Termine

Sitzungstermine, Tagesordnungen und Vorlagen

Hier finden Sie nicht nur die aktuellen Sitzungstermine, sondern können sich auch Tagesordnungen und Vorlagen aus vergangenen Sitzungen anzeigen lassen.
Nutzen Sie einfach die nachfolgenden Schaltflächen, oder suchen Sie gezielt in Jahrgängen oder Gremien. 

Besonderheit: Die Sitzungen der Ortsräte Emmerstedt, Büddenstedt und Offleben beginnen zur u. a. Uhrzeit mit einem nichtöffentlichen Teil. Der öffentliche Teil folgt dann ca. 30 Minuten später.

Ortsrat Offleben

Dienstag, 15. Mai 2018 , 17:30 Uhr
Gemeinschaftsraum im Dorfgemeinschaftshaus im Ortsteil Offleben



TOP 1 Eröffnung der Sitzung

Protokoll:

Der Ortsbürgermeister begrüßt die Anwesenden und eröffnet die öffentliche Sitzung des Ortsrates Offleben.

 
TOP 2 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Protokoll:

Herr Wolter stellt die ordnungsgemäße Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit des Ortsrates Offleben fest.

 
TOP 3 Feststellung der Tagesordnung

Protokoll:

Herr Bode teilt mit, dass der Tagesordnungspunkt 14 „Fortentwicklung des schulischen Ganztagsbetriebs“ entfällt und im Rahmen der Schulentwicklungsplanung erneut aufgegriffen wird.

 

Nachdem die Verwaltung und die Ortsratsmitglieder keine weiteren Änderungswünsche zur Tagesordnung vorgetragen haben, stellt der Ortsbürgermeister den Teil der öffentlichen Tagesordnung damit fest.

 
TOP 4 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Nunmehr wird den anwesenden Einwohnern die Gelegenheit gegeben, sich zu den Tagesordnungspunkten und zu sonstigen Angelegenheiten des Ortes zu äußern sowie Fragen an die Ortsratsmitglieder und die Verwaltung zu stellen. Hiervon wird kein Gebrauch gemacht.

 
TOP 5 Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung am 10.01.2018

Protokoll:

Der Ortrat Offleben genehmigt einstimmig den öffentlichen Teil der Niederschrift über die Sitzung am 10.01.2018.

 
TOP 6 Vergabe von Ortsratsmitteln

Beschluss:

Aus den zur Verfügung stehenden Ortsratsmitteln des Ortsrates Offleben werden für die folgenden Zwecke Ortsratsmittel vergeben:

1. Herr Prüße, Erneuerung Schaukästen Grenzwanderung, 300 €

2. TSV Offleben, Veranstaltungszelt, 400 €

3. Ortsrat Offleben, Ausgestaltung des Volkstrauertages, 200 €



Protokoll:

Der Ortsbürgermeister berichtet, dass der Ortsrat Offleben beabsichtigt für folgende Zwecke Ortsratsmittel zu vergeben:

1. Herr Prüße, Erneuerung Schaukästen Grenzwanderung, 300 €

2. TSV Offleben, Veranstaltungszelt, 400 €

Darüber hinaus beabsichtigt der Ortsrat Offleben die Unterstützung des Seniorenbeirates sowie eine Zuschussgewährung an die beiden Schützenvereine zur Anschaffung einer elektronischen Schießanlage.

Herr Kahl ergänzt den Ausführungen, dass der Ortsrat die Ausgestaltung des Volkstrauertages mit einem Zuschuss von 200 € unterstützen wird.

Sodann fasst der Ortsrat Offleben zu den Punkten 1 und 2 einstimmig, zum Punkt 3 mit 7 Ja-Stimmen und 1 Gegenstimme, folgenden

 
TOP 7 Beschluss über den Jahresabschluss 2010 Büddenstedt

Beschluss:

1. Der Jahresabschluss 2010 der Gemeinde Büddenstedt wird gem. § 129 Abs. 1 NKomVG beschlossen.

2. Der Rat erteilt dem Bürgermeister für die Führung der Haushaltswirtschaft im Haushaltsjahr 2010 keine Entlastung.



Protokoll:

Herr Wolter verliest den Inhalt der Vorlage. Herr Bode verweist auf einen Schreibfehler in Absatz 8 der Vorlage. Die Prüfung des Jahresabschlusses wurde durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Helmstedt, statt der Stadt Helmstedt, vorgenommen.

