Mitglieder der SPD-Fraktion unterschiedlich abstimmen.

Für Herrn Stein spricht grundsätzlich nichts gegen eine Aufstellungsbeschluss in dem Gebiet. Aber man müsse die Vorlage und auch das Vorhaben, welches im Bereich Westumgehung geplant sei, nicht gutfinden. Es werde in der Vorlage von entsprechenden Zuwächsen an Arbeitsplätzen berichtet. Ihm liegen allgemeine Zahlen des Zentralverbandes Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe sowie des Statischen Bundesamtes vor. Vom Jahr 2000 bis Anfang 2018 sank die Zahl der Betriebe in der Automobilwirtschaft - einschließlich Autohandel, Autoreparatur, Zubehörhandel - von 47.000 auf 38.400. Im gleichen Zeitraum stieg der Umsatz um 24 Prozent auf ca. 156 Milliarden Euro. Allerdings sank die Zahl der Arbeitsplätze in den Betrieben von 526.000 auf 460.800. Die Zahl der Wartungsarbeiten bzw. Verschleißreparaturen sank ebenfalls in dem o. a. Zeitraum. Der Automobilmarkt gelte als weitestgehend gesättigter Markt. In den nächsten Jahren sei kein signifikantes Wachstum zu erwarten. Eine Verlagerung eines Betriebssitzes innerhalb von Helmstedt sei für ihn keine positive Entwicklung, zumal aus seiner Sicht auch keine neuen Arbeitsplätze in Helmstedt entstehen würden, sondern auch hier nur eine Verlagerung von Arbeitsplätzen vorgenommen werde. Der Flächenverbrauch in Deutschland, vornehmlich für Wohnen und Gewerbe, liege aktuell bei 58 Hektar pro Tag. Darunter leide massiv die Landwirtschaft. Er spreche sich eher für eine innovative Lösung wie z. B. eine Photovoltaikanlage in dem betreffenden Gebiet aus. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen werde daher dem Beschlussvorschlag nicht zustimmen.

Für Herrn Fox handele es sich um ein sehr prominentes Grundstück an der wichtigen Einfallspforte von Westen in die Stadt. Die unternehmerische Initiative könne man nur begrüßen. Neue Arbeitsplätze sollen entstehen, es könne ein attraktiver Blickpunkt entstehen. Für das dort entstandene Biotop könne man Ausgleichsflächen schaffen. Man wisse tatsächlich nicht, wie sich der Wirtschaftszweig Autohandeln in den nächsten jahren entwickeln werde. Im Zuge des städtebaulichen Vertrages und der Aufstellung des Bebauungsplanes müsse man drei Gesichtspunkte beachten. Zum einen dürfe das Grundstück nicht zu einem Spekulationsobjekt werden, des Weiteren müsse der offene Blick von Westen zum Kloster St. Marienberg erhalten bleiben und zudem sollte die Nutzung für den Autohandel festgeschrieben werden, damit dort z. B. nicht ein Autoverwertungsbetrieb entstehe. Er werde dem Beschlussvorschlag zustimmen.

Herr Viedt weiß zu berichten, dass im Laufe der vergangenen Jahre immer wieder Autohandelbetriebe vom Markt verschwunden sind, aber auch immer wieder neue Betriebe hinzu gekommen sind. Beispielhaft sei die Entwicklung des Autohauses Kale, der klein auf einem Grundstück an der Vorsfelder Straße begonnen hat und sich nun äußerst positiv am Standort im Gebiet Zur Neuen Breite entwickelt habe. Ähnliches sei nun auch im vorliegenden Fall zu erwarten. Beim Bau des Autohauses seien bereits jetzt auch Grenzen durch die Stromleitungen vorhanden, was zur Folge habe, dass dort nicht ein hohes Gebäude entstehen werde, welches evtl. den Blick auf St. Marienberg verdecken werde. Er gibt abschließend den Hinweis, dass man sich zunächst erst im Stadium eines Aufstellungsbeschlusses bewege. Einzelheiten des Bebauungsplanes könnten dann immer noch beraten werden.

