TOP 1
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Eröffnung der Sitzung
Beschluss:
Protokoll:
Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung des Ortsrates Offleben und begrüßt die Anwesenden, insbesondere den Ehrenratsherrn Hermann Wesemann, die Mitglieder des Ortsrates Büddenstedt, die Zuhörer sowie Frau Katja Weber-Diedrich vom Helmstedter Sonntag und Frau Melanie Specht von der Braunschweiger Zeitung.
In seiner Funktion als Bürgermeister der Stadt Helmstedt eröffnet Herr Schobert einmalig die heutige konstituierende Sitzung des Ortsrates Offleben. Nach der Fusion der Gemeinde Büddenstedt mit der Stadt Helmstedt handelt es sich um die erste Sitzung des hiesigen Ortsrates. Es ist somit auch ein Neustart der Stadt Helmstedt im Verbund mit den neuen Ortsteilen Büddenstedt und Offleben mit Reinsdorf/Hohnsleben, sodass diese besondere Situation durchaus historisch bedeutend zu sehen sei.
Vor Eintritt in die Tagesordnung nimmt Herr Schobert die Ehrung der aus dem Gemeinderat Büddenstedt ausscheidenden Ratsmitglieder, die weiterhin politische Verantwortung im hiesigen Ortsrat übernehmen, vor und überreicht Frau Völkel für 6 Jahre und Herrn Kahl für 11 Jahre Ratstätigkeit jeweils ein Präsent.
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TOP 2
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Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Protokoll:
Der Bürgermeister stellt die ordnungsgemäße Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.
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TOP 3
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Feststellung der Tagesordnung
Protokoll:
Einwendungen gegen die Tagesordnung werden nicht erhoben. Der Bürgermeister stellt die vorliegende Tagesordnung fest.
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TOP 4
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Feststellung und Bekanntgabe der Fraktionen und Gruppen gem. § 91 Abs. 4 Satz 3 i. V. m. § 57 NKomVG
Protokoll:
Bürgermeister Schobert teilt mit, dass ihm die Bildung der HWG-Ortsratsfraktion unter Vorsitz von Christian Kahl und der SPD-Ortsratsfraktion unter Vorsitz von Heiko Jeglortz angezeigt wurde. Des Weiteren ist der Verwaltung mitgeteilt wurden, dass sich das Ortsratsmitglied der CDU mit der HWG zu einer Gruppe zusammengefunden hat und den Gruppenvorsitz Herr Christian Kahl übernimmt.
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TOP 5
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Pflichtenbelehrung und Verpflichtung der Ortsratsmitglieder
Protokoll:
Herr Schobert spricht den neu gewählten Ortsratsmitgliedern seine Glückwünsche zur Wahl in den Ortsrat Offleben aus und hofft auf eine gute Zusammenarbeit.
Anschließend weist er als Hauptverwaltungsbeamter der Stadt Helmstedt gemäß § 91 Abs. 4 in Verbindung mit § 54 Abs. 3 und § 43 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetztes (NKomVG) die Mitglieder des Ortsrates Offleben auf die ihnen nach den §§ 40 bis 42 des NKomVG obliegenden Pflichten (Amtsverschwiegenheit, Mitwirkungsverbot, Vertretungsverbot) hin. Er merkt an, dass den Vorschriften über das Mitwirkungsverbot besondere Beachtung zu schenken ist und der Wortlaut dieser Vorschriften jedem Ortsratsmitglied in Form einer Textausgabe des NKomVG vorliegt.
Nach Abschluss seiner ausführlichen Erläuterungen zu den Pflichten bittet er die Ortsratsmitglieder zur Verpflichtung gemäß § 91 Abs. 4 in Verbindung mit § 60 des NKomVG sich von ihren Plätzen zu erheben und den Wortlaut der Verpflichtung gemeinsam nachzusprechen. Sie verpflichten sich somit ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten.
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TOP 6
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Feststellung der/des Altersvorsitzenden für die Wahl der/des Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters
Protokoll:
Der Bürgermeister trägt vor, dass der Ortsrat in seiner ersten Sitzung unter Leitung des ältesten anwesenden und hierzu bereiten Mitgliedes aus seiner Mitte, für die Dauer der Wahlperiode, die Vorsitzende oder den Vorsitzenden mit der Bezeichnung Ortsbürgermeisterin oder Ortsbürgermeister wählt.
