Termine

Sitzungstermine, Tagesordnungen und Vorlagen

Hier finden Sie nicht nur die aktuellen Sitzungstermine, sondern können sich auch Tagesordnungen und Vorlagen aus vergangenen Sitzungen anzeigen lassen.
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Besonderheit: Die Sitzungen der Ortsräte Emmerstedt, Büddenstedt und Offleben beginnen zur u. a. Uhrzeit mit einem nichtöffentlichen Teil. Der öffentliche Teil folgt dann ca. 30 Minuten später.

Ortsrat Büddenstedt

Montag, 06. November 2017 , 17:30 Uhr
Sitzungssaal des ehem. Rathauses in Büddenstedt



TOP 1 Eröffnung der Sitzung

Protokoll:

Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung des Ortsrates Büddenstedt und begrüßt die Anwesenden, insbesondere die Ehrenratsmitglieder Wilfried Rittmeyer und Hermann Wesemann, die Stadtratsmitglieder Ina Klimaschewski-Losch und Andreas Fox, die Mitglieder des Ortsrates Offleben, die Zuhörer sowie Frau Katja Weber-Diedrich vom Helmstedter Sonntag und Herrn Jürgen Paxmann von der Braunschweiger Zeitung.

Herr Schobert merkt an, dass die heutige konstituierende Sitzung des Ortsrates Büddenstedt historisch bedeutend ist und er einmalig diese in seiner Funktion als Bürgermeister der Stadt Helmstedt eröffnet. Es handelt sich um die erste Sitzung des hiesigen Ortsrates nach der gemeinsamen Fusion der Gemeinde Büddenstedt mit der Stadt Helmstedt.

Er verdeutlicht mit Blick in die Zukunft, dass es durch die politische Mitbestimmung gilt, die neue Stadt Helmstedt mit ihren Dörfern voranzubringen. Der Verwaltungsvorstand der neuen Stadt Helmstedt sowie die gesamte Verwaltung freuen sich auf eine gute und konstruktive Zusammenarbeit.

Vor Eintritt in die Tagesordnung nimmt Herr Schobert die Ehrung der aus dem Gemeinderat Büddenstedt ausscheidenden Ratsmitglieder, die weiterhin politische Verantwortung im hiesigen Ortsrat übernehmen, vor und überreicht den Herren Heineck und Lickfett für 1 Jahr Ratstätigkeit ein Präsent.

 
TOP 2 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Protokoll:

Der Bürgermeister stellt die ordnungsgemäße Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

 
TOP 3 Feststellung der Tagesordnung

Protokoll:

Einwendungen gegen die Tagesordnung werden nicht erhoben. Der Bürgermeister stellt die vorliegende Tagesordnung fest.

 
TOP 4 Feststellung und Bekanntgabe der Fraktionen und Gruppen gem. § 91 Abs. 4 Satz 3 i. V. m. § 57 NKomVG

Protokoll:

Bürgermeister Schobert teilt mit, dass ihm die Bildung der SPD-Ortsratsfraktion unter Vorsitz von Axel Heineck und der CDU-Ortsratsfraktion unter Vorsitz von Egbert Rippel angezeigt wurde.

 
TOP 5 Pflichtenbelehrung und Verpflichtung der Ortsratsmitglieder

Protokoll:

Herr Schobert spricht den neu gewählten Ortsratsmitgliedern seine Glückwünsche zur Wahl in den Ortsrat Büddenstedt aus und hofft auf eine gute Zusammenarbeit.

Anschließend weist er als Hauptverwaltungsbeamter der Stadt Helmstedt gemäß § 91 Abs. 4 in Verbindung mit § 54 Abs. 3 und § 43 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetztes (NKomVG) die Mitglieder des Ortsrates Büddenstedt auf die ihnen nach den §§ 40 bis 42 des NKomVG obliegenden Pflichten (Amtsverschwiegenheit, Mitwirkungsverbot, Vertretungsverbot) hin. Er merkt an, dass den Vorschriften über das Mitwirkungsverbot besondere Beachtung zu schenken ist und der Wortlaut dieser Vorschriften jedem Ortsratsmitglied in Form einer Textausgabe des NKomVG vorliegt.

