TOP 1
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Eröffnung der Sitzung
Protokoll:
Der Ortsbürgermeister begrüßt die Anwesenden und eröffnet die öffentliche Sitzung des Ortsrates Offleben.
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TOP 2
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Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Protokoll:
Herr Wolter stellt die ordnungemäße Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit des Ortsrates Offleben fest.
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TOP 3
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Feststellung der Tagesordnung
Protokoll:
Herr Schobert bittet, den TOP 20 – V157/18 – Abwasserentsorgung Helmstedt (AEH); Neufassung der Abwassergebührensatzung der Stadt Helmstedt – abzusetzen, da die Vorlage noch nicht fertig erstellt werden konnte.
Herr Kahl erfragt, ob davon auszugehen ist, dass es zur Artikelsatzung in TOP 10 inhaltlich keine Änderungen gibt, außer vom Datum. Herr Schobert kann die Annahme nicht ganz bestätigen, da auch die Präambel dem derzeit geltendem Recht angepasst wird.
Nachdem die Verwaltung und die Ortsratsmitglieder keine weiteren Änderungswünsche zur Tagesordnung vorgetragen haben, stellt der Ortsbürgermeister den Teil der öffentlichen Tagesordnung damit fest.
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TOP 4
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Einwohnerfragestunde
Protokoll:
Nunmehr wird den anwesenden Einwohnern die Gelegenheit gegeben, sich zu den Tagesordnungspunkten und zu sonstigen Angelegenheiten des Ortes zu äußern sowie Fragen an die Ortsratsmitglieder und die Verwaltung zu stellen. Hiervon wird kein Gebrauch gemacht.
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TOP 5
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Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung am 12.07.2018
Protokoll:
Herr Kahl merkt zu Tagesordnungspunkt 11 „Geschwindigkeitsregelanlage und Aufstellorte“ der Niederschrift zur Ortsratssitzung vom 12.07.2018 an, dass der Ortsrat Offleben lediglich für seinen Ortsteil die Beschaffung von Geschwindigkeitsregelanlagen fordert. Somit ist im Protokoll im Absatz 5, Satz 1 die Bezifferung von 4 auf 3 Gerätschaften zu ändern und im gefassten Beschluss die Benennung des Ortsteils „Büddenstedt“ zu streichen.
Der Ortsrat Offleben genehmigt einstimmig, unter Berücksichtigung der Änderung, den öffentlichen Teil der Niederschrift über die Sitzung am 10.01.2018.
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TOP 6
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Vergabe von Ortsratsmitteln
Beschluss:
Die noch zur Verfügung stehenden Ortsratsmittel des Ortsrates Offleben in Höhe von 2.750,00 € werden für die Beschaffung eines Industriegeschirrspülers des Dorfgemeinschaftshauses Offleben verwendet.
Protokoll:
Herr Wolter teilt mit, dass in Rücksprache mit den Offleber Vereinen für das Dorfgemeinschafshaus ein Industriegeschirrspühler benötigt wird. Der Ortsrat Offleben hat sich darauf verständigt, die noch zur Verfügung stehenden Ortsratsmittel dafür zu verwenden.
Herr Cohn ergänzt dem, dass für die restliche Summe des Kaufpreises die Vereine mit zu beteiligen sind.
Herr Schobert schlägt vor, die sich daran beteiligenden Vereine im nächsten Jahr aus Ortsratsmitteln zu fördern.
Der Ortsrat Offleben fasst einstimmig folgenden
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TOP 7
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Stand Umsetzung des Ratsbeschlusses Ganztagskindergarten Offleben
Protokoll:
Herr Schobert informiert über den Sachstand wie folgt:
Die Verwaltung ist Willens den Beschluss des Ortsrates umzusetzen. Derzeitiges Problem ist jedoch geeignetes Personal zu finden. 2 Erzieherinnen haben bereits entsprechende Arbeitsverträge unterschrieben, so dass zum jetzigen Zeitpunkt mit Beginn des neuen Jahres der Ganztagsbetrieb im Kindergarten Offleben beginnen kann. Endgültige Voraussetzung ist jedoch, dass das neugewonnene Personal tatsächlich den Dienst aufnehmen wird.
Herr Kahl erfragt, ob die Verwaltung bis zum Beginn des Ganztagsbetriebes die baulichen Maßnahmen zum Brandschutz oder auch die Verschattung des Ruheraumes vornehmen wird.
Herr Schobert verdeutlicht, dass die Verwaltung aus personellen Gründen derzeit nicht in der Lage ist eine Vielzahl von Maßnahmen zeitnah durchzuführen. In Hinblick auf die Beratungen zum Haushalt 2019 hat die Verwaltung mit dem Stellenplan 2019 vorgeschlagen, einen zusätzlichen Haustechniker einzustellen, damit der genannte Arbeitsstau abgebaut werden kann.
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TOP 8
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Neubau Feuerwehrgerätehaus Offleben/Reinsdorf/Hohnsleben
Protokoll:
Herr Schobert erläutert den Sachstand.
