Termine

Sitzungstermine, Tagesordnungen und Vorlagen

Hier finden Sie nicht nur die aktuellen Sitzungstermine, sondern können sich auch Tagesordnungen und Vorlagen aus vergangenen Sitzungen anzeigen lassen.
Nutzen Sie einfach die nachfolgenden Schaltflächen, oder suchen Sie gezielt in Jahrgängen oder Gremien. 

Besonderheit: Die Sitzungen der Ortsräte Emmerstedt, Büddenstedt und Offleben beginnen zur u. a. Uhrzeit mit einem nichtöffentlichen Teil. Der öffentliche Teil folgt dann ca. 30 Minuten später.

Ortsrat Barmke

Dienstag, 16. Oktober 2018 , 18:30 Uhr
Mehrzweckhaus Barmke, Dorfbreite 1, 38350 Helmstedt OT Barmke



TOP 1 Eröffnung der Sitzung

Protokoll:

Der Ortsbürgermeister eröffnet die öffentliche Sitzung und begrüßt die Anwesenden.

 

 
TOP 2 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Protokoll:

Weiter stellt der Ortsbürgermeister die ordnungsgemäße Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit des Ortsrates Barmke fest.

 
TOP 3 Feststellung der Tagesordnung

Protokoll:

Herr Schobert bittet, den TOP 17 - V 157/18 - Abwasserentsorgung Helmstedt (AEH); Neufassung der Abwassergebührensatzung der Stadt Helmstedt - abzusetzen, da die Vorlage noch nicht fertig erstellt werden konnte.


Nachdem die Ortsratsmitglieder keine weiteren Änderungswünsche zur Tagesordnung vorgetragen haben, stimmt der Ortsrat Barmke der Änderung des öffentlichen Teils der Tagesordnung einstimmig zu.

 
TOP 4 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Den anwesenden Einwohnern wird Gelegenheit gegeben, sich zu den Tagesordnungspunkten und zu sonstigen Angelegenheiten der Gemeinde zu äußern, sowie Fragen an die Ortsratsmitglieder und die Verwaltung zu stellen. Hiervon wird vorerst kein Gebrauch gemacht.

 
TOP 5 Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung am 08.05.2018

Protokoll:

Der Ortsrat Barmke genehmigt einstimmig den öffentlichen Teil der Niederschrift über die Sitzung am 08.05.2018.

 
TOP 6 Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung am 01.06.2018

Protokoll:

Der Ortsrat Barmke genehmigt einstimmig den öffentlichen Teil der Niederschrift über die Sitzung am 01.06.2018.

 
TOP 7 Vergabe von Ortsratsmitteln

Beschluss:

Aus den zur Verfügung stehenden Ortsratsmitteln des Ortsrats Barmke werden für folgende Zwecke Zuschüsse gezahlt:

- Zuschuss an die Jugendgruppe des DRK für die Anschaffung
   von einheitlichen T-Shirts sowie Bastel- und Sanitätsmaterialien
   für kindgerechte Gruppenarbeit                                                                            300,00 Euro,
- Zuschuss an die Jugendfeuerwehr für die Anschaffung von er-
  gänzender Bekleidung                                                                                           300,00 Euro,
- Erstellung des Barmker Terminkalenders                                                    bis zu 350,00 Euro ,
- Umrahmung des Volkstrauertages                                                               bis zu 200,00 Euro,
- Zuschusses für den Seniorennachmittag des DRK/Sozial-
   verbandes/Ortsrates                                                                                   bis zu 500,00 Euro,
- Bürgerstiftung Barmke; zur Förderung der dörflichen Gemeinschaft                        Restmittel.



Protokoll:

Der Ortsbürgermeister berichtet von zwei eingegangenen Zuschussanträgen. Das DRK habe um einen Zuschuss an die Jugendgruppe für die Anschaffung von einheitlichen T-Shirts sowie Bastel- und Sanitätsmaterial für die kindgerechte Gruppenarbeit in Höhe von 300,00 Euro gebeten. Ebenso habe die Jugendfeuerwehr um einen Zuschuss für die Anschaffung von ergänzender Bekleidung gebeten. Weiter wurde in der interfraktionellen Sitzung über die Bezuschussung von jährlich wiederkehrenden Maßnahmen beraten. Dazu gehören die Umrahmung des Volkstrauertages mit bis zu 200,00 Euro, die Ausrichtung des Seniorennachmittags des DRK/Sozialverbandes/Ortsrates mit bis zu 500,00 Euro und die Erstellung des Barmker Terminkalenders mit bis zu 350,00 Euro. Nach Abrechnung aller Zuschüsse sollen die restlichen Ortsratsmittel an die Bürgerstiftung Barmke zur Förderung der dörflichen Gemeinschaft fließen.

Anschließend lässt der Ortsbürgermeister über die vorliegenden Vergabevorschläge abstimmen.

Der Ortsrat Barmke fasst einstimmig folgenden

 
TOP 8 Artikelsatzung zur Änderung bzw. Überleitung des Satzungsrechts auf die neue Stadt Helmstedt

Beschluss:

Die nachstehend aufgeführten und in der Anlage zur Vorlage V181/2018 beigefügten Satzungen, Gebührenordnungen, Nutzungsordnungen und Richtlinien werden in der vorgelegten Form beschlossen. Sie treten am 01.01.2019 in Kraft:

1. Satzung der Stadt Helmstedt nach § 35 NKomVG für eine Bürgerbefragung
2. Satzung der Stadt Helmstedt über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis (Verwaltungskostensatzung)
3. Benutzungsordnung für die Stadtbücherei Helmstedt (einschl. Artothek)
4. Richtlinie der Stadt Helmstedt für die Ehrung junger Helmstedter Künstler
5. Richtlinie für die Anlage des Vermögens der Stiftung zur Erhaltung von Kulturdenkmalen
6. Richtlinien über die Gewährung von Fördermitteln für Maßnahmen an Kulturdenkmalen in Helmstedt
7. Satzung der Stadt Helmstedt über die Wasserversorgung des Ortsteils Barmke
8. Gebührenordnung für das Parken an Parkscheinautomaten in der Stadt Helmstedt
9. Satzung der Stadt Helmstedt über den Ausgleichsbetrag für nicht herzustellende Kraftfahrzeugeinstellplätze (Ablösesatzung) nebst Anlage
10. Satzung der Stadt Helmstedt zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach §§ 135a – 135c BauGB
11. Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 6 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes für straßenbauliche Maßnahmen (Straßenausbaubeitragssatzung)
12. Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Helmstedt Erschließungsbeitragssatzung)
13. Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen für den 1. Bauabschnitt der  Immissionsschutzanlage im Bebauungsplangebiet Ziegelberg-Süd nebst Anlage 1
    (Differenzkarte) und Anlage 2 (Lageplan)
14. Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen für den 2. Bauabschnitt der
    Immissionsschutzanlage im Bebauungsplan Ziegelberg-Süd in Helmstedt nebst Anlage 1 (Differenzkarte) und Anlage 2 (Lärmschutzwall Lageplan)
15. Friedhofssatzung der Stadt Helmstedt für den Friedhof im Helmstedter Brunnental (Urnenhain)

Anmerkung:
Die im Beschluss genannten Anlagen haben der Vorlage beigelegen.



