Beantwortung von Anfragen aus vorigen Sitzungen;
Frau Weihmann zu den Kosten für Dauerparkplätze
Protokoll:
Mit Email vom 08.07.2014 hatte Frau Weihmann folgende Anfrage gestellt: Wieviel kostet es jeweils, im Parkhaus Edelhöfe sowie in privaten Parkhäusern und auf bewirtschafteten Parkplätzen der Stadt, einen Dauerparkplatz für fünf bzw. sieben Tage anzumieten?
Die Anfrage wird wie folgt beantwortet:
· Die bewirtschafteten Parkplätze weisen gemäß der vom Rat beschlossenen Gebührenordnung in der Regel eine Höchstparkdauer von 3 Stunden auf. Man darf das Fahrzeug dort also nicht dauerhaft abstellen.
· Im städtischen Parkhaus gilt die – ebenfalls vom Rat beschlossene – Entgelt- und Benutzungsordnung. Die Tageshöchstgebühr beträgt 8 €. Dauerstellplätze sind bei der Stadt Helmstedt für 45 € (5-Tage-Woche) bzw. 55 € (7-Tage-Woche) zu erwerben. Derzeit gibt es jedoch bei den dortigen Dauerstellplätzen keine verfügbaren freien Kapazitäten.
· Auf mehreren anderen städtischen Flächen im Stadtgebiet kann man derzeit kostenlos parken, z. B. auf einem großen Teil der Fläche Beek („Avacon-Parkplatz“, ca. 150 Plätze) oder auf dem ehemaligen Posthof (Braunschweiger Tor, ca. 75 Plätze).
· Über das Angebot privater Stellplatzvermieter liegen uns keine lückenlosen Angaben vor.
o im Parkhaus Stobenstraße steht eine größere Anzahl von Dauerstellplätzen zur Verfügung, die nach unserer Kenntnis zu einem Monatsentgelt von 35 € vermietet werden.
o Die Marktpassage bietet in begrenztem Umfang Dauerstellplätze für ca. 60 Euro pro Monat an.
Über eine Anpassung der Regelungen auf dem Parkplatz Südertor hinsichtlich der möglichen Parkdauer wird aufgrund der öffentlichen Debatte derzeit noch beraten.
Herr Junglas nimmt ergänzend Bezug auf die Park-Broschüre, die den Ausschussmitgliedern vorliege und in den kommenden Tagen in der Öffentlichkeit publik gemacht werde. Fakt sei, dass genügend kostenfreie Parkplätze in Helmstedt zur Verfügung stünden. Dies gehe auch aus der Broschüre hervor.
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