Termine

Sitzungstermine, Tagesordnungen und Vorlagen

Hier finden Sie nicht nur die aktuellen Sitzungstermine, sondern können sich auch Tagesordnungen und Vorlagen aus vergangenen Sitzungen anzeigen lassen.
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Besonderheit: Die Sitzungen der Ortsräte Emmerstedt, Büddenstedt und Offleben beginnen zur u. a. Uhrzeit mit einem nichtöffentlichen Teil. Der öffentliche Teil folgt dann ca. 30 Minuten später.

Ortsrat Emmerstedt

Mittwoch, 24. Oktober 2018 , 18:30 Uhr
Mehrzweckhaus Emmerstedt, Am Schützenplatz, 38350 Helmstedt



TOP 1 Eröffnung der Sitzung

Protokoll:

Nachdem die Zuhörer eingetreten sind, eröffnet der Ortsbürgermeister die öffentliche Sitzung und begrüßt die Anwesenden.

 
TOP 2 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Protokoll:

Weiter stellt der Ortsbürgermeister die ordnungsgemäße Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit des Ortsrates Emmerstedt fest.

 
TOP 3 Feststellung der Tagesordnung

Protokoll:

Herr Schobert erklärt , dass die Vorlage V 126/18 -  Bauleitplanung Helmstedt; Bebauungsplan Nr. ORE 355 „Neue Breite Nord“ (2. Änderung) - Satzungsbeschluss - wegen aktueller Veränderungen zurückgezogen und der TOP 18 dementsprechend abgesetzt werden müsse.

Der Ortsrat Emmerstedt stimmt dieser Änderung einstimmig zu.

Nachdem keine weiteren Änderungswünsche zum öffentlichen Teil der Tagesordnung vorgetrgen werden, stellt der Ortsbürgermeister den öffentlichen Teil der Tagesordnung fest.

 
TOP 4 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Eine Einwohnerfragestunde findet nicht statt.

 
TOP 5 Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung am 16.05.2018

Protokoll:

Der Ortsrat Emmerstedt genehmigt den öffentlichen Teil der Niederschrift über die Sitzung am 16.05.2018.

 
TOP 6 Feststellung des Sitzverlustes des Ortsratsmitgliedes Nadine Schrader

Beschluss:

Gemäß § 52 Abs. 2 NKomVG wird festgestellt, dass die Mitgliedschaft im Ortsrat Emmerstedt für das Ortsratsmitglied Nadine Schrader gem. § 91 Abs. 4 Satz 1 i.V.m. § 52 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 NKomVG durch Verlust der Wählbarkeitsvoraussetzungen nach § 49 Abs. 1 Satz 1 Ziffer 2 NKomVG beendet ist.



Protokoll:

Der Ortsbürgermeister verweist auf die Vorlage.

Sodann fasst der Ortsrat Emmerstedt einstimmig folgenden


TOP 7 Pflichtenbelehrung und Verpflichtung des neuen Ortsratsmitgliedes Manuel Schrader

Protokoll:

Der Ortsbürgermeister berichtet, der Gemeindewahlleiter habe aufgrund der Niederlegung des Mandates von Frau Nadine Schrader für den Ortsrat Emmerstedt festgestellt, dass der frei gewordene Sitz im Ortsrat Emmerstedt gemäß § 44 NKWG auf Herrn Manuel Schrader übergegangen sei.

Zur Verpflichtung von Herrn Schrader bittet er die Anwesenden, sich von den Plätzen zu erheben. Anschließend weist er Herrn Manuel Schrader als neues Mitglied des Ortsrates Emmerstedt gem. § 91 Abs. 4 i.V.m. § 54 Abs. 3 und § 43 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) auf die ihm nach den §§ 40 bis 42 NKomVG obliegenden Pflichten (Amtsverschwiegenheit, Mitwirkungsverbot, Vertretungsverbot) hin. Der Wortlaut dieser Vorschriften wurde Herrn Schrader bereits vorgelegt. Er merkt dazu noch an, dass den Vorschriften über das Mitwirkungsverbot besondere Beachtung zu schenken sei.

Sodann wird Herr Manuel Schrader vom Ortsbürgermeister gemäß § 91 Abs. 4 i. V. m. § 60 NKomVG als Mitglied des Ortsrates Emmerstedt formell verpflichtet, seine Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten. Eine Textausgabe des NKomVG hat Herr Schrader bereits im Vorfeld der Sitzung von der Verwaltung erhalten.

Anschließend sprechen der Ortsbürgermeister, Herr Schobert und die Ortsratsmitglieder Herrn Schrader ihre Glückwünsche aus.

 
TOP 8 Vergabe von Ortsratsmitteln

Beschluss:

Aus den zur Verfügung stehenden Ortsratsmitteln des Ortsrats Emmerstedt werden für folgende Zwecke Zuschüsse gezahlt:

- Gesangverein Emmerstedt,
  für die Vereinsarbeit                                                          200,00 Euro,

- Förderverein Emmerstedt e.V.,
  zur Förderung der dörflichen Gemeinschaft                           Restmittel.



Protokoll:

Der Ortsbürgermeister berichtet, dass der Gesangverein Emmerstedt einen Antrag auf Bezuschussung gestellt habe. Der Vorschlag vom Ortsrat laute, die Vereinsarbeit des Gesangvereins mit 200,00 Euro zu unterstützen. Da die Sitzung die letzte Ortsratssitzung in diesem Jahr sei, werde weiter vorgeschlagen, die restlichen Ortsratsmittel dem Förderverein Emmerstedt e.V. zur Förderung der dörflichen Gemeinschaft, unter anderem auch für die Ausgestaltung der neuen Mehrzweckhalle, zu vergeben.

Nachdem keine Wortmeldungen erfolgen, lässt der Ortsbürgermeister über die Vorschläge abstimmen.

Der Ortsrat Emmerstedt fasst einstimmig folgenden

 
TOP 9 Artikelsatzung zur Änderung bzw. Überleitung des Satzungsrechts auf die neue Stadt Helmstedt

Beschluss:

Die nachstehend aufgeführten und in der Anlage zur Vorlage V181/2018 beigefügten Satzungen, Gebührenordnungen, Nutzungsordnungen und Richtlinien werden in der vorgelegten Form beschlossen. Sie treten am 01.01.2019 in Kraft:

1. Satzung der Stadt Helmstedt nach § 35 NKomVG für eine Bürgerbefragung
2. Satzung der Stadt Helmstedt über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen
Wirkungskreis (Verwaltungskostensatzung)
3. Benutzungsordnung für die Stadtbücherei Helmstedt (einschl. Artothek)
4. Richtlinie der Stadt Helmstedt für die Ehrung junger Helmstedter Künstler
5. Richtlinie für die Anlage des Vermögens der Stiftung zur Erhaltung von Kulturdenkmalen
6. Richtlinien über die Gewährung von Fördermitteln für Maßnahmen an Kulturdenkmalen in
Helmstedt
7. Satzung der Stadt Helmstedt über die Wasserversorgung des Ortsteils Barmke
8. Gebührenordnung für das Parken an Parkscheinautomaten in der Stadt Helmstedt
9. Satzung der Stadt Helmstedt über den Ausgleichsbetrag für nicht herzustellende
Kraftfahrzeugeinstellplätze (Ablösesatzung) nebst Anlage
10. Satzung der Stadt Helmstedt zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach §§ 135a –
135c BauGB
11. Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 6 des Niedersächsischen
Kommunalabgabengesetzes für straßenbauliche Maßnahmen (Straßenausbaubeitragssatzung)
12. Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Helmstedt
(Erschließungsbeitragssatzung)
13. Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen für den 1. Bauabschnitt der
Immissionsschutzanlage im Bebauungsplangebiet Ziegelberg-Süd nebst Anlage 1
(Differenzkarte) und Anlage 2 (Lageplan)
14. Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen für den 2. Bauabschnitt der
Immissionsschutzanlage im Bebauungsplan Ziegelberg-Süd in Helmstedt nebst Anlage 1
(Differenzkarte) und Anlage 2 (Lärmschutzwall Lageplan)
15. Friedhofssatzung der Stadt Helmstedt für den Friedhof im Helmstedter Brunnental (Urnenhain)

Anmerkung:
Die im Beschluss genannten Anlagen haben der Vorlage beigelegen.



Protokoll:

Der Ortsbürgermeister verweist auf die Vorlage, die Herr Schobert kurz erläutert.

Nachdem keine Wortmeldungen erfolgen, lässt der Ortsbürgermeister über den Beschlussvorschlag abstimmen.

Sodann fasst der Ortsrat Emmerstedt einstimmig folgenden Empfehlungs-


TOP 10 Neufassung der Satzung der Stadt Helmstedt über die Zahlung von Entschädigungen an Ratsmitglieder, Mitglieder der Ortsräte, Ehrenbeamte und sonstige ehrenamtlich Tätige (Aufwandsentschädigungssatzung)

Beschluss:

Der als Anlage zu Vorlage 185/2018 beigefügte Entwurf einer Neufassung der Satzung der Stadt Helmstedt über die Zahlung von Entschädigungen an Ratsmitglieder, Mitglieder der Ortsräte, Ehrenbeamte und sonstige ehrenamtlich Tätige (Aufwandsentschädigungssatzung) wird in der vorgelegten Form beschlossen. Die Aufwandsentschädigungssatzung tritt am 01.01.2019 in Kraft.

Anmerkung:
Die im Beschluss genannte Anlage hat der Vorlage beigelegen.



Protokoll:

Der Ortsbürgermeister verweist auf die Vorlage, die Herr Schobert kurz erläutert.

Der Ortsbürgermeister fragt an, ob nach Beschlussfassung dieser Satzung auch der Ortsheimatpfleger aus Emmerstedt ein Anrecht auf eine monatliche Entschädigung habe, worauf Herr Schobert antwortet, dass alle gleich behandelt werden würden.

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, lässt der Ortsbürgermeister über den Beschlussvorschlag abstimmen.

Sodann fasst der Ortsrat Emmerstedt einstimmig folgenden Empfehlungs-


TOP 11 Neufassung der Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung der Stadt Helmstedt

Beschluss:

Der in der Anlage beigefügte Entwurf der Neufassung der Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Helmstedt wird beschlossen. Die Verordnung tritt am 01.01.2019 in Kraft.

Anmerkung:
Die im Beschluss genannte Anlage hat der Vorlage beigelegen.



Protokoll:

Der Ortsbürgermeister verweist auf die Vorlage, die Herr Schobert kurz erläutert.

Er berichtet weiter, dass die Verpflichtung zum Mitführen von Hundekotbeuteln in den anderen Ortsräten teilweise zu Diskussionen geführt habe, ob die Maßnahme überhaupt sinnvoll sei. Bei der Konkretisierung der allgemein praktizierten Verfahrensweise zu Brauchtumsfeuern werde die Verwaltung dem Rat einen Beschluss des Ortsrates Offleben empfehlen, in dem der § 4 – Brauchtumsfeuer und Feuerkörbe – in a) Brauchtumsfeuer und b) private handelsübliche Feuerkörbe unterteilt wurde. Somit werde die Trennung von 2 verschiedenen Feuerstellen deutlich. Dies bedeute aber nicht, dass die Stadt Helmstedt wieder für die Genehmigung von Brauchtumsfeuern, wie das Osterfeuer, zuständig sei. Die Genehmigungsbehörde bleibe nach wie vor der Landkreis Helmstedt.

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, lässt der Ortsbürgermeister über den Beschlussvorschlag abstimmen.

Sodann fasst der Ortsrat Emmerstedt einstimmig folgenden Empfehlungs-


TOP 12 Neufassung der Sondernutzungssatzung und der Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt Helmstedt

Beschluss:

1. Der in der Anlage 1 beigefügte Entwurf der Sondernutzungssatzung der Stadt Helmstedt wird beschlossen.
2. Der in der Anlage 2 beigefügte Entwurf der Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt Helmstedt nebst Gebührentarif wird beschlossen.

Anmerkung:
Die im Beschluss genannten Anlagen haben der Vorlage beigelegen.



Protokoll:

Der Ortsbürgermeister verweist auf die Vorlage, die Herr Schobert kurz erläutert.

Nachdem keine Wortmeldungen erfolgen, lässt der Ortsbürgermeister über den Beschlussvorschlag abstimmen.

Sodann fasst der Ortsrat Emmerstedt einstimmig folgenden Empfehlungs-


TOP 13 Änderung der Satzung der Stadt Helmstedt über die Zahlung von Entschädigungen an Ehrenbeamte und ehrenamtlich Tätige in der Freiwilligen Feuerwehr

Beschluss:

Der in der Anlage beigefügte Entwurf der 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Helmstedt über die Zahlung von Entschädigungen an Ehrenbeamte und ehrenamtlich Tätige in der Freiwilligen Feuerwehr wird beschlossen. Die Satzung tritt zum 01.01.2019 in Kraft.

Anmerkung:
Die im Beschluss genannte Anlage hat der Vorlage beigelegen.



Protokoll:

Der Ortsbürgermeister verweist auf die Vorlage, die Herr Schobert kurz erläutert.

Nachdem keine Wortmeldungen erfolgen, lässt der Ortsbürgermeister über den Beschlussvorschlag abstimmen.

Sodann fasst der Ortsrat Emmerstedt einstimmig folgenden Empfehlungs-


TOP 14 Bereitstellung von Standorten/Flächen zum Aufstellen von Altkleidercontainern

Beschluss:

Der in der Sachverhaltsdarstellung beschriebenen Vorgehensweise wird grds. und hinsichtlich der aufgeführten Standorte für Emmerstedt nicht zugestimmt.



Protokoll:

Der Ortsbürgermeister verweist auf die Vorlage, die Herr Schobert kurz erläutert.

Er berichtet weiter, dass es eine freie Entscheidung der Ortsräte sei, ob Altkleidercontainer aufgestellt werden sollen oder nicht. Der Ortsrat Büddenstedt z. B. habe gewünscht, anstatt der vorgeschlagenen 2 nun 3 Standorte für Altkleidercontainer in Büddenstedt auszuweisen, wobei sich der Ortsrat Barmke generell gegen ein Aufstellen derartiger Container in Barmke ausgesprochen habe.

