Termine

Sitzungstermine, Tagesordnungen und Vorlagen

Hier finden Sie nicht nur die aktuellen Sitzungstermine, sondern können sich auch Tagesordnungen und Vorlagen aus vergangenen Sitzungen anzeigen lassen.
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Besonderheit: Die Sitzungen der Ortsräte Emmerstedt, Büddenstedt und Offleben beginnen zur u. a. Uhrzeit mit einem nichtöffentlichen Teil. Der öffentliche Teil folgt dann ca. 30 Minuten später.

Ortsrat Büddenstedt

Dienstag, 23. Oktober 2018 , 17:30 Uhr
Sportheim Büddenstedt, Am Sportplatz 2, Büddenstedt



TOP 1 Eröffnung der Sitzung

Protokoll:

Der Ortsbürgermeister begrüßt die Anwesenden und eröffnet die öffentliche Sitzung des Ortsrates.

 
TOP 2 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Protokoll:

Herr Zogbaum stellt die ordnungsgemäße Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit des Ortsrates Büddenstedt fest.

 
TOP 3 Feststellung der Tagesordnung

Protokoll:

Herr Zogbaum bittet darum, die Tagesordnung um den Punkt 8 "Digitale Infrastruktur - Breitbandinitiative des Landkreises Helmstedt" zu erweitern. Einmütig stimmt der Ortsrat Büddenstedt der Erweiterung der Tagesordnung zu. Nachdem die Verwaltung und die Ortsratsmitglieder keine weiteren Änderungswünsche zur Tagesordnung vorgetragen haben, stellt der Ortsbürgermeister den öffentlichen Teil der Tagesordnung fest.

 
TOP 4 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Nunmehr wird den anwesenden Einwohnern die Gelegenheit gegeben, sich zu den Tagesordnungspunkten und zu sonstigen Angelegenheiten des Ortes zu äußern sowie Fragen an die Ortsratsmitglieder und die Verwaltung zu stellen. Hiervon wird in den Fällen

- Legionellenproblematik/Austausch Filter Turnhalle

- Notfalltelefon Turnhalle

- Bauschuttablagerung aus AKW Stade

Gebrauch gemacht.

 
TOP 5 Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung am 07.08.2018

Protokoll:

Der Ortsrat Büddenstedt genehmigt einstimmig den öffentlichen Teil der Niederschrift über die Sitzung am 07.08.2018.

 
TOP 6 Vergabe von Ortsratsmitteln

Beschluss:

Aus den zur Verfügung stehenden Ortsratsmitteln des Ortsrates Büddenstedt werden für folgenden Zweck Ortsratsmittel vergeben:

- VfL Neu Büddenstedt, Anschaffung von Geräten für das Kinderturnen, 500,00 €.



Protokoll:

Der Ortsbürgermeister stellt den vorliegenden Antrag des VfL Neu Büddenstedt zur Anschaffung von Geräten für das Kinderturnen, in Höhe von 500,00 €, kurz vor.

Der Ortsrat Büddenstedt fasst einstimmig folgenden

 
TOP 7 Verabschiedung von Frau Paproth

Protokoll:

Der Ortsbürgermeister und Herr Schobert nehmen die Verabschiedung von Frau Paproth vor und sprechen ihr Dank und Anerkennung für die 44-jährige ehrenamtliche Tätigkeit als Büchereileiterin in Büddenstedt aus.

 
TOP 8 Digitale Infrastruktur - Breitbandinitiative des Landkreises Helmstedt

Protokoll:

Der Ortsbürgermeister erteilt Herrn Berndt als Referatsleiter "digitale Infrastruktur" des Landkreises Helmstedt das Wort.

