Termine

Sitzungstermine, Tagesordnungen und Vorlagen

Hier finden Sie nicht nur die aktuellen Sitzungstermine, sondern können sich auch Tagesordnungen und Vorlagen aus vergangenen Sitzungen anzeigen lassen.
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Besonderheit: Die Sitzungen der Ortsräte Emmerstedt, Büddenstedt und Offleben beginnen zur u. a. Uhrzeit mit einem nichtöffentlichen Teil. Der öffentliche Teil folgt dann ca. 30 Minuten später.

Rat

Donnerstag, 27. Juni 2019 , 17:00 Uhr
Ratssaal des Rathauses Helmstedt, Markt 1, 38350 Helmstedt



TOP 1 Eröffnung der Sitzung

Protokoll:

Die Ratsvorsitzende Elisabeth Heister-Neumann eröffnet den öffentlichen Teil der Sitzung des Rates der Stadt Helmstedt und begrüßt die Anwesenden.

Sie gratuliert allen Ratsmitgliedern, die seit der vergangenen Ratssitzung Geburtstag hatten. Am Tag der Ratssitzung hat Herr Stein Geburtstag, ihm wird ein Ständchen gesungen.

 
TOP 2 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Protokoll:

Die Ratsvorsitzende stellt die ordnungsgemäße Ladung und auch die Beschlussfähigkeit des Rates der Stadt Helmstedt fest, nachdem der Protokollführer die Anwesenheit der Ratsmitglieder festgehalten hat.

Frau Heister-Neumann geht vorab auf § 8 der Geschäftsordnung des Rates - Anträge zur Geschäftsordnung - ein. Es ging in der vergangenen Ratssitzung um die Auslegung der Bestimmung zu § 8 Abs. 1 Buchst. b). Sie hat sich im Nachgang der Sitzung an den Nds. Städtetag gewendet und um Aufklärung gebeten, ob die Punkte unter Buchstabe b einzeln oder nur in Kombination beantragt werden können. Der Nds. Städtetag antwortete, dass die Formulierung der Mustergeschäftsordnung den kommunalen Spitzenverbänden entspreche. Der Antrag auf Schluss der Debatte könne nur in Verbindung mit dem Antrag auf Schließen der Rednerliste gestellt werden. Hintergrund dabei sei, dass die Rechtssprechung sehr hohe Anforderungen an die Zulässigkeit eines Beschlusses zum Schluss der Debatte stelle. Dies bedeute, dass jedes Ratsmitglied theoretisch die Gelegenheit gehabt haben muss, vor dem Schluss der Debatte seine Einschätzung zu dem Thema äußern zu können. Deshalb könne nach der Rechtssprechung und Auslegung des OVG Lüneburg eine Debatte nicht beendet werden, ohne dass jedes Ratsmitglied Gelegenheit hatte, seine Position darzulegen. Für die Zukunft bedeute dies, dass, wenn der Antrag gestellt wird, eine Abfrage erfolge, ob noch jemand den Wunsch habe, zu der Sache zu sprechen. Damit werde jedem Ratsmitglied noch einmal die Möglichkeit gegeben, sich zu der Thematik zu äußern. Wenn sich dann niemand meldet, könne man die Rednerliste schließen und die Debatte beenden.

 
TOP 3 Feststellung der Tagesordnung

Protokoll:

Bürgermeister Wittich Schobert beantragt, die TOP 25 „Bauleitplanung Helmstedt; Bebauungsplan D 387 ”Westumgehung/Braunschweiger Tor” – Aufstellungsbeschluss und TOP 32 Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 von der Tagesordnung abzusetzen. Die TOP 36 „Laufbahnsanierung Maschstadion“ und TOP 37 „Abberufung von Herrn Wolfram Wrede und Berufung von Frau Meike Jenzen-Kociok als beratendes Mitglied im Ausschuss für Wirtschaft und Stadtentwicklung (AWS) sowie die Bekanntgabe Kindertagesstätte Streplingerode als TOP 35.5 werden neu in die Tagesordnung aufgenommen.

Herr Winkelmann beantragt, den TOP 31 "Zukunftsentscheidung Hallenbad Büddenstedt" vorzuziehen und nach TOP 7 zu beraten.

Herr Koch zieht den Antrag der SPD-Fraktion zu TOP 34 zurück. Die Thematik soll zunächst in der AG Schulentwicklungsplanung beraten werden und dann ein gemeinsamer überarbeiteter Antrag gestellt werden.

Frau Heister-Neumann lässt über die Änderungen abstimmen. Diese werden einstimmig angenommen. Sodann stellt sie die geänderte Tagesordnung fest.

 
TOP 4 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Den anwesenden Einwohnern wird Gelegenheit gegeben, sich zu den Tagesordnungspunkten und zu sonstigen Angelegenheiten der Gemeinde zu äußern, sowie Fragen an die Ratsmitglieder und die Verwaltung zu stellen. Hiervon wird in einem Fall zum Thema "Entnahme von Bienenvölkern, Herr Dörr" Gebrauch gemacht.

Frau Heister-Neumann trägt eine Antwort auf eine Mail von Herrn Dörr vor. Die Fragestunde des Rates ermögliche Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Helmstedt, in der Ratssitzung Fragen an den Bürgermeister der Stadt Helmstedt und an die einzelnen Ratsmitglieder zu stellen. Diese Fragen sollen in einem direkten Zusammenhang mit der Funktion und Arbeit der Befragten als Amtsträger und Mandatsträger stehen. Hintergrundwissen einzelner Ratsmitglieder aufgrund ihrer Aus- und Fortbildung seien sehr wertvoll, gehören aber ihres Erachtens in die Privatsphäre der jeweiligen Person. Es stehe Herrn Dörr natürlich völlig frei, die jeweiligen Personen um eine gutachterliche Einschätzung zu bitten. Das gehöre aber nicht in eine Bürgerfragestunde des Rates. Frau Heister-Neumann bittet Herrn Dörr deshalb, den Beitrag zur Einwohnerfragestunde Teil 1 zurückzunehmen. Zu den gestellten Fragen von Herrn Dörr an Frau Heister-Neumann gelte zunächst das oben gesagte. Sie werde auch privat keine rechtliche Beratung und rechtliche Einschätzung zu einer Darstellung geben, deren Sachverhalt keineswegs klar belegt und wegen widersprüchlicher Aussagen auch nicht nachzuvollziehen ist.

Herr Junglas gibt zu der Thematik eine persönliche Erklärung ab. Er befinde sich seit 01.01.2016 im Ruhestand und sei daher seit diesem Zeitpunkt auch nicht mehr für die Geschäfte der laufenden Verwaltung zuständig. Diese werden nun vom Bürgermeister Wittich Schobert und dem Ersten Stadtrat Henning Konrad Otto wahrgenommen. Wenn diese Herren nun Angelegenheiten geändert haben, die Herr Junglas vorher anders gesehen habe, dann falle dies nicht mehr auf die Tätigkeit von ihm als damaliger Erster Stadtrat zurück. Er richtet den Appell an Herrn Dörr, dass dieser gern Vorschläge gegen das Insektensterben an die Fraktionen übermitteln könne. Allerdings werde Herr Junglas zu der von Herrn Dörr immer wieder aufs Neue angesprochenen Thematik keine Stellung mehr nehmen.

Herr Dörr verlässt den Sitzungssaal.

 
TOP 5 Fragestunde des Rates

Protokoll:

Herr Engelke fragt zu Punkt 18 der Tagesordnung (Erlass einer Verordnung über die Kastrations- und Kennzeichnungspflicht von Katzen in der Stadt Helmstedt) nach den Rechtsgrundlagen. Seiner Meinung nach gebe es dafür keine, da er im Internet dazu nichts gefunden habe.

Herr Engelke ist darüber informiert worden, dass in der Grundschule Pestalozzistraße bereits zum vierten Mal eine Läuseplage aufgetreten sei. Läuseplagen sollen in Helmstedt nicht selten sein. Er möchte wissen, welche Handlungsmöglichkeiten die Stadt Helmstedt hat. Es interessiert ihn, ob die Stadt sogar eine Verpflichtung im Rahmen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung habe. Weiterhin möchte er wissen, ob die Stadt Helmstedt Hygienemaßnahmen in der Schule vornehmen müsse und wie die Zusammenarbeit zwischen Schule und Stadtverwaltung sei.

Zu dem ersten Thema antwortet Herr Otto, dass die Rechtsgrundlagen in der Beschlussvorlage genannt werden. Es handelt sich dabei um § 13 b Satz 1 des Tierschutzgesetzes in der Fassung vom 18.05.2006 (BGBl. I, S. 1206) in Verbindung mit § 7 Ziffer 6 der Verordnung zur Übertragung von Ermächtigungen aufgrund bundesrechtlicher Vorschriften (Subdelegationsverordnung) vom 09.12.2011 (Nds. GVBl. 2011, S. 487) und aufgrund der §§ 1 und 55 des Nds. Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (Nds. SOG) vom 19.01.2005 (Nds. GVBl. S. 9) - in der jeweils derzeitigen Fassung.

Herr Schobert erläutert zum zweiten Fragenkomplex, dass Läuseerkrankungen und andere Erkrankungen wie z. B. Krätze nicht zu den meldepflichtigen Krankheiten gehören. Wenn dies allerdings in einer Einrichtung festgestellt wird, ist die Einrichtungsleitung (Kindergartenleitung, Schulleitung) und nicht der Träger zur Meldung nach dem Infektionsschutzgesetz beim Gesundheitsamt verpflichtet. Von dort werden ggfls. Maßnahmen geprüft. Der Stadtverwaltung seien aktuell keine Meldungen bekannt.

