Termine

Sitzungstermine, Tagesordnungen und Vorlagen

Hier finden Sie nicht nur die aktuellen Sitzungstermine, sondern können sich auch Tagesordnungen und Vorlagen aus vergangenen Sitzungen anzeigen lassen.
Nutzen Sie einfach die nachfolgenden Schaltflächen, oder suchen Sie gezielt in Jahrgängen oder Gremien. 

Besonderheit: Die Sitzungen der Ortsräte Emmerstedt, Büddenstedt und Offleben beginnen zur u. a. Uhrzeit mit einem nichtöffentlichen Teil. Der öffentliche Teil folgt dann ca. 30 Minuten später.

Rat

Donnerstag, 21. Dezember 2017 , 17:00 Uhr
Ratssaal des Rathauses Helmstedt, Markt 1, 38350 Helmstedt



TOP 1 Eröffnung der Sitzung

Protokoll:

Die Ratsvorsitzende Elisabeth Heister-Neumann eröffnet die Sitzung. Sie begrüßt unter den Anwesenden den Ehrenbürgermeister Dr. Karl Birker und das Ehrenratsmitglied Herbert Rohm.

 
TOP 2 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Protokoll:

Frau Heister-Neumann stellt die ordnungsgemäße Ladung des Rates der Stadt Helmstedt fest. Sie bittet Herrn Schulze, die Anwesenheit festzustellen. Im Anschluss daran stellt sie fest, dass die Beschlussfähigkeit des Rates der Stadt Helmstedt gegeben ist.

 
TOP 3 Feststellung der Tagesordnung

Protokoll:

Frau Heister-Neumann fragt, ob es zur Tagesordnung Änderungswünsche gibt.

Bürgermeister Wittich Schobert bittet aus aktuellem Anlass darum, den TOP 6 vor die Einwohnerfragestunde zu legen.

Herr Engelke beantragt die Herstellung der Öffentlichkeit für den TOP 7 nichtöffentliche Sitzung - Nebentätigkeiten des Bürgermeisters -.

Herr Otto antwortet auf Herrn Engelke, dass es in diesem Punkt eine klare Regelung im Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) gebe. Diese besagt, dass die Behandlung dieser Angelegenheit zwingend in nichtöffentlicher Sitzung zu erfolgen hat. Das Ergebnis ist dann allerdings öffentlich bekannt zu machen.

Herr Engelke zieht seinen Antrag zurück, bittet aber um öffentliche Bekanntmachung des Ergebnisses.

Der Rat der Stadt Helmstedt stimmt dem Antrag des Bürgermeisters einstimmig zu.

Sodann stellt Frau Heister-Neumann die geänderte Tagesordnung fest.

 
TOP 6 Bericht des Bürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde und über wichtige Beschlüsse des Verwaltungsausschusses

Protokoll:

Herr Schobert überreicht den Feuerwehrkameraden Stefan Müller und Marc Wesemann eine Dankurkunde des Landes Niedersachsen. Das Land bedankt sich bei den Feuerwehren der Stadt Helmstedt für den Einsatz beim Hochwasserereignis 2017.

Desweiteren gibt Herr Schobert bekannt, dass der neue Einsatzleitwagen der Feuerwehr Helmstedt am 20.12.2017 in Helmstedt eingetroffen ist.

 
TOP 4 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Den anwesenden Einwohnern wird Gelegenheit gegeben, sich zu den Tagesordnungspunkten und zu sonstigen Angelegenheiten der Gemeinde zu äußern, sowie Fragen an die Ratsmitglieder und die Verwaltung zu stellen. Hiervon wird in zwei Fällen zu den Themen "Entfernung von Bienenvölkern aus dem Bereich der Streuobstwiese Piepenbrink" sowie "Integriertes Stadtentwicklungskonzept" Gebrauch gemacht.

Die Fragen werden von Herrn Schobert und Herrn Otto beantwortet.

 
TOP 5 Fragestunde des Rates

Protokoll:

I.)

Herr Engelke stellt zahlreiche Fragen zu verschiedenen Themen.

Der erste Themenkomplex befasst sich mit Stromsperren. Es werden jährlich ca. 860.000 Stromsperren gegen Mieter und Hauseigentümer in Deutschland ausgesprochen.
1. Wieviele Stromsperren gab es bei der EON Avacon im Bereich der Kernstadt in den Jahren 2000, 2010 und 2016?
2. Können sich Bürger bei Stromsperren bei der Stadt Helmstedt beraten lassen und wäre diese Beratung ggfls. kostenlos?

Die weiteren Fragen befassen sich mit dem Thema Lappwaldsee. Herr Engelke hat diese Fragen seinerzeit schon einmal gestellt, bekam dann auch eine Antwort des Helmstedter Reviers. Allerdings zeigt er sich mit den Antworten nicht einverstanden. Er stellt daher folgende Fragen:
1. Wie entwickelt sich der PH-Wert im Lappwaldsee? Er bittet um belegbare Daten über einige Jahre hinweg.
2. Er fragt, ob ihm die vorhandenen limnologischen Gutachten ausgehändigt werden können.
3. Wie will die Stadt Helmstedt sicherstellen, dass der Lappwaldsee tatsächlich kostenlos für die Stadt Helmstedt einen neutralen PH-Wert erreichen soll?

Der dritte Themenkomplex befasst sich mit dem Thema "Windenergie im Helmstedter Revier". Ähnliche Fragen wurden von ihm bereits schon einmal gestellt. Allerdings sei er mit den Antworten nicht einverstanden. Insbesondere gehe es ihm um die Steuereinnahmen aus der Windenergie. Er vermutet, dass der Stadt Helmstedt ein Betrag in Höhe von 200.000 Euro bis 300.000 Euro verloren geht. Es werden keine Gewerbesteuern an die Stadt Helmstedt gezahlt. Er stellt konkret dazu drei Fragen:
1. Welche Windenergieanlagen des Helmstedter Reviers würden der Stadt Helmstedt zugeordnet werden, würden sie nicht unter Bergrecht fallen? Wieviele Anlagen liegen im Gebiet der Stadt Helmstedt?
2. Wie hoch werden die aufgrund des Bergrechts nicht erhaltenen Gewerbesteuereinnahmen veranschlagt? Er verlangt von der Verwaltung eine überschlägige Kostenschätzung, was der Stadt Helmstedt an Geld verloren geht.
3. Wie begründet sich die Vorenthaltung der Gewerbesteuereinnahmen bei den Windenergieanlagen aufgrund des Bergrechts genau? Er bittet um eine juristisch exakte Begründung.

Herr Schobert sagt eine schriftliche Beantwortung zu.

II.)

Frau Schadebrodt berichtet von einem Treffpunkt von Alkohol trinkenden Menschen vor der Marktpassage. Dieser Treffpunkt habe sich zu einer echten Problemzone entwickelt, da sich viele Passanten, aber auch Geschäftsleute, massiv betroffen fühlen. Einige Personen fühlen sich auch in ihrem Sicherheitsgefühl eingeschränkt. Neben lautstarken Streitereien und ungebührlichen Verhaltensweisen sei es auch schon zu Pöbeleien gegenüber Kunden der umliegenden Geschäfte gekommen. Sie stellt Herrn Schobert die Frage, wann die Verwaltung endlich tätig wird, um das Problem in Angriff zu nehmen. Es liege nicht nur eine Beeinträchtigung der öffentlichen Ordnung vor, sondern es gehe auch um die sozialen Belange, wenn Menschen täglich in der Öffentlichkeit Trinkgelage veranstalten. Sie zeigt Unverständnis darüber, dass das Ordnungsamt nicht handelt. Enttäuscht sei sie über die Tatsache, dass ihre zahlreichen Anfragen an die Stadt Helmstedt zu keinem Handeln und zu keiner einzigen konkreten Reaktion geführt hätten. 

