Termine

Sitzungstermine, Tagesordnungen und Vorlagen

Hier finden Sie nicht nur die aktuellen Sitzungstermine, sondern können sich auch Tagesordnungen und Vorlagen aus vergangenen Sitzungen anzeigen lassen.
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Besonderheit: Die Sitzungen der Ortsräte Emmerstedt, Büddenstedt und Offleben beginnen zur u. a. Uhrzeit mit einem nichtöffentlichen Teil. Der öffentliche Teil folgt dann ca. 30 Minuten später.

Bau- und Umweltausschuss (BUA)

Dienstag, 13. November 2018 , 17:00 Uhr
Kleiner Sitzungsraum des Rathauses Helmstedt, Markt 1, 38350 Helmstedt



TOP 1 Eröffnung der Sitzung

Protokoll:

Der stellvertretende Vorsitzende Herr Viedt eröffnet den öffentlichen Teil der Sitzung und begrüßt die Anwesenden.

 
TOP 2 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Protokoll:

Herr Viedt stellt die ordnungsgemäße Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit des BUA fest.

 
TOP 3 Feststellung der Tagesordnung

Protokoll:

Herr Viedt bittet, den TOP 20 (Neubau des Mehrzweckhauses und Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses Emmerstedt; Entkoppelung der Haushaltsmittel) vorzuziehen und auf TOP 8 zu verlegen, da  dieser Punkt noch vor dem Haushaltsbeschluss beraten werden sollte. Die nachfolgenden Tagesordnungspunkte verschieben sich somit entsprechend. Ferner bittet er, die TOP 17 und 18 (alt TOP 16/17 - Bauleitplanungen Gewerbegebiet A2 Barmke) abzusetzen, da diese sehr umfangreichen Vorlagen zu kurzfristig im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt wurden und hier noch Beratungsbedarf bestehe. Er beantragt weiterhin, die hier eingestellte Vorlage 212/18 unter dem TOP  14 (alt TOP 13 - Planungsverband Lappwaldsee) zu beraten.

Herr Otto teilt noch mit, dass der TOP 13 (alt TOP 12 - Satzungsbeschluss GE Barmke) ebenfalls abgesetzt werden müsse, da dieser versehentlich nicht gelöscht wurde und auch mit keiner Vorlage verbunden sei.

Nach kurzer Diskussion stimmt der BUA den Änderungsvorschlägen einstimmig zu.

Nachdem die Ausschussmitglieder und die Verwaltung keine weiteren Änderungswünsche zur Tagesordnung vorgetragen haben, stellt Herr Viedt den öffentlichen Teil der Tagesordnung fest.

 
TOP 4 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Den anwesenden Einwohnern wird Gelegenheit gegeben, sich zu den Tagesordnungspunkten und zu sonstigen Angelegenheiten der Gemeinde zu äußern sowie Fragen an die Ausschussmitglieder und die Verwaltung zu stellen. Hiervon wird kein Gebrauch gemacht.

 
TOP 5 Niederschrift über die vorherige Sitzung vom 28.08.2018

Protokoll:

Der BUA genehmigt den öffentlichen Teil der Niederschrift über die Sitzung am 28.08.2018 - bei 3 Enthaltungen -.

 
TOP 6 Anbindung des künftigen Baugebietes St. Stephani an die Straße Magdeburger Tor (Vortrag von Herrn Dipl.-Ing. Weinkopf)

Protokoll:

Herr Otto macht einige Ausführungen zur geplanten Anbindung des künftigen Baugebietes St. Stephani.

Sodann stellt Herr Weinkopf die Planungen für einen Minikreisel zur Anbindung des künftigen Baugebietes St. Stephani an die Magdeburger Str. anhand einer Präsentation vor.

Es schließt sich eine ausführliche Diskussion an, deren nachfolgende Fragen direkt von der Verwaltung bzw. von Herrn Weinkopf beantwortet werden:

Herr Viedt:

  • Der  Betreiber des Magdeburger Berg musste damals die Kosten der Ampelanlage tragen. Da die  Ampel beim Bau eines Kreisels zurückgebaut werden muss, kann der Betreiber hierfür noch Ansprüche geltend machen?