 
TOP 6 Bericht des Bürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde und über wichtige Beschlüsse des Verwaltungsausschusses

Protokoll:

Herr Schobert gibt bekannt, dass er eine Dienstreise in die französische Partnerstadt Vitre durchführt, um dort das 40jährige Jubiläum der Städtepartnerschaft zu feiern. Zudem habe er eine Einladung der Bürgermeisterin aus Mondeville angenommen. Dort wird er am 18.07.2019 am 75. Jahrestag der Befreiung der Normandie teilnehmen.

 
TOP 7 Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Rates vom 28.03.2019

Protokoll:

Der Rat der Stadt Helmstedt genehmigt einstimmig - bei einer Enthaltung - die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Ratssitzung am 28.03.2019.

 
TOP 31 Zukunftsentscheidung Hallenbad Büddenstedt; Änderungsantrag zur V057/19

Beschluss:

Das Hallenbad Büddenstedt wird kurzfristig vorläufig substanzerhaltend geschlossen. Bis zum 31.12.2019 wird ein Trägerverein gegründet, auf den Eigentum und Betrieb des Bades in 2020 übertragen werden. Der Trägerverein wird das Bad sanieren und von der Stadt Helmstedt jährlich einen Zuschuss für den Betrieb erhalten. Über die Höhe des Zuschusses wird im Rahmen des Haushaltes 2020 oder 2021 entschieden. Ist eine Übertragung auf einen Trägerverein nicht möglich, bleibt das Bad endgültig geschlossen. Die Verwaltung unterstützt die Bildung eines Trägervereins mit der Bereitstellung von Informationen und der Antragstellung für Zuschüsse.



Protokoll:

Frau Schadebrodt gibt den Sachverhalt anhand der Vorlage bekannt und verliest den Beschlussvorschlag.

Für Herrn Strümpel wurde bei dem Beschlussvorschlag hart gearbeitet. Es ist ein guter und tragfähiger Kompromiss entstanden. Die Basis dazu ist der Antrag des Ortsrates Büddenstedt. Einige kleine Veränderungen wurde vorgenommen, damit es zu mehr Klarheit komme. Im Zuge der Fusionsberatungen habe niemand geahnt, welchen Investitionsstau es im Hallenbad Büddenstedt geben würde. Das Bad wurde aus gesundheitlichen Gründen vorläufig geschlossen. Insofern habe die aktuelle Situation nichts mit der Fusion zu tun. Die Büddenstedter und die Offlebener verbinden sehr viel Positives mit dem Bad. Das große Engagement der Ortsräte und vor allem vom Büddenstedter Ortsbürgermeister Dirk Zogbaum wird von ihm gelobt. Es müsse nun ausgelotet werden, ob das Bad mit Hilfe eines Trägervereins erhalten bleiben kann. Die SPD-Fraktion werde dem Beschlussvorschlag zustimmen.

Herr Winkelmann macht für die Grüne Gruppe deutlich, dass sie den Kompromissvorschlag mittragen werde. Dieser gebe den Büddenstedtern die Chance, das Bad auch weiterhin zu erhalten. Es müssen aber zunächst Verantwortliche für den Trägerverein gefunden werden. Für die Sanierung des maroden Bades müssten 1 Mill. Euro aufgebracht werden, für die Unterhaltung und Personalkosten müsse man dann jährlich ca. 300.000 Euro einplanen. Man müsse festhalten, dass dort anscheinend in den vergangenen 20 Jahren kaum investiert wurde. Lt. Beschlussvorschlag werde sich die Stadt an den jährlichen Kosten beteiligen, sofern die Sanierung und die Bildung eines Trägervereins gelingt. Durch die sich in den nächsten Jahren verändernde Haushaltslage der Stadt Helmstedt werde es sehr schwierig, die jährliche Summe aufzubringen. Aus Sicht der Grünen Gruppe müsse der Trägerverein kontinuierlich zur Unterhaltung des Bades beitragen.

Herr Dr. Weferling bringt zum Ausdruck, dass auch die CDU-Fraktion dem Kompromissvorschlag zustimmen werde. Es stehe nun ausreichend Zeit zur Verfügung, um einen Trägerverein zu gründen. Die Stadt werde dann bereit sein, dem Trägerverein unter die Arme zu greifen.

Herr Preuß gibt einen Rückblick auf den vergangenen Wahlkampf. Dort sei immer wieder versprochen worden, dass alle 3 Bäder in Helmstedt erhalten bleiben sollen. Man habe dabei sehr blauäugig gehandelt. Man könne sich jetzt nicht hinstellen und behaupten, dass man den schlechten Zustand des Bades nicht kennen konnte. Man hätte sich vorher ausreichend erkundigen müssen. Die 3 Bäder werden der Stadt Helmstedt finanziell des Genick brechen. Seiner Meinung nach werde es nicht gelingen, einen Trägerverein auf die Beine zu stellen. Selbst wenn es zu einer Gründung eines Vereines kommen sollte, werde dieser nicht in der Lage sein, mindestens die Hälfte der Kosten zu übernehmen. Trotzdem werde er dem Beschlussvorschlag zustimmen, um den Büddenstedtern die Chance nicht zu nehmen.

Frau Schadebrodt kann für die Gruppe FDP/HWG berichten, dass man dem Kompromissvorschlag ebenfalls folgen werde. Alle Beteiligten haben eine Chance verdient, dass das Bad erhalten bleibt. Man hoffe, dass eine für alle tragfähige Regelung gefunden wird.

Für Herrn Engelke werde hier Augenwischerei betrieben. Der Rat drücke sich um eine endgültige Entscheidung. Er werde sich aber trotzdem dem Beschlussvorschlag anschließen. Das sei eine rein optische Entscheidung, wie so oft im Rat.

Herr Schobert lobt die Diskussionen in den Ortsräten Büddenstedt und Offleben. Obwohl der Anlass zu den Diskussionen für alle sehr emotional gewesen sei, wurde stets konstruktiv und fair diskutiert. Dies sei in der heutigen Zeit keine Selbstverständlichkeit. Er habe den Eindruck gewonnen, dass sowohl die Bevölkerung als auch diejenigen, die die Schwimmhalle Büddenstedt schätzen gelernt haben, versuchen, eine Lösung in der schwierigen Situation zu finden.

Herr Engelke stellt noch einmal klar, dass er sich für den Erhalt des Bades einsetze. Dies sei auch im Interesse der Bevölkerung. Er hatte seinerzeit der Braunschweiger Zeitung seine Meinung, auch zur Wirtschaftlichkeit, mitgeteilt, allerdings wurde dies nicht veröffentlicht. Er empfiehlt, dass es eine Begehung zusammen mit dem Gutachter geben solle.

Frau Bosse wehrt sich gegen die Aussage von Herrn Engelke, dass optische Entscheidungen im Rat getroffen werden. Man habe lang und ausgiebig über die Thematik diskutiert und sei nun zu einem guten Kompromiss gekommen.

Der Rat der Stadt Helmstedt fasst einstimmig den folgenden



TOP 8 Abberufung von Frau Andrea Zerrath und Berufung von Herrn Dirk Korzinovski als beratendes Mitglied im Ausschuss für Jugend, Familie und Soziales (AJFS)

Beschluss:

Der Rat der Stadt Helmstedt beruft das beratende Mitglied Frau Andrea Zerrath als Vertreterin für die Arbeitsgemeinschaft der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege im Landkreis Helmstedt (AGW) im Ausschuss für Jugend, Familie und Sport ab und beruft gemäß § 71 Abs.7 NKomVG als neues beratendes Mitglied vertretend für die AWG Herrn Dirk Korzinovski in den Ausschuss für Jugend, Familie und Sport.



Protokoll:

Frau Altrock gibt den Sachverhalt anhand der Vorlage bekannt und verliest den Beschlussvorschlag.

Der Rat der Stadt Helmstedt fasst einstimmig den folgenden


TOP 9 Berufung eines zusätzlichen beratenden Mitgliedes im Ausschuss für Jugend, Familie und Soziales (AJFS)

Beschluss:

Der Rat der Stadt Helmstedt beruft gemäß § 71 Abs.7 NKomVG Herrn Wolfgang Schmidt als zusätzliches beratendes Mitglied sowie Herrn Ulrich Ochsendorf als stellvertretendes beratendes Mitglied für den Seniorenbeirat der Stadt Helmstedt in den Ausschuss für Jugend, Familie und Soziales.



Protokoll:

Frau Ahrendts gibt den Sachverhalt anhand der Vorlage bekannt und verliest den Beschlussvorschlag.

Der Rat der Stadt Helmstedt fasst einstimmig den folgenden


TOP 10 Artikelsatzung zur Regelung der Umsatzsteuerpflicht in den Gebührensatzungen und Entgeltregelungen der Stadt Helmstedt

Beschluss:

Die nachstehend aufgeführten und in der Anlage zur Vorlage V061/2019 beigefügten Satzungen, Gebührenordnungen, Nutzungsordnungen und Richtlinien werden in der vorgelegten Form beschlossen. Sie treten ab sofort in Kraft:

1. Satzung der Stadt Helmstedt über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis (Verwaltungskostensatzung)

2. Satzung über die Erhebung von Marktstandsgebühren in der Stadt Helmstedt (Marktgebührensatzung)

3. Benutzungsordnung für die Stadtbücherei Helmstedt (einschl. Artothek)

4. Nutzungsordnung für das Jugendfreizeit- und Bildungszentrum Helmstedt Stadtjugendpflege

5. Benutzungsordnung für die Überlassung von Schulräumen sowie der Mehrzweckhalle Ostendorf und der Turnhalle Emmerstedt für die außerschulische Benutzung

6. Entgeltordnung über die Erhebung von Entgelten für die Benutzung der städtischen Kindertagesstätten

7. Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigung in der Stadt Helmstedt (Abwassergebührensatzung)



Protokoll:

Frau Girod-Blöhm gibt den Sachverhalt anhand der Vorlage bekannt und verliest den Beschlussvorschlag.

