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Sitzungstermine, Tagesordnungen und Vorlagen

Hier finden Sie nicht nur die aktuellen Sitzungstermine, sondern können sich auch Tagesordnungen und Vorlagen aus vergangenen Sitzungen anzeigen lassen.
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Besonderheit: Die Sitzungen der Ortsräte Emmerstedt, Büddenstedt und Offleben beginnen zur u. a. Uhrzeit mit einem nichtöffentlichen Teil. Der öffentliche Teil folgt dann ca. 30 Minuten später.

Bau- und Umweltausschuss (BUA)

Dienstag, 29. April 2014 , 17:00 Uhr
Ratssaal des Rathauses Helmstedt, Markt 1, 38350 Helmstedt



TOP 1 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Eine Einwohnerfragestunde findet statt.

 
TOP 2 Bauleitplanung Helmstedt; 59. Änderung des Flächennutzungsplanes "Wiesenstraße Ost" - Auslegungsbeschluss -

Beschluss:

1. Dem Entwurf der 59. Änderung des Flächennutzungsplanes "Wiesenstraße Ost" und der Begründung wird zugestimmt.

2. Die öffentliche Auslegung der 59. Änderung des Flächennutzungsplanes "Wiesenstraße Ost" soll mit Begründung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch durchgeführt werden.



Protokoll:

Der Vorsitzende verweist auf die Vorlage, die Herr Brumund näher erläutert.

Sodann fasst der Bau- und Umweltausschuss einstimmig folgenden Empfehlungs-


TOP 3 Bauleitplanung Helmstedt; Bebauungsplan Nr. OTE 345 "Wiesenstraße Ost" - Auslegungsbeschluss -

Beschluss:

1. Dem Bebauungsplanentwurf sowie dem Entwurf der Begründung (Anlage) wird zugestimmt.

2. Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes und des Entwurfes der Begründung soll gem. § 3 (2) BauGB durchgeführt werden.

Anmerkung:
Die im Beschluss genannte Anlage hat der Vorlage beigelegen.



Protokoll:

Der Vorsitzende verweist auf die Vorlage, die Herr Brumund näher erläutert.

Sodann fasst der Bau- und Umweltausschuss einstimmig folgenden Empfehlungs-


TOP 4 Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung am 05.03.2014

Protokoll:

Der Bau- und Umweltausschuss genehmigt die Niederschrift über die Sitzung am 05.03.2014.

 
TOP 5 Bauleitplanung Helmstedt; Bebauungsplan Nr. M 344 "Bereich Jahnstraße" - Satzungsbeschluss -

Beschluss:

1. Der Abwägung der in der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Anregungen wird beigetreten (ab Seite 18 in der Begründung zum Bebauungsplan).

2 Der Bebauungsplan Nr. M 344 "Bereich Jahnstraße" wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen. Der Begründung zum Bebauungsplan wird zugestimmt.



Protokoll:

Der Vorsitzende verweist auf die Vorlage.

Sodann fasst der Bau- und Umweltausschuss einstimmig folgenden Empfehlungs-


TOP 6 Bauleitplanung Helmstedt; Bebauungsplan Nr. O 314 "Galgenbreite - 2. Änderung" - Auslegungsbeschluss -

Beschluss:

1. Dem Bebauungsplanentwurf sowie dem Entwurf der Begründung (Anlage) wird zugestimmt.

2. Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes und des Entwurfes der Begründung soll gem. § 3 (2) BauGB durchgeführt werden.

Anmerkung:
Die im Beschluss genannte Anlage hat der Vorlage beigelegen.



Protokoll:

Der Vorsitzende verweist auf die Vorlage.

Sodann fasst der Bau- und Umweltausschuss einstimmig folgenden Empfehlungs-


TOP 7 Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 17.02.2014; Umstellung auf Ökostrom

Protokoll:

Der Vorsitzende verweist auf den vorliegenden Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 17.02.2014 zur Umstellung auf Ökostrom, der von Herrn Winkelmann näher erläutert wird.

