Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 (aus Gesamthaushalt)
Beschluss:
Der Ortsrat Offleben stimmt dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 - soweit seine Zuständigkeit gegeben ist - in der beratenden Fassung zu.
Protokoll:
Der Ortsbürgermeister verweist auf die Vorlage. Herr Schobert stellt dar, dass die hiesige Haushaltsberatung über die Haushaltspositionen erfolgt, die unmittelbar den Ortsteil Offleben mit Reinsdorf und Hohnsleben betreffen. Die Ortsratsmitglieder haben neben dem allgemeinen Haushalt der Stadt Helmstedt eine Auflistung aller den Ortsteil betreffenden Positionen zur Verfügung gestellt bekommen. Änderungsanträge können im Fortgang des Tagesordnungspunktes gestellt werden. Frau Stute stellt die Zahlen, bei denen die Zuständigkeit des Ortsrates Offleben gegeben ist, vor. Zu einigen Punkten stellen die Ortsratsmitglieder Fragen.
Beratende Fassung:
Produkt Grundschulen
Für die Grundschule in Offleben sind 116.400,00 € an Aufwendungen und 200,00 € an Erträgen eingeplant, siehe Seite 156. Für besondere Projekte ist eine normale bauliche Unterhaltungssumme von 10.000,00 € vorgesehen. Des Weiteren sind für wartungstechnische Anlagen 1.500,00 €, für die Prüfung der Sirene 500,00 € und für Renovierungsarbeiten 5.000,00 € in den Haushalt eingestellt.
Herr Kahl erfragt, ob die Sirene in der Grundschule Offleben weiterhin in Betrieb gehalten werden soll. Die Mitglieder der Ortsfeuerwehr Offleben werden seit 2 Jahren über Funkmeldeempfänger verständigt.
Der Bürgermeister erläutert, dass ein Abbau der Sirene möglich ist. In diesem Fall wären einmalig die Kosten für den Abbau einzuplanen. Die vorhandene Sirenenanlage ist ein Überbleibsel aus dem Zivilschutz. Es ist zu hinterfragen in wie weit diese Anlagen für den Zivilschutzfall noch benötigt werden. Der Ortsrat hat über den Erhalt bzw. Abbau zu entscheiden.
Produkt Sportstätten
Auf Seite 181 im Produkt Sportstätten sind alle Sportplätze berücksichtigt, die im Eigentum der ehem. Gemeinde Büddenstedt stehen. Aus dem Helmstedter Bereich zählt das Maschstadion dazu. Alle anderen Sportstätten befinden sich im Erbbaurecht der Vereine. Grundsätzlich ist das Ziel mit Erbbaurechtsverträgen auch an die Vereine in Offleben und Büddenstedt heranzutreten. Zur baulichen Unterhaltung ist für den Sportplatz in Offleben ein Betrag von 5.000,00 € im Haushalt vorgesehen. Des Weiteren ist aufgrund gesetzlicher Vorgaben eine Trennung der Beregnungs- und Trinkwasseranlage vorzunehmen, für die in Höhe von 10.000,00 € Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt sind.
Herr Hahn erfragt, was mit der genannten Trennung gemeint ist. Herr Bode erläutert, dass die vorhandene Anlage zur Beregnung mit der Anlage zur Trinkwasserversorgung verbunden ist und aufgrund einer Vorgabe der Trinkwasserverordnung diese Anlagen durch technische Vorkehrungen zu trennen sind. Damit soll verhindert werden, dass im Falle eines Unterdruckes in der Trinkwasserleitung das Brauchwasser aus der Beregnungsanlage in das öffentliche Leitungsnetz zurückdrückt.
Abschließend erläutert Frau Stute zum fertig gestellten Haushaltssicherungskonzept, dass in diesem alle Maßnahmen enthalten sind, die aus dem Haushalt der ehem. Gemeinde Büddenstedt und der alten Stadt Helmstedt nicht bis zum 01.01.2018 umgesetzt waren. Für den Ortsteil Offleben betrifft es zum einen die Kürzung des Aufwandes zur Sportplatzpflege sowie die Veranlagung von Straßenreinigungsgebühren im Bereich der ehem. Gemeinde Büddenstedt bzw. die Einstellung der städtischen Reinigungsleistung.
Herr Kahl erfragt das genaue Verfahren zur Haushaltsaufstellung und die Möglichkeit zur Einbringung von Änderungsvorschlägen seitens des Ortsrates.
Herr Schobert weist darauf hin, dass sich die Stadt Helmstedt weiterhin in der Haushaltskonsolidierung befindet. Das Ziel der Fusion war es die Schuldensituationen beider Kommunen zu halbieren, was mit dem vorliegenden Haushaltsentwurf ungefähr gelungen ist. Jedoch ist das Haushaltsvolumen durch den Wegfall des Zuschusses in Höhe von 220.000,00 € seitens des Landkreises Helmstedt zum Bau des Feuerwehrgerätehauses Offleben, Reinsdorf mit Hohnsleben und der ungeplanten Dachsanierung in der Grundschule Emmerstedt in Höhe von 150.000,00 € deutlich gewachsen. Er erläutert zur Verfahrensweise, dass die Aufstellung eines Haushaltsplanes in einem fließenden Prozess erfolgt. Zum einen werden verwaltungsseitig aus den täglichen Arbeitsprozessen heraus Maßnahmen eingestellt, es erfolgen Rückmeldungen aus den Ortsräten, Vereinen, Nutzern etc. und es können Ergänzungs- bzw. Änderungsanträge in offiziellen Sitzungen, u. a. des Ortsrates, gestellt werden. Mit den Planungen für den Haushalt 2018 hängt die Verwaltung aufgrund der Fusion und der Kommunalwahl im vergangenen Jahr hinterher. Die späte Beschlussfassung des Haushaltes im Stadtrat im Februar d. J. birgt den Nachteil, dass die Stadt Helmstedt bis zur Haushaltsgenehmigung, vermutlich im Mai 2018, handlungsunfähig ist. Daher gilt für die Haushaltsplanung 2019, dass die Ortsräte möglichst in diesem ersten Halbjahr die Verwaltung über Projekte und Vorhaben informieren sollten. Sofern eine finanzielle Umsetzung im kommenden Haushaltsjahr möglich ist, werden diese Maßnahmen in den von der Verwaltung entworfenen Haushaltsplan eingearbeitet. Sodann erfolgt die Verabschiedung für den Haushalt 2019 bereits im November 2018.
Auf die weitere Frage von Herrn Kahl zur Darstellung von „Straßen, Wegen, Plätzen“, gibt Frau Stute den Hinweis, dass dieser Bereich im Haushalt der Stadt Helmstedt unter dem Produkt „Gemeindestraßen“ abgebildet ist und das gesamte Gebiet der Stadt Helmstedt umfasst.
Der Ortsrat Offleben fasst einstimmig folgenden
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