Herr Berndt informiert darüber, dass sich das Breitbandprojekt des Landkreises derzeit in der Vermarktungsphase und Ausführungsplanungsphase befindet. Im Rahmen dieser Offensive können die unterversorgten Bereiche von Büddenstedt, St.-Barbara-Str. und Allenackerfeld, bis April 2019 einen 1Gbit-fähigen Anschluss von Kabel-Deutschland erhalten. Das Kabel wird kostenfrei bis ins Haus verlegt, sofern ein Vorvertrag unterzeichnet wird. Im 1. Schritt würden dann 200 Mbit zur Verfügung stehen und im Laufe des Jahres 2019 wird die Geschwindigkeitsrate technisch hochgefahren auf 1 GBit. Er informiert weiter, dass die betroffenen Bürger ein gesondertes Anschreiben erhalten werden, um die Möglichkeit zur technischen Beratung wahrnehmen zu können.

Auf Nachfrage erläutert Herr Berndt, dass in allen anderen Straßenzügen bereits 200 Mbit zur Verfügung stehen. Die Verlegung des Kabels auf den jeweiligen Grundstücken wird mit den Interessenten vor Ort abzustimmen sein.

 
TOP 9 Geschenkerichtlinie Ortsrat Büddenstedt

Beschluss:

Zum 80. Geburtstag ist dem Jubilar im Wert von 40,00 €, zum 90. Geburtstag im Wert von 50,00 €, zum 100. Geburtstag im Wert von 60,00 € ein Präsentkorb zu überreichen und zum 105. Geburtstag eine Flasche Champagner.

Für eine Goldene Hochzeit ist dem Ehepaar im Wert von 40,00 €, einer Diamantenen Hochzeit im Wert von 50,00 € und einer Gnadenhochzeit sowie bei weiteren Ehejubiläen ein Präsentkorb im Wert von 60,00 € zu übereichen.

Die Richtlinie gilt rückwirkend ab dem 01.09.2018.



Protokoll:

Anmerkung:

Der Haushaltsvermerk im Produkt 1162 zu den Repräsentationsmitteln ist zu berücksichtigen. Demnach sind Mehraufwendungen zu Lasten der jeweiligen Ortsratsmittel zulässig.

Herr Zogbaum verweist auf die verteilte Tischvorlage.

Der Ortrat Büddenstedt stellt im Rahmen der jährlich zur Verfügung stehenden Repräsentationsmittel des Ortsrates Büddenstedt eine Geschenkerichtlinie auf und fasst einstimmig folgenden

 
TOP 10 Artikelsatzung zur Änderung bzw. Überleitung des Satzungsrechts auf die neue Stadt Helmstedt

Beschluss:

Die nachstehend aufgeführten und in der Anlage zur Vorlage V181/2018 beigefügten Satzungen,
Gebührenordnungen, Nutzungsordnungen und Richtlinien werden in der vorgelegten Form
beschlossen. Sie treten am 01.01.2019 in Kraft:
1. Satzung der Stadt Helmstedt nach § 35 NKomVG für eine Bürgerbefragung
2. Satzung der Stadt Helmstedt über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen
Wirkungskreis (Verwaltungskostensatzung)
3. Benutzungsordnung für die Stadtbücherei Helmstedt (einschl. Artothek)
4. Richtlinie der Stadt Helmstedt für die Ehrung junger Helmstedter Künstler
5. Richtlinie für die Anlage des Vermögens der Stiftung zur Erhaltung von Kulturdenkmalen
6. Richtlinien über die Gewährung von Fördermitteln für Maßnahmen an Kulturdenkmalen in
Helmstedt
7. Satzung der Stadt Helmstedt über die Wasserversorgung des Ortsteils Barmke
8. Gebührenordnung für das Parken an Parkscheinautomaten in der Stadt Helmstedt
9. Satzung der Stadt Helmstedt über den Ausgleichsbetrag für nicht herzustellende
Kraftfahrzeugeinstellplätze (Ablösesatzung) nebst Anlage
10. Satzung der Stadt Helmstedt zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach §§ 135a –
135c BauGB
11. Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 6 des Niedersächsischen
Kommunalabgabengesetzes für straßenbauliche Maßnahmen
(Straßenausbaubeitragssatzung) -Antrag Herr Lickfett, ersatzlos streichen-
12. Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Helmstedt
(Erschließungsbeitragssatzung)
13. Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen für den 1. Bauabschnitt der
Immissionsschutzanlage im Bebauungsplangebiet Ziegelberg-Süd nebst Anlage 1
(Differenzkarte) und Anlage 2 (Lageplan)
14. Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen für den 2. Bauabschnitt der
Immissionsschutzanlage im Bebauungsplan Ziegelberg-Süd in Helmstedt nebst Anlage 1
(Differenzkarte) und Anlage 2 (Lärmschutzwall Lageplan)
15. Friedhofssatzung der Stadt Helmstedt für den Friedhof im Helmstedter Brunnental (Urnenhain)

