Sanierung des südwestlichen Endböschungssystemes der Hochkippe des Tagebaus Wulfersdorf (Altwulfersdorf); Stellungnahme der Stadt Helmstedt
Protokoll:
Herr Zogbaum erteilt Herrn Bittner das Wort. Herr Bittner erläutert kurz den Sachverhalt zur Sanierung des südwestlichen Endböschungssystemes der Hochkippe des Tagebaus Wulfersdorf. Demnach steigt der Pegelstand durch die zusätzliche Flutung des zukünftigen Lappwaldsees schneller als ursprünglich geplant. In Folge dessen entstehen südlich davon und östlich in direkter Lage neben Büddenstedt, in den sog. „Tieflagen 1 und 2“ des Tagebaurestloches Altwulfersdorf, zwei weitere kleinere Gewässer. Dabei konnte aufgrund der steilen Böschungsneigung und dem Anstieg des Grundwassers für das südwestliche Böschungssystem des Tagebaus Wulfersdorf keine dauerhafte Standsicherheit nachgewiesen werden. Zur Sicherung der dauerhaften Standsicherheit des Böschungssystems muss im Bereich der Böschungskrone (Sachsen-Anhalt) Material abgetragen werden, welches im unteren Bereich der Böschung (Niedersachsen) aufgefüllt und verdichtet wird (Abflachung und Abstützung der Hochkippe). Grundlegende Voraussetzung zur Umsetzung der Maßnahme ist eine Holzung des im Sanierungsbereich vorhandenen Waldbestandes. Auf einer Fläche von 12,01 ha ist das Baufeld freizumachen. Ein Teil dieser Rodungsflächen wird im Gebiet selbst wieder aufgeforstet. Aufgrund der entstehenden Seenflächen wird der andere Teil als Ausgleichsbeitrag an den Landkreis Helmstedt gezahlt werden. Laut der vorliegenden Planung soll durch eine Aufforstung gestalterisch der betroffene Sanierungsbereich mit verschiedenen Biotop- und Nutzungstypen entwickelt werden. Geplant ist zudem ein Wege- und Grabensystem. Herr Bittner trägt nunmehr die Schwerpunkte aus der Stellungnahme der Stadt Helmstedt vor und bittet um notwendige Ergänzungen seitens des Ortsrates. Das Vorhaben zur Sanierung des südwestlichen Endböschungssystemes der Hochkippe wird seitens der Stadt Helmstedt grundsätzlich befürwortet. Im Rahmen des Naturschutzes sind die Berechnungen der Kompensationsmaßnahmen für die Waldumwandlung auf niedersächsischer Seite geprüft und nachvollziehbar. Im Weiteren wirkt das Vorhaben auf das Schutzgut Mensch mit baubedingten Lärm-, Staub- und Abgasemissionen aufgrund der Nutzung der Baustelleneinrichtungsflächen, der Holzung, der Erdbauarbeiten und des Baustellen- und Transportverkehrs. Die kleinste Entfernung zwischen dem Ortsrand Büddenstedt und dem Sanierungsbereich beträgt 150 m. Zwischen dem Sanierungsbereich und der Ortslage bleibt jedoch ein geschlossener Waldgürtel erhalten, welcher eine gewisse Filterwirkung gegenüber Staub- und Abgasimmissionen besitzt als auch der Schallauswirkung entgegen wirkt. Da nicht auszuschließen ist, dass bei ungünstigen meteorologischen Bedingungen (z.B. starker Wind, Trockenwetterlagen) Beeinträchtigungen eintreten könnten, wird die Verwaltung um weitere Maßnahmen im Rahmen des Waldumwandlungsverfahrens bitten. Da dem Bereich der Naherholung im Verfahren keine große Bedeutung beigemessen ist, erfragt Herr Bittner, ob und in wieweit das Gebiet bereits zur Naherholung genutzt wird. Den Wortbeiträgen der Ortsratsmitglieder lässt sich entnehmen, dass das genannte Gebiet sehr wohl bereits intensiv zur Naherholung genutzt wird. Die Verwaltung wird das Thema aufgreifen und in ihrer Stellungnahme berücksichtigen. In der weiteren Diskussion führt Herr Bittner aus, dass sich die gesamte Maßnahme laut Planungsträger über einen Zeitraum von 3 Jahren erstrecken wird. Herr Lickfett erfragt, ob durch die Ortslage Büddenstedt der Abtransport des Holzes erfolgt. Herr Bittner verneint dieses und erläutert, dass entsprechende Transportwege genutzt werden. Im weiteren Verlauf informiert Herr Bittner die Anwesenden darüber, dass die Ortslage Büddenstedt durch die Entstehung der beiden Seen ein großes Entwicklungspotenzial erhält. Die Verwaltung sieht in diesem Zusammenhang gute Perspektiven für den Ort und hat sie bereits im integrierten Stadtenticklungskonzept (ISEK) aufgegriffen. Es ist außerdem angedacht, das Büddenstedter Gebiet im regionalen Raumordnungsprogramm als Vorranggebiet der Naherholung ausweisen zu lassen, sofern der Ortsrat diese Möglichkeit nutzen möchte. Da entstehende Gewässer mit einem Wegesystem zu versehen sind, erfolgt in der Stellungnahme auch ein Hinweis darauf, dass eine Neustrukturierung der Wege im Zuge des Verfahrens erforderlich ist, so Herr Bittner. Ebenfalls wird auf eine mögliche planerische Unschärfe in Bezug auf die Anlage von Gewässern hingewiesen. Die Darstellungen der Sanierungsbereiche behandeln nicht den gesamten Umfang der prognostizierten Gewässer und für das Anlegen der genannten Seen wird ein Gewässerverfahren notwendig sein. Herr Heineck erfragt, wie sich die weitere Planung gestaltet. In diesem Zuge stellt Herr Otto dar, dass die vorgestellte Planung seitens der LMBV erforderlich wurde, da seinerzeit die Herrichtung der Hochkippe nicht so erfolgte, dass sie dem derzeitigen Wasseranstieg standhalten wird. Derzeit ist lediglich die Stellungnahme hinsichtlich der Planungen zur Waldumwandlung und zur Böschungsveränderung erforderlich. Die Stadt Helmstedt und die Gemeinde Harbke waren bislang noch nicht planungsberechtigt, da sich das Gebiet noch unter der Aufsicht des Bergrechtes befindet. Um nunmehr mit der kommunalen Bauleitplanung beginnen zu können, wird ein Planungsverband gegründet. Im Rahmen der Fertigstellung der Bergbaufolgelandschaft können so im Vorfeld Forderungen zur zukünftigen Realisierung aufgestellt werden, damit die Kommunen später darauf aufbauen können. Herr Heineck erfragt das Mitspracherecht zur Gestaltung der Fläche und die damit verbundene Finanzierung zur Umsetzung. Herr Otto erläutert, dass im Rahmen der kommunalen Planungshoheit ein Mitspracherecht zur Gestaltung der Fläche besteht und grundsätzlich bereits in Aussicht gestellt ist, dass die Vorstellungen weitestgehend berücksichtigt werden. Zur Finanzierung legt er dar, dass ein großer Teil aus staatlichen Mitteln abzuschöpfen ist, im Rahmen der bereitgestellten Mittel für vom Bergbau betroffene Regionen. Und aufgrund der eigentumsrechtlichen Situationen die sich verändern werden, müssen auch in der Zukunft Investitionen seitens der hiesigen Verwaltung getätigt werden. Herr Lickfett erfragt, ob die Verwaltung das vorgelegte Verfahren prüfen und nachvollziehen kann. Die Stadt Helmstedt besitzt nicht die fachliche Kompetenz um das Verfahren auf seine Richtigkeit hin zu überprüfen, so Herr Otto. Verantwortlich für die Fachprüfung ist die Genehmigungsbehörde. Es ist auch davon auszugehen, dass die Maßnahme nunmehr fachlich so begleitet wird, dass die Hochkippe kein weiteres Mal bearbeitet werden muss. Herr Heineck erfragt, ob man Bedenken einer Böschungsrutschung ausschließen kann. Die Rutschung an der Böschung des als Beispiel genannten Tagebaus Schöningen war geologischen Ursprungs, so Herr Zogbaum. Diese Gegebenheiten sind nicht mit der Hochkippe vergleichbar. Herr Otto stellt fest, dass seitens der HSR bislang kein Verfahren hinsichtlich der Böschungsanpassung eingereicht wurde. Dieses bleibt abzuwarten. Er teilt zudem mit, dass bei der Seenbildung die Gewässerqualität besonders ins Augenmerk zu nehmen ist. Des Weiteren äußert sich Herr Esbach positiv über die zukünftige Entwicklung mit der touristischen Perspektive. Er hält es jedoch nicht für förderlich, dass in der unmittelbaren Umgebung Windräder und eine Klärschlammverbrennungsanlage entstehen. Seitens des zukünftigen Planungsverbandes erwartet er fortwährend über den aktuellen Sachstand informiert zu werden. Verwaltungsseitg wird die Stellungnahme um den bereits vorhandenen und genutzten Naherholungsfaktor ergänzt. Außerdem wird in dieser angemerkt, dass der für die Waldumwandlung angedachte Ausgleichsbeitrag auch für die Ortslage Büddenstedt eingesetzt werden sollte. Herr Zogbaum bittet darum, dass im zukünftigen Wegesystem auch Wege vorhanden sein sollten, die in der Steigung flacher angelegt werden. Abschließend lässt Herr Zogbaum Anfragen aus der Bevölkerung zu diesem Thema zu. Hierbei werden Fragen zur Böschungsabflachung, zur Höhe der zukünftigen Wasserspiegel, zu naturschutzrechtlichen Belangen, zur zukünftigen touristischen Nutzung und zur mangelnden Informationsweitergabe an die Bevölkerung bzw. einer gewünschten Verfahrensvorstellung durch die LMBV und der HSR gestellt und direkt von Verwaltung beantwortet.
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