Der Rat der Stadt Helmstedt fasst einstimmig den folgenden


TOP 11 Entlassung des Ortsbrandmeisters der Ortsfeuerwehr Emmerstedt Herrn Karsten Dierking aus dem Ehrenbeamtenverhältnis

Beschluss:

Herr Karsten Dierking wird aufgrund seines schriftlichen Antrages vom 21.02.2019 mit Ablauf des 30.06.2019 aus dem Ehrenbeamtenverhältnis als Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Emmerstedt entlassen.



Protokoll:

Herr Diedrich gibt den Sachverhalt anhand der Vorlage bekannt und verliest den Beschlussvorschlag.

Der Rat der Stadt Helmstedt fasst einstimmig den folgenden


TOP 12 Entlassung des stellvertretenden Ortsbrandmeisters und Ernennung als Ortsbrandmeisters der Ortsfeuerwehr Emmerstedt von Herrn Matthias Müller

Beschluss:

Der 1. Hauptlöschmeister Matthias Müller, geb. am 15.06.1971, wird mit Ablauf des 30.06.2019 aus dem Ehrenbeamtenverhältnis als stellvertretender Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Emmerstedt entlassen und mit Wirkung ab 01.07.2019 unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis für die Dauer von sechs Jahren zum Ortsbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr Helmstedt - Ortsfeuerwehr Emmerstedt - ernannt.



Protokoll:

Herr Dinter gibt den Sachverhalt anhand der Vorlage bekannt und verliest den Beschlussvorschlag.

Der Rat der Stadt Helmstedt fasst einstimmig den folgenden


TOP 13 Ernennung des stellvertretenden Ortsbrandmeisters der Ortsfeuerwehr Emmerstedt Herrn Manuel Schrader

Beschluss:

Der Hauptfeuerwehrmann Manuel Schrader, geb. am 14.08.1981, wird mit Wirkung vom 01.07.2019 unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis für die Dauer von sechs Jahren zum stellvertretenden Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Emmerstedt ernannt.



Protokoll:

Herr Cohn gibt den Sachverhalt anhand der Vorlage bekannt und verliest den Beschlussvorschlag.

Der Rat der Stadt Helmstedt fasst einstimmig den folgenden


TOP 14 Entlassung des stellvertretenden Ortsbrandmeisters der Ortsfeuerwehr Helmstedt Herrn Marc Blumenberg aus dem Ehrenbeamtenverhältnis

Beschluss:

Herr Marc Blumenberg wird aufgrund seines schriftlichen Antrages vom 07.03.2019 mit Ablauf des 30.06.2019 aus dem Ehrenbeamtenverhältnis als stellvertretender Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Helmstedt entlassen.



Protokoll:

Herr Schünemann gibt den Sachverhalt anhand der Vorlage bekannt und verliest den Beschlussvorschlag.

Der Rat der Stadt Helmstedt fasst einstimmig den folgenden


TOP 15 Ernennung des stellvertretenden Ortsbrandmeisters der Ortsfeuerwehr Helmstedt Herrn Nikolas Walther

Beschluss:

Der Hauptfeuerwehrmann Nikolas Walther, geb. am 07.07.1993, wird mit Wirkung vom 01.07.2019 unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis für die Dauer von sechs Jahren zum stellvertretenden Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Helmstedt ernannt.



Protokoll:

Frau Radeck gibt den Sachverhalt anhand der Vorlage bekannt und verliest den Beschlussvorschlag.

Der Rat der Stadt Helmstedt fasst einstimmig den folgenden


TOP 16 Entsendung von Mitarbeiter/innen der Stadt Helmstedt in den Stiftungsvorstand der Stiftung “Johannes-Waisenhaus zu Helmstedt”

Beschluss:

Gemäß § 5 (1) der Stiftung „Johannes-Waisenhaus zu Helmstedt“ entsendet die Stadt Helmstedt aus den Reihen der Verwaltung den städtischen Mitarbeiter Thomas Bode und die städtische Mitarbeiterin Tanja Wenzel in den Stiftungsvorstand.



Protokoll:

Frau Rosinski gibt den Sachverhalt anhand der Vorlage bekannt und verliest den Beschlussvorschlag.

Der Rat der Stadt Helmstedt fasst einstimmig den folgenden


TOP 17 Bestellung einer stellvertretenden Gleichstellungsbeauftragten bei der Stadt Helmstedt

Beschluss:

Der Rat der Stadt Helmstedt beruft nach § 8 Abs. 2 Satz 3 NKomVG die städtische Beschäftigte Frau Bettina Hilbl mit Wirkung vom 01.07.2019 zur stellvertretenden Gleichstellungsbeauftragten der Stadt Helmstedt mit durchschnittlich 4 Wochenstunden.



Protokoll:

Frau Niemann gibt den Sachverhalt anhand der Vorlage bekannt und verliest den Beschlussvorschlag.

Der Rat der Stadt Helmstedt fasst einstimmig den folgenden


TOP 18 Antrag der CDU-Ratsfraktion: Erlass einer Verordnung über die Kastrations- und Kennzeichnungspflicht von Katzen in der Stadt Helmstedt

Beschluss:

Die in der Anlage beigefügte Verordnung über die Kastrations- und Kennzeichnungspflicht von Katzen in der Stadt Helmstedt wird beschlossen. Die Verordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung im Amtsblatt des Landkreises Helmstedt in Kraft.

Anmerkung: Die im Beschluss genannte Anlage hat der Vorlage beigelegen.



Protokoll:

Herr Romba gibt den Sachverhalt anhand der Vorlage bekannt und verliest den Beschlussvorschlag.

Herr Reinhold bringt für die AfD-Fraktion zum Ausdruck, dass man dem Beschlussvorschlag nicht zustimmen werde. Hintergrund für den Antrag der CDU war die ständig steigende Zahl an herrenlosen, freilebenden Katzen. Nach Ansicht der AfD sei dies nicht mehr der Fall. Katzen seien schon immer für das Fangen von Mäusen und Ratten im Einsatz. Gerade die Landwirtschaft sei auf Katzen angewiesen. Sie erfüllen daher auch einen wichtigen Zweck. Katzen stellen zudem keine ordnungsrechtliche Gefahr dar. Auch müssen die Tiere im Winter nicht qualvoll leiden, wie in der Diskussion teilweise dargestellt wurde. Es gebe durchaus andere Tiere wie den Wolf, den es einzudämmen gelte. Aus seiner Sicht werde mit einer Verordnung "mit Kanonen auf Spatzen geschossen". Es gebe auch bereits Gerichtsverfahren, in denen es darum gehe, dass die Mikrochips Auslöser für Krebs und andere Krankheiten sein können. Mehrere Veterinäre vertreten ebenfalls diese Meinung. Man dürfe sich nicht daran beteiligen, dass man die Tiere der Krebsgefahr aussetze.

Herr Preuß führt zur Historie in Emmerstedt aus. Es gab in einem Bereich ein Problem mit der großen Anzahl an herrenlosen Katzen. Diese wurden aber teilweise von den Anwohnern angefüttert. Aus seiner Sicht seien nicht die Katzen das Problem, sondern vielmehr das Verhalten der Menschen. Selbst wenn die Tiere gechipt sind, sei es mehr als problematisch, die Tiere bzw. die Halter zu überwachen. Aus seiner Sicht gebe es momentan keine Gefahr durch herrenlose Katzen und daher werde er gegen den Beschlussvorschlag stimmen.

Herr Engelke hat zu dem Thema eine Internetabfrage durchgeführt. Die Daten waren jedoch nicht auswertbar, da es überwiegend um die Einhaltung der Rechtsgrundlagen und die unmittelbaren Vorteile der Stadt Helmstedt ging. Er trage den Beschlussvorschlag nicht zu 100 Prozent mit. Eine Kastration erachte er als sinnvoll, jedoch sei er gegen eine Kennzeichnungspflicht mittels Chip. Dadurch entstünden weitere Kosten für die Katzenhalter. Man greife mit einer solchen Regelung auch in die Bürgerrechte ein. Er stellt daher den Änderungsantrag, dass die Registrierungspflicht und somit der § 3 der Verordnung entfallen soll. Zudem stellt er den Antrag, dass der § 4 - Ordnungswidrigkeiten - entfallen solle, da eine Bestrafung sehr schwierig sei, wenn keine Überwachung stattfinden werde.

Herr Schobert vertritt die Meinung, dass das Leben in einem Tierheim für Katzen nicht artgerecht und somit auch qualvoll sei. Zudem müsse der Steuerzahler für im Tierheim untergebrachte Katzen zahlen. Daher müsse es das Ziel sein, so wenig wie möglich herrenlose, freilaufende Katzen zu haben.