  • Wie hoch sind die Betriebskosten für 1 Jahr in der Größenordnung der Ampelanlage am Magdeburger Berg?

Herr Rohm:

  • Ist diese Baumaßnahme Bestandteil der Erschließungskosten für das neue Baugebiet?

Herr Preuß:

  • Wird für den Bau des Kreisels noch ein Teil der Fläche des zukünftigen Baugebietes benötigt oder reicht die bisherige Straßenfläche aus?

Herr Romba:

  • Er halte die Kosten für den Kreisel in Höhe von 315.000 Euro für sehr hoch. Er frage sich, wo die Kosten für eine mittelfristige Sanierung des Straßenbelags Magdeburger Straße im Haushalt veranschlagt sind?

Frau Schadebrodt:

  • Sie bittet zum Thema Entsiegelung von Flächen nochmals um eine Erläuterung und fragt an, ob die Straße dadurch schmaler wird.

  • Wie lautet die Verkehrsvorschrift für einen Minikreisel?

  • Sie hält die Kosten für einen Kreisel für sehr hoch und die Lösung ohne Kreisel wurde nur kurz angesprochen. Sie bittet um eine ausführlichere Darstellung der Alternativlösung.

  • Gibt es Erfahrungen mit der Emmissionsreduzierung bei Kreisverkehren?

Herr Rippel:

  • Ist der Kreisel nicht zu eng für die großen LKW, die das Gewerbegebiet Magdeburger Berg beliefern wollen und wie verhält es sich mit der Einsicht durch die Erderhöhung im Kreisel?

Herr Fox:

  • Herr Fox findet das Konzept sehr überzeugend. Er frage sich, ob man für die neuen Grundstückseigentümer bei den Erschließungsbeiträgen die Kosten für eine einfache Straßenausbaulösung herausrechnen und umlegen könnte, so dass der verbleibende Betrag, der den Haushalt belaste, nicht so hoch sei.

  • Wie gestaltet sich das Gefälle zum neuen Baugebiet.

  • Entfällt der Radweg rechts aus der Stadt kommend (oder ist dieser nur nicht eingezeichnet) und wie sieht es mit dem Radweg hinter dem Kreisel Richtung Magdeburg - auch im Gegenverkehr aus Richtung Harbke - aus.

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Frau Wiesenborn spricht sich für einen Kreisel aus, man solle die Kosten aber nicht aus den Augen verlieren. Auch ein neuer Straßenbelag verursache erhebliche Kosten. Sie findet Kreisverkehre - wie auch oft in Großstädten - wesentlich optimaler als Ampelanlagen.

Herr Winkelmann sieht Kreiselverkehr als nachhaltige Maßnahme, der verkehrlich und ökologisch, auch für die Radfahrer, optimal ist und stimmt dieser Maßnahme zu.

Herr Preuß spricht sich ebenfalls für den Kreisel aus. Aus seiner Sicht gibt es nichts Besseres als Kreisverkehre und die hohen Unterhaltungskosten der Ampelanlagen würden ebenfalls entfallen. 

Frau Schadebrodt sieht den Kreisverkehr als gute Lösung, insbesondere erhofft sie sich dadurch eine bessere Lösung für die oft gefährdeten Radfahrer. Sie spricht sich für eine faire Lösung bei der Umlegung der Erschließungskosten aus.

Herr Viedt bedankt bei Herrn Weinkopf für die interessanten Ausführungen

 
TOP 7 GE Barmke; Städtebaulicher Vertrag - 1. Änderung

Beschluss:

Zu Vorlage 134/18:

Die Verwaltung wird ermächtigt, den Nachtrag zum städtebaulichen Vertrag gemäß der Anlage zu dieser Vorlage abzuschließen.

Ferner wird die Verwaltung ermächtigt, im Rahmen des Abschlusses des Nachtragsvertrages evtl. erforderlich werdende nicht wesentliche Änderungen und/oder Ergänzungen vorzunehmen.