Nach Abschluss seiner ausführlichen Erläuterungen zu den Pflichten bittet er die Ortsratsmitglieder zur Verpflichtung gemäß § 91 Abs. 4 in Verbindung mit § 60 des NKomVG sich von ihren Plätzen zu erheben und den Wortlaut der Verpflichtung gemeinsam nachzusprechen. Sie verpflichten sich somit ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten.

 
TOP 6 Feststellung der/des Altersvorsitzenden für die Wahl der/des Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters

Protokoll:

Der Bürgermeister trägt vor, dass der Ortsrat in seiner ersten Sitzung unter Leitung des ältesten anwesenden und hierzu bereiten Mitgliedes aus seiner Mitte, für die Dauer der Wahlperiode, die Vorsitzende oder den Vorsitzenden mit der Bezeichnung Ortsbürgermeisterin oder Ortsbürgermeister wählt.

Dem Alter entsprechend kommt dafür Herr Uwe Goehrendt in Betracht.

Auf Nachfrage erklärt sich Herr Goehrendt bereit, den Vorsitz für die Wahl der/des Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters zu übernehmen.

Der Bürgermeister übergibt den Vorsitz an Herrn Goehrendt.

 
TOP 7 Wahl der/des Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters

Protokoll:

Herr Goehrendt bittet die anwesenden Ortsratsmitglieder um Vorschläge für die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters.

Herr Heineck schlägt im Namen der SPD-Ortsratsfraktion Herrn Dirk Zogbaum für die Wahl zum neuen Ortsbürgermeister vor. Auf Nachfrage von Herrn Goehrendt werden keine weiteren Vorschläge abgegeben.

Herr Goehrendt hält fest, dass grundsätzlich schriftlich zu wählen ist. Es wird jedoch durch Zuruf gewählt, da kein weiterer Wahlvorschlag vorliegt und kein Ortsratsmitglied dem widersprochen sowie ein Antrag auf geheime Wahl gestellt hat.

Nach Abstimmung stellt Herr Goehrendt fest, dass Herr Dirk Zogbaum mit 5 Ja-Stimmen, 1 Gegenstimme und 1 Stimmenenthaltung zum Ortsbürgermeister von Büddenstedt gewählt worden ist. Er hat die notwendige Mehrheit erreicht und somit ist kein zweiter Wahlgang erforderlich.

Herr Zogbaum nimmt die Wahl an. Sodann sprechen Herr Goehrendt, die Ortsratsmitglieder und die Verwaltung ihre Glückwünsche aus.

Anschließend übernimmt Herr Zogbaum als neu gewählter Ortsbürgermeister von Büddenstedt den Vorsitz.

 
TOP 8 Wahl der/des stellv. Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters

Protokoll:

 Der Ortsbürgermeister erläutert, dass aus der Mitte des Ortsrates Büddenstedt die/der stellvertretende Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeister zu wählen ist und bittet um Vorschläge.

Herr Goehrendt schlägt im Namen der SPD-Ortsratsfraktion Herrn Michael Klinghardt für die Wahl zum stellvertretenden Ortsbürgermeister vor. Auf Nachfrage des Ortsbürgermeisters werden keine weiteren Vorschläge abgegeben.

Der Ortsbürgermeister hält fest, dass grundsätzlich schriftlich zu wählen ist. Es wird jedoch durch Zuruf gewählt, da kein weiterer Wahlvorschlag vorliegt und kein Ortsratsmitglied dem widersprochen sowie ein Antrag auf geheime Wahl gestellt hat.

Nach Abstimmung stellt der Ortsbürgermeister fest, dass Herr Klinghardt einstimmig bei 1 Stimmenenthaltung zum stellvertretenden Ortsbürgermeister von Büddenstedt gewählt ist. Er hat ebenfalls die notwendige Mehrheit erreicht und ein zweiter Wahlgang ist nicht erforderlich.

Herr Klinghardt nimmt die Wahl an. Sodann sprechen der Ortsbürgermeister, die Ortsratsmitglieder und die Verwaltung ihre Glückwünsche aus.