Herr Otto antwortet auf die Fragen von Frau Schadebrodt. Die Verwaltung fühle sich durchaus verantwortlich für die Lösung der Problematik. Allerdings fehle den Kommunen grundsätzlich die Möglichkeit, im öffentlichen Raum generell mit entsprechenden Satzungen ein Alkoholverbot für bestimmte Bereiche auszusprechen und durchzusetzen. In anderen Bundesländern gebe es Gemeinden, die den Klageweg beschreiten, um möglicherweise eine Änderung der Rechtssprechung herbei zu führen. Sollte es eine Änderung geben, so werde auch die Stadt Helmstedt überdenken, wie man mit der vorliegenden Situation umgehen könne. Die Situation vor der Marktpassage sei höchst unbefriedigend. Allerdings würde ein Alkoholverbot in der Neumärker Straße dazu führen, dass die Personen sich einen anderen Ort suchen würden. Eine gute Lösung wäre dies nicht. Alternativ könne man darüber nachdenken, dass Möbiliar in der Neumärker Straße abzubauen und die Plätze somit unattraktiv zu machen. Aber von dieser Alternative sollte zunächst Abstand genommen werden.

III.)

Herr Jeglortz stellt die Frage, was mit Beschlüssen des alten Rates der Gemeinde Büddenstedt passiere? Werden diese Beschlüsse noch umgesetzt oder sind diese durch die Fusion hinfällig. Insbesondere gehe es ihm um die baulichen Maßnahmen am Dorfgemeinschaftshaus Reinsdorf. Die Außenwände seien feucht und es sei schon erheblicher Schaden entstanden. Es gibt den Beschluss, dass eine Renovierung durchgeführt werden soll. 

Herr Bode antwortet, dass die Beschlüsse selbstverständlich nach und nach abgearbeitet werden. Der Beschluss stamme seines Wissens bereits aus dem Jahr 2016 und stehe nicht in Verbindung mit der Fusion. Das Gebäudemanagement der Stadt Helmstedt werde sich der Sache annehmen.

 
TOP 7 Genehmigung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung des Rates vom 02.11.2017

Protokoll:

Der Rat der Stadt Helmstedt genehmigt einstimmig die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung des Rates vom 02.11.2017.

 
TOP 8 Antrag auf Maßnahmen gegen das Insektensterben; Antrag der GRÜNE-UWG Stadt Helmstedt - Gruppe

Beschluss:

Die Stadt Helmstedt ergreift auf ihren Flächen Maßnahmen gegen das Insektensterben.

Eine Beratung hierzu erfolgt in einer Sitzung des BUA Ende März/Anfang April.



Protokoll:

Herr Winkelmann trägt den Antrag vor. Er ergänzt, dass er eine weitere Beratung im Bau- und Umweltausschuss (BUA) im Januar 2018 für erforderlich hält. Hierfür erwarte er eine Vorlage der Verwaltung, in der ein Maßnahmenkatalog enthalten sein soll, über den dann diskutiert werden kann. Er appelliert auch an die Helmstedter Bevölkerung. Es würde z. B. helfen, eine Wildblumenwiese im Garten anzulegen, um Insekten einen besseren Lebensraum zu geben. Herr Winkelmann trägt den Beschlussvorschlag -  Die Stadt Helmstedt ergreift auf ihren Flächen Maßnahmen gegen das Insektensterben - vor und beantragt, den Antrag zur weiteren Beratung in den BUA zu überweisen.

Herr Strümpel macht deutlich, dass die SPD-Fraktion den Antrag der Grüne-UWG Stadt Helmstedt Gruppe ausdrücklich begrüßt. Bienen und Insekten sterben überall und niemand weiß so richtig, warum dies so ist. Monokulturen und der Einsatz von Pestiziden tragen zum Insektensterben bei, aber auch Parasiten haben ihren Anteil daran. Es sollten Maßnahmen gegen das Insektensterben ergriffen werden. Die SPD-Fraktion wird dem Antrag der Grüne-UWG Stadt Helmstedt Gruppe folgen.

Herr Schobert berichtet von einer Langzeitstudie, die Mitte des Jahres 2017 veröffentlicht wurde. Dabei ist zu Tage getreten, dass in verschiedenen Regionen Deutschlands die Anzahl der Insekten überproportional hoch zurückgegangen ist. Daher mache es Sinn, dass man sich der Diskussion anschließe, welche Maßnahmen sinnvoll ergriffen werden können. Es dürfe aber auch kein Schnellschuß gemacht und innerhalb von vier Wochen eine Lösung erarbeitet werden. Mit dieser Thematik sollte man sich sehr ausgiebig im Fachausschuss auseinander setzen. Bei der Entfernung von "Unkraut" müssen Verwaltung, aber auch die Bevölkerung und letztendlich auch die Ratsmitglieder umdenken und an die Natur denken. Das Thema Insektensterben stellt für ihn durchaus ein Schwerpunktthema im Jahr 2018 dar. Insofern regt er an, Ende März/Anfang April eine Sondersitzung des BUA zu diesem Thema zu machen.

Für Herrn Preuß ist der Antrag der Schritt in die richtige Richtung. Die Stadt Helmstedt hat allerdings nur eine ganz geringe Einflußnahme auf die Maßnahmen gegen das Insektensterben. Aus seiner Sicht sind hier eher der Bundestag und die Länderparlamente gefordert, entsprechende Maßnahmen einzuleiten. Monokulturen stellen für ihn ein großes Problem dar. Auch das Anlegen von Blühstreifen kann das Insektensterben nicht verhindern. Es muss eine große Vielfalt an Pflanzen geben und dann wird es auch wieder mehr Insekten geben. Grundsätzlich unterstützt er es aber, dass auch die Stadt Helmstedt nun tätig wird.

Herr Reinhold befürchtet ein Massensterben der Tiere. Pestizide sorgen dafür, dass immer mehr Lebewesen sterben. Die Artenvielfalt geht verloren. Man spreche davon, dass jährlich 40.000 Tierarten aussterben werden. Das Kohlendioxid aus der Verbrennung von Gas, Öl und Kohle habe den Säuregrad des Meerwassers auf Werte gebracht, wie man sie zuletzt im Erdaltertum hatte. Die Erfindung des Kunstdüngers hat ebenfalls einen gewissen Anteil daran. Pestizide wie Glyphosat werden jedes Jahr ausreichend auf die landwirtschaftlichen Flächen ausgebracht. Rund 700 Pflanzenschutzmittel kommen in Deutschland zum Einsatz. Es wird industrielle und rücksichtslose Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft betrieben und die Umwelt wird verschmutzt und vergiftet. Die Menschheit rottet Tier- und Pflanzenarten schneller aus wie jemals zuvor. In Costa Rica z. B. stehen mehr als 25 Prozent der Landesfläche unter Naturschutz. Dies trägt zur Regeneration der Natur bei. In Deutschland grasiert jedoch eine wahre Bauwut. Hiervon müsse man wieder abgehen. Weiterhin müsse verantwortungsvoll mit Unkraut- und Schädlingsbekämpfungsmitteln umgegangen werden. Die AfD-Fraktion wird den vorliegenden Antrag unterstützen.

Herr Ryll erklärt für die CDU-Fraktion, dass diese auch den Antrag der Grüne-UWG Stadt Helmstedt Gruppe unterstützen wird.

Herr Junglas beantragt, dass in der Ratssitzung über den Antrag abgestimmt wird. Allerdings sollte keine Fristsetzung für die Beratung im BUA erfolgen.

Frau Heister-Neumann lässt zunächst über den Antrag von Herrn Junglas abstimmen. Dieser wird einstimmig angenommen.

Im Anschluss daran lässt sie über den Antrag von Herrn Winkelmann abstimmen. Der Rat der Stadt Helmstedt fasst folgenden


TOP 9 Berufung von stimmberechtigten Mitgliedern in den Schulausschuss (SchulA)

Beschluss:

Gemäß § 73 Satz 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in Verbindung mit § 110 des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) werden als stimmberechtigte Mitglieder folgende Lehrervertreterinnen in den Schulausschuss (SchulA) berufen:

Lehrervertreterin 1: Frau Petra Feder, Grundschule Pestalozzistraße
          1. Ersatzmitglied: Frau Eva Kotzerke, Grundschule Offleben

Lehrervertreterin 2: Frau Maria Theisen, Grundschule St. Ludgeri
          1. Ersatzmitglied: Frau Janine Günther, Grundschule Lessingstraße
          2. Ersatzmitglied: Frau Linda Pöhl, Grundschule Lessingstraße



Protokoll:

Frau Ahrendts gibt den Sachverhalt anhand der Vorlage bekannt und verliest den Beschlussvorschlag.