Zu Vorlage 134a/18:

Die Verwaltung wird ermächtigt, den Nachtragsvertrag zum städtebaulichen Vertrag in § 2 -
Grunderwerb - Absatz 1. um folgenden Absatz zu ergänzen:

"Die Wege- und Grabenflächen der Feldmarkinteressentschaft Barmke im Bereich der künftigen Gewerbeflächen in Größe von 15.161 m² (gemäß Anlage 2b) werden von der Stadt und dem Landkreis gemeinschaftlich je zum hälftigen Miteigentumsanteil erworben, und zwar zum Preis von 8,00 Euro / m² (somit insgesamt 121.288,00 Euro). Der Landkreis kann der FI Ersatzland wertmäßig in gleicher Höhe zur  Verfügung stellen. Soweit der Landkreis Ersatzflächen an die FI abgibt, erstattet die Stadt dem Landkreis ihren Kaufpreisanteil, den sie an die FI zahlen müsste. Die Vertragskosten tragen Stadt und Landkreis je zur Hälfte."



Protokoll:

Herr Viedt verweist auf die Vorlagen 134 und 134a und teilt mit, dass hier zwei Beschlüsse zu fassen sind.

Nach kurzer Erläuterung der Vorlagen durch Herrn Otto fasst der BUA jeweils einstimmig - bei jeweils 1 Enthaltung - folgenden Empfehlungs-



TOP 8 Neubau des Mehrzweckhauses und Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses Emmerstedt; Entkopplung der Haushaltsmittel

Beschluss:

"Die in den Jahren 2018 und 2019 unter der Investitionsnummer I51120048 vorhandenen Haushaltsmittel von insgesamt 1,6 Mio. Euro werden ausschließlich für das Mehrzweckhaus verwendet und auf 1 Mio. € (incl. Fördergelder) begrenzt. Die Mittel sollen für einen Neubau oder eine Renovierung mit Anbau verwendet werden. Sollten für eine Renovierung mit Anbau die beantragten Fördermittel nicht verwendet werden können, wird nur der Anteil der Stadt in Höhe von 500.000 € zur Verfügung gestellt. Das Erbringen von Eigenleistung soll geprüft werden. Einzelheiten werden zwischen Stadtverwaltung und Ortsrat Emmerstedt geregelt.

Der Umbau des Feuerwehrgerätehauses Emmerstedt wird in der mittelfristigen Finanzplanung neu veranschlagt."



Protokoll:

Herr Viedt verweist auf die Vorlage und bittet Herrn Diedrich den geänderten Beschlussvorschlag vorzutragen.

Frau Schadebrodt teilt mit, dass der Beschlussvorschlag von ihrer Gruppe abgelehnt werde und sie gegen die Entkoppelung des Projektes sei. Die Planungen für den Bau des Feuerwehrgerätehauses und des Mehrzweckhauses sollte man nicht trennen. Sie halte die Pläne und Kostenermittlungen keinesfalls für ausgereift und frage sich, ob die Einwendungen der Bürgerin hier berücksichtigt wurden. Sie schlägt vor, das Vorhaben 2019 nicht umzusetzen, sondern das Gesamtprojekt 2020 ordentlich zu planen und im Jahr 2021 dann umzusetzen.

Herr Strümpel hält den vorgetragenen Beschlussvorschlag für außerordentlich tragfähig und seine Fraktion befürwortet diesen Kompromiss. Das Bauvorhaben Feuerwehrgerätehaus müsse entkoppelt werden, da die gesamte Bedarfsplanung noch nicht vorhanden sei.

Herr Romba teilt mit, dass er im vergangenen Jahr wegen der sehr hohen Baukosten von rd. 1,6 Mio. Euro plus Fördermittel massiv gegen dieses Bauvorhaben war. Er befürwortet den von Herrn Diedrich vorgetragenen Beschlussvorschlag, da er dies für einen gut ausgearbeiteten und für alle Beteiligten guten Kompromiss halte.

Herr Otto erklärt, Fördermittel in Höhe von 500.000 € seien grundsätzlich zugesagt. Diese Fördermittel seien jedoch für das gemeinsame Vorhaben mit der Maßgabe, dass hier eine 25%-ige Förderung - abhängig von den Gesamtkosten - in Rede stehe. Die Förderung sei eigentlich in 2019 einzusetzen. Sofern es den in Rede stehenden Beschluss geben sollte, werde man einen Verlängerungsantrag für die Maßnahme stellen. Eine Verlängerung kann, aber müsse nicht, vom zuständigen Amt bis max. 2022 bewilligt werden.

