Abwasserentsorgung Helmstedt (AEH)
- 2. Änderung der Abwassergebührensatzung
Beschluss:
Die 2. Satzung zur Änderung der Abwassergebührensatzung vom 01.01.2013 wird in der anliegenden veränderten Fassung beschlossen und tritt zum 01.01.2015 in Kraft. Anmerkung: Die im Beschluss genannte Anlage hat der Vorlage beigelegen.
Protokoll:
Herr Rohm verweist auf die Vorlage. Herr Geisler erläutert diese und macht darauf aufmerksam, dass die Purena darum gebeten habe, eine Formulierung in § 3 (5) Abs. 2 wie folgt zu ändern:
Im Stadtgebiet von Helmstedt sowie den Ortsteilen Emmerstedt und Bad Helmstedt sind Absetzzähler auf Kosten des Gebührenpflichtigen durch ein fachkundiges Installationsunternehmen frostfrei und fest in das Rohrleitungssystem mittels Wasserzählerhaltung mit vorgeschaltetem Absperrventil (Rohrnetz entfällt) integriert einzubauen und zu verplomben.
Der Betriebsausschuss erklärt sich hiermit einverstanden und fasst einstimmig folgenden
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