Frau Niemann bedauert, dass es anscheinend einige Mißverständnisse zwischen der Verwaltung und den entsprechenden Lehrervertretern gegeben hat. Es hätte klare und offene Gespräche geben müssen, um ggfls. den Rücktritt verhindern zu können.

Herr Schobert klärt auf, dass es keine Mißverständnisse zw. den Vertretern der Lehrerschaft und der Verwaltung gegeben hat. Die Verwaltung hat das umgesetzt, was von der Vertretung der Lehrerschaft mitgeteilt worden ist.

Sodann fasst der Rat der Stadt Helmstedt einstimmig - bei einer Enthaltung - den nachfolgenden


TOP 10 Erlass einer Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der neuen Stadt Helmstedt

Beschluss:

Der in der Anlage beigefügte Entwurf der Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Helmstedt wird beschlossen. Die Satzung tritt am 01.01.2018 in Kraft.

Anmerkung: Die im Beschluss genannte Anlage hat der Vorlage beigelegen.



Protokoll:

Herr Gutt gibt den Sachverhalt anhand der Vorlage bekannt und verliest den Beschlussvorschlag.

Sodann fasst der Rat der Stadt Helmstedt einstimmig den nachfolgenden


TOP 11 Erlass der Satzung der neuen Stadt Helmstedt über die Zahlung von Aufwandsentschädigungen an Ehrenbeamte und ehrenamtlich Tätige in der Freiwilligen Feuerwehr (Aufwandsentschädigungssatzung-Feuerwehr)

Beschluss:

Der in der Anlage beigefügte Entwurf der Satzung der Stadt Helmstedt über die Zahlung von Entschädigungen an Ehrenbeamte und ehrenamtlich Tätige in der Freiwilligen Feuerwehr wird beschlossen. Die Satzung tritt zum 01.01.2018 in Kraft.

Anmerkung: Die im Beschluss genannte Anlage hat der Vorlage beigelegen.



Protokoll:

Herr Rippel gibt den Sachverhalt anhand der Vorlage bekannt und verliest den Beschlussvorschlag.

Für die SPD-Fraktion erklärt Herr Zogbaum, dass diese der Vorlage zustimmen wird. Jedoch sei man aber der Meinung, dass dies nur ein kleiner Zwischenschritt sein kann. Einige Beträge müssen zeitnah weiter angepasst werden. Er stellt Vergleiche zw. den Beträgen, die die Ratsmitglieder und den Beträgen, die die Feuerwehrverantwortlichen erhalten. Die Satzung ist von den Feuerwehren erarbeitet worden. Sie haben nur sehr geringe Anpassungen vorgenommen. Dies sei sehr ehrenhaft. Aus Sicht von Herrn Zogbaum sollte man im Jahr 2018 die Satzung noch einmal überarbeiten, um etwas Vernünftiges daraus zu machen.

Sodann fasst der Rat der Stadt Helmstedt einstimmig den nachfolgenden


TOP 12 Übertragung von Aufgaben im Fahrlehrerwesen und nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz auf den Landkreis Helmstedt

Beschluss:

Die Verwaltung wird vorbehaltlich der Bereitschaft des Landkreises ermächtigt, beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr einen Antrag auf Übertragung der Aufgaben nach § 8 Abs. 2 Satz 1 und § 10 Abs. 1 ZustVO-Verkehr von der Stadt Helmstedt auf den Landkreis Helmstedt zu stellen.

Die Übertragung soll zum 01.02.2018 wirksam werden.



Protokoll:

Herr Cohn gibt den Sachverhalt anhand der Vorlage bekannt und verliest den Beschlussvorschlag.

Herr Engelke wird gegen den Beschlussvorschlag stimmen. Er befürchtet, dass die Kreisumlage steigen könne, wenn man Aufgaben an den Landkreis übertrage. Er sehe in der Übertragung der Aufgaben eine Arbeitsplatzvernichtungsmaßnahme.

Herr Schobert erläutert, dass die Übertragung der Aufgaben im Rahmen der Interkommunalen Zusammenarbeit eine sinnvolle Maßnahme sei. Das Fahrlehrerrecht wird zum 01.01.2018 in vielen Bereichen komplett geändert. Die Anzahl der geringen Fälle bei der Stadt Helmstedt, 3 bis 4 pro Jahr, zeige, dass es unwirtschaftlich und uneffizient sei, wenn sich neben den Mitarbeitern des Landkreises Helmstedt, der bis auf das Gebiet der Stadt Helmstedt für den Rest des Landkreises Helmstedt zuständig ist, auch der Mitarbeiter der Stadt Helmstedt komplett schulen ließe. Hinzu komme, dass die Entfernung zwischen Kreishaus und Rathaus der Stadt so gering sei, dass für die Betroffenen kein größerer Aufwand entstehe. Eine sinnvolle Zusammenarbeit zwischen Stadt und Landkreis werde so gestaltet.

Für Herrn Engelke sei es nicht verwunderlich, dass ausgerechnet jemand von der CDU, in diesem Fall der Bürgermeister, über Effizienz spricht. Auch auf Bundesebene werde oft darüber gesprochen. Man müsse sich vor Augen führen, dass Effizienz in unserer Gesellschaft nicht mehr notwendig ist. Das System laufe mittlerweile völlig falsch. Die Arbeitsplätze werden weniger, die Automatisierung steigt und steigt. Es sehe für ihn so aus wie eine Arbeitsplatzvernichtung.

Herr Viedt spricht sich für den Beschlussvorschlag aus. Die Zusammenlegung sei aus seiner Sicht mehr als sinnvoll. So erreiche man auch, dass alle Personen den gleichen Ansprechpartner in der Angelegenheit haben, egal ob sie in Helmstedt oder in einem anderen Ort innerhalb des Landkreises eine Fahrschule betreiben.

Sodann fasst der Rat der Stadt Helmstedt mit 38 JA-Stimmen bei einer NEIN-Stimme den nachfolgenden


TOP 13 Bericht über die am 03.07.2017 durchgeführte örtliche Kassenprüfung der Gemeinde Büddenstedt aus Anlass der Neubildung der Stadt Helmstedt, Landkreis Helmstedt

Protokoll:

Frau Altrock gibt den Sachverhalt anhand der Vorlage bekannt.

Sodann nimmt der Rat der Stadt Helmstedt die Vorlage 162/2017 zur Kenntnis.


TOP 14 Delegation von Aufgaben nach § 26 Abs. 2 KomHKVO

Beschluss:

Die Entscheidung über die Annahme oder Vermittlung von Zuwendungen mit einem Wert von über 100 Euro bis zu höchstens 2.000 Euro wird vom Rat auf den Verwaltungsausschuss übertragen.



Protokoll:

Herr Matar gibt den Sachverhalt anhand der Vorlage bekannt und verliest den Beschlussvorschlag.

Herr Engelke macht deutlich, dass er gegen den Beschlussvorschlag stimmen werde. Es werde der Öffentlichkeit so vorenthalten, wer der Stadt Helmstedt etwas gespendet hat. Bei einer Beschlussfassung im Verwaltungsausschuss passiere dies dann unter Ausschluss der Öffentlichkeit.

Herr Schobert sieht die Delegation auf den Verwaltungsausschuss als sehr sinnvoll an, da dadurch eine schnellere Annahme der Spenden gewährleistet werden könne, da der Verwaltungsausschuss öfter tage als der Rat der Stadt.

Sodann fasst der Rat der Stadt Helmstedt mit 38 JA-Stimmen bei einer NEIN-Stimme den nachfolgenden


TOP 15 Hebesatzsatzung der Stadt Helmstedt ab 2018

Beschluss:

Der Rat der Stadt Helmstedt beschließt die anliegende neue Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer der neuen Stadt Helmstedt (Hebesatzsatzung). Die bisherige Hebesatzsatzung der Stadt Helmstedt vom 18.12.2009 in der Fassung vom 23.03.2012 tritt mit Inkrafttreten der neuen Satzung außer Kraft.

Anmerkung: Die im Beschluss genannte Anlage hat der Vorlage 181/17 beigelegen.



Protokoll:

Herr Koch gibt den Sachverhalt anhand der Vorlage bekannt und verliest den Beschlussvorschlag.

