Termine

Sitzungstermine, Tagesordnungen und Vorlagen

Hier finden Sie nicht nur die aktuellen Sitzungstermine, sondern können sich auch Tagesordnungen und Vorlagen aus vergangenen Sitzungen anzeigen lassen.
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Besonderheit: Die Sitzungen der Ortsräte Emmerstedt, Büddenstedt und Offleben beginnen zur u. a. Uhrzeit mit einem nichtöffentlichen Teil. Der öffentliche Teil folgt dann ca. 30 Minuten später.

Ortsrat Emmerstedt

Dienstag, 07. November 2017 , 18:30 Uhr
Gaststätte "Lohenschänke"



TOP 1 Eröffnung der Sitzung

Protokoll:

Der bisherige Ortsbürgermeister Hans-Jürgen Schünemann eröffnet die öffentliche Sitzung und begrüßt die Anwesenden.

Anschließend begrüßt er die beiden ausgeschiedenen Ortsratsmitglieder Urs Dobers und Friedrich Preuß und nimmt mit einem kleinen Präsent die offizielle Verabschiedung von Herrn Dobers aus dem Ortsrat Emmerstedt vor, dem Herr Dobers 1 Jahr angehört hat. Zu Herrn Preuß berichtet er, dass dieser bereits in der konstituierenden Ratssitzung offiziell aus dem Ortsrat Emmerstedt verabschiedet wurde. Da sich Herr Preuß aber auch eine Verabschiedung vom Ortsrat gewünscht habe, werde er vom Ortsrat auch noch einen Dank für seine geleistete Ortsratsarbeit in einer ortsratseigenen Veranstaltung erhalten.

 
TOP 2 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Protokoll:

Weiter stellt der bisherige Ortsbürgermeister die ordnungsgemäße Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit des Ortsrates Emmerstedt fest.

 
TOP 3 Feststellung der Tagesordnung

Protokoll:

Nachdem die Ortsratsmitglieder keine Änderungswünsche zur Tagesordnung vorgetragen haben, stellt der bisherige Ortsbürgermeister den öffentlichen Teil der Tagesordnung fest.

 
TOP 4 Feststellung und Bekanntgabe der Fraktionen und Gruppen gem. § 91 Abs. 4 Satz 3 i. V. m. § 57 NKomVG

Protokoll:

Der bisherige Ortsbürgermeister stellt nach Äußerungen der Fraktionen fest, dass ihm die Bildung der SPD- Ortsratsfraktion unter Vorsitz von Nadine Schrader und der CDU-Ortsratsfraktion unter Vorsitz von Gesa Kamrath angezeigt wurde.

 
TOP 5 Pflichtenbelehrung und Verpflichtung der Ortsratsmitglieder

Protokoll:

Herr Schobert spricht den neu gewählten Ortsratsmitgliedern seine Glückwünsche zur Wahl in den Emmerstedter Ortsrat aus, dankt für die Bereitschaft zur ehrenamtlichen Mitarbeit und hofft auf eine gute Zusammenarbeit.

Anschließend weist er als Hauptverwaltungsbeamter der Stadt Helmstedt gemäß § 91 Abs. 4 in Verbindung mit § 54 Abs. 3 und § 43 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetztes (NKomVG) die Mitglieder des Ortsrates Emmerstedt auf die ihnen nach den §§ 40 bis 42 des NKomVG obliegenden Pflichten (Amtsverschwiegenheit, Mitwirkungsverbot, Vertretungsverbot) hin. Er merkt an, dass den Vorschriften über das Mitwirkungsverbot besondere Beachtung zu schenken sei und der Wortlaut dieser Vorschriften jedem Ortsratsmitglied in Form einer Textausgabe des NKomVG vorliege.

Nach Abschluss seiner ausführlichen Erläuterungen zu den Pflichten werden die Ortsratsmitglieder von ihm gemäß § 91 Abs. 4 in Verbindung mit § 60 des NKomVG verpflichtet.

 
TOP 6 Feststellung der/des Altervorsitzenden für die Wahl der/des Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters

Protokoll:

Der bisherige Ortsbürgermeister trägt vor, dass der Ortsrat in seiner ersten Sitzung unter Leitung des ältesten anwesenden, hierzu bereiten Mitgliedes aus seiner Mitte für die Dauer der Wahlperiode die Vorsitzende oder den Vorsitzenden mit der Bezeichnung Ortsbürgermeisterin oder Ortsbürgermeister wählt.

