Termine

Sitzungstermine, Tagesordnungen und Vorlagen

Hier finden Sie nicht nur die aktuellen Sitzungstermine, sondern können sich auch Tagesordnungen und Vorlagen aus vergangenen Sitzungen anzeigen lassen.
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Besonderheit: Die Sitzungen der Ortsräte Emmerstedt, Büddenstedt und Offleben beginnen zur u. a. Uhrzeit mit einem nichtöffentlichen Teil. Der öffentliche Teil folgt dann ca. 30 Minuten später.

Ortsrat Offleben

Mittwoch, 10. Januar 2018 , 17:30 Uhr
Ehemalige Schule im Ortsteil Reinsdorf



TOP 1 Eröffnung der Sitzung

Beschluss:



Protokoll:

Der Ortsbürgermeister Joachim Wolter eröffnet die öffentliche Sitzung und begrüßt die Anwesenden.

 
TOP 2 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Protokoll:

Herr Wolter stellt die ordnungsgemäße Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit des Ortsrates Offleben fest.

 
TOP 3 Feststellung der Tagesordnung

Protokoll:

Herr Wolter fragt, ob es Änderungswünsche zur Tagesordnung gibt. Herr Schobert stellt fest, dass es scheinbar bei der Protokollzustellung zu Problemen gekommen ist, da einigen Ratsmitgliedern das Protokoll nicht vorliegt. Verwaltungsseitig wird daher empfohlen, den Punkt zur Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung am 15.11.2017 von der Tagesordnung dieser Sitzung zu streichen und die Genehmigung in der kommenden Sitzung vorzunehmen. Weitere Einwendungen gegen die Tagesordnung werden nicht erhoben. Der Ortsbürgermeister stellt den öffentlichen Teil der Tagesordnung fest.

 
TOP 4 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Nunmehr wird den anwesenden Einwohnern die Gelegenheit gegeben, sich zu den Tagesordnungspunkten und zu sonstigen Angelegenheiten des Ortes zu äußern sowie Fragen an die Ortsratsmitglieder und die Verwaltung zu stellen. Hiervon wird in einem Fall zum Thema „Grundstückskauf HSR/rückwärtige Erschließung“ Gebrauch gemacht.

 
TOP 5 Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung am 15.11.2017

Protokoll:

Dieser Tagesordnungspunkt entfällt.

 
TOP 6 Vergabe von Ortsratsmitteln

Protokoll:

Herr Schobert informiert, dass den Ortsräten eigene Mittel, sog. Ortsratsmittel, zur freien Vergabe zur Verfügung stehen. Für die Pflege der dörflichen Gemeinschaft stehen dem Ortsrat Offleben im Haushaltsjahr 2018 insgesamt 3.900,00 € zur Verfügung. Per Beschluss in einer öffentlichen Ortsratssitzung kann der Ortsrat somit z. B. Projekte von Vereinen unterstützen. Zu bedenken ist, dass über die jeweiligen Ortsratsmittel lediglich im laufenden Haushaltsjahr verfügt werden kann.

Die Ortsratsmitglieder nehmen diese Informationen einmütig zur Kenntnis und behalten sich für die nächste Ortsratssitzung eine Beschlussfassung über zu vergebene Ortsratsmittel vor.

 
TOP 7 Anlage zu § 8 Abs. 4 der Hauptsatzung der Stadt Helmstedt

Beschluss:

Die beigefügte Anlage zu § 8 Abs. 4 der Hauptsatzung der Stadt Helmstedt wird beschlossen.

Anmerkung:

Die im Beschluss genannte Anlage hat der Vorlage beigelegen.



Protokoll:

Der Ortsbürgermeister verweist auf die Vorlage.

Der Ortsrat Offleben fasst einstimmig folgenden Empfehlungs-


TOP 8 Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 (aus Gesamthaushalt)

Beschluss:

Der Ortsrat Offleben stimmt dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 - soweit seine Zuständigkeit gegeben ist - in der beratenden Fassung zu.



Protokoll:

Der Ortsbürgermeister verweist auf die Vorlage.

Herr Schobert stellt dar, dass die hiesige Haushaltsberatung über die Haushaltspositionen erfolgt, die unmittelbar den Ortsteil Offleben mit Reinsdorf und Hohnsleben betreffen. Die Ortsratsmitglieder haben neben dem allgemeinen Haushalt der Stadt Helmstedt eine Auflistung aller den Ortsteil betreffenden Positionen zur Verfügung gestellt bekommen. Änderungsanträge können im Fortgang des Tagesordnungspunktes gestellt werden.