Herr Waterkamp verweist in seinen Ausführungen darauf, dass es den beiden Gemeinden Helmstedt und Büddenstedt nach einer Fusion finanziell besser gehen sollte. Die Fusion wurde vom Land mit einer Bedarfszuweisung von ca. 18 Mio. Euro unterstützt. Weiterhin gebe es große finanzielle Unterstützung seitens des Landkreises Helmstedt. Lt. Vorlage soll nun die Grundsteuer A und B sowie die Gewerbesteuer erhöht werden. Alle Einwohnerinnen und Einwohner hätten sich die finanzielle Zukunft in einer fusionierten Gemeinde anders vorgestellt. Für das Stadtgebiet sei es enorm wichtig, attraktiv für Bauwillige und ansiedlungswillige Gewerbebetriebe zu sein. Das Ziel sollte daher nicht sein, die Steuersätze zu erhöhen, sondern durch mehr Einwohnerinnen und Einwohner und Betriebsansiedlungen die Steuereinnahmen zu steigern. Gerade der Volllauf des Gewerbegebietes Neue Breite Nord und das geplante Gewerbegebiet bei Rennau-Barmke sind hier ins Auge zu fassen. Die AfD-Fraktion werde daher gegen eine Steuererhöhung stimmen.

Herr Engelke kann sich mit dem Vorschlag der Steuererhöhung nicht anfreunden. Seine Ehefrau hat seinerzeit im Rat der Stadt Helmstedt beantragt, Produktionsbetriebe nach Helmstedt zu holen. Dieser Antrag wurde damals abgelehnt. Helmstedt brauche Betriebe, die viele Menschen beschäftigen und auch gut bezahlen. Er macht deutlich, dass er gegen den Beschlussvorschlag stimmen werde.

Frau Schadebrodt zitiert aus Veröffentlichungen der IHK. Demnach solle man den stabilen Wirtschaftsaufschwung nutzen, um durch steuerliche Entlastungen den Betrieben wichtige Impulse für Investitionen zu vermitteln. Auch in Helmstedt sollte man diesen Weg gehen und die fiskalischen Vorteile bei der Kreisumlage und bei den Steuereinnahmen unbedingt nutzen, um Helmstedt als Wirtschaftsstandort zu stärken und um wettbewerbsfähige Gewerbesteuersätze zu halten. Die beiden größten Standortkonkurrenten Wolfsburg und Lehre liegen mit 360 Prozent bzw. 380 Prozent deutlich unter den Helmstedter Werten. Zudem liege Helmstedt mit den Sätzen über dem Landesdurchschnitt bei den Kommunen vergleichbarer Größe. Eine Erhöhung der Gewerbesteuersätze habe Auswirkungen auf Ansiedlungs- und Erweiterungspläne von Unternehmen. Wolfsburg werde trotz knapper Kassen die Steuersätze nicht erhöhen. Man sei in der Pflicht, bessere Bedingungen als Wirtschaftsstandort zu schaffen, denn dazu fordern schon die schlechten Gewerbesteuereinnahmen auf, die im Vergleich mit anderen Städten in ähnlicher Größenordnung generiert werden. Helmstedt liege weit abgeschlagen mit sinkender Tendenz bei 182 Euro pro Einwohner, während andere Städte mehr als den doppelten Wert erwirtschaften. Es werden neue Gewerbeansiedlungen und neue Arbeitsplätze benötigt. Auch die steuerliche Belastung bei der Grundsteuer A und B dürfe nicht steigen. Gerade für landwirtschaftliche Flächen sollte man von Erhöhungen absehen. Zudem wolle Helmstedt auch bei den Einwohnerzahlen stabil bleiben. Eine Grundsteuererhöhung würde daher alle negativ treffen. All diese Aspekte machen deutlich, warum die neue Hebesatzsatzung nicht verabschiedet werden darf. Durch die geringere Kreisumlage und durch deutlich verbesserte Steuereinnahmen habe man das finanzielle Polster für einen Aufschub. Im Jahr 2018 könne man auf die Erhöhung der Steuerhebesätze verzichten. Die Gruppe FDP-HWG werde daher vorerst gegen eine Steuererhöhung und somit gegen den Beschlussvorschlag stimmen.

Herr Matar wirbt für die Vorlage der Verwaltung und somit für eine Erhöhung der Steuerhebesätze. Es gehe lediglich um die Erhöhung von 10 Prozentpunkten. Diese geringe Erhöhung spiele bei der Ansiedlung von Unternehmen bei der Standortauswahl eine sehr geringe Rolle. Fakt sei auch, dass das Haushaltssicherungskonzept der ehem. Gemeinde Büddenstedt im Falle der Nichtfusion eine deutlich höhere Gewerbe- und Grundsteuer von mind. 500 Prozentpunkten vorgesehen hätte. Im Zuge der Bedarfszuweisung habe man entsprechende Absprachen mit dem Land Niedersachsen getroffen. Man sollte sich daher davor hüten, sich zum einen als unverlässlicher Partner darzustellen und zum anderen die zukünftigen Bedarfszuweisungen zu gefährden. 

Herr Preuß stellt sich die Frage, welche Konsolidierungsmaßnahmen noch Gültigkeit haben. Man sollte sich intensiv Gedanken über Einsparmöglichkeiten machen. Es existiere die Verpflichtung, einen nahezu ausgeglichenen Haushalt aufzustellen. Es sind zahlreiche Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen beschlossen worden. Diese sind bisher auch nicht aufgehoben worden. Die nun geplante Steuererhöhung bringe nicht den Betrag, den man durch Umsetzung der beschlossenen Einsparmöglichkeiten erreichen würde. Daher sei er gegen eine Steuererhöhung. Man müsse erst einmal die Hausaufgaben machen und die Konsolidierungsmaßnahmen umsetzen.

Herr Junglas macht deutlich, dass die nun vorliegenden Steuererhöhungen bereits im Jahr 2016 durch den Rat der Stadt Helmstedt beschlossen worden sind. Daher müsse man sich nun auch an die damaligen Beschlüsse halten. Zum anderen sind die Hebesatzerhöhungen Teil des Fuisonskonzeptes zwischen der Stadt Helmstedt und der damaligen Gemeinde Büddenstedt. Dafür hat die neue Stadt Helmstedt vom Land Niedersachsen 19 Mio. Euro bekommen. Die Erhöhung um 10 Prozentpunkte seien seiner Ansicht nach nicht relevant für die Ansiedlung von Gewerbebetrieben. Andere Faktoren wie Kindergärten, Schulen und Freizeitangebote seien wesentlich wichtiger. Die SPD stehe zu den Verträgen mit dem Land Niedersachsen und zu den Beschlüssen, die der Rat gefasst hat. Der Stadt Helmstedt gehe es weiterhin finanziell nicht gut. Das neue Jahr 2018 startet mit einem Defizit von 14,4 Mio. Euro. Der Haushaltsentwurf 2018 sieht ein Defizit von über 3 Mio. Euro vor. Daher benötige man diese Steuererhöhungen.

Herr Kalisch zeigt sich verwundert über die Ausführungen von Frau Schadebrodt. Die FDP sei immer für eine solide Haushaltspolitik eingetreten. Die Finanzsituation der Stadt Helmstedt habe sich zwar erfreulich entwickelt, doch gebe es keinen Grund dafür, nun Geschenke zu verteilen. Man habe immer noch über 14 Mio. Euro Defizit und im Jahr 2018 kommen weitere Schulden hinzu. Die Erhöhung der Gewerbesteuer wird ansiedlungswillige Unternehmen nicht davon abhalten, nach Helmstedt zu kommen. Vielmehr spielen viele andere Faktoren dabei eine Rolle. Man benötige weiterhin neue Gewerbegebiete und neue Gewerbebetriebe. Auch die Erhöhung der Grundsteuern halte niemanden davon ab, nach Helmstedt zu ziehen. Vielmehr könne man in Helmstedt sehr günstiges Bauland anbieten, welches ein entscheidender Faktor ist. Die CDU-Fraktion wird dem Beschlussvorschlag zustimmen.