Frau Kamrath merkt an, dass der von der Verwaltung ausgewiesene Standort für die beiden Altkleidercontainer am Schützenplatz der Neugestaltung dieses Platzes im Wege stehen würde, zumal mit Verunreinigungen zu rechnen sei. Außerdem seien dort bereits Altglascontainer vorhanden, was schon ausreichen würde.

Herr Clemens Schünemann äußert, dass er für den Ortsteil Emmerstedt auch keinen Bedarf sehe. Der nächst gelegene Altkleidercontainer befinde sich am real-Supermarkt, der für die Emmerstedter Bürger gut zu erreichen sei. Weiterhin gäbe es Organisationen wie Spangenberg, wo man seine Altkleider direkt abgeben könne. Außerdem gäbe es noch die Haussammlungen, wo die Altkleider direkt von der Haustür abgeholt werden.

Herr Waterkamp stimmt den Äußerungen seiner Vorredner zu und spricht sich ebenfalls gegen ein Aufstellen der Altkleidercontainer in Emmerstedt aus.

Der Ortsbürgermeister hält daraufhin fest, dass der Beschlussvorschlag dahingehend geändert werden müsse, keinen Altkleidercontainer in Emmerstedt aufzustellen und lässt darüber abstimmen.

Der Ortsrat Emmerstedt fasst einstimmig folgenden geänderten Empfehlungs-


TOP 15 Neufassung der Entgeltordnung über die Erhebung von Entgelten für die Benutzung der städtischen Kindertagesstätten

Beschluss:

Die Entgeltordnung über die Erhebung von Entgelten für die Benutzung der städtischen Kindertagesstätten wird in der als Anlage 2 beigefügten Fassung mit Wirkung zum 01.12.2018 beschlossen.
Gleichzeitig tritt mit Wirkung vom 01.12.2018 die vom Rat der Gemeinde Büddenstedt mit Datum vom 19.07.2012 beschlossene Satzung der Gemeinde Büddenstedt über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertagesstätten (in der Fassung der 4. Änderungssatzung; Inkrafttreten der Ursprungssatzung: 01.03.2006) außer Kraft.

Anmerkung:
Die im Beschluss genannte Anlage hat der Vorlage beigelegen.



Protokoll:

Der Ortsbürgermeister verweist auf die Vorlage, die Herr Schobert kurz erläutert.

Frau Kamrath berichtet zum Kindergarten Emmerstedt, dass sie als betroffene Mutter den Frühdienst nutzen wollte, sie aber von der Kindergartenleitung die Auskunft erhalten habe, dass es Wartelisten für die Inanspruchnahme gäbe, weil das derzeitige Personal die Leistung mit ihren Arbeitsstunden nicht erbringen könne. Derzeit seien 22 Kinder in der Frühbetreuung und die restlichen Interessenten stehen auf Wartelisten. Dieses Vorfahren sei aber nach ihrer Kenntnis von allen Beteiligten nicht so gewollt gewesen.

Herr Schobert sagt eine Überprüfung und eine schriftliche Beantwortung zu.

Der Ortsbürgermeister erteilt Frau Sage, Mitglied vom Förderverein Kindergarten, das Wort, die die Problematik mit den Wartelisten für den Früh- und Spätdienst bestätigt. Weiter weist sie auch darauf hin, dass es für die 25 Kinder nur die eine Ganztagsgruppe gäbe, die sie besuchen können, obwohl der Bedarf für einen Ganztagsplatz weitaus größer sei.

Daraufhin hält der Ortsbürgermeister fest, dass der Ortsrat die Aussagen des Fördervereins und der Elternschaft unterstütze und der derzeitige Zustand geändert werden müsse.

Herr Schobert äußert grundsätzlich zur Frage von Ganztagsgruppen, dass die Verwaltung keine Vorbehalte habe, in den Kindergärten, wo der Wunsch und der Bedarf bestehe, auch weitere Ganztagsgruppen einzurichten. Er werde im zuständigen Fachbereich nachfragen, wie groß der Bedarf sei. Theoretisch bestehe auch die Möglichkeit, neben der Ganztagsgruppe eine Kleingruppe mit bis zu 8 Kindern im Ganztagsbereich einzurichten. Sollte der Bedarf und der Wunsch vorhanden sein, sehe er keine Probleme, diesbezüglich zu versuchen, auch Personal zu finden. Der Rat habe als mittelfristiges Ziel beschlossen, die Kindertagesstättenbetreuung grundsätzlich auszubauen. Dies beinhalte, dass bei räumlichen Möglichkeiten, die wegen der bereits bestehenden Ganztagsgruppe ohnehin vorliege, auch eine 2. Ganztagsgruppe mit entsprechendem Personal eingerichtet werden könne. Die Verwaltung werde dazu einen aktuellen Sachstand erstellen und diesen mit der Beantwortung der anderen Frage dem Ortsrat zur Kenntnis geben.

Zu den in der Vorlage aufgeführten Strafgebühren für verspätetes Abholen der Kinder merkt Frau Kamrath noch an, dass es zu Ärger mit den Eltern führen werde, wenn die Erzieherinnen diese nach eigenem Ermessen verhängen können. Diese Verfahrensweise sei nicht förderlich für das Verhältnis der Eltern zu den Erzieherinnen. Es stehe außer Frage, dass sich die Eltern an die Abholzeiten halten müssen, aber auch die Erzieher müssen sich an die vollen Betreuungszeiten halten.

Herr Schobert erläutert daraufhin, dass es Eltern gäbe, die ihre Kinder bewusst und regelmäßig verspätet abholen würden, obwohl dieses Verhalten keinen beruflichen Hintergrund habe. Daher könne es nicht sein, dass durch dieses Verhalten Arbeitszeitenüberschreitungen eintreten, da die Erzieherin so lange bleiben müssen, bis diese Kinder abgeholt werden. Es komme sogar vor, dass dann die 9. und sogar die 10. Arbeitsstunde absolviert werden. Trotz mehrmaliger Gespräche gäbe es Eltern, die dieses Verhalten nicht ändern. Daher solle nun eine Ahndung dieser Missbrauchsfälle erfolgen.

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen lässt der Ortsbürgermeister über den Beschlussvorschlag abstimmen.

Sodann fasst der Ortsrat Emmerstedt einstimmig folgenden Empfehlungs-


TOP 16 Erweiterung Kindergarten Emmerstedt - Sachstand

Protokoll:

Herr Schobert weist vor Berichterstattung des aktuellen Sachstandes zur Erweiterung des Kindergartens Emmerstedt darauf hin, dass es in der Hochbauabteilung der Stadt Helmstedt große personelle Engpässe gäbe und die Verwaltung Prioritäten bei der Abarbeitung der Aufgaben setzen müsse. Zur Erweiterung von Kindergartenplätzen habe der Rat der Verwaltung per Beschluss den Auftrag erteilt, einen eigenen Kindergarten im Bereich Kaisergarten zu errichten. Diese Maßnahme habe derzeit höchste Priorität. Darüber hinaus habe der Rat beschlossen, einen Kindergartenanbau im Bereich des Kindergartens St. Ludgeri zu finanzieren. Im Vorgriff auf das neue mittelfristige Ziel der Stadt Helmstedt "Ausbau der Kindertagesstätten" beinhalte diese Maßnahme auch eine grundsätzliche Sanierung des Kindergartens St. Ludgeri. Dies bedeute, dass alle als halbtags ausgelegten Helmstedter Kindergärten der Reihe nach als Ganztagskindergärten modernisiert werden. Das Kostenvolumen werde pro Kindergarten nicht unter 1 Mio. Euro liegen. Somit betrage dieses Sanierungsprogramm in den nächsten Jahren rd. 10 Mio. Euro. Der Schwerpunkt wurde nun auf diesen Bereich gelegt. Im Jahr 2019 werde für alle städtischen Kindergärten ein grundsätzliches Ausbau- und Sanierungsprogramm vorbereitet, was auch die Betrachtung des Kindergartens Emmerstedt umfasse. Dort wurde bereits eine Raumnot festgestellt, da die derzeitigen Räume für einen Ganztagsbetrieb nicht ausreichend seien, was auch ein Teil des Untersuchungsauftrages sein werde. Weitere noch zu klärende Frage betreffe die Bedarfsentwicklung. Was er aus Verwaltungssicht für weniger wahrscheinlich halte, sei der Neubau einer Kinderkrippe. Nach den vorhandenen Planungen werde der Großteil der Krippenplätze in der Kernstadt als zentraler Bereich errichtet, wodurch ein Überangebot an Krippenplätzen entstehe. Dies werde aber eine abschließende Entscheidung des Rates sein. Die Verwaltung wolle in das Sanierungskonzept für den Bereich Emmerstedt aber auch die Betrachtung, Krippenraum zu schaffen, mit einfließen lassen. Für den Bereich Emmerstedt wurde zwar mit den Planungen noch nicht begonnen, müsse aber im Laufe des Jahres 2019 definitiv umgesetzt werden, weil der Rat über ein Gesamtkonzept mit den umzusetzenden Gesamtmaßnahmen und deren Reihenfolge entscheide. Da es alle Helmstedter Kindergärten betreffe, müsse man über eine Laufdauer des Sanierungsprogramms von mindestens 7 Jahren und über die bereits genannte Summe von 10 Mio. Euro reden, die mindestens notwendig sein werde. Letztendlich werden alle städtischen und freiträgerschaftlichen Kindergärten so ertüchtigt sein, dass sie dem neuesten Stand von Ganztagskindergärten entsprechen.

Auf Nachfrage von Frau Kamrath führt Herr Schobert weiter aus, dass die Verwaltung dem Rat ein Gesamtkonzept für alle Helmstedter Kindergärten vorlegen werde. Für die städtischen Kindergärten sei die Stadt Helmstedt Träger der Baumaßnahmen. Haushaltstechnisch liege man damit im investiven Bereich. Für die Kindergärten in freier Trägerschaft übernehme die Stadt Helmstedt die Finanzierung im Rahmen der jährlichen Betriebskostenzuschüsse. Wenn die Gesamtübersicht über die städtischen Kindergärten vorliege, werde diese über die Ortsräte an den Rat weitergeleitet und dieser werde Prioritäten der Maßnahmen festlegen. Es sei allerdings bekannt, dass die Verwaltung mit den zur Verfügung stehenden personellen Ressourcen nicht alle Maßnahmen gleichzeitig umsetzen könne. Bestenfalls könne ein Kindergarten in 1 ½ bis 2 Jahren und alle 4 städtischen Kindergärten in insgesamt 8 Jahren abschließend saniert sein.

Der Ortsbürgermeister merkt zum Emmerstedter Kindergarten an, dass eine Gruppe im Ganztagsbetrieb und 2 Gruppen im Halbtagesbetrieb vorhanden seien. Sollte eine Halbtagsgruppe auf eine Ganztagsgruppe ausgeweitet werden, um 2 Ganztagsgruppen anbieten zu können, sei aber für die Nachmittagsgruppe keine Räumlichkeit mehr vorhanden, da im Emmerstedter Kindergarten nur 2 Gruppenräume zur Verfügung stehen. Daher wurde im letzten Jahr vom Ortsrat auch der Antrag gestellt, für den Haushalt 2018 und 2019 durch Einsparungen in anderen Bereichen dafür Planungsmittel einzustellen, um die derzeitige Situation zu entzerren, weil der Bedarf an Ganztagsplätzen größer als der an Halbtagsplätzen sei. Wenn die eine Halbtagsgruppe auf eine Ganztagsgruppe umgestellt werde, würden aber 25 Plätze verloren gehen, obwohl der Bedarf vorhanden sei. Das sei die Frage, die sich der Ortsrat im letzten Jahr bereits gestellt und dringlich darum gebeten habe, zumindest einen Gruppenraum anzubauen. Außerdem bestehe auch der Bedarf an Krippenplätzen, nach denen ebenfalls gefragt werde.

Anschließend erteilt er nochmals Frau Sage vom Förderverein Kindergarten das Wort, die seine Aussage zum Ganztagsbedarf an Kindergartenplätzen bestätigt.

Abschließend weist er noch auf das neue Baugebiet hin, wo sich junge Familien mit Kleinkindern ansiedeln wollen und ebenfalls nach freien Kindergartenplätzen fragen.

Herr Schobert weist nochmals darauf hin, dass kein finanzielles, sondern ein personelles Problem vorliege, um diese Maßnahmen umsetzen zu können. Seit Jahren bestehe die Situation, dass die im Haushalt beschlossenen Hochbaumaßnahmen nicht in dem entsprechenden Haushaltsjahr umgesetzt werden können, weil zu wenig Personal vorhanden sei. Dabei erinnert er an die Personaldiskussion zum Haushalt 2018, wo es im Rat eine harte Auseinandersetzung gegeben habe und die vorgeschlagenen 220.000 Euro Personalkosten wieder gestrichen wurden.

Herr Clemens Schünemann fragt an, in wie weit die Möglichkeit bestehe, das Vorhaben ausschreibungsfertig an ein externes Planungsbüro zu vergeben.

Herr Schobert antwortet, dass auch diese Verfahrenweise vom Hochbaupersonal bezüglich der Ausschreibung der Architektenvergabe, der Abstimmung mit dem Architekten über die vorzunehmenden Maßnahmen, die Kommunikation zwischen dem Architekten und dem Ortsrat und auch die Baumaßnahme selbst begleitet werden müsse. Dieses Verfahren bringe somit keine Personaleinsparung. Allerdings werde die Verwaltung ab dem kommenden Jahr eine Erleichterung durch die Teilnahme an der interkommunalen Zusammenarbeitsmaßnahme "Zentrale Vergabestelle Landkreis Helmstedt" erhalten, was eine erhebliche Einsparung an Arbeitsstunden bedeute. Die Stadt Helmstedt erkaufe sich diese Leistung vom Landkreis Helmstedt, damit der städtische Hochbau wieder freie Kapazitäten erhalte. Außerdem werde verwaltungsseitig vorgeschlagen, im Haushalt 2019, im Bereich des Hochbaus, die Stelle eines Haustechnikers zuschaffen, damit die städtischen Architekten von den Tätigkeiten eines Haustechnikers entlastet werden können.

Herr Nessel fragt an, ob es möglich sei, einen getrennten Bedarf an Ganztagesplätzen für Emmerstedter und auswärtige Kinder zu ermitteln, um die Ganztagsplätze vorrangig Emmerstedter Kindern anbieten zu können. Es gehe ihm dabei um Bauwillige, die nach Ganztagsplätzen für ihre Kinder fragen und diese nicht abweisen zu müssen, weil keine Plätze mehr vorhanden seien.

Herr Schobert antwortet, dass mit Beginn des Jahres 2019 das internetgestützte Programm "Kita-Planer" eingesetzt werde, wo sich platzsuchende Eltern anmelden und ihren Bedarf und Wünsche äußern können. Alle Kindertagesstätten haben einer Teilnahme zugestimmt, so dass die Stadt Helmstedt ab 2019 auch derartige Fragen sehr schnell und präzise beantworten könne.

Abschließend hält der Ortsbürgermeister fest, dass die Sachlage für den Ortsteil Emmerstedt nicht befriedigend sei, zumal der Ortsrat im letzten Haushalt Mittel für eine Kindergartenerweiterung in Emmerstedt eingesetzt habe. Diese Mittel seien nun in die Planung des Projektes Kaisergarten übergegangen, was er nicht nachvollziehen könne. Daher appelliere er an die Ortsratsmitglieder, nicht nachzugeben und auch an die im Rat vertretenen Ortsratsmitglieder, sich im Rat für die Emmerstedter Belange stark zu machen und diese auch entsprechend zu vertreten.

 
TOP 17 Bauleitplanung Helmstedt; Bebauungsplan Nr. ORE 381 "An den Bruchwiesen" - Aufstellungsbeschluss -

Beschluss:

1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. OTE 381 "An den Bruchwiesen" für das in der Anlage 1 gekennzeichnete Gebiet wird gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

Anmerkung:
Die im Beschluss genannte Anlage hat der Vorlage beigelegen.



Protokoll:

Der Ortsbürgermeister verweist auf die Vorlage und erläutert diese kurz für die anwesenden Zuhörer.

Nachdem keine Wortmeldungen erfolgen, lässt der Ortsbürgermeister über den Beschlussvorschlag abstimmen.

Sodann fasst der Ortsrat Emmerstedt einstimmig folgenden Empfehlungs-


TOP 18 Bauleitplanung Helmstedt; Bebauungsplan Nr. ORE 355 "Neue Breite Nord" (2. Änderung) - Satzungsbeschluss - abgesetzt -

Protokoll:

- abgesetzt -


TOP 19 Abwasserentsorgung Helmstedt (AEH); Neufassung der Abwasserbeseitigungssatzung

Beschluss:

Die Abwasserbeseitigungssatzung mit der Anlage 1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Sie tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung, spätestens jedoch am 31.12.2018 in Kraft.

Anmerkung:
Die im Beschluss genannte Anlage hat der Vorlage beigelegen.



Protokoll:

Der Ortsbürgermeister verweist auf die Vorlage, die Herr Schobert kurz erläutert.

Nachdem keine Wortmeldungen erfolgen, lässt der Ortsbürgermeister über den Beschlussvorschlag abstimmen.

Sodann fasst der Ortsrat Emmerstedt einstimmig folgenden Empfehlungs-


TOP 20 Abwasserentsorgung Helmstedt (AEH); Neufassung der Abwassergebührensatzung der Stadt Helmstedt

Beschluss:

Die Abwassergebührensatzung wird in der anliegenden Fassung beschlossen und tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung spätestens zum 01.01.2019 in Kraft. Die Schmutzwassergebühren werden auf 2,42 €/m³ und die Niederschlagswassergebühren auf 5,28 €/10 m² festgesetzt.

Anmerkung:
Die im Beschluss genannte Anlage hat der Vorlage beigelegen.



Protokoll:

Der Ortsbürgermeister verweist auf die Vorlage, die Herr Schobert kurz erläutert.

Nachdem keine Wortmeldungen erfolgen, lässt der Ortsbürgermeister über den Beschlussvorschlag abstimmen.

Sodann fasst der Ortsrat Emmerstedt einstimmig folgenden Empfehlungs-


TOP 21 Abwasserentsorgung Helmstedt (AEH); Neufassung der Kleinkläranlagensatzung der Stadt Helmstedt

Beschluss:

Die Kleinkläranlagensatzung mit den Anlagen 1 bis 3 wird in der vorgelegten Form beschlossen.
Sie tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung, spätestens jedoch am 31.12.2018 in Kraft.

Anmerkung:
Die im Beschluss genannte Anlage hat der Vorlage beigelegen.



Protokoll:

Der Ortsbürgermeister verweist auf die Vorlage, die Herr Schobert kurz erläutert.

Nachdem keine Wortmeldungen erfolgen, lässt der Ortsbürgermeister über den Beschlussvorschlag abstimmen.

Sodann fasst der Ortsrat Emmerstedt einstimmig folgenden Empfehlungs-


TOP 22 Neufassung der Friedhofssatzung der Stadt Helmstedt für die Friedhöfe der Stadt Helmstedt und der Orteile Barmke, Büddenstedt, Emmerstedt, Offleben und Reinsdorf

Beschluss:

Die Neufassung der Friedhofssatzung der Stadt Helmstedt für die Friedhöfe der Stadt Helmstedt und der Orteile Barmke, Büddenstedt, Emmerstedt, Offleben und Reinsdorf wird in der als Anlage 1 beigefügten Form beschlossen und tritt mit dem Tage ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Anmerkung:
Die im Beschluss genannte Anlage hat der Vorlage beigelegen.



Protokoll:

Der Ortsbürgermeister verweist auf die Vorlage, die Herr Schobert kurz erläutert.

Weiter führt Herr Schobert aus, dass aus den anderen Ortsräten der Wunsch aufkam, eine Arbeitsgruppe einzusetzen, die sich mit dieser Friedhofssatzung und auch mit der Weiterentwicklung des Friedhofswesens intensiver beschäftigen solle. Die Verwaltung würde, wenn seitens des Rates kein Widerspruch aufkomme, diesen Wunsch aufnehmen, so dass auf Grundlage dieser Friedhofssatzung die weiteren Diskussionen mit Vertreten der Ortsräte, des Rates und der Verwaltung geführt werden können.

Nachdem keine Wortmeldungen erfolgen, lässt der Ortsbürgermeister über den Beschlussvorschlag abstimmen.

Sodann fasst der Ortsrat Emmerstedt einstimmig folgenden Empfehlungs-


TOP 23 Neubau der Mehrzweckhalle in Emmerstedt - Sachstand

Beschluss:

Der Ortsrat Emmerstedt empfiehlt dem Rat, die Mittelbindung für die Planung und das Bauvorhaben "Bauprojekt Erweiterung Feuerwehrgerätehaus Emmerstedt und Neubau Mehrzweckhaus Emmerstedt" zu entkoppeln und die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel insgesamt für den Bau einer Mehrzweckhalle aufzuwenden.