In der sich anschließenden Diskussion werden u.a. die derzeit noch bestehenden Vertragsbindungen an bestehende Stromabnahmeverträge, die Unterschiede Öko-/Naturstrom und auch die Ausschreibungsmöglichkeiten samt Verfahren unter Berücksichtigung des Kommunalverbundes angesprochen.

Herr Schobert erklärt, dass eine Ausschreibung, ob allein oder im Verbund, die Anzahl der Kommunen, die Abnahmehöhe pro Jahr und die Art des Stroms, ob Normal- oder Ökostrom, beinhalten müsse. Diese Kriterien werden vor einer Ausschreibung festgelegt, die dann zukünftig auch Bestand haben. Das bedeute, dass der Rat vor der Ausschreibung eine Grundaussage treffe, ob Normal- oder Ökostrom ausgeschrieben werden solle. Beim Ökostrom könne man festlegen, ob er aus der Region kommen solle oder man schaue allgemein, wo Ökostrom ins Netz eingespeist werde. Weiter merkt er an, dass in Deutschland die Aktivitäten zur Förderung und Erzeugung von erneuerbarer Energie durch die Kommunen und durch die Steuerzahler finanziert werden, was bedeute, dass bereits durch die Steuergelder der Stadt Helmstedt ein Kostenbeitrag zum Ökostrom geleistet werde. Bei der angesprochenen Ausschreibung dürfe nur Ökostrom bezogen werden, der noch nicht gefördert wurde. Daher sei er persönlich der Auffassung, dass diese vielfache Förderung nebenher nicht klug sei. Allerdings sei die Entscheidung hierrüber eine politische Entscheidung. Verwaltungsseitig sei er der Auffassung, dass durch den umgesetzten Konsolidierungskurs in der Verwaltung Kleinstbeträge wie 50,00 € eingespart werden, von dem auch Vereine und Verbände betroffen seien. Daher sei es nicht vertretbar, nun zusätzliche Gelder für Energie ausgeben und somit weitere Förderquellen zu eröffnen. Außerdem sei in dem zurzeit bezogenen Strom bereits ein hoher Ökostromanteil enthalten, der vom Bund gefördert wurde, da alles, was an Ökostrom erzeugt und nicht abgesetzt werden könne, in das normale Stromnetz fließe. Gerade im hiesigen ländlichen Raum sei dieser Anteil sehr hoch. Dass die Stadt Helmstedt nun teureren Strom einkaufen solle stehe im Widerspruch zur derzeitigen Haushaltskonsolidierung.

Herr Rohm bittet aufgrund der Ausführungen des Bürgermeisters zu prüfen, ob das, was in der Diskussion des Rates für möglich gehalten wurde, aufgrund des Vergaberechtes auch umsetzbar sei. Wenn aufgrund einer Ausschreibung von der Stadt Helmstedt ausschließlich Ökostrom eingekauft werden solle, würde ihn die Preisspanne zwischen den beiden Stromarten interessieren. Anschließend sollten die Fraktionen aufgrund der vorgetragenen Argumente nochmals intensiv beraten. Weiter stelle sich ihm die Frage, ob der Stromeinkauf auch genehmigt werde, wenn man wissentlich teureren Strom eingekauft habe, als auf dem Markt zu erhalten sei. Er hoffe auf Antworten der Verwaltung, um diese in die Fraktionsberatungen mit einfließen zu lassen.

