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Sitzungstermine, Tagesordnungen und Vorlagen

Hier finden Sie nicht nur die aktuellen Sitzungstermine, sondern können sich auch Tagesordnungen und Vorlagen aus vergangenen Sitzungen anzeigen lassen.
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Besonderheit: Die Sitzungen der Ortsräte Emmerstedt, Büddenstedt und Offleben beginnen zur u. a. Uhrzeit mit einem nichtöffentlichen Teil. Der öffentliche Teil folgt dann ca. 30 Minuten später.

Ausschuss für öffentliche Sicherheit und Ordnung (ASO)

Donnerstag, 31. Mai 2018 , 17:00 Uhr
Kleiner Sitzungsraum des Rathauses Helmstedt, Markt 1, 38350 Helmstedt



TOP 1 Eröffnung der Sítzung

Protokoll:

Der Vorsitzende Herr Dinter begrüßt die Anwesenden und eröffnet den öffentlichen Teil der Sitzung des ASO.

 
TOP 2 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Protokoll:

Herr Dinter stellt die ordnungsgemäße Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit des ASO fest.

 
TOP 3 Feststellung der Tagesordnung

Protokoll:

Nachdem die Verwaltung und die Ausschussmitglieder keine Änderungswünsche zur Tagesordnung vorgetragen haben, stellt Herr Dinter den öffentlichen Teil der Tagesordnung fest.

 
TOP 4 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Eine Einwohnerfragestunde findet nicht statt, da keine Einwohner anwesend sind.

 
TOP 5 Entlassung des Ortsbrandmeisters der Ortsfeuerwehr Helmstedt, Herrn Michael Kauth, aus dem Ehrenbeamtenverhältnis

Beschluss:

Herr Michael Kauth wird aufgrund seines schriftlichen Antrages vom 27.03.2018 mit Ablauf des 30.06.2018 aus dem Ehrenbeamtenverhältnis als Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Helmstedt entlassen.



Protokoll:

Herr Dinter verweist auf die Vorlage.

Herr Kemmer gibt bekannt, dass die Ortsfeuerwehr Helmstedt am Samstag im Rahmen einer aktiven Versammlung einen neuen Ortsbrandmeister wähle, so dass dieser ohne Übergang zum 01.07.2018 eingesetzt werden könne. Die Beschlussfassung über die Neubesetzung erfolge dann im kommenden Verwaltungsausschuss und Rat.

Sodann fasst der ASO einstimmig den folgenden Empfehlungs-


TOP 6 Ernennung des Ortsbrandmeisters der Ortsfeuerwehr Büddenstedt

Beschluss:

Der Oberlöschmeister Herr Peter Altrock, geb. am 04.02.1972, wird mit Wirkung vom 01.07.2018 unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis für die Dauer von sechs Jahren zum Ortsbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr Helmstedt - Ortsfeuerwehr Büddenstedt - ernannt.



Protokoll:

Herr Dinter verweist auf die Vorlage.

Sodann fasst der ASO einstimmig den folgenden Empfehlungs-


TOP 7 Vorschlagslisten für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023 und Wahl der Vertrauenspersonen für die Schöffinnen- und Schöffenwahl

Beschluss:

  1. Dem Amtsgericht Helmstedt werden die in der Vorschlagsliste laut Anlage aufgeführten Personen zur Wahl als Schöffinnen und Schöffen vorgeschlagen.
  2. Dem Amtsgericht werden folgende Personen als Vertrauenspersonen benannt:

  • Herr Andreas Fox, Rostocker Straße 5, 38350 Helmstedt

  • Herr Henning Jacobs, Alte Dorfstraße 4, 38372 Helmstedt OT Offleben

Anmerkung: Die im Beschluss genannte Anlage hat der Vorlage beigelegen.



Protokoll:

Herr Dinter verweist auf die Vorlage.

Herr Kemmer gibt 2 Ergänzungen zur Vorschlagsliste für Schöffinnen und Schöffen bekannt, so dass die Liste unter Nr. 80 mit Frau Petra Wiesenborn und unter Nr. 81 mit Frau Margrit Niemann ergänzt werde.

Es schließt sich eine Diskussion mit Fragen an, welche direkt von der Verwaltung beantwortet werden.