Protokoll:

Herr Schobert führt aus, dass nach etlichen Diskussionen im Ortsrat, mit dem Architekten und mit der Verwaltung der Rat für den Haushalt 2018 beschlossen habe, die zur Verfügung stehende Summe für den Anbau des Feuerwehrgerätehauses und den Neubau einer Mehrzweckhalle auf ein Baukostenvolumen von 1,4 Mio. Euro plus 200.000 Euro Planungskosten zu deckeln. Dies bedeute für den Neubau der Mehrzweckhalle, dass von den 1,4 Mio. Euro Gesamtbausumme der Anteil für die Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses von 567.000 Euro abgezogen werden müsse, so dass für den Neubau nur 800.000 Euro ohne Architektenkosten zur Verfügung stehen. Parallel zu den Planungsvorschlägen habe der Ortsbürgermeister der Verwaltung den weiteren Vorschlag zugeleitet, eine Halle in Leichtbauweise mit rd. 1 Mio. Euro Baukosten zu errichten. Die Kostenprüfung durch die Verwaltung habe ergeben, dass dieser Vorschlag dennoch etwas höher ausfallen werde, weil gesetzliche Vorgaben zur Energieeinsparung eingehalten werden müssen. Ungeachtet dessen habe der Rat aber nur seine Zustimmung für 800.000 Euro gegeben. Dies sei nun der Kern der Diskussion, der zu klären sei. Es stehe aber fest, dass mit einem Betrag von 800.000 Euro kein Projekt umsetzbar sei.

Herr Diedrich äußert, dass der Ortsteil Emmerstedt dringend eine neue Halle benötige, da die vorgesehenen Veranstaltungen unter der Raumnot leiden. Daher spricht er sich für die Umsetzung einer Neubauhalle in Leichtbauweise aus.

Der Ortsbürgermeister stellt klar, dass die 1,6 Mio. Euro die Grundlage einer Vereinbarung der beiden großen Fraktionen mit dem Hintergrund gewesen sei, ein Dorfgemeinschaftshaus zu bauen, welches mit 500.000 Euro Fördermitteln unterstützt werden könnte. Dabei sei auch noch ein Anbau von 2 Garagen für die Freiwilligen Feuerwehr vorgesehen gewesen, wobei man gleichwohl damit gerechnet habe, dass dieser Betrag ausreichen werde. Der beauftragte Architekt habe aber zuerst die gesamte Feuerwehrmaßnahme geplant, die fast 600.000 Euro umfassen sollte. Daher müsse man sich nicht wundern, dass der vorgesehene Betrag für die Gesamtmaßnahme nun nicht mehr ausreiche. Es sei allerdings auch nicht bekannt gewesen, dass bei baulichen Maßnahmen für die Feuerwehr die Feuerwehrunfallkasse dazu ihre Genehmigung erteilen müsse. Sollte diese Unfallkasse von vornherein äußern, andere Vorstellungen zu der Baumaßnahme zu haben, stehe die Verwaltung in der Verpflichtung, den Vorgaben der Unfallkasse zu entsprechen. Dies sei aber nicht der Wille des Rates gewesen. Die neue, von der Architektin vorgelegte Planung, beinhalte nun die entsprechenden Berechnungsgrundlagen, da sie sich schon einmal mit dem Altbau befasst habe. Von daher seien auch keine zusätzlichen Kosten zu erwarten. Sie habe sich das Projekt genau angeschaut und erklärt, dass man sich von der Bauaufsicht für bestimmte Vorgaben befreien lassen könne. Dies sei durch die Stadt Helmstedt als zuständige Baubehörde durchaus möglich. Dadurch würde man einen großen Betrag einsparen und somit auf einen Betrag von den bereits bezifferten 1 Mio. Euro inklusive Architektenleistung kommen. Außerdem werde von ihr keine Leichtbauhalle, sondern eine Massivhalle in Fertigbauweise vorgeschlagen. Wer derartige Hallen kenne, dem sei auch bekannt, das Fertigbauhallen in bestimmten Größen Festpreise haben. Für derartige Baukörper könne man zwischen 300.000 und 400.000 Euro je nach Größe rechnen. Man müsse dann nur wissen, wie man die Halle ausstatten möchte, was bereits geschehen sei. Im Gegensatz zur Meinung der Bauverwaltung gäbe es auch die Möglichkeit, die Energieeinsparverordnung (EnEV) nicht zu berücksichtigen, da sie nur für ständig bewohnte Gebäude erlassen worden sei. In dieser Halle soll und werde aber nie jemand wohnen und sie werde auch nicht täglich in Betrieb sein. Daher bittet er die Verwaltung, die Angelegenheit noch einmal unter den genannten Gesichtspunkten zu überprüfen, da er sich nicht vorstellen könne, dass die Architektin sich diese Befreiungsmöglichkeit ausgedacht habe.

Herr Schobert führt dazu aus, dass aus den vorliegenden Informationen hinsichtlich der Ausführungen zur EnEV nicht erkennbar sei, von welcher ausnahmsweisen Zulassung hier die Rede sei. Es handele sich bei dem geplanten Dorfgemeinschaftshaus zweifelsfrei um kein Wohngebäude. Sowohl die EnEV als auch das neuere Energiewärmegesetz seien auf Nichtwohngebäude anzuwenden. Insbesondere öffentlichen Bauherren komme dabei eine Vorbildfunktion zu, so dass einzelne Anforderungen sogar höher als bei privaten Bauvorhaben seien. Die Tatsache, dass das Gebäude der Allgemeinheit dienen solle, könne ebenfalls nicht zu einer Befreiung aus den Verpflichtungen herangezogen werden. Daher halte er fest, dass die rechtliche Prüfung durch die städtische Baubehörde Bestand habe. Letztendlich gehe es hier um den Sachverhalt. Selbst wenn die möglichen Kosten, die die Architektin nicht berücksichtigt habe, außer Acht gelassen werden, umfasse ihr Vorschlag ein Bauvolumen von 1 Mio. Euro, wobei der Rat für dieses Bauprojekt aber nur maximal 800.000 Euro vorgesehen und beschlossen habe. Folglich könne die Verwaltung dieses Projekt nur umsetzen, wenn der Rat seinen diesbezüglichen Beschluss aus dem Februar 2018 ändere.

Herr Schrader fragt an, ob es sich bei der Summe für den Feuerwehrgerätehausanbau um die derzeit aktuellen Pläne handele, obwohl die Feuerwehr mit diesen Plänen nicht einverstanden sei und der Feuerwehrbedarfsplan ebenfalls noch ausstehe.

Herr Schobert antwortet, dass aufgrund des fehlenden Feuerwehrbedarfsplanes die Verwaltung in Übereinstimmung mit dem Ortsrat eine Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses vorerst nicht weiterverfolgen werde. Die Verwaltung werde in Abstimmung mit dem Ortsbrandmeister den Feuerwehrbedarfsplan abwarten, um zu schauen, ob die Bauplanungen mit dem Bedarfsplan übereinstimmen. Dies sei im Bereich der Feuerwehr auch kein Problem, da die Baumaßnahme auf die Neubeschaffung von Fahrzeugen abziele, die erst in 7Jahren stattfinden werde.