 
TOP 9 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Nunmehr wird den anwesenden Einwohnern die Gelegenheit gegeben, sich zu den Tagesordnungspunkten und zu sonstigen Angelegenheiten des Ortes zu äußern sowie Fragen an die Ortsratsmitglieder und die Verwaltung zu stellen. Hiervon wird in einem Fall Gebrauch gemacht:

Frau Hashash erfragt, weshalb in diesem Ortsrat nur ein Stellvertreter des Ortsbürgermeisters gewählt wurde. Der Ortsbürgermeister erklärt, dass seitens der Ortsratsmitglieder hierfür kein Antrag eingereicht wurde und es somit bei einem Stellvertreter verbleibt.

 
TOP 10 Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Helmstedt

Beschluss:

1. Die in der Anlage beigefügte Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Helmstedt wird beschlossen.

2. Die Hauptsatzung der Stadt Helmstedt vom 22.06.2012 wird mit Inkrafttreten der neuen Hauptsatzung aufgehoben.

3. Die Hauptsatzung der Gemeinde Büddenstedt vom 11.11.2011 wird mit Inkrafttreten der neuen Hauptsatzung aufgehoben.

4. Die Richtlinien des Rates vom 21.03.2014 und der Beschluss des Rates vom 11.03.2010 über die Annahme bzw. Vermittlung von Zuwendungen werden mit Inkrafttreten der neuen Hauptsatzung aufgehoben.

5. Die Richtlinien für den Rat, den Verwaltungsausschuss, die Ratsausschüsse und die Ausschüsse nach besonderen Rechtsvorschriften der Gemeinde Büddenstedt vom 10.11.2011 werden mit Inkrafttreten der neuen Hauptsatzung aufgehoben.

Anmerkung:

Die im Beschluss genannte Anlage hat der Vorlage beigelegen.



Protokoll:

Herr Zogbaum fragt die Verwaltung, ob der Ortsrat den bereits getroffenen Beschluss des Stadtrates lediglich zur Kenntnis nehmen soll. Der Bürgermeister erläutert, dass normalerweise die Beratungsfolge in den Ortsräten beginnt und im Stadtrat endet. Aufgrund der Fusion herrscht eine besondere Situation und somit müssen u. a. die Hauptsatzung und im nächsten Tagesordnungspunkt folgend die Aufwandsentschädigungssatzung abgestimmt und neu festgelegt werden. Es wurde sich im Stadtrat darauf verständigt, dass sofern Änderungswünsche in den Ortsräten erfolgen, er in einer Sitzung im Dezember erneut darüber beraten wird.

Sodann verliest der Ortsbürgermeister die bekannte Vorlage. Wortmeldungen erfolgen nicht.

Der Ortsrat Büddenstedt fasst einstimmig folgenden Empfehlungs-


TOP 11 Neufassung der Satzung der Stadt Helmstedt über die Zahlung von Entschädigungen an Ratsmitglieder, Mitglieder der Ortsräte, Ehrenbeamte und sonstige ehrenamtlich Tätige (Aufwandsentschädigungssatzung)

Beschluss:

1. Die in der Anlage beigefügte Neufassung der Satzung der Stadt Helmstedt über die Zahlung von Entschädigungen an Ratsmitglieder, Mitglieder der Ortsräte, Ehrenbeamte und sonstige ehrenamtlich Tätige (Aufwandsentschädigungssatzung) wird beschlossen.

2. Die Satzung der Stadt Helmstedt über die Zahlung von Entschädigungen an Ratsherren, Mitglieder der Ortsräte, Ehrenbeamte und sonstige ehrenamtlich Tätige vom 21.12.2012 wird mit Inkrafttreten der neuen Aufwandsentschädigungssatzung aufgehoben.

3. Die §§ 1 - 7 der Satzung der Gemeinde Büddenstedt über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen, Sitzungsgeldern, den Ersatz von Verdienstausfällen und die Erstattung von Fahrtkosten vom 23.12.2011 werden mit Inkrafttreten dieser Satzung aufgehoben.

Anmerkung:

Die im Beschluss genannte Anlage hat der Vorlage beigelegen.



Protokoll:

Herr Zogbaum verliest die bekannte Vorlage.

Der Ortsrat Büddenstedt fasst einstimmig folgenden Empfehlungs-



TOP 12 Erlass einer Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der neuen Stadt Helmstedt

Beschluss:

Der in der Anlage beigefügte Entwurf der Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Helmstedt wird beschlossen. Die Satzung tritt am 01.01.2018 in Kraft.