Der Rat der Stadt Helmstedt fasst mit 24 JA-Stimmen bei 11 NEIN-Stimmen sowie 1 Enthaltung den nachfolgenden


TOP 27 Untersagung der Versiegelung von freien Flächen in Neubaugebieten, Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Beschluss:

Um zu sichern, dass die unbebauten Flächen Grünflächen sind, soll in den Kaufverträgen in künftigen Baugebieten eine entsprechende Klausel enthalten sein.

Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, als zuständige Untere Bauaufsichtsbehörde auf die Einhaltung der niedersächsischen Bauordnung hinzuwirken. Dazu

- sollen alle Grundstücksbesitzer noch in diesem Jahr über Lokalpresse, Online und über eine Information zum Grundsteuerbescheid deutlich auf die Rechtslage hingewiesen werden.

- soll in Bauberatungen gezielt über die Rechtslage und gute Möglichkeiten von Natur- und
Insektenschutz informiert werden, zum Beispiel unter Einsatz von Broschüren des Landes.

- soll ab 2020 alle zwei Jahre ein Wettbewerb für gut gestaltete insektenfreundliche Vorgärten durchgeführt werden.

- soll in Baugenehmigungen ein Passus aufgenommen werden: "Es ist insbesondere darauf zu achten, dass gemäß § 9 Abs. 2 Niedersächsischer Bauordnung nicht überbaute Fläche von Baugrundstücken Grünflächen sein müssen, soweit sie nicht für eine andere zulässige Nutzung erforderlich sind".



Protokoll:

Herr Winkelmann gibt den Sachverhalt anhand der Vorlage bekannt und verliest den Beschlussvorschlag.

Herr Fox bedauert, dass Schottergärten mittlerweile keine Seltenheit mehr seien. Im Vorfeld einer Fachausschusssitzung habe man sich Grundstücke im Gebiet Galgenbreite angeschaut. Fast jeder dritte Vorgarten sei dort mit Schottersteinen gestaltet. Nach der Nds. Bauordnung müssen nichtüberbaute Flächen von Grundstücken Grünflächen sein, sofern sie nicht für eine andere zulässige Nutzung erforderlich sind. Man müsse den Blick mehr auf Umweltgesichtspunkte wie den Insektenschutz richten. Ebenfalls sei ein attraktives Umfeld in den Quartieren wichtig. Er vertritt die Meinung, dass Grundstücksbesitzer, die ihre Grundstücke hinter dem Haus pflegen, auch die Vorgärten entsprechend pflegen könnten. Im Bau- und Umweltausschuss erhielt der Antrag von Bündnis 90/Die Grünen eine breite zustimmung. Daher werde die SPD-Fraktion auch dem Antrag zustimmen.

Herr Romba sieht die Vorlage als guten Kompromiss. Man habe sich bei Ortsbesichtigungen mit dem Bau- und Umweltausschuss ein Bild von den Versiegelungen machen können. Es gab intensive Beratungen. Die CDU-Fraktion werde dem Kompromiss zustimmen. Man werde Werbung um Verständnis gegen die Versiegelung betreiben.

Herr Winkelmann stellt den Weg des Antrages noch einmal dar. Der Antrag habe einen weiten Weg hinter sich, auf welchem einige Änderungen bzw. Ergänzungen vorgenommen wurden. So wurde u. a. gestrichen, dass eine Vorgartensatzung zu erstellen sei. In der A-Vorlage der Verwaltung wurde vorgeschlagen, einen entsprechenden Passus bei der Planung des Baugebietes am St. Stephani Friedhof einzubauen. Dies war jedoch der Politik zu wenig, sodass es nun zu einer B-Vorlage kam. Der Fokus liege nicht auf der Ahndung von Verstößen gegen die Nds. Bauordnung, sondern auf Information, Aufklärung und Motivation. Zu den vorhandenen Schottergärten sollten keine weiteren hinzukommen. Durch den Wettbewerb für insektenfreundlich gestaltete Vorgärten möchte man die Grundstückseigentümer motivieren, ihre Vorgärten möglichst mit bienen- und schmetterlingsfreundlichen Pflanzen zu gestalten. Der Bau- und Umweltausschuss sowie der Verwaltungsauschuss haben einstimmig dem Antrag zugestimmt.