Dem Alter entsprechend komme dafür Herr Friedrich-Wilhelm Diedrich in Betracht.

Auf Nachfrage erklärt sich Herr Diedrich bereit, den Vorsitz für die Wahl der Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters zu übernehmen.

Der bisherige Ortsbürgermeister Hans-Jürgen Schünemann übergibt den Vorsitz an Herrn Friedrich-Wilhelm Diedrich.

 
TOP 7 Wahl der/des Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters

Protokoll:

Herr Friedrich-Wilhelm Diedrich bittet die anwesenden Ortsratsmitglieder um Vorschläge für die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters.

Frau Schrader schlägt namens der SPD-Ortsratsfraktion den bisherigen Ortsbürgermeister Herrn Hans-Jürgen Schünemann für die Wahl zum neuen Ortsbürgermeister vor.

Auf Nachfrage von Herrn Diedrich werden keine weiteren Vorschläge abgegeben.

Herr Diedrich hält fest, dass grundsätzlich schriftlich gewählt werde. Da aber nur ein Wahlvorschlag vorliege, werde durch Zuruf gewählt, da auch kein Ortsratsmitglied widersprochen und auch keinen Antrag auf geheime Wahl gestellt habe. Anschließend lässt er abstimmen.

Nach Abstimmung stellt Herr Diedrich fest, dass Herr Hans-Jürgen Schünemann einstimmig zum neuen Ortsbürgermeister von Emmerstedt gewählt worden sei. Er habe die absolute Mehrheit erreicht, ein zweiter Wahlgang sei somit nicht erforderlich.

Nachdem Herr Hans-Jürgen Schünemann die Wahl angenommen hat, sprechen Herr Diedrich, die Verwaltung und der anwesende SPD-Stadtratsfraktionsvorsitzende Strümpel dem neu gewählten Ortsbürgermeister ihre Glückwünsche aus.

Anschließend übernimmt Herr Hans-Jürgen Schünemann als neuer Ortsbürgermeister von Emmerstedt wieder den Vorsitz.

 
TOP 8 Wahl der/des stellv. Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters

Protokoll:

Der Ortsbürgermeister erläutert, dass aus der Mitte des Ortsrates Emmerstedt die/der stellvertretende Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeister zu wählen sei und verweist auf die bisherige Regelung, zwei gleichgestellte stellvertretende Ortsbürgermeister in Emmerstedt eingesetzt zu haben. Er fragt an, ob dies auch weiterhin gewünscht sei.

Der Ortsrat Emmerstedt spricht sich einvernehmlich für diese Verfahrensweise aus.

Anschließend bittet der Ortsbürgermeister um Vorschläge.

Frau Kamrath schlägt namens der CDU-Ortsratsfraktion Herrn Friedrich-Wilhelm Diedrich für die Wahl des einen der zwei stellvertretenden Ortsbürgermeister vor.

Frau Schrader schlägt namens der SPD-Ortsratsfraktion Herrn Joachim Alder für die Wahl des anderen der zwei stellvertretenden Ortsbürgermeister vor.

Auf Nachfrage vom Ortsbürgermeister werden keine weiteren Vorschläge abgegeben.

Der Ortsbürgermeister hält fest, dass grundsätzlich schriftlich gewählt werde. Da jeweils nur ein Wahlvorschlag für die beiden zu vergebenden stellvertretenden Vorsitze vorliege, werde durch Zuruf gewählt, da auch kein Ortsratsmitglied widersprochen und auch keinen Antrag auf geheime Wahl gestellt habe. Anschließend lässt er abstimmen.

Nach Abstimmung stellt der Ortsbürgermeister fest, dass Herr Joachim Alder und Herr Friedrich-Wilhelm Diedrich einstimmig zu gleichberechtigten stellvertretenden Ortsbürgermeistern von Emmerstedt gewählt worden seien. Sie haben die absolute Mehrheit erreicht, ein zweiter Wahlgang sei somit nicht erforderlich.

Nachdem Herr Joachim Alder und Herr Friedrich-Wilhelm Diedrich die Wahl angenommen haben, sprechen der Ortsbürgermeister, die Verwaltung und der anwesende SPD-Stadtratsfraktionsvorsitzende Strümpel den neu gewählten stellvertretenden Ortsbürgermeistern ihre Glückwünsche aus.