Herr Preuß findet den Vorschlag nicht gut, da er nicht für "halbe Sachen" sei. Er möchte sich aber dennoch nicht dagegen stellen, da sich die Gruppe hier Gedanken gemacht habe und diesen Kompromiss offenbar gut finde. Er spricht sich für den Beschlussvorschlag aus, um die Maßnahme nach jahrelangen Verhandlungen nicht noch weiter hinauszuschieben.

Herr Winkelmann sieht die Entkoppelung etwas kritisch und fragt an, wieviel Mehrplätze für Besucher von Veranstaltungen nun entstehen und ob tatsächlich 10 alte Bäume dort gefällt werden müssen.

Herr Diedrich antwortet, aufgrund der neuen Planungen handele es sich nur um eine Sanierung und keinen Neubau und somit können voraussichtlich die Bäume stehen bleiben. 

Es schließt sich eine weitere ausführliche Diskussion an. Die sich daraus ergebenen Fragen werden direkt von der Verwaltung beantwortet.

Herr Otto erklärt, die 500.000 € sind eine 25%-ige Förderung auf einen Antrag, den wir gestellt haben für ein kombiniertes Feuerwehr-Mehrzweckhaus mit einer Kostenschätzung von rd. 2 Mio. Euro. Es werde derzeit ein Feuerwehrbedarfsplan ausgearbeitet, der voraussichtlich 2019 fertiggestellt sei. Für Emmerstedt brauche man anhand der erfolgten Einwohnerentwicklung einen weiteren Fahrzeugstellplatz. Er teilt auf Nachfrage mit, dass es für ein Feuerwehrgerätehaus keine Fördermittel gebe, da es sich um eine kommunale Pflichtaufgabe handele.

Die Sitzung wird von 18:45 Uhr bis 18:55 unterbrochen.

Sodann fasst der BUA  mit 7 JA-Stimmen und 1 NEIN-Stimme folgenden geänderten Empfehlungs-


TOP 9 Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019, Teilhaushalt 52, 54 und 55

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 - soweit seine Zuständigkeit gegeben ist - in der beratenen Fassung zu.



Protokoll:

Herr Viedt verweist auf die Vorlage und verliest die Teilhaushalte 52 (Seite 217 -238), 54 (Seite 245 - 272) und 55 (Seite 273 - 296) des Haushaltsplanentwurfs 2019.

Die sich aus den jeweiligen Teilhaushalten ergebenen Fragen werden direkt von der Verwaltung beantwortet.

  • Herr Romba stellt den Antrag beim Produkt 5112 Mittel in Höhe von  200.000 € für 2019 für den 3. Bauabschnitt "Sanierung Holzberg (Pflasterarbeiten)" einzustellen.

Herr Otto gibt eine Erläuterung zu den Städtebaufördermitteln und den vorliegenden Anträgen zum Sanierungsgebiet "Innenstadt/Holzberg".

Es schließt sich eine ausführliche Diskussion zur Verteilung der Fördermittel in Höhe von 450.000 Euro an. Die sich daraus ergebenen Fragen werden direkt von der Verwaltung beantwortet.

Sodann spricht sich der BUA einstimmig dafür aus, dass der Antrag lauten soll:  "Die Verwaltung wird beauftragt, den 3. Bauabschnitt Sanierung Holzberg (Pflasterarbeiten) mittelfristig fertigzustellen".

  • Herr Romba beantragt im Namen der CDU-Fraktion beim Produkt 5221 (Seite 236) einen Sperrvermerk für den Rat zum KWG-Zuschuss "Alte Brennerei".

Der BUA nimmt diesen Antrag einstimmig an.

  • Herr Strümpel beantragt beim Produkt 1101 (Seite 225) die Verschiebung der Mittel für den Umbau des Bahnhofs wie folgt: 2019 = 500.000 Euro und 2020 = 2.500.000 Euro.

Der BUA nimmt diesen Antrag einstimmig an.

  • Herr Viedt beantragt beim Produkt 5111 (Seite 227 Teilpos. 150) die Erhöhung der Planungskosten für neue Baugebiete von 60.000 Euro auf 200.000 Euro.

Herr Strümpel hält diese Erhöhung für sinnvoll und spricht sich für diesen Antrag aus.

Frau Schadebrodt zweifelt die Notwendigkeit an und fragt sich, ob diese höheren Planungskosten auch umgesetzt werden können.

Herr Winkelmann spricht sich gegen diesen Antrag - u.a. auch im Hinblick auf die Flächenversiegelung - aus.

Der BUA nimmt diesen Antrag - bei 2 Gegenstimmen - an.

  • Herr Strümpel beantragt beim Produkt 5411 die Mittel I54110077 Straßenausbau Schulstraße, I54110097 Straßenausbau Dorfbreite OT Barmke und I54110101 Straßenkataster jeweils auf 2020 zu verschieben.

Der BUA nimmt diesen Antrag einstimmig an.

  • Herr Romba beantragt im Namen der CDU-Fraktion beim Produkt 5411/I54110100 (Seite 256) die Mittel in Höhe von 315.000 Euro für den "Bau des Kreisels Am St. Stephani Friedhof" zu streichen.

Der BUA einigt sich darauf, diesen Antrag zunächst zur Beratung in die Fraktionen zurückzugeben. Es soll aber auf der Veränderungsliste erscheinen.

  • Herr Winkelmann beantragt beim Produkt 5511 (Seite 288) für 2019 Mittel in Höhe von 5.000 Euro für Maßnahmen gegen das Insektensterben einzustellen.

Der BUA nimmt diesen Antrag einstimmig an.

  • Herr Strümpel bittet beim Produkt 5451 um Überprüfung der Abschreibungswerte, da ihm diese zu hoch erscheinen.

Der BUA spricht sich für diesen Antrag aus.

  • Herr Romba beantragt im Namen der CDU-Fraktion beim Produkt 5531 (Seite 293) eine neue Investition für den Bau eines Kolumbariums in Höhe von 20.000 Euro für 2019 einzustellen.

Der BUA nimmt diesen Antrag bei 8 JA-Stimmen und 1 NEIN-Stimme an.

Sodann fasst der BUA mit 6 JA-Stimmen, 1 NEIN-Stimme und 1 Enthaltung mit den Änderungen folgenden


TOP 10 Neufassung der Gebührenordnung für das Parken an Parkscheinautomaten in der Stadt Helmstedt

Beschluss:

Der als Anlage zu Vorlage 177/2018 beigefügte Entwurf einer Neufassung der Gebührenordnung für das Parken an Parkscheinautomaten in der Stadt Helmstedt wird in der vorgelegten Form beschlossen. Diese Gebührenordnung tritt am 01.01.2019 in Kraft.

Anmerkung: Die im Beschluss genannte Anlage hat der Vorlage beigelegen.



Protokoll:

Herr Viedt verweist auf die Vorlage.

Herr Romba beantragt, die in § 1 Abs. 4 der Gebührenordnung genannte Frist vom 30. Juni 2019 auf den 31.12.2020 zu verlängern.

Sodann fasst der BUA einstimmig - mit der Änderung - folgenden Empfehlungs-


TOP 11 Neufassung der Entgelt- und Benutzungsordnung für das Parkhaus "Edelhöfe" in Helmstedt

Beschluss:

Der als Anlage zu Vorlage 178/2018 beigefügte Entwurf einer (inhaltlich unveränderten)
Neufassung Entgelt- und Benutzungsordnung für das Parkhaus „Edelhöfe“ in Helmstedt wird
in der vorgelegten Form beschlossen. Diese Entgelt- und Benutzungsordnung tritt am
01.01.2019 in Kraft.

Anmerkung: Die im Beschluss genannte Anlage hat der Vorlage beigelegen.



Protokoll:

Herr Viedt verweist auf die Vorlage.