Herr Preuß findet es gut, dass man sich dieser Thematik angenommen habe. Es müsse etwas für die Umwelt getan werden. Allerdings müsse man auch bedenken, dass eine Kontrolle sehr wichtig sei. Der Bürger sei oftmals nachlässig und halte sich nicht an Vorgaben. Daher müsse es Kontrollen geben. Dafür benötige man entsprechendes Personal, was zur Folge habe, dass man auch Geld aufwenden müsse. Es könne dazu führen, dass sich Nachbarn gegenseitig anzeigen. Schottergärten seien für ihn keine abschließende Versiegelung. Man könne auch Pflanzen in einen Schottergarten integrieren. Ein gepflegter englischer Rasen erziele die gleiche negative Wirkung wie ein Schottergarten. Er werde der Vorlage zustimmen, um ein entsprechendes Zeichen zu setzen.

Frau Schadebrodt zeigt auf, dass grüne Vorgärten eine wichtige Funktion für Klima- und Insektenschutz erfüllen. Rasen sei wesentlich positiver zu bewerten als Steine. Man benötige nicht noch mehr gesetzliche Vorgaben wie eine Vorgartensatzung, sondern man müsse die bestehenden Vorschriften intensiver überwachen. Dem § 9 der NBauO müsse man wieder mehr Geltung verschaffen. Die Grundstücksbesitzer müssten besser aufgeklärt werden. Damit werde man eine ganze Menge positiver Dinge erreichen. Ihre Gruppe werde den vorgeschlagenen Massnahmen zustimmen.

Herr Koch verweist auf gute Dokumentationen auf youtube. Unter dem Schlagwort "grün kaputt" finde man interessante Veröffentlichungen. Das Thema Klima- und Umweltschutz nehme einen immer größeren Raum in unserer Gesellschaft ein. Man setze im Rat der Stadt Helmstedt nun ein gemeinsames Signal für den Klima- und Umweltschutz.

Der Rat der Stadt Helmstedt fasst einstimmig den nachfolgenden


TOP 28 Abwasserentsorgung Helmstedt (AEH) – Jahresabschluss 2018 -

Beschluss:

a) Der Jahresabschluss und der Rechenschaftsbericht des Wirtschaftsjahres 2018 werden festgestellt.
b) Der Jahresüberschuss in Höhe von insgesamt 938,59 € wird bei den Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses erfasst.
c) Der Betriebsleitung wird für das Wirtschaftsjahr 2018 Entlastung erteilt.



Protokoll:

Herr Dinter gibt den Sachverhalt anhand der Vorlage bekannt und verliest den Beschlussvorschlag.

Der Rat der Stadt Helmstedt fasst einstimmig den nachfolgenden


TOP 29 Abwasserentsorgung Helmstedt (AEH) – Haushaltsplan 2020 -

Beschluss:

1. Der Haushaltsplan 2020 für den Eigenbetrieb Abwasserentsorgung Helmstedt (AEH) wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen.

2. Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionsmaßnahmen wird im Haushaltsjahr auf 2.500.000 € festgesetzt.

3. Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 200.000 € festgesetzt.

4. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird für 2021 in der Ausgabe auf 1.960.000 € festgesetzt, die mit einer Fördereinnahme von 1.200.000 € anteilig gegenfinanziert werden.

Hinweis: Die im Beschluss genannte Anlage hat der Vorlage beigelegen.



Protokoll:

Frau Wiesenborn gibt den Sachverhalt anhand der Vorlage bekannt und verliest den Beschlussvorschlag.