 
TOP 9 Wahl von 3 Mitgliedern für die Redaktion des Emmerstedter Gemeindebriefes

Protokoll:

Der Ortsbürgermeister verweist auf den Tagesordnungspunkt und bittet um Vorschläge zur Besetzung der Ortsratssitze für das Redaktionskomitees des Emmerstedter Gemeindebriefes.

Anmerkung der Verwaltung:
Gemäß Gebietsänderungsvertrag zwischen der Stadt Helmstedt und den Gemeinden Emmerstedt und Barmke entscheidet der Ortsrat Emmerstedt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel über die Herausgabe des Emmerstedter Gemeindebriefes in Zusammenarbeit mit der Kirchengemeinde Emmerstedt einschließlich der Benennung der Redaktionsmitglieder für das Redaktionskomitee. Dieses Komitee setzt sich aus sechs Personen zusammen, wovon drei Personen aus dem Bereich der Kirche und drei Personen vom Ortsrat Emmerstedt zu benennen sind. Bisher sind ein Sitz der Ortsratssitze an eine Vertreterin der Grundschule Außenstelle Emmerstedt und ein Sitz der Kirchensitze an eine Vertreterin des Kindergartens abgegeben worden.

Frau Schrader schlägt namens der SPD-Ortsratsfraktion Herrn Hans-Jürgen Schünemann und ein weiteres Ortsratsmitglied sowie eine Vertreterin oder Vertreter der Grundschule Außenstelle Emmerstedt als vom Ortsrat entsandte Mitglieder für die Redaktion des Emmerstedter Gemeindebriefes vor.

Frau Kamrath schlägt namens der CDU-Ortsratsfraktion des weiteren Herrn Fabian Nessel als vom Ortsrat entsandtes Mitglied für die Redaktion des Emmerstedter Gemeindebriefes vor.

Nachdem keine weiteren Vorschläge abgegeben werden, lässt der Ortsbürgermeister über die 3 Wahlvorschläge abstimmen.

Der Ortsrat Emmerstedt wählt für die Dauer dieser Wahlperiode einstimmig

Hans-Jürgen Schünemann,
Fabian Nessel und
eine Vertreterin/einen Vertreter der Grundschule Außenstelle Emmerstedt

als Mitglieder für die Redaktion des Emmerstedter Gemeindebriefes.

 
TOP 10 Wahl von Mitgliedern für die Dorfverschönerungskommission

Protokoll:

Der Ortsbürgermeister verweist auf den Tagesordnungspunkt und bittet um Vorschläge zur Besetzung der Sitze in die neu zu wählende Dorfverschönerungskommission.

Frau Kamrath schlägt namens der CDU-Ortsratsfraktion Herrn Friedrich-Wilhelm Diedrich und Herrn Fabian Nessel aus der Mitte des Ortsrates für die Dorfverschönerungskommission vor.

Herr Clemens Schünemann schlägt namens der SPD-Ortsratsfraktion den Ortsbürgermeister und Frau Nadine Schrader aus der Mitte des Ortsrates für die Dorfverschönerungskommission vor.

Der Ortsbürgermeister erklärt, dass bisher mit Herrn Wolfgang Opitz, Herrn Wilhelm Mensch und Herrn Friedrich-Karl Kamrath 3 weitere interessierte Bürger als Unterstützer und Sachkundige in der Dorfverschönerungskommission mitgearbeitet haben und schlägt vor, diese Personen auch weiterhin in der Kommission mitarbeiten zu lassen.

Nachdem keine weiteren Vorschläge eingehen, lässt der Ortsbürgermeister über die Wahlvorschläge abstimmen.

Der Ortsrat Emmerstedt wählt für die Dauer dieser Wahlperiode einstimmig vom Ortsrat:

Hans-Jürgen Schünemann,
Nadine Schrader,
Friedrich-Wilhelm Diedrich,
Fabian Nessel

sowie die hinzu gewählten

Wolfgang Opitz,
Wilhelm Mensch
Friedrich-Karl Kamrath

in die Dorfverschönerungskommission.

 
TOP 11 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Den anwesenden Einwohnern wird Gelegenheit gegeben, sich zu den Tagesordnungspunkten und zu sonstigen Angelegenheiten der Gemeinde zu äußern, sowie Fragen an die Ortsratsmitglieder und die Verwaltung zu stellen. Hiervon wird kein Gebrauch gemacht.