Anmerkung:

Die im Beschluss genannte Anlage hat der Vorlage beigelegen.



Protokoll:

Herr Zogbaum verliest die bekannte Vorlage.

Herr Lickfett hinterfragt, ob der 2. stellvertretende Stadtbrandmeister nötig ist. 

Der Bürgermeister stellt dar, dass das Gebiet der Stadt Helmstedt grundsätzlich in zwei Brandschutzabschnitte aufgeteilt ist; ähnlich der Kreisfeuerwehr des Landkreises Helmstedt. In Anbetracht der Größe des Stadtgebietes und der Objekte mit besonderer Beobachtung ist aufgrund der komplexen Aufgabenstellung bei der Organisation und Ablauf des Brandschutzes die Anzahl an stellvertretenden Brandmeistern gerechtfertigt. Somit schlägt die Verwaltung vor, es bei den von der Feuerwehr vorgeschlagenen Regelungen zu belassen.

Ortsbürgermeister Zogbaum regt an, das Thema zum 2. stellv. Stadtbrandmeister im Ausschuss für Sicherheit und Ordnung weiter zu beraten, da dort die Feuerwehr direkt vertreten ist und Stellung beziehen kann.

Nach eingehender Diskussion empfiehlt der Ortsrat Büddenstedt einstimmig den Satzungsentwurf zum Thema des 2. stellv. Stadtbrandmeisters im Ausschuss für öffentliche Sicherheit und Ordnung weiter zu bearbeiten. Darüber hinaus fasst der Ortsrat Büddenstedt einstimmig folgenden Empfehlungs-


TOP 13 Erlass der Satzung der neuen Stadt Helmstedt über die Zahlung von Aufwandsentschädigungen an Ehrenbeamte und ehrenamtlich Tätige in der Freiwilligen Feuerwehr (Aufwandsentschädigungssatzung-Feuerwehr)

Beschluss:

Der in der Anlage beigefügte Entwurf der Satzung der Stadt Helmstedt über die Zahlung von Entschädigungen an Ehrenbeamte und ehrenamtlich Tätige in der Freiwilligen Feuerwehr wird beschlossen. Die Satzung tritt zum 01.01.2018 in Kraft.

Anmerkung:

Die im Beschluss genannte Anlage hat der Vorlage beigelegen.



Protokoll:

Herr Zogbaum verliest die bekannte Vorlage.

Der Ortsrat Büddenstedt fasst einstimmig folgenden Empfehlungs-


TOP 14 Hebesatzsatzung der Stadt Helmstedt ab 2018

Beschluss:

In der neuen Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer der neuen Stadt Helmstedt ist der Hebesatz für die Gewerbesteuer bei 400 v. H. zu belassen. Der Hebesatz für die Grundsteuer A ist auf 390 v. H. und für die Grundsteuer B auf 400 v. H. festzusetzen.



Protokoll:

Herr Zogbaum verliest die bekannte Vorlage.

Herr Lickfett spricht sich gegen eine derartig starke Erhöhung aus. Er vergleicht den hiesigen Hebesatz für die Gewerbesteuer mit dem Durchschnitt des Landkreises Helmstedt von 372 v. H., des Landes Niedersachsen von 370 v. H., des Bundesdurchschnittes von 359 v. H. und des Durchschnittes der unmittelbaren Nachbarn im Landkreis Börde von 340 v. H. bzw. des Landes Sachsen-Anhalt von 346 Prozentpunkten. Eine moderate Anhebung des Steuersatzes hält er jedoch für möglich. Er merkt zu dem an, dass im Rahmen der Fusion eine spätere Anhebung dieser Hebesätze geplant gewesen sei.

Auch Herr Heineck spricht sich im Namen der SPD-Ortsratsfraktion gegen die vorgeschlagene Erhöhung aus und unterbreitet den Vorschlag die Grundsteuer A auf 390 v. H., die Grundsteuer B auf 400 v. H. stufenweise zu erhöhen. Die Höhe der Gewerbesteuer von 400 v. H. sollte nicht verändert werden, um mögliche Investoren nicht dadurch zu verlieren.