Frau Schadebrodt stellt klar, dass auch sie im Jahr 2016 dem Haushaltssicherungskonzept zugestimmt habe. Sie würde auch weiter dazu stehen, wenn sich nicht einige Parameter geändert hätten. Man habe nun neue Bedingungen, die der Stadt Helmstedt finanzielle Luft verschaffen. Steuererhöhungen dürften immer nur das letzte Mittel sein, um an mehr Einnahmen zu kommen. Die überraschende Senkung der Kreisumlage bringe der Stadt ca. 270.000 Euro. Auf der Steuereinnahmenseite gebe es zudem unverhofftes Geld. Insofern habe man nun Luft, um alles gemeinsam in Angriff zu nehmen. Man sollte sich die Zeit nehmen, um geschlossen im Rahmen des Gesamthaushaltes zu sehen, ob die Steuern wirklich erhöht werden müssen.

Herr Schobert beginnt seine Ausführungen damit, indem er klar stellt, dass geschlossene Verträge einzuhalten sind. Es existieren gültige Verträge der Stadt Helmstedt mit der Gemeinde Büddenstedt und dem Land Niedersachsen. Diese müssen eingehalten werden. Daher verstehe er die aufgekommene Diskussion zu diesem Thema überhaupt nicht. Die Diskussion ziele darauf ab, die Veträge zu brechen. Mit dem Bruch der Verträge setze man sich der Möglichkeit aus, rund 19 Mio. Euro kapitalisierte Bedarfszuweisung zu verlieren. Wenn die Stadt Helmstedt die Beschlüsse nicht einhält, hat das Land Niedersachsen das Recht, die Beträge zurück zu fordern. Keiner der bisherigen Redner gegen eine Steuererhöhung habe einen Vorschlag unterbreitet, wie man den Verlust von 314.000 Euro ausgleichen wolle. Zudem habe man auch noch die Hypothek, dass man den Beschluss zur Schließung des Waldbades aufgehoben hat und dort auch durch eine andere Ausgleichsmaßnahme Geld einsparen müsse. Steuereinnahmen, die aus früheren Jahren resultieren und die es auch nur einmal gibt, lösen nicht das strukturelles finanzielles Problem. Der Haushaltsentwurf für das Jahr 2018 wurde vorgestellt. Zwischenzeitlich ist es zu einem Schaden am Dach der Grundschule Emmerstedt gekommen. Dadurch werden nun 150.000 Euro mehr Geld benötigt. Dadurch verschieben sich die Beträge für das Jahr 2018, welche mit dem Land Niedersachsen vereinbart worden sind. Dies führe dazu, dass man weitere Einsparmöglichkeiten finden muss, um die Vorgaben des Landes Niedersachsen zu erreichen. Daher könne man nicht auf 314.000 Euro mehr Steuereinnahmen verzichten. Man habe zwar einen großen Schritt im Finanzbereich gemacht, man sei aber überhaupt nicht gerettet. Bedenken müsse man auch, dass auch die Kreisumlage nur einmalig für ein Jahr gesenkt werde.

Herr Preuß pflichtet Herrn Schobert bei, dass Verträge, die man eingegangen ist, auch erfüllen muss. Er kann sich allerdings nicht daran erinnern, dass der Beschluß in Bezug auf das Waldbad zurückgenommen worden ist.

Herr Schobert antwortet Herrn Preuß, dass die vertraglichen Vereinbarungen in getrennten Sitzungen der Räte Büddenstedt und Helmstedt im September 2016 geschlossen wurden. Sie waren Gegenstand des Gebietsänderungsvertrages. 

Herr Engelke prangert an, dass 800.000 Euro für ein Bauprojekt in der Innenstadt verprasst werden. Die Beschlussfassung erfolgte in nichtöffentlicher Sitzung. Er wird die Kommunalaufsicht einschalten.

Herr Cohn erwähnt, dass in den Fusionsverträgen stehe, dass die Umsetzung der Steuererhöhungen erst 2019 zum Tragen komme. Die Gruppe FDP-HWG habe das Ziel, Mehreinnahmen zu generieren, indem mehr Betriebe in Helmstedt angesiedelt werden.

Sodann fasst der Rat der Stadt Helmstedt mit 32 Stimmen bei 7 NEIN-Stimmen den nachfolgenden


TOP 16 Hundesteuersatzung der Stadt Helmstedt ab 2018

Beschluss:

Der Rat der Stadt Helmstedt beschließt die in der Anlage beigefügte Hundesteuersatzung der Stadt Helmstedt zum 01.01.2018. Gleichzeitig werden die bislang geltende Hundesteuersatzung der Stadt Helmstedt vom 17.12.2007 in der Fassung vom 23.11.2012 und die Hundesteuersatzung der Gemeinde Büddenstedt vom 20.07.2012 aufgehoben.

Anmerkung: Die im Beschluss genannte Anlage hat der Vorlage 182/17 beigelegen.



Protokoll:

Herr Reinhold gibt den Sachverhalt anhand der Vorlage bekannt und verliest den Beschlussvorschlag.

Frau Niemann fragt nach, wo man die Satzung finden kann, denn sie finde die Satzung nicht in ihrem iPad.

Anmerkung der Protokollführung:
Die Satzung befindet sich als Anlage an der Ursprungsvorlage 182/17.

Sodann fasst der Rat der Stadt Helmstedt mit 38 JA-Stimmen bei einer NEIN-Stimme den nachfolgenden


TOP 17 Vergnügungssteuersatzung der Stadt Helmstedt ab 2018

Beschluss:

Der Rat der Stadt Helmstedt beschließt die anliegende neue Vergnügungssteuersatzung für die Stadt Helmstedt ab 2018. Gleichzeitig werden die bisher geltende Vergnügungssteuersatzung der Stadt Helmstedt vom 21.06.2013 und die Vergnügungssteuersatzung der Gemeinde Büddenstedt vom 04.12.1985 in der Fassung vom 18.12.2001 aufgehoben.

Anmerkung: Die im Beschluss genannte Anlage hat der Vorlage 183/17 beigelegen.



Protokoll:

Herr Jeglortz gibt den Sachverhalt anhand der Vorlage bekannt und verliest den Beschlussvorschlag.

Sodann fasst der Rat der Stadt Helmstedt einstimmig den nachfolgenden


TOP 18 Annahme von Zuwendungen durch den Rat

Beschluss:

Die in der Vorlage 161 a /2017 aufgeführten Zuwendungen werden angenommen.



Protokoll:

Frau Radeck gibt den Sachverhalt anhand der Vorlage bekannt und verliest den Beschlussvorschlag.

Sodann fasst der Rat der Stadt Helmstedt einstimmig den nachfolgenden


TOP 19 Etwaige Errichtung eines gemeinsamen Schulbezirks für die städtischen Grundschulen in der Kernstadt Helmstedt; Ergebnis der durchgeführten Elternbefragung

Beschluss:

Im Bereich der Kernstadt Helmstedt wird kein gemeinsamer Schulbezirk für die Grundschulen eingerichtet.



Protokoll:

Herr Romba gibt den Sachverhalt anhand der Vorlage bekannt und verliest den Beschlussvorschlag. Zudem macht er einige ausführliche Ergänzungen zur Thematik. Zum Abschluss seiner Ausführungen beantragt er eine geheime Abstimmung.