Anmerkung:

Die im Beschluss genannte Anlage hat der Vorlage beigelegen.



Protokoll:

Der Ortsbürgermeister verweist auf die bekannte Vorlage und Herr Schobert erläutert kurz den Sachverhalt.

Herr Lickfett stellt den Antrag, die Straßenausbaubeitragssatzung aufzuheben.

Herr Schobert erläutert folgende Möglichkeiten: zum einen erfolgt die Finanzierung des Straßenausbaus über eine Satzung, die die jeweiligen Anlieger heranzieht oder die Stadt Helmstedt tätigt eine Finanzierung über die Erhöhung der Grundsteuern. Er gibt hierbei jedoch zu bedenken, dass wenn eine Einnahmesituation über Steuern erfolgt und an einer anderen Stelle Fehlbeträge vorhanden sind, die Finanzmittel anderweitig als für den Straßenausbau eingesetzt werden. Verwaltungsseitig wird die Regelung durch Satzung empfohlen, um keine Erhöhung allgemeiner Steuern vorzunehmen.

Herr Rippel erfragt, wo eingesehen werden kann, welche Straßen in welcher Priorität zur Sanierung anstehen.

Herr Schobert erläutert, dass die Straßenausbaubeitragssatzung erst dann greift, wenn eine grundhafte Sanierung notwendig ist und umgesetzt wird. Die Kosten für Reparaturarbeiten werden von der Allgemeinheit getragen. Derzeit stehen keine grundhaften Sanierungen im Ortsteil an. Er verweist darauf, dass der Ortsrat darüber entscheidet, wann eine Straße saniert wird.

Die Ortsratsmitglieder nehmen den Antrag von Herrn Lickfett einstimmig an und empfehlen dem Rat alternative Finanzierungsmodelle zu entwickeln.

Der Ortsrat Büddenstedt fasst, unter Berücksichtigung der genannten Satzungsaufhebung, einstimmig folgenden Empfehlungs-


TOP 11 Neufassung der Satzung der Stadt Helmstedt über die Zahlung von Entschädigungen an Ratsmitglieder, Mitglieder der Ortsräte, Ehrenbeamte und sonstige ehrenamtlich Tätige (Aufwandsentschädigungssatzung)

Beschluss:

Der als Anlage zu Vorlage 185/2018 beigefügte Entwurf einer Neufassung der Satzung der Stadt Helmstedt über die Zahlung von Entschädigungen an Ratsmitglieder, Mitglieder der Ortsräte, Ehrenbeamte und sonstige ehrenamtlich Tätige (Aufwandsentschädigungssatzung) wird in der vorgelegten Form beschlossen. Die Aufwandsentschädigungssatzung tritt am 01.01.2019 in Kraft.

Anmerkung:

Die im Beschluss genannte Anlage hat der Vorlage beigelegen.



Protokoll:

Auf die Vorlage wird verwiesen.

Der Ortsrat Büddenstedt fasst einstimmig folgenden Empfehlungs-


TOP 12 Neufassung der Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung der Stadt Helmstedt

Beschluss:

Der in der Anlage beigefügte Entwurf der Neufassung der Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Helmstedt wird beschlossen. Die Verordnung tritt am 01.01.2019 in Kraft.

Anmerkung:

Die im Beschluss genannte Anlage hat der Vorlage beigelegen.



Protokoll:

Der Ortsbürgermeister verweist auf die Vorlage.

Herr Rippel erfragt, ob für den Bereich Büddenstedt nicht das Polizeikommissariat Schöningen zuständig ist. Er stellt fest, dass der Verordnungsentwurf an das Kommissariat nach Helmstedt gesendet wurde.