Der Ortsbürgermeister führt abschließend aus, auch der Rat habe nicht damit gerechnet, dass in den 1,6 Mio. Euro 600.000 Euro für die Feuerwehr enthalten seien. Im Rat wurde geäußert, dass 1,6 Mio. Euro für den Neubau der Halle in Emmerstedt ausreichen müssen, worüber sich auch alle einig waren. In welcher Bauweise dieses Projekt umgesetzt werde, wurde nicht vorgeschrieben. Er habe auf die Vorlage der Verwaltung gewartet, mit der der Ortsrat Emmerstedt den Beschluss fassen und die 1,3 Mio. Euro vom Titel beantragen könne, da der Betrag ohnehin im Haushalt eingetragen sei. Die Feuerwehr müsse mit ihrem Bedarfsplan ohnehin noch überdenken, in wie weit später welche Bauweise in Frage komme. Diese Überlegungen könnten auch ergeben, dass die vorgeschlagene Bauweise an diesem Standort überhaupt nicht möglich sei. Es wurde bereits im Ortsrat diskutiert, ob wegen des Vorbehaltes, das Gelände für den Schützenfestbetrieb zu belassen, eine Hallenvergrößerung an diesem Standort überhaupt möglich sei. Diese Vorgabe gelte auch für eine Erweiterung der Feuerwehr.
Daher bittet er die auch dem Rat angehörenden Ortsratsmitglieder, die Auffassung des Ortsrates in den Stadtrat einzubringen. Wenn dieses Vorhaben auch die Unterstützung der anderen Ortsräte erhalte, könnte das Vorhaben umgesetzt werden. Er schlägt daher vor, den Vorschlag der Verwaltung aufzugreifen und den entsprechenden Beschluss zu fassen, die Haushaltsmittel zu entkoppeln und den Betrag insgesamt für die Mehrzweckhalle aufzuwenden. Anschließend lässt er darüber abstimmen.

Der Ortsrat Emmerstedt fasst einstimmig folgenden

 
TOP 24 Zukünftige Veranstaltungen auf dem Messeplatz "Neue Breite Nord"

Protokoll:

Der Ortsbürgermeister verweist auf die Vorlage, die Herr Schobert kurz erläutert.

Herr Diedrich spricht sich dafür aus, dass die bisher für Großveranstaltungen genutzte Fläche auf dem derzeitigen Messeplatz auch weiterhin für derartige Veranstaltungen zur Verfügung stehen solle.

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, nimmt der Ortsrat Emmerstedt die Vorlage zur Kenntnis.


TOP 25 Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 (aus Gesamthaushalt)

Beschluss:

Der Ortsrat Emmerstedt stimmt dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 - soweit seine Zuständigkeit gegeben ist - in der beratenen Fassung zu.



Protokoll:

Der Ortsbürgermeister verweist auf die Vorlage.

Frau Jonas berichtet zum Haushaltplanentwurf 2019, dass im Ergebnishaushalt derzeit ein Defizit von rd. 3 Mio. Euro eingeplant sei, wobei auch die mittelfristige Planung nicht ausgeglichen und ein Defizit ausgewiesen werden.

Sodann trägt sie die einzelnen, den Ortsteil Emmerstedt betreffende Haushaltsansätze des Haushaltsplanentwurfs 2019 vor.

Anmerkung:
Die Zusammenstellung der einzelnen Haushaltsansätze für den Ortsteil Emmerstedt ist dieser Niederschrift als Anlage beigefügt und kann auch im Ratsinformationssystem unter der Info I007/18 eingesehen werden.

Herr Clemens Schünemann stellt aufgrund der bereits in dieser Sitzung geführten Diskussion zur Erweiterung des Kindergartens Emmerstedt den Antrag, für die Erweiterung 90.000 Euro Planungskosten in den Haushalt 2019 und eine Verpflichtungsermächtigung von 900.000 Euro für den Haushalt 2020 einzustellen.

Herr Schobert verweist auf seine Ausführungen zur personellen Situation im Hochbau und fragt an, welches Projekt des Ortsrates zu Gunsten der Ausführung der Kindergartenerweiterung aufgegeben werden solle.

Der Ortsbürgermeister weist darauf hin, dass der Ortsrat bereits im vergangenen Jahr für die Kindergartenerweiterung 100.000 Euro eingespart und 90.000 Euro in den Haushalt eingesetzt habe, die nun in den allgemeinen Haushalt eingeflossen seien. Der Ortsrat könne nicht jedes Jahr aus Investitionsmitteln des Ortsrates dafür Beträge vorsehen.

Herr Schobert hält fest, dass der Hinweis der Verwaltung, diese Aufgabe insbesondere parallel zu Planungen einer Mehrzweckhalle, nicht ausführen zu können, im Protokoll festgehalten werden. Somit bräuchte zukünftig nicht darüber diskutiert werden, warum es der Verwaltung nicht möglich gewesen sei, diese Maßnahme umzusetzen.

Abschließend hält der Ortsbürgermeister fest, mit dem Antrag zu verdeutlichen, dass der Ortsrat Emmerstedt die Priorität für beide Maßnahmen sehe und diese auch entsprechend positionieren wolle. Daher lässt er über den Antrag von Herrn Clemens Schünemann abstimmen.

Der Ortsrat Emmerstedt stimmt dem Antrag von Herrn Clemens Schünemann einstimmig zu.

Sodann lässt er über den Beschlussvorschlag der Haushaltsvorlage abstimmen.

Der Ortsrat Emmerstedt fasst einstimmig folgenden



TOP 26 Bekanntgaben

Protokoll:

Bekanntgaben liegen nicht vor.

 
TOP 27 Mitteilungen des Ortsbürgermeisters

Protokoll:

Der Ortsbürgermeister berichtet allgemein von seinen Aktivitäten bis zum Sitzungstage. Aufgrund des neuen Datenschutzgesetzes sei es ihm nun aber nicht mehr möglich, die einzelnen Jubiläen mit Namen und Daten zu benennen, an denen er als Ortsbürgermeister teilgenommen und die Wünsche des Ortsrates überbracht habe.

 
TOP 28 Beantwortung von Anfragen aus vorigen Sitzungen

Protokoll:

28.1 – parkende Lkw auf der Von-Guericke-Straße

Die Beantwortung der Verwaltung zur Anfrage von Frau Kamrath bezüglich der parkenden Lkw auf der Von-Guericke-Straße ist dem Protokoll als Anlage beigefügt und auch unter der Stellungnahme STN079/18 im Ratsinformationssystem einsehbar.

Zu dieser Beantwortung berichtet Frau Kamrath, dass dort zwischenzeitlich von einer nicht bekannten Person eine Mülltonne aufgestellt wurde, die aber nicht geleert werde und nun von Müll überquelle. Ein angrenzender Grundstückseigentümer habe mittlerweile eine Hausmeisterfirma beauftragt den Müll dort einzusammeln. Ob dies eine Auflage der Stadt Helmstedt gewesen sei, könne sie nicht sagen. Weiter ging ein Anruf bei dem Vorsitzenden der Feldmarkinteressentschaft (FI) Emmerstedt ein, dass er keine illegale Müllentsorgung durchführen solle. Diese illegale blaue Mülltonne stehe auf dem Grund und Boden der FI Emmerstdedt und die solle nun den illegalen Müll entsorgen. Sie frage sich, wer dafür zuständig sei und wer welche Maßnahmen und Anrufe getätigt habe.

