Sachstandsbericht Dorfbreite
Beschluss:
Für den Straßenausbau der Dorfbreite sollen die Planungskosten in den Haushalt 2018 mit aufgenommen werden.
Anschließend sagt Herr Schobert eine Prüfung zu, ob für den Haushalt 2019 eine Verpflichtungsermächtigung aufgenommen werden müsse, denn es müsse sichergestellt werden, dass nach der Planung auch die Ausschreibung vorgenommen werden könne. Die Haushaltsverabschiedung des Haushalts 2019 sei bereits im November 2018 geplant. Wenn als planmäßig verlaufe, liege bereits im Februar 2019 ein vollziehungsfähiger Haushalt vor. Mit diesen vorgetragenen Argumenten könnten auch die Fraktionen des Stadtrates mit Hilfe der 3 Ortsratsvertreter aus den verschiedenen Ortsratsfraktionen überzeugt werden. Der Ortsbürgermeister ergänzt, dass deswegen auch die Gesamtherstellungskosten in den Haushalt 2018 mit aufgenommen werden sollten und lässt darüber ebenfalls abstimmen. Der Ortsrat Barmke lehnt mit 2 Ja-Stimmen und 4 Nein-Stimmen den Vorschlag ab, die Gesamtherstellungskosten für die Straße Dorfbreite in den Haushalt 2018 mit aufzunehmen. Frau Klimaschewski-Losch merkt an, dass der Ortsrat schon jetzt einen Beschluss fassen sollte, die Gesamtherstellungskosten in den Haushalt 2019 mit aufzunehmen, worauf Herr Schobert antwortet, dass dies verwaltungsseitig vorgenommen werde. Der Ortsbürgermeister ergänzt, dass der Ortsrat dann aber einen Beschluss fassen sollte, eine Verpflichtungsermächtigung in den Haushalt 2018 mit aufzunehmen, um anschließend auch Aufträge erteilen zu können. Herr Schobert antwortet, dass die Verwaltung die Thematik so vorbereite, dass das Ziel der Maßnahme auch erfüllt werden könne.
Protokoll:
Herr Bode gibt einen Sachstandsbericht zur Dorfbreite ab, welcher der Niederschrift als Anlage beigefügt ist. Der Ortsbürgermeister merkt zu der von Herrn Bode angesprochenen zeitnahen Umsetzung an, dass dafür aber keine Mittel im Haushalt 2018 enthalten seien. Weiter möchte er wissen, ob sich die Anlieger auch schon an dem Bau einer Baustraße mit 90 % an den Baukosten beteiligen müssen, worauf Herr Bode antwortet, dass die Anlieger bei der erstmaligen Herstellung der Straße zu 90 % beteiligt werden. In diesem Zusammenhang verweist der Ortsbürgermeister auf eine geplante Anwohnerbeteiligung, wo alle Details nochmals erläutert werden sollen. Bei der von Herrn Bode allerdings angesprochenen zeitnahen Umsetzung müsste schon jetzt eine Summe in den Haushalt 2018 aufgenommen werden. Im Ortsrat hatte man sich aber schon immer darauf verständigt, den Anliegern einen gewissen zeitlichen Vorlauf geben zu wollen, um finanziell planen zu können. Das sei nun die Krux an der Sache. Er möchte daraufhin wissen, ob die Stadt Helmstedt eine Erhebung der Straßenausbaubeiträge auch zeitlich, z.B. für 2 Jahre, verschieben könne. Herr Schobert antwortet, wenn die Maßnahme abgeschlossen sei, müsse auch abgerechnet werden. Er könne sich aber bei einer Mitteleinstellung in den Haushalt 2018 nicht vorstellen, dass die Maßnahme im Jahr 2018 auch abgeschlossen und abgerechnet sein werde. Der Ortsbürgermeister fragt bei einer Umsetzung in 2 Schritten an, ob dann auch in 2 Schritten abgerechnet werden könne. Herr Schobert verweist auf eine realistische Betrachtungsweise. Wenn eine Baustraße für 280.000 Euro mit dem Versuch hergestellt werden solle, die Kostenumlegung auf die Anwohner zeitlich zu strecken, könne er sich nicht vorstellen, dass der Rat für eine derartige Maßnahme zusätzlich 280.000 Euro in den Haushalt aufnehme. Einer erstmaligen Herstellung einer Erschließungsstraße stehen aber bei einer Gesamtausgabe von 500.000 Euro Einnahmen durch Straßenausbaubeiträge von 450.000 Euro gegenüber. Dies sei für den Gesamthaushalt der Stadt Helmstedt eine ganz andere Belastung als bei der Herstellung der Baustraße mit verzögerter Kostenumlegung. Er habe bereits auf die schlechte Gesamtfinanzsituation, auch in diesem Haushalt, hingewiesen und im nächsten Jahr werde eine Vorausplanung noch schwieriger als in diesem Jahr werden. Eine anliegerfreundliche Maßnahme, in der der Geldrückfluss