Dem Alter entsprechend kommt dafür Herr Joachim Wolter in Betracht, der im Vorfeld jedoch bereits erklärt hat nicht für den Altersvorsitz zur Verfügung zu stehen. Herr Henning Jacobs rückt dem Alter entsprechend nach.
Auf Nachfrage erklärt sich Herr Jacobs bereit, den Vorsitz für die Wahl der/des Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters zu übernehmen.
Der Bürgermeister übergibt den Vorsitz an Herrn Jacobs.
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TOP 7
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Wahl der/des Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters
Protokoll:
Herr Jacobs bittet die anwesenden Ortsratsmitglieder um Vorschläge für die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters.
Herr Cohn schlägt im Namen der HWG-Ortsratsfraktion Herrn Joachim Wolter für die Wahl zum neuen Ortsbürgermeister vor.
Auf Nachfrage von Herrn Jacobs werden keine weiteren Vorschläge abgegeben.
Herr Jacobs hält fest, dass grundsätzlich schriftlich zu wählen ist. Es wird jedoch durch Zuruf gewählt, da kein weiterer Wahlvorschlag vorliegt und kein Ortsratsmitglied dem widersprochen sowie ein Antrag auf geheime Wahl gestellt hat.
Nach Abstimmung stellt Herr Jacobs fest, dass Herr Joachim Wolter einstimmig zum Ortsbürgermeister von Offleben gewählt worden ist. Ein zweiter Wahlgang ist damit nicht erforderlich.
Herr Wolter nimmt die Wahl an. Sodann sprechen Herr Jacobs, die Ortsratsmitglieder und die Verwaltung ihre Glückwünsche aus.
Anschließend übernimmt Herr Wolter als neu gewählter Ortsbürgermeister von Offleben den Vorsitz.
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TOP 8
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Wahl der/des stellv. Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters
Protokoll:
Der Ortsbürgermeister erläutert, dass aus der Mitte des Ortsrates Offleben die/der stellvertretende Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeister zu wählen ist und bittet um Vorschläge. Herr Cohn schlägt im Namen der Gruppe HWG/CDU Herrn Henning Jacobs für die Wahl zum stellvertretenden Ortsbürgermeister vor. Auf Nachfrage des Ortsbürgermeisters werden keine weiteren Vorschläge abgegeben. Der Ortsbürgermeister hält fest, dass grundsätzlich schriftlich zu wählen ist. Es wird jedoch durch Zuruf gewählt, da kein weiterer Wahlvorschlag vorliegt und kein Ortsratsmitglied dem widersprochen sowie ein Antrag auf geheime Wahl gestellt hat.
Nach Abstimmung stellt der Ortsbürgermeister fest, dass Herr Henning Jacobs einstimmig zum stellvertretenden Ortsbürgermeister von Offleben gewählt ist. Ein zweiter Wahlgang ist nicht erforderlich.
Herr Jacobs nimmt die Wahl an. Sodann sprechen der Ortsbürgermeister, die Ortsratsmitglieder und die Verwaltung ihre Glückwünsche aus.
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TOP 9
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Einwohnerfragestunde
Protokoll:
Nunmehr wird den anwesenden Einwohnern die Gelegenheit gegeben, sich zu den Tagesordnungspunkten und zu sonstigen Angelegenheiten des Ortes zu äußern sowie Fragen an die Ortsratsmitglieder und die Verwaltung zu stellen. Hiervon wird kein Gebrauch gemacht.
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TOP 10
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Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Helmstedt
Beschluss:
1. Die in der Anlage beigefügte Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Helmstedt wird beschlossen. 2. Die Hauptsatzung der Stadt Helmstedt vom 22.06.2012 wird mit Inkrafttreten der neuen Hauptsatzung aufgehoben. 3. Die Hauptsatzung der Gemeinde Büddenstedt vom 11.11.2011 wird mit Inkrafttreten der neuen Hauptsatzung aufgehoben. 4. Die Richtlinien des Rates vom 21.03.2014 und der Beschluss des Rates vom 11.03.2010 über die Annahme bzw. Vermittlung von Zuwendungen werden mit Inkrafttreten der neuen Hauptsatzung aufgehoben. 5. Die Richtlinien für den Rat, den Verwaltungsausschuss, die Ratsausschüsse und die Ausschüsse nach besonderen Rechtsvorschriften der Gemeinde Büddenstedt vom 10.11.2011 werden mit Inkrafttreten der neuen Hauptsatzung aufgehoben. Anmerkung: Die im Beschluss genannte Anlage hat der Vorlage beigelegen.
Protokoll:
Der Ortsbürgermeister verliest die bekannte Vorlage.