Für Herrn Strümpel ist das Thema Schuleinzugsgebiete das Thema, über welches in der Vergangenheit sehr lange und sehr intensiv diskutiert worden ist. Wenn man verantwortungsvoll handeln möchte, könne man nur der Verwaltungsvorlage zustimmen. Mit der Auflösung der Schuleinzugsbereiche gebe es nur Nachteile und Risiken, aber keinerlei Chancen. Wenn für die Auflösung entschieden wird, dann werde man ganz viel Negatives erreichen und der Unmut der Eltern wird die Politik in den nächsten Jahren beschäftigen. Er stellt die wesentlichen Punkte dar. Die Auflösung würde zu einer stärkeren sozialen Selektion der sozialen Brennpunkte führen. Bildungsnahe Eltern werden sich zunehmend auf eine Schule konzentrieren. Die Zusammensetzung der Schülerschaft wird sich für andere Schulen negativ auswirken. Jede Schule braucht einen gute Mischung an Schülern. Ein Losverfahren wird zu größeren Ungerechtigkeiten führen. Die Grundschulen sind gleichmäßig aufzustellen. Die Zügigkeit ist festzulegen, alle müßten zweizügig sein, damit die Ressourcen stimmen. Es gibt keine Steuerungsmöglichkeiten. Bei einem Losverfahren fallen dann evtl. Kinder raus, die 100 m von einer Schule entfernt wohnen. Daraus würde auch folgen, dass die Schülertransportkosten steigen würden. Die Zahl der abweichenden Schüler wird zunehmen, es führt zu einer Wanderungsbewegung zu anderen Grundschulen. Er begründet seine Aussagen mit Erhebungen der Bertelsmann-Stiftung, die diese in Nordrhein-Westfalen durchgeführt haben. Hinzu kommt, dass es eine Gefahr für den Bestand der Grundschulen in den Ortsteilen gibt. Auch die Eltern der Kinder in den Ortsteilen könnten dann frei wählen. Aus seiner Sicht zeige die Elternbefragung, dass diese keine Veränderung wollen. Die beiden Vertreterinnen im Schulausschuss, Frau Theisen und Frau Feder, waren anfangs für eine Auflösung, sprechen sich aber mittlerweile dagegen aus. Die Diskussion um Schuleinzugsbereiche war dennoch gewinnbringend, weil sie sich auch mit der Qualität auseinandergesetzt hat. Abschließend gibt Herr Strümpel bekannt, dass die SPD-Fraktion für den Beschlussvorschlag der Verwaltung stimmen wird.

Für Herrn Preuß war klar, dass weniger als 40 Prozent der Eltern an der Befragung teilnehmen werden. Letztendlich war ihm klar, dass der Rat die Entscheidung über die Schuleinzugsgebiete entscheiden müsse. Die erste Vorlage, die die Verwaltung erstellt hatte, sprach sich für einen gemeinsamen Schulbezirk aus. Nun habe anscheinend ein Umdenken stattgefunden. Er spricht sich dafür aus, dass jedes Ratsmitglied nach seinem Gewissen entscheidet. Er werde für einen gemeinsamen Schulbezirk stimmen.

Herr Ide macht für die Gruppe FDP-HWG deutlich, dass sie nicht der Vorlage der Verwaltung zustimmen werden. Ihm wurde zudem mitgeteilt, dass sich der Stadtelternrat ebenfalls gegen den Beschlussvorschlag ausspreche. Bei einem nahezu ausgewogenen Pro und Contra Ergebnis der Elternbefragung sei es nicht nachvollziehbar, warum die Verwaltung den Status Quo vorschlage. Man habe sich in den letzten Jahren die Frage gestellt, was geschehe, wenn die Schulbezirke aufgehoben werden. Nachdem in der Schulausschusssitzung am 22.11.17 die Beschlussvorlage in die Fraktion zurück überwiesen wurde, sei er sehr erstaunt darüber, dass nun ohne eine weitere Beratung in der Fachausschusssitzung die Thematik zur Abstimmung aufgerufen wird. Im Ausschuss hatte man versucht, sich über das Ergebnis der Elternbefragung auszutauschen. Im Anschluss daran wollte man in den Fraktionen noch einmal diskutieren. Das Ergebnis der Elternbefragung sei seiner Meinung nach absolut nichtssagend. Die angeschriebenen Eltern seien mit der Thematik kaum vertraut. Umso mehr habe es ihn erstaunt, dass sich innerhalb der Ausschusssitzung die Ratskollegen von der CDU-Fraktion zur Beratung zurückgezogen haben. Die CDU-Fraktion war es seinerzeit, die zusammen mit der FDP und den Elternvertretern an einem Strang gezogen hat. Es gebe drei städtische Grundschulen - die GS Ludgeri bleibe außen vor -. In allen drei städtischen Grundschulen werden die gleichen Inhalte vermittelt. Wenn Schulleiter Befürchtungen haben, dass ihre Schule aufgrund des eigenen Konzeptes hinten runter fällt, dann liege dies nicht an den Schulbezirken, sondern es liege an dem Konzept selber. Kurze Wege, kurze Beine sind aufgrund der Geographie in Helmstedt kaum möglich. Sehr viele Kinder werden mit Autos zur Schule gefahren. Das Thema der Elterntaxis wurde bereits mehrere Male diskutiert. Insofern werde es auch nicht zu einer Erhöhung der Kosten für die Schülerbeförderug kommen. Einen Run auf Eliteschulen oder gar Brennpunktschulen werde es nicht geben. Die Ortsteile Büddenstedt und Offleben bestehen nach wie vor auf ihren eigenen Schulbezirk. Daran werde sich auch nichts ändern. Dies würde evtl. bedeuten, dass die GS in Offleben Gefahr läuft, aufgelöst zu werden. Sollte es dennoch zu Ausnahmefällen kommen, dass Kinder aus Offleben oder Emmerstedt in die Schule nach Helmstedt wollen, dann gibt es dafür Ausnahmegenehmigungen. Man stehe nun am Scheideweg. Bleibe man beim Status Quo oder habe man den Mut, etwas zu verändern.

Herr Romba unterstützt die Ausführungen von Herrn Ide. Die freie Schulwahl für Eltern und somit für die Kinder sorge für ein vielfältiges pädagogisches Konzept. Die Schulaufsichtsämter haben den Helmstedter Grundschulen einen guten Bildungsstand attestiert. Helmstedt will eine familienfreundliche Stadt werden. Warum maße man sich dann an, Druck auf die Eltern aufzubauen, indem man vorgibt, auf welche Schule ihre Kinder gehen müssen. Der Landkreis Helmstedt habe vor einigen Jahren die Schulbezirke - mit Unterstützung der SPD - aufgehoben. Das Schulangebot werde verbessert. In den letzten 5 Jahren lagen der Verwaltung über 100 Anträge vor, die nicht genehmigt wurden.

Herr Zogbaum zeigt den Ratsmitgliedern die Blickweise eines Ortsbürgermeisters auf. Er stellt ein Szenario auf. Nach Einrichtung eines gemeinsamen Schulbezirkes kommt ein Vater aus Büddenstedt auf die Idee, sein Kind in einer Schule in Helmstedt anzumelden. Dies kann durchaus verschiedene Gründe haben. Es wird ihm mitgeteilt, dass die Einrichtung eines gemeinsamen Schulbezirkes nicht für die Ortsteile gilt. Der Vater ist damit nicht einverstanden und klagt dagegen. Wie dann entschieden wird, kann niemand vorhersehen. Nach Befragen einiger Experten sei es sehr wahrscheinlich, dass der Klage stattgegeben wird. Der Vater bringt also sein Kind in eine Helmstedter Schule und nicht mehr nach Offleben. Die Ausnahmegenehmigungen werden dann zur Regel. Man kann sich anhand dieses Szenarios vorstellen, was dies für die Schule in Offleben und Emmerstedt bedeutet. Er bittet die Kollegen besonders aus den Ortsteilen darum, dieses Szenario bei der Abstimmung zu bedenken.

Für Herrn Winkelmann müsse die lange Diskussion nun endlich enden und es müsse abgestimmt werden. Erstmal erscheine es für die Eltern als gut, wenn sie frei entscheiden können, wo ihre Kinder zur Schule gehen. Dies sei ein positiver Aspekt. Er sehe jedoch mehr negative Aspekte. Die Studie der Bertelsmann Stiftung sei nicht eins zu eins auf Helmstedt übertragbar, von der Tendenz her sehe er aber schon eine Gefahr. Die Stiftung habe ermittelt, dass durch einen gemeinsamen Schulbezirk die soziale und ethnische Trennung der Schülerschaft verschärft wird, wodurch besonders der Lernerfolg benachteiligter Schüler vermindert wird. Dies könne nicht das Ziel für Helmstedt sein. Als sehr kritisch stufe er die Losverfahren ein, die bei einem gemeinsamen Schulbezirk zum Tragen kommen können. Von kurzen Beinen und kurzen Wegen könne dann nicht mehr die Rede sein. Hinzu komme außerdem, dass die Befragung kein klares Ergebnis für eine Veränderung ergeben habe. Insofern werde die Grüne-UWG Stadt Helmstedt-Gruppe dem Beschlussvorschlag der Verwaltung folgen.