Herr Junglas stellt fest, dass die Abwassergebühren auch im Jahr 2020 unverändert bleiben. Die AEH erwirtschaftet für den Haushalt der Stadt Helmstedt eine Eigenkapitalverzinsung in Höhe von 265.000 €. Bei 9 Millionen Euro Investitionen, überwiegend für das Gewerbegebiet Barmke Autobahn, ist lediglich eine Kreditaufnahme in Höhe von 2.500.000 € erforderlich.

Der Rat der Stadt Helmstedt fasst einstimmig den nachfolgenden


TOP 30 Mittelverlagerung aufgrund von überplanmäßigen Ausgaben bei der baulichen Unterhaltung der Schulgebäude

Beschluss:

1. Den überplanmäßigen Aufwendungen für die baulichen Instandsetzungsmaßnahmen an den Grundschulen Pestalozzistraße und Lessingstraße in Höhe von insgesamt 120.000 Euro im Produkt 2111 wird zugestimmt.

2. Die Deckung erfolgt mit 25.000 Euro aus der allgemeinen Deckungsreserve (P6121; Sachkonto 4621000) und mit 95.000 Euro aus Mehrerträgen bei der Verzinsung von Steuernachzahlungen (P6111; Sachkonto 3691000).



Protokoll:

Herr Romba gibt den Sachverhalt anhand der Vorlage bekannt und verliest den Beschlussvorschlag.

Der Rat der Stadt Helmstedt fasst einstimmig den nachfolgenden


TOP 31 Kita St. Stephani; Programm Kita Plus

Beschluss:

Die Stadt Helmstedt begrüßt eine Beibehaltung der im Rahmen des Bundesprogramms eingeführten zusätzlichen Betreuungszeiten in folgendem Umfang:

10 Betreuungsplätze in der Zeit von 06.00 Uhr bis 07.00 Uhr
10 Betreuungsplätze in der Zeit von 17.00 Uhr bis 18.00 Uhr.

Die daraus resultierenden Kosten werden ab dem Haushaltsjahr 2020 durch die Stadt Helmstedt im Rahmen der Defizitabdeckung getragen.

- - - - -

Herr Romba stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Sitzung des Rates der Stadt Helmstedt für eine Pause zu unterbrechen. Der Antrag wird mit 26 NEIN-Stimmen bei 8 JA-Stimmen sowie 2 Enthaltungen abgelehnt.



Protokoll:

Herr Cohn gibt den Sachverhalt anhand der Vorlage bekannt und verliest den Beschlussvorschlag.

Frau Niemann hat sich seinerzeit gefreut, dass die KITA St. Stephani am Förderprogramm Kita Plus teilnimmt. Dieses Programm sollte in allen KITA´s zum Standard werden. Früh- und Spätbetreuungen werden immer mehr von den Eltern in Anspruch genommen. Das Förderprogramm wurde als Modellprogramm gestartet; es war seinerzeit klar, dass die Förderung irgendwann ausläuft. Es ist im Laufe der Zeit erkannt worden, wie wichtig die Früh- und Spätbetreuung ist. In der Politik ist erkannt worden, dass die Betreuung der KITA Kinder ein zentrales Ziel ist. Daher sei der Beschlussvorschlag nur zu unterstützen.

Herr Engelke stimmt der Vorlage inhaltlich zu, allerdings bemängelt er, dass der TOP für die Tagesordnung nicht ordnungsgemäß und fristgerecht eingereicht wurde, was zur Folge hätte, dass der Beschluss ungültig sei. Bei jeder Änderung der Tagesordnung sollte über die Dringlichkeit entschieden werden.

Herr Preuß mahnt die Gleichberechtigung für alle Kindergärten an. Es stelle sich ihm die Frage, wie man mit Anträgen umgehe, wenn andere Kindergärten einen ähnlichen Antrag stellen werden. Man könne dann nicht entscheiden, dass man es einem Kindergärten gönne, einem anderen KIGA dann aber nicht. Es war von Anfang an klar, dass das Programm über einen Zeitraum von 3 Jahren laufe und bezuschusst werde. Danach müsse die Stadt für die Kosten aufkommen. Man wende dafür Geld auf, was eigentlich nicht vorhanden sei. Man müsse dann anderen Einrichtungen Geld wegnehmen, um dieses Programm weiterhin zu unterstützen. Er würde sich wünschen, wenn 2 - 3 Kindergärten diese Vorzüge erhalten würden. Er werde aber der Vorlage zustimmen.