Frau Stute stellt die Zahlen, bei denen die Zuständigkeit des Ortsrates Offleben gegeben ist, vor. Zu einigen Punkten stellen die Ortsratsmitglieder Fragen.

Beratende Fassung:

Produkt Grundschulen

Für die Grundschule in Offleben sind 116.400,00 € an Aufwendungen und 200,00 € an Erträgen eingeplant, siehe Seite 156. Für besondere Projekte ist eine normale bauliche Unterhaltungssumme von 10.000,00 € vorgesehen. Des Weiteren sind für wartungstechnische Anlagen 1.500,00 €, für die Prüfung der Sirene 500,00 € und für Renovierungsarbeiten 5.000,00 € in den Haushalt eingestellt.

Herr Kahl erfragt, ob die Sirene in der Grundschule Offleben weiterhin in Betrieb gehalten werden soll. Die Mitglieder der Ortsfeuerwehr Offleben werden seit 2 Jahren über Funkmeldeempfänger verständigt.

Der Bürgermeister erläutert, dass ein Abbau der Sirene möglich ist. In diesem Fall wären einmalig die Kosten für den Abbau einzuplanen. Die vorhandene Sirenenanlage ist ein Überbleibsel aus dem Zivilschutz. Es ist zu hinterfragen in wie weit diese Anlagen für den Zivilschutzfall noch benötigt werden. Der Ortsrat hat über den Erhalt bzw. Abbau zu entscheiden.

Produkt Sportstätten 

Auf Seite 181 im Produkt Sportstätten sind alle Sportplätze berücksichtigt, die im Eigentum der ehem. Gemeinde Büddenstedt stehen. Aus dem Helmstedter Bereich zählt das Maschstadion dazu. Alle anderen Sportstätten befinden sich im Erbbaurecht der Vereine. Grundsätzlich ist das Ziel mit Erbbaurechtsverträgen auch an die Vereine in Offleben und Büddenstedt heranzutreten. Zur baulichen Unterhaltung ist für den Sportplatz in Offleben ein Betrag von 5.000,00 € im Haushalt vorgesehen. Des Weiteren ist aufgrund gesetzlicher Vorgaben eine Trennung der Beregnungs- und Trinkwasseranlage vorzunehmen, für die in Höhe von 10.000,00 € Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt sind.

Herr Hahn erfragt, was mit der genannten Trennung gemeint ist. Herr Bode erläutert, dass die vorhandene Anlage zur Beregnung mit der Anlage zur Trinkwasserversorgung verbunden ist und aufgrund einer Vorgabe der Trinkwasserverordnung diese Anlagen durch technische Vorkehrungen zu trennen sind. Damit soll verhindert werden, dass im Falle eines Unterdruckes in der Trinkwasserleitung das Brauchwasser aus der Beregnungsanlage in das öffentliche Leitungsnetz zurückdrückt.

Abschließend erläutert Frau Stute zum fertig gestellten Haushaltssicherungskonzept, dass in diesem alle Maßnahmen enthalten sind, die aus dem Haushalt der ehem. Gemeinde Büddenstedt und der alten Stadt Helmstedt nicht bis zum 01.01.2018 umgesetzt waren. Für den Ortsteil Offleben betrifft es zum einen die Kürzung des Aufwandes zur Sportplatzpflege sowie die Veranlagung von Straßenreinigungsgebühren im Bereich der ehem. Gemeinde Büddenstedt bzw. die Einstellung der städtischen Reinigungsleistung.

Herr Kahl erfragt das genaue Verfahren zur Haushaltsaufstellung und die Möglichkeit zur Einbringung von Änderungsvorschlägen seitens des Ortsrates.