Herr Schünemann könnte sich der Verordnung anschließen, wenn es ausschließlich um streunende Katzen gehen würde. Allerdings decke die vorliegende Verordnung alle Katzen und somit auch alle Katzenhalter ab. Und all diese Katzen sollen nun kastriert und gechipt werden. Damit könne er sich nicht einverstanden erklären. Momentan gebe es durch streunende Katzen keine Probleme mehr. In diesem Zusammenhang erwähnt er die vorübergehend große Anzahl an herrenlosen Katzen im Ortsteil Emmerstedt. Auch die Verwaltung konnte ihm bislang keinen Bereich nennen, in dem eine Gefahr durch streunende Katzen bestehe. Ortsratsmitglied Herr Alder halte die vorliegende Verordnung zudem als nicht gerichtsfest.

Frau Radeck berichtet, dass bereits sehr viele Städte in Niedersachsen eine Kastrationspflicht eingeführt haben. Der Landestierschutzverband Niedersachsen forderte im Jahr 2018 alle Kommunen auf, Verordnungen zu erlassen. Je mehr Katzen in den Haushalten leben, desto mehr freilebende Katzen gebe es auch. Ausgesetzte, zurückgelassene und entlaufene  Hauskatzen seien nicht an das Leben in freier Natur gewöhnt. Aus Tierschutzsicht sei das Leben dieser Tiere sehr bedenklich. Die hiesigen Tierheime seien mittlerweile überfüllt. Desweiteren gehe es aber auch um Naturschutz. Freilaufende Katzen stellen eine Gefahr für die Singvogelpopulation dar. Jungvögel seien den Katzen hilflos ausgeliefert. Die Stadt Helmstedt müsse nun ihrer Pflicht nachkommen und der Verantwortung gerecht werden. Die CDU werde der Verordnung zustimmen.

Herr Engelke stellt noch einmal klar, dass er nur der Kennzeichnungspflicht widerspreche, nicht aber der Kastrationspflicht. Zudem wolle er auch prüfen, ob eine Kennzeichnungspflicht zur Krankheit der Tiere führe.

Herr Romba führt aus, dass die CDU-Fraktion den Antrag gestellt habe, die Satzung der ehem. Gemeinde Büddenstedt zu übernehmen. Der Wunsch des Tierschutzes wurde an die CDU herangetragen. Helmstedt sei die einzige Kommune in der Umgebung, die keine entsprechende Satzung habe. Er selbst kann von herumstreunenden Katzen in der Gartenstadt berichten. Der eigentliche Hintergrund der Regelung soll sein, dass der Tierschutzverein Mittel vom Land Niedersachsen für die Kastration der Katzen bekommen kann. Dies gehe allerdings nur mit einer Verordnung. 200.000 € stelle das Land über die Tierärztekammer jedes Jahr zur Verfügung.

Herr Gehrke werde gegen die Vorlage stimmen. Die aufgeführten und vorgetragenen Gründe haben nicht zur Überzeugung geführt. Eine Bezuschussung zur Kastration können nur Tierschutzvereine und Tierheime beantragen. Der private Katzenhalter habe nicht die Möglichkeit. Für ihn fehle die Grundlage für die Verordnung. Lt. Verwaltung sei die ständig steigende Zahl an herrenlosen Katzen die Grundlage für die Verordnung. Allerdings gab es auf seine Nachfrage keine belegbaren Zahlen für die Stadt Helmstedt. Persönlich habe er beobachtet, dass es momentan kaum herumstreunende Katzen gebe. Dies sei vor ca. 5 Jahren noch anders gewesen. Er sei häufig mit seinem Hund unterwegs und halte dabei die Augen offen. Eine Gefahr durch herrenlose Katzen gebe es nicht. Zudem spreche er sich gegen jede Form von Satzungen aus, die nicht kontrollierbar seien.

Für Herrn Preuß entstehen durch die Überwachung wesentliche höhere Kosten, da dann zusätzliches Personal eingestellt werden müsste. Diese Kosten übersteigen um ein Vielfaches die Zuschüsse, die die Tierheime vom Land anfordern können. Zudem habe er ein Problem mit § 2 der Verordnung. Für Katzen, die jünger als 5 Monate sind, gelte eine Ausnahme. Katzen seien schon viel früher in der Freiheit unterwegs. Dies sei daher nicht gerecht. Dem Beschlussvorschlag sollte man nicht folgen.

Herr Stein sieht den Tierschutz als Staatsziel an. Das Katzenleid soll eingedämmt werden. Die Verordnung sieht vor, dass die Katzen mit einem Mikrochip versehen oder dass sie tätowiert werden. Man müsse sich nicht für einen Mikrochip entscheiden, der evtl. gesundheitsgefährdend sei, sondern man könne die Katzen auch tätowieren lassen. Hunde müssen schon seit längerer Zeit gechipt oder tätowiert sein, müssen registriert und haftpflichtversichert sein. Hunde sind in aller Regel nur mit ihrem Besitzer unterwegs. Somit habe man bei Vergehen den Zugriff auf den Besitzer. Bei Katzen stellt sich dies anders dar. Auch für die Katzenbesitzer sei eine Tätowierurng von Vorteil, denn entlaufene Katzen oder Katzen, die zu Tode kommen, können so dem Besitzer zugeordnet werden.

Herr Fox spricht sich klar gegen die Einführung einer Verordnung aus. Er wohne in der Nähe der Autobahn und könne berichten, dass es keine Probleme mit herumstreunenden herrenlosen Katzen gebe.

Frau Heister-Neumann lässt zunächst über die Änderungsanträge von Herrn Engelke abstimmen.

1. Antrag: Streichung des § 3 (Registrierung), 2 JA-Stimmen, 25 NEIN-Stimmen, 6 Enthaltungen -> Antrag abgelehnt

2. Antrag: Streichung des § 4 (Ordnungswidrigkeiten), 2 JA-Stimmen, 27 NEIN-Stimmen, 4 Enthaltungen -> Antrag abgelehnt

Sodann lässt Frau Heister-Neumann über die Ursprungsvorlage abstimmen.  Der Rat der Stadt Helmstedt fasst mit 22 JA-Stimmen bei 11 NEIN-Stimmen den folgenden


TOP 19 Beschluss über den Jahresabschluss 2014 der Gemeinde Büddenstedt

Beschluss:

1. Der Jahresabschluss 2014 der Gemeinde Büddenstedt wird gem. § 129 Abs. 1 NKomVG beschlossen.

2. Der Jahresüberschuss i. H. v. 3.309.938,79 € wird auf die neue Rechnung vorgetragen.

3. Der Rat erteilt dem ehemaligen Bürgermeister der Gemeinde Büddenstedt für die Führung der Haushaltswirtschaft im Haushaltsjahr 2014 keine Entlastung.



Protokoll:

Herr Winkelmann gibt den Sachverhalt anhand der Vorlage bekannt und verliest den Beschlussvorschlag.

Der Rat der Stadt Helmstedt fasst einstimmig - bei 3 Enthaltungen - den folgenden


TOP 20 Neuwahl eines Vertreters der Stadt Helmstedt für den Aufsichtsrat der Kreis-Wohnungsbaugesellschaft Helmstedt mbH

Beschluss:

Als Mitglied für den Aufsichtsrat der Kreis-Wohnungsbaugesellschaft Helmstedt mbH wird Herr Hans-Henning Viedt erneut benannt.



Protokoll:

Herr Reinhold gibt den Sachverhalt anhand der Vorlage bekannt und verliest den Beschlussvorschlag.

Der Rat der Stadt Helmstedt fasst einstimmig - bei 2 Enthaltungen - den folgenden


TOP 21 Annahme von Zuwendungen durch den Rat

Beschluss:

Die in der Vorlage 085/2019 aufgeführten Zuwendungen werden angenommen.



Protokoll:

Herr Cohn gibt den Sachverhalt anhand der Vorlage bekannt und verliest den Beschlussvorschlag.

Der Rat der Stadt Helmstedt fasst einstimmig den folgenden


TOP 22 Weisungsbeschluss an den Vertreter der Stadt Helmstedt in der 82. Gesellschafterversammlung der Kraftverkehrsgesellschaft mbH Braunschweig

Beschluss:

Der Vertreter der Stadt Helmstedt in der 82. Gesellschafterversammlung der KVG mbH Braunschweig wird angewiesen, der Beschlussempfehlung des Aufsichtsrates der KVG zu folgen.

Herr Romba nimmt wieder an der Ratssitzung teil.

Herr Dinter stellt den Geschäftsordnungsantrag, eine kurze Sitzungsunterbrechung vorzunehmen. Dieser Antrag wird einstimmig - bei 5 Enthaltungen - angenommen.

Es schließt sich eine 10minütige Pause an.



Protokoll:

Herr Romba verlässt den Ratssaal.

Herr Junglas gibt den Sachverhalt anhand der Vorlage bekannt und verliest den Beschlussvorschlag.

Herr Strümpel fragt, warum Herr Romba den Ratssaal verlässt, wenn ein Weisungsbeschluss erteilt wird. Er wisse ja dann nicht, welcher Weisungsbeschluss erteilt wird.

Herr Schobert antwortet, dass Herr Romba den Ratssaal nicht hätte verlassen müssen.

Herr Junglas stellt dem Bürgermeister die Frage, ob die Aufsichtsratssitzung stattgefunden hat und ob die Beschlüsse so geblieben sind. Weiterhin möchte er wissen, wie hoch der Verlustanteil für das Jahr 2018 ist, den die Stadt Helmstedt zu tragen hat.

Herr Schobert antwortet, dass die Sitzung stattgefunden hat und die Beschlüsse so geblieben sind. Die Zahlen des Verlustanteils liegen der Stadt Helmstedt noch nicht vor. Sobald diese bekannt sind, werde er Herrn Junglas antworten.