Frau Heister-Neumann antwortet zu der Eingabe von Herrn Engelke, dass die Tagesordnung im Vorfeld der Sitzung erweitert wurde. Darüber wurden alle Ratsmitglieder per E-Mail, wie es die Geschäftsordnung des Rates vorsieht, informiert. Weiterhin wurde unter TOP 3 der Tagesordnung die Ergänzung bekanntgegeben und es wurde darüber abgestimmt. Die Änderung der Tagesordnung wurde einstimmig angenommen.

Frau Niemann stellt klar, dass nicht einzelne Kindergärten bevorzugt werden, sondern der Kindergarten St. Stephani der einizige Kindergarten war, der sich um das Projekt beworben hat.

Herr Koch geht auf die Ausführungen von Herrn Preuß ein. Die Kommune verfüge über freiwillige Leistungen. Der Rat überwache damit indirekt das korrekte Handeln der Verwaltung. Es stehen eben aber auch Mittel zur Verfügung, die für bestimmte Projekte eingesetzt werden können. Oftmals werden diese Mittel im Bereich Soziales eingesetzt. Die geplante Bezuschussung sei durch eine Fördermassnahme gewachsen. Man wünsche sich, dass sowohl Bund als auch Land begonnene Massnahmen verstätigt. Die Zahl der alleinerziehenden Mütter und Väter steige stetig an. Diese seien auf ein zusätzliches Angebot angewiesen. Die Finanzierung erfolge als Steuermitteln. Anderen Einrichtungen werde nichts weggenommen. Da die Massnahme insgesamt als sehr positiv anzusehen ist, werde er dem Beschlussvorschlag auch zustimmen.

Frau Bosse berichtet, dass sich die Kita St. Stephani vor drei Jahren auf den Weg gemacht und ihr Konzept geändert habe. Der Rat habe der Massnahme seinerzeit zugestimmt. Man war gespannt, wie dieses Angebot angenommen wird. Alle Plätze seien besetzt, was zeige, dass das Angebot bestens angenommen wird und auch weiterlaufen müsse. Daher müsse man der Vorlage auch zustimmen.

Herr Schobert trägt vor, dass der Rat der Stadt Helmstedt voraussichtlich am 12.12.2019 den Haushalt für das Jahr 2020 beschließen werde. In diesem Haushalt werden die entsprechenden finanziellen Mittel für die Fortführung der Massnahme bei St. Stephani enthalten sein. Sollte der Rat dem Haushalt zustimmen, so ist auch die Fortführung des Programmes gesichert.

Herr Ide betont, dass ein Modell geschaffen wurde, welches dringend notwendig war und auch weiterhin dringend notwendig ist. Sowohl ein Bedarf als auch eine Dringlichkeit seien vorhanden. Daher sollte man mit breiter Mehrheit der Vorlage zustimmen.

Herr Preuß stellt klar, dass er nicht gegen die Massnahme sei, sondern dass es ihm wesentlich lieber wäre, wenn noch mehr Einrichtungen in den Genuss der Bezuschussung kommen würden.

Der Rat der Stadt Helmstedt fasst einstimmig den nachfolgenden


TOP 32 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019

Beschluss:

Gemäß § 115 NKomVG wird die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 in der beratenden Fassung beschlossen.

Das mit der 1. Nachtragshaushaltssatzung veränderte Investitionsprogramm der Stadt Helmstedt für den Planungszeitraum 2018 bis 2022 wird in der beratenen Fassung festgesetzt.



Protokoll:

Herr Kalisch gibt den Sachverhalt anhand der Vorlage bekannt und verliest den Beschlussvorschlag.