Herr Schobert weist darauf hin, dass sich die Stadt Helmstedt weiterhin in der Haushaltskonsolidierung befindet. Das Ziel der Fusion war es die Schuldensituationen beider Kommunen zu halbieren, was mit dem vorliegenden Haushaltsentwurf ungefähr gelungen ist. Jedoch ist das Haushaltsvolumen durch den Wegfall des Zuschusses in Höhe von 220.000,00 € seitens des Landkreises Helmstedt zum Bau des Feuerwehrgerätehauses Offleben, Reinsdorf mit Hohnsleben und der ungeplanten Dachsanierung in der Grundschule Emmerstedt in Höhe von 150.000,00 € deutlich gewachsen. Er erläutert zur Verfahrensweise, dass die Aufstellung eines Haushaltsplanes in einem fließenden Prozess erfolgt. Zum einen werden verwaltungsseitig aus den täglichen Arbeitsprozessen heraus Maßnahmen eingestellt, es erfolgen Rückmeldungen aus den Ortsräten, Vereinen, Nutzern etc. und es können Ergänzungs- bzw. Änderungsanträge in offiziellen Sitzungen, u. a. des Ortsrates, gestellt werden. Mit den Planungen für den Haushalt 2018 hängt die Verwaltung aufgrund der Fusion und der Kommunalwahl im vergangenen Jahr hinterher. Die späte Beschlussfassung des Haushaltes im Stadtrat im Februar d. J. birgt den Nachteil, dass die Stadt Helmstedt bis zur Haushaltsgenehmigung, vermutlich im Mai 2018, handlungsunfähig ist. Daher gilt für die Haushaltsplanung 2019, dass die Ortsräte möglichst in diesem ersten Halbjahr die Verwaltung über Projekte und Vorhaben informieren sollten. Sofern eine finanzielle Umsetzung im kommenden Haushaltsjahr möglich ist, werden diese Maßnahmen in den von der Verwaltung entworfenen Haushaltsplan eingearbeitet. Sodann erfolgt die Verabschiedung für den Haushalt 2019 bereits im November 2018.

Auf die weitere Frage von Herrn Kahl zur Darstellung von „Straßen, Wegen, Plätzen“, gibt Frau Stute den Hinweis, dass dieser Bereich im Haushalt der Stadt Helmstedt unter dem Produkt „Gemeindestraßen“ abgebildet ist und das gesamte Gebiet der Stadt Helmstedt umfasst.

Der Ortsrat Offleben fasst einstimmig folgenden


TOP 9 Öffnungszeiten Kindergarten Offleben

Protokoll:

Der Ortsbürgermeister erläutert einleitend, dass dem Ortsrat die Betreuungszeiten im Sonnenschein-Kindergarten Offleben nicht angemessen und ausgeschöpft erscheinen.

Herr Cohn äußert, dass eine Betreuungszeit von 07.00 Uhr bis 16.00 Uhr notwendig ist, um der Elternschaft ein angemessenes und notwendiges Angebot bieten zu können. Viele Offleber Kinder sind im Glückauf-Kindergarten Büddenstedt untergebracht. Außerdem ist es wünschenswert auch im Ort das Krippenangebot vorhalten zu können. Der Büddenstedter Kindergarten ist in diesem Bereich bereits an seiner Belastungsgrenze angekommen.

Herr Schobert stellt fest, dass verwaltungsseitig der Bedarf an erweiterten Öffnungszeiten im Sonnenschein-Kindergarten Offleben zur notwendigen Vorausplanung ermittelt wird. Das zu entwerfende Anschreiben an die Elternschaft wird mit dem Ortsrat Offleben abgestimmt. Er informiert darüber hinaus, dass eine Frühbetreuung in den städtischen Kindergärten von 07.00 bis 08.00 Uhr angeboten wird und die Kernzeit bei einer Ganztagsbetreuung von 08.00 bis   16 Uhr gegeben ist. Die Betreuungszeit ist generell abhängig von der Gruppenstärke. Weiter informiert Herr Schobert darüber, dass der Kindergarten St. Stephani in Helmstedt derzeit in einer Erprobungsphase ist. Es werden Betreuungszeiten ab 6.00 Uhr bis über 17.00 Uhr hinaus angeboten. Erkennbar ist bereits, dass diese Betreuungszeiten selbst in der Kernstadt Helmstedt nicht ausreichend genutzt werden und dörflichere Strukturen dahingehend zu beachten sind. Zum Gedanken des Krippenangebotes im Offleber Kindergarten ist zu bedenken, dass neben genügend Kindern auch geeignetes Fachpersonal vorhanden sein muss. Derzeit ist es schwierig Erzieher/innen als Arbeitskräfte zu gewinnen. Auch seien dabei die Auswirkungen in Bezug auf das Krippenangebot im Büddenstedter Kindergarten zu beachten.