Der Rat der Stadt Helmstedt fasst einstimmig - bei 2 Enthaltungen - den folgenden


TOP 23 Eckdatenbeschluss zum Haushalt 2020

Beschluss:

Das Defizit im Ergebnishaushalt für das Haushaltsjahr 2020 wird auf maximal 4.060.000 Euro festgesetzt. Nach dem Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit sind Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen zu entwickeln, die zu einer Reduzierung des jährlichen Fehlbedarfs auf unter 3.500.000 Euro führen.

Der Gesamtbetrag der Kreditermächtigung für Investitionen für das Haushaltsjahr 2020 wird auf einen Betrag von maximal 2.350.000 Euro gedeckelt.



Protokoll:

Herr Kalisch gibt den Sachverhalt anhand der Vorlage bekannt und verliest den Beschlussvorschlag.

Herr Junglas führt aus, dass die Haushaltsplanung der Stadt wirtschaftlich und sparsam zu erfolgen hat. Diese Vorgabe mache das Kommunalverfassungsgesetz für Bürgermeister, Verwaltung, Fachausschüsse und Rat. Mit dem Eckdatenbeschluss mache man einen wichtigen Schritt, diese Vorgabe zu erfüllen. In der Ergebnisrechnung soll das angestrebte Jahresdefizit von 4,4 Mill. Euro in der Ursprungsvorlage auf unter 3,5 Mill. Euro verringert werden. Um dieses Ziel zu erreichen, seien noch weitere Konsolidierungsvorschläge der Verwaltung nötig, die der Bürgermeister im Finanzausschuss zugesagt hat und die dann von den politischen Gremien diskutiert und abgewogen werden müssen. Im Finanzhaushalt sollten nur die Investitionen in den Haushalt aufgenommen werden, die im Planungsjahr auch zu tatsächlichen Ausgaben führen. Unter Berücksichtigung der personellen und finanziellen Möglichkeiten der Stadt musste eine Reihe von Projekten, z. B. Bahnhofssanierung, auf die Folgejahre verschoben werden. Es erfolgt eine zielorientierte Konzentration auf wesentliche Projekte wie z. B. den Bau des neuen Kindergartens im Kaisergarten (Gesamtinvestition 5,8 Mill. Euro), die Erschießung des Gewerbegebietes in Barmke Autobahn (rd. 16 Mill. Euro), sowie die Fortsetzung der Investitionen im Sanierungsgebiet Holzberg – St. Stephani. Mit dem Eckdatenbeschluss werde die Vielzahl der Projektwünsche auf das Machbare reduziert und weitere Haushaltsausgabereste in Millionenhöhe werden vermieden. Bei den Unterhaltungsaufwendungen werden klare Einsparvorgaben für die Verwaltung und die Diskussion in den Fachausschüssen gesetzt. Die SPD-Fraktion akzeptiere die Notwendigkeit, die Stadt langsamer weiterzuentwickeln als bisher geplant und werde dem Eckdatenbeschluss 2020 zustimmen.

Frau Schadebrodt bringt in Erinnerung, dass sich die Stadt Helmstedt im Zuge der Fusion mit der Gemeinde Büddenstedt verpflichtet habe, das Haushaltsdefizit ab dem Jahr 2020 auf max. 2,8 Mill. Euro zu begrenzen. Mit dem bisherigen Planungsstand von 4,4 Mill. Euro war man weit davon entfernt. In der Haushaltskonsolidierungsgruppe wurde gute Arbeit geleistet und das Defizit auf rund 4 Mill. Euro verringert. Die Verwaltung soll weitere Sparvorschläge unterbreiten, damit das Defizit auf unter 3,5 Mill. Euro gesenkt wird. Viele Sparmaßnahmen werden voraussichtlich die freiwilligen Leistungen betreffen. Die Einrichtung einer hochdotierten Stelle eines Finanzdezernenten und somit die Erhöhung der Personalkosten sehe sie als überflüssig an. Die Gruppe FDP/HWG werde trotzdem dem Beschlussvorschlag folgen. Das strukturelle Defizit könne nicht allein durch Ausgabenkürzungen ausgeglichen werden. Helmstedt habe weit unterdurchschnittlich hohe Gewerbesteuereinnahmen und zum anderen müsse man eine überdurchschnittlich hohe Kreisumlage zahlen. Müsste man nur den durchschnittlichen Satz von 47 Prozent zahlen, so würde man 2,3 Mill. Euro weniger an den Landkreis entrichten müssen.

Herr Preuß macht deutlich, dass er dem Beschlussvorschlag nicht zustimmen werde. Nach seiner Ansicht wurden nicht wirkliche Einsparungen erarbeitet, sondern es hätten nur Verschiebungen stattgefunden. Diese resultieren daraus, dass die Verwaltung momentan nicht in der Lage sei, die Projekte zeitnah zu bearbeiten. Aktuell profitiere man von hohen Gewerbesteuereinnahmen, dies werde sich allerdings in der nahen Zukunft ändern. Dann werde es noch schwieriger, dass zugesagte Defizit einzuhalten. Daher müsse man rigoroser sparen und wieder über die Schließung von Bädern nachdenken.

Herr Schobert führt aus, dass die finanzielle Lage der Stadt Helmstedt nicht positiv sei, sie sich jedoch durch die Fusion verbessert habe. Daher trage der Rat eine hohe finanzpolitische Verantwortung. Die Verschuldung wurde in den vergangenen Jahren, auch oder vor allem wegen der Fusion, von über 30 Mill. Euro auf nunmehr rund 11 Mill. Euro gesenkt. Durch wirtschaftliche Faktoren habe es die Stadt Helmstedt geschafft, immer wieder Haushaltsüberschüsse zu erzielen, die wiederum zur Schuldentilgung eingesetzt werden. Die Investitionen und die Maßnahmen, die die Stadt Helmstedt tätigt, sind in großem Maße ausgerichtet darauf, dass die Bevölkerungsstruktur und die Bevölkerungszahl stabilisiert wird und dass sich die Wirtschaftsunternehmen entwickeln können. Notwendige Investitionen in Kindertagesstätten, in die Infrastruktur und in die Schulen werden getätigt. Dies führe zu stabilen Bevölkerungszahlen. Allerdings habe man die Unsicherheit des Landkreises Helmstedt, wobei dieser im Jahr 2018 ebenfalls einen Überschuss erzielt habe. Die positive Entwicklung des Landkreises müsse sich auch auf die Kreisumlage auswirken. Die große Unbekannte sei in Zukunft die fehlende Nachzahlung von Gewerbesteuer aus dem Energiesektor. Wenn diese Zahlungen fehlen, könne man nicht mehr aus eigener Kraft einen Haushaltsausgleich erreichen. Er spricht von einer sehr positiven Arbeit der Haushaltskonsolidierungsgruppe. Es werden langfristige Strategien entwickelt, um die Finanzen der Stadt Helmstedt in den Griff zu bekommen.

Herr Strümpel widerspricht dem Bürgermeister in der Sache, dass sich die finanzielle Entwicklung der Stadt längst nicht so positiv darstelle wie von Herrn Schobert beschrieben. Die 90 Mill. Euro aus dem Kohlefonds seien längst nicht das, was man erwartet habe, wenn man die Gesamtsumme von 40 Milliarden Euro bedenke. Die 90 Mill. Euro seien für ihn eine große Enttäuschung. Zur Kreisumlage appelliert er an Frau Schadebrodt, dafür in der FDP/UWG/ZIEL Gruppe des Landkreises zu werben, die Umlage zu senken, denn ein entsprechender Antrag sei an dieser Gruppe gescheitert. In der vorherigen Wahlperiode seien sehr viel Entschuldungshilfen in den Landkreis Helmstedt geflossen. Ohne diese würde es dem Landkreis noch schlechter gehen.

Herr Junglas stellt klar, dass die positiven Haushaltsergebnisse vor allem aus Gewerbesteuernachzahlungen aus den Vorjahren resultieren. Das strukturelle Defizit der Stadt, welches bei ca. 3 Mill. Euro liege, habe sich nicht verändert. 

Herr Preuß verweist auf die Budgetierung, die vor einigen Jahren eingeführt wurde. Dies habe dazu beigetragen, dass sich die Haushaltslage verbessert habe. Die Budgetierung sei stillschweigend ausgelaufen. Im Grunde starte man mit dem Eckdatenbeschluss dort, wo man bereits schon einmal war. Er bemängelt, dass die Einzelbewerber in Arbeitsgruppen wie der Haushaltskonsolidierungsgruppe nicht vertreten sind.

Herr Koch macht deutlich, dass die demografische Entwicklung die Stadt Helmstedt vor erhebliche Herausforderungen stellt. Im Landesdurchschnitt zeigen die Zahlen der Bertelsmann Stiftung für die Stadt Helmstedt eine dramatische Entwicklung. Im Haushalt müssen daher Zukunftsprojekte zu finden sein. Dabei sei ihm das Thema Bildung sehr wichtig. Helmstedt benötige dringend wieder junge Menschen. Jungen Familien muss in Helmstedt ein attraktives Angebot unterbreitet werden. Eine vernünftige Stadtplanung sei ebenfalls Teil eines ganzen Paketes, welches man voran treiben müsse. 

Der Rat der Stadt Helmstedt fasst mit 32 JA-Stimmen bei 1 NEIN-Stimme den folgenden


TOP 24 Erweiterung der Betreuungszeiten im ev.-luth. Kindergarten St. Christophorus

Beschluss:

Dem Antrag der Kirchengemeinde St. Christophorus auf Erweiterung der vorhandenen 23-plätzigen Kiga-Vormittagsgruppe in eine kombinierte Vormittags-/Dreivierteltagsgruppe mit 13 Vormittagsplätzen (Betreuungszeit 08.00–12.00 Uhr) und 10 Dreivierteltagsplätzen (Betreuungszeit 08.00–14.00 Uhr) wird, beginnend ab dem Kindergartenjahr 2019/2020, zugestimmt.