Der Ortsrat Offleben fasst einstimmig folgenden Empfehlungs-


TOP 8 Abbau der öffentlichen Telekommunikationsstelle in Reinsdorf

Beschluss:

Dem Abbau der öffentlichen Telekommunikationsstelle in Reinsdorf, Alte Dorfstraße, wird nicht zugestimmt.



Protokoll:

Der Ortsbürgermeister verweist auf die Vorlage.

Die Mitglieder des Ortsrates geben zu bedenken, dass diese Telekommunikationsstelle hauptsächlich von den Heimbewohnern des Lebenszentrum genutzt wird, da ihnen keine andere Möglichkeit zur Kommunikation, u. a. zu ihren Familien, gegeben ist. Die Heimbewohner besitzen kein Mobiltelefon und die Benutzung des Heimtelefons ist ihnen verwehrt.

Laut Herrn Bode erfolgt bei einem ablehnenden Beschluss die Mitteilung an die Telekom. Wie diese jedoch den Wunsch berücksichtigen kann und wird bleibt abzuwarten. Herr Jacobs erwägt im Fall des Abbaus eine Lösung mit der Heimleitung zu vereinbaren, um den Heimbewohnern die Möglichkeit des Kommunizierens zu geben. Abschließend weist er darauf hin, dass die Angabe der Hausnummer 8 in der Vorlage nicht richtig ist.

Der Ortsrat Offleben fasst -entgegen des Beschlussvorschlages- einstimmig folgenden


TOP 9 Verteilung Europamarkterlöse

Beschluss:

a) Aus den Reihen der Ortsräte Büddenstedt und Offleben werden jeweils drei Mitglieder in den Vergabeausschuss „Europamarkterlös“ entsannt. Einer der drei entsandten Ortsratsmitglieder ist der jeweilige Ortsbürgermeister bzw. sein Vertreter. Der Ortsbürgermeister, in dessen Ortsgebiet der Europamarkt stattgefunden hat, leitet die Ausschusssitzung. Der Ausschuss beschließt über die Vergabe der Erlöse des Europamarktes unter Beteiligung der Vereine und Verbände aus den Orten. Den Vereins- und Verbandsvertretern wird ein Vorschlagsrecht zuerkannt.

b) Dem Komitee für die Partnerschaften mit Mondeville und Northam wird grundsätzlich 1/3 des jährlichen Europamarkterlöses für die Maßnahmen und Projekte der Jugendpflege im Rahmen der Partnerschaftsarbeit zur Verfügung gestellt.

Abschließend bedankt sich der Ortsbürgermeister für die gute Vorbereitung des Schulhofes durch den Bauhof.



Protokoll:

Herr Wolter verliest die bekannte Vorlage.

Herr Bode spricht auch im Namen der Verwaltung seinen Dank an die Vereine und Verbände aus, die an der diesjährigen Umsetzung des Europamarktes mitgewirkt haben.

In der weiteren Diskussion empfiehlt Herr Kahl der Beschlussvariante des Ortsrates Büddenstedts zu folgen.

Somit fasst der Ortsrat Offleben einstimmig folgenden


TOP 10 Umbenennung von Straßennamen, die im Gebiet der fusionierten Stadt Helmstedt doppelt vorkommen

Beschluss:

In einem gemeinsamen Gespräch aller Ortsbürgermeister mit dem Bürgermeister der Stadt Helmstedt sind die Grundlagen zur Umbenennung von Straßennamen zu sondieren. Im Nachgang behält sich der Ortsrat Offleben vor, in einen direkten Dialog mit den betroffenen Grundstückseigentümern einzutreten und notwendige Namensänderungen von Straßenzügen vorzunehmen.



Protokoll:

Der Ortsbürgermeister verweist auf die Vorlage.

Seitens der Ortsratsmitglieder wird deutlich, dass eine Änderung der Straßennamen zum Teil auf Unverständnis stößt. Zum einen weil die Bürger nunmehr schon mehrfach zur Änderung ihrer Anschrift aufgefordert wurden und weil die Deutsche Post scheinbar keine andere Regelung finden möchte. Darüber hinaus sollten nicht ausschließlich die Änderungen im Ortsteil passieren, auch die Bereitschaft zur Änderung in den anderen Ortsteilen sollte geklärt werden. 