Protokoll:

Der Ortsbürgermeister verweist auf die Vorlage, die Herr Schobert eingehend erläutert.

Auf Wunsch des Ortsbürgermeisters trägt Herr Schobert die jeweiligen Veränderungen der betreffenden Satzungen für die anwesenden Zuhörer vor, die in den Satzungen zur besseren Sichtbarkeit zwar in rot geschrieben wurden, aber nur im Ratsinformationssystem und nicht in der vorliegenden Papierform ersichtlich seien.

Abschließend führt er aus, dass mit diesen Änderungen nur satzungsmäßige Zusammenführungen vorgenommen werden, die notwendig seien, damit ab dem 01.01.2019 überhaupt örtlich rechtliche Regelungen in den genannten Bereichen zur Verfügung stehen.

Nachdem keine Wortmeldungen erfolgen, lässt der der Ortsbürgermeister über die Vorlage abstimmen.

Der Ortsrat Barmke fasst einstimmig folgenden Empfehlungs-


TOP 9 Neufassung der Satzung der Stadt Helmstedt über die Zahlung von Entschädigungen an Ratsmitglieder, Mitglieder der Ortsräte, Ehrenbeamte und sonstige ehrenamtlich Tätige (Aufwandsentschädigungssatzung)

Beschluss:

Der als Anlage zu Vorlage 185/2018 beigefügte Entwurf einer Neufassung der Satzung der Stadt Helmstedt über die Zahlung von Entschädigungen an Ratsmitglieder, Mitglieder der Ortsräte, Ehrenbeamte und sonstige ehrenamtlich Tätige (Aufwandsentschädigungssatzung) wird in der vorgelegten Form beschlossen. Die Aufwandsentschädigungssatzung tritt am 01.01.2019 in Kraft.

Anmerkung:
Die im Beschluss genannte Anlage hat der Vorlage beigelegen.



Protokoll:

Der Ortsbürgermeister verweist auf die Vorlage, die Herr Schobert kurz erläutert.

Nachdem keine Wortmeldungen erfolgen, lässt der der Ortsbürgermeister über die Vorlage abstimmen.

Der Ortsrat Barmke fasst einstimmig folgenden Empfehlungs-


TOP 10 Neufassung der Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung der Stadt Helmstedt

Protokoll:

Der Ortsbürgermeister verweist auf die Vorlage.

Herr Schobert weist darauf hin, dass die Verwaltung in dieser Vorlage konkrete Änderungen vorschlage, die über das redaktionelle Anpassen hinausgehen und erläutert diese.

Herr Stein fragt zur Änderung unter Ziffer 1 der Vorlage an, mit welchem Personaleinsatz die Verwaltung diese Vorgabe kontrollieren wolle.

Herr Schobert antwortet, dass diese Kontrollen mit ausgebildetem und zugelassenem Personal aus dem Politessenbereich durchgeführt werden können. Es ginge hierbei nicht um umfassende Kontrollen, die nicht umsetzbar seien, sondern vornehmlich um Hundeführer, bei denen bereits Verdachtsmomente bestehen, dass sie die Verunreinigungen ihrer Hunde nicht beseitigen. Ansonsten könne man das Verhalten dieser Personen nur mit einem Bußgeld belegen, wenn man sie auf frischer Tat ertappe. Im innerstädtischen Bereich seien bereits einige Fälle bekannt und mit der Verordnungsänderung hätte die Verwaltung tatsächlich die Möglichkeit, diesen Personen mit gezielten Kontrollen nun anders habhaft zu werden, als es bisher der Fall gewesen sei.

Anmerkung der Verwaltung:
Zur Feststellung von Personalien werden derzeit 4 Mitarbeiter/innen auf 3 Vollzeitstellen beschäftigt, wobei 1 Mitarbeiter dem Produkt "Sicherheit und Ordnung" und 3 Mitarbeiterinnen dem Produkt "Verkehrsaufsicht" zugeordnet sind.

Herr Stein erwidert, dass sich diese Hundeführer auch nicht durch das Mitführen einer Kottüte dazu bewegen lassen werden, die Hinterlassenschaften ihrer Hunde zu beseitigen. In diesem Zusammenhang verweist er auch auf die gesetzlichen Regelungen zum Leinenzwang für Hunde, die von den Hundeführern größtenteils ebenfalls nicht eingehalten werden. Bereits dieses klar ersichtliche Vergehen werde von der Ordnungsbehörde schon nicht durchgesetzt, wie wolle man dann das Mitführen von Kotbeuteln durchsetzen, welches erst sichtbar sei, wenn der Hundehalter die Beutel auch benutze. Daher könne er diese Regelung nicht nachvollziehen.

Herr Schobert antwortet, die Verwaltung erhoffe sich mit diesem Vorschlag, dass die Vorgabe zumindest in einigen Bereichen Wirkung zeige.

Auf Nachfrage von Frau Ryll führt Herr Schobert weiter aus, dass ein Bußgeld verhängt werden könne, wenn kein Kotbeutel mitgeführt werde. Diese Kann-Regelung wurde getroffen, um sie auch als ermahnende Funktion einsetzen zu können, ohne gleich ein Bußgeld verhängen zu müssen. Die Frage zur Höhe des dafür vorgesehenen Bußgeldes werde zum Protokoll beantwortet.

Beantwortung der Verwaltung:
Der Bußgeldrahmen beginnt bei 50 Euro (Erstverstoß) zuzüglich knapp 30 Euro Auslagen und Bearbeitungsgebühr und kann in schweren Fällen unter Ermessensabwägung theoretisch bis zu 5.000 Euro ausgeschöpft werden.

Herr Stein verweist in diesem Zusammenhang auch auf Verunreinigungen durch die Gruppe der Raucher, die ihre Kippen nicht ordnungsgemäß auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen entsorgen. Er fragt an, warum die Bevölkerungsgruppe von Hundeführern verpflichtet werden solle, Plastiktüten mitzuführen, die Gruppe der Raucher aber nicht zum Mitführen von Taschenaschenbechern. Dies sei für ihn eine Ungleichbehandlung. Außerdem müsse die Benutzung von "Plastiktüten" überdacht werden. Es könnte auch der Begriff "Kotbeutel" verwendet werden. Derzeit werden in fast allen Bereichen Plastiktüten abgeschafft und hier werden die Bürger zur Nutzung von Plastiktüten aufgefordert.

Herr Schobert antwortet, dass man derartige Diskussionen auf viele Bereiche ausdehnen könne, dieses nun aber eine politische Frage sei. Die Verwaltung habe das Thema aus der Politik aufgegriffen, einen Vorschlag unterbreitet und diesen als Diskussionsgrundlage in die Verordnung aufgenommen. Abschließend werde der Rat darüber entscheiden müssen.

Frau Ryll fragt in diesem Zusammenhang an, ob es folglich auch mehr Beutelspender und Abfallbehälter geben werde.

Herr Schobert antwortet, dass es bereits Beutelstationen gäbe, wobei diese im innerstädtischen Bereich innerhalb kürzester Zeit nach dem Befüllen wieder geleert werden. Eine Erhöhung der Anzahl von Abfallbehältern sei in diesem Zusammenhang nicht vorgesehen. Gerade in der Innenstadt seien ausreichend Abfallbehälter vorhanden. Er könne sich eher eine Diskussion und Klagen über fehlende Abfallbehälter in den Randbereichen vorstellen, wo aber das Problem bestehe, dass dort neben dem normalen Hausmüll auch anderer Müll entsorgt werde. Folglich werde die Hausmüllentsorgung von einigen Personen aus allgemeinen Steuergeldern gezahlt. Dieses Problem sei immer wieder ein politisches Streitthema, welches auch im Rahmen der Haushaltsplanung zu klären sei.

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen zu diesem Thema erfolgen, weist der Ortsbürgermeister noch auf einen redaktionellen Fehler in der Vorlage hin. In der Darstellung der Änderungspunkte wurde in der Ziffer 1 der Vorlage auf den § 10 Abs. 1 Satz 2 der Satzung hingewiesen, welcher aber § 11 Abs. 1 Satz 2 heißen müsse. Danach lässt er über die Vorlage abstimmen.

Der Ortsrat Barmke spricht sich zuerst einvernehmlich dafür aus, den Begriff "Plastiktüten" durch "Kotbeutel" zu ersetzen und lehnt, ungeachtet dessen, den Empfehlungsbeschluss mit 6 Stimmenthaltungen dennoch ab.


TOP 11 Neufassung der Sondernutzungssatzung und der Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt Helmstedt

Beschluss:

1. Der in der Anlage 1 beigefügte Entwurf der Sondernutzungssatzung der Stadt Helmstedt wird beschlossen.

2. Der in der Anlage 2 beigefügte Entwurf der Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt Helmstedt nebst Gebührentarif wird beschlossen.

Anmerkung:
Die im Beschluss genannten Anlagen haben der Vorlage beigelegen.



Protokoll:

Der Ortsbürgermeister verweist auf die Vorlage, die Herr Schobert kurz erläutert.

Nachdem keine Wortmeldungen erfolgen, lässt der Ortsbürgermeister über die Vorlage abstimmen.

Der Ortsrat Barmke fasst einstimmig folgenden Empfehlungs-


TOP 12 Änderung der Satzung der Stadt Helmstedt über die Zahlung von Entschädigungen an Ehrenbeamte und ehrenamtlich Tätige in der Freiwilligen Feuerwehr

Beschluss:

Der in der Anlage beigefügte Entwurf der 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Helmstedt über die Zahlung von Entschädigungen an Ehrenbeamte und ehrenamtlich Tätige in der Freiwilligen Feuerwehr wird beschlossen. Die Satzung tritt zum 01.01.2019 in Kraft.

Anmerkung:
Die im Beschluss genannte Anlage hat der Vorlage beigelegen.



Protokoll:

Der Ortsbürgermeister verweist auf die Vorlage, die Herr Schobert kurz erläutert.

Nachdem keine Wortmeldungen erfolgen, lässt der Ortsbürgermeister über die Vorlage abstimmen.

Der Ortsrat Barmke fasst einstimmig folgenden Empfehlungs-


TOP 13 Bereitstellung von Standorten/Flächen zum Aufstellen von Altkleidercontainern

Beschluss:

Der in der Sachverhaltsdarstellung beschriebenen Vorgehensweise wird grds. und hinsichtlich der aufgeführten Standorte in der geänderten Fassung zugestimmt. Die Verwaltung wird ermächtigt, die erforderlichen Schritte einschl. der Entwidmung einzuleiten und die Vergabe zum frühestmöglichen Zeitpunkt vorzunehmen.



Protokoll:

Der Ortsbürgermeister verweist auf die Vorlage, die Herr Schobert kurz erläutert.

Der Ortsbürgermeister bringt in Erinnerung, dass es bereits in der Vergangenheit ein Angebot einer Privatperson aus Barmke gegeben habe, dessen Partner in Barmke einen Altkleidercontainer aufstellen und die daraus erzielten Einnahmen in Gänze dem Dorf zur Verfügung stellen wollte. Der Ortsrat Barmke habe dieses Angebot seinerzeit mit dem Hinweis auf die bereits erwähnten Missstände, die um die Plätze herum entstehen würden, abgelehnt. Daraufhin habe die Privatperson auf ihrem eigenen Gelände einen Container aufgestellt und nach einiger Zeit das Vorhaben aus den genannten Gründen tatsächlich wieder verworfen, so dass die Container dort nicht mehr vorzufinden seien. Daher stellt er den Änderungsantrag, vom Aufstellen eines Altkleidercontainers in Barmke Abstand zu nehmen.

Frau Klimaschewski-Losch stimmt den Ausführungen des Ortsbürgermeisters zu und möchte den vorgeschlagenen Standort für Barmke ebenfalls aus der Vorlage gestrichen haben.

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, lässt der Ortsbürgermeister über seinen Antrag abstimmen.

Der Ortsrat Barmke stimmt dem Änderungsantrag des Ortsbürgermeisters, in Barmke keinen Altkleidercontainer aufzustellen, einstimmig zu.

Anschließend fasst der Ortsrat Barmke einstimmig folgenden Empfehlungs-


TOP 14 Tempo 30-Zone Rennauer Straße

Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Rennauer Straße eine Tempo-30-Zone einzurichten.



Protokoll:

Der Ortsbürgermeister verweist auf seine in der Ortsratssitzung am 08.05.2018 gestellten Bitte um Prüfung, ob auf der Rennauer Straße eine Tempo-30-Zone eingerichtet werden könne.

Anmerkung:
Die umfassende Antwort der Verwaltung ist dieser Niederschrift als Anlage beigefügt und auch im Ratsinformationssystem unter den Stellungnahmen STN094/18 einsehbar.

Da der wesentlichste Inhalt dieser Beantwortung sei, eine Tempo-30-Zone auf der Rennauer Straße einrichten zu können, lässt der Ortsbürgermeister über diese Möglichkeit abstimmen.