 
TOP 12 Niederschrift über die Sitzung am 17.05.2017

Protokoll:

Der Ortsrat Emmerstedt nimmt den öffentlichen Teil der Niederschrift über die Sitzung am 17.05.2017 zur Kenntnis.

 
TOP 13 Vergabe von Ortsratsmitteln

Beschluss:

Aus den zur Verfügung stehenden Ortsratsmitteln des Ortsrats Emmerstedt werden für folgende Zwecke Zuschüsse gezahlt:

- Förderverein Kindergarten Emmerstedt, für Verschönerungsarbeiten                 300,00 €,

- Förderverein Emmerstedt e.V., zur Förderung der dörflichen Gemeinschaft       Restmittel.



Protokoll:

Der Ortsbürgermeister berichtet, dass dem Ortsrat Zuschussanträge vom Imkerverein und dem Förderverein Kindergarten vorliegen. Der Imkerverein möchte eine geeichte Waage zur Honigabfüllung erwerben und hat um einen Zuschuss von 200,00 € gebeten. Die Mitglieder des Fördervereins Kindergarten haben im Kindergarten Verschönerungsarbeiten vorgenommen und um Erstattung der Materialkosten von 237,13 € aus Ortsratsmitteln gebeten.

Frau Schrader äußert namens der SPD-Ortsratsfraktion, dass die Imker zwar eine wesentliche und wichtige Arbeit leisten, der Antrag auf Bezuschussung der Waage aber abgelehnt werden sollte, da diese für den Honigverkauf benötigt werde. Mit dem Verkauf werde ein Gewinn erzielt und somit sei kein gemeinnütziger Zweck erkennbar, der mit Ortsratsmitteln bezuschusst werden sollte.

Frau Kamrath äußert namens der CDU-Ortsratsfraktion, dass dem Antrag des Fördervereins Kindergarten dahingehend zugestimmt werden sollte, den Betrag auf eine Summe von 300 € aufzurunden.

Der Ortsbürgermeister merkt an, dass noch restliche Ortsratsmittel zur Verfügung stehen. Wegen noch nicht abgerechneter Repräsentationsmittel für Ehe- und Geburtstagsjubiläen können diese allerdings noch nicht beziffert werden, da sie auch zur Deckung überzogener Repräsentationsmittel eingesetzt werden müssen. Er schlägt vor, wie in den Vorjahren zu verfahren und die restlichen noch zur Verfügung stehenden Ortsratsmittel dem Förderverein Emmerstedt e.V. zur Förderung der dörflichen Gemeinschaft zu überweisen. Der Förderverein habe bereits signalisiert, 2 zusätzliche Geschwindigkeitsmesstafeln aus Vereinsmitteln zu erwerben, die in Emmerstedt benötigt werden. Die 2 bereits vorhandenen Tafeln wurden von der Pegler-Stiftung übernommen.

Sodann lässt der Ortsbürgermeister über die Anträge und seinen Vorschlag abstimmen.

Der Ortsrat Emmerstedt lehnt den Antrag des Imkervereins auf Bezuschussung einer geeichten Waage in Höhe von 200,00 € mit einer Stimmenthaltung ab.

Weiter fasst der Ortsrat Emmerstedt einstimmig folgenden

 
TOP 14 Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Helmstedt

Beschluss:

1. Die in der Anlage beigefügte Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Helmstedt wird
beschlossen.
2. Die Hauptsatzung der Stadt Helmstedt vom 22.06.2012 wird mit Inkrafttreten der neuen
Hauptsatzung aufgehoben.
3. Die Hauptsatzung der Gemeinde Büddenstedt vom 11.11.2011 wird mit Inkrafttreten der
neuen Hauptsatzung aufgehoben.
4. Die Richtlinien des Rates vom 21.03.2014 und der Beschluss des Rates vom 11.03.2010
über die Annahme bzw. Vermittlung von Zuwendungen werden mit Inkrafttreten der neuen
Hauptsatzung aufgehoben.
5. Die Richtlinien für den Rat, den Verwaltungsausschuss, die Ratsausschüsse und die
Ausschüsse nach besonderen Rechtsvorschriften der Gemeinde Büddenstedt vom 10.11.2011
werden mit Inkrafttreten der neuen Hauptsatzung aufgehoben.


Anmerkung:
Die im Beschluss genannte Anlage hat der Vorlage beigelegen.



Protokoll:

Der Ortsbürgermeister verweist auf die Vorlage.