Herr Jacobs weist auf den Verfahrensgang zur Beschlussfassung hin. Nach Information des Bürgermeisters wird eine Entscheidung in den Fachausschüssen vorbereitet und über den Verwaltungsausschuss im Rat beschlossen, unter Beteiligung der Ortsräte. Eine neue gesetzliche Regelung des Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) sieht vor, dass der Ortsrat eigenständig bei Einigung in diesen Angelegenheiten Änderungen beschließen kann. Er appelliert kleine Änderungen vorzunehmen, um eine bessere Akzeptanz bei den Betroffenen zu schaffen. Beispielsweise könnte man den Amselweg in Amselgarten umbenennen. Diese Änderungsvariante findet die Zustimmung bei den übrigen Ortsratsmitgliedern und sollte bei den weiteren Abstimmungen bedacht werden.

Geschäftsbereichsleiter Bode erläutert, dass die Deutsche Bundespost eindeutig zum Ausdruck gebracht hat, dass es für das Gebiet der Stadt Helmstedt nur eine Postleitzahlenzuordnung geben wird. Die Stadt Helmstedt ist in dieser Angelegenheit nicht vergleichbar mit Braunschweig oder Hannover. Die Postleitzahl dient u. a. auch dem Katasterwesen als eindeutige Identifikationsnummer. Er weist darauf hin, dass die Vorlage der Verwaltung nicht dahingehend verstanden werden soll, dass eine Änderung dirigiert wird. Die Vorlage sollte eher den Ortsräten die Möglichkeit geben zu wählen ob und wie Straßennamen geändert werden, vielleicht auch im Gedankenaustausch unter Beteiligung der Anlieger.

Herr Jeglortz merkt an, dass eine Umbenennung von Straßennamen dem anliegenden Unternehmen ca. 5.000 bis 6.000 € kosten würde.

Nach ausgiebiger Diskussion stellen die Ortsratsmitglieder fest, dass weiterer Beratungsbedarf besteht und eine Umbenennung von Straßennamen im Ortsgebiet in der heutigen Sitzung nicht vorgeschlagen werden kann und ggf. eine weitere Ortsratssitzung hierzu einberufen wird.

Der Ortsrat fasst –entgegen des Beschlussvorschlages- somit einstimmig folgenden



TOP 11 Neufassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Freiwilligen Feuerwehr Helmstedt außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben

Beschluss:

Der in der Anlage 1 beigefügte Entwurf der Neufassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Freiwilligen Feuerwehr Helmstedt außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben einschl. des Gebührentarifs wird beschlossen. Die Satzung tritt am 01.07.2018 in Kraft.

Anmerkung:

Die im Beschluss genannte Anlage hat der Vorlage beigelegen.



Protokoll:

 

Der Ortsbürgermeister verweist auf die bekannte Vorlage.

Herr Kahl erläutert, dass die Neufassung der Satzung Wortlautänderungen zur Rechtssicherheit berücksichtigt. Seines Erachtens sind zum technischen Ablauf der Feuerwehr jedoch weitere Nachbesserungen notwendig, um Gebühren effizienter berechnen zu können. So stellt er dar, dass die Stadt Helmstedt verdienstausfallpflichtig ab dem Zeitpunkt ist, ab dem der/die Feuerwehrkamerad/-in seinen/ihren Arbeitsort verlässt. Darüber hinaus ist das Einsatzende nicht gleich das Dienstende, da die Einsatzbereitschaft des Fahrzeuges im Anschluss daran wieder herzustellen ist. Er regt daher an, die Formulierung des § 4 Abs. 2, nach Satz 2, des Satzungsentwurfes wie folgt fortzuführen:

„Für die Berechnung der Gebühr wird die Zeit von Beginn bis zur Beendigung des Einsatzes zugrunde gelegt. Der Einsatz beginnt im Regelfall mit der Alarmierung der Feuerwehr durch die Leitstelle, spätestens mit dem Ausrücken, und ist mit Wiederherstellung der Einsatzfähigkeit beendet. Sind die eingesetzten Mannschaften, Fahrzeuge oder Geräte zum Zeitpunkt der Alarmierung bereits zu einem anderen Einsatz ausgerückt oder kehren diese nach dem jeweiligen Einsatz nicht unmittelbar zurück (aufeinander folgende Einsätze), so beginnt der jeweilige Einsatz mit verlassen des vorherigen Einsatzortes und ist beendet, sobald sie den jeweiligen Einsatzort verlassen bzw. die Einsatzfähigkeit wiederhergestellt ist.“