Der Ortsrat Barmke fasst einstimmig folgenden


TOP 15 Neufassung der Entgeltordnung über die Erhebung von Entgelten für die Benutzung der städtischen Kindertagesstätten

Beschluss:

Die Entgeltordnung über die Erhebung von Entgelten für die Benutzung der städtischen Kindertagesstätten wird in der als Anlage 2 beigefügten Fassung mit Wirkung zum 01.12.2018 beschlossen.

Gleichzeitig tritt mit Wirkung vom 01.12.2018 die vom Rat der Gemeinde Büddenstedt mit Datum vom 19.07.2012 beschlossene Satzung der Gemeinde Büddenstedt über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertagesstätten (in der Fassung der 4. Änderungssatzung; Inkrafttreten der Ursprungssatzung: 01.03.2006) außer Kraft.

Anmerkung:
Die im Beschluss genannte Anlage hat der Vorlage beigelegen.



Protokoll:

Der Ortsbürgermeister verweist auf die Vorlage, die Herr Schobert kurz erläutert.

Auf Nachfrage vom Ortsbürgermeister antwortet Herr Schobert, wenn in Barmke der Bedarf bestehe und der Kindergarten den Wunsch zur Einrichtung von 2 Ganztagsgruppen äußere, greife der Rahmenbeschluss des Ortsrates und die Verwaltung könne eine Umsetzung vornehmen.

Frau Klimaschewski-Losch bemängelt, dass die Vorlage keine Kostenberechnungsbeispiele für einen Kindergartenplatz enthalte, wenn ein oder mehrere Kinder mehr als 8 Stunden betreut werden und die Eltern, oder auch ein alleinerziehender Elternteil, nur ein bestimmtes Nettoeinkommen zur Verfügung haben. Da sie zu diesem Thema noch Beratungsbedarf sehe, möchte sie in dieser Sitzung über die Vorlage nicht abstimmen und die Vorlage ohne Beschluss an den Fachausschuss verweisen.

Der Ortsbürgemeister weist darauf hin, dass die Vorlage ohnehin dem Fachausschuss zur Beratung vorgelegt werde und letztendlich der Rat darüber entscheide. Da zu Beginn dieser Sitzung nicht über ein Absetzen des Tagesordnungspunktes abgestimmt wurde, möchte er über die Vorlage abstimmen lassen.

Der Ortsrat Barmke fasst mit 5 Ja-Stimmen und 1 Gegenstimme folgenden Empfehlungs-


TOP 16 Abwasserentsorgung Helmstedt (AEH); Neufassung der Abwasserbeseitigungssatzung

Beschluss:

Die Abwasserbeseitigungssatzung mit der Anlage 1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Sie tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung, spätestens jedoch am 31.12.2018 in Kraft.

Anmerkung:
Die im Beschluss genannte Anlage hat der Vorlage beigelegen.



Protokoll:

Der Ortsbürgermeister verweist auf die Vorlage, die Herr Schobert kurz erläutert.

Nachdem keine Wortmeldungen erfolgen lässt der Ortsbürgermeister über die Vorlage abstimmen.

Der Ortsrat Barmke fasst einstimmig folgenden Empfehlungs-


TOP 17 Abwasserentsorgung Helmstedt (AEH); Neufassung der Abwassergebührensatzung der Stadt Helmstedt

Protokoll:

- abgesetzt -


TOP 18 Abwasserentsorgung Helmstedt (AEH); Neufassung der Kleinkläranlagensatzung der Stadt Helmstedt

Beschluss:

Die Kleinkläranlagensatzung mit den Anlagen 1 bis 3 wird in der vorgelegten Form beschlossen.
Sie tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung, spätestens jedoch am 31.12.2018 in Kraft.

Anmerkung:
Die im Beschluss genannten Anlagen haben der Vorlage beigelgen.



Protokoll:

Der Ortsbürgermeister verweist auf die Vorlage, die Herr Schobert kurz erläutert.

Nachdem keine Wortmeldungen erfolgen lässt der Ortsbürgermeister über die Vorlage abstimmen.

Der Ortsrat Barmke fasst einstimmig folgenden Empfehlungs-


TOP 19 Gewerbegebiet Barmke; Städtebaulicher Vertrag – 1. Änderung (Ergänzung)

Protokoll:

Der Ortsbürgermeister verweist auf die Vorlagen, die Herr Schobert kurz erläutert.

Frau Klimaschewski-Losch fragt an, ob mit diesen Vorlagen alle redaktionellen Anpassungen zum Thema "Flächen" erledigt seien.

Herr Schobert antwortet, dass dies der Fall sei. Erklärend fügt er hinzu, dass es in den Vorlagen um den städtebaulichen Vertrag gehe, der das Innenverhältnis zwischen dem Landkreis und der Stadt Helmstedt regle.

Der Ortsbürgermeister erwidert, dass nach Kenntnis des Ortsrates dies noch nicht alle Flächen seien, die mit der Feldmarkinteressentschaft (FI) geregelt werden müssen, denn es würden noch Grabenflächen fehlen.

Herr Schobert erklärt, dass noch kein endverhandeltes Ergebnis mit der FI erzielt werden konnte, da sich die FI noch im Beratungsmodus befinde. Er erwähnt nochmals, dass es sich bei diesen Vorlagen nur um den städtebaulichen Vertrag und um das Verhältnis zwischen Stadt und Kreis handle. Der eigentlich zu regelnde Punkt sei nicht die Gesamtgröße der Fäche, sondern die Preisfestschreibung von 8,00 Euro, da dieser Bereich mit dem Landkreis Helmstedt eingepreist und vom Kreistag auch zugestimmt werden müsse.

Der Ortsbürgermeister weist auf die in der a-Vorlage genannte Fläche von 15.161m² hin, die ein Wegenetz umfasse. Gleichzeitig gehören aber dazu auch noch die Randgebiete von rd. 8.700 m², was ein Drittel der bezifferten Fläche ausmache, die hier nicht benannt wurde. Wenn diese Fläche auch mit 8,00 Euro gehandelt werden würde, habe das auch im Verhältnis mit dem Landkreis immense finanzielle Auswirkungen. Daher müsse man nicht von 121.000 Euro, sondern von 180.000 Euro sprechen. Aus diesem Grund sollte die Fläche schon mit dargestellt werden.

Herr Schobert antwortet, dass man die Größe aus der Vorlage noch einmal herausnehmen und überprüfen könne. Gegebenenfalls könne auch eine offene Formulierung erfolgen. Der entscheidende Punkt sei die Preisfestlegung von 8,00 Euro zwischen der Stadt und dem Landkreis Helmstedt.