an die Stadt Helmstedt zeitlich verzögert werde, sei bei der derzeitigen Finanzlage der Stadt Helmstedt daher haushaltspolitisch kaum durchsetzbar. Der Ortsbürgermeister äußert, dass die Grundintention seiner Frage die fehlende Einigkeit über die Lage des neuen Baugebietes gewesen sei. Es sei allen Anwesenden bekannt, wie die Dorfbreite und die anliegenden Straßen unter den bisherigen Baumaßnahmen der Dorfbreite Süd gelitten haben. Hier bestehe nun noch die Möglichkeit, in der 2. und 3. Reihe der Dorfbreite Süd bauen zu können und wenn dort auch schon ein Endausbau der Straße vorgenommen werde, würde das wieder eine Doppelbelastung bedeuten. Daher habe er die Frage gestellt, ob bei einem 2-Stufen-Ausbau auch eine 2-Stufen-Erhebung der Kosten für die Anlieger erfolgen könne. Herr Schobert antwortet, dass eine Entscheidung getroffen werden müsse. Die Kosten und die Situation seien bekannt. Der Ortsrat und auch die Altanlieger wissen, dass die erstmalige Herstellung der Dorfbreite schon seit ca. 20 Jahren ein Thema sei und daher nicht unvorbereitet komme. Wenn die Maßnahme haushaltrelevant werden solle, müsste der Ortsrat relativ kurzfristig, also in den nächsten 3 Wochen, eine Entscheidung treffen, ob er die Baumaßnahme im Jahr 2018 einleiten wollen oder nicht. Wie schon erwähnt könne er sich nicht vorstellen, dass es dann auch zu einer Abrechnung der Kosten in diesem Jahr kommen werde. Mit einem Abrechnungszeitraum könnte dann Ende 2019 bis Anfang 2020 gerechnet werden. Somit sei der sofortige Entscheidungsdruck genommen. Er hält fest, nur wenn man eine Baumaßnahme beginne, sollte sie auch richtig umgesetzt werden. Herr Kramer merkt an, wenn man mit dem Baugebiet auf dem Höltgeberg beginne und evtl. eine 2. und 3. Baureihe an die Dorfbreite Süd anschließen lasse, könnte man die dafür benötigte Baustraße evtl. über den Höltgeberg verlaufen lassen. Eine kurze Diskussion schließt sich an. Herr Schobert regt anschließend an, in den nächsten 14 Tagen einen Termin zur Entscheidung über die Lage des neuen Baugebietes festzulegen, wozu auch die Anwohner der Dorfbreite mit eingeladen werden. Die Entscheidung könnte dann noch in die Haushaltsberatungen für 2018 mit einfließen. Herr Stein weist darauf hin, auch wenn man sich für die Erschließung des Baugebietes Dorfbreite Süd entscheide, sei den Anwohnern der Dorfbreite jetzt und auch in den nächsten 2 bis 3 Jahren nicht geholfen. Frau Klimaschewski-Losch fragt an, wie realistisch es sei, dass die Maßnahme überhaupt in diesem Jahr umgesetzt werden könne. Sie sei der Meinung, dass man die Umsetzung der Baumaßnahme vom zeitlichen und baulichen Ablauf her in diesem Jahr nicht schaffen werde. Es müssten in diesem Jahr die Planungskosten und im nächsten Jahr die Straßenausbaukosten in den Haushalt aufgenommen werden. Dem stimmt Herr Schobert zu und ergänzt, dass auch schon bei den Planungskosten der Punkt relevant sei, ob man von einem erstmaligen Ausbau der Straße mit einer 90%igen Erhebung von Straßenausbaubeiträgen oder von einer Herstellung als Baustraße spreche. Bei einem Endausbau können auch bei den Planungskosten die 90%ige Anliegerbeteiligung mit im Haushalt veranschlagt werden. Wenn die Haushaltsmittel erst einmal im Haushalt veranschlagt worden seien, könne man immer noch zu anderen Erkenntnissen gelangen. Die Verwaltung würde die Planungskosten überschlagen und auch die Straßenausbaubeiträge mit einrechnen. Eine erneute Diskussion schließt sich an, in der von Herrn Schobert auch auf die Genehmigung des Haushalts 2018 nicht vor Mai dieses Jahres und die anschließende Beauftragung eines Planungsbüros sowie die sich anschließende Planungsphase mit den Beteiligungen von Ortsrat und Bürgern hingewiesen werde. Abschließend spricht sich der Ortsrat Barmke dafür aus, vorerst über die Aufnahme der Planungskosten in den Haushalt 2018 abstimmen zu wollen. Sodann lässt der Ortsbürgermeister über diesen Vorschlag abstimmen. Der Ortsrat Barmke fasst mit 6 Ja-Stimmen und einer Stimmenthaltung folgenden
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