Herr Kahl erfragt wie der Bedarf im Kindergarten St. Stephani ermittelt wurde. Außerdem stellt er die Frage, was es der Stadt kostet, auch wenn die Landesregierung ein Kindergartenjahr gebührenfrei stellt. Abschließend dazu erfragt er, ob die Gebührenbefreiung nur für die Betreuung im Kindergarten oder bereits schon in der Krippe genutzt werden kann.

Herr Schobert erläutert zu den Kosten, dass die jetzigen Pläne der Landesregierung Niedersachsen der Stadt Helmstedt ein zusätzliches Defizit im Haushaltsjahr 2018 von 240.000,00 € bereiten. Dadurch sind andere Maßnahmen im Haushalt zu streichen. Die Prämie die das Land Niedersachsen für das elternbeitragsfreie Kindergartenjahr zur Verfügung stellt ist zu gering, um die bisherigen Aufwendungen zu decken. Außerdem besteht die Situation, dass das 3. beitragsfreie Kindergartenjahr bereits jedes Jahr defizitärer wird. Eingeführt wurde diese Regelung im Jahr 2008 und seither hat der Landesgesetzgeber, trotz erheblich gestiegener Kosten, die Bezuschussung nicht erhöht. Wenn die derzeitigen Pläne der Landesregierung fortgeführt werden, ist seitens der 3 kommunalen Spitzenverbände mit einer Klage aufgrund der Verletzung gegen das Konnexitätsprinzip zu rechnen.

Zur Frage der Bedarfsabfrage im St. Stephani Kindergarten gibt Herr Schobert zur Kenntnis, dass dieser Kindergarten am Bundesprogramm „Kita Plus“ teilnimmt. Dieses Programm ermöglicht eine erweiterte Betreuungszeit von morgens ab 06.00 Uhr bis nachmittags 18.00 Uhr. Die Einrichtung wirbt hierfür im gesamten Stadtgebiet. Bislang ist die Inanspruchnahme mäßig. Das Programm läuft noch bis zum Ende des Betreuungsjahres 2018/2019. Eine Bedarfsabfrage erfolgte damit im Vorfeld nicht. Zum Ende des Jahres 2018 soll dann eine Evaluation der in Anspruch genommenen Plätze erfolgen. Weiter informiert der Bürgermeister darüber, dass im Haushalt 2018 Mittel für einen Kindergartenplaner eingestellt sind. Das bisherige System zur Ermittlung eines freien Kindergartenplatzes führt immer wieder zu Problemen in der Bedarfsermittlung. Somit soll ab dem Jahr 2019 über eine Internetplattform ermöglicht werden, sich über vorhandene Kindergärten, angebotene Öffnungszeiten und verfügbaren Plätzen zu informieren. Ab Mai/Juni diesen Jahres wird in nähere Planungen eingetreten und für die betroffenen Mitarbeiter Programmschulungen durchgeführt sowie Informationen an die Elternschaft gereicht. Der Programmstart soll dann ab dem Jahr 2019 umgesetzt werden.

Zur letzten Frage abschließend erläutert Herr Bode, dass das Angebot der Krippe nicht vom Land Niedersachsen finanziert wird. Lediglich für die Betreuung im Kindesalter zwischen 3 und 6 Jahren bei einer Betreuungszeit bis zu 7 Stunden erhält die Kommune eine Pauschalförderung von 126,00 € und bei einer Betreuungszeit von über 7 Stunden seitens des Landes Niedersachsen eine Fördersumme in Höhe von 167,00 €. Jedoch ist die vom Land vorgeschlagene Pauschale zur Übernahme der Elternbeiträge zu gering.

 
TOP 10 Alte Mühle in der Poststraße

Protokoll:

Herr Wolter als Ortsbürgermeister legt dar, dass der Gebäudezustand nicht mehr länger hinnehmbar ist. An dem der Mühle angrenzenden Garagengebäude ist der Dachstuhl eingefallen. Durch den letzten Sturm haben sich an dem Mühlegebäude selbst Dachziegeln gelöst, die aus einer Höhe von ca. 9 m auf den Fußweg herab zu fallen drohen.