Herr Schobert verdeutlicht, dass Steuererhebungen nicht mit Freude einhergehen. Wichtig dabei ist festzuhalten, dass zwar die Fusion erfolgreich nach Gesetz verlaufen ist, jedoch die finanzielle Aussicht, die beide Gemeinden hauptsächlich zusammengeführt hat, mit der Fusion nicht abgeschlossen ist.

Er erinnert daran, dass der Gemeinderat Büddenstedt die Diskussion über Steuererhebungen mit weitaus höheren Hebesätzen führen musste und diese beschlossen hat. Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung ist es auch für die Stadt Helmstedt notwendig diese Maßnahmen durchzuführen. Ein Vergleich mit den Hebesätzen in Sachsen-Anhalt ist nicht möglich. Außerdem ist ein geringer Steuersatz mit einer nicht vorhandenen Wirtschaftskraft nicht durchzuhalten. Nachbarkommunen im Landkreis Helmstedt haben ebenfalls bereits die Hebesteuersätze erhöht.

Für die neue Stadt Helmstedt wurde ein Zielkorridor im Rahmen der Neuverschuldung im Jahr 2018 von 3.700.000,00 € erwogen, was nicht erreicht werden kann. Laut dem Planungsentwurf für das Haushaltsjahr 2018 wird die Kommune bei einem Defizit von rund 6.000.000,00 € liegen. Im Rahmen der Diskussionen um die Fusion war angedacht die Steuersätze bis 2019 beizubehalten. Im Fortgang der Verhandlungen wurden jedoch in der Anlage 2 des Gebietsänderungsvertrages die Steuersätze nur bis 2017 festgeschrieben. Hintergrund hierzu war, dass die Ziele nicht mit dem damaligen Finanztableau erreichbar gewesen wären.

Die Höhe des im Beschlussvorschlag genannten Gewerbesteuersatzes ist gemessen an Vergleichen im Braunschweiger Land und liegt darin am unteren Ende. Gewerbeansiedlungen werden nicht an dieser geringen Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes scheitern, da neu angesiedelte Gewerbebetriebe ihre Investitionen und möglichen Gewinne mit der Gewerbesteuerzahlung aufrechnen lassen können, so Herr Schobert.

Nach ausgiebiger Diskussion sprechen sich die Mitglieder des Ortsrates Büddenstedt für den Vorschlag der SPD-Fraktion aus, die Hebesätze stufenweise zu erhöhen. Somit fasst der Ortsrat Büddenstedt einstimmig bei zwei Stimmenenthaltungen, entgegen des Beschlussvorschlages, folgenden Empfehlungs-


TOP 15 Hundesteuersatzung der Stadt Helmstedt ab 2018

Beschluss:

Der Rat der Stadt Helmstedt beschließt die in der Anlage beigefügte Hundesteuersatzung der Stadt Helmstedt zum 01.01.2018.

Anmerkung:

Die im Beschluss genannte Anlage hat der Vorlage beigelegen.



Protokoll:

Auch hier verliest Herr Zogbaum die bekannte Vorlage.

Herr Heineck bringt zum Ausdruck, dass auch diese Satzung eine erhebliche Erhöhung für die Büddenstedter Bürger und Bürgerinnen bedeutet und die SPD-Ortsratsfraktion nur widerwillig zustimmen wird.

Herr Rippel merkt an, dass es sich für den Ersthund um eine Erhöhung von 30,00 € jährlich handelt und diese Erhöhung ebenfalls für zu hoch empfindet. Er würde eine Erhöhung lediglich um die Hälfte für realistisch halten und weist auf den Unterschied zwischen Stadt und Dorf hin.

Der Bürgermeister teilt mit, dass ähnliche Argumente bei der Diskussion in den Ortsteilen erfolgten, als in Helmstedt zuletzt die Sätze erhöht worden. In diesem Zusammenhang weist er jedoch auf die fiskalischen Auswirkungen hin, wenn die alten Helmstedter Gebührensätze unterschritten werden. Damit entstünden Einnahmeverluste. Die Verwaltung kann eine solche Vorgehensweise nicht empfehlen, da u. a. alle Einnahmequellen auszuschöpfen sind. Er gibt zu bedenken, dass bei der Verringerung von Einnahmen auch die Geldausgaben zu verringern sind. Darüber hinaus ist er der Auffassung, dass bei den geringen Beträgen der vorgeschlagenen Gebührenerhöhung kein einziger Hundehalter in die Lage versetzt wird, seinen Hund nicht mehr halten zu können.