Herr Schobert hält fest, dass der Kernpunkt der Thematik der Rechtfertigungsgrund für das Umweltkriterium Ökostrom sei. Für die Festschreibung der Umweltvorgabe "Ökostrom" als an sich vergabefremdes Kriterium benötige man einen rechtfertigenden Grund. Dieser sei in einem zusätzlichen Nutzen für die Umwelt zu sehen. Das Bundesministerium für Umwelt (BMU) habe dieses Kriterium so definiert, dass der in der Ausschreibung geforderte Strom nicht bereits nach den Regeln des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) oder Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) gefördert bzw. vergütet werden dürfe. Nur dann sei ein zusätzlicher Nutzen für die Umwelt und damit ein rechtfertigender Grund für ein an sich vergabefremdes Kriterium gegeben. Rechtlich sei es somit zulässig. Das Doppelvermarktungsverbot sei im § 56 EEG geregelt. Dort heiße es nach § 56 Abs. 1 EEG, dass der mehrfache Verkauf von Strom aus erneuerbaren Energien unzulässig sei. Die Regelung beziehe sich nicht allein auf den nach EEG vergütungsfähigen Strom nach den §§ 16 bis 33 EEG, sondern auch auf den gesamten Strom aus Erneuerbaren Energien, der nicht die Vergütungsvoraussetzungen des EEG erfülle. Daher sei es für die Stadt Helmstedt rechtlich möglich, Ökostrom zu beziehen, auch wenn dadurch höhere Kosten anfallen werden. Es sei aber die Frage, ob man diesen Einkauf als freiwillige Leistung ansehe, wobei es auch hierbei Abstufungskriterien gäbe. Vor allen Dingen gehe es um die Frage der rechtlichen Möglichkeiten bei der Vergabe und der Ausschreibung. Auch könne er sich nicht vorstellen, dass der Haushalt nicht genehmigt werden würde, selbst wenn die Stadt Helmstedt diese höhere Ausgabe durch den Einkauf von Ökostrom tätige.

Herr Rohm fragt daraufhin an, um welchen Betrag es sich bei einer evtl. Verteuerung gegenüber dem Normalstrom von 3 % handele.

Herr Schobert antwortet, dass es sich nach der alten Ausschreibung um ca. 3.000 € handele.

Herr Preuß äußert, dass er aufgrund dieser erhaltenen Informationen eine andere Sichtweise habe gewinnen können und bittet daher um Erstellung einer umfassenden Vorlage samt jeglicher Erläuterungen, aufgrund dessen eine umfassende Diskussion auch möglich sei.

Der Vorsitzende hält fest, dass Herr Schobert eine Abhandlung seiner vorgetragenen Ausführungen als Protokollanlage zugesagt habe (siehe Anlage zur Niederschrift im RIS).

Frau Weihmann verweist auf die wesentlichen Ausführungen der bis vor kurzem noch bei der Stadt Helmstedt tätig gewesenen Klimaschutzbeauftragten, die auf die Verwendung von Ökostrom hingewiesen habe. Da die Stadt Helmstedt die Klimaschutzmanagerin mit der Prüfung beauftragte, sollte der Rat nun auch die Konsequenz daraus ziehen und ihre Empfehlungen berücksichtigen.

Herr Schobert bittet in diesem Zusammenhang um Überlegungen, ob man beim Einsetzen eines bestimmten Betrages für den Klimaschutz die Gelder für Maßnahmen einsetzen möchte, die für die Stadt Helmstedt keine unmittelbaren Wirkungen erzielen, wie der Einkauf von Ökostrom, oder ob man den Betrag für bauliche Maßnahmen, die im Klimaschutzprogramm bereits enthalten seien, verwende. Dazu gibt er weiter zu bedenken, dass diese Gelder nicht vorhanden seien und sie in Form eines Kredites von der Bank aufgenommen werden müssen, der wiederum jährliche Zinszahlungen zur Folge habe. Daher müsse man abwägen, ob man eine Einmal-Maßnahme wie z.B. eine Gebäudedämmung oder aber eine jährlich wiederkehrende Verpflichtung, wie der Einkauf von Ökostrom, finanzieren möchte. Weiter seien baulichen Klimaschutzmaßnahmen auch besser und anschaulicher als Vorbildfunktion für die Bürger darstellbar, als der Einkauf und die Nutzung von Ökostrom. Abschließend merkt er noch an, dass er auch bei einer anderen Sichtweise und einer anderen Prioritätenfestsetzung nicht grundsätzlich gegen den Einkauf und die Verwendung von Ökostrom sei.