Herr Bode erläutert, dass die ehem. Gemeinde Büddenstedt keine bauordnungsrechtliche Behörde gewesen ist und Informationen über den zerfallenden Zustand seinerzeit dem Landkreis Helmstedt zugeleitet wurden. Dass seither weitere Schäden zu beobachten sind, ist der Verwaltung bisher nicht bekannt gewesen. Die Mitarbeiter des zuständigen Fachbereiches der Stadt Helmstedt werden das Gebäude in Augenschein nehmen und sofern bauordnungsrechtswidrige Zustände feststellbar sind die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um den Eigentümer zu kontaktieren. Erst wenn dieser nicht tätig werden sollte, um die Schäden zu sichern bzw. zu beseitigen, wird die Behörde aufgrund von Gefahr im Verzuge tätig. Sofortige Sicherungsmaßnahmen durch die Kommune sind aufgrund des besonders geschützten Grundeigentums nicht möglich.

 
TOP 11 Bekanntgaben  
TOP 11.1 Besondere Sachverhalte in den Jahresabschlüssen Büddenstedt

Protokoll:

Herr Schobert verweist auf die vorliegende Bekanntgabe.

Der Ortsrat Offleben nimmt die Bekanntgabe zur Kenntnis.


TOP 11.2 Straßenreinigungsgebühren; Gebührenbedarfsberechnung 2018

Protokoll:

Herr Schobert erläutert kurz den Sachstand zur schriftlich vorliegenden Bekanntgabe.

Der Ortsrat Offleben nimmt die Bekanntgabe zur Kenntnis.


TOP 12 Mitteilungen des Ortsbürgermeisters

Protokoll:

Der Ortsbürgermeister informiert darüber, dass die nächste Ortsratssitzung, statt wie vorausgeplant am 09.05.2018, jetzt am 15.05.2018, um 17:30 Uhr, stattfinden wird.

Herr Wolter trägt weitere, den Ortsteil betreffende, Anliegen vor die unter dem Tagesordnungspunkt 14 „Anträge und Anfragen“ dargestellt werden.

 
TOP 13 Beantwortung von Anfragen aus vorherigen Sitzungen

Protokoll:

Eine Beantwortung von Anfragen steht nicht aus.

 
TOP 14 Anträge und Anfragen

Protokoll:

14.1 Europamarkt

Herr Wolter erfragt, inwieweit seitens der Verwaltung eine Unterstützung des Komitees für Partnerschaften mit Mondeville und Northam sowie der Ortsräte hinsichtlich des diesjährigen Europamarktes im Mai zu erwarten ist. Herr Schobert sagt eine Klärung im Februar nach den Haushaltsberatungen zu. 

14.2 DGH Offleben

Herr Wolter weist die Verwaltung darauf hin, dass am oberen asphaltierten Wendehammer sowie im Verbundpflaster des Kurvenbereiches direkt vor dem DGH bereits Spurrillen hinein gefahren sind. Er bittet um Überprüfung der ausgeführten Arbeiten. Außerdem bemängelt er, dass die Gosse und der Bord zum Hof der Grundstücke in der G.-Hauptmann-Straße überhöht eingebaut worden sind. Des Weiteren bittet er darum, dass das Doppeltor hinten am Tennisplatz verschlossen wird und in einem der Flügel wieder ein Schlupftor hineingesetzt wird. Die Verwaltung nimmt die Hinweise zur Kenntnis und prüft die Gegebenheiten. 

14.3 Thekenbereich großer Saal DGH

Weiter stellt Herr Wolter dar, dass der Thekenbereich im großen Saal für große Feierlichkeiten nicht ausreichend ist und weist in diesem Zusammenhang auf das 125jährige Jubiläum des TSV in diesem Jahr hin und auf ein sich noch in Planung befindliches Volksfest.

Herr Kahl ergänzt den Ausführungen, dass sich im Thekenbereich lediglich eine Untertisch-Kühlung befindet, die bei einem gefüllten Saal von über 200 Personen der Nutzung nicht gerecht wird. Außerdem wäre eine Renovierung des Theken- und Küchenbereiches notwendig.

Herr Schobert stellt dar, dass Renovierungsarbeiten aus Mitteln zur baulichen Unterhaltung genutzt werden können. Zur Erweiterung bzw. Erneuerung des Thekenbereiches sieht er bei der defizitären Haushaltslage gegenüber anderen wichtigen Maßnahmen keine Möglichkeit zur Umsetzung durch den Haushalt und schlägt daher vor, diesen u. a. durch Ortsratsmittel und Eigenleistung eigenständig herzurichten.

