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Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 17.02.2014; Umstellung auf Ökostrom
Protokoll:
Der Vorsitzende verweist auf den vorliegenden Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 17.02.2014 zur Umstellung auf Ökostrom, der von Herrn Winkelmann näher erläutert wird.
In der sich anschließenden Diskussion werden u.a. die derzeit noch bestehenden Vertragsbindungen an bestehende Stromabnahmeverträge, die Unterschiede Öko-/Naturstrom und auch die Ausschreibungsmöglichkeiten samt Verfahren unter Berücksichtigung des Kommunalverbundes angesprochen.
Herr Schobert erklärt, dass eine Ausschreibung, ob allein oder im Verbund, die Anzahl der Kommunen, die Abnahmehöhe pro Jahr und die Art des Stroms, ob Normal- oder Ökostrom, beinhalten müsse. Diese Kriterien werden vor einer Ausschreibung festgelegt, die dann zukünftig auch Bestand haben. Das bedeute, dass der Rat vor der Ausschreibung eine Grundaussage treffe, ob Normal- oder Ökostrom ausgeschrieben werden solle. Beim Ökostrom könne man festlegen, ob er aus der Region kommen solle oder man schaue allgemein, wo Ökostrom ins Netz eingespeist werde. Weiter merkt er an, dass in Deutschland die Aktivitäten zur Förderung und Erzeugung von erneuerbarer Energie durch die Kommunen und durch die Steuerzahler finanziert werden, was bedeute, dass bereits durch die Steuergelder der Stadt Helmstedt ein Kostenbeitrag zum Ökostrom geleistet werde. Bei der angesprochenen Ausschreibung dürfe nur Ökostrom bezogen werden, der noch nicht gefördert wurde. Daher sei er persönlich der Auffassung, dass diese vielfache Förderung nebenher nicht klug sei. Allerdings sei die Entscheidung hierrüber eine politische Entscheidung. Verwaltungsseitig sei er der Auffassung, dass durch den umgesetzten Konsolidierungskurs in der Verwaltung Kleinstbeträge wie 50,00 € eingespart werden, von dem auch Vereine und Verbände betroffen seien. Daher sei es nicht vertretbar, nun zusätzliche Gelder für Energie ausgeben und somit weitere Förderquellen zu eröffnen. Außerdem sei in dem zurzeit bezogenen Strom bereits ein hoher Ökostromanteil enthalten, der vom Bund gefördert wurde, da alles, was an Ökostrom erzeugt und nicht abgesetzt werden könne, in das normale Stromnetz fließe. Gerade im hiesigen ländlichen Raum sei dieser Anteil sehr hoch. Dass die Stadt Helmstedt nun teureren Strom einkaufen solle stehe im Widerspruch zur derzeitigen Haushaltskonsolidierung.
Herr Rohm bittet aufgrund der Ausführungen des Bürgermeisters zu prüfen, ob das, was in der Diskussion des Rates für möglich gehalten wurde, aufgrund des Vergaberechtes auch umsetzbar sei. Wenn aufgrund einer Ausschreibung von der Stadt Helmstedt ausschließlich Ökostrom eingekauft werden solle, würde ihn die Preisspanne zwischen den beiden Stromarten interessieren. Anschließend sollten die Fraktionen aufgrund der vorgetragenen Argumente nochmals intensiv beraten. Weiter stelle sich ihm die Frage, ob der Stromeinkauf auch genehmigt werde, wenn man wissentlich teureren Strom eingekauft habe, als auf dem Markt zu erhalten sei. Er hoffe auf Antworten der Verwaltung, um diese in die Fraktionsberatungen mit einfließen zu lassen.
Herr Schobert hält fest, dass der Kernpunkt der Thematik der Rechtfertigungsgrund für das Umweltkriterium Ökostrom sei. Für die Festschreibung der Umweltvorgabe "Ökostrom" als an sich vergabefremdes Kriterium benötige man einen rechtfertigenden Grund. Dieser sei in einem zusätzlichen Nutzen für die Umwelt zu sehen. Das Bundesministerium für Umwelt (BMU) habe dieses Kriterium so definiert, dass der in der Ausschreibung geforderte Strom nicht bereits nach den Regeln des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) oder Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) gefördert bzw. vergütet werden dürfe. Nur dann sei ein zusätzlicher Nutzen für die Umwelt und damit ein rechtfertigender Grund für ein an sich vergabefremdes Kriterium gegeben. Rechtlich sei es somit zulässig. Das Doppelvermarktungsverbot sei im § 56 EEG geregelt. Dort heiße es nach § 56 Abs. 1 EEG, dass der mehrfache Verkauf von Strom aus erneuerbaren Energien unzulässig sei. Die Regelung beziehe sich nicht allein auf den nach EEG vergütungsfähigen Strom nach den §§ 16 bis 33 EEG, sondern auch auf den gesamten Strom aus Erneuerbaren Energien, der nicht die Vergütungsvoraussetzungen des EEG erfülle. Daher sei es für die Stadt Helmstedt rechtlich möglich, Ökostrom zu beziehen, auch wenn dadurch höhere Kosten anfallen werden. Es sei aber die Frage, ob man diesen Einkauf als freiwillige Leistung ansehe, wobei es auch hierbei Abstufungskriterien gäbe. Vor allen Dingen gehe es um die Frage der rechtlichen Möglichkeiten bei der Vergabe und der Ausschreibung. Auch könne er sich nicht vorstellen, dass der Haushalt nicht genehmigt werden würde, selbst wenn die Stadt Helmstedt diese höhere Ausgabe durch den Einkauf von Ökostrom tätige.