Herr Schobert erklärt zur Beratungsfolge dieser und der folgenden Vorlage, dass hier ein abgeändertes Beratungsverfahren gewählt wurde. Normalerweise werden die Hauptsatzung und die Satzung über die Aufwandsentschädigung für Ratsmitglieder erst in den Ortsräten und anschließend im Stadtrat beraten und beschlossen. Aber aufgrund der stattgefundenen Fusion der Stadt Helmstedt mit der Gemeinde Büddenstedt stehe man mit der neuen Stadt Helmstedt an einem Neuanfang und müsse bei einem Punkt 0 beginnen. Um gültige Satzungen so schnell wie möglich in Kraft treten zu lassen, habe man sich dazu entschieden, diese Satzungen bereits in der konstituierenden Ratssitzung am vergangenen Donnerstag beschließen zu lassen. Die Beratungen in den Ortsräten haben aber schon kurz darauf begonnen und diese Ergebnisse werden dem Rat in der kommenden Sitzung vorgelegt, um möglicherweise dann erneut beraten zu lassen. 

Nachdem keine Änderungswünsche vorgetragen werden, lässt der Ortsbürgermeister über die Vorlage abstimmen.

Der Ortsrat Emmerstedt fasst einstimmig folgenden Empfehlungs-


TOP 15 Neufassung der Satzung der Stadt Helmstedt über die Zahlung von Entschädigungen an Ratsmitglieder, Mitglieder der Ortsräte, Ehrenbeamte und sonstige ehrenamtlich Tätige (Aufwandsentschädigungssatzung)

Beschluss:

1. Die in der Anlage beigefügte Neufassung der Satzung der Stadt Helmstedt über die
Zahlung von Entschädigungen an Ratsmitglieder, Mitglieder der Ortsräte, Ehrenbeamte
und sonstige ehrenamtlich Tätige (Aufwandsentschädigungssatzung) wird beschlossen.
2. Die Satzung der Stadt Helmstedt über die Zahlung von Entschädigungen an Ratsherren,
Mitglieder der Ortsräte, Ehrenbeamte und sonstige ehrenamtlich Tätige vom 21.12.2012
wird mit Inkrafttreten der neuen Aufwandsentschädigungssatzung aufgehoben.
3. Die §§ 1 - 7 der Satzung der Gemeinde Büddenstedt über die Gewährung von
Aufwandsentschädigungen, Sitzungsgeldern, den Ersatz von Verdienstausfällen und die
Erstattung von Fahrtkosten vom 23.12.2011 werden mit Inkrafttreten dieser Satzung
aufgehoben.

Anmerkung:
Die im Beschluss genannte Anlage hat der Vorlage beigelegen.



Protokoll:

Der Ortsbürgermeister verweist auf die Vorlage.

Nachdem keine Wortmeldungen von den Ortsratsmitgliedern erfolgen, lässt der Ortsbürgermeister über die Vorlage abstimmen.

Der Ortsrat Emmerstedt fasst einstimmig folgenden Empfehlungs-



TOP 16 Erlass einer Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der neuen Stadt Helmstedt

Beschluss:

Der in der Anlage beigefügte Entwurf der Satzung über die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Helmstedt wird beschlossen. Die Satzung tritt am 01.01.2018 in Kraft.

Anmerkung:
Die im Beschluss genannte Anlage hat der Vorlage beigelegen.



Protokoll:

Der Ortsbürgermeister verweist auf die Vorlage, die Herr Otto eingehend erläutert.

Nachdem keine Wortmeldungen von den Ortsratsmitgliedern erfolgen, lässt der Ortsbürgermeister über die Vorlage abstimmen.

Der Ortsrat Emmerstedt fasst einstimmig folgenden Empfehlungs-


TOP 17 Erlass der Satzung der neuen Stadt Helmstedt über die Zahlung von Aufwandsentschädigungen an Ehrenbeamte und ehrenamtlich Tätige in der Freiwilligen Feuerwehr (Aufwandsentschädigungssatzung-Feuerwehr)

Beschluss:

Der in der Anlage beigefügte Entwurf der Satzung der Stadt Helmstedt über die Zahlung von Entschädigungen an Ehrenbeamte und ehrenamtlich Tätige in der Freiwilligen Feuerwehr wird beschlossen. Die Satzung tritt zum 01.01.2018 in Kraft.

Anmerkung:
Die im Beschluss genannte Anlage hat der Vorlage beigelegen.