Herr Schobert antwortet, dass der Landkreis Helmstedt als Untere Abfallbehörde zuständig sei. Demzufolge empfehle er der FI Emmerstedt, sich mit dem Landkreis Helmstedt in Verbindung zu setzen.

Frau Kamrath merkt abschließend noch an, dass die in der Beantwortung erwähnte einmal wöchentlich durchgeführte Handreinigung auf den dortigen öffentlichen Parkstreifen und Gehwegen lt. Auskunft der Anlieger noch nicht stattgefunden habe.

Herr Schobert sagt eine Prüfung und Beantwortung zu.

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28.2 – Sauberkeit in der Emmerstedter Turnhalle

Die Beantwortung der Verwaltung zur Anfrage von Frau Kamrath bezüglich der Sauberkeit in der Emmerstedter Turnhalle ist dem Protokoll als Anlage beigefügt und auch unter der Stellungnahme STN107/18 im Ratsinformationssystem einsehbar.

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28.3 – Friedhofspflaster

In der Ortsratssitzung am 16.05.2018 hat ein Zuhörer angefragt, ob es machbar sei, das Pflaster des befestigten Fußweges auf dem Emmerstedter Friedhof im unteren Bereich ein wenig anzuheben. Dort habe sich der durch ablaufendes Regenwasser mitgeführte Schmutz mittlerweile zu einem Schmutzwall angehäuft, wodurch das Oberflächenwasser nicht mehr abfließen könne.

Beantwortung:

Der Aufwand für das Anheben des Pflasters ist nicht geringfügig, da in der Regel dann mehrere Quadratmeter aufgenommen und neu verleget werden müssen. Dies ist in dem speziellen Fall auch etwas aufwändiger als normal, da das dort verlegte Pflaster alt und nicht sehr maßhaltig ist. Für eine Höhenanpassung des Weges stehen zumindest in 2018 keine Mittel und Kapazitäten mehr zur Verfügung. Die Verwaltung wird daher aber bei passender Gelegenheit das Niveau der Rasendecke anpassen und so zumindest mittelfristig für einen besseren Ablauf des Oberflächenwassers sorgen.

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28.4 – Querungshilfen der Hauptstraße

Die Beantwortung der Verwaltung zur Anfrage von Herrn Clemens Schünemann bezüglich der Querungshilfen der Hauptstraße ist dem Protokoll als Anlage beigefügt und auch unter der Stellungnahme STN100/18 im Ratsinformationssystem einsehbar.

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28.5 – Nebenanlagen der Hauptstraße

Die Beantwortung der Verwaltung zur Anfrage von Herrn Alder bezüglich der Nebenanlagen der Hauptstraße ist dem Protokoll als Anlage beigefügt und auch unter der Stellungnahme STN101/18 im Ratsinformationssystem einsehbar.

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28.6 - Straßenteilstück zwischen der Privatstraße und der Wiesenstraße

In der Ortsratssitzung am 16.05.2018 weist ein Zuhörer darauf hin, dass die Privatstraße im Neubaugebiet Wiesenstraße fertig gestellt wurde und seitens der Stadt Helmstedt beabsichtigt sei, im Anschluss daran das Straßenteilstück zwischen der Privatstraße und der Wiesenstraße herzustellen. Er habe als vorletzter Anlieger erst jetzt angefangen, dort zu bauen und bittet nun die Verwaltung, ihn rechtzeitig vor Baubeginn des Straßenteilstücks zu informieren, da es sicherlich zu Behinderungen seiner Baufirmen kommen und er für sämtliche Bauverzüge kostenpflichtig zu Rechenschaft gezogen werde.

Beantwortung:

Die Verwaltung hat den Auftrag zur Fertigstellung des Straßenteilstücks bereits erteilt. Die Maßnahme wird noch im Laufe des September 2018 innerhalb von wenigen Tagen durchgeführt. In dieser Zeit wird auch eine kurzzeitige Sperrung der Privatstraße unumgänglich sein. Die Anwohner im Allgemeinen und insbesondere der Fragesteller werden frühzeitig über die Bauarbeiten informiert, um sich wiederum mit den von ihnen beauftragten Baufirmen abstimmen zu können. Sollten in diesem Zuge trotz aller Vorausschau Reibungen auftreten bzw. bereits aufgetreten sein, bittet die Verwaltung um unverzügliche Rückmeldung.

Der Anfragende aus der vergangenen Ortsratssitzung ist wieder anwesend und erklärt, die zugesagten Informationen über den Beginn der Bauarbeiten nicht erhalten zu haben, wobei die Straße mittlerweile fertig erstellt worden sei.

Herr Schobert sagt eine Prüfung zu.

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28.7 – Verbandskasten des Mehrzweckhauses Emmerstedt

Die Beantwortung der Verwaltung zur Anfrage von Frau Schrader bezüglich des Verbandskastens des Mehrzweckhauses Emmerstedt ist dem Protokoll als Anlage beigefügt und auch unter der Stellungnahme STN129/18 im Ratsinformationssystem einsehbar.

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28.8 – Verbandskasten der Emmerstedter Turnhalle

Die Beantwortung der Verwaltung zur Anfrage von Frau Kamrath bezüglich des Verbandskastens der Emmerstedter Turnhalle ist dem Protokoll als Anlage beigefügt und auch unter der Stellungnahme STN091/18 im Ratsinformationssystem einsehbar.

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28.9 – Rasenpflege der Fläche zwischen der Feuerwehr und dem Grundstück "Am Schützenplatz"

Die Beantwortung der Verwaltung zur Anfrage von Herrn Nessel bezüglich der Rasenpflege der Fläche zwischen der Feuerwehr und dem Grundstück "Am Schützenplatz" ist dem Protokoll als Anlage beigefügt und auch unter der Stellungnahme STN105/18 im Ratsinformationssystem einsehbar.

Herr Nessel widerspricht dahingehend, dass die Fläche in keinem einwandfreien Zustand sei.

Herr Schobert sagt eine erneute Überprüfung zu.

 
TOP 29 Anträge und Anfragen

Protokoll:

29.1 – Fußgängerverbindung der beiden Baugebiete im Rottlande

Frau Kamrath fragt an, ob ein Fußgängerweg vom alten zum neuen Teil des Rottlandes vorgesehen sei.

Herr Schobert sagt eine Beantwortung zu.

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29.2 - erhöhte Einfahrtgeschwindigkeiten auf der Straße "Zur neuen Breite"

Frau Kamrath berichtet von Anliegern des Rottlandes, die von erhöhten Einfahrtgeschwindigkeiten auf der Straße "Zur neuen Breite" trotz vorhandener Geschwindigkeitsmessanlage schilderten und regt an, dass sich die Verwaltung Gedanken machen möge, wie dem entgegengewirkt werden könne.

Herr Schobert sagt eine Weitergabe der Anregung zu.

 
TOP 30 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Den anwesenden Einwohnern wird erneut Gelegenheit gegeben, sich zu den Tagesordnungspunkten und zu sonstigen Angelegenheiten der Gemeinde zu äußern, sowie Fragen an die Ortsratsmitglieder und die Verwaltung zu stellen. Hiervon wird Gebrauch gemacht.

Sodann schließt der Ortsbürgermeister die Sitzung.

 

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