Sodann fasst der BUA einstimmig folgenden Empfehlungs-


TOP 12 Neufassung der Friedhofssatzung der Stadt Helmstedt für die Friedhöfe der Stadt Helmstedt und der Ortsteile Barmke, Büddenstedt, Emmerstedt, Offleben und Reinsdorf

Protokoll:

Herr Viedt verweist auf die Vorlage.

Herr Romba macht einige Ausführungen zum Bestattungsrecht und beantragt, dass die Ruhezeiten in § 11 auf 20 Jahre begrenzt werden.

Herr Rohm erklärt, dass die Gebühren sich dann verringern müssen. Er spricht sich gegen eine Verkürzung der Ruhezeit aus, da bei bestimmten Religionen ewige Ruhezeiten vorgeschrieben seien.

Herr Strümpel bittet darum, die Angelegenheit als Anregung an den VA weiterzugeben, da er hierüber noch nicht abstimmen möchte.

Herr Otto teilt mit, die Verkürzung basiere auf der Einschätzung aus der Praxis. Die Gebühren würden sich jedoch dadurch nicht mindern, sondern müssten steigen, da der Umlagezeitraum ein anderer sei. Insofern gebe es auch eine Auswirkung auf die Gebührensätze, da auch hier Kostendeckung anzustreben und nachzuweisen sei.

Herr Viedt schildert einen persönlichen Sterbefall aus seiner Familie und gibt zu bedenken, dass die Angehörigen oftmals die 30-jährige Liegezeit nicht überleben bzw. Angehörige sich um die Grabstätte oftmals nicht kümmern können, da sie außerhalb wohnen.

Herr Winkelmann spricht moslimische Bestattungen an und beantragt § 8 Abs. 5 wie folgt zu ergänzen: "Die sarglose Bestattung im Rahmen des Nds. Bestattungsgesetzes ist möglich".

Herr Otto teilt mit, dass über diese Möglichkeit schon vor einigen Jahren diskutiert wurde. Man habe sich bewusst dazu entschlossen, von dieser Möglichkeit abzusehen, weil man infolgedessen weitere sehr teure Infrastrukturen schaffen müsse, wie z.B. ein Waschhaus. In Helmstedt bestehe nach dieser Bestattungsform bisher keine nennenswerte Nachfrage.

Herr Romba macht noch einige Ausführungen zu moslimischen und zoroastrischen Bestattungsformen und merkt an, dass eine solche Bestattung um ein Vielfaches teurer sei als eine normale Sargbestattung.

Frau Wiesenborn beantragt, die Vorlage zurück in die Fraktionen zu geben.

Herr Otto merkt noch an, dass es nur eine Bestattungspflicht gebe, aber nicht den Anspruch, an jedem beliebigen Ort bestatten zu müssen. Nach seinem Kenntnisstand bestehe keine rechtliche Verpflichtung für alle Religionsgemeinschaften und alle damit verbundenen Bestattungsformen entsprechende Vorhaltungen zu treffen. Er gibt zu bedenken, sofern man weitere Bestattungsformen anbiete, evtl. viele Bürger aus anderen Gemeinden von diesen auch Gebrauch machen, da man nicht zwangsläufig im letzten Wohnort bestattet werden müsse.

Nach eingehender Diskussion stellt die SPD-Fraktion den Antrag, die Vorlage zurück in die Fraktionen zu geben und dann im VA und Rat (mit einer A-Vorlage) zu beschließen.


TOP 13 Satzungsbeschluss GE Barmke -abgesetzt-  
TOP 14 Planungsverband Lappwaldsee

Beschluss:

Zu Vorlage 187b/18:

1. Der Rat der Stadt Helmstedt stimmt der Gründung eines Planungsverbandes Lappwaldsee gemeinsam mit der Gemeinde Harbke gemäß § 205 BauGB zu.
2. Es wird der im Entwurf beiliegenden Verbandssatzung Planungsverband Lappwaldsee zur Beschlussfassung durch den Planungsverband zugestimmt.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Schritte zur Bildung des Planungsverbandes Lappwaldsee zu unternehmen.
4. Für den Planungsverband werden im Haushalt 2019 Mittel in Höhe von 20.000 € eingestellt.

Anmerkung: Die im Beschluss genannte Anlage hat der Vorlage beigelegen.