14.4 Verbrennung von Klärschlamm

Des Weiteren stellt der Ortsbürgermeister fest, dass in der TRV der Versuch unternommen wird Klärschlamm zu verbrennen. Er erfragt, ob dabei auch industrieller Klärschlamm verbrannt wird.

Herr Schobert gibt einen kurzen Sachstandsbericht. In diesem stellt er dar, dass es in der Klärschlammbehandlung zu gesetzmäßigen Änderungen gekommen ist. Somit wird die neue Verordnung ca. in 5 Jahren umzusetzen sein und Klärschlamm verbrannt. An welchen Standorten die Durchführung erfolgen kann, wird derzeit geprüft. Somit hat EEW die Stadt Helmstedt über eine so genannte Machbarkeitsstudie informiert. Am Standort Helmstedt wird somit geprüft, ob eine Verbrennung wirtschaftlich möglich wäre. Die Ergebnisse werden u. a. dem Ortsrat zur Kenntnis gegeben. 

14.5 Legionellenbefall in öffentlichen Einrichtungen

Herr Wolter erfragt, warum das Problem mit den Legionellen im Dorfgemeinschaftshaus Offleben sowie in der Turnhalle und Kindergarten Büddenstedt nunmehr seit November des letzten Jahres nicht behoben werden konnte.

Herr Bode erläutert, dass das jeweilige Leitungsnetz stark gespült werden muss, um die Legionellen auszutragen. Darüber hinaus ist laut Gesetzgeber die Ursache für den Befall herauszufinden. Im Bereich des Kindergarten Büddenstedts konnte der Verursacher bereits ausfindig gemacht werden. Dort war die Temperatur im Wärmespeicher der Heizungsanlage unbemerkt falsch eingestellt worden. Im DGH Offleben ist das dezentral eingebaute Thermostat sowie in der Turnhalle Büddenstedt das Zentralthermostat, welche hinter der Warmwasserbereitung eingebaut sind und den Verbrühschutz sichern, auszutauschen. Hinsichtlich der Freigabe beider Duschanlagen teilt er weiter mit, dass in der kommenden Woche eine Nachbeprobung durchgeführt wird. Sobald die Werte vorerst im Normbereich liegen, werden die Anlagen wieder freigegeben. Für den dann notwendigen technischen Aus- bzw. Umbau des Thermostates ist eine weitere Sperrung des Duschbereiches unumgänglich. Das sich der Vorgang bereits seit Ende November des letzten Jahres hinzieht ist mit der Auftragslage des Labors und der Weihnachtszeit zu begründen. 

14.6 Ortsratsmittel 2017

Herr Cohn bittet die Ortsratsmittel aus 2017 zur Auszahlung zu bringen.

Herr Schobert erläutert, dass dem Ortsrat Offleben in 2017 noch keine eigenen Ortsratsmittel zur Verfügung standen, da der Haushalt der Gemeinde Büddenstedt bis zum Ende des Jahres 2017 fortgeführt wurde und in diesem keine Ortsratsmittel ausgewiesen waren. Darüber hinaus sind Ortsratsmittel jeweils im laufenden Haushaltsjahr zur Auszahlung zu bringen.

 
TOP 15 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Den anwesenden Einwohnern wird erneut die Gelegenheit gegeben, sich zu den Tagesordnungspunkten und zu sonstigen Angelegenheiten des Ortes zu äußern sowie Fragen an die Ortsratsmitglieder und die Verwaltung zu stellen. Hiervon wird in einigen Fällen zu den Themen

-          Fläche Osterfeuer Reinsdorf

-          Amselweg 7 / Alte Dorfstraße 11

-          Geschwindigkeitsproblem Ortsdurchfahrt Reinsdorf

-          Nutzung Kolonnenweg

-          Zuständigkeiten zur Vermietung der Räumlichkeiten der ehem. Schule Reinsdorf

-          Hinweisschild Hydrant Siedlung Süd

Gebrauch gemacht.

Anschließend schließt der Ortsbürgermeister die öffentliche Sitzung des Ortsrates Offleben um 19:45 Uhr. Nachdem alle Gäste den Sitzungsraum verlassen haben, eröffnet er den nichtöffentlichen Teil der Ortsratssitzung.

 

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