Er berichtet, dass der Abbruch der Feldscheune bereits erfolgt ist und das Brandschutzkonzept fertig gestellt ist. Auch die Frage der Löschwasserversorgung ist sichergestellt, und zwar durch einen unterirrdischen Löschwassertank. Zur Anbindung von Wasser und Abwasser an die Kläranlage, erfolgte bereits die Abstimmung mit dem Abwasserbetrieb Helmstedt (AEH). Derzeit ist das Büro Dr. Zander mit der dazugehörigen Planung beschäftigt. Die Stadt erbringt derzeit in Eigenleistung die Planung für Heizung/Lüftung/Sanitär. Zum Energieeinsparungsgesetz erfolgten die notwendigen Abstimmungen bereits im August.
Herr Schobert benennt die nächsten erforderlichen Schritte:
- Fertigstellung Standsicherheitsnachweis durch den Architekten Weinkopf
- Entwässerungsantrag
- Fertigstellung des Energienachweises nach der Einspeisungsverordnung
- Fertigstellung der Ausführungsplanung
- Ausschreibung der Gewerke. Der Bürgermeister macht deutlich, dass die Stadt in diesem Jahr bereits 3 Ausschreibungen aufheben musste, da die Ausschreibungsergebnisse nicht mit den Planungskosten überein passten. Er hofft bei diesen Ausschreibungsverfahren auf belastbare Ergebnisse, damit keine weiteren Ausschreibungen aufgehoben werden müssen. In diesem Zuge verweist er nochmals auf die angespannte personelle Situation.
In seinen weiteren Ausführungen verdeutlicht er die Wichtigkeit der Maßnahme zum Bau des Feuerwehrgerätehauses. Die Verwaltung benötigt, nicht zuletzt aufgrund des Personalmangels, vom Rat eine Priorisierung zur Abarbeitung aller vorgesehenen Maßnahmen.
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TOP 9
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Instandsetzungsmaßnahmen öffentliche Straßen/Wege/Gebäude einschl. stadteigene Wohnungen
Protokoll:
Herr Bode stellt dar, dass im Tiefbaubereich der städtische Straßenbegeher alle Straßen in den neuen Ortsteilen begangen ist und die Gegebenheiten in die Bewertungsmatrix der Stadt Helmstedt nunmehr eingeordnet werden. Im Rahmen der Erfassung der Niederschlagswasserflächen ist die AEH dabei, das Kanalnetz zu begutachten. Maßnahmen aus dem Tiefbaubereich können im nächsten Jahr benannt werden und entsprechende Mittel für das Haushaltsjahr 2020 vorgesehen werden. Unter Berücksichtigung der personellen Engpässe sieht es im Bereich des Hochbaus ähnlich aus. Es war für den Hochbau erst nach der Fusion ersichtlich, welcher zusätzliche Aufwand nötig sein wird.
Er informiert weiter, dass es ein neues Förderprogramm für Bedarfskommunen gibt, zu denen auch die Stadt Helmstedt gehört. Darüber wird die Verwaltung versuchen das Leitungsnetz u. a. in der Turnhalle Büddenstedt und dem DGH Offleben zu erneuern, um die Legionellenthematik langfristig zu beheben. Derzeit werden seitens der Verwaltung entsprechende Maßnahmen und die dazugehörigen Kosten erarbeitet, um eine entsprechende Förderung anzumelden.
Herr Cohn erfragt die Handhabe zu den stadteigenen Wohnungen.
Der Bürgermeister erläutert, dass eine mögliche Herrichtung der Wohnungen derzeit weit hinten in der Priorität zur Erledigung steht. Die Anmerkung von Herrn Cohn die Vermietung der Wohnungen als Fremdenzimmer vorzunehmen, verneint der Bürgermeister. In öffentlichen Einrichtungen besteht dazu keine Möglichkeit.
Herr Jacobs erfragt, ob der Betrag der seinerzeit von der KWG angemieteten Wohnungen eingespart werden kann.
Seitens der Verwaltung wird hierzu erläutert, dass alle nicht benötigten Wohneinheiten bereits gekündigt sind.
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TOP 10
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Artikelsatzung zur Änderung bzw. Überleitung des Satzungsrechts auf die neue Stadt Helmstedt
Protokoll:
Der Ortsbürgermeister verliest den Sachverhalt der gereichten Tischvorlage.
Herr Kahl erfragt, ob die Satzungen aus Helmstedt nunmehr auf den Bereich der ehemaligen Gemeinde Büddenstedt übertragen werden.
Herr Schobert erläutert, dass aus diesem Satzungsblock, ausgenommen der Verwaltungskostengebührensatzung, die ehemalige Gemeinde Büddenstedt keine Satzungen vorgesehen hatte, da kein Anlass dafür vorhanden war. Es ist daher unstrittig, einen Beschluss zu fassen, da in den neuen Ortsteilen keine Regelungen getroffen sind, z. B. fehlende gebührenpflichtige Parkplatzflächen.
Herr Kahl verweist auf Nr. 9 des Beschlussvorschlages, in dem nach § 2, Absatz 3 offensichtlich doch neue Regelungsinhalte für die neuen Ortsteile getroffen werden.
Die Herren Kahl, Jeglortz und Jacobs sehen von einer heutigen Beschlussfassung ab, um den Inhalt der Vorlage durcharbeiten zu können. Darüber hinaus bemängelt Herr Jacobs die hohe Anzahl der heutigen Tagesordnungspunkte und die Anzahl der wenigen Ortsratssitzungen im Jahr.