Zu Vorlage 212/18:

Die Stadt Helmstedt entsendet in die Verbandsversammlung des Planungsverbandes Lappwaldsee gemäß § 5 (2) der Verbandsordnung folgende vier Vertreter der Stadt Helmstedt:

  1. Bürgermeister Wittich Schobert
  2. Name (CDU-Fraktion)
  3. Name (SPD-Fraktion)
  4. Name (Losentscheid zwischen FDP/HWG und Grüne Gruppe)



Protokoll:

Herr Viedt verweist auf die Vorlagen 187b/18 und 212/18 und teilt mit, dass hier zwei Beschlüsse zu fassen sind.

Herr Otto erläutert die vorliegenden Vorlagen. Nach kurzer Diskussion einigt sich der BUA darauf, dass über die Vorlagen 187b/18 und 212/18 abgestimmt werden müsse und fasst jeweils einstimmig folgenden Empfehlungs-





TOP 15 Bauleitplanung Helmstedt; Bebauungsplan Nr. OTE 381 "An den Bruchwiesen"

Beschluss:

  1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. OTE 381 "An den Bruchwiesen" für das in der Anlage 1 gekennzeichnete Gebiet wird gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

Anmerkung: Die im Beschluss genannte Anlage hat der Vorlage beigelegen.



Protokoll:

Herr Viedt verweist auf die Vorlage.

Es schließt sich eine Diskussion an. Die sich daraus ergebenen Fragen werden direkt von der Verwaltung beantwortet.

Sodann fasst der BUA einstimmig folgenden Empfehlungs-


TOP 16 Bauleitplanung Helmstedt; Bebauungsplan Nr. M384 "Bereich Elzweg/Kantstraße", 1. Änderung

Beschluss:

1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. M 384 “Elzweg/Kantstraße“, 1. Änderung für das
in der Anlage 1 gekennzeichnete Gebiet wird gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Städtebaulichen Vertrag mit dem Vorhabenträger abzuschließen.

Anmerkung: Die im Beschluss genannte Anlage hat der Vorlage beigelegen.



Protokoll:

Herr Viedt verweist auf die Vorlage.

Es schließt sich eine Diskussion an. Die sich daraus ergebenen Fragen werden direkt von der Verwaltung beantwortet.

Sodann fasst der BUA einstimmig folgenden Empfehlungs-


TOP 17 Bauleitplanung Helmstedt; 60. Änderung des Flächennutzungsplanes "Gewerbegebiet A2 Barmke" - abgesetzt -
TOP 18 Bauleitplanung Helmstedt, Bebauungsplan Nr. OTB 354 "Gewerbegebiet A2 Barmke" - abgesetzt -
TOP 19 Bauleitplanung Helmstedt; Bebauungsplan Nr. P 351 "Am Stephani-Friedhof"

Beschluss:



Protokoll:

Herr Viedt verweist auf die Vorlage.

Herr Romba teilt mit, man solle überlegen, das Baugebiet "Am Stephani-Friedhof" in einen anderen Arbeitsnamen umzubenennen, da er das Wort „Friedhof“ nicht so attraktiv finde. Ferner solle man darüber nachdenken, den Kreisel nicht zu bauen und dafür alternativ eine Anbindung über die Grünfläche des St. Stephani-Friedhofes zu schaffen. Er bittet um rechtliche Prüfung, ob der Kompostberg auf dem St.-Stephani-Friedhof tatsächlich einen Bestandsschutz habe. Bei mehreren Friedhöfen im Bestand könne man evtl. einen zentralen Kompostplatz schaffen und es könne nicht sein, dass ein Baugebiet an einem "Komposthaufen" scheitere. Ferner stellt er den Antrag, diese Vorlage nochmals in den Fraktionen zu beraten.

Auf Nachfrage von Frau Schadebrodt zu einer Alternative zum Kreisel gibt Herr Otto anhand eines Bebauungsplanes die entsprechende Erläuterung.

Herr Viedt teilt mit, es sei im vergangenen Jahr von der CDU-Fraktion der Antrag gestellt worden, die Grünfläche mit in das Baugebiet aufzunehmen. Er bittet um einen Sachstand.