Herr Romba merkt an, dass der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aufgrund der vorliegenden vertraglichen Bindung an den bisherigen Stromanbieter nun umformuliert werden müsste und er dem Antrag in der vorliegenden Form und vom Wortlaut her so nicht zustimmen könne.

Weiter fragt er im Rahmen der Zahlenermittlung an, ob es bei den 3.000 € Mehrkosten bleibe, wenn keine weiteren Kommunen dem Wechsel beitreten werden.

Herr Schobert antwortet, da bereits ein Ausschreibungsergebnis für Ökostrom vorliege, sehe er keine Anzeichen, dass die bisher beteiligten Kommunen sich nun nicht mehr beteiligen werden.

Nachdem noch einmal auf die Haushaltskonsolidierung und die Stromreduzierung im Rahmen des Klimaschutzprogramms eingegangen wurde, hält der Vorsitzende abschließend fest, die Thematik anhand der von Herrn Schobert zugesagten Unterlagen und der vorgetragenen Argumente nochmals in den Fraktionen diskutieren und in einer der kommenden Bauausschusssitzungen erneut beraten zu lassen.



TOP 8 Bekanntgaben  
TOP 8.1 Edeka-Markt an der Braunschweiger Straße

Protokoll:

Herr Schobert gibt bekannt, dass in der kommenden Woche eine Eigentümerversammlung der Grundstückseigentümer der Braunschweiger Straße stattfinden werde, um die letzten notwendigen klärenden Gespräche anzustoßen, damit mit der Umsetzung des Projektes "Edeka-Markt" begonnen werden könne.

 
TOP 9 Beantwortung von Anfragen aus vorigen Sitzungen  
TOP 9.1 Verkehrs- und Toilettensituation am real-Markt

Protokoll:

In der letzten Ausschusssitzung macht Herr Romba auf die Zu- und Abfahrtsproblematik zum real-Parkplatz aufmerksam. Die entsprechenden Fahrbahnmarkierungen seien nicht mehr vorhanden, sodass die Kunden des Marktes mit ihren Pkw mitten auf der Fahrbahn stehen und diese blockieren würden.

Ebenso merkt er an, dass die Damentoiletten im Gastronomiebereich des real-Marktes kaum zugänglich seien.

Beantwortung:

Die Verwaltung habe die Helmstedter Firma angeschrieben und um Umsetzung bzw. Beseitigung dieser Missstände gebeten. Die Firma wurde auch noch einmal an die Umsetzung erinnert, worauf die Verwaltung zur Antwort bekommen habe, dass der örtliche Marktleiter eine positive Nachricht im Mai erwarte. Die Verwaltung werde zu gegebener Zeit überprüfen, ob die Umsetzung erfolgte. Ansonsten werde die Verwaltung behördlich einschreiten.

 
TOP 9.2 Bewirtschaftung der Parkplätze am Südertor und am Wallplatz

Protokoll:

In der letzten Ausschusssitzung fragt Herr Romba an, was aus dem Vorhaben geworden sei, die Parkplätze am Südertor und am Wallplatz zu bewirtschaften. Im  Rahmen der Haushaltsberatungen sei beschlossen worden, Parkscheinautomaten für diese Bereiche anzuschaffen.
Herr Junglas antwortet, dass der Haushalt zurzeit ausliege. Er könne nach der Auslegungsfrist ab dem 11.03.2014 ausgeführt werden.

Beantwortung:

Nach erfolgter Genehmigung des Haushaltes wurden die beiden erforderlichen Automaten sofort bestellt, werden voraussichtlich im 2. Quartal 2014 ausgeliefert und anschließend eingebaut.