Der Bürgermeister erinnert daran, dass mit der Fusion zum 01.07.2018 2 Gebietskörperschaften gestaltet worden und der Landesgesetzgeber entsprechende Auflagen im Gesetzestext festgeschrieben hat. Unter anderem ist das Satzungsrecht beider Kommunen bis zum 31.12.2018 zu vereinheitlichen bzw. anzupassen. Es ist nicht hinnehmbar ab dem 01.01.2019 ungeregelte Bereiche zu haben und er stellt fest, dass weitere Satzungsänderungen jederzeit im Rat möglich sind. In den kommenden Wochen sollten bis zur Beschlussfassung im Rat alle Anmerkungen geklärt werden können, damit die letzte formelle Phase der Fusion umgesetzt werden kann.
Aus der weiteren Diskussion ist zu entnehmen, dass der Ortsrat Offleben die in der Sitzung gereichte Vorlage zur Kenntnis nimmt. Eine Beschlussempfehlung erfolgt nicht, da sich die Ortsratsmitglieder die Möglichkeit zur näheren Einsichtnahme in die vorgelegte Artikelsatzung vorbehalten.
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TOP 11
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Neufassung der Satzung der Stadt Helmstedt über die Zahlung von Entschädigungen an Ratsmitglieder, Mitglieder der Ortsräte, Ehrenbeamte und sonstige ehrenamtlich Tätige (Aufwandsentschädigungssatzung)
Beschluss:
Der als Anlage zu Vorlage 185/2018 beigefügte Entwurf einer Neufassung der Satzung der Stadt Helmstedt über die Zahlung von Entschädigungen an Ratsmitglieder, Mitglieder der Ortsräte, Ehrenbeamte und sonstige ehrenamtlich Tätige (Aufwandsentschädigungssatzung) wird in der vorgelegten Form beschlossen. Die Aufwandsentschädigungssatzung tritt am 01.01.2019 in Kraft.
Anmerkung:
Die im Beschluss genannte Anlage hat der Vorlage beigelegen.
Protokoll:
Der Ortsbürgermeister verweist auf die bekannte Vorlage.
Herr Kahl trägt die Auffassung des Ortsrates vor, dass der Ersatz von Verdienstausfall nicht mehr dem Durchschnittsgehalt der heutigen Zeit entspricht und demnach erhöht werden sollte.
Herr Schobert verdeutlicht, dass es hierbei nur um die Überführung des § 9 der alten Aufwandsentschädigungssatzung der ehem. Gemeinde Büddenstedt handelt. Damit die Entschädigungen für die genannten ehrenamtlich Tätigen auch nach dem 31.12.2018 ausgezahlt werden können, sollte der vorbereitete Beschluss gefasst werden. Sofern eine grundsätzliche Änderung der neuen Aufwandsentschädigungssatzung gewünscht wird, ist ein separater Änderungsantrag zu § 7 der Satzung zu stellen. Die gewünschte Änderung des § 7 wird in einer Vorlage dann von der Verwaltung vorzubereiten sein und in die nächste Sitzungsfolge gegeben.
Herr Kahl stellt somit den Antrag, § 7 der genannten Satzung dahingehend zu ändern, dass für den Verdienstausfall der Betrag pro Stunde auf 45,00 € und pro Tag auf 360,00 € erhöht wird. Außerdem ist in § 1 eine Angleichung der Entschädigung von Mandatsträgern vorzunehmen, bei der im Abstatz 3 der Ortsbürgermeister eine Aufwandsentschädigung von 150,00 € erhalten soll, sein Stellvertreter 100,00 €, bei 2 Stellvertretern jeweils 75,00 € und die Ortsratsmitglieder 50,00 €.
Die Ortsratsmitglieder nehmen den Antrag einstimmig an.
Damit die in § 9 genannte Zahlung von Entschädigungen für ehrenamtlich Tätige in der Gesamtheit der Aufwandsentschädigungssatzung ab dem 01.01.2019 zum Tragen kommen kann, fasst der Ortsrat Offleben einstimmig folgenden Empfehlungs-
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TOP 12
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Ernennung von Mark Wesemann als Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Reinsdorf-Hohnsleben ab 01.12.2018
Beschluss:
Der Hauptbrandmeister Mark Wesemann, geb. am 12.02.1974, wohnhaft Amselweg 10 in 38372 Helmstedt, OT Offleben, wird mit Wirkung vom 01.12.2018 unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis für die Dauer von sechs Jahren zum Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Reinsdorf-Hohnsleben ernannt.
Protokoll:
Herr Cohn verliest den Sachverhalt der Vorlage.
Der Ortsrat Offleben fasst somit einstimmig folgenden Empfehlungs-
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TOP 13
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Neufassung der Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung der Stadt Helmstedt
Beschluss:
Der in der Anlage beigefügte Entwurf der Neufassung der Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Helmstedt wird beschlossen. Die Verordnung tritt am 01.01.2019 in Kraft.
Anmerkung:
Die im Beschluss genannte Anlage hat der Vorlage beigelegen.
Protokoll:
Herr Wolter verliest den Inhalt der Vorlage.
Herr Cohn regt an, § 4 der Satzung aufzuteilen, damit die private Nutzung von Feuerkörben auf privaten Flächen nicht ebenfalls 2 Wochen vorher anzeigepflichtig ist.
Der Bürgermeister kann dieser Argumentation folgen. Verwaltungsseitig wird die Trennung in § 4 umgesetzt.