Herr Kahl erfragt, ob die Anhörungsrechte des Ortsrates nach § 94 NKomVG durch die geregelten Zuständigkeiten des Bürgermeisters in § 5 der Hauptsatzung der Stadt Helmstedt eingeschränkt oder außer Kraft gesetzt werden. Herr Otto erläutert, dass das nicht der Fall ist. Die gesetzlichen Regelungen der §§ 93 und 94 NKomVG können nicht durch die Hauptsatzung der Stadt Helmstedt verändert werden. Der Ortsrat ist nach wie vor anzuhören.
Der Ortsrat Offleben fasst einstimmig folgenden Empfehlungs-
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TOP 11
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Neufassung der Satzung der Stadt Helmstedt über die Zahlung von Entschädigungen an Ratsmitglieder, Mitglieder der Ortsräte, Ehrenbeamte und sonstige ehrenamtlich Tätige (Aufwandsentschädigungssatzung)
Beschluss:
1. Die in der Anlage beigefügte Neufassung der Satzung der Stadt Helmstedt über die Zahlung von Entschädigungen an Ratsmitglieder, Mitglieder der Ortsräte, Ehrenbeamte und sonstige ehrenamtlich Tätige (Aufwandsentschädigungssatzung) wird beschlossen. 2. Die Satzung der Stadt Helmstedt über die Zahlung von Entschädigungen an Ratsherren, Mitglieder der Ortsräte, Ehrenbeamte und sonstige ehrenamtlich Tätige vom 21.12.2012 wird mit Inkrafttreten der neuen Aufwandsentschädigungssatzung aufgehoben. 3. Die §§ 1 - 7 der Satzung der Gemeinde Büddenstedt über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen, Sitzungsgeldern, den Ersatz von Verdienstausfällen und die Erstattung von Fahrtkosten vom 23.12.2011 werden mit Inkrafttreten dieser Satzung aufgehoben. Anmerkung: Die im Beschluss genannte Anlage hat der Vorlage beigelegen.
Protokoll:
Herr Wolter verliest die bekannte Vorlage.
Der Ortsrat Offleben fasst einstimmig folgenden Empfehlungs-
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TOP 12
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Erlass einer Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der neuen Stadt Helmstedt
Beschluss:
Der in der Anlage beigefügte Entwurf der Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Helmstedt wird beschlossen. Die Satzung tritt am 01.01.2018 in Kraft.
Anmerkung:
Die im Beschluss genannte Anlage hat der Vorlage beigelegen.
Protokoll:
Herr Wolter verliest die bekannte Vorlage.
Der Ortsrat Offleben fasst einstimmig folgenden Empfehlungs-
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TOP 13
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Erlass der Satzung der neuen Stadt Helmstedt über die Zahlung von Aufwandsentschädigungen an Ehrenbeamte und ehrenamtlich Tätige in der Freiwilligen Feuerwehr (Aufwandsentschädigungssatzung-Feuerwehr)
Beschluss:
Der in der Anlage beigefügte Entwurf der Satzung der Stadt Helmstedt über die Zahlung von Entschädigungen an Ehrenbeamte und ehrenamtlich Tätige in der Freiwilligen Feuerwehr wird beschlossen. Die Satzung tritt zum 01.01.2018 in Kraft. Anmerkung: Die im Beschluss genannte Anlage hat der Vorlage beigelegen.
Protokoll:
Herr Wolter verliest die bekannte Vorlage.
Herr Cohn regt an, dass der Stadtrat diese Satzung zur Höhe der Aufwandsentschädigungszahlungen nochmals in naher Zukunft überdenken sollte. Der ehrenamtliche Zeitaufwand ist unter anderem als Ortsbrandmeister zum Teil recht erheblich.
Herr Kahl merkt an, dass auch im Bereich der Brandschutzwachen weitere Anpassungen notwendig sind.
Der Ortsrat Offleben fasst einstimmig bei einer Stimmenenthaltung folgenden Empfehlungs-
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TOP 14
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Hebesatzung der Stadt Helmstedt ab 2018
Protokoll:
Herr Wolter verliest die bekannte Vorlage.
Herr Cohn äußert sich entschieden gegen die Steuererhöhungen; speziell im Bereich der Gewerbesteuer. Er sieht darin einen möglichen Ausschlussgrund für die Neuansiedlung von Gewerbebetrieben. Herr Cohn regt an, außerdem über eine Aussetzung bzw. Halbierung der Steuersätze bei Neuansiedlungen von Gewerbebetrieben nachzudenken.
Der Bürgermeister erklärt, dass Steuererhebungen grundsätzlich mit Diskussionen verbunden sind. Die vorgeschlagene Erhöhung ist notwendig, da die alte Gemeinde Büddenstedt und die alte Stadt Helmstedt vor der Realität standen, nicht über einen ausgeglichenen Haushalt verfügen zu können. Gleiches gilt nunmehr auch für die neue Stadt Helmstedt. Er erinnert zudem an weitaus höhere und im Gemeinderat Büddenstedt beschlossene Steueranhebungen. Auch die Stadt Helmstedt musste zuletzt im vergangenen Jahr eine Steuererhöhung umsetzen. Herr Schobert verweist auf die von den Altkommunen geschlossenen Zielvereinbarungen mit dem Land Niedersachsen, die nicht automatisch mit der Fusion außer Kraft gesetzt worden. Im Haushaltsentwurf 2018 ist mit derzeitigem Stand ein Defizit von ca. 5.500.000,00 € ausgewiesen und steht damit noch deutlich über dem im Finanztableau seinerzeit ausgewiesenen Betrag zur Erreichung der kapitalisierten Bedarfszuweisung.
Er macht zudem deutlich, dass sobald Einnahmemöglichkeiten ausgesetzt werden auch die Ausgaben reduziert werden müssen, um einen genehmigungsfähigen Haushalt aufzustellen. Mit den vorgeschlagenen Sätzen liegt die Stadt Helmstedt im Vergleich mit anliegenden Städten und Gemeinden im Braunschweiger Land in einem maßvollen Bereich. Darüber hinaus sollte nicht jährlich an den Steuerhebesätzen gearbeitet werden und stattdessen ein stabiles Niveau für die nächsten Jahre erreicht werden.
Im Rahmen der Ansiedlungspolitik wird nicht ausschließlich nach der Höhe der Steuersätze entschieden, sondern es werden auch Standortfaktoren berücksichtigt. Außerdem ist ein Unterschied in der Besteuerung von bereits vorhandenen Gewerbebetrieben gegenüber Neuansiedlungen aufgrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes nicht möglich, so der Bürgermeister.
Weitere Wortmeldungen erfolgen nicht. Der Ortsrat Offleben lehnt bei 4 Ja-Stimmen und 4 Gegenstimmen den Beschlussvorschlag ab.
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TOP 15
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Hundesteuersatzung der Stadt Helmstedt ab 2018
Beschluss:
Der Rat der Stadt Helmstedt beschließt die in der Anlage beigefügte Hundesteuersatzung der Stadt Helmstedt zum 01.01.2018. Anmerkung: Die im Beschluss genannte Anlage hat der Vorlage beigelegen.
Protokoll:
Auch hier verliest Herr Wolter die bekannte Vorlage. Herr Jeglortz stellt fest, dass es sich für den Ersthund um eine drastische Erhöhung handelt. Man sollte bedenken, dass in den Ortslagen viele ältere Menschen mit geringen Renten leben und oftmals ein Tier der einzige Bezugspunkt darstellt. Er erfragt, ob die Möglichkeit besteht, den geforderten Betrag als Hundebesitzer auch monatlich, viertel- oder halbjährlich zu zahlen. Herr Schobert bestätigt diese Möglichkeit und gibt gleichzeitig zur Kenntnis, dass die vorgebrachten Argumente ähnlich der Diskussion in den übrigen Ortsteilen lauten. Die Erhöhung führt letztlich jedoch nicht dazu, dass ein Hundebesitzer aus finanziellen Gegebenheiten seinen Hund abmelden muss. In den vergangenen Jahren ist eher zu verzeichnen, dass Hundebesitzer zur Hundehaltung einen weitaus höheren finanziellen Aufwand betreiben als noch vor Jahrzehnten.
Herr Kahl äußert, dass die Hundesteuer in Großstädten durchaus als Mittel eingesetzt wird, um dort die Hundehaltung zu begrenzen. Diese Situation ist nicht mit den kleinen Orten vergleichbar und er plädiert für eine moderate Anhebung der Gebührensätze.
Herr Schobert stellt dar, dass eine Erhöhung um 30 € aufgeteilt über einen Zeitraum von mehreren Jahren nicht zielführend und unakzeptabel ist. Er verweist auch hier darauf, dass es bei einer Ablehnung der Steuersätze zur Senkung der Hundesteuer für das gesamte Stadtgebiet führt und somit Einnahmeverluste entstehen. Aufgrund der notwendigen Haushaltskonsolidierung sind derartige Einnahmemittel auszuschöpfen.
Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen. Der Ortsrat Offleben fasst bei 5 Ja-Stimmen und 3 Gegenstimmen folgenden Empfehlungs-
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TOP 16
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Vergnügungssteuersatzung der Stadt Helmstedt ab 2018
Beschluss:
Der Rat der Stadt Helmstedt beschließt die anliegende neue Vergnügungssteuersatzung für die Stadt Helmstedt ab 2018. Anmerkung: Die im Beschluss genannte Anlage hat der Vorlage beigelegen.
Protokoll:
Der Ortsbürgermeister verliest die bekannte Vorlage. Wortmeldungen erfolgen nicht. Der Ortsrat Offleben fasst einstimmig folgenden Empfehlungs-
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TOP 17
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Sachstandsbericht Neubau Feuerwehrgerätehaus
Protokoll:
Der Sachstandsbericht ist allen Ortsratsmitgliedern in der heutigen Sitzung gereicht worden. Herr Bode erläutert diesen ausführlich. Er teilt darüber hinaus mit, dass zwischenzeitlich die grundbuchdienstliche Eintragung für den Grundstückskauf erfolgt ist und nunmehr im Grundbuch als Eigentümer der Fläche die Stadt Helmstedt verzeichnet ist. Über den weiteren Verlauf des Vorhabens werden die Feuerwehren informiert.
Herr Kahl stellt fest, dass in der den Ortsratsmitgliedern zugegangenen Anlage der Vorlage im 3. Büro und dem Abstellraum keine Türen verzeichnet sind. Herr Bode stellt klar, dass sie in der für die Umsetzung verwendeten Zeichnung definitiv ersichtlich sind und es sich hierbei lediglich um ein Versehen handelt.
Herr Germer merkt an, dass in der Zeichnung nach wie vor die Angabe zur West- und Ostansicht vertauscht ist.
Abschließend wird der Sachstandsbericht von den Ortsratsmitgliedern zur Kenntnis genommen.
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TOP 18
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Bekanntgaben
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TOP 18.1
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Fahrzeugbeschaffungsprogramm der Ortsfeuerwehren der Stadt Helmstedt
Protokoll:
Herr Otto erläutert kurz den Sachstand zur schriftlich vorliegenden Bekanntgabe.
Der Ortsrat Offleben nimmt die Bekanntgabe zur Kenntnis.
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TOP 18.2
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Abwassergebühren 2018
Protokoll:
Herr Schobert gibt den Inhalt der schriftlich vorliegenden Bekanntgabe in kurzen Zügen wieder.
Der Ortsrat Offleben nimmt auch diese Bekanntgabe zur Kenntnis.
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TOP 18.3
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Verpachtung bzw. Verkauf von Flächen in Offleben und Reinsdorf
Protokoll:
Herr Schobert erläutert kurz das Vorhaben und bittet anschließend um Diskussion wie weiter verfahren werden sollte.
Herr Cohn gibt zur Kenntnis, dass die Wiese am Wiesenweg nach wie vor von der Feuerwehr genutzt wird, solange wie das Gelände des neuen Feuerwehrgerätehauses noch nicht fertig gestellt und nutzbar ist. Der Übungsplatz in Reinsdorf wird auch nach Fertigstellung des neuen Feuerwehrgerätehauses genutzt werden müssen. Er hält daher eine Nutzung als Übungsfläche sowie für die Ausrichtung des Osterfeuers und gleichzeitiger Verpachtung als Weidefläche für unglücklich.
Herr Bode führt aus, dass die Wiese am Wiesenweg erst nach Umzug der Feuerwehr verpachtet wird. Zur möglichen Nutzung des Reinsdorfer Übungsplatzes als gleichzeitige Weidefläche äußert er, dass nach einem Osterfeuer die Fläche zu beräumen ist. Im Fall der Verpachtung ist keine eigene Bewirtschaftung mehr darüber hinaus notwendig und die Fläche wäre eingezäunt. Die Fläche mit dem Übungsturm wird für die Vorbereitung auf die Kreiswettkämpfe weiterhin benötigt, ebenso wie für Ausbildungen und Übungen. Dort wäre der Turm hinsichtlich der Standsicherheit zu überprüfen. Dieser Bereich würde nicht verpachtet werden.