Die entstehenden Kosten werden im Rahmen der Defizitabdeckung durch die Stadt Helmstedt getragen.



Protokoll:

Frau Grune gibt den Sachverhalt anhand der Vorlage bekannt und verliest den Beschlussvorschlag.

Frau Bosse stellt heraus, dass alle Beteiligten an einer Verbesserung des Betreuungsangebotes in der Stadt Helmstedt hervorragend arbeiten. Sie empfindet es als sehr positiv, dass der Kindergarten St. Christophorus das Betreuungsangebot eingerichtet hat. Die Einrichtung gibt den Eltern eine weitere Wahlmöglichkeit, ihr Kind zu den Zeiten betreuen zu lassen, die sich an den Bedürfnissen der Familie orientieren. Damit werde man vielen Eltern gerecht und sie werden sich über die Angebotserweiterung freuen.

Der Rat der Stadt Helmstedt fasst einstimmig den folgenden


TOP 25 Bauleitplanung Helmstedt; Bebauungsplan D 387 ”Westumgehung/Braunschweiger Tor” - Aufstellungsbeschluss -

Protokoll:

Dieser Punkt wurde von der Tagesordnung abgesetzt.


TOP 26 Flächenpotentiale für Wohnbaugebiete; Helmstedt

Beschluss:

1. Die Verwaltung wird beauftragt, prioritär die Entwicklung der Fläche „Pottkuhlenweg – Süd“ zu einem Wohnbaugebiet für Einfamilienhäuser voranzubringen.

2. Die Verwaltung wird weiterhin beauftragt, auch die Entwicklung des Wohngebietes „Auf der Klappe“ zu bearbeiten.



Protokoll:

Herr Waterkamp gibt den Sachverhalt anhand der Vorlage bekannt und verliest den Beschlussvorschlag.

Der Rat der Stadt Helmstedt fasst einstimmig den folgenden


TOP 27 Einzelhandelskonzept

Beschluss:

Dem Einzelhandelskonzept Helmstedt in der anliegenden Fassung vom 28.05.2019 wird zugestimmt.



Protokoll:

Frau Girod-Blöhm gibt den Sachverhalt anhand der Vorlage bekannt und verliest den Beschlussvorschlag.

Herr Kalisch bringt für die CDU-Fraktion zum Ausdruck, dass sie dem vorliegenden Einzelhandelskonzept zustimmen werden. Damit sei gewährleistet, dass die Stadt Helmstedt weiterhin die Einkaufsstadt zwischen den drei Städten Braunschweig, Wolfsburg und Magdeburg bleibt. Es sei gelungen, in vielen Diskussionen einzelne Mosaike wie Standortbereiche und Zentrenbereiche zu einem geglückten Gesamtbild zusammenzuführen. Vor langer Zeit wurden die Voraussetzungen für die Ansiedlung eines Real - Marktes geschaffen. Es folgten der Magdeburger Berg und die Einkaufsmöglichkeiten an der Emmerstedter Straße. Diese Einkaufsmöglichkeiten werden von den Bürgern sehr stark angenommen. Die Bedürfnisse der Bürger wurden von der Politik erkannt und es wurden Maßnahmen geschaffen, um diese Bedürfnisse zu erfüllen. Das Einzelhandelskonzept sichere diese Maßnahmen. Auch in der Zukunft werde einerseits das Warenangebot bei gleicher Flächengröße gesichert sein, andererseits habe man ein sinnvoll zusammengestelltes Sortiment für die Innenstadt festgelegt. Deshalb begrüßt die CDU ausdrücklich die im Fachausschuss mehrheitlich gefällte Entscheidung, Fahrräder und Zubehör zu den nicht zentrenrelevanten Artikeln zu nehmen. Er gibt den Hinweis, dass der Verkauf von E-Fahrrädern und E-Rollern als vorrangiges Wachstumsziel von Volkswagen angesehn wird. Daher müsse man den Autohäusern die Möglichkeit geben, in diesen Bereichen tätig zu sein. Ein wichtiger Mosaikstein sei allerdings auch die Innenstadt bzw. die Altstadt. Diese müssen erhalten bleiben, sie müsse mit Leben erfüllt werden. Junge Menschen setzen sich momentan für die Entwicklung der Zukunft ein. Diese Aufbruchstimmung gab es bereits zu seiner Jugendzeit und verweist auf einen prägenden Ausspruch des damaligen US Präsidenten Kennedy. "Fragt nicht, was der Staat für euch machen kann, sondern fragt, was ihr für den Staat machen könnt". Es könne nicht Aufgabe von Rat und Verwaltung sein, Makler für Eigentümer leerstehender Räume der Innenstadt zu sein. Durch baurechtliche und flankierende Maßnahmen schaffe man ein Wohlgefühl in der Innenstadt. Er verweist auf die Aktion "Ab in die Mitte", die weit über die Grenzen von Helmstedt hinaus Beachtung gefunden hat. Veranstaltungen wie Altstadtfest, Kulturnacht usw. locken Menschen in die Innenstadt und beleben diese. Mit der Sanierung der Innenstadt und denkmalgeschützter Häuser wurde das Ambiente in der Innenstadt aufgewertet. Der Marktplatz sei ein besonderes Juwel. Lob richtet er an dieser Stelle an Herrn Gehrke, der sehr viel Herzblut für dieses Projekt eingesetzt hat. Es sei wichtig festzuhalten, dass die Räte der Stadt viel für die Innenstadt, das Wohnzimmer, geleistet haben. Dieser Weg müsse auch weiter fortgesetzt werden. Die Parkplatzsituation dürfe dabei nicht außer Acht gelassen werden. Leider erkennen dies die Beschäftigten der Innenstadt nicht. Morgens um 9 Uhr ist der Holzberg voll besetzt. Bis um 12 Uhr finde man als Besucher keinen Parkplatz. Ab 12.15 Uhr findet man dann wieder freie Plätze. Aber genau dies wolle man nicht. Die Parkflächen in der Innenstadt sollen für die Kunden der Innenstadt zur Verfügung stehen und nicht für die Beschäftigten. Hier sei schnelles Handeln gefordert. Das Einzelhandelskonzept sei ein guter Wegweiser zum Erhalt der Stadt Helmstedt als Einkaufsstadt.

Frau Schadebrodt vergleicht die Innenstadt mit einem Bagel. Dieser Begriff werde neuerdings auch im Städtebau verwendet. Helmstedt sei ein Bagel, ohne funktionierendes Einzelhandelskonzept und ohne ein aktives Citymanagement. Helmstedt sei ein Bagel mit der ausgehöhlten, leeren Innenstadt und einem Speckgürtel mit vielen Neubaugebieten am Stadtrand und auf den Dörfern und mit mehreren Einkaufszentren außerhalb der City. Eine städtebauliche Fehlentwicklung wie an der Emmerstedter Straße dürfe sich nicht wiederholen. Drei Einkaufszentren an den Stadträndern verkraftet eine Stadt wie Helmstedt nicht. Es gehe aber nicht darum, den Handel am Stadtrand zu unterbinden. Es gehe eher darum, ihn in einem gewissen Umfang in der Innenstadt zu erhalten. Dafür benötige man sinnvolle und ausgewogene städtebauliche Entscheidungen. Zwei Drittel der Einkaufsflächen befinden sich außerhalb der Innenstadt, lediglich ein Drittel sei innerstädtisch angesiedelt. Die Leerstände nehmen sichtbar zu. Daher benötige man ein wirksames Einzelhandelskonzept. Man müsse anerkennen, dass der Handel eine zentrale Säule ist, um gesellschaftliches Leben und Lebendigkeit im Zentrum der Stadt zu sichern. Dieses schaffe man nicht allein mit Wohnen, Gastronomie und Kultur. In 65 Prozent der Fälle sei das Einkaufen der Anlass für einen Besuch in der Stadtmitte. Dies werde durch eine Umfrage belegt. Eine funktionierende Händlergemeinschaft, eine vielfältige abwechselungsreiche Innenstadt, ein lebendiger Stadtkern bedeuten auch Lebensqualität für alle. Der Einzelhandel sei nicht nur ein wichtiger Frequenzbringer und Attraktivitätsfaktor, er sei auch ein bedeutsamer Arbeitgeber. Kleine Geschäfte in der City seien viel personalintensiver als die Discounter an den Stadträndern. Sie zitiert aus der Vorlage, dass die Ziele des kommunalen Einzelhandelskonzeptes schwerpunktmäßig in der Stabilisierung und Stärkung der Innenstadt bestehen. Man stimme diesen Ausführungen und den im Konzept enthaltenen Empfehlungen, Maßnahmen, den Ansiedlungsleitsätze und auch der Sortimentsliste zu. Damit das Einzelhandelskonzept seine volle Wirkung entfalten kann, muss das Konzept durch eine entsprechende Bauleitplanung rechtssicher und verbindlich gestaltet werden. Es bedarf einer aktiven Begleitung der Umsetzung, einer klassischen Aufgabe der städtischen Wirtschaftsförderung. Viele der umliegenden Städte dienen als gutes Beispiel. Es bestehe Handungsbedarf in Sachen Leerstandsmanagement, Wochenmarkt, Netzwerkbildung und -pflege aller Innenstadtakteure, Schaffung digitaler Angebote und Steigerung der Aufenthaltsqualität. Die Innenstadt benötige dringend eine Lobby, die im Rathaus fest verankert ist. Die Gruppe FDP/HWG begrüße das Einzelhandelskonzept in all seinen Kernaussagen und Konsequenzen ohne Einschränkungen, weil es endlich ein richtiger und wichtiger Schritt sei, um das Herzstück der Stadt zu stärken.

Herr Gehrke macht deutlich, dass die SPD-Fraktion das Einzelhandelskonzept gewollt hat, man habe sich an der Beratung beteiligt, und daher werde man dem Einzelhandelskonzept auch zustimmen. Das Einzelhandelskonzept versucht einen Spagat zwischen Stärkung und Aktivierung der Innenstadt sowie Bewahrung und Ausbau als attraktives Mittelzentrum. Das Einzelhandelskonzept sei auch ein Beleg dafür, dass die Entscheidungen für die Standorte Magdeburger Berg und Emmerstedter Straße einschl. Real richtig war. Gerade der Bereich Magdeburger Berg wirke sich auf große Teile Sachsen-Anhalts aus. Selbstverständlich sei die Stärkung der Innenstadt ein zentraler Punkt des Einzelhandelskonzeptes. Er zitiert aus dem Einzelhandelskonzept, Seite 74, dass die Innenstadt nicht nur mit Blick auf seine zentrale Versorgungsfunktion betrachtet werden darf, sondern auch als Motor die gesamtökonomische, soziale, kulturelle und touristische Entwicklung der Stadt fördern soll. Baurechtlich müssen die Voraussetzungen geschaffen werden, dass an den Randgebieten keine weiteren innenstadtrelevanten Waren angeboten werden. Im Einzelhandelskonzept gebe es eine große Menge an Anregungen, um die Innenstadt mit Leben zu erfüllen. Einige Dinge ähneln dem schon lange geforderten "Kaufhaus Innenstadt". Events in der Innenstadt seien wichtig, doch schaffen sie allein keine Zukunft für die Innenstadt. Das Konzept mache eine ganze Reihe an Vorschlägen an die Stadt und an die Gewerbetreibenden. Diese müssen nun angepackt und umgesetzt werden. Es sollte eine Arbeitsgruppe gebildet werden, die sich an der Steuerung der Maßnahmen beteiligt.

Herr Romba stand anfangs dem Einzelhandelskonzept sehr kritisch gegenüber. Er sah es als überflüssig an, dafür 50.000 Euro auszugeben. Er wollte nicht, dass dem Bürger vorgeschrieben wird, wo er was zu kaufen hat. Es erfolgte eine gute Sachargumentation, die ihn dazu bewegt hat, nun dem Konzept zuzustimmen.

Der Rat der Stadt Helmstedt fasst einstimmig den folgenden



TOP 28 Einziehung (Entwidmung) von Flächen zum Aufstellen von Altkleidercontainern

Beschluss:

Der Einziehung (Entwidmung) der o. g. Flächen wird zugestimmt. Die Einziehung erfolgt mit Wirkung vom 01.07.2019. Durch die Einziehung der Flächen verlieren diese ihre Eigenschaft als öffentliche Verkehrsfläche.



Protokoll:

Herr Jeglortz gibt den Sachverhalt anhand der Vorlage bekannt und verliest den Beschlussvorschlag.

Herr Koch fragt, mit wieviel Einnahmeverlusten zu rechnen sei.

Herr Otto antwortet, dass man davon ausgehe, dass man nun höhere Einnahmen erzielen werde.

Der Rat der Stadt Helmstedt fasst einstimmig den folgenden


TOP 29 Einrichtung einer außerplanmäßigen Investitionsmaßnahme zur Beschaffung eines Kfz für die Malerin im FB 55

Beschluss:

Der umgehenden Beschaffung eines Dienstfahrzeugs für die Malerin im Fachbereich 55 als außerplanmäßige Auszahlung gemäß § 117 Abs. 1 Satz 1 NKomVG in Höhe von 11.000 Euro wird zugestimmt. Die Deckung der somit neu eingerichteten Investition I11450039 erfolgt aus Minderausgaben der Investitionsmaßnahme I11450016 - Grunderwerbskosten „Im Rottlande II - 2. BA“.



Protokoll:

Frau Niemann gibt den Sachverhalt anhand der Vorlage bekannt und verliest den Beschlussvorschlag.

Der Rat der Stadt Helmstedt fasst einstimmig - bei 2 Enthaltungen - den folgenden


TOP 30 Planungsauftrag für die Errichtung der Kindertagesstätte „Kaisergarten“

Beschluss:

Der Vergabe des Planungsauftrages für die Errichtung der städtischen Kindertagesstätte „Kaisergarten“ an die Bietergemeinschaft (BG) bestehend aus Dipl.-Ing. Architektin Petra Wehmeyer, PIH Beratende Ingenieure Ehmen & Wischhof PartGmbH, Ingenieurbüro Heinrich Ebersbach GmbH und Dipl.-Ing. Landschaftsarchitekt Andreas Schmolke zum Angebotspreis von 782.119,69 € wird vorbehaltlich der Prüfung durch das RPA des Landkreises Helmstedt zugestimmt.



Protokoll:

Frau Wiesenborn gibt den Sachverhalt anhand der Vorlage bekannt und verliest den Beschlussvorschlag.

Frau Niemann stellt fest, dass es einen hohen Bedarf an KITA-Plätzen gebe. Es kam jedoch zu Verzögerungen, die der EU-weiten Ausschreibung geschuldet waren. Allerdings stelle sich die Frage, ob man die Bedarfszahlen an KITA-Plätzen nicht richtig interpretiert habe. Andere Kommunen haben schneller gehandelt und sind der Stadt Helmstedt mit Neubauten weit voraus. Die Stadt hinke nun hinterher, allerdings befinde man sich nun auf einem guten Weg.

Frau Bosse zeigt sich erfreut, dass nun Bewegung in einen Neubau einer Kindertagesstätte am Kaisergarten kommt. Sie habe in der Vergangenheit die Arbeiten des Architekturbüros Wehmeyer verfolgt und jedes Mal einen guten Eindruck gewonnen. Gerade beim Bau von Kindertagesstätten habe sich das Büro einen guten Namen gemacht. Der Bau müsse den heutigen baulichen Ansprüchen entsprechen, es müsse ein qualitativ hohes Betreuungsangebot möglich sein und die Inklusion müsse bedacht werden. Der Bau müsse gut durchdacht, aber auch angepasst an den Bedürfnissen der Kommune, den Eltern und den Kindern sein. Die Nachfrage an Betreuungsangeboten steige immer weiter. Junge Familien ziehen vermehrt nach Helmstedt, da sie eine Kleinstadt zu schätzen wissen. 

Frau Schadebrodt stellt die Frage, wie sich die enorme Summe für die Planungskosten von über 780.000 Euro zusammen setzt. Ihre Gruppe sei schon sehr verwundert über einen derart hohen Betrag.

Herr Bode antwortet, dass mit der Ausschreibung sämtliche Planungsphasen und sämtliche Gewerke im Planungsbereich zeitgleich ausgeschrieben wurden. Nicht nur der Baukörper als solches, sondern auch die Freiraumplanung, die Ausgestaltung des Außenbereiches, die Statik wurden ausgeschrieben. Die gesamten Baukosten betragen ca. 5,8 Mill. Euro, daraus berechnen sich auch die Planungskosten in Höhe von ca. 15 - 20 Prozent.

Herr Preuß unterstützt es, dass die Stadt Helmstedt endlich wieder einen eigenen Kindergarten baut. So könne man auch einen Personalpool bilden, aus dem man sich in Problemfällen bedienen könne. Momentan sei dies nicht möglich. Ein Austausch mit Erziehern, die bei der Kirche angestellt seien, sei nicht möglich. Ein eigener Neubau habe auch zur Folge, dass die Stadt das Eigentum daran behält. Bislang wurden Neubauten der Kirchen und des DRK bezuschusst, hier habe man keinen Anspruch auf das Eigentum. Ergänzend erhoffe er sich, dass zeitnah in Emmerstedt auch etwas passiere.

Herr Romba gibt den Hinweis, dass in der Vorlage 202/2018 sämtliche Kosten für den Neubau angegeben sind.

Frau Schadebrodt antwortet, dass in der erwähnten Vorlage ein Betrag in Höhe von 650.000 Euro angegeben ist. Sie dankt der Verwaltung für die Erläuterungen. Allerdings habe sie Erkenntnisse, dass die gesamten Baunebenkosten einen Wert von ca. 20 - 25 Prozent ausmachen. Dies seien dann aber nicht nur die Planungskosten, sondern auch Kosten für z. B. Bauherrenaufgaben, städtebauliche Verträge, Wertermittlungen und auch Gutachten und Beratungen. Sie fragt daher, ob diese Kosten auch in dem Betrag von über 780.000 Euro enthalten sind.

Herr Bode ergänzt seine Ausführungen, dass es sich bei dem Betrag um reine Architektenleistungen handelt.

Herrn Fox ist der relativ hohe Unterschied bei der Punktevergabe aufgefallen. Das vorgeschlagene Unternehmen sei in vielen Bereichen führend bewertet worden. Bei der Gewichtung der Auswahlkriterien ist das Honorarangebot mit 10 Prozent gewichtet, was angesichts der Finanzlage der Stadt zu wenig sei. Andere Bereiche seien höher gewichtet worden. Er schlägt vor, bei zukünftigen Ausschreibungen eine andere Gewichtung zu wählen.