Herr Kahl stellt fest, dass nunmehr die Mittagsruhe bis 15 Uhr in den neuen Ortsteilen verlängert werden würde und bisher auch keine Abendruhe vorgeschrieben war. Er erfragt daher den Unterschied zwischen Abend- und Nachtruhe. Ihm fehlt außerdem eine Maßgabe zum Verbot von motorisierten Geräten, wie u. a. Gartenpumpen.
Herr Schobert sagt zu, den Ortsratsmitgliedern die gesetzlichen Rahmenbestimmungen zur Verwendung von geräuchvollen Geräten (Dezibelangeben) zur Verfügung zu stellen. Auch der Unterschied zwischen Abend- und Nachtruhe ist gesetzlich bestimmt. Lediglich der Rahmen der Mittagsruhe ist gesetzlich nicht vorgeschrieben.
Frau Völkel bittet um Erweiterung des § 11, damit durch Beißattacken auffällig gewordene Hunde einen Maulkorb zu tragen haben.
Herr Schobert erläutert, dass die Kommune keine abweichende Regelung zum Nds. Hundegesetz treffen kann. Lediglich auf Anordnung des Kreisveterinärs können derartige Maßnahmen einzelner Hunde bestimmt werden.
Herr Jeglortz schlägt zu § 11 Abs. 1 Satz 2 vor, die Bezeichnung "Plastiktüte" durch "Kotbeutel" zu ersetzten.
Auch diese Änderung wird verwaltungsseitig berücksichtigt, so der Bürgermeister.
Zu § 9 Abs. 2 merkt Herr Kahl an, dass in Büddenstedt Hecken bis zur Grundstücksgrenze zurückzuschneiden waren. Er war in der Annahme, dass es nicht zulässig sei, wenn Hecken und dergleichen in den Straßenraum hinein ragen.
Herr Schobert erläutert, dass der Rückschnitt notwendig ist, damit die volle Breite des Fußweges nutzbar ist.
Herr Cohn erfragt, ob der Fußweg mit zum Straßenraum gehört, was der Bürgermeister bestätigt.
Herr Kahl erfragt, ob in den Absätzen 1 und 2 des § 9 eine einheitliche Bezeichnung des Straßenraumes möglich ist, um Unklarheiten zu vermeiden.
Seitens der Verwaltung wird die Klärung mit dem zuständigen Fachbereich erfolgen.
Herr Hahn teilt der Verwaltung mit, dass im Ortsgebiet die Fußwege als Parkflächen genutzt werden.
Hierbei merkt der Bürgermeister an, dass die Parkraumüberwachung durchaus auf die Ortsteile ausgedehnt werden kann, sofern der Ortsrat dies wünscht.
Nach der umfangreichen Diskussion fasst der Ortsrat Offleben -unter Berücksichtigung der genannten Einbesserungen- bei 7 Ja-Stimmen und einer Gegenstimmen folgenden Empfehlungs-
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TOP 14
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Neufassung der Sondernutzungssatzung und der Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt Helmstedt
Beschluss:
- Der in der Anlage 1 beigefügte Entwurf der Sondernutzungssatzung der Stadt Helmstedt wird beschlossen.
- Der in der Anlage 2 beigefügte Entwurf der Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt Helmstedt nebst Gebührentarif wird beschlossen.
Anmerkung:
Die im Beschluss genannten Anlagen haben der Vorlage beigelegen.
Protokoll:
Herr Jacobs verliest die Vorlage.
Der Ortsrat Offleben fasst einstimmig folgenden Empfehlungs-
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TOP 15
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Änderung der Satzung der Stadt Helmstedt über die Zahlung von Entschädigungen an Ehrenbeamte und ehrenamtlich Tätigen in der Freiwilligen Feuerwehr
Beschluss:
Der in der Anlage beigefügte Entwurf der 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Helmstedt über die Zahlung von Entschädigungen an Ehrenbeamte und ehrenamtlich Tätige in der Freiwilligen Feuerwehr wird beschlossen. Die Satzung tritt zum 01.01.2019 in Kraft.
Anmerkung:
Die im Beschluss genannte Anlage hat der Vorlage beigelegen.
Protokoll:
Zu Beginn des Tagesordnungspunktes erfragt Herr Kahl, ob er aufgrund seiner Funktion als Stadtbrandmeister an der Beratung teilnehmen kann.
Herr Schobert stellt fest, das hier kein Mitwirkungsverbot vorliegt. Es ist hier gundsätzlich die Funktion als Stadtbrandmeister gemeint, aber nicht die Person selbst betroffen.
Herr Cohn verliest die Vorlage und der Bürgermeister erläutert den Sachverhalt.
Herr Kahl vermutet, dass der Grund zur Erhöhung der Aufwandsentschädigung des Standbrandmeisters in wenigen Jahren nicht mehr nachvollziehbar ist und möchte vermeiden, dass die Differenz im Entschädigungsbetrag zwischen Stadt- und Ortsbrandmeistern weiter ansteigt.
Der Bürgermeister stellt fest, dass der Stadtbrandmeister in seiner Funktion repräsentative Aufgaben zu erfüllen hat und der finanzielle Aufwand damit gerechtfertigt ist. Zum Vorgang der Satzungsänderung gehört auch die Vorlage, sodass immer nachvollziehbar bleibt, weshalb eine Erhöhung beschlossen wurde.