Herr Lickfett hinterfragt in der Sache abschließend den Verfahrensgang zur Beschlussfassung. Herr Schobert informiert, dass die Beschlüsse des Ortsrates protokolliert werden. Die abweichenden Beschlüsse werden dem Stadtrat zur Kenntnis gegeben. Aus der rechtlichen Situation heraus kann der Ortsrat die Beschlüsse des Stadtrates somit unterstützen und empfehlen oder zum Ausdruck bringen, dass er keine Empfehlung aussprechen kann bzw. dessen Meinung nicht teilt.

Der Ortsbürgermeister stellt fest, dass keine weiteren Wortmeldungen folgen. Der Ortsrat Büddenstedt fasst somit einstimmig bei einer Stimmenenthaltung folgenden Empfehlungs-


TOP 16 Vergnügungssteuersatzung der Stadt Helmstedt ab 2018

Beschluss:

Der Rat der Stadt Helmstedt beschließt die anliegende neue Vergnügungssteuersatzung für die Stadt Helmstedt ab 2018.

Anmerkung:

Die im Beschluss genannte Anlage hat der Vorlage beigelegen.



Protokoll:

Der Ortsbürgermeister verliest die bekannte Vorlage. Wortmeldungen erfolgen nicht. Der Ortsrat Büddenstedt fasst einstimmig folgenden Empfehlungs-


TOP 17 Bekanntgaben  
TOP 17.1 Fahrzeugbeschaffungsprogramm der Ortsfeuerwehren der Stadt Helmstedt

Protokoll:

Herr Otto erläutert kurz den Sachstand zur schriftlich vorliegenden Bekanntgabe.

Der Ortsrat Büddenstedt nimmt die Bekanntgabe zur Kenntnis.


TOP 17.2 Abwassergebühren 2018

Protokoll:

Die Bekanntgabe ist allen Ortsratsmitgliedern zur heutigen Sitzung als Tischvorlage gereicht worden.

Herr Schobert gibt den Inhalt der schriftlich vorliegenden Bekanntgabe in kurzen Zügen wieder.

Sodann nimmt der Ortsrat Büddenstedt die Bekanntgabe zur Kenntnis.


TOP 18 Mitteilungen des Ortsbürgermeisters

Protokoll:

Herr Zogbaum informiert die Anwesenden über die bereits vorausgeplanten Sitzungstermine des Ortsrates Büddenstedt. Diese sind für den 16.01., 15.05. und den 23.10.2018 vorgesehen.

 
TOP 19 Anfragen

Protokoll:

Anfragen werden nicht gestellt.

 
TOP 20 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Den anwesenden Einwohnern wird erneut Gelegenheit gegeben, sich zu den Tagesordnungspunkten und zu sonstigen Angelegenheiten der Gemeinde zu äußern sowie Fragen an die Ortsratsmitglieder und die Verwaltung zu stellen.

Hiervon wird u. a. in der Angelegenheit Hundesteuer Gebrauch gemacht.

Zudem äußert die Einwohnerin Frau Hashash ihren Unmut darüber, dass in einem Seniorennachmittag gesammelte Spenden in Höhe von 200,00 € für den Kindergarten nicht problemlos in der Einrichtung abgegeben werden konnten. Der Bürgermeister wird intern eine Klärung herbeiführen, sodass zukünftig über Spendenannahmen Klarheit herrscht und diese auch direkt entgegen genommen werden.

Abschließend ergreift Ortsbürgermeister Zogbaum nochmals das Wort und blickt in kurzen Zügen auf die Ortsgeschichte Büddenstedts seit der letzten Gebietsreform 1974 zurück. Er bedankt sich nochmals für das entgegengebrachte Vertrauen zur Wahl des Ortsbürgermeisters nach der Fusion mit Helmstedt und hofft auf eine gute Zusammenarbeit mit Rat und Verwaltung.

Herr Zogbaum schließt den öffentlichen Teil der Sitzung um 18:35 Uhr.

 

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