Herr Stein bittet die Verwaltung, sich mit dem Amtsgericht in Verbindung zu setzen, damit die Personen, die sich für ein Ehrenamt zur Verfügung stellen und dann nicht berufen werden, wenigstens auch ein Absageschreiben erhalten. Er habe Kenntnis davon, dass Absagen bei der letzten Schöffenwahl nicht erteilt wurden, was er sehr bedauerlich finde.

Herr Schobert sagt zu, dass sich die Verwaltung dieser Sache annehme.

Herr Dinter teilt noch mit, es handele sich hier zunächst nur um eine Vorauswahl. Sofern jemand etwas gegen eine Person vorzubringen habe, die auf der Vorschlagsliste stehe, so solle er das kundtun. Wie der Bürgermeister schon ausgeführt habe, sollen nur Personen für dieses Amt eingesetzt werden, die untadelig für dieses Amt geeignet seien. Es sei auch noch möglich, bis zur Ratssitzung weitere Personen zu melden.

Sodann fasst der ASO einstimmig - mit den 2 Ergänzungen zur Vorschlagsliste - den folgenden Empfehlungs-


TOP 8 Neufassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Freiwilligen Feuerwehr Helmstedt außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben

Beschluss:

Der in der beratenden Fassung in der Anlage 1 beigefügte Entwurf der Neufassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Freiwilligen Feuerwehr Helmstedt außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben einschl. des Gebührentarifs wird beschlossen. Die Satzung tritt am 01.07.2018 in Kraft.

Anmerkung: Die im Beschluss genannte Anlage hat der Vorlage beigelegen.



Protokoll:

Herr Dinter verweist auf die Vorlage.

Herr Kemmer erläutert die Vorlage und erklärt, die Satzung müsse regelmäßig angepasst werden und wegen der Fusion sei es nun erforderlich, die Satzungen von Büddenstedt und Helmstedt zusammenzuführen. Der Wortlaut dieser Satzung orientiere sich an einer Mustersatzung der kommunalen Spitzenverbände, die zwar noch nicht verabschiedet sei, aber doch eine gewisse Rechtssicherheit biete.

Herr Cohn stellt den Antrag, die §§ 4 und 5 der Satzung zu ändern und stellt dar, dass die Stadt Helmstedt verdienstausfallpflichtig ab dem Zeitpunkt ist, ab dem der/die Feuerwehrkamerad/in seinen/ihren Arbeitsort verlässt. Darüber hinaus ist das Einsatzende nicht gleich das Dienstende, da die Einsatzbereitschaft des Fahrzeuges im Anschluss daran wieder herzustellen ist. Er regt daher an, die Formulierung des § 4 Abs. 2, nach Satz 2, des Satzungsentwurfes wie folgt fortzuführen:

"Für die Berechnung der Gebühr wird die Zeit von Beginn bis zur Beendigung des Einsatzes zugrunde gelegt. Der Einsatz beginnt im Regelfall mit der Alarmierung der Feuerwehr durch die Leitstelle, spätestens mit dem Ausrücken, und ist mit Wiederherstellung der Einsatzfähigkeit beendet. Sind die eingesetzten Mannschaften, Fahrzeuge oder Geräte zum Zeitpunkt der Alarmierung bereits zu einem anderen Einsatz ausgerückt oder kehren diese nach dem jeweiligen Einsatz nicht unmittelbar zurück (aufeinander folgende Einsätze), so beginnt der jeweilige Einsatz mit Verlassen des vorherigen Einsatzortes und ist beendet, sobald sie den jeweiligen Einsatzort verlassen bzw. die Einsatzfähigkeit wiederhergestellt ist."

Zudem regt Herr Cohn an, in § 5 Abs. 1 folgenden Wortlaut zu währen:

"Die Gebührenpflicht entsteht im Regelfall mit der Alarmierung der Feuerwehr bzw. mit der Überlassung der Geräte/Verbrauchsmaterialien bzw. mit der verbindlichen Anmeldung. Dies gilt auch dann, wenn nach der Alarmierung von Feuerwehrkräften der Gebührenpflichtige auf die Leistung verzichtet oder sonstige Umstände die Leistung unmöglich machen, soweit die Unmöglichkeit nicht von Angehörigen der Feuerwehr zu vertreten ist."

Aufgrund des Vorschlags von Herrn Cohn zu § 4 Abs. 2 wäre auch die Formulierung des § 5 Abs. 2 wie folgt anzupassen:

"Die Gebührenschuld endet mit der Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft nach Einsatzende bzw. mit der Rückgabe der Geräte/Materialien."