Zudem regt Herr Kahl an, in § 5 Abs. 1 folgenden Wortlaut zu wählen:

„Die Gebührenpflicht entsteht im Regelfall mit der Alarmierung der Feuerwehr bzw. mit der Überlassung der Geräte/Verbrauchsmaterialien bzw. mit der verbindlichen Anmeldung. Dies gilt auch dann, wenn nach der Alarmierung von Feuerwehrkräften der Gebührenpflichtige auf die Leistung verzichtet oder sonstige Umstände die Leistung unmöglich machen, soweit die Unmöglichkeit nicht von Angehörigen der Feuerwehr zu vertreten ist.“

Aufgrund des Vorschlags von Herrn Kahl zu § 4 Abs. 2 wäre auch die Formulierung des § 5 Abs. 2 wie folgt anzupassen:

„Die Gebührenschuld endet mit der Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft nach Einsatzende bzw. mit der Rückgabe der Geräte/Materialien.“

Unter Berücksichtigung der genannten Änderungen zu den §§ 4 und 5 des Entwurfes zur Neufassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Freiwilligen Feuerwehr Helmstedt außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben, fasst der Ortsrat Offleben einstimmig folgenden Empfehlungs-


TOP 12 Bedarfsumfrage zu Betreuungszeiten im Kindergarten Offleben

Beschluss:

Im Kindergarten Offleben ist grundsätzlich die Einrichtung von Ganztagskindergartenplätzen und einer Krippengruppe umzusetzen.



Protokoll:

Herr Bode legt kurz die Resonanz der Bedarfsumfrage dar und weist darauf hin, dass das abschließende Ergebnis dem Protokoll als Anlage beigefügt wird.

Insgesamt wurden 30 Umfragebögen seitens der Verwaltung versendet, von denen 16 Rückläufer zu verzeichnen waren. Unter Berücksichtigung der ersten Umfragerunde werden für das Jahr 2018 9 Kinder angemeldet, für 2019 9 + 6 Kinder und für 2020 15 + 1 Kind. Daraus ergeben sich 8 Krippenkinder und 8 Kindergartenkinder; 4 Kinder wechseln von Büddenstedt nach Offleben. Zur abgefragten Betreuungszeit lässt sich sagen, dass eine Ganztagsbetreuung bis mindestens 16 Uhr, beginnend um 7 Uhr, überwiegend favouritisiert wird.

Aus dem vorläufigen Ergebnis lässt sich zunächst schließen, dass ein Ganztagsangebot im Kindergarten gewünscht ist. Auch ein Krippenangebot wird nachgefragt und findet einen deutlich höheren Zuspruch als in den zurückliegenden Jahren. Die Verwaltung wird das Ergebnis aufarbeiten und die Daten der derzeit bereits betreuten Kinder, deren Eltern an der Umfrage nicht teilgenommen haben, und zur nächsten Ortsratssitzung einen entsprechenden Beschlussvorschlag darlegen, so Herr Bode. Abschließend weist er darauf hin, dass derartige Umfrageergebnisse nicht die letztlich tatsächlichen Anmeldungen darstellen, da von der Elternschaft keine Antwort erzwungen werden kann.

Herr Cohn schlägt vor bereits in der heutigen Sitzung den Grundsatzbeschluss zur Einrichtung eines Ganztagskindergartens mit Krippenangebot zu fassen, um der Verwaltung ein schnelleres Handeln zu ermöglichen. Lediglich der Zeitrahmen für die Betreuungszeiten ist nachträglich festzulegen.

Der Ortsrat Offleben fasst somit einstimmig folgenden


TOP 13 Festlegung von Schulbezirken; Beschluss einer 6. Änderungssatzung

Beschluss:

Die als Anlage beigefügte 6. Änderungssatzung der Satzung über die Festsetzung der Schulbezirke für die Helmstedter Grundschulen wird beschlossen.

Anmerkung:

Die im Beschluss genannte Anlage hat der Vorlage beigelegen.



Protokoll:

Herr Wolter verliest den Inhalt der Vorlage.

Der Ortsrat Offleben fasst einstimmig folgenden Empfehlungs-


TOP 14 Fortentwicklung des schulischen Ganztagsbetriebs-abgesetzt

Protokoll:

Der Tagesordnungspunkt wurde von der Tagesordnung abgesetzt.