Herr Schobert stellt dar, dass es in diesem Fall ausreichend ist, wenn das Hauptkommissariat Helmstedt informiert wird, dass letztlich auch für das Kommissariat in Schöningen zuständig ist.

Herr Esbach stellt zu § 8 Abs. 1 b) den Antrag, die Ruhezeit für die Mittagsruhe auf 13.00 bis 14.00 Uhr festzulegen.

In der weiteren Diskussion zur Abend- und Nachtruhe informiert der Bürgermeister darüber, dass den Ortsratsmitgliedern die Vorgaben des Gesetzgebers zur Verfügung gestellt werden.

Auf Nachfrage von Herrn Lickfett bezüglich der Brauchtumsfeuer, erläutert Herr Schobert, dass Genehmigungsbehörde der Landkreis Helmstedt ist. Die Stadt Helmstedt stellt für Brauchtumsfeuer (z. B. Osterfeuer) lediglch die öffentliche Fläche zur Verfügung.

Im Weiteren Verlauf informiert der Bürgermeister darüber, dass auf Vorschlag des Ortsrates Offleben der § 4  unterteilt wird in a) für öffentliche Flächen und b) für Feuerkörbe.

Nunmehr lässt der Ortsbürgermeister über den Antrag von Herrn Esbach abstimmen. Die Ortsratsmitglieder nehmen den Antrag an.

Der Ortsrat Büddenstedt fasst, unter Berücksichtigung der genannten Änderung, einstimmig bei einer Stimmenenthaltung folgenden Empfehlungs-


TOP 13 Neufassung der Sondernutzungssatzung und der Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt Helmstedt

Beschluss:

1. Der in der Anlage 1 beigefügte Entwurf der Sondernutzungssatzung der Stadt Helmstedt wird beschlossen.
2. Der in der Anlage 2 beigefügte Entwurf der Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt Helmstedt nebst Gebührentarif wird beschlossen.

Anmerkung:

Die im Beschluss genannten Anlagen haben der Vorlage beigelegen.



Protokoll:

Herr Zogbaum verweist auf die bekannte Vorlage.

Der Ortsrat Büddenstedt fasst einstimmig folgenden Empfehlungs-


TOP 14 Änderung der Satzung der Stadt Helmstedt über die Zahlung von Entschädigungen an Ehrenbeamte und ehrenamtlich Tätigen in der Freiwilligen Feuerwehr

Beschluss:

Der in der Anlage beigefügte Entwurf der 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Helmstedt über die Zahlung von Entschädigungen an Ehrenbeamte und ehrenamtlich Tätige in der Freiwilligen Feuerwehr wird beschlossen. Die Satzung tritt zum 01.01.2019 in Kraft.

Anmerkung:

Die im Beschluss genannte Anlage hat der Vorlage beigelegen.



Protokoll:

Herr Zogbaum verweist auf die bekannte Vorlage.

Der Ortsrat Büddenstedt fasst einstimmig folgenden Empfehlungs-


TOP 15 Bereitstellung von Standorten/Flächen zum Aufstellen von Altkleidercontainern

Beschluss:

Der in der Sachverhaltsdarstellung beschriebenen Vorgehensweise wird grds. und hinsichtlich der aufgeführten Standorte zugestimmt. Die Verwaltung wird ermächtigt, die erforderlichen Schritte einschl. der Entwidmung einzuleiten und die Vergabe zum frühestmöglichen Zeitpunkt vorzunehmen.



Protokoll:

Aus der Diskussion heraus stellt Herr Zogbaum fest, dass der Ortsrat Büddenstedt als zusätzlichen Standort den bereits u. a. für Altkleidungscontainer beanspruchten Platz auf der Wulfersdorfer Straße, am Feuerwehrgerätehaus, mit aufnehmen möchte.

Somit fasst der Ortsrat Büddenstedt, unter Berücksichtigung der genannten Änderung, einstimmig folgenden Empfehlungs-


TOP 16 Neufassung der Entgeltordnung über die Erhebung von Entgelten für die Benutzung der städtischen Kindertagesstätten

Beschluss:

Die Entgeltordnung über die Erhebung von Entgelten für die Benutzung der städtischen Kindertagesstätten wird in der als Anlage 2 beigefügten Fassung mit Wirkung zum 01.12.2018 beschlossen. Gleichzeitig tritt mit Wirkung vom 01.12.2018 die vom Rat der Gemeinde Büddenstedt mit Datum vom 19.07.2012 beschlossene Satzung der Gemeinde Büddenstedt über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertagesstätten (in der Fassung der 4. Änderungssatzung; Inkrafttreten der Ursprungssatzung: 01.03.2006) außer Kraft.

Anmerkung:

Die im Beschluss genannte Anlage hat der Vorlage beigelegen.



Protokoll:

Der Ortsbürgermeister verweist auf die Vorlage.

Frau Altrock erfragt, ob im Rahmen der Früh- und Spätschichtbetreuung tatsächlich von 14 € je angefangener Betreuungstunde auszugehen ist.

Herr Schobert erläutert, dass die Gebühr von 14 € pro Betreuungsstunde im Früh- oder Spätdienst die monatliche Entgelthöhe wiederspiegelt.

Der Ortsrat Büddenstedt fasst einstimmig folgenden Empfehlungs-


TOP 17 Abwasserentsorgung Helmstedt (AEH); Neufassung der Kleinkläranlagensatzung der Stadt Helmstedt

Beschluss:

Die Kleinkläranlagensatzung mit den Anlagen 1 bis 3 wird in der vorgelegten Form beschlossen. Sie tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung, spätestens jedoch am 31.12.2018 in Kraft.

Anmerkung:

Die im Beschluss genannten Anlagen haben der Vorlage beigelegen.



Protokoll:

Auf die Vorlage wird verwiesen.

Der Ortsrat Büddenstedt fasst einstimmig folgenden Empfehlungs-


TOP 18 Abwasserentsorgung Helmstedt (AEH); Neufassung der Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Helmstedt

Beschluss:

Die Abwasserbeseitigungssatzung mit der Anlage 1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Sie tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung, spätestens jedoch am 31.12.2018, in Kraft.

Anmerkung:

Die im Beschluss genannte Anlage hat der Vorlage beigelegen.



Protokoll:

Auf die Vorlage wird verwiesen.

Der Ortsrat Büddenstedt fasst einstimmig folgenden Empfehlungs-


TOP 19 Abwasserentsorgung Helmstedt (AEH); Neufassung der Abwassergebührensatzung der Stadt Helmstedt

Beschluss:

Die Abwassergebührensatzung wird in der anliegenden Fassung beschlossen und tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung spätestens zum 01.01.2019 in Kraft. Die Schmutzwassergebühren werden auf 2,42 €/m³ und die Niederschlagswassergebühren auf 5,28 €/10m² festgesetzt.

Anmerkung:

Die im Beschluss genannte Abwassergebührensatzung hat der Vorlage beigelegen.



Protokoll:

Der Ortsbürgermeister verweist auf die bekannte Vorlage und Herr Schobert erläutert kurz den Sachverhalt.

Herr Rippel zweifelt an, dass es mit der festgesetzten Abwassergebühr tatsächlich zu einer Verbesserung der Gebührensituation gegenüber der ehemaligen Büddenstedter Variante kommen wird. Er führt dies darauf zurück, dass es mit der eingeführten separaten Oberflächenwassergebühr, die es in Büddenstedt nicht gab, die wesentlich geringere Schmutzwassergebühr gegenüber der Büddenstedter "Gesamtgebühr" zu einer Gebührenerhöhung gegenüber Büddenstedt kommen wird; insbesondere für die Grundstücke, die einen großen Versiegelungsgrad aufweisen.

Seitens der Verwaltung wird dargestellt, dass auch die Gemeinde Büddenstedt nach einer gesetzlichen Neuregelung eine Splittung zwischen Schmutzwasser und Regenwasser hätte umsetzen müssen. Im Gegensatz zur früheren Verfahrensweise ist eine erhebliche Reduzierung der Schmutzwassergebühr gegeben.

In der weiteren Diskussion geht es um das für die Befestigung der Grundstücksflächen gewählte Material (Rasengittersteine, wasserdurchlässiges Verbundpflaster u. ä.).

Des Weiteren zieht Herr Lickfett die grundlegende Berechnung der Gebühr in Zweifel. Er führ dies insbesondere auf die unterschiedlichen Entwässerungsanlagen zurück, wo in Helmstedt große Bereiche der Stadt im Mischwasserkanal verlegt sind und in Büddenstedt überwiegend im Trennsystem, als separate Leitungen für Regen- und für Schmutzwasser. Im Trennsystem würde kalkulatorisch am Ende des jeweiligen Leitungsstranges lediglich ein offenes Gewässer stehen, beim Mischsystem geht das Abwasser in die Kläranlage. Kalkulatorisch ist der Regenwasserkanal wegen einer fehlenden technischen Anlage (Kläranlage) mit wesentlich geringeren Kosten versehen. Dies müsste sich für den Bereich Büddenstedt dann auch entsprechend bei der Berechnung der Gebühr auswirken.

Herr Schobert stellt fest, dass die vorgetragenen Gebühren richtig kalkuliert sind. Die Stadt Helmstedt ist angehalten die Gebühren jährlich neu zu kalkulieren was auch durch das Rechnungsprüfungsamt bestätigt wird. Zur Frage der versiegelten Flächen erhält der Ortsrat eine entsprechende Darstellung. Bei weiteren spezifischen Fragen bittet er darum, sich direkt mit dem Fachbereich in Verbindung zu setzen.

Der weiteren Diskussion ist zu entnehmen, dass eine nähere Beurteilung von versiegelten Flächen darzustellen ist. Somit wird vorgeschlagen, eine Einstufung von 100%, 70 % und 50 % versiegelter Fläche vorzunehmen, abhängig von dem verwendeten Material zur Befestigung der Grundstücke.

Der Ortsrat Büddenstedt fasst, unter Berücksichtigung der genannten Änderung, bei 6 Ja-Stimmen und 2 Gegenstimmen folgenden Empfehlungs-


TOP 20 Neufassung der Friedhofssatzung der Stadt Helmstedt für die Friedhöfe der Stadt Helmstedt und der Ortsteile Barmke, Büddenstedt, Emmerstedt, Offleben und Reinsdorf

Beschluss:

Die Neufassung der Friedhofssatzung der Stadt Helmstedt für die Friedhöfe der Stadt Helmstedt und der Orteile Barmke, Büddenstedt, Emmerstedt, Offleben und Reinsdorf wird in der als Anlage 1 beigefügten Form beschlossen und tritt mit dem Tage ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Anmerkung:

Die im Beschluss genannte Anlage hat der  Vorlage beigelegen.



Protokoll:

Herr Zogbaum erläutert kurz den Sachverhalt der Vorlage.

Der Ortsrat Büddenstedt fasst einstimmig folgenden Empfehlungs-


TOP 21 Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 (aus Gesamthaushalt)

Beschluss:

Der Ortsrat Büddenstedt stimmt dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 - soweit seine Zuständigkeit gegeben ist - in der beratenen Fassung zu.



Protokoll:

Auf die bekannte Vorlage wird verwiesen.

Sodann trägt Frau Jonas die einzelnen, den Ortsteil Büddenstedt betreffenden, Haushaltsansätze des Haushaltsplanentwurfs 2019 vor.

Anmerkung:
Die Zusammenstellung der einzelnen Haushaltsansätze für den Ortsteil Büddenstedt ist dieser
Niederschrift als Anlage beigefügt und kann auch im Ratsinformationssystem unter der Info
I009/18 eingesehen werden.

Zum Produkt "Pflege partnschaftlicher Beziehungen" erfragt Herr Zogbaum, ob eine Erhöhung des Zuschusses für das Partnerschaftskomitees möglich ist, da der Zuschuss gegenüber dem Helmstedter Partnerschaftsvereins für zu gering empfunden wird.

Herr Schobert bittet dabei die zuvor beschlossene Aufwandsentschädigung für den Geschäftsführer und den Vorsitzenden des Komitees mit zu berücksichtigen. In diesem Zuge verweist er auch darauf, dass der Vorsitzende des Helmstedter Partnerschaftsvereins keine Aufwandsentschädigung erhält. Mit der Zuschusshöhe von 1000 € wird die Verfahrensweise aus Büddenstedt fortgeführt. In Verweis auf die derzeitige defizitäre Haushaltslage hält er die Höhe des Zuschusses für auskömmlich, um die geplanten Fahrten zu unterstützen.

Zum Produkt "Verwaltungsservice" stellt Herr Klinghardt fest, dass keine Haushaltsmittel zur Beauftragung eines Architekten für die angedachten Maßnahmen im großen Saal der Rathausgaststätte eingestellt sind.

Hierzu erläutert Herr Schobert, dass die Verwaltung in 2019 personell nicht in der Lage ist, derartige Maßnahmen zu begleiten und derzeit Prioritäten festzulegen sind.

Auf Nachfrage von Herrn Rippel erläutert Herr Bode, dass die im großen Saal im Rahmen der Flüchtlingssituation aufgebauten Regale nunmehr vor der nächsten Großveranstaltung abgebaut werden.

Herr Zogbaum stellt zum Produkt "Feuerlöschwesen und Hilfeleistungen" fest, dass das in 2021 zu beschaffene neue Feuerwehrfahrzeug nicht in das vorhandene Feuerwehrgerätehaus passen wird und die Planungen für das neue Feuerwehrgerätehaus erst ab 2022 beginnen.

Seitens der Verwaltung wird sich mit der Feuerwehr ins Benehmen gesetzt, um beide Maßnahmen abzustimmen und ggf. auch eine kostengünstige Zwischenlösung zu finden, damit das Fahrzeug angemessen untergestellt werden kann.

Zum Produkt "Kindertagesstätten" erfragt Herr Esbach, ob in der Kindertagesstätte Büddenstedt bauliche Maßnahmen im Innenbereich angedacht sind.

Herr Schobert bestätigt das Vorhaben und erläutert, dass der Rat der Stadt Helmstedt im Rahmen der strategischen Ziele eine Gesamtplanung für alle Kindertagesstätten aufstellt und dazu Prioritäten bestimmt.

Zum Produkt "Sportstätten" erfragt Herr Lickfett den Grund für die hohen Personalkosten im Hallenbad Büddenstedt gegenüber dem Waldbad Birkerteich.

Anmerkung:

Die Beantwortung dieser Anfrage ist im Ratsinformationssystem unter der Stellungsnahme STN144/18 hinterlegt.

Abschließend stellt Herr Schobert fest, dass für die Liste der längerfristigen Maßnahmen die Sanierung des großes Saales sowie die Sanierung der Trinkwasseranlage in den Sportheimen aufgenommen wird.

Der Ortsrat fasst einstimmig folgenden



TOP 22 Bekanntgaben

Protokoll:

Bericht über die Sonderprüfung der Gemeinde Büddenstedt

Herr Schobert erläutert kurz den Sachverhalt zur I013/18.

Der Ortsrat nimmt diese Information zur Kenntnis.

______

Baugebiet Im Kleibergsfeld

Herr Bode informiert darüber, dass die vorhandenen Grundstücksflächen der Stadt Helmstedt zwischenzeitlich verkauft sind. Auch zu den verbleibenden Grundstücken der EEW/HSR gibt es bereits konkrete Interessenten. In diesem Zusammenhang teilt er zur Leerstandssituation mit, dass im Jahr 2018 18 Grundstücksverkäufe erfolgten und davon 7 Käufe von hinzugezogenen Einwohnern getätigt worden.

Herr Zogbaum stellt damit erfreulicherweise fest, dass sich der Ortsrat in naher Zukunft mit der Schaffung eines neuen Baugebietes befassen wird.

Herr Schobert teilt mit, dass es ein weiteres mittelfristiges Ziel der Stadt Helmstedt ist, Ausweisungen von Baugebieten zu fossieren. Damit wird das Ziel verfolgt in allen Ortsteilen aktive Baugebiete zu haben.

Im Rahmen dieser Thematik erfragt Herr Lickfett, ob innerorts ggf. über den Rückbau vorhandener leerstehender Wohnblöcke nachgedacht wird, um auch dort Bauplätze zur Verfügung zu stellen.

Herr Schobert teilt mit, dass in dieser Angelegenheit bereits Gespräche u. a. mit der Kreis-Wohnungsbaugesellschaft mbH begonnen wurden und diese Möglichkeiten in Betracht gezogen werden.

Der Ortsrat Büddenstedt nimmt auch diese Bekanntgabe zur Kenntnis.


TOP 23 Mitteilungen des Ortsbürgermeisters

Protokoll:

Der Ortsbürgermeister berichtet von besuchten Altersjubiläen.

______

Weiter informiert Herr Zogbaum über die in 2019 geplanten Ortsratssitzungen, die für den 19.02., 21.05., 20.08. und 22.10.2019 vorgesehen sind.

 
TOP 24 Beantwortung von Anfragen aus vorigen Sitzungen

Protokoll:

Die Beantwortungen sind im Ratsinformationssystem eingestellt worden.

 
TOP 25 Anträge und Anfragen

Protokoll:

Herr Lickfett bringt zum Thema der Abholzung des Wulferdorfer Tagebaus sein Erstaunen zum Ausdruck, dass weder der Ortsrat noch die Bevölkerung umfassend informiert wird. Laut einer Stellungnahme der Feldmarkinteressentschaft wird dieses Gebiet als nicht schutzwürdig und ohne Naherholungsfaktor dargestellt. Er erfragt, ob die Verwaltung dazu nähere Erkenntnisse hat und stellt zugleich den Antrag, dass die zuständige LMBV vor Ort zu diesem Thema Stellung beziehen sollte.

Herr Bode informiert darüber, dass eine Befassung seitens der Ortsräte Büddenstedt und Offleben noch erfolgen wird. Seitens der Verwaltung prüfen die zuständigen Fachbereiche für Umweltschutz und Planung derzeit das vorliegende Gutachten und bereiten die fachliche Vorgehensweise auf. Eine gesonderte Veranstaltung dazu wird erfolgen und die Bitte zu einem öffentlichen Gespräch wird an die LMBV herangetragen.

______

Weiter appelliert Herr Lickfett an die Politik, den entstehenden Mülltourismus hier in das hiesige Gebiet zu verhindern. Er hält die Einlagerung des Bauschuttes des AKW Stade bei Norgam nicht für nachhaltig, da es im Umkreis von Stade andere Deponien gibt, die dafür ebenfalls geeignet sind.

Seitens der Verwaltung wird deutlich gemacht, dass kein rechtlicher Einfluss auf die Standortwahl zur Müllablagerung genommen werden kann.

______

Abschließend bittet Herr Zogbaum die Verwaltung um Stellungnahme zur Handhabe der Laubabfuhr.

Herr Schobert erläutert kurz, dass die Verwaltung das weitere Vorgehen derzeit abstimmt und die weitere Verfahrensweise kommuniziert wird.

In diesem Zusammenhang verweist Herr Zogbaum auf den Redaktionsschluss des Informationsblattes zum 01.11.2018.

 
TOP 26 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Dem anwesenden Einwohnern wird erneut die Gelegenheit gegeben, sich zu den Tagesordnungspunkten und zu sonstigen Angelegenheiten des Ortes zu äußern sowie Fragen an die Ortsratsmitglieder und die Verwaltung zu stellen. Hiervon wird in einigen Fällen zu den Themen:

- Supermarkt

- Abwassergebühren

- Zuschuss aus Ortsratsmitteln

- Sanierung der Hochkippe Wulfersdorf

Gebrauch gemacht.

 

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