Im weiteren Verlauf stellt Herr Kahl den Antrag, den Gebührensatz pro Brandsicherheitswache von 25,00 € für max. 4 Stunden vorzusehen. Mit Beginn von weiteren 4 Stunden ist der Betrag erneut zu zahlen.
Die Ortsratsmitglieder nehmen den Antrag einstimmig an.
Sodann fasst der Ortsrat Offleben -unter Berücksichtigung der genannten Änderung- einstimmig den folgenden Empfehlungs-
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TOP 16
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Bereitstellung von Standorten/Flächen zum Aufstellen von Altkleidercontainern
Beschluss:
Der in der Sachverhaltsdarstellung beschriebenen Vorgehensweise wird grds. und hinsichtlich der aufgeführten Standorte zugestimmt. Die Verwaltung wird ermächtigt, die erforderlichen Schritte einschl. der Entwidmung einzuleiten und die Vergabe zum frühestmöglichen Zeitpunkt vorzunehmen.
Protokoll:
Herr Wolter merkt an, dass sich der Ortsrat einmütig dafür ausspricht, den Standort am Parkplatz des Dorfgemeinschaftshauses aufzugeben und dafür den Parkplatz hinter der Bushaltestelle an der Lindenstraße vorzusehen.
Laut Mitteilung der Verwaltung erfolgt die Standortverlagerung frühestens zum Jahreswechsel.
Der Ortsrat Offleben fasst -unter Berücksichtigung der genannten Standortänderung- einstimmig folgenden Empfehlungs-
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TOP 17
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Neufassung der Entgeltordnung über die Erhebung von Entgelten für die Benutzung der städtischen Kindertagesstätten
Beschluss:
Die Entgeltordnung über die Erhebung von Entgelten für die Benutzung der städtischen Kindertagesstätten wird in der als Anlage 2 beigefügten Fassung mit Wirkung zum 01.12.2018 beschlossen. Gleichzeitig tritt mit Wirkung vom 01.12.2018 die vom Rat der Gemeinde Büddenstedt mit Datum vom 19.07.2012 beschlossene Satzung der Gemeinde Büddenstedt über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertagesstätten (in der Fassung der 3.Änderungssatzung; Inkrafttreten der Ursprungssatzung: 01.03.2006) außer Kraft.
Anmerkung:
Die im Beschluss genannte Anlage hat der Vorlage beigelegen.
Protokoll:
Herr Kahl merkt an, dass die Grundbetreuung von 8 Stunden nunmehr beitragsfrei gestellt wurde. Er stellt zudem fest, dass es an einer festen Definition des Früh- und Spätdienstes in den hiesigen Kindertagesstätten fehlt und zum anderen würde die Neuregelung bedeuten, dass für eine darüber hinaus gehende Betreuungsstunde jeweils 14 € an Gebühren anfallen.
Herr Schobert stellt fest, dass es derzeit in Offleben noch keine Ganztagsbetreuung gibt. Wenn der Betrieb der Ganztagsbetreuung aufgenommen wird, so wird auch die Betreuungszeit mit dem Früh- und Spätdienst geregelt. Grundlegend ist der Frühdienst von 07.00 bis 08.00 Uhr, der Spätdienst von 16.00 bis 17.00 Uhr und der Normalbetrieb von 08.00 bis 16.00 Uhr geregelt. Er weist darauf hin, dass es bei den 2 hinzubuchbaren Stunden bedeutet, dass eine Erzieherin anwesend ist. Dementsprechend sind die Personalkosten mit den genannten Gebühren zu decken, was in der Regel durch die Inanspruchnahme einzelner zu betreuender Kinder nicht im vollen Umfang gelingt.
In der weiterführenden Diskussion stellt Herr Kahl die alte und neue Gebührenregelung gegenüber und hält die neuen Gebühren für überzogen. Des Weiteren hält Herr Schobert fest, dass die Nutzung des Früh- und Spätdienstes nur für besondere Situationen und nicht für ein Regelbetrieb gedacht ist. Außerdem gibt er den Hinweis, dass finanziell und sozial schwächere Familien vom Landkreis Helmstedt unterstützt werden, der die jeweiligen Betreuungskosten übernimmt.
Herr Kahl stellt im weiteren Verlauf den Antrag, die Pauschale für die Inanspruchnahme des Früh- und/oder Spätdienstes auf max. 105,00 € monatlich festzulegen.
Um Einzelfälle zu berücksichtigen ergänzt Herr Schobert, dass pro zusätzlich gebuchte Betreuungsstunde im Früh- und/oder Spätdienst ein Betrag von 10,00 € bis zu dem pauschalen Höchstbetrag von 105,00 € berechnet werden sollten.
Herr Kahl erweitert seinen Antrag um den Einwand von Herrn Schobert.
Der Ortsrat Offleben fasst -unter Berücksichtigung der genannten Änderung- bei 5 Ja-Stimmen und 3 Gegenstimmen folgenden Empfehlungs-
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TOP 18
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Abwasserentsorgung Helmstedt (AEH); Neufassung der Kleinkläranlagensatzung der Stadt Helmstedt
Beschluss:
Die Kleinkläranlagensatzung mit den Anlagen 1 bis 3 wird in der vorgelegten Form beschlossen. Sie tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung, spätestens jedoch am 31.12.2018 in Kraft.
