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Bauleitplanung Helmstedt; Bebauungsplan Nr. OTB 354 “Gewerbegebiet A2 Barmke”; - Auslegungsbeschluss -
Protokoll:
Der Ortsbürgermeister schlägt vor, die Vorlagen der Tagesordnungspunktes 5 und 6 - Flächennutzungsplan und Bebauungsplan - zur Thematik "Gewerbegebiet A 2 Barmke" gemeinsam zu beraten, dem die Ortsratsmitglieder einvernehmlich zustimmen.
Herr Brumund von der Verwaltung gibt eine kurze Einleitung zum Flächennutzungs- und Bebauungsplan ab. Dabei merkt er an, dass die Vorlagen nur die Planungen beinhalten, die bereits in der separat stattgefundenen Bürgerinformation ausführlich vorgestellt und besprochen wurden. Anschließend erläutert er kurz den vorliegenden Bebauungsplan.
Frau Klimaschewski-Losch fragt an, warum dem Entwurf des Bebauungsplanes zugestimmt werden solle, wenn nur ein Auslegungsbeschluss gefasst werden müsse. Weiter bittet sie um Darstellung, in welcher Planungsphase man sich derzeit befinde. Herr Brumund antwortet, dass sich die Auslegung auch nur auf einen Entwurf des Bebauungsplanes beziehe und dieser Entwurf im Rahmen der Öffentlichenauslegung jedermann zur Kenntnis gegeben werden solle. Nachdem der Verwaltungsausschuss die Auslegung beschlossen habe, können alle Bürger in einer einmonatigen Auslegungsphase Stellungnahmen zur Planung abgeben.
Auf Nachfrage von Frau Klimaschewski-Losch antwortet Herr Brumund, dass alle Festlegungen noch geändert werden können. Man befinde sich derzeit in der 2. Verfahrensphase. Die 1. Phase habe die frühzeitige Informationsbekanntgabe, die Bürgerbeteilung und auch die Konfrontation der Behörden mit der Planung beinhaltet. In beiden Vorlagen wurden alle bisher eingegangenen Stellungnahmen aufgeführt und auch kommentiert. Sollte nun dieser Auslegungsbeschluss getroffen werden, erfolge eine einmonatige Auslegung. Danach werden alle Anregungen und Stellungnahmen bewertet und bearbeitet. Die Anregungen und Stellungnahmen können dazu führen, dass Änderungen an der Planung vorgenommen werden, womit das Prozedere nochmals von vorn beginne. Sollten keine weiteren Anregungen und Stellungnahmen eingehen oder diese für eine Änderung der Planung nicht ausreichend begründet sein, komme es zu einem Satzungsbeschluss, der mit einer Vorlage auch wieder dem Ortsrat zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werde.
Herr Stein nimmt Bezug auf die Vorlagen und greift einige Punkte auf. Er berichtet, dass es zu der Einordnung, an welcher Autobahn sich dieses Gewerbegebiet befinde, bereits am 25.10.2017 eine Eingabe gegeben habe, was bis zum Sitzungstage in den Unterlagen nicht korrigiert worden sei. Weiter werde in den Unterlagen von 20 Meter hohen Werbetürmen ab 8.000 qm Grundstück gesprochen, was im schlechtesten Fall 44 Stück auf der gesamten Fläche ausmachen würde. DieseTürme könnten aber nicht werbewirksam gesehen werden, weil sie von Bäumen und Büschen verdeckt wären. Zum Thema Außenbeleuchtung mit LED`s von 3.000 Kelvin fragt er an, ob diese Leuchten auch für Straßen, Wege und Gewerbeanlagen vorgesehen seien. Außerdem vermisse er den Einsatz von Präsenzmeldern. Die Stadt Helmstedt habe Maßnahmen gegen das Insektensterben beschlossen, die Inhalte dieser Vorlagen würden diesem Beschluss aber entgegenstehen. Zu den Angaben über Gebäudegrößen merkt er an, dass keine maximalen Gebäudelängen festgelegt worden seien. Weiter solle es eine Anbindung an die L 297 geben, wobei die mit einer im Gutachten errechneten Verkehrszunahme von 38 Kfz pro Stunde diese Anbindung nicht bedürfe. Für das Parken im Gewerbegebiet seien in der Planung nur Stellplätze für Pkw vorgesehen, so dass die Lkw, wie bereits befürchtet, an der L 297 und den angrenzenden Feldwegen parken werden. In der Stellungnahme des Regionalverbandes Großraum Braunschweig (RVGB) sei dargestellt worden, dass eine Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr und an das Radwegenetz zwingend nötig sei. Die KVG sehe aber keine Notwendigkeit für eine Neuanbindung und ein Radwegenetz sei auch nicht vorhanden. Es fehlen die Maßnahmen, die die Stadt Helmstedt dazu verfolge, wobei sich der Fahrplan der KVG für den Ortsteil Barmke auch nicht mit dem Vorhaben vereinbaren lasse. Auch für das Gewerbegebiet selbst seien keine Radwege vorgesehen. Aus seiner Sicht wäre ein gemeinsamer Fuß- und Radweg angebracht. Zur Entwässerung der gesamten Fläche, die zu 80 % versiegelt werden solle, fragt er an, ob auch Starkregenereignisse berücksichtigt wurden, da üblicherweise Berechnungen nur nach der DIN vorgenommen werden. Außerdem fragt er an, in wie weit die Verkehrsbelastung der Gemeinde Rennau Berücksichtigung gefunden habe bzw. Maßnahmen dagegen eingeplant seien. Weiter bemängelt er die einzelnen Bemerkungen über die zum Flächennutzungsplan geäußerte Stellungnahme der Jagdgenossenschaft Barmke und die daraus folgenden Einschränkungen für die Jagdgenossenschaft. Zum Gesamtvorhaben führt er an, in der Begründung sei aufgeführt, dass das Gewerbegebiet erschlossen werden müsse, weil die Stadt Helmstedt über kein Gewerbegebiet in dieser Größenordnung verfüge. Das bereits bestehende Gewerbegebiet "Neue Breite Nord" habe aber insgesamt 17 ha Gesamtfläche, liege somit deutlich über den Ansprüchen eines Logistikunternehmens und sei grundsätzlich ein Topstandort mit Autobahn und Straßenanbindung. Dieses Gewerbegebiet sei auch nach 16 Jahren nur zu 40 % belegt, was an einem fehlenden Konzept über Gewerbeansiedlungen liegen werde. Mit einem interessierten Logistikunternehmen wurden anfangs 250 Arbeitsplätze in Aussicht gestellt, was aber seiner Meinung nach eher ein reines Abschreibungsobjekte für Logistimmobilieninvestoren sei. Abschließend führt er aus, dass ihm auch ein Konzept im Hinblick auf die Weiterentwicklung der Stadt fehle. Die Stadt Helmstedt müsse präzise und nachvollziehbar arbeiten und dabei glaubwürdig bleiben. Mit den Einlassungen zum Thema Jagdrecht sei ihm aber die Glaubwürdigkeit verloren gegangen und er zweifle an den Kompetenzen, die abgedruckt wurden. Im Übrigen sei die Vorbereitungszeit viel zu kurz gewesen, um die sehr umfangreichen Vorlagen durcharbeiten zu können.
Herr Schobert antwortet, dass in diesem Verfahren mit einer sehr hohen Transparenz vorgegangen wurde, wie die Verwaltung es auch zugesagt habe. Transparenz bedeute, dass alle abgegebenen Einwendungen und Anregungen auch vorgelegt wurden. Die Verwaltung habe pflichtgemäß und mit einem hohen Fachwissen, sowohl mit dem Architekten als auch mit den Fachämtern von Stadt und Landkreis, die Abwägung vorgenommen. Diese Abwägung liege nun in der Ermessensentscheidung des Rates. Die große Mehrheit des Helmstedter Rates und die Verwaltung seien der Auffassung, dass die Ausweisung des Gewerbegebietes "A 2 Barmke" notwendig sei, um neue Arbeitsplätze zu schaffen. Die Stadt Helmstedt sei eine Kommune im Strukturwandel und dafür sei es höchst positiv, dass sie die Möglichkeit zur Generierung von 15 Mio. Euro europäische Fördermittel erhalte. Die Fördermittel werden bewilligt, weil die Stadt und der Landkreis Helmstedt mit einer überdurchschnittlich hohen Arbeitslosigkeit als wirtschaftlich unterdurchschnittlich entwickelt gelten. Da in der Stadt Helmstedt der Anteil der Armutsbevölkerung oder der von Armut bedrohten Bevölkerung mit 16 % im Landkreis Helmstdedt den höchsten Wert bilde, müsse alles getan werden, diesen Faktor zu ändern. Gleichzeitig werden auch im Bereich des Arbeitsmarktes positive Aspekte gesetzt, der ursprünglich und hauptursächlich nicht auf den hoch spezialisierten Bereich abzielen müsse, weil im Umfeld von Helmstedt bereits genügend hoch spezialisierte Arbeitsplatzmöglichkeiten vorhanden seien. Hier gehe es um Arbeitsplätze, die auch diejenigen nutzen können, die über kein Abitur oder Studium verfügen und in Helmstedt überproportional hoch von Arbeitslosigkeit bedroht seien. Mit dieser Spitzenförderung bestehe nun die Möglichkeit, entlang der A 2 ein attraktives Gewerbegebiet zu erhalten. Derzeit sei der Landkreis Helmstedt dabei, die erforderlichen Schritte abzuschließen, damit diese Förderung auch fließen könne. Zum Abwägungs- als auch zum Wertungsverfahren möchte er nicht darauf eingehen wollen, zu fragen, welcher Gutachter nun Recht oder Unrecht habe. Die Verwaltung sei der Auffassung, dass die Dinge, die in der Vorlage niedergeschrieben wurden, sachlich richtig und nach bestem Wissen und Gewissen ausgewogen und bewertet worden seien. Allerdings möchte er einige Dinge aufgreifen, die er durchaus für bedenkenswert halte oder wo noch Informationsbedarf bestehe. Der Vorschlag, die Beleuchtungskörper in Bezug auf das Insektensterben zu überprüfen, halte er für sinnvoll, da sich auch der Rat dieses Thema als Schwerpunkt gesetzt habe. Die Anregung, zumindest Grundlagen für mögliche innen liegende Radwege und Anbindungen an ein nicht vorhandenes Radwegenetz zu legen, halte er auch für sehr wertvoll. Hier solle versucht werden, ein Umsetzen auch im Rahmen der Förderung zu ermöglichen, da derartige Strukturmaßnahmen auch förderfähig seien. Der Punkt "Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)" sei nicht eine Frage der KVG, da die Stadt Helmstedt, wie andere Kommunen auch, die Miteigentümerin der Kraftverkehrsgesellschaft Braunschweig sei und die Stadt Helmstedt die KVG beauftrage, welche Haltepunkte die Busse anfahren sollen. Sollte der Rat z.B. beschließen, am Gewerbegebiet "A 2 Barmke" 2 Bushaltestellen einzurichten, die regelmäßig angefahren werden sollen, dann müsse die KVG dort auch regelmäßig diese Haltestellen anfahren. Dies sei eine Ermessensentscheidung des Rates. Zur Situation Rennau führt er aus, dass Rennau als eigenständige Gemeinde zur Samtgemeinde Grasleben und nicht zur Stadt Helmstedt gehöre und bis zum Sitzungstage keinen Antrag an die Landesverkehrsbehörde für eine Umgehungsstraße gestellt habe. Er habe der Gemeinde und auch der Samtgemeinde Unterstützung angeboten, wobei es nun erste Anzeichen dafür gäbe, dass ein Verfahren zum Erhalt einer Umgehungsstraße in Gang gebracht werde. Viele Jahre sei dort in dieser Hinsicht nichts unternommen worden, obwohl die enorme Verkehrsbelastung in Rennau schon seit 1989 vorhanden sei. Abschließend berichtet er zum Verfahren, dass es nun in der Kompetenz des Ortsrates liege, einzelne Passagen der Vorlagen zu ändern, die dann an die weiteren zu beteiligenden Ausschüsse weitergegeben werden. Wenn es Änderungsanträge gäbe, müssen diese allerdings präzise benannt werden. Anschließend müsste sich der Ortsrat darüber eine Meinung bilden, ob er diese Änderungsanträge mit tragen möchte. Am Ende hält er noch fest, dass mit der Auslegung auch die Grundlage geschaffen werde, bisher auch nicht Beteiligten, wie dem normalen Bürger, die Gelegenheit zu geben, Einwendungen und Anregungen einbringen zu können.
Herr Brumund äußert zu den Bedenken von Herrn Stein, dass die für die Beleuchtung getroffene Festsetzung für sämtliche Außenbeleuchtung in dem Gebiet gelte, auch für öffentliche Straßen und private Grundstücke. Es sei auch richtig, dass die 2. Verkehrsanbindung des Gewerbegebietes nicht mit einem hohen Verkehrsaufkommen begründet werde, sondern es ratsam sei, ein Gewerbegebiet von dieser Größe auch von 2 Seiten zu erschließen. Zu den Parkplätzen führt er aus, dass ein straßenbegleitender Parkstreifen angelegt werden solle, der eine Breite von 3 Metern aufweise. Insofern sei dieser für Pkw wie auch für Lkw ausgerichtet. Zum angesprochenen Radverkehr weist er auf einen Zusammenhang von Unfällen mit Abbiegevorgängen hin. Dies sei auch ein Grund, weshalb dort kein separater Weg für Radfahrer gewünscht sei. Da dort eine breite Straße geplant sei, wo nicht viel Radverkehr und hohe Geschwindigkeiten vorkommen werden, sei er davon überzeugt, dass Radfahrer auf dieser Straße sicherer als auf einem separaten Radweg seien.
Frau Klimaschewski-Losch verweist auf die Aussage des Landkreises, ein integriertes Verkehrskonzept entwickeln zu wollen. Daher sollten alle angesprochenen Verkehrswege, Anbindungs- und Umgehungsstraßen, Radwege und auch die gesamte Verkehrssituation bezüglich der Autobahn mit aufgenommen werden. Ebenso sei die Wasserver- und -entsorgung frühzeitig mit einzuplanen, worüber man sich überhaupt noch nicht unterhalten habe. Es müsse sich z. B. die Frage gestellt werden, ob das Abwassersystem in Barmke es überhaupt schaffe, das zusätzliche Abwasser des neuen Gebietes mit abzutransportieren. Diese Situation sollte nochmals detailliert beleuchtet werden, wobei sie sich für derartige Beratungen generell mehr Zeit wünsche. Diese Vorlagen seien so kurzfristig vorgelegt worden, dass eine interfraktionelle Zusammenkunft und Beratung nicht möglich gewesen sei.
Herr Seidel stimmt den Äußerungen von Frau Klimaschewski-Losch über den Zeitmangel zu. Weiter fragt er zu den vorgesehenen, aber nicht ausreichenden Ausgleichsflächen im Gewerbegebiet an, wo dann die restlichen Flächen bepflanzt werden sollen. Seiner Meinung nach sollten diese Flächen nahe am Ortsteil Barmke liegen, denn wenn schon Ackerflächen von Barmke versiegelt werden, sollten auch die Ausgleichsflächen zur Steigerung der Lebensqualität in Barmke geschaffen werden.
Herr Brumund antwortet, dass noch nicht abschließend entschieden wurde, wo die Ausgleichsflächen angelegt werden. Möglicherweise sollen dafür auch noch die Landkreisflächen benutzt werden, wozu aber noch Gespräche mit der Feldmarkinteressentschaft (FI) nötig seien, weil auch die FI Interesse an diesen Flächen habe. Es könne auch sein, dass sogar ein Teil mit Flächen aus dem Ausgleichsflächenpool bei der Neuen Breite ausgeglichen werde. Sollten die Ausgleichsflächen in Barmke angelegt werden, müssten wahrscheinlich Ackerflächen von den Landwirten genommen werden, was ebenso zu Problemen führen würde.
Herr Schobert äußert, dass man sich auch hier in einem Abwägungsprozess befinde, die Verwaltung aber zusammen mit der FI im Gespräch mit der Landwirtschaft auf einem positiven Weg sei. Im Zweifelsfalle würde er aber einer landwirtschaftlichen Nutzfläche den Vorrang vor direkten Ausgleichsmaßnahmen im Ort geben. Es bestehe aber auch die Möglichkeit, eine Maßnahme durchzuführen, die es im Landkreis Helmstedt noch nicht gegeben habe. Es könnte die Kreisstraße zwischen Barmke und Süpplingenburg, die K 55, bis zur Einmündung auf die K 14, von der bisherigen Breite von 7 Metern auf eine normale Breite von ca. 3 Metern mit Ausweichbuchten zurückgebaut werden. Dadurch würde es zu einer Entsiegelung von Flächen kommen, wobei der Nebeneffekt eine neu hergestellte Straße sei, die in einem besseren Zustand als die jetzige Straße sein werde. Ebenso werde dadurch auch eine Verkehrsader gekappt, die in das Dorf hineinführe. Dadurch werde es zu einer Geschwindigkeitsreduzierung kommen, was eine deutliche Qualitätssteigerung für die Dorfeinfahrt sei. Durch diese Rückbaumaßnahme werden auch noch weniger Flächen verbraucht, als prognostiziert wurde. Der Landkreis Helmstedt sei bereits einverstanden, eine derartige Maßnahme in Betracht zu ziehen, da aus finanziellen Gründen nicht absehbar sei, wann er die Kreisstraße sanieren könne.
Der Ortsbürgermeister merkt an, dass ein Straßenrückbau nochmals separat im Ortsrat diskutiert werden müsse, bevor derartige Maßnahmen umgesetzt werden.
Zu dem Straßenrückbauvorschlag fragt Herr Kramer an, ob diese Straße dann ein Feldweg werden würde und wer dann für diesen zuständig sei.
Herr Schobert antwortet, dass die Straße weiterhin eine normale, gewidmete Straße bleiben werde, die weiterhin auch von jederman genutzt werden könne. Sie solle eine Asphaltdecke erhalten, die allerdings nur 3 Meter breit sein werde.
Anschließend erteilt der Ortsbürgermeister im Einvernehmen mit den Ortsratsmitgliedern Herrn Friedrich-Wilhelm Bebenroth von der FI das Wort.
Herr Bebenroth äußert, dass er bei der Planung zum Niederschlagswasser große Bedenken habe. Auf der Realverbandsversammlung der FI bekomme er immer mit auf den Weg, dass das Barmker Oberflächenwasser auch in Barmke verbleiben solle. Daher schlägt er vor, das dort geplante Regenrückhaltebecken mit einem doppelten Volumen auszustatten. Auch sei einer Stellungnahme des Landkreises zu entnehmen, dass in dem geplanten Gewerbegebiet ein Graben dritter Ordnung notwendig sei, der südlich der Autobahn für die Entwässerung der landwirtschaftlichen Flächen verlaufen solle.
Der Ortsbürgermeister antwortet, dass dieses Thema bereits bei der Bürgerinformation erörtert wurde und dass der Graben östlich am Gewerbegebiet vorbeiführen solle.
Weiter fragt Herr Bebenroth an, wie weit die Verhandlungen mit den Grundstückseigentümern seien, da momentan noch einige Flächen anderen Eigentümern gehören.
Herr Brumund antwortet, dass es sich hierbei um Flächen der FI handele, wobei ihm nicht bekannt sei, ob die Verhandlungen schon abgeschlossen seien. Eine kleine Fläche gehöre noch dem Bund, da hier Ausgleichsflächen zur Autobahn vorgesehen seien.
Herr Bebenroth erwidert, dass die Stadt und der Landkreis auf die FI zugehen und Gespräche aufnehmen sollten, weil bis zum Sitzungstage noch keine Gespräche stattgefunden haben.
Herr Schobert äußert, dass Aussagen über Vertragsverhandlungen nicht in öffentlicher Sitzung bekanntgegeben werden sollten.
Frau Klimaschewski-Losch knüpft an ihre vorherigen Ausführungen an und möchte wissen, wann mit einem frühzeitigen und umfassenden Wasserwirtschaftskonzept gerechnet werden könne.
Herr Brumund antwortet, bevor mit den Aufschließungsmaßnahmen (Herstellung der Verkehrsflächen und der Straßenbeleuchtung) begonnen werde, müsse das wasserwirtschaftliche Konzept fertig erstellt sein.
Auf erneute Nachfrage von Frau Klimaschewski-Losch antwortet Herr Schobert, dass es dafür keinen festen Zeitpunkt gäbe.
Herr Stein fragt an, wohin das Oberflächenwasser des neu zu erstellenden Grabens abfließen werde.
Herr Brumund antwortet, dass dieses Oberflächenwasser ins Regenrückhaltebecken und anschließend in den Vorfluten der Gemeinde Rennau fließen solle.
Weiter fragt Herr Stein zum Passus „Ausgleichsmaßnahmen müssen im Vorhabengebiet umgesetzt werden“ an, wie das Vorhabengebiet definiert bzw. welches Gebiet mit dem Begriff umfasst werde. Er bittet um schriftliche Beantwortung.
Zur Löschwasserversorgung, die im Gewerbegebiet als Ring angelegt werden solle, möchte Herr Stein wissen, ob es auch einen Löschwasserversorgungsring bis zum Gewerbegebiet geben werde. Es sollte Überlegungen bezüglich eines Löschwasserteiches oder Löschwassertanks vorgenommen werden. Er habe in den Vorlagen keine Stellungnahme des Stadtbrandmeisters zu diesem Vorhaben finden können.
Herr Brumund antwortet, dass es Gespräche mit dem zuständigen Wasserversorger gegeben habe, der die erforderliche Löschwassermenge liefern könne. Ergänzend könne auch ein Vorrat für Löschwasser innerhalb der Straßensystems eingebaut werden.
Herr Schobert ergänzt, dass die Verwaltung in diesem Jahr mit der Erstellung eines Brandschutzbedarfsplanes für das gesamte Stadtgebiet beginne. Es sei durchaus zu erwarten, dass sich das geplante Gewerbegebiet "A 2 Barmke" in Fragen des Brandschutzes und der erforderlichen Maßnahmen möglicherweise auch auf die Ausstattung der Ortsfeuerwehr Barmke auswirken könne.
Nachdem keine weiteren Fragen gestellt werden beantragt Herr Seidel eine Sitzungsunterbrechung, um Rücksprache mit seiner Fraktion zu halten. Weiterhin könnten in dieser Zeit die Zuhörer zum Thema "Gewerbegebiet" angehört werden.
Der Ortsrat Barmke stimmt um 19.35 Uhr einer Sitzungsunterbrechung einstimmig zu.
Während der Sitzungsunterbrechung erteilt der Ortsbürgermeister den anwesenden Zuhörern und Gästen das Wort, die zur Errichtung des Gewerbegebietes Stellung nehmen und auch den vorgeschlagene Rückbau der Süpplingenburger Straße ausführlich ansprechen.
Herr Bebenroth bemängelt im Namen der FI und der Jagdgenossenschaft, dass die Ausführungen der Verwaltung zu oberflächlich auf die konkreten Eingebungen von FI und Jagdgenossenschaft eingehen würden. Zu den angeblichen "Verkaufsverhandlungen" der Stadt mit der FI führt er aus, dass seit dem Beschluss der FI für Verhandlungen mit der Stadt, keine Gespräche oder dergleichen erfolgt seien. Bei der von der Stadt und dem Landkreis demonstrierten Priorität sei dieses Verhalten höchst seltsam, weshalb angenommen werden könne, dass die Stadt oder der Landkreis evt. sogar ein Umlegungsverfahren in Betracht ziehen, um die Vertragsverhandlungen mit der FI zu umgehen.
Herr Schobert antwortet, dass keine anderweitigen Verfahren als besprochen geplant seien. Er sagt aber eine schriftliche Antwort zu, warum die Grundstücksverhandlungen mit der FI noch nicht aufgenommen wurden.
Um 19.50 Uhr verlassen die Ortsratsfraktionen den Sitzungsraum und ziehen sich zur Beratung zurück.
Nachdem alle Ortsratsmitglieder wieder anwesend sind lässt der Ortsbürgermeister um 20.05 Uhr mit der öffentlichen Sitzung fortfahren.
Herr Schobert erläutert auf Nachfrage zum weiteren Vorgehen, dass der Ortsrat die Möglichkeiten habe, den Beschlussvorschlag zu empfehlen, ihn abzulehnen oder weder Zustimmung noch Ablehnung auszusprechen. Er könne wegen der Komplexität der Unterlagen aber zusagen, jederzeit, entweder Fraktions- oder auch Einzelhinweise und Meinungen in die weiteren städtischen Beratungen mit einfließen zu lassen. Außerdem haben alle anwesenden Fraktionen einen Doppelmandatsträger in ihren Reihen, der jederzeit die Möglichkeit habe, Anträge in die folgenden Gremien einzubringen. Am Ende bleibe dann noch die Möglichkeit, dass der Ortsrtat in einer weiteren Ortsratssitzung zu diesem Thema zusammenkomme. Er gehe auch davon aus, dass nach einer öffentlichen Auslegung noch weitere Stellungnahmen eingehen werden. Dies könne sogar so weit führen, dass erneut ausgelegt werden müsse, wenn das Verfahren es erfordere. Der Ortsrat könne daher entscheiden, wobei es aus Sicht der Verwaltung sinnvoller sei, dass der Rat diesen Auslegungsbeschluss noch vor der Sommerpause fasse.
Der Ortsbürgermeister hält fest, dass nun alle Möglichkeiten von der Verwaltung dargestellt wurden und der Ortsrat einvernehmlich festgestellt habe, dass beide Vorlagen sehr komplex und die Bearbeitungszeiten dafür zu kurz gewesen seien. Er schlägt daher vor, dass der Ortsrat keine Empfehlung ausspreche und sich nochmals austauschen sollte, wobei auch ein schriftlicher oder telefonischer Austausch möglich sei. Dieser Austausch sollte aber umgehend erfolgen, damit sich der Ortsrat noch vor der anstehenden Ratssitzung am 21. Juni positionieren könne. Sollte der Ortsrat bis zur Ratssitzung nicht zu einer finalen Stellungnahme gelangen, bestehe auch nach der Auslegung der Pläne immer noch die Möglichkeit, in weiteren Schritten in das Verfahren einzugreifen.
Frau Klimaschewski-Losch äußert für ihre Fraktion, dass sie zwar abstimmungsbereit gewesen wären, sich aber interfraktionell nicht verständigen konnten und sich daher der Mehrheit anschließen werden.
Sodann lässt der Ortsbürgermeister über die vorgeschlagene Verfahrensweise abstimmen.
Der Ortsrat Barmke spricht sich einstimmig dafür aus, in dieser Sitzung noch keinen Beschluss fassen zu wollen. Die Ortsratsmitglieder werden sich nochmals interfraktionell sowie auch mit der Verwaltung beraten und sich anschließend, noch vor der anstehenden Ratssitzung am 21.06.2018, positionieren.
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