Eine weitere Fläche am Wiesenweg, zwischen dem ehem. B-Sportplatz und der dortigen Wohnbebauung, steht im Interesse eines möglichen Pächters. Der Pflegeaufwand lastet derzeit auf der Stadt Helmstedt, sodass der Ortsrat dezidiert über das weitere Vorgehen diskutieren sollte.
In Bezug auf die Fläche „Am Oesterlinge“ berichtet Herr Bode, dass die HSR die gesamte Fläche veräußern möchte. Der Gemeinderat Büddenstedt hat seinerzeit den Ankauf dieser Flächen beschlossen und die Stadt Helmstedt setzt das Vorhaben fort, sodass die Kaufverträge geschrieben sind und in Kürze beurkundet werden. Neben der darin enthaltenen Fläche zur Gartenvereinsnutzung ist derzeit durch die HSR auch eine große Fläche bereits an einen Pächter verpachtet worden. Dieser möchte weiterhin Pächter bleiben und darüber hinaus die Fläche erwerben. Der Gemeinderat hat seinerzeit die Fläche in Augenschein genommen. Bei einer Verpachtung oder einem Verkauf muss jedoch die rückwärtige Erschließung der Grundstücke in der Siedlung Süd gesichert sein. Ebenfalls ist hier die Fläche mit den Oberflächenwassergräben im Eigentum der Stadt zu belassen. Zur Feststellung im welchen Zuschnitt der Verkauf oder eine Verpachtung möglich wäre, ist ein Vororttermin mit dem Ortsrat notwendig, so Herr Bode.
Herr Kahl erfragt, ob die bereits verpachtete Fläche am Sportplatz in Reinsdorf in den Zuständigkeitsbereich der ehem. Gemeinde Büddenstedt fällt, da ihm kein Beschluss des Gemeinderates hierzu bewusst ist. Er hat festgestellt, dass die Fläche bereits eingezäunt ist und Pferde dort weiden. Herr Kahl regt zu dem an, dass derartige Vorhaben zur Verpachtung oder Verkauf von Flächen der Öffentlichkeit bekannt gemacht werden sollten. In einem Vororttermin bzw. in nichtöffentlicher Sitzung sollten weitere Details geklärt werden können.
Herr Germer merkt an, dass der bereits errichtete Zaun für ein Osterfeuer auf der Fläche in Reinsdorf großflächig zurückgebaut werden müsste, um eine Anlieferung von Holzschnitt zu ermöglichen. Des Weiteren regt er an, dass in möglichen Pachtverträgen zu diesen Flächen vermerkt wird, dass diese vom Erhaltungszustand auch Grünlandflächen zu bleiben haben.
Herr Schobert fasst zusammen, dass Ortsbesichtigungen in Absprache mit dem Ortsbürgermeister durch den Ortsrat und der Verwaltung erfolgen werden. Er merkt an, dass die Verwaltung derzeit dabei ist die Unterlagen zu allen Flächen zu sichten. Dabei ist nicht ausgeschlossen, dass in den vergangenen Jahrzehnten Flächen durch "Handschlag" vergeben wurden und dadurch keine Unterlagen vorhanden sind.
Sodann nimmt der Ortsrat Offleben die Bekanntgabe ebenfalls zur Kenntnis.
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TOP 19
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Mitteilungen des Ortsbürgermeisters
Protokoll:
Herr Wolter bedankt sich an dieser Stelle für die Wahl zum Ortsbürgermeister des Ortsteiles Offleben und hofft auf eine gute Zusammenarbeit mit allen Ortsratsmitgliedern sowie dem Rat und der Verwaltung der Stadt Helmstedt.
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TOP 20
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Anfragen
Protokoll:
Anfragen werden nicht gestellt.
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TOP 21
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Einwohnerfragestunde
Protokoll:
Den anwesenden Einwohnern wird erneut Gelegenheit gegeben, sich zu den Tagesordnungspunkten und zu sonstigen Angelegenheiten der Gemeinde zu äußern sowie Fragen an die Ortsratsmitglieder und die Verwaltung zu stellen.
Hiervon wird u. a. in der Angelegenheit zur Pachtfläche am Sportplatz in Reinsdorf Gebrauch gemacht. Herr Wesemann erläutert dazu, dass als seinerzeit der Sportplatz errichtet wurde die Gemeinde Ackerflächen dazu pachten musste und ihm nicht bewusst ist, dass die Flächen sich bereits im Eigentum der ehem. Gemeinde Büddenstedt befunden haben.
Herr Wolter schließt den öffentlichen Teil der Sitzung um 19:10 Uhr.
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