Es schließt sich eine ausführliche Diskussion an.

Der ASO stimmt über den Antrag des Herrn Cohn ab und lehnt diesen mit 7 NEIN-Stimmen und 1 JA-Stimme ab.

Herr Zogbaum beantragt, den § 5 Abs. 2 der Satzung wie folgt zu fassen:

"Die Gebührenschuld entsteht mit dem Ende des Einsatzes."

Der ASO stimmt über den Antrag des Herrn Zogbaum ab und spricht sich mit 7 JA-Stimmen und 1 NEIN-Stimme dafür aus.

Herr Zogbaum teilt mit, man habe im Ortsrat Büddenstedt den Antrag gestellt, die Ziffer 6. der Anlage zur Satzung dahingehend zu ändern, dass der Brandsicherungswachdienst bei ortsansässigen Vereinen unentgeltlich zur Verfügung gestellt werde, z.B. beim Osterfeuer. Es werde sonst keine Vereine mehr geben, die dazu bereit seien.

Herr Schünemann stellt im Namen der SPD-Fraktion den Antrag, die Ziffer 6. der Anlage zur Satzung wie folgt zu ändern:

"vorbeugende Brandsicherheitswachen (ohne Einsatz) werden bei städtischen oder allgemein im öffentlichen Interesse stehende Veranstaltungen kostenfrei gelassen und gewerbliche Veranstaltungen mit 240 € abgerechnet".

Es schließt sich noch eine kurze Diskussion an.

Auf den Antrag des Herrn Schünemann spricht sich der ASO einstimmig für folgende Änderung der Anlage zur Satzung Kosten- und Gebühren-Ziffer Nr. 6. aus:

"vorbeugende Brandsicherheitswachen (ohne Einsatz) können bei städtischen oder allgemein im öffentlichen Interesse stehende Veranstaltungen pauschal (Personal und Fahrzeug) mit 120 € und gewerbliche Veranstaltungen werden mit 240 € abgerechnet."

Sodann fasst der ASO einstimmig - bei 1 Enthaltung - den folgenden Empfehlungs-


TOP 9 Bekanntgaben  
TOP 9.1 Produkthaushalt 14; Budgetbericht zum 31.12.2017

Protokoll:

Herr Dinter verweist auf die Bekanntgabe.

Die von Herrn Zogbaum gestellte Frage zur Anzahl der Überwachungsstunden und den Verwarngeldern auf Seite 13 wird direkt von Herrn Kemmer beantwortet.

Sodann nimmt der ASO die schriftlich vorliegende Bekanntgabe zur Kenntnis.


TOP 10 Beantwortung von Anfragen aus vorherigen Sitzungen

Protokoll:

Herr Kemmer gibt bekannt, dass die Beantwortung der Anfrage von Herrn Gehrke zum "PAC - Prävention als Chance" im Ratsinformationssystem unter STN061/18 zu finden sei.

Herr Schünemann fragt hierzu an, ob eine Sitzung des Präventionsrates tatsächlich noch vor den Sommerferien stattfinde, da es ihm wichtig sei, das Programm PAC so schnell wie möglich präsentiert zu bekommen.

Herr Kemmer antwortet, die Sitzung des Präventionsrates solle noch vor den Sommerferien, voraussichtlich am 26.06.2018 stattfinden und eine gemeinsame Sitzung des ASO und Präventionsrates sei nach den Sommerferien geplant, wo auch das Programm PAC vorgestellt werde.

Herr Dinter teilt mit, dass die künftigen Sitzungen des Präventionsrates im JFBZ stattfinden sollen, da hier auch ein barrierefreier Zugang sei.

Herr Kemmer gibt noch bekannt, dass die Beantwortung der Anfrage von Herrn Koch zur Schöffen- und Jugendschöffenwahl im Ratsinformationssystem unter STN058/18 eingestellt sei.

 
TOP 11 Anträge und Anfragen

Protokoll:

Die Anfragen von Herrn Cohn zum Parkhauskonzept, Trauungen im Markt 7/8 sowie dem abgesperrten Grundstück Witten in der Roßstraße wurden direkt von Herrn Schobert beantwortet.

 
TOP 12 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Eine Einwohnerfragestunde findet nicht statt, da keine Einwohner anwesend sind.

Herr Dinter schließt die öffentliche Sitzung um 18:15 Uhr.

 

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