Frau Bosse berichtet, dass anfangs ihre Meinung darin bestand, für einen gemeinsamen Schulbezirk zu stimmen. Doch im Laufe der Zeit habe sie sich von Argumenten von dieser Meinung abbringen lassen. Die Einrichtung eines gemeinsamen Schulbezirkes scheine auf den ersten Blick logisch. Eltern können entscheiden, auf welche Schule ihr Kind gehen soll. Durch einen gemeinsamen Schulbezirk würden die Anträge auf Ausnahmegenehmigungen wegfallen. Die Eltern könnten nach dem jeweiligen Profilbild der Schule entscheiden. Die Schulwahl würde nach den Bedürfnissen der Familie ausgerichtet sein. Dies seien alles gute Gründe, doch es gebe auch die andere Seite. Eine freie Grundschulwahl habe auch massive Auswirkungen auf die Schulentwicklungsplanung. Hinzu kommen die Auswirkungen auf die Elterntaxis. Studien zeigen, dass insbesondere die Bereitschaft von Eltern mit mittleren Sozialstatus groß ist, eine andere Schule anzuwählen. Im Gegensatz dazu wählen vor allem Eltern mit einem niedrigen Bildungsstand die nahegelegene Schule. Ebenso könnten Kinder mit Migrationshintergrund die Schule besuchen, an dem der zu erwartende Migrationsanteil am größten ist. Die Gefährdung einer gesunden Mischung von Kindern aller sozialen Schichten wäre groß. Dies würde dazu führen, dass eine bestimmte Schule nicht mehr angewählt wird und von einer Schulschließung betroffen wäre. Der Ausbau und der Erhalt einer Schule müsse für die Stadt langfristig planbar sein. Diese Argumente müssen gegeneinander abgwogen werden. Nun habe eine gut vorbereitete Elternbefragung stattgefunden. In Zusammenarbeit mit einer Arbeitsgruppe wurde ein Fragebogen entwickelt, in dem auch die Vor- und Nachteile eines gemeinsamen Schulbezirkes aufgezeigt wurden. Von den befragten Eltern gab es Rücklaufquote von ca. 32 Prozent. Aus ihrer Sicht zeige sich, dass die Eltern mit der jetzigen Situation anscheinend zufrieden seien. Dies spiegele sich auch im Ergebnis der Befragung wieder. Daher bestehe aus ihrer Sicht in Helmstedt kein Handlungsbedarf für einen gemeinsamen Schulbezirk.

Frau Niemann lobt die Worte von Frau Bosse. Sie vertritt die gleichen Argumente. Die ca. zweijährige Diskussion zu diesem Thema sei anscheinend sinnlos gewesen, denn jeder hatte seine vorgefertigte Meinung. Man hat dem anderen überhaupt nicht zugehört. Bei Frau Bosse sie dies allerdings nicht der Fall. Jede Schule in Helmstedt ist für sich eine gute Schule. Die Konzepte der Schulen seien fast identisch. Eine Schule in Helmstedt hat eine Eingangsstufe. Dies sei die einzige Schule, die sich in den ersten beiden Jahrgängen anders verhält als die übrigen Schulen. Die Zusammensetzung in den Schulen sei hingegen nicht gut. Zwei Schulen seien sehr kompliziert zusammengesetzt und zwei Schulen seien ganz hervorragend zusammengesetzt. Bei Auflösung der Schulbezirke würde sich dies nicht positiv verändern. Die bildungsstarken Eltern wissen ganz genau, in welche Schule sie ihr Kind geben. Diese Kinder werden nicht in Schulen gehen, in denen vorrangig Kinder aus sozial schwachen Familien beheimatet sind. Frau Niemann selbst ist an einer Schule tätig. In dieser Schule haben ein Drittel der Kinder einen Migationshintergrund. Die Tendenz ist steigend. 70 von 165 Schülern haben allein durch die hervorragende Johannes-Waisenhaus-Stiftung eine Weihnachtszuwendung bekommen. Durch einen gemeinsamen Schuleinzugsbereich werden sich diese Zahlen auch nicht zum positiven verändern. Kritik richtet sie an den Stadtelternrat, der anscheinend immer noch nicht erkannt hat, was die Basis, nämlich die Eltern, wirklich wollen. Eltern, die nichts ankreuzen oder sich nicht an Umfragen beteiligen, seien zufrieden mit dem aktuellen Zustand.

Für Herrn Fox habe die Diskussion vor allem gezeigt, was Eltern und Kinder zu erwarten hätten, wenn es zur Abschaffung der Schulbezirke kommen würde. Die Nachteile überwiegen in einer Abwägung. Er führt die Argumente der Vorredner auf. Er selbst hat an der Informationsveranstaltung für Eltern im August teilgenommen und war enttäuscht von der Resonanz. Diese deckt sich auch mit der Rückläuferquote der Fragebögen. Besonders aufgefallen war ihm bei der Veranstaltung auch die geringe Zahl an Kindern, bei denen es keine einvernehmliche Klärung bez. der Schulzuordnung gab. Für diese geringe Zahl sollte man nicht das System in Frage stellen und alles ändern.

Herr Ryll stellt den Antrag auf Schließung der Rednerliste und auf Ende der Debatte.

Frau Heister-Neumann lässt über den Antrag von Herrn Ryll abstimmen. Der Antrag wird mit 35 JA-Stimmen bei 1 NEIN-Stimme sowie 3 Enthaltungen angenommen. Die vor dem Antrag von Herrn Ryll auf der Rednerliste stehenden Personen kommen noch zu Wort.

Herr Strümpel lobt ausdrücklich den Beitrag von Frau Bosse. Er geht auf verschiedene Vorredner ein. Neue Argumente werden allerdings nicht ausgetauscht.

Herr Koch stellt klar, dass die Entscheidung letztendlich der Rat der Stadt Helmstedt zu treffen habe. Die Elternbefragung sei eine Hilfestellung für die Entscheidungsfindung. Ähnlich sei es auch mit dem Stadtelternrat. Nach dem Schulgesetz haben diese zwar eine autonome Stellung, aber die Entscheidung liege abschließend beim Rat. Das Ziel am Ende der Diskussion sei, die besten Bildungsvoraussetzungen für die Kinder der Stadt anzubieten. Dabei spiele die Frage nach den Schuleinzugsbereichen nur eine untergeordnete Rolle. Schuleinzugsbereiche wurden seinerzeit eingeführt, um Menschen zu verwalten und um Schulen Sicherheit zu gewähren. Heutzutage habe sich vieles verändert. Das Gesetz kennt den entscheidenden Begriff der Bildungsgänge, der vor allem im weiterführenden Bereich dazu führt, dass man das verfassungsgemäße Recht der Erziehungsberechtigten und der Kinder auf Bildung gewährleistet. Man dürfe sich seinen Bildungsgang aussuchen. Im Grundschulbereich gebe es allerdings nur einen Bildungsgang. Dieses mache den Weg der Ausnahmegenehmigungen so schwierig. Man müsse aus sogen. pädagogischen Gründen gut argumentieren, um eine Ausnahme zu bekommen. Ein weiterer Weg wäre die besondere soziale Härte. Er vertritt die Auffassung, dass, auch wenn die Aufrechterhaltung der Schulbezirke beschlossen wird, man die Schulbezirke über kurz oder lang aufweichen wird. Dies stehe in einem Zusammenhang mit gesetzlichen Regelungen. Helmstedt werde teilgebundene und gebundene Ganztagsschulen bekommen.

Herr Gehrke führt drei weitere Aspekte aus. Schulen entwickeln sich zu einem reinen Dienstleistungsbetrieb. Die Eltern sind dabei die Konsumenten, die entscheiden, auf welche Schule ihr Kind geht. Bei Grundschulen sei dies aber die verkehrte Einstellung. Grundschulen stellen über Generationen hinweg Heimat für Schüler dar. Weiterhin geht er auf die Zahlen der Elternbefragung ein. Die Eltern haben sich sehr intensiv über die Befragung informieren können, da die Verwaltung gute Arbeit geleistet habe. Insofern gelte das Argument, dass die Eltern nicht ausreichend informiert wurden, nicht. Lediglich 16 Prozent der angeschriebenen Eltern haben sich für einen gemeinsamen Schulbezirk entschieden. 84 Prozent haben sich entweder dagegen entschieden oder sie waren der Meinung, so, wie es aktuell ist, ist es richtig. Herr Romba habe die Abstimmung zur Gewissensfrage erklärt. Deshalb habe er eine geheime Abstimmung beantragt. Wenn man ein Gewissen hat, dann gehe man damit nicht in die Verborgenheit, sondern dann stehe man auch frei und offen zu dieser Meinung.