TOP 15 Neufassung der Richtlinien für die Wahlen des Seniorenbeirates der Stadt Helmstedt

Beschluss:

Die Richtlinien für die Wahlen des Seniorenbeirates der Stadt Helmstedt werden in der anliegenden Form beschlossen; sie treten mit dem Tag der Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Helmstedt in Kraft.

Anmerkung:

Die im Beschluss genannten Richtlinien haben der Vorlage beigelegen.



Protokoll:

Herr Wolter verliest den Sachverhalt der Vorlage.

Herr Bode erläutert kurz, dass neben notwendigen rechtlichen Änderungen in die Richtlinien zur Wahl des Seniorenbeirates der Stadt Helmstedt für die 1. Wahlperiode nach Zusammenschluss beider Seniorenbeiräte, aus dem Seniorenbeirat der ehem. Gemeinde Büddenstedt 3 Mitglieder zu wählen sind. Insgesamt sind es damit 11 Delegierte.

Der Ortsrat Offleben fasst einstimmig folgenden Empfehlungs-


TOP 16 Bekanntgaben  
TOP 16.1 Inklusive Beschulung an städtischen Grundschulen; Festlegung von Schwerpunktschulen gem. § 183 c Abs. 4 des Nds. Schulgesetzes

Protokoll:

Herr Bode erläutert kurz den schriftlich vorliegenden Sachverhalt.

Der Ortsrat nimmt die Bekanntgabe zur Kenntnis.


TOP 16.2 Planungsrechtliche Stellungnahmen; Verordnung über die Festsetzung des Überschwemmungsgebietes "Kupferbach" im Landkreis Helmstedt - Stellungnahme zur Auslegung des Verordnungsentwurfes

Protokoll:

Herr Bode erläutert ausführlich den Sachverhalt der Bekanntgabe.

Der Ortsrat nimmt die Bekanntgabe ebenfalls zur Kenntnis.

Frau Völkel erfragt, ob bereits der Rückbau der alten Kläranlage durchgeführt wurde und eine Rekultivierung der Fläche stattfindet. Herr Bode teilt mit, dass der Rückbau bereits vor mehreren Jahren erfolgte. Auf dem Gelände befindet sich lediglich die zentrale Pumpstation für die gesamte Ortschaft. Hier ist der Eigenbetrieb Abwasserentsorgung Helmstedt (AEH) für eventuelle bauliche Vorkehrungen im Falle von Überflutungen zuständig. Für die vorhandene Kläranlage selbst ist ein ausreichender Retentionsraum vorhanden, ebenso an der Pumpstation Siedlung Süd.

Weiter merkt Frau Völkel an, dass an der Brücke zur Landesgrenze nach Sachsen-Anhalt der Durchfluss verengt ist und erfragt, ob dort weitere Maßnahmen vorgesehen sind. Herr Bode erläutert, dass das seinerzeit in Auftrag gegebene hydraulische Gutachten vom Büro Dr. Zander festgestellt hat, dass dort der Durchfluss größer ist als an der Brücke Wiesenweg in Richtung Gartenanlage Oesterlinge. Das Wasser würde sich bereits dort am Brückenbauwerk stauen, sodass hier die Brücke zu vergrößern bzw. zu entfernen wäre.

Zum genannten Gutachten verwundert Herrn Germer, dass in diesem keine versiegelten Flächen eingetragen sind, u. a. zum erheblichen Teil von Plastic Omnium. Der Geschäftsbereichsleiter gibt zur Kenntnis, das derartige Gutachten mit einer gewissen Unschärfe aufgestellt sind, jedoch ausreichend Sicherheiten einberechnet sind. Festzuhalten bleibt, dass im gesamten Umfeld viele Maßnahmen zum Hochwasserschutz getroffen wurden, u. a. wurde eine notwendige Verrohrung des Kolonnenweges durchgeführt.

Abschließend weist Herr Kahl die Verwaltung darauf hin, dass im Verordnungsentwurf unter § 2 Abs. 1 die Ortschaft Offleben noch der Gemeinde Büddenstedt zugeordnet ist und nicht der Stadt Helmstedt. Seitens der Verwaltung wird die richtige Angabe der Kommune in den Entwurf eingearbeitet, so Herr Bode.