 
TOP 9.3 Kehrzeiten der Straßenreinigung

Protokoll:

In der Ausschusssitzung am 03.09.2013 erinnert Herr Romba daran, dass die Hol- und Bringzeiten der Kindergartenkinder oftmals nicht mit den Kehrzeiten im Rahmen der Straßenreinigung vereinbar seien. Er habe die Problematik bereits in einer der vorhergehenden Sitzungen angesprochen. In diesem Zusammenhang hatte
der Ausschussvorsitzende gebeten, das Konzept der Straßenreinigung grundsätzlich noch einmal zu überarbeiten. Es wäre wünschenswert, wenn sich die Kehrzeiten an den Kindergärten nicht mehr mit den Hol- und Bringzeiten überschneiden würden. 

Beantwortung:

Eine grundsätzliche Überarbeitung der Straßenreinigungs- und Winterdienstpläne ist angedacht, muss aber wegen anderer Prioritäten zunächst weiter nach hinten geschoben werden.

Im speziellen Fall des Kindergartens St. Stephani liegen die Sperrzeiten zweimal wöchentlich zwischen 8.30 Uhr und 9.30 Uhr. Abholzeiten dürften somit nicht betroffen sein. Die Kindergartenleitung sieht in den Sperrzeiten nach unseren Informationen auch keine generelle Behinderung für das morgendliche Bringen. Im Gegenteil kann man davon ausgehen, dass durch die Sperrzeitenregelung weniger Dauerparker in diesem Bereich stehen. Wird ein Kind innerhalb der Sperrzeit gebracht, ist das kurzfristige Halten problemlos möglich. Um potentielle Konflikte zu vermeiden, sollten die städtischen Überwachungskräfte im Zweifelsfall sensibel zwischen Dauerparker und bringenden Eltern differenzieren.

 
TOP 9.4 Landwirtschaftlicher Weg am Gartenverein Goldene Aue

Protokoll:

In der letzten Ausschusssitzung erklärt Herr Jordan, dass der Vorstand des Kleingartenvereins Goldene Aue mit einem Problem an ihn herangetreten sei. Im Zuge der Erstellung der Umgehungsstraße wurde ein landwirtschaftlicher Weg um den Gartenverein herum gebaut. Dieser Weg werde von schweren Lkw benutzt, die Rüben abfahren würden. Er sei dadurch bereits stark beschädigt und weise große Löcher auf. Mit herkömmlichen Pkw könne der Weg kaum noch befahren werden. Hier müsse dringend etwas geschehen und der Weg müsse repariert werden.

Beantwortung:

Die Wege stehen im Eigentum und in der Verwaltung der Feldmarkinteressentschaft Helmstedt (FI). Nach Auskunft der FI (Herr Dieckmann) habe das Zusammenspiel zwischen dem KGV Goldene Aue und der FI in den vergangenen Jahren stets gut geklappt. Das gemeinsame Interesse an der Wegeunterhaltung sei bisher in der Regel so gelebt worden, dass die FI Material liefere und der KGV die (auch durch Pkw-Verkehr erzeugten) Schlaglöcher ausbessere. Die FI nimmt die Hinweise aus dem BUA auf, bittet jedoch zusätzlich und für die Zukunft wieder um die bewährte direkte Kontaktaufnahme zwecks Absprache der erforderlichen Maßnahmen.

 
TOP 9.5 Gültigkeitszeitraum der ParkCard

Protokoll:

In der letzten Ausschusssitzung weist Herr Viedt darauf hin, dass die ParkCard gegenwärtig nicht im Voraus gekauft werden könne. Sie erhalte ihre Gültigkeit mit dem Tag des Erwerbs. Er halte dies für etwas unglücklich. Ihm seien Fälle bekannt, in denen aus diesem Grunde auf den Erwerb der ParkCard verzichtet wurde. Auf der Karte sei nur der Hinweis "Gültig bis" verzeichnet. Aus vorgenannten Gründen rege er an, dies auf "Gültig von bis" zu erweitern.
Frau Schadebrodt unterstützt diesen Vorschlag auch im Hinblick darauf, dass man die
ParkCard durchaus zu Weihnachten oder anlässlich von Geburtstagen verschenken könne. Daher rege sie auch an, dass man die Karte als Geschenk im Schaufenster der Info am Markt präsentiere.