Der Ortsbürgermeister merkt zum Beratungsstatus der FI noch an, dass diese nur Verträge schließen könne, wenn die Mitglieder in der Mitgliederversammlung den Inhalten der Verträge auch zugestimmt haben. Wenn in dem städtebaulichen Vertrag die 8,00 Euro aufgenommen werden und die FI einen anderen Betrag fordere, müssten die Beratungen von Neuem erfolgen.

Dem stimmt Herr Schobert zu.

Daraufhin schlägt der Ortsbürgermeister vor, den Beschlussvorschlag der V 134a/18 dahingehend anzupassen, die Bezeichnungen der Flächen und die damit verbundene Endsumme zu entfernen und nur über den Quadratmeterpreis im Innenverhältnis zwischen Stadt und Landkreis zu entscheiden.

Der Ortsrat Barmke stimmt diesen Äußerungen zu.

Herr Stein hakt ein, dass für ihn die Formulierung des 1. Satzes der Ergänzung aus dem Beschlussvorschlag der a-Vorlage eine Formulierung im Außen- und nicht im Innenverhältnis sei und der Ortsrat nicht jetzt schon einer Preisverhandlung zwischen Stadt, Landkreis und FI zustimmen sollte.

Eine Diskussion schließt sich an, in der Herr Schobert nochmals die Verbindung Stadt und Landkreis im Innenverhältnis erläutert.

Daraufhin stellt Herr Stein den Antrag, über die Vorlagen getrennt abstimmen zu wollen. Seiner Meinung nach könnte der Ortsrat unstrittig über die V 134/18 abstimmen, weil sie tatsächlich nur das Innenverhältnis umfasse, die Ergänzung der V 134a/18 ziele aber seiner Auffassung nach nicht nur auf das Innenverhältnis ab und darüber könne in dieser Sitzung nicht abgestimmt werden. Ebenso müsste dazu auch das Verhandlungsergebnis zwischen der Stadt Helmstedt und der FI vorliegen.

Herr Schobert merkt abschließend an, dass diese Vorgehensweise zu einer zeitlichen Verzögerung des Projektes um Monate führen werde.

Anschließend stimmen die Ortsratsmitglieder dem Antrag von Herrn Stein einvernehmlich zu.

Sodann lässt der Ortsbürgermeister über die Vorlagen getrennt abstimmen.

Der Ortsrat Barmke fasst zu V 134/18 mit 5 Ja-Stimmen und 1 Stimmenthaltung folgenden Empfehlungsbeschluss:

Die Verwaltung wird ermächtigt, den Nachtragsvertrag zum städtebaulichen Vertrag gemäß der Anlage zu dieser Vorlage abzuschließen.
Ferner wird die Verwaltung ermächtigt, im Rahmen des Abschlusses des Nachtragsvertrages evtl. erforderlich werdende nicht wesentliche Änderungen und/oder Ergänzungen vorzunehmen.

Anmerkung:
Die in diesem Beschluss genannte Anlage hat der Vorlage beigelegen.

Anschließend fasst der Ortsrat Barmke zu V 134a/18 mit 3 Ja-Stimmen, 2 Stimmenthaltungen und 1 Gegenstimme folgenden geänderten Empfehlungsbeschluss:

Die Verwaltung wird ermächtigt, den Nachtragsvertrag zum städtebaulichen Vertrag in § 2 -
Grunderwerb - Absatz 1. um folgenden Absatz zu ergänzen:
„Die Wege- und Grabenflächen der Feldmarkinteressentschaft Barmke im Bereich der künftigen
Gewerbeflächen (gemäß Anlage 2b) werden von der Stadt und
dem Landkreis gemeinschaftlich je zum hälftigen Miteigentumsanteil erworben, und zwar zum
Preis von 8,00 Euro / m². Der Landkreis kann der FI Ersatzland
wertmäßig in gleicher Höhe zur Verfügung stellen. Soweit der Landkreis Ersatzflächen
an die FI abgibt, erstattet die Stadt dem Landkreis ihren Kaufpreisanteil, den sie an die
FI zahlen müsste. Die Vertragskosten tragen Stadt und Landkreis je zur Hälfte.“

Anmerkung:
Die in diesem Beschluss genannte Anlage hat der Vorlage beigelegen.



TOP 20 Neufassung der Friedhofssatzung der Stadt Helmstedt für die Friedhöfe der Stadt Helmstedt und der Ortsteile Barmke, Büddenstedt, Emmerstedt, Offleben und Reinsdorf

Beschluss:

Die Neufassung der Friedhofssatzung der Stadt Helmstedt für die Friedhöfe der Stadt Helmstedt und der Orteile Barmke, Büddenstedt, Emmerstedt, Offleben und Reinsdorf wird in der
als Anlage 1 beigefügten Form beschlossen und tritt mit dem Tage ihrer Veröffentlichung in
Kraft.

Anmerkung:
Die im Beschluss genannte Anlage hat der Vorlage beigelegen.



Protokoll:

Der Ortsbürgermeister verweist auf die Vorlagen, die Herr Schobert kurz erläutert.

Der Ortsbürgermeister merkt an, dass eine Arbeitsgruppe "Helmstedter Friedhöfe" eingerichtet wurde, die bisher dreimal getagt habe und wo es auch um die Zusammenführung aller Helmstedter Friedhöfe gegangen sei. Die Arbeitsgruppe bestehe aus diversen Politikern aus den Ortsteilen und der Kernstadt sowie Mitarbeitern der Verwaltung. Die Arbeitsgruppe habe in der letzten Sitzung vor ca. einem Jahr der Verwaltung den Auftrag erteilt, einen Entwurf für eine neue Satzung zu erstellen, welche der Arbeitsgruppe erneut zur Beratung vorgelegt werden solle. Dieser Entwurf liege bis zum Sitzungstage nicht vor. Dafür habe die Verwaltung den politischen Gremien gleich diese Neufassung der Friedhofssatzung zur Beschlussfassung vorgelegt, ohne die Arbeitsgruppe vorher eingeschaltet zu haben. Er möchte nun wissen, ob diese Satzung nur eine Zusammenführung/Zusammenschreibung der bisherigen Friedhofssatzungen oder eine finale Friedhofssatzung sei. Die vorgelegte Ausführung greife viele Punkte auf, die die Arbeitsgruppe teilweise anders geregelt haben möchte.

Herr Schobert antwortet, dass dies nur eine allgemein gefasste Satzung sei. Es werde zum Ende des Jahres eine Zwischenlösung benötigt, weil sonst ab 01.01.2019 keine gültige Friedhofssatzung mehr bestehen würde. Er werde die Hinweise des Ortsbürgermeisters aber aufgreifen und mit dem Verwaltungsvorstand und der Arbeitsgruppe klären, wie weiter vorgegangen werden solle.

Herr Stein merkt an, dass nach dem Nds. Bestattungsgesetz auf Antrag eine sarglose Bestattung möglich sei. Nach der nun vorliegenden Friedhofssatzung sei dies dann gänzlich ausgeschlossen. Er fragt daher an, wie in der Stadt Helmstedt mit dem Wunsch auf eine sarglose Bestattung umgegangen werde.

Herr Schobert sagt eine Beantwortung zu.

Frau Klimaschewski-Losch äußert zur Aussage von Herrn Schobert, dass alternative Bestattungsformen möglich seien, diese aber in der Satzung nicht aufgeführt wurden. In der interfraktionellen Sitzung habe der Ortsrat besprochen, auf dem Barmker Friedhof einen "Friedwald" einzurichten. In Barmke sei es möglich, Urnenbestattungen unter der alten Eiche vorzunehmen. Sie fragt an, in wie weit dieser Wunsch und weitere Wünsche noch in die vorliegende Satzung eingebracht werden können.

Herr Schobert antwortet, dass diese Wünsche im Bereich der Friedhofsgebührensatzung aufgegriffen werden müssen. Mit der vorliegenden Satzung werde allgemein geregelt, wie man sich auf dem Friedhof zu verhalten habe. Die Bestattungsformen seien umfassend in der Friedhofsgebührensatzung geregelt. Dies sei aber ein Thema, wo besonderer Diskussionsbedarf bestehe, da über legt werden müsse, ob die zurzeit für das Stadtgebiet von Helmstedt geltenden 3 unterschiedlichen Friedhofsgebührensatzungen, nämlich für Barmke/Emmerstedt, für St. Stephani/St. Marienberg und für die alte Gemeinde Büddenstedt, zusammengefasst und die Gebühren für alle Friedhöfe zusammen oder einzeln kalkuliert werden sollen.

Der Ortsbürgermeister hält fest, dass beide Satzungen in der Arbeitsgruppe angesprochen und diskutiert werden müssen.

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, lässt der Ortsbürgermeister über die Vorlage abstimmen.

Der Ortsrat Barmke fasst mit 4 Ja-Stimmen und 2 Stimmenthaltungen folgenden Empfehlungs-


TOP 21 Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 (aus Gesamthaushalt)

Beschluss:

Der Ortsrat Barmke stimmt dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 - soweit seine Zuständigkeit gegeben ist - in der beratenen Fassung zu.



Protokoll:

Der Ortsbürgermeister verweist auf die Vorlage.

Herr Schobert weist auf eine Informationsveranstaltung als Einleitung zum Haushalt für alle Rats-, Ortsrats- und beratenden Mitglieder der Fachausschüsse hin, die am Montag, dem 22.10.2018, um 17.00 Uhr im Ratssaal des Helmstedter Rathauses stattfinden und wo über die allgemeine Haushaltslage der Stadt Helmstedt berichtet werde.

Sodann trägt Frau Jonas die einzelnen, den Ortsteil Barmke betreffende Haushaltsansätze des Haushaltsplanentwurfs 2019 vor.

Anmerkung:
Die Zusammenstellung der einzelnen Haushaltsansätze für den Ortsteil Barmke ist dieser Niederschrift als Anlage beigefügt und kann auch im Ratsinformationssystem unter der Info I007/18 eingesehen werden.

Zu den Seiten 294-296, Produkt Sonstige Einrichtungen, Mehrzweckhaus und Schützenhaus Barmke, bauliche Unterhaltung 5.500 Euro, antwortet Frau Jonas auf die Frage vom Ortsbürgermeister, dass für die bauliche Unterhaltung des Mehrzweckhauses und des Schützenhauses jeweils ein Betrag von 2.500 Euro und für die Inbetriebnahme der Sanitäranlagen des Schützenhauses 500 Euro vorgesehen seien.

Daraufhin bittet der Ortsbürgermeister um Auskunft, welche konkreten Maßnahmen für beide Einrichtungen vorgesehen seien und welche Mittel in diesem Jahr dafür bereits ausgegeben wurden.

Weiter fragt er zu diesem Produkt an, wofür der Differenzbetrag von 4.500 Euro vorgesehen sei, der sich zwischen den Aufwendungen von 10.000 Euro und den baulichen Unterhaltungen von 5.500 Euro errechne.

Frau Jonas sagt eine Zusammenstellung zum Protokoll zu.

Anmerkung:
Die Zusammenstellung ist dieser Niederschrift als Anlage beigefügt und kann auch im Ratsinformationssystem unter der Stellungnahme STN135/18 eingesehen werden.

Herr Schobert bittet in Zusammenhang mit dem Haushalt, dass der Ortsrat der Verwaltung eine Anweisung zur Umsetzung eines Baugebietes in Barmke, im Bereich der Süpplingenburger Straße, erteile. Das Grundstück direkt an der Süpplingenburger Straße könne aber aus derzeitiger Sicht nicht erworben werden. Für das nebenliegende Grundstück liege der Verwaltung bereits ein konkretes Verkaufsangebot vor, welches die Verwaltung auch annehmen möchte. Die Verwaltung bereite zurzeit einen Vertrag vor, der nach Freigabe der Haushaltsmittel umgesetzt werden solle, sodass zumindest auf den verfügbaren Flächen mit einer entsprechenden Planung und Umsetzung in normalem Umfang im nächsten Jahr begonnen werden könne. Mittlerweile gäbe es 13 registrierte Interessenten für Baugebiete in Barmke, womit ein Bedarf bestehe, der schnellstmöglich gedeckt werden sollte.

Der Ortsbürgermeister erklärt, dass in diesem Bereich auch Namen und Fakten genannt werden müssen und daher die Thematik nochmals im nichtöffentlichen Teil der Sitzung angesprochen und diskutiert werden solle. Interfraktionell wurde das Thema bereits ausgiebig diskutiert. Die Ortsratsmitglieder Seidel und Stein haben die Thematik im Vorfeld vorbereitet und Herr Stein habe bereits schriftliche Ausführungen gefertigt, die aber noch nicht reif für die Öffentlichkeit seien. Ebenso habe er selbst Ausführungen zum Start des Vorhabens gefertigt, die er im nichtöffentlichen Teil der Sitzung vorlegen werde.

Auf Nachfrage von Herrn Schobert, ob der konkrete Planungsauftrag an die Verwaltung erfolge, bejaht dies der Ortsbürgermeister.

Weiter fragt Herr Schobert an, ob es vom Ortsrat gewünscht sei, den Planungsauftrag für die Dorfbreite von der Einmündung Dormblick bis zum Ende der gemeindezugehörigen Straße zu vergeben, da Mittel in den Haushalt aufgenommen wurden.

Der Ortsbürgermeister verweist auf die bisherige Abhandlung der Thematik in den vergangenen Ortsratssitzungen und auf die Aussage, den Bürgern noch in diesem Jahr und vor Beginn der Maßnahme eine Grobplanung der Verwaltung vorzustellen. Er hatte die Verwaltung dahingehend verstanden, dass die Feinplanung erst nach dieser Bürgerinformation vorgenommen werden solle.

Herr Schobert erwidert, dass der Architekt nach Auftragserteilung auch eine umfassende Planung erstellen werde. Für eine Grobplanung könne schon geäußert werden, dass die Straßendecke und die beidseitigen Fußwege hergestellt werden sollen. Er möchte aber eine offizielle Stellungnahme des Ortsrates, wie der Ausbau erfolgen solle. Anschließend würde die Verwaltung einen Planer beauftragen, um auch eine Grundlage für die Kostenermittlung zu erhalten, womit auch die Frage geklärt werde, ob die Haushaltsmittel im Haushalt belassen werden oder nicht. Sollten die Mittel im Haushalt verbleiben, müsse auch im nächsten Jahr mit der Maßnahme begonnen werden.

Der Ortsbürgermeister antwortet, dass dies auch das Ziel der Anwohner sei, wobei die Anwohner aber nicht gleich auch die Kosten dafür tragen wollen.

Daraufhin antwortet Herr Schobert, wenn eine Maßnahme abgeschlossen sei, werde sie auch abgerechnet. Es werde keine Maßnahme nur zur Hälfte erstellt und nicht beendet, um sie nicht abrechnen zu müssen. Wenn derzeit mit der Maßnahme begonnen werde, könne eine Abrechnung Ende 2020 erfolgen.

Sodann lässt der Ortsbürgermeister über die Haushaltsvorlage abstimmen.

Der Ortsrat Barmke fasst einstimmig folgenden




TOP 22 Bekanntgaben

Protokoll:

1. mündliche Bekanntgabe – Auswertung der Daten der Geschwindigkeitsmessanlage

Herr Schobert berichtet, dass die neuesten Auswertungsdaten der Geschwindigkeitsmessanlage nicht vorliegen und per E-Mail nachgereicht werden.

--------------------

2. mündliche Bekanntgabe – Neuverpachtung Teich "Im Föhrenkampe" in Barmke

Herr Schobert berichtet, dass die Verwaltung mit dem favorisierten Sportfischerverein Helmstedt u. U. e. V. einen Pachtvertrag abgeschlossen habe.

 
TOP 23 Mitteilungen des Bürgermeisters

Protokoll:

Der Ortsbürgermeister berichtet von seinen Aktivitäten bis zum Sitzungstage.

Anschließend weist er auf einen ca. ein Jahr alten Rundruf "Open Petition" über das Internet hin, in dem sich Bürger aus Mariental und Grasleben berufen gefühlt haben, die Wasserversorgung vom Wasserverband Vorsfelde u. U. in der Form zu kritisieren, dass der Härtegrad des Trinkwassers zu hoch sei. An dieser Petition habe er sich als Bürger beteiligt und vor einigen Tagen sei eine Information erschienen, dass sich der Wasserverband geäußert und 3 Alternativen vorschlagen habe, um die Wasserhärtegrade zu reduzieren. Der 1 Vorschlag beinhalte eine Mischung von 10-Grad-hartem Fremdwasser aus dem Südbereich mit dem eigenen Brunnenwasser, was eine künftige Härte von 15 Grad ausmache. Der 2. Vorschlag beinhalte eine Mischung von 8-Grad-hartem Fremdwasser aus den mittleren Verbandsgebieten mit dem eigenem Brunnenwasser, was eine Härte von 14 Grad erreiche und der 3. Vorschlag beinhalte die Heranführung von eigenem Trinkwasser mit 14 Grad Härte aus dem nördlichen Verbandsgebiet. Die 3. Variante wäre deutlich günstiger, als die beiden vorhergehenden Varianten. Während die 1. und 2. Variante 2019 umgesetzt werden könnten, würde die 3. Variante von verschiedenen Faktoren abhängen, wesentlich länger dauern und erst 2020 oder 2021 umsetzbar sein. Nun sei im Ortsrat die Frage aufgekommen, wer die Entscheidung darüber zu treffen habe. Der Wasserverband habe 2 Gremien, in dem die Stadt Helmstedt vertreten sei und mit den genannten Informationen solle die Stadt Helmstedt nun ihren Einfluss dahingehend geltend machen, dass die schnellste Variante umgesetzt werde, um den Wasserhärtegrad in Barmke zu verbessern. Das Ortsratsmitglied Seidel als Verstreter der Stadt Helmstedt in der Verbandsversammlung des Wasserverbandes Vorsfelde u. U. werde diesen Auftrag ebenfalls mit in die Verbandsversammlung nehmen.

 
TOP 24 Beantwortung von Anfragen aus vorigen Sitzungen

Protokoll:

24.1 –fehlendes Stück Fußweg auf der Rennauer Straße, Grundstückseinfahrt Lucas

Die Beantwortung der Verwaltung zur Anfrage von Herrn Kramer bezüglich des fehlenden Stücks Fußweg auf der Rennauer Straße verbunden mit nicht abfließendem Oberflächenwasser auf der Grundstückseinfahrt Lucas ist dem Protokoll als Anlage beigefügt und auch unter der Stellungnahme STN099/18 im Ratsinformationssystem einsehbar.

--------------------

24.2 – Grabenräumung- und Böschungsarbeiten auf der linken Seite der Rennauer Straße in Richtung Sportplatz

In der Ortsratssitzung am 08.05.2018 verweist der Zuhörer Wolfgang Kramer auf die Grabenräumungs- und Böschungsarbeiten auf der linken Seite der Rennauer Straße in Richtung Sportplatz, die seiner Meinung nach nicht fachgerecht ausgeführt wurden und fragt an, ob von der Verwaltung eine Bauabnahme erfolgte.

Der Zuhörer Friedrich-Wilhelm Bebenroth ergänzt, dass es nicht sein könne, dass der Bodenaushub dort monatelang liegen bleibe. Außerdem wäre es sinnvoll den Einwuchs auf dieser Straßenseite im Bereich der Grabenrenaturierung zu begrenzen, die andere Seite sei bereits in Eigenleistung hergestellt worden.

Beantwortung:
Die Räumung verschiedener Gräben und Rückhaltebecken im Stadtgebiet ist im Auftrag der AEH im Spätherbst 2017 durchgeführt worden. An den Gewässern, wo die Einarbeitung des geräumten Materials auf den anliegenden Flächen nicht möglich war, erfolgte die vorübergehende Ablagerung des Materials oberhalb der Böschungskante zur Entwässerung. Aufgrund der Bebauungssituation und des nur schmalen Streifens zwischen Straße und Graben war dies auch an der Rennauer Straße so erfolgt. Diese Verfahrensweise ist durchaus fachgerecht. In Kombination der Witterungsbedingungen mit der Auslastung der beauftragten Firma war die Liegezeit des Materials allerdings zu lang und so auch nicht geplant, was in der Tat zu bemängeln ist.
Die Abfuhr erfolgte am 23.04.2018 und hier, wie auch generell, erfolgte seitens der AEH eine Abnahme der durchgeführten Unterhaltungsarbeiten.
Hinsichtlich des Bewuchses an den städtischen Gewässern wird generell entsprechend der wasserrechtlichen Verpflichtungen verfahren, die die Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Wasserabflusses und die Erhaltung und Neuanpflanzung einer standortgerechten Ufervegetation als gleichberechtigte Aufgaben der Gewässerunterhaltung vorsehen. Soweit hier lokal relevante Zielkonflikte bestehen sollten, wäre dies örtlich zu konkretisieren.

--------------------

24.3 – Bürgersteig im Gewerbegebiet Neue Breite Nord

In der Ortsratssitzung am 08.05.2018 verweist der Zuhörer Wolfgang Kramer auf den zerstörten Bürgersteig im Bereich der Gerüstbaufirma im Gewerbegebiet Neue Breite, der mittlerweile wieder hergestellt wurde. Er fragt an, ob der Verursacher der Verwaltung bekannt sei und wer die Kosten für die Wiederherstellung übernommen habe.

Beantwortung:
Es handelte sich um einen regulären Aufbruch der Avacon AG zur Herstellung von Leitungsanschlüssen der bebauten Grundstücke. Der Aufbruch wurde ordnungsgemäß und ohne jegliche Kostenbeteiligung der Stadt wieder verfüllt.

--------------------

24.4 – Pflege der Barmker Spielplätze

In der Ortsratssitzung am 01.06.2018 fragt eine Zuhörerin zur Pflege der Barmker Spielplätze an, warum die Flächen nur teilweise abgemäht werden und bittet um eine vollständige Mahd der gesamten Spielplatzflächen.

Der Ortsbürgemeister verweist bei dem Sportplatzspielplatz auf die Zuständigkeit des Sportvereins.

Herr Schobert bittet die Zuhörerin um Zusendung eines entsprechenden Fotos über den Missstand auf dem städtischen Spielplatz, um die Angelegenheit zur Klärung weitergeben zu können.

Beantwortung:
Die Stadt Helmstedt ist nur für die Unterhaltung der Spielplätze "Hinter der Brennerei" sowie auf dem Gelände des Kindergartens zuständig. Die dritte Anlage befindet sich in privater Trägerschaft. Die Anlage "Hinter der Brennerei" wird entsprechend den Gegebenheiten und zur Förderung des Umweltschutzes naturnah unterhalten. Dazu gehört auch, dass die Randbereiche nicht vollständig ausgemäht werden, um Lebensräume für Insekten und Kleintiere zu erhalten. Die Anlage am Kindergarten wird intensiv gepflegt und regelmäßig vollständig ausgemäht. Aber auch hier gilt der Gedanke zum Umweltschutz, dass nur dort vollständig gemäht wird, wo es auch unbedingt notwendig ist.
Daneben wurde die Anlage "Hinter der Brennerei" am 05.06.2018 überprüft. Es konnten keinerlei Mängel vorgefunden werden.

--------------------

24.5 – Bewirtschaftung/Pflege eines ehemaligen FI-Grabens

In der Ortsratssitzung am 01.06.2018 fragt Herr Bebenroth von der Feldmarkinteressentschaft zur Bewirtschaftung des ehemaligen FI-Grabens hinter dem Baugebiet Dorfbreite III, der vom alten Betonweg zur Rennauer Straße führe und teilweise zur Regenrückhaltung ausgebaut sei, an, ob das Schnittgut nach der Mahd noch abgefahren werde. Seit dem letzten Jahr habe die Stadt Helmstedt das Schnittgut nicht mehr entsorgt und nun sei zu befürchten, dass sich die Mahd vor das Gitter setzen werde.

Beantwortung:
Es ist nicht vorgesehen, dass die Mahd aufgenommen wird. Die Gitter an den Durchlässen werden im Rahmen der Grabenkontrollen regelmäßig auf Verstopfung u. Ä. überprüft. Vorgefundene Mängel werden ggf. umgehend beseitigt.

--------------------

Herr Schobert äußert nach den Einwänden von anwesenden FI-Mitgliedern zu den einzelnen Beantwortungen bezüglich der Mahd u. ä., dass sich die Probleme der Gesamtsituation augenscheinlich nicht lösen lassen. Daher schlägt er ein gemeinsames Gespräch vor, an dem auch er teilnehmen werde, wenn es notwendig sei, da er den Eindruck habe, dass unterschiedliche Erwartungshaltungen vorliegen. Er werde Herrn Geisler von der AEH informieren, einen Ortstermin mit dem Ortsbürgermeister, Herrn Bebenroth und Herrn Wolfgang Kramer von der FI sowie mit dem Ortsratsmitgleid Seidel anzuberaumen.

In diesem Zuge erklärt das Ortsratsmitglied Kramer, mit der Beantwortung der Anfrage zur Grundstückseinfahrt Lucas auf der Rennauer Straße nicht einverstanden zu sein und bittet, die Situation am Ortstermin nochmals gemeinsam zu begutachten.

Herr Schobert stimmt dieser Vorgehensweise zu.


TOP 25 Anträge und Anfragen

Protokoll:

Anträge und Anfragen werden nicht gestellt.

 
TOP 26 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Den anwesenden Einwohnern wird erneut Gelegenheit gegeben, sich zu den Tagesordnungspunkten und zu sonstigen Angelegenheiten der Gemeinde zu äußern, sowie Fragen an die Ortsratsmitglieder und die Verwaltung zu stellen. Hiervon wird zu den Themen "Feuerwehrvorplatz", "Ausbau der Dorfbreite" und "Feuerwehrbedarfsplanung" Gebrauch gemacht.

Sodann beendet der Ortsbürgermeister die öffentliche Sitzung.

 

Zurück zur Übersicht

Stadtverwaltung Helmstedt
E-Mail:     rathaus@stadt-helmstedt.de
Telefon:   05351 17-0
Fax:        05351 17-7001
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 9.00 bis 12.00 Uhr

Tourismus/Bürgerinfo:
E-Mail:     tourismus@stadt-helmstedt.de
Telefon:   05351 171717
Fax:        05351 171718

Öffnungszeiten Bürgerbüro Helmstedt
Montag: 08.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag: 08.00 bis 12.00 Uhr & 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Mittwoch: 08.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 08.00 bis 12.00 Uhr & 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag: nur nach Terminvereinbarung
Samstag: 10.00 bis 12.00 Uhr

Öffnungszeiten Bürgerbüro Büddenstedt
Montag: 14:00 bis 16:00 Uhr

© 2023 Stadt Helmstedt ǀ Impressum  ǀ Datenschutz  ǀ Sitemap