Anmerkung:
Die im Beschluss genannten Anlagen haben der Vorlage beigelegen.
Protokoll:
Herr Jegortz verliest die Vorlage.
Der Ortsrat Offleben fasst einstimmig folgenden Empfehlungs-
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TOP 19
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Abwasserentsorgung Helmstedt (AEH); Neufassung der Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Helmstedt
Protokoll:
Der Ortsrat Offleben nimmt die in der Sitzung gereichte Vorlage zur Kenntnis. Eine Beschlussempfehlung erfolgt nicht, da sich die Ortsratsmitglieder die Möglichkeit zur näheren Einsichtnahme der Satzung vorbehalten.
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TOP 20
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Abwasserentsorgung Helmstedt (AEH); Neufassung der Abwassergebührensatzung der Stadt Helmstedt -abgesetzt-
Protokoll:
-abgesetzt-
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TOP 21
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Sicherungsmaßnahmen Kupferbachbrücke ev. Friedhof
Protokoll:
Herr Bode trägt den Sachstandsbericht über die Brückenbauwerke im Bereich des ehem. Bahndamms zwischen der Lindenstraße und dem Wirtschaftsweg in Verlängerung der Gerhard-Hauptmann-Straße (Klostergutbrücke – Bahnbrücke/Bahnbrücke Am Friedhof) vor. Er teilt mit, dass im Ergebnis der Jahre 2012 und 2015 durchgeführten Brückenprüfungen festgestellt wurde, dass die Standsicherheit, die Verkehrssicherheit und die Dauerhaftigkeit einzelner Bauteile der o. g. Brückenbauwerke stark beeinträchtigt sind und kurzfristig eine Schadensbeseitigung erforderlich ist. Um eine Schadensausbreitung und Folgeschäden zu vermeiden, wurden im Zeitraum 2014 bis 2016 erste Sanierungsarbeiten und Reparaturen am Gewölbe – beauftragt und auch ausgeführt. Die Sanierungsarbeiten werden in den kommenden Jahren fortgesetzt.
Die Hauptproblematik liegt jedoch in der Verkehrssicherung, in der Dringlichkeit eine kurzfristige Instandsetzung der Absturzsicherungen an beiden o. g. Brückenbauwerken vorzunehmen.
In einer letzten Besichtigung vor Ort wurde festgestellt, dass die Absturzsicherungen bauseitig nicht vorhanden sind bzw. sich der Zustand vom stirnseitigen Geländer an der Bahnbrücke Am Friedhof nochmals stark verschlechtert hat. Hier sind die Geländerpfosten zum Teil vollständig durchgerostet. Das Geländer an den Flügeln fehlt beidseitig.
An der Klostergut – Bahnbrücke fehlen die Absturzsicherungen stirnseitig und an den Flügeln komplett.
Um jegliche Gefährdung für Fußgänger und Radfahrer auszuschließen, wird verwaltungsseitig die Sperrung des Wanderweges beidseitig, vom Friedhof Lindenstraße und vom Klostergut kommend vorgesehen.
Für die Erneuerung der Absturzsicherungen sind im Haushalt 2019 Mittel in Höhe von 25.000,00 € eingestellt worden. Die Ausführung der Arbeiten ist für das 2./3. Quartal 2019 vorgesehen. Die notwendige Sperrung wird zeitnah eingerichtet.
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TOP 22
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Neufassung der Friedhofssatzung der Stadt Helmstedt für die Friedhöfe der Stadt Helmstedt und der Ortsteile Barmke, Büddenstedt, Emmerstedt, Offleben und Reinsdorf
Beschluss:
Die Neufassung der Friedhofssatzung der Stadt Helmstedt für die Friedhöfe der Stadt Helmstedt und der Orteile Barmke, Büddenstedt, Emmerstedt, Offleben und Reinsdorf wird in der als Anlage 1 beigefügten Form beschlossen und tritt mit dem Tage ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Anmerkung:
Die im Beschluss genannte Anlage hat der Vorlage beigelegen.
Protokoll:
Herr Jacobs verliest die Vorlage.
Der Ortsrat Offleben fasst einstimmig folgenden Empfehlungs-
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TOP 23
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Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 (aus Gesamthaushalt)
Beschluss:
Der Ortsrat Offleben stimmt dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 - soweit seine Zuständigkeit gegeben ist - in der beratenen Fassung zu.
Protokoll:
Auf die bekannte Vorlage wird verwiesen.
Sodann trägt Frau Jonas die einzelnen, den Ortsteil Offleben betreffenden, Haushaltsansätze des Haushaltsplanentwurfs 2019 vor.
Anmerkung:
Die Zusammenstellung der einzelnen Haushaltsansätze für den Ortsteil Offleben ist dieser Niederschrift als Anlage beigefügt und kann auch im Ratsinformationssystem unter der Info I008/18 eingesehen werden.
Frau Jonas gibt den Hinweis, dass den Ortsratsmitgliedern Offleben eine Veränderungsliste zu den Haushaltsansätzen mit Stand vom 12.10.2018 per E-Mail zur Verfügung gestellt wurde.
Herr Wolter erfragt zum Produkt der Kindertagesstätten, von welchen Personalkosten ausgegangen wird. Frau Jonas beantwortet diese Frage. Sie führt aus, dass die Stellen die im Stellenplan vorgesehen sind im Haushaltsplan entsprechend haushälterisch als Zahlen hinterlegt sind.