Protokoll:

Der Ortsbürgermeister verweist auf die Vorlage, die Herr Otto kurz erläutert.

Frau Schrader merkt zum§ 1 Absatz 2 der Entschädigungssatzung an, dass der Betrag von 12,00 € pro Brandsicherheitswache sehr niedrig sei, da diese Wache meistens über mehrere Stunden gehalten würde und bittet um Erläuterung.

Herr Schobert erinnert, dass erst vor 4 Jahren eine Entschädigung von 10,00 € für Brandsicherheitswachen eingeführt wurde, um den Aufwand, den die Feuerwehrmitglieder für diese Brandwache betreiben, mit einem Beitrag zu entschädigen. Vorher habe es keine Entschädigung gegeben. Mit dieser Satzung habe man nun die bisherige Entschädigung um 2,00 € pro Wache erhöht. Die Leistungen der Feuerwehrmitglieder seien, auch vom Aufwand her, dem Grund nach nicht zu entschädigen, aber man wollte mit diesem Betrag ein Zeichen setzen, dass man sehr positiv und dankbar für die Bereitschaft der Mitglieder zur Ausübung dieser Tätigkeit sei. Man hätte zwar auch über eine höhere Aufwandsentschädigung sprechen können, aber man habe auch immer den Blick auf die defizitäre Haushaltslage zu halten.

Herr Otto ergänzt, dass diese Aussage generell für die Arbeit der Freiwilligen Feuerwehr gelte. Darüber seien sich alle im Klaren. Bei den Brandsicherheitswachen komme noch hinzu, dass eine Vielzahl von Veranstaltungen abgesichert werden, die wiederum von Vereinen oder Personen ehrenamtlich organisiert werden, die diese dann auch refinanzieren müssen. Daher werde bereits über eine Differenzierung zwischen kommerziellen und ehrenamtlichen Veranstaltungen nachgedacht, für die eine Brandsicherheitswache abgestellt werde. Dies müsse aber noch überarbeitet und abgestimmt werden.

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen lässt der Ortsbürgermeister über die Vorlage abstimmen.

Der Ortsrat Emmerstedt fasst einstimmig folgenden Empfehlungs-


TOP 18 Hebesatzsatzung der Stadt Helmstedt ab 2018

Beschluss:

Der Rat der Stadt Helmstedt beschließt die anliegende neue Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer der neuen Stadt Helmstedt (Hebesatzsatzung).

Anmerkung:
Die im Beschluss genannte Anlage hat der Vorlage beigelegen.



Protokoll:

Der Ortsbürgermeister verweist auf die Vorlage, die Herr Schobert kurz erläutert.

Frau Kamrath fragt an, warum die Grundsteuern A und B immer auf ein Niveau gezogen werden. In den Dörfern seien die Grundstücke üblicherweise größer als in den Städten, was höhere Einnahmen bei der Grundsteuer B zur Folge habe. Da die Dörfler tendenziell auch mehr Ackerfläche hinter ihren Grundstücken haben, bedeute das auch eine Erhöhung bei der Grundsteuer A. Folglich seien dann für sie die Dörfler gegenüber den Städtern benachteiligt.

Herr Schobert nimmt auf die seit Jahren sehr intensiv vorgenommenen Haushaltskonsolidierungen ausführlich Bezug und antwortet zu der Frage, ob man Hebesätze gleichermaßen erhöhen oder ob man unterschiedliche Sätze wählen könne, dass dies letztendlich eine politische Entscheidung sei. Es müsste aber allen erkenntlich sein, dass insbesondere im Bereich der Grundsteuer A der positive Einnahmeeffekt der Stadt sehr gering sei. Dies sei in der Vergangenheit auch der Grund gewesen, weshalb unterschiedliche Hebesätze festgesetzt wurden. Bei der Betrachtung der Hebesätze im Landkreis Helmstedt liegen die städtischen Hebesätze im unteren Bereich. Die Stadt Helmstedt versuche, eine gewisse Stabilität dahingehend zu erreichen, dass zwar notwendige Steuererhöhungen durchgeführt werden, die dann mehrere Jahre stabil seien. Es sei nicht zielführend, jedes Jahr erneut über Steuererhöhungen zu sprechen.

Herr Waterkamp äußert, dass er nach erfolgter Fusion mit finanzieller Unterstützung seitens des Landes Niedersachsen doch sehr verwundert über die Steuererhöhung sei und fragt nach der Notwendigkeit. Außerdem möchte er nach den Ausführungen von Herrn Schobert wissen, ob die Steuererhöhung ab dem Jahr 2019 nicht mehr relevant und dann wieder mit einer Verringerung des Hebesatzes zu rechnen sei.

Herr Schobert verweist auf das bestehende strukturelle Defizit. Wenn die neue Stadt Helmstedt dieses strukturelle Defizit nicht mehr aufweise, weil z.B. aus einer anderen Finanzquelle so viele Einnahmen generiert werden, könne über eine Steuersenkung nachgedacht werden. Nach der Fusion werde zwar nur noch mit einer jährlichen Neuverschuldung von 3 bis 3,5 Mio. Euro gerechnet, bei der aber trotzdem kein Spielraum für eine Steuersenkung zu sehen sei. Durch die Fusion habe sich das zusammengerechnete jährliche Defizit der beiden Gemeinden um die Hälfte reduziert.

Der Ortsbürgermeister hält nochmals fest, dass die Erhöhung der Grundsteuer B gerade die Dörfer treffe, speziell Emmerstedt und Barmke, weil dort große alte und erhaltenswerte Hofstellen vorhanden seien, die nicht nur noch von der Landwirtschaft genutzt werden. Dort seien die Einheitswerte recht hoch und eine Erhöhung um 10 oder 20 Prozentpunkte betragen dann gleich 40,00 bis 50,00 €. Dies sei auch der Grund, weshalb diese Erhöhung im Ortsrat auch immer wieder angesprochen werde und gegebenenfalls auch mit Gegenwehr aus dem Ortsrat gerechnet werden müsse.

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, lässt der Ortsbürgermeister über die Vorlage abstimmen.

Der Ortsrat Emmerstedt fasst mit einer Gegenstimme folgenden Empfehlungs-


TOP 19 Hundesteuersatzung der Stadt Helmstedt ab 2018

Beschluss:

Der Rat der Stadt Helmstedt beschließt die in der Anlage beigefügte Hundesteuersatzung der Stadt Helmstedt zum 01.01.2018.

Anmerkung:
Die im Beschluss genannte Anlage hat der Vorlage beigelegen.



Protokoll:

Der Ortsbürgermeister verweist auf die Vorlage, die Herr Schobert kurz erläutert.

Anschließend fasst der Ortsrat Emmerstedt einstimmig folgenden Empfehlungs-


TOP 20 Vergnügungssteuersatzung der Stadt Helmstedt ab 2018

Beschluss:

Der Rat der Stadt Helmstedt beschließt die anliegende neue Vergnügungssteuersatzung für die Stadt Helmstedt ab 2018.

Anmerkung:
Die im Beschluss genannte Anlage hat der Vorlage beigelegen.



Protokoll:

Der Ortsbürgermeister verweist auf die Vorlage, die Herr Schobert kurz erläutert.

Anschließend fasst der Ortsrat Emmerstedt einstimmig folgenden Empfehlungs-


TOP 21 Sachstand zur Planung zum neuen Gemeinschaftshaus/Feuerwehr

Protokoll:

Herr Bode gibt einen umfassenden Sachstandsbericht zur Planung des neuen Gemeinschaftshauses/Feuerwehr ab, der dieser Niederschrift unter ANH020/17 beigefügt ist.

Auf Nachfrage ergänzt er noch, dass nur die in dem Plan mit Grauschattierung hinterlegten Bäume entfernt werden müssen, wenn die vorliegende Planung realisiert werde.

Der Ortsbürgermeister weist abschließend auf die Aussage von Herrn Bode hin, dass die vorliegende Planung nur eine Machbarkeitsstudie sei und entsprechend überarbeitet werden müsste. Der Ortsrat habe noch einige Anregungen, die auf jeden Fall mit einfließen sollten. Allerdings müssten die dafür benötigten Haushaltsmittel in den Haushalten 2018 und 2019 noch bereitgestellt werden, bevor man von einer Realisierung des Vorhabens sprechen könne und diese Mittelbewilligung werde wahrscheinlich nicht einfach zu erhalten sein.


TOP 22 Bekanntgaben  
TOP 22.1 Fahrzeugbeschaffungsprogramm der Ortsfeuerwehren der Stadt Helmstedt

Protokoll:

Der Ortsbürgermeister verweist auf die schriftlich vorliegende Bekanntgabe, die Herr Otto kