Termine

Sitzungstermine, Tagesordnungen und Vorlagen

Hier finden Sie nicht nur die aktuellen Sitzungstermine, sondern können sich auch Tagesordnungen und Vorlagen aus vergangenen Sitzungen anzeigen lassen.
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Besonderheit: Die Sitzungen der Ortsräte Emmerstedt, Büddenstedt und Offleben beginnen zur u. a. Uhrzeit mit einem nichtöffentlichen Teil. Der öffentliche Teil folgt dann ca. 30 Minuten später.

Ortsrat Offleben

Dienstag, 20. November 2018 , 18:00 Uhr
Dorfgemeinschaftshaus (DGH) Offleben, Barneberger Str. 10, 38372 Helmstedt OT Offleben



TOP 1 Eröffnung der Sitzung

Protokoll:

Der Ortsbürgermeister begrüßt die Anwesenden und eröffnet die öffentliche Sitzung des Ortsrates Offleben.

 
TOP 2 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Protokoll:

Herr Wolter stellt die ordnungsgemäße Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit des Ortsrates Offleben fest.

 
TOP 3 Feststellung der Tagesordnung

Protokoll:

Herr Wolter gibt bekannt, dass die Verwaltung darum bittet, die Tagesordnung um den Punkt 9 "Planungsverband Lappwaldsee; Vertreter der Stadt Helmstedt in der Verbandsversammlung" zu erweitern. Einmütig stimmt der Ortsrat Offleben der Erweiterung der Tagesordnung zu. Nachdem die Verwaltung und die Ortsratsmitglieder keine weiteren Änderungswünsche zur Tagesordnung vorgetragen haben, stellt der Ortsbürgermeister den Teil der öffentlichen Tagesordnung fest.

 
TOP 4 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Nunmehr wird den anwesenden Einwohnern die Gelegenheit gegeben, sich zu den Tagesordnungspunkten und zu sonstigen Angelegenheiten des Ortes zu äußern sowie Fragen an die Ortsratsmitglieder und die Verwaltung zu stellen. Hiervon wird in einem Fall zum Thema "Radweg Alversdorfer Straße / Fußwegnutzung" Gebrauch gemacht.

 
TOP 5 Vergabe von Ortsratsmitteln

Beschluss:

Die Kosten für das Mitteilungsblatt, welches dem Informationsblatt der Kirchengemeinde Büddenstedt zur Veröffentlichung angehängt wird, sind aus Ortsratsmitteln zu begleichen. Darüber hinaus sind die dann verbleibenden Ortsratsmittel aus 2018 für den Industriegeschirrspüler des Dorfgemeinschaftshauses Offleben vorzusehen.



Protokoll:

Herr Wolter berichtet, dass im Rahmen der vergangenen Ortsratssitzung die seinerzeit noch zur Verfügung stehenden Ortsratsmittel in Höhe von 2.750,00 € für die Anschaffung eines Geschirrspülers für das DGH Offleben verwendet werden sollten.

Weiter informiert er darüber, dass der Ortsrat Offleben gemeinsam mit dem Ortsrat Büddenstedt ein Mitteilungsblatt heraus bringt, welches in Kooperation mit der Kirchengemeinde Büddenstedt in Form des Kirchenblattes veröffentlicht wird. In diesem Zusammenhang weist er darauf hin, dass die damit verbundenen Kosten ebenfalls aus Ortsratsmitteln zur Verfügung zu stellen sind und in der bisherigen Planung nicht berücksichtigt worden. Außerdem ist noch die Endabrechnung zum Volkstrauertag einzuplanen.

Zusammenfassend stellt er fest, dass nach erfolgter Abrechnung der Kosten zur Ausgestaltung des Volkstrauertages und den noch in Abzug zu bringenden Kosten für das Mitteilungsblatt, ausschließlich die dann noch verbleibenden Ortsratsmittel zur Beschaffung eines Industriegeschirrspülers für das DGH Offleben zur Verfügung stehen.

Damit fasst der Ortsrat Offleben, entgegen des Ortsratsbeschlusses vom 17.10.2018, einstimmig folgenden Beschluss:

 
TOP 6 Problematik Kupferbach Offleben

Protokoll:

Herr Wolter teilt mit, dass sich Anwohner aus Offleben über Geruchsbelästigungen, ausgehend vom Kupferbach, beschwert haben. Er äußert, dass die beiden Staustufen, das Wehr hinter dem kirchl. Friedhof und der von einem Anlieger errichtete Zaun an der Winkelbrücke, mit Laub und Ästen versehen sind. Seitens der Verwaltung wurde bereits signalisiert, dass die Wehre gereinigt werden. Er regt zudem eine Verlegung des Wehres im Bereich der Brücke Poststraße an, da der Platz dort kaum zugänglich ist. Zudem möchte er erfahren, wie mit diesem Wehr zukünftig umgegangen wird.

In diesem Zuge informiert er auch darüber, dass die Gipsquelle hinter der alten Kläranlage sprudelt und ebenfalls stark stinkt. Er bittet um Auskunft, von wo dieses Wasser kommt und welche Beschaffenheit es hat.

Herr Bode informiert darüber, dass das Wehr im Bereich der Brücke Poststraße zu Zeiten der DDR-Grenze errichtet worden ist. Es musste verhindert werden, dass Treibgut im Kupferbach bis zum Grenzdurchlass im Bereich Wiesenweg kam, da dort der Durchfluss mit einem Gitter auf der DDR-Seite verschlossen war. Wenn dieses nicht gereinigt wurde, kam es zu Hochwasserlagen. In Abstimmung mit der Abwasserentsorgung Helmstedt wird dieses Wehr nicht mehr benötigt und soll ersatzlos zurück gebaut werden.

Zum genannten Gipsquellenwasser erläutert Herr Bode, dass dieses Wasser aus einem Gipshut unterhalb des A-Sportplatzes Offleben heraustritt. Der Geruch entsteht, wenn sich das Gipswasser mit dem Sauerstoff verbindet und Schwefeldioxyd  ausreagiert. Zur Vermeidung des Geruchs wurde das Rohr bereits mit einem Schwanenhals versehen, damit es weit unter der Wasseroberfläche des Kupferbaches austritt. Aufgrund der langen Trockenheit führt dieser jedoch derzeit zu wenig Wasser.

Des Weiteren weist er darauf hin, dass es sich um eine zugelassene Einleitstelle handelt.

Auf Nachfrage von Herrn Jacobs, ob zur Stabilität des Wasserstandes hinter der Einleitstelle eine weitere Staustufe eingerichtet werden kann, erläutert Herr Bode, dass bauliche Anlagen in einem Gewässer genehmigungspflichtig sind. Außerdem könnte der vorhandene Altzustand zu erneuern sein, sofern seitens der Verwaltung veranlasst wird, das Wasser analysieren zu lassen.

Frau Völkel stellt den Antrag, dass das austretende Wasser aus der Gipsquelle des A-Sportplatzes Offleben untersucht werden soll.

Der Ortsrat Offleben lehnt bei 1 Ja-Stimme, 5 Gegenstimmen und 2 Stimmenenthaltungen den Antrag ab.

 
TOP 7 Artikelsatzung zur Änderung bzw. Überleitung des Satzungsrechts auf die neue Stadt Helmstedt

Beschluss:

Die nachstehend aufgeführten und in der Anlage zur Vorlage V181/2018 beigefügten Satzungen, Gebührenordnungen, Nutzungsordnungen und Richtlinien werden in der vorgelegten Form beschlossen. Sie treten am 01.01.2019 in Kraft:
1. Satzung der Stadt Helmstedt nach § 35 NKomVG für eine Bürgerbefragung
2. Satzung der Stadt Helmstedt über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen
Wirkungskreis (Verwaltungskostensatzung)
3. Benutzungsordnung für die Stadtbücherei Helmstedt (einschl. Artothek)
4. Richtlinie der Stadt Helmstedt für die Ehrung junger Helmstedter Künstler
5. Richtlinie für die Anlage des Vermögens der Stiftung zur Erhaltung von Kulturdenkmalen
6. Richtlinien über die Gewährung von Fördermitteln für Maßnahmen an Kulturdenkmalen in
Helmstedt
7. Satzung der Stadt Helmstedt über die Wasserversorgung des Ortsteils Barmke
8. Gebührenordnung für das Parken an Parkscheinautomaten in der Stadt Helmstedt
9. Satzung der Stadt Helmstedt über den Ausgleichsbetrag für nicht herzustellende
Kraftfahrzeugeinstellplätze (Ablösesatzung) nebst Anlage
10. Satzung der Stadt Helmstedt zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach §§ 135a –
135c BauGB
11. Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 6 des Niedersächsischen
Kommunalabgabengesetzes für straßenbauliche Maßnahmen
(Straßenausbaubeitragssatzung) -Antrag Herr Cohn, ersatzlos streichen-
12. Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Helmstedt
(Erschließungsbeitragssatzung)
13. Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen für den 1. Bauabschnitt der
Immissionsschutzanlage im Bebauungsplangebiet Ziegelberg-Süd nebst Anlage 1
(Differenzkarte) und Anlage 2 (Lageplan)
14. Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen für den 2. Bauabschnitt der
Immissionsschutzanlage im Bebauungsplan Ziegelberg-Süd in Helmstedt nebst Anlage 1
(Differenzkarte) und Anlage 2 (Lärmschutzwall Lageplan)
15. Friedhofssatzung der Stadt Helmstedt für den Friedhof im Helmstedter Brunnental (Urnenhain)

Anmerkung:

Die im Beschluss genannte Anlage hat der Vorlage beigelegen.



Protokoll:

Herr Wolter verweist auf die bekannte Vorlage.

Herr Cohn stellt den Antrag, die Straßenausbaubeitragssatzung ersatzlos aufzuheben.

Seitens der Verwaltung erläutert Herr Bode, dass mit diesem Beschluss der gesetzlichen Weisung Folge geleistet wird, um ein gültiges Satzungsrecht nach dem 31.12.2018 zu haben. Die Frage zur weiteren Beitragserhebung ist grundsätzlich politisch zu beraten und nicht Gegenstand der heutigen Beschlussfassung.

Die Herren Cohn, Jacobs und Kahl regen an, diese Satzung erst gar nicht in den neuen Bestand der Satzungen zu übernehmen.

Herr Jeglortz stellt fest, dass diese Thematik weiterhin im Rat der Stadt Helmstedt diskutiert wird, jedoch die heutige Beschlussfassung notwendig ist.

Die Ortsratsmitglieder nehmen den Antrag von Herrn Cohn dennoch einstimmig an.

Sodann fasst der Ortsrat Offleben, unter Berücksichtigung der genannten Satzungsaufhebung, einstimmig folgenden Empfehlungs-


TOP 8 Planungsverband Lappwaldsee

Beschluss:

1. Der Rat der Stadt Helmstedt stimmt der Gründung eines Planungsverbandes Lappwaldsee gemeinsam mit der Gemeinde Harbke gemäß § 205 BauGB zu.
2. Es wird der im Entwurf beiliegenden Verbandssatzung Planungsverband Lappwaldsee zur Beschlussfassung durch den Planungsverband zugestimmt.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Schritte zur Bildung des Planungsverbandes Lappwaldsee zu unternehmen.
4. Für den Planungsverband werden im Haushalt 2019 Mittel in Höhe von 20.000 € eingestellt.



Protokoll:

Herr Bode erläutert ausführlich den Sachverhalt der Vorlage.

Herr Germer erfragt, ob die im Planungsgebiet befindlichen Ackerflächen eine Nutzungseinschränkung erhalten. Herr Bode erläutert, dass hiermit lediglich die Gründung eines Planungsverbandes angeschoben wird. Welche weiteren Plaungen damit ausgelöst werden, ist hierbei noch nicht festzulegen. Er verdeutlicht, dass das Planungsgebiet auf den Alt Wulfersdorfer Tagebau ausgeweitet wurde, damit bei räumlichen Veränderungen auch dieser Bereich seine dementsprechende Berücksichtigung findet.

Herr Bittner stellt anhand einer grafischen Darstellung den Planungsbereich kurz dar. Er erläutert im Weiteren, dass die Planungskosten von der Stadt Helmstedt übernommen werden und alle weiteren Kosten (u. a. für diverse Gutachten) nach einem in der Satzung des Planungsverbandes festgelegten Flächenschlüssels auf Helmstedt und Harbke aufgeteilt werden.

Der Ortsrat Offleben fasst einstimmig folgenden Empfehlungs-




TOP 9 Planungsverband Lappwaldsee; Vertreter der Stadt Helmstedt in der Verbandsversammlung

Beschluss:

Die Stadt Helmstedt entsendet in die Verbandsversammlung des Planungsverbandes Lappwaldsee gemäß § 5 (2) der Verbandsordnung folgende vier Vertreter der Stadt Helmstedt:
1. Bürgermeister Wittich Schobert
2. Name (CDU-Fraktion)
3. Name (SPD-Fraktion)
4. Name (Losentscheid zwischen FDP/HWG und Grüne Gruppe)



Protokoll:

Auf die Vorlage wird verwiesen.

Der Ortsrat Offleben fasst einstimmig folgenden Empfehlungs-


TOP 10 Sanierung des südwestlichen Endböschungssystemes der Hochkippe des Tagebaus Wulfersdorf (Altwulfersdorf); Stellungnahme der Stadt Helmstedt

Protokoll:

Herr Wolter erteilt Herrn Bittner das Wort.

Herr Bittner erläutert kurz den Sachverhalt zur Sanierung des südwestlichen Endböschungssystemes der Hochkippe des Tagebaus Wulfersdorf.

Demnach steigt der Pegelstand durch die zusätzliche Flutung des zukünftigen Lappwaldsees schneller als ursprünglich geplant. In Folge dessen entstehen südlich davon und östlich in direkter Lage neben  Büddenstedt, in den sog. Tieflagen 1 und 2 des Tagebaurestloches Altwulfersdorf, zwei weitere kleinere Gewässer.


Dabei konnte aufgrund der steilen Böschungsneigung und dem Anstieg des Grundwassers für das südwestliche Böschungssystem des Tagebaus Wulfersdorf keine dauerhafte Standsicherheit nachgewiesen werden. Zur Sicherung der dauerhaften Standsicherheit des Böschungssystems muss im Bereich der Böschungskrone (Sachsen-Anhalt) Material abgetragen werden, welches im unteren Bereich der Böschung (Niedersachsen) aufgefüllt und verdichtet wird (Abflachung und Abstützung der Hochkippe).


Grundlegende Voraussetzung zur Umsetzung der Maßnahme ist eine Holzung des im Sanierungsbereich vorhandenen Waldbestandes. Auf einer Fläche von 12,01 ha ist das Baufeld freizumachen. Ein Teil dieser Rodungsflächen wird im Gebiet selbst wieder aufgeforstet. Aufgrund der entstehenden Seenflächen wird der andere Teil als Ausgleichsbeitrag an den Landkreis Helmstedt gezahlt werden.


Laut der vorliegenden Planung soll durch eine Aufforstung gestalterisch der betroffene Sanierungsbereich mit verschiedenen Biotop- und Nutzungstypen entwickelt werden. Geplant ist zudem ein Wege- und Grabensystem.


Herr Bittner trägt nunmehr die Schwerpunkte aus der Stellungnahme der Stadt Helmstedt vor, wie diese auf die vorgetragenen Maßnahmen reagieren wird.

Das Vorhaben zur Sanierung des südwestlichen Endböschungssystemes der Hochkippe wird seitens der Stadt Helmstedt grundsätzlich befürwortet. Im Rahmen des Naturschutzes sind die Berechnungen der  Kompensationsmaßnahmen für die Waldumwandlung auf niedersächsischer Seite geprüft und nachvollziehbar.

Im Weiteren wirkt das Vorhaben auf das Schutzgut Mensch mit baubedingten Lärm-, Staub- und Abgasemissionen aufgrund der Nutzung der Baustelleneinrichtungsflächen, der Holzung, der Erdbauarbeiten und des Baustellen- und Transportverkehrs. Die kleinste Entfernung zwischen dem Ortsrand Büddenstedt und dem Sanierungsbereich beträgt 150 m. Zwischen dem Sanierungsbereich und der Ortslage bleibt jedoch ein geschlossener Waldgürtel erhalten, welcher eine gewisse Filterwirkung gegenüber Staub- und Abgasimmissionen besitzt als auch der Schallauswirkung entgegen wirkt. Da nicht auszuschließen ist, dass bei ungünstigen meteorologischen Bedingungen (z.B. starker Wind, Trockenwetterlagen) Beeinträchtigungen eintreten könnten, wird die Verwaltung um weitere Maßnahmen im Rahmen des Waldumwandlungsverfahrens bitten.

Des Weiteren führt Herr Bittner aus, dass sich die gesamte Maßnahme laut Planungsträger über einen Zeitraum von 3 Jahren erstrecken wird.

Im weiteren Verlauf informiert Herr Bittner die Anwesenden darüber, dass die Ortslage Büddenstedt durch die Entstehung der beiden Seen ein großes Entwicklungspotenzial erhält. Die Verwaltung sieht in diesem  Zusammenhang gute Perspektiven für den Ort. Auch das naheliegende Reinsdorf wird die Veränderungen  der Seenlandschaft erfahren. Als Perspektive für die Bevölkerung und der Siedlungsentwicklung wird die Stadt Helmstedt im regionalen Raumordnungsprogramm das Vorranggebiet zur Erholung im Bereich des Lappwaldsees auf die Lage von Anna-Süd und Anna-Nord erweitern wollen. Auch im integrierten Stadtentwicklungskonzept (ISEK) ist das Vorhaben bereits berücksichtigt.

Auf die Nachfrage von Herrn Kahl, wer Eigentümer der neuen Seeflächen wird, erläutert die Verwaltung, dass diese Thematik zu einem anderen Zeitpunkt zu diskutieren ist. Es ist abhängig vom Gesamtkonzept, welches für die Region durch den zu gründenden Planungsverband entwickelt wird. Federführendes Ziel des Planungsverbandes wird die Bestimmung der zukünftigen Nutzung und der Qualität des Gebietes sein.

In der weiteren Darstellung erläutert Herr Bittner, dass entstehende Gewässer mit einem Wegesystem zu versehen sind und deshalb in der Stellungnahme darauf hingewiesen wird, dass eine Neustrukturierung der Wege im Zuge des Verfahrens erforderlich ist. Ebenfalls wird in der Stellungnahme auf eine mögliche planerische Unschärfe in Bezug auf die Anlage von Gewässern hingewiesen. Die Darstellungen der Sanierungsbereiche behandeln nicht den gesamten Umfang der prognostizierten Gewässer und für das Anlegen der genannten Seen wird ein Gewässerverfahren notwendig sein.

Auf die Nachfrage von Herrn Germer erläutert Herr Bittner, dass zur Böschungsabflachung ausschließlich das abgetragene Material verwendet wird und ergänzt den Ausführungen, dass die bisherigen Wege als Transportwege genutzt werden, sodass die Ortslage Büddenstedt nicht tangiert wird.

 
TOP 11 Abwasserentsorgung Helmstedt (AEH); Neufassung der Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Helmstedt

Beschluss:

Die Abwasserbeseitigungssatzung mit der Anlage 1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Sie tritt am 01.01.2019 in Kraft.

Anmerkung:

Die im Beschluss genannte Anlage hat der Vorlage beigelegen.



Protokoll:

Auf die Vorlage wird verwiesen.

Der Ortsrat Offleben fasst einstimmig folgenden Empfehlungs-


TOP 12 Abwasserbeseitigung Helmstedt (AEH); Neufassung der Abwassergebührensatzung der Stadt Helmstedt

Beschluss:

Die Abwassergebührensatzung wird in der anliegenden Fassung beschlossen und tritt am 01.01.2019 in Kraft. Die Schmutzwassergebühren werden auf 2,42 €/m³ und die Niederschlagswassergebühren auf 5,28 €/10 m² festgesetzt.

Anmerkung:

Die im Beschluss genannte Satzung hat der Vorlage beigelegen.



Protokoll:

Herr Wolter verweist auf die Vorlage.

Herr Jacobs merkt an, dass ihm die Niederschlagswassergebühr mit 5,28 €/10m² versiegelter Fläche sehr hoch angesetzt erscheint. Daraufhin erläutert Herr Bode, dass der Berechnungsmaßstab nur dann angewendet wird, wenn in die öffentliche Kanalisation eingeleitet wird. Hintergrund der Gebührenhöhe sei, so Herr Kahl, dass die Kanalisation für Starkregenereignisse ausgelegt und unterhalten werden muss.

Herr Bode lässt dem Protokoll ein Schaubild anhängen, in dem die Gebührenhöhe gegenüber anderen Kommunen dargestellt ist. Das Schaubild ist dem Anhang ANH031/18 zu entnehmen.

Herr Jeglortz merkt abschließend an, dass für viele Anlieger mit der neuen Berechnungsgrundlage eine hohe Kostenersparnis eintreten wird.

Der Ortsrat Offleben fasst folgenden Empfehlungs-



TOP 13 Bekanntgaben

Protokoll:

Es liegen keine Bekanntgaben vor.

 
TOP 14 Mitteilungen des Ortsbürgermeisters

Protokoll:

Herr Wolter berichtet darüber, dass mit dem Betriebshofleiter, Herrn Kuschenek, eine Vorortbegehung stattfinden wird. Hierbei wird abgestimmt, welche Bäume und Sträucher zu entfernen sind und wo Ersatzbepflanzungen erfolgenen können.

 
TOP 15 Beantwortung von Anfragen aus vorigen Sitzungen

Protokoll:

Es liegen keine Anfragen aus vorherigen Sitzungen vor.

 
TOP 16 Anträge und Anfragen

Protokoll:

Herr Kahl erfragt, ob der Bodenbelag vor der Küche im DGH noch aus den vorhandenen Haushaltsresten erneuert werden kann.

Da hierzu bereits Frau Koch involviert ist, wird Herr Bode mit ihr klären, wann die Umsetzung erfolgen kann.

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Herr Wolter erfragt den aktuellen Sachstand zum angedachten Schlupftor des Sportplatzes.

Für das Tor zum Sportplatz ist ein Gestaltungsvorschlag vorhanden, der als eigenständiger Tagesordnungspunkt in einer der kommenden Ortsratssitzungen im neuen Jahr behandelt werden soll, so Herr Bode.

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Zum Feuerwehrgerätehaus erfragt Herr Jeglortz, wer sich um die notwendigen Ausschreibungen bemüht.

Herr Bode berichtet, dass das Leistungsverzeichnis vom Architekten erstellt wird und die Ausschreibung durch den Landkreis Helmstedt, im Verbund der zentralen Vergabestelle, für die Stadt Helmstedt erfolgt. In der vergangenen Ortsratssitzung hatte der Bürgermeister ausführlich dazu berichtet, einen aktuelleren Sachstand gibt es bisher nicht. Sofern ein Fortschritt eintritt, wird die Information dem Protokoll beigefügt.

Herr Jeglortz mahnt an, dass der derzeitige Verfahrensstand nicht zufriedenstellend ist.

Herr Jacobs äußert seine Bedenken darüber, dass durch die zentrale Vergabestelle ggf. eine Verzögerung eintreten könnte.

Abschließend bittet Herr Kahl um eine Darstellung, was derzeit noch seitens der Stadt vorgelegt werden muss.

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Herr Wolter erfragt, ob für die Tanne des Dorfgemeinschaftshauses eine Weihnachtsbeleuchtung erfolgen kann. Herr Bode wird sich erkundigen, wie die anderen Ortsteile damit verfahren und den Ortsbürgermeister kurzfristig darüber informieren.

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Herr Cohn stellt den Antrag, dass sich der Ortsrat Offleben der Resolution der SPD-Fraktion in der Stadt Helmstedt zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge anschließt.

Der Ortsrat Offleben nimmt den Antrag einstimmig an.

 
TOP 17 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Den anwesenden Einwohnern wird erneut die Gelegenheit gegeben, sich zu den Tagesordnungspunkten und zu sonstigen Angelegenheiten des Ortes zu äußern sowie Fragen an die Ortsratsmitglieder und die Verwaltung zu stellen. Hiervon wird in 2 Fällen zum Thema

- Kupferbach

- ehemalige Wanderwege im Bereich Anna-Süd und Anna-Nord

Gebrauch gemacht.

Herr Wolter schließt den öffentlichen Teil der Sitzung um 19:55 Uhr.

 

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