Herr Schobert geht auf einige prägende Punkte des Nachtragshaushaltes ein. Für die Laufbahnsanierung im Maschstadion werden entsprechende Mittel zur Verfügung gestellt. Es werden die Weichen für das Baugebiet St. Stephani gestellt. Abgesichert werde zudem die Kostensteigerung beim Bau des Feuerwehrgerätehauses Offleben-Reinsdorf.

Der Rat der Stadt Helmstedt fasst einstimmig - bei zwei Enthaltungen - den nachfolgenden


TOP 33 Haushalt der Stadt Helmstedt für das Haushaltsjahr 2020; a) Haushaltssatzung einschl. Haushaltsplan mit Stellenplan, b) Investitionsprogramm, c) Haushaltssicherungskonzept einschl. Haushaltssicherungsbericht

Protokoll:

Der Punkt wurde von der Tagesordnung abgesetzt.


TOP 34 Bekanntgaben  
TOP 34.1 Zeitplanung für die Aufstellung des Haushaltsplans 2021

Protokoll:

Der Punkt wurde von der Tagesordnung abgesetzt.


TOP 34.2 Außerplanmäßige Auszahlung im Haushaltsjahr 2019

Protokoll:

Frau Heister-Neumann verweist auf die schriftlich vorliegende Bekanntgabe.

Die Mitglieder des Rates nehmen die Bekanntgabe zur Kenntnis.


TOP 34.3 Unterrichtung über eine Eilentscheidung gemäß § 89 S.3 NKomVG; Neubeschaffung eines Spielgerätes für das Waldbad Birkerteich

Protokoll:

Frau Heister-Neumann verweist auf die schriftlich vorliegende Bekanntgabe.

Die Mitglieder des Rates nehmen die Bekanntgabe zur Kenntnis.


TOP 34.4 Landesrichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Sportstättenbaus; hier: Förderantrag für die Erneuerung der Laufbahn und anderer kunststoffbelegter Anlagenteile im städtischen Maschstadion in Helmstedt

Protokoll:

Frau Heister-Neumann verweist auf die schriftlich vorliegende Bekanntgabe.

Die Mitglieder des Rates nehmen die Bekanntgabe zur Kenntnis.


TOP 35 Anträge und Anfragen

Protokoll:

Herr Waterkamp bemängelt, dass es im Bereich der Toiletten sehr stark nach Zigarettenqualm rieche. Dies könne eigentlich nicht sein, da das Rauchen in öffentlichen Gebäuden untersagt sei. Er bitte zu prüfen, ob der Geruch evtl. durch einen technischen Defekt hervorgerufen wurde.

 
TOP 36 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Den anwesenden Einwohnern wird erneut Gelegenheit gegeben, sich zu den Tagesordnungspunkten und zu sonstigen Angelegenheiten der Gemeinde zu äußern, sowie Fragen an die Ratsmitglieder und die Verwaltung zu stellen. Hiervon wird jedoch kein Gebrauch gemacht.

Sodann beendet die Ratsvorsitzende um 19:30 Uhr den öffentlichen Teil der Sitzung des Rates der Stadt Helmstedt.

Es schließt sich eine 5minütige Pause an.

 

Zurück zur Übersicht

Stadtverwaltung Helmstedt
E-Mail:     rathaus@stadt-helmstedt.de
Telefon:   05351 17-0
Fax:        05351 17-7001
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 9.00 bis 12.00 Uhr

Tourismus/Bürgerinfo:
E-Mail:     tourismus@stadt-helmstedt.de
Telefon:   05351 171717
Fax:        05351 171718

Öffnungszeiten Bürgerbüro Helmstedt
Montag: 08.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag: 08.00 bis 12.00 Uhr & 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Mittwoch: 08.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 08.00 bis 12.00 Uhr & 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag: nur nach Terminvereinbarung
Samstag: 10.00 bis 12.00 Uhr

Öffnungszeiten Bürgerbüro Büddenstedt
Montag: 14:00 bis 16:00 Uhr

© 2023 Stadt Helmstedt ǀ Impressum  ǀ Datenschutz  ǀ Sitemap