Herr Jeglortz stellt fest, dass keine Haushaltsmittel für die Schaffung von Bauplätzen vorgesehen sind und für die Geschwindigkeitsmessanlagen, trotz Beschluss in der vergangenen Sitzung.
Zu den Geschwindigkeitsmessanlagen schlägt die Verwaltung vor, an die Rettungsstiftung Jürgen Pegler e. V. heranzureten, so der Bürgermeister. Der Ortsrat kann auch Ortsratsmittel dafür vorsehen. In der defizitären Haushaltslage sollten jedoch Fördermöglichkeiten ausgeschöpft werden. Die seitens des Ortsrates vorgeschlagenen Standorte würden im Fall einer Beantragung von der genannten Stiftungskommission geprüft werden und erfahrungsgemäß dauert die Genehmigung ca. 1 Jahr.
Herr Schobert erläutert zudem, dass im Haushaltsentwurf seitens der Verwaltung alles berücksichtigt ist, was berücksichtigt werden konnte. Eine weitere Erhöhung des Defizites im Ergebnishaushalt ist nicht möglich, da sonst kein genehmigungsfähiger Haushalt vorlegbar wäre. Sofern seitens des Ortsrates dennoch ein Antrag zur Mittelaufnahme gestellt wird, werden die Beträge auf die Veränderungsliste gesetzt und im weiteren Verlauf der Haushaltsberatungen behandelt.
Sodann stellt Herr Kahl den Antrag, für die Beschaffung von 3 Geschwindigkeitsregelanlagen 7.500,00 € in den Haushalt 2019 einzustellen.
Der Ortsrat Offleben nimmt den Antrag einstimmig an.
Der Bürgermeister ergänzt die Veränderungsliste zum Haushalt in Bezug auf die Schaffung von Bauplätzen in Offleben, vorläufig ohne Betrag.
Auf Anregung von Herrn Kahl wird im Haushaltsentwurf zum Produkt 1261 auf Seite 26 der letzte Satz gestrichen.
Der Ortsrat Offleben fasst -unter Berücksichtigung der genannten Änderungen- einstimmig folgenden
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TOP 24
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Bekanntgaben
Protokoll:
Kommissarische Bestellung stellvertretender Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Reinsdorf-Hohnsleben
Herr Bode berichtet, dass der Hauptfeuerwehrmann Felix Jacobs auf der Mitgliederversammlung der Ortsfeuerwehr Reinsdorf-Hohnsleben am 10.02.2018 einstimmig als Nachfolger des ausscheidenden Axel Bunkowski gewählt wurde.
Da Herr Jacobs noch nicht alle feuerwehrtechnischen Lehrgänge absolviert hat, die für die Begründung eines Ehrenbeamtenverhältnisses erforderlich sind, wird er mit Wirkung zum 16.11.2018 für die Dauer von maximal 2 Jahren vom Bürgermeister kommissarisch zum stellvertretenden Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Reinsdorf-Hohnsleben bestellt. Nach Absolvierung der erforderlichen Lehrgänge wird er dann für die Dauer von 6 Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen. Der Stadtbrandmeister und der Kreisbrandmeister haben der Maßnahme zugestimmt.
Der Ortsrat Offleben nimmt die Bekanntgabe zur Kenntnis.
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Glasfaseroffensive Landkreis Helmstedt
Herr Bode berichtet, dass nunmehr auch im Bereich der Stadt Helmstedt, speziell in den neuen Ortsteilen Büddenstedt und Offleben der Glasfaserausbau beginnen wird. Er verweist in diesem Zuge auf die vorgesehene Infoveranstaltung am 23. Oktober 2018, um 19.00 Uhr, im Herzoginnensaal des Schlosses in Schöningen.
Der Ortsrat Offleben nimmt die Bekanntgabe zur Kenntnis.
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Alte Mühle in der Poststraße
Herr Bode informiert darüber, dass die Verwaltung zwischenzeitlich das 2. Verwarngeld angeordnet hat. Regelmäßig nehmen die Mitarbeiter der Bauordnung die Mauer des Grundstückes in Augenschein. Zwischenzeitlich ist auch der Landkreis Helmstedt involviert. Da seitens des Eigentümers derzeit keine Sanierung vorgenommen wird, ist eine Änderung des Zustandes kurzfristig nicht absehbar.
Der Ortsrat Offleben nimmt die Bekanntgabe zur Kenntnis.
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Antragsverfahren TRV-Buschhaus
Herr Bode informiert darüber, dass derzeit ein Antragsverfahren der TRV-Buschhaus, EEW, läuft, um die Genehmigung für eine 4. Verbrennungslinie zur Monoklärschlammverbrennung zu erhalten. Als Träger der öffentlichen Belange ist die Stadt Helmstedt am Verfahren beteiligt. Derzeit kann jedoch noch keine Stellungnahme erfolgen, da weitergehende Unterlagen noch einzusehen sind.
Der Ortsrat Offleben nimmt die Bekanntgabe zur Kenntnis.
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Bericht über die Sonderprüfung der ehem. Gemeinde Büddenstedt Herr Schobert berichtet kurz von der Sonderprüfung zur Gewerbesteuer. Der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes wurde an die Staatsanwaltschaft und die Kommunalaufsicht weitergeleitet. Der Verwaltungsausschuss der Stadt Helmstedt hat sich darauf verständigt, dass die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen abzuwarten sind, bevor weitere Schritte eingeleitet werden.