Beantwortung:

Der Hinweis wird aufgenommen. Der Gültigkeitszeitraum wird künftig bei Ausgabe mit "von....bis" vermerkt.

 
TOP 10 Anfragen und Anregungen  
TOP 10.1 Verstöße gegen den Bebauungsplan "Ziegelberg"

Protokoll:

Frau Kühl berichtet von einem Problem einiger Anwohner des Neubaugebietes Ziegelberg, die der Meinung seien, dass einige Neubauten dort größer als die Vorgaben des Bebauungsplanes ausgefallen seien. Sie fragt an, ob die Einhaltung des Bebauungsplanes von der Verwaltung kontrolliert werde.

Herr Brumund antwortet, dass in einem Neubaugebiet mit gültigem Bebauungsplan die Baumaßnahmen genehmigungsfrei seien und vom Bauherren nur durch Bauanzeige der Verwaltung gemeldet werden. Bei genehmigungsfreien Baumaßnahmen werden auch keine Schlussabnahmen mehr vorgenommen. Dieses Vorgehen sei vom Gesetzgeber ausdrücklich gewünscht. Ihm sei auch nicht bekannt, dass in dem dortigen Baugebiet gegen den Bebauungsplan verstoßen wurde. Sollten aber konkrete Hinweise eingehen, werde die Verwaltung dem nachgehen.

 
TOP 10.2 Ausnahmegenehmigungen für Fahrzeuge zum vereinfachten Parken und zum Befahren auf Sonderwegen

Protokoll:

Frau Schadebrodt merkt zu Ausnahmegenehmigungen für Fahrzeuge zum vereinfachten Parken und zum Befahren auf Sonderwegen an, dass eine Genehmigung für 3 Fahrzeuge gleichzeitig gültig sei, wobei aber nur ein Ausweis dafür ausgestellt werde und dieser somit auch nur von einem Fahrzeug genutzt werden könne. Sie fragt an, warum so verfahren werde.

Herr Schobert antwortet, dass diese Regelung so festgelegt wurde, um keine umfassende Menge an Sondernutzungen zu erhalten. Man habe mit dieser Regelung versucht, den öffentlichen Parkraum und das Befahren auf Sonderwegen und somit auch die öffentliche Ordnung soweit aufrecht zu erhalten.

 
TOP 10.3 Anlieferzeiten in der Neumärker Straße

Protokoll:

Frau Schadebrodt fragt an, ob die Einhaltung der Genehmigungszeiten für den Anlieferverkehr in der Neumärker Straße regelmäßig von der Verwaltung kontrolliert werde, da sie den Eindruck habe, dass auch außerhalb dieser Zeiten angeliefert werde.

Herr Schobert antwortet, dass nicht regelmäßig von der Verwaltung kontrolliert werden könne. Die Verwaltung arbeite "mit Augenmaß". Die Verwaltungsmitarbeiter seien angehalten, bei einem Verstoß den Lkw-Fahrer anzusprechen und ihn auf sein Fehlverhalten hinzuweisen.

 
TOP 10.4 Weg am Segelflugplatz

Protokoll:

Herr Preuß fragt an, ob der asphaltierte Weg am Kopfende des Segelflugplatzes der Stadt Helmstedt oder der Feldmarkinteressentschaft gehöre und wer für Ausbesserungsarbeiten zuständig sei.

Herr Schobert sagt eine Prüfung zu.

 
TOP 11 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Eine Einwohnerfragestunde findet nicht statt.

Sodann beendet der Vorsitzende die öffentliche Sitzung und nachdem die Zuhörer den Ratssaal verlassen haben eröffnet er die nichtöffentliche Sitzung.

 

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