Herr Strümpel sieht die Anmerkungen von Frau Schadebrodt als gerechtfertigt an, allerdings verteuere sich durch den Bauboom doch fast alles. Es freue ihn, dass ein städtischer Kindergarten gebaut werde, allerdings sehe man alle Kindergärten, egal welcher Träger, als gleichwertig an.

Der Rat der Stadt Helmstedt fasst einstimmig - bei 2 Enthaltungen - den folgenden


TOP 32 Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019

Protokoll:

Dieser Punkt wurde von der Tagesordnung abgesetzt.


TOP 33 Untersagung der Versiegelung von freien Flächen in Neubaugebieten; Antrag der Grünen Gruppe

Protokoll:

Herr Stein trägt den Antrag der Grünen Gruppe vor.

Herr Matar stellt den Antrag, dass eine Beratung im zuständigen Fachausschuss, dem Bau- und Umweltausschuss, stattfinden soll.

Herr Fox unterstützt grundsätzlich den Antrag, kann sich aber der Überweisung in den Fachausschuss anschließen.

Herr Winkelmann als Antragsteller trägt den Vorschlag der Überweisung in den Fachausschuss mit. Der Hintergrund für den Antrag sei, dass man bei der Festlegung der Bebauungspläne bereits diese Regelung mit aufnimmt. Immer mehr Gärten bzw. Freiflächen werden versiegelt. Diese geschotterten Vorgärten seien biologisch tot. Sie bieten den Insekten keinen Lebensraum. Auch Vögel lassen sich dort nicht nieder. Schottergärten seien nicht nur steril und lebensfeindlich, sondern auch schlecht für das Klima. Gerade in den Sommermonaten heizt die Sonne die Steine sehr stark auf, die dann die Wärme an die Umgebung abgeben. Nach der Niedersächsichen Bauordnung ist die Versiegelung bzw. die Verschotterung ohnehin verboten. Wichtig sei, dass die Helmstedter über diese Regelungen umfassend informiert werden.

Frau Schadebrodt spricht sich gegen neue Vorschriften und Verbote für Bauherren aus, denn die gebe es bereits genug. In der Niedersächsischen Bauordnung gebe es bereits eine passende Regelung. Man werde den Antrag der Grünen Gruppe ablehnen, man stimme aber einer Überweisung und Beratung im BUA zu.

Herr Preuß spricht sich dafür aus, dass zunächst die gesetzlichen Regelungen beachtet werden. Man müsse nicht zusätzliche Verbote schaffen. In Schottergärten könne man auch Blumeninseln einbauen und flexibel gestalten. Der Kontakt mit der Bevölkerung sollte gesucht und Aufklärungsarbeit betrieben werden.

Der Antrag von Herrn Matar auf Überweisung in den BUA wird mit 30 JA-Stimmen bei 3 NEIN-Stimmen angenommen.


TOP 34 Erstellung eines Berichts zur Schulentwicklung; Antrag der SPD-Ratsfraktion

Protokoll:

Dieser Punkt wurde von der Tagesordnung abgesetzt.


TOP 35 Bekanntgaben  
TOP 35.1 Zustimmung zur Leistung einer überplanmäßigen Auszahlung gem. § 117 NKomVG

Protokoll:

Frau Heister-Neumann verweist auf die schriftlich vorliegende Bekanntgabe.

Der Rat der Stadt Helmstedt nimmt die schriftlich vorliegende Bekanntgabe zur Kenntnis.


TOP 35.2 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen im Haushaltsjahr 2018; Stand: 03.06.2019

Protokoll:

Frau Heister-Neumann verweist auf die schriftlich vorliegende Bekanntgabe.

Der Rat der Stadt Helmstedt nimmt die schriftlich vorliegende Bekanntgabe zur Kenntnis.


TOP 35.3 Zustimmung zur Leistung einer über- und außerplanmäßigen Auszahlung gem. § 117 NKomVG

Protokoll:

Frau Heister-Neumann verweist auf die schriftlich vorliegende Bekanntgabe.

Der Rat der Stadt Helmstedt nimmt die schriftlich vorliegende Bekanntgabe zur Kenntnis.


TOP 35.4 Städtepartnerschaft mit Konakli

Protokoll:

Frau Heister-Neumann verweist auf die schriftlich vorliegende Bekanntgabe.

Der Rat der Stadt Helmstedt nimmt die schriftlich vorliegende Bekanntgabe zur Kenntnis.


TOP 35.5 Kindertagesstätte Streplingerode

Protokoll:

Frau Heister-Neumann verweist auf die schriftlich vorliegende Bekanntgabe.

Der Rat der Stadt Helmstedt nimmt die schriftlich vorliegende Bekanntgabe zur Kenntnis.


TOP 36 Laufbahnsanierung Maschstadion

Beschluss:

Für die Laufbahnsanierung im Maschstadion werden außerplanmäßige Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 93,4 TEUR aus den gesamten Planungskosten für die Kindergartenerweiterung Emmerstedt zur Verfügung gestellt, damit diese Sanierungsmaßnahme baldmöglichst im Jahr 2019 durchgeführt werden kann.



Protokoll:

Herr Dr. Weferling gibt den Sachverhalt anhand der Vorlage bekannt und verliest den Beschlussvorschlag.

Herr Strümpel hält die Verbindung der Haushaltsmittel für die Laufbahnsanierung aus Mitteln eines Kindergartenerweiterungsbaus für sehr unglücklich. Die Laufbahnsanierung ist allerdings erforderlich. Der Ansatz für den Kindergarten Emmerstedt muss für das Jahr 2020 unbedingt wieder in den Haushalt eingestellt und darf nicht vergessen werden.

Herr Preuß befürchtet, dass die Erweiterung des Kindergartens Emmerstedt die gleiche Entwicklung nimmt wie die Erweiterung der Mehrzweckhalle Emmerstedt. Zunächst wurden Gelder dafür vorgesehen, das Projekt wurde aber auf der Prioritätenliste immer weiter nach unten verschoben. Die gleiche Verfahrensweise befürchtet er nun beim Kindergartenerweiterungsbau. Er fordert eine Aussage, die dann auch im Protokoll festgehalten wird, dass das Geld für den Erweiterungsbau wieder voll und ganz in den Haushalt eingestellt wird.

Herr Schünemann sieht es als sehr misslich an, dass für die erforderliche Laufbahnsanierung Planungskosten für den Kindergarten Emmerstedt geopfert werden. Bereits zum zweiten Mal werden die Planungskosten für den Erweiterungsbau für andere Projekte verwendet. Er befürchte, dass der Ansatz dafür nicht wieder in den Haushalt aufgenommen werde. Der Bürgermeister habe ihm mitgeteilt, dass eine Umsetzung des Projektes Kindergartenerweiterung mit dem vorhandenen Personal im Jahr 2019 nicht mehr leistbar sei. Er hätte sich gewünscht, dass man die Planungen dann extern vergeben hätte, denn die Erweiterung des Kindergartens Emmerstedt sei sehr dringlich. So werden junge Eltern, die in Emmerstedt gebaut haben, verprellt. Er bittet um die Aussage des Bürgermeisters, dass die Planungskosten im Haushalt für das Jahr 2020 aufgenommen werden.

Herr Schobert führt aus, dass der Rat eine Prioritätenliste für die Erweiterung bzw. Sanierung von Kindertagesstätten zu beschließen hat. Der Rat werde dabei auch die jeweiligen Maßnahmen festlegen. Daher könne er auch keine feste Zusage machen, dass wieder 90.000 Euro in den Haushalt eingestellt werden.

Der Rat der Stadt Helmstedt fasst einstimmig - bei 4 Enthaltungen - den folgenden


TOP 37 Abberufung von Herrn Wolfram Wrede und Berufung von Frau Meike Jenzen-Kociok als beratendes Mitglied im Ausschuss für Wirtschaft und Stadtentwicklung (AWS)

Beschluss:

Der Rat der Stadt Helmstedt beruft das beratende Mitglied Herrn Wolfram Wrede als Vertreter für „helmstedt aktuell/Stadtmarketing“ im Ausschuss für Wirtschaft und Stadtentwicklung ab und beruft gemäß § 71 Abs. 7 NKomVG Frau Meike Jenzen-Kociok als neues beratendes Mitglied vertretend für „helmstedt aktuell/Stadtmarketing“ in den Ausschuss für Wirtschaft und Stadtentwicklung.



Protokoll:

Herr Rippel gibt den Sachverhalt anhand der Vorlage bekannt und verliest den Beschlussvorschlag.

Der Rat der Stadt Helmstedt fasst einstimmig den folgenden


TOP 38 Anträge und Anfragen

Protokoll:

Herr Fox führt aus, dass es in der Niedersächsischen Bauordnung geregelt ist, dass Freiflächen als Grünflächen zu gestalten sind, sobald sie nicht für andere notwendige Nutzungen erforderlich sind. Er fragt die Verwaltung, wie dies bisher durchgesetzt wurde und wie dies in Zukunft in neuen Baugebieten durchgesetzt werden soll.

Herr Schobert sagt eine schriftliche Beantwortung zu.

 
TOP 39 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Den anwesenden Einwohnern wird erneut Gelegenheit gegeben, sich zu den Tagesordnungspunkten und zu sonstigen Angelegenheiten der Gemeinde zu äußern, sowie Fragen an die Ratsmitglieder und die Verwaltung zu stellen. Hiervon wird jedoch kein Gebrauch gemacht.

Sodann beendet die Ratsvorsitzende um 20:50 Uhr den öffentlichen Teil der Sitzung des Rates
der Stadt Helmstedt.

 

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