Für Herrn Preuß dürfe Geld, wenn es um die schulische Ausbildung geht, keine Rolle spielen. Insofern seien für ihn die Schülertransportkosten nachrangig. Nicht nachvollziehen könne er die Argumentation bez. der Ortsteile. Wenn es ein Klagerecht gebe, könnte man dieses auch heute schon in Anspruch nehmen. 

Herr Cohn vertritt die Meinung, dass das Szenario in Bezug auf die Ortsteile so nicht eintreten wird. Man habe heute auch schon die Möglichkeit der Klage. Er ist selbst sehr daran interessiert, dass seine Kinder in Offleben zur Schule gehen. Er kämpft immer für den Erhalt der Grundschule Offleben. Für ihn habe der Beschluss für einen gemeinsamen Schulbezirk nichts mit den Ortsteilen zu tun, sondern vielmehr nur für die Kernstadt.

Frau Heister-Neumann lässt zunächst über den Antrag auf geheime Abstimmung abstimmen. Ein Drittel der Ratsmitglieder (also 13 Mitglieder) müssen lt. Geschäftsordnung des Rates dafür stimmen. Insgesamt stimmen 18 Ratsmitglieder für eine geheime Abstimmung.

Als Stimmenzähler werden Herr Koch und Herr Ide benannt.

In geheimer Abstimmung fasst der Rat der Stadt Helmstedt mit 24 JA-Stimmen bei 15 NEIN-Stimmen den nachfolgenden


TOP 20 Inklusive Beschulung an städtischen Grundschulen; Antrag auf Festlegung von Schwerpunktschulen gemäß § 183c Abs. 4 des Nds. Schulgesetzes (NSchG)

Beschluss:

Bei der Niedersächsischen Landesbehörde ist gemäß § 183c Abs. 4 NSchuG zu beantragen, über den 31.07.2018 hinaus bis zum 31.07.2024 die Grundschule Pestalozzistraße (Stammschule) weiterhin als Schwerpunktschule für die Förderschwerpunkte Körperliche und motorische Entwicklung im Bereich der gesamten - neuen - Stadt Helmstedt festlegen zu dürfen.



Protokoll:

Frau Rosinski gibt den Sachverhalt anhand der Vorlage bekannt und verliest den Beschlussvorschlag.

Für Herrn Koch sei es in Ordnung, von dieser Regelung Gebrauch zu machen. Eigentlich hätte die inklusive Schule bereits umgesetzt sein müssen. In einigen Bereichen sei dies auch bereits der Fall. Aber gerade im Bereich Förderbedarf körperliche Entwicklung und insbesondere an der GS Pestalozzistraße sei dies nicht der Fall. Daher müsse der Handlungsbedarf dringend aufgegriffen werden, um das Projekt Inklusion weiter voran zu treiben. 

Sodann fasst der Rat der Stadt Helmstedt einstimmig den nachfolgenden


TOP 21 Bauleitplanung Helmstedt; Bebauungsplan B 376 Emmerstedter Straße – Nord, Aufstellungsbeschluss

Protokoll:

Herr Diedrich gibt den Sachverhalt anhand der Vorlage bekannt und verliest den Beschlussvorschlag.

Herr Preuß stellt den Geschäftsordnungantrag, diesen Punkt zurück in die Fraktionen und von der Tagesordnung zu nehmen, da es noch Beratungsbedarf gebe.

Frau Heister-Neumann lässt über den Geschäftsordnungsantrag von Herrn Preuß abstimmen. Dieser wird mit 34 JA-Stimmen bei 2 NEIN-Stimmen sowie 3 Enthaltungen angenommen.


TOP 22 Abwasserentsorgung Helmstedt (AEH) – Jahresabschluss 2016 -

Beschluss:

a) Der Jahresabschluss und der Rechenschaftsbericht des Wirtschaftsjahres 2016 werden festgestellt.

b) Der Jahresüberschuss in Höhe von insgesamt 826,91 € wird in die Rücklage aus Überschüssen der ordentlichen Ergebnisses eingestellt.

c) Der Betriebsleitung wird für das Wirtschaftsjahr 2016 Entlastung erteilt.



Protokoll:

Herr Viedt gibt den Sachverhalt anhand der Vorlage bekannt und verliest den Beschlussvorschlag.

Sodann fasst der Rat der Stadt Helmstedt einstimmig den nachfolgenden


TOP 23 Bekanntgaben  
TOP 23.1 Abwasserentsorgung Helmstedt (AEH); - Abwassergebühren 2018 -

Protokoll:

Der Rat der Stadt Helmstedt nimmt die Bekanntgabe 047/2017 zur Kenntnis.


TOP 23.2 Strategische Ziele der Stadt Helmstedt – Infomationen zu dem Projektablauf sowie dem weiteren Vorgehen

Protokoll:

Der Rat der Stadt Helmstedt nimmt die Bekanntgabe 054/2017 zur Kenntnis.


TOP 23.3 Besondere Sachverhalte in den Jahresabschlüssen Büddenstedt

Protokoll:

Der Rat der Stadt Helmstedt nimmt die Bekanntgabe 055/2017 zur Kenntnis.


TOP 23.4 Bearbeitungsstand Jahresabschlüsse Büddenstedt

Protokoll:

Der Rat der Stadt Helmstedt nimmt die Bekanntgabe 056/2017 zur Kenntnis.


TOP 24 Anträge und Anfragen

Protokoll:

I.)

Herr Gehrke geht davon aus, dass der abgesetze Tagesordnungspunkt 21 - Bauleitplanung Helmstedt; Bebauungsplan B 376 Emmerstedter Straße – Nord, Aufstellungsbeschluss - in einer Sondersitzung wieder auf die Tagesordnung kommt, um die entsprechenden Fristen zu wahren.

Herr Schobert pflichtet Herrn Gehrke bei.

II.)

Herr Jeglortz berichtet, dass die Erhöhung der Hundesteuer in Büddenstedt einigen Unmut ausgelöst habe. Von einer Mitarbeiterin der Stadt Helmstedt wurde mitgeteilt, dass es die Hundekotbeutel nicht mehr geben wird. Als Begründung wurde genannt, dass es die Beutel günstig im freien Verkauf gebe. Herr Jeglortz fragt, ob dies so den Tatsachen entspricht.

Desweiteren berichtet er, dass mehrere Straßenlaternen im Bereich des Büddenstedter Weges in Richtung des Lappwaldsees defekt seien.

Herr Schobert sagt eine schriftliche Beantwortung zu.

 
TOP 25 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Den anwesenden Einwohnern wird erneut Gelegenheit gegeben, sich zu den Tagesordnungspunkten und zu sonstigen Angelegenheiten der Gemeinde zu äußern, sowie Fragen an die Ratsmitglieder und die Verwaltung zu stellen. Hiervon wird in einem Fall Gebrauch gemacht.

Sodann beendet die Ratsvorsitzende Elisabeth Heister-Neumann um 20:50 Uhr den öffentlichen Teil der Sitzung des Rates der Stadt Helmstedt. Nachdem alle Gäste den Saal verlassen haben, eröffnet sie den nichtöffentlichen Teil der Sitzung des Rates der Stadt Helmstedt.

 

Zurück zur Übersicht

Stadtverwaltung Helmstedt
E-Mail:     rathaus@stadt-helmstedt.de
Telefon:   05351 17-0
Fax:        05351 17-7001
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 9.00 bis 12.00 Uhr

Tourismus/Bürgerinfo:
E-Mail:     tourismus@stadt-helmstedt.de
Telefon:   05351 171717
Fax:        05351 171718

Öffnungszeiten Bürgerbüro Helmstedt
Montag: 08.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag: 08.00 bis 12.00 Uhr & 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Mittwoch: 08.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 08.00 bis 12.00 Uhr & 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag: nur nach Terminvereinbarung
Samstag: 10.00 bis 12.00 Uhr

Öffnungszeiten Bürgerbüro Büddenstedt
Montag: 14:00 bis 16:00 Uhr

© 2023 Stadt Helmstedt ǀ Impressum  ǀ Datenschutz  ǀ Sitemap