Der Ortsrat Offleben nimmt die Bekanntgabe zur Kenntnis.
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TOP 24.1
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Jahresabschluss 2011 der Gemeinde Büddenstedt
Protokoll:
Herr Schobert erläutert die vorliegende Bekanntgabe.
Der Ortsrat Offleben nimmt die Bekanntgabe zur Kenntnis.
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TOP 25
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Mitteilungen des Ortsbürgermeisters
Protokoll:
Herr Wolter berichtet kurz, dass sich der Ortsrat Offleben die Grundschule mit Mensa, den Kindergarten, die ehem. Schule in Reinsdorf, die Friedhöfe und das Straßendreieck im Ortsteil Offleben mit dem aufgestellten Straßenspiegel angeschaut hat.
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Unter Anderem hat der Ortsrat viele Vereinsveranstaltungen begleitet, z. B. das Weinfest, so Herr Wolter. Er berichtet auch kurz von der Fahrt des Partnerschaftskomitees nach Mondeville mit 22 Personen.
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Weiter berichtet er, dass der Gottesdienst zum Volkstrauertag in der Offleber Kirche stattfinden wird und anschießend die Kranzniederlegung an dem Ehrenmal auf dem Friedhof erfolgt. Der Ortsrat Büddenstedt schließt sich der Offleber Gedenkveranstaltung an.
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Des Weiteren äußert Herr Wolter, seitens des Ortrates Unverständnis in Bezug auf die Klärschlammverbrennungsanlage und die Aufnahme bei der Deponie NORGAM von Bauschuttablagerungen eines Atomkraftwerkes aus Stade.
Der Bürgermeister stellt fest, dass ein Wirtschaftsunternehmen einen Auftrag erhalten hat und der gesetzliche Rahmen der Zulässigkeit eingehalten wurde. Auch der Landkreis Helmstedt ist nicht erfreut über diese Situation, jedoch kann es rechtlich nicht verhindert werden, da die genannte Deponie für derartigen Abfall eine Genehmigung hat.
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TOP 26
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Beantwortung von Anfragen aus vorigen Sitzungen
Protokoll:
Eine Beantwortung von Anfragen aus vorherigen Sitzungen steht nicht aus.
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TOP 27
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Anträge und Anfragen
Protokoll:
Bereits unter TOP 25 erfragt der Ortsbürgermeister die Situation zur Laubabfuhr.
Herr Bode erläutert, dass der Bau- und Betriebshof derzeit die Flächen säubert. Die Häufigkeit der Abtransporte ist in Helmstedt anders geregelt. Wie die Bürger das Laub am effektivsten sammeln können, wird derzeit noch abgestimmt. Im Gemeindebrief der Ortsräte erfolgt eine klare Regelung für das kommende Jahr, gleiches gilt für die Verfahrensweise zum Straßen- und Winterdienst.
In der weiteren Diskussion verweist Herr Schobert auf die Pflicht jedes einzelnen Hauseigentümers, die Reinigung bis zur Straßenmitte zu erledigen und die Entsorgung des Straßenkehrichts (auch Laub) vorzunehmen.
Auf Verweis von Herrn Kahl zu Punkt 16 des Gebietsänderungsvertrages, liegt die Übertragung auf die Anlieger von Reinigung und Winterdienst in der Entscheidung des Ortsrates.
Herr Schobert erläutert, dass hiermit die gebührenpflichtige Entsorgung betroffen ist. Die Verwaltung wird eine Prüfung vornehmen, welche Kosten der Stadt für die Entsorgung von Straßenlaub entstehen würden. Dabei ist neben der finanziellen und personellen Situation auch zu berücksichtigen, dass in allen Stadtgebieten dann gleich zu verfahren ist.
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Herr Kahl merkt an, dass seit mehreren Wochen an der Eingangstür des Kindergartens ein Hinweisschild angebracht ist, worauf auf 3 Wochen Betriebsferien im Sommer hingewiesen wird. In diesem Zusammenhang erfragt er, ob die jeweiligen Ortsräte nicht hätten in Kenntnis gesetzt werden müssen bzw. die Betreuungszeiten im Benehmen mit dem Beirat herzustellen sind, was seines Wissens nicht erfolgte.
Herr Schobert antwortet, dass mit dem Beirat kein Benehmen hinsichtlich der Schließzeiten hergestellt werden müsse. Wenn aus den Ortsteilen Büddenstedt und Offleben eine Kindertagesstätte in Betriebsferien ist, so ist die andere Einrichtung in der Lage Betreuungsnotfälle aufzunehmen bzw. zu betreuen.
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TOP 28
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Einwohnerfragestunde
Protokoll:
Den anwesenden Einwohnern wird erneut die Gelegenheit gegeben, sich zu den Tagesordnungspunkten und zu sonstigen Angelegenheit des Ortes zu äußern sowie Fragen an die Ortsratsmitglieder und die Verwaltung zu stellen. Hiervon wird in einem Fall zu dem Thema
- schutzwürdiges Naherholungsgebiet
Gebrauch gemacht.
Herr Wolter schließt den öffentlichen Teil der Sitzung um 21:30 Uhr.
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