TOP 17 Mitteilungen des Ortsbürgermeisters

Protokoll:

Herr Wolter teilt mit, dass es im Ortsgebiet eine ca. 120 Jahre alte große Kastanie gibt. Diese wurde kürzlich auf ihre Standsicherheit durch den Bauhof der Stadt Helmstedt überprüft. Laut des Gutachtens ist der Stamm stabil, die Sicherheit ist damit mit 130 % gegeben. Sie hält zudem Windstärke 12 stand.

Weiter berichtet der Ortsbürgermeister, dass er mit seinem Vertreter und Mitarbeitern der Verwaltung die Örtlichkeiten des Schrebergartens in Reinsdorf in Augenschein genommen hat.

Darüber hinaus hat sich der Ortsrat verständigt, die ehem. Asylbewerberunterkunft nicht zu verkaufen. Es wird beabsichtigt den ehem. B-Sportplatz als zukünftiges Bauland auszuweisen und damit verbunden über den Erhalt des genannten Bauwerkes selbst zu entscheiden, um die Vermarktungssituation der Fläche im Hinblick auf die Anlage der Erschließungsanlagen nicht zu gefährden.

Herr Wolter trägt weitere, den Ortsteil betreffende, Anliegen vor die unter dem Tagesordnungspunkt 19 „Anträge und Anfragen“ dargestellt werden.

 
TOP 18 Beantwortung von Anfragen aus vorigen Sitzungen

Protokoll:

Eine Beantwortung von Anfragen steht nicht aus.

 
TOP 19 Anträge und Anfragen

Protokoll:

19.1. Ortsbild Reinsdorf

Herr Wolter informiert die Verwaltung über einen sehr schlechten Zustand zweier Häuser im Amselweg im Ortsteil Reinsdorf und bittet um ein Eingreifen seitens der Verwaltung, die den Sachverhalt zur Kenntnis nimmt.

Außerdem sei beobachtet worden, dass Ratten in einem der Häuser sind, so Herr Jeglortz. Herr Bode stellt dar, das die Stadt Helmstedt in einem Generalvertrag mit einem Schädlingsbekämpfer steht und lediglich ein Anruf ausreichend gewesen wäre. 

19.2 Unterbringung Sportgeräte DGH

Weiter macht Herr Wolter die Verwaltung darauf aufmerksam, dass im großen Saal des Dorfgemeinschaftshauses diverse Sportgeräte nicht vernünftig verstaut werden können und zum Teil auch durch das Verrücken von Geräten der Fußboden Schaden nimmt. Darüber hinaus wäre der Brandschutz nicht mehr eingehalten. Die Verwaltung nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis. 

19.3 Wasserverlust Sportheim

Der TSV wurde seitens der Stadtverwaltung im November des letzten Jahres aufgefordert für die Wasserabrechnung im vergangenen Zeitraum einen Betrag von rund 4.600,00 € zu zahlen, so Herr Wolter. Er ist verärgert darüber, dass die Verwaltung bisher scheinbar keine Maßnahmen unternommen hat, den derart unrealistischen Wasserverlust nachzuvollziehen. Der Geschäftsbereichsleiter stellt klar, dass im Leitungssystem derzeit keine Wasserverluste zu verzeichnen sind und damit ein Wasserrohbruch auszuschließen ist. Bei den letzten Bauarbeiten kam es zwar zu einem Leitungsschaden, der aber in kürzester Zeit wieder behoben worden ist. Im letzten Abrechnungszeitraum fand jedoch ein Uhrenwechsel statt, sodass ein Ablesefehler verwaltungsseitig vermutet wird. Der Fachbereich 21 steht im Austausch mit der Purena und die grundlegenden Überprüfungen der Wassernetzbereiche sind durch Herrn Lohse ausgeführt worden. Ein abschließendes Gespräch wird mit Purena zu führen sein, da die abgerechneten Wassermengen so nicht nachvollziehbar sind. 

19.4 Freisprecheinrichtung in Stadtfahrzeugen

Herr Jeglortz erfragt, ob die Außendienstfahrzeuge des Bauhofes der Stadt Helmstedt mit Freisprecheinrichtungen versehen sind. Herr Bode sagt eine schriftliche Beantwortung unter STN071/18 im RIS zu. 

19.5 Sperrmüllablagerung

Herr Jeglortz macht die Verwaltung darauf aufmerksam, dass im Straßenzug „Im Winkel“ seit Monaten Sperrmüll liegt. Da derartige Entsorgungen in den Zuständigkeitsbereich des Landkreises Helmstedts fallen, wird die Verwaltung diesen darüber informieren, so Herr Bode. 