Herr Rohm fragt daraufhin an, um welchen Betrag es sich bei einer evtl. Verteuerung gegenüber dem Normalstrom von 3 % handele.
Herr Schobert antwortet, dass es sich nach der alten Ausschreibung um ca. 3.000 € handele.
Herr Preuß äußert, dass er aufgrund dieser erhaltenen Informationen eine andere Sichtweise habe gewinnen können und bittet daher um Erstellung einer umfassenden Vorlage samt jeglicher Erläuterungen, aufgrund dessen eine umfassende Diskussion auch möglich sei.
Der Vorsitzende hält fest, dass Herr Schobert eine Abhandlung seiner vorgetragenen Ausführungen als Protokollanlage zugesagt habe (siehe Anlage zur Niederschrift im RIS).
Frau Weihmann verweist auf die wesentlichen Ausführungen der bis vor kurzem noch bei der Stadt Helmstedt tätig gewesenen Klimaschutzbeauftragten, die auf die Verwendung von Ökostrom hingewiesen habe. Da die Stadt Helmstedt die Klimaschutzmanagerin mit der Prüfung beauftragte, sollte der Rat nun auch die Konsequenz daraus ziehen und ihre Empfehlungen berücksichtigen.
Herr Schobert bittet in diesem Zusammenhang um Überlegungen, ob man beim Einsetzen eines bestimmten Betrages für den Klimaschutz die Gelder für Maßnahmen einsetzen möchte, die für die Stadt Helmstedt keine unmittelbaren Wirkungen erzielen, wie der Einkauf von Ökostrom, oder ob man den Betrag für bauliche Maßnahmen, die im Klimaschutzprogramm bereits enthalten seien, verwende. Dazu gibt er weiter zu bedenken, dass diese Gelder nicht vorhanden seien und sie in Form eines Kredites von der Bank aufgenommen werden müssen, der wiederum jährliche Zinszahlungen zur Folge habe. Daher müsse man abwägen, ob man eine Einmal-Maßnahme wie z.B. eine Gebäudedämmung oder aber eine jährlich wiederkehrende Verpflichtung, wie der Einkauf von Ökostrom, finanzieren möchte. Weiter seien baulichen Klimaschutzmaßnahmen auch besser und anschaulicher als Vorbildfunktion für die Bürger darstellbar, als der Einkauf und die Nutzung von Ökostrom. Abschließend merkt er noch an, dass er auch bei einer anderen Sichtweise und einer anderen Prioritätenfestsetzung nicht grundsätzlich gegen den Einkauf und die Verwendung von Ökostrom sei.
Herr Romba merkt an, dass der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aufgrund der vorliegenden vertraglichen Bindung an den bisherigen Stromanbieter nun umformuliert werden müsste und er dem Antrag in der vorliegenden Form und vom Wortlaut her so nicht zustimmen könne. Weiter fragt er im Rahmen der Zahlenermittlung an, ob es bei den 3.000 € Mehrkosten bleibe, wenn keine weiteren Kommunen dem Wechsel beitreten werden.
Herr Schobert antwortet, da bereits ein Ausschreibungsergebnis für Ökostrom vorliege, sehe er keine Anzeichen, dass die bisher beteiligten Kommunen sich nun nicht mehr beteiligen werden.
Nachdem noch einmal auf die Haushaltskonsolidierung und die Stromreduzierung im Rahmen des Klimaschutzprogramms eingegangen wurde, hält der Vorsitzende abschließend fest, die Thematik anhand der von Herrn Schobert zugesagten Unterlagen und der vorgetragenen Argumente nochmals in den Fraktionen diskutieren und in einer der kommenden Bauausschusssitzungen erneut beraten zu lassen.
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