Herr Otto teilt mit, dass hier noch Liegerechte bestehen. Man wolle langfristig anstreben, nur noch einen Friedhof, hier den St. Stephani-Friedhof zu haben.

Nach kurzer Diskussion spricht sich der BUA dafür aus, die Vorlage zurück in die Fraktionen zur weiteren Beratung zu geben.


TOP 20 Widmung der Straßen und Verbindungswege im Bebauungsplangebiet Ziegelberg 1. BA, in Helmstedt

Beschluss:

Die oben genannten Straßen werden im Rahmen der farblichen Markierungen des anliegenden Planes gemäß § 6 Abs. 1 NStrG als öffentliche Gemeindestraßen ohne Beschränkung auf Benutzungsart oder Benutzerkreise für den öffentlichen Verkehr gewidmet.

Die Verbindungswege werden als öffentliche Gemeindestraßen nur zur Benutzung für Fußgänger und Radfahrer gewidmet.



Protokoll:

Herr Viedt verweist auf die Vorlage.

Herr Romba regt an, die Verbindungswege evtl. auch namentlich zu benennen und die Verwaltung solle über eine A-Vorlage Vorschläge zu unterbreiten.

Die Verwaltung teilt mit, dass die Benennung rechtlich möglich sei, man jedoch davon abrate. Nach kurzer Diskussion spricht sich der BUA gegen diesen Vorschlag aus.

Sodann fasst der BUA einstimmig folgenden Empfehlungs-


TOP 21 16. Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Helmstedt vom 27.10.1988

Beschluss:

Die 16. Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Helmstedt
vom 27.10.1988 wird in der als Anlage beigefügten Form beschlossen und tritt mit dem Tage
ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Anmerkung: Die im Beschluss genannte Anlage hat der Vorlage beigelegen.



Protokoll:

Herr Viedt verweist auf die Vorlage.

Sodann fasst der BUA einstimmig folgenden Empfehlungs-

 


TOP 22 Bekanntgaben  
TOP 22.1. Budgetbericht zum 30.06. für den FB 53

Beschluss:



Protokoll:

Herr Viedt verweist auf die schriftlich vorliegende Bekanntgabe.

Der BUA nimmt die Bekanntgabe sodann zur Kenntnis.


TOP 22.2. Budgetbericht 2017 für den FB 54 (damaliger Zuschnitt)

Protokoll:

Herr Viedt verweist auf die schriftlich vorliegende Bekanntgabe.

Der BUA nimmt die Bekanntgabe sodann zur Kenntnis.


TOP 22.3. Budgetbericht 1. Halbjahr 2018 für den FB 54 (damaliger Zuschnitt)

Protokoll:

Herr Viedt verweist auf die schriftlich vorliegende Bekanntgabe.

Der BUA nimmt die Bekanntgabe sodann zur Kenntnis.


TOP 22.4. Sachstand Lappwaldsee

Protokoll:

Herr Viedt verweist auf die schriftlich vorliegende Bekanntgabe.

Der BUA nimmt die Bekanntgabe sodann zur Kenntnis.


TOP 23 Beantwortung von Anfragen aus vorherigen Sitzungen

Protokoll:

Es liegen keine Anfragen aus vorherigen Sitzungen vor.

 
TOP 24 Anträge und Anfragen

Protokoll:

Folgende Anfragen werden gestellt, die direkt von der Verwaltung beantwortet werden:

24.1 Frau Schadebrodt

Anfrage vom Juni 2018 zur Nutzung des Türmerzimmers im Hausmannsturm.

24.2 Herr Romba

Brandschutzmaßnahmen Gebäude Görlitzer Platz 4

24.3 Herr Viedt

Gutachten Görlitzer Platz 4

 
TOP 25 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Den anwesenden Einwohnern wird erneut Gelegenheit gegeben, sich zu den Tagesordnungspunkten und zu sonstigen Angelegenheiten der Gemeinde zu äußern sowie Fragen an die Ausschussmitglieder und die Verwaltung zu stellen. Hiervon wird kein Gebrauch gemacht.

Herr Viedt schließt die öffentliche Sitzung um 21:45 Uhr.

 

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