19.6 Beseitigung Schnittholz vom letzten Sturmschaden

Ein Anlieger am Platz unter der Linde in Reinsdorf, am Museum, hat das angefallene Schnittholz seit des letzten Sturms noch nicht beseitigt, so Herr Jeglortz. Herr Bode stellt fest, dass damit der Verursacher bekannt ist und die Verwaltung entsprechend tätig wird. 

19.7 Fahrbahnriss Ortsdurchfahrt Reinsdorf

Herr Jeglortz informiert die Verwaltung darüber, dass auf der Ortsdurchfahrt Reinsdorf, Ortsausgang Richtung Kreisel, ein großer Riss die Fahrbahn überzieht und die Anlieger bereits eine Lärmbelästigung wahrnehmen. Da es sich hierbei um eine Kreisstraße handelt, wird die Verwaltung diesen Hinweis dem Landkreis Helmstedt mitteilen, so Herr Bode. 

19.8 Baumschnitt Kastanie am Roten Ochsen

Herr Cohn erfragt, ob in diesem Jahr für die große Kastanie am Roten Ochsen wieder ein Schnitt vorgesehen ist. Herr Bode wird dem Bauhof den Hinweis geben, so dass ggf. im Herbst dieses Jahres ein Schnitt an dem Baum durchgeführt wird. 

19.9 Wassergewöhnung Kindergarten Offleben

Frau Völkel erfragt, ob die Kinder des hiesigen Kindergartens noch nach Büddenstedt zur Wassergewöhnung fahren. Sofern das nicht der Fall ist, bittet sie um eine Begründung. Herrn Bode liegen dazu keine Informationen vor und er sagt eine schriftliche Beantwortung unter der STN072/18 im Ratsinformationssystem zu.

19.10 30-Zone Alversdorfer Straße/Ecke Barneberger Straße

Frau Völkel macht auf das bekannte Nadelöhr Alversdorfer Straße/Ecke Barneberger Straße aufmerksam und erfragt, ob dort eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 eingerichtet werden kann. Des Öfteren sei zu beobachten, dass LKW´s nicht aneinander vorbei kommen und notgedrungen über den Bordstein des Fußweges fahren, der dadurch beschädigt wird. Auch PKWs schneiden regelmäßig im Gegenverkehr die Kurve. Seitens der Verwaltung wird der Sachverhalt an die Kreisstraßenmeisterei weitergegeben, so Herr Bode.

Herr Germer merkt dazu an, dass die Anwohner viel zu oft diesen Straßenzug unnötig verengen, da sie nicht die auf der gegenüberliegenden Seite befindlichen, freien Parkmöglichkeiten nutzen. Unter anderem in der beginnenden Erntezeit wird es wieder erhebliche Behinderungen geben.

 

 
TOP 20 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Den anwesenden Einwohnern wird erneut die Gelegenheit gegeben, sich zu den Tagesordnungspunkten und zu sonstigen Angelegenheiten des Ortes zu äußern sowie Fragen an die Ortsratsmitglieder und die Verwaltung zu stellen. Hiervon wird in einem Fall zu dem Thema

-          gefährliche Straßenbenutzung mit dem Fahrrad auf der Alversdorfer Straße 

Gebrauch gemacht.

Herr Wolter schließt den öffentlichen Teil der Sitzung um 19:45 Uhr.

 

Zurück zur Übersicht

Stadtverwaltung Helmstedt
E-Mail:     rathaus@stadt-helmstedt.de
Telefon:   05351 17-0
Fax:        05351 17-7001
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 9.00 bis 12.00 Uhr

Tourismus/Bürgerinfo:
E-Mail:     tourismus@stadt-helmstedt.de
Telefon:   05351 171717
Fax:        05351 171718

Öffnungszeiten Bürgerbüro Helmstedt
Montag: 08.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag: 08.00 bis 12.00 Uhr & 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Mittwoch: 08.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 08.00 bis 12.00 Uhr & 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag: nur nach Terminvereinbarung
Samstag: 10.00 bis 12.00 Uhr

Öffnungszeiten Bürgerbüro Büddenstedt
Montag: 14:00 bis 16:00 Uhr

© 2023 Stadt Helmstedt ǀ Impressum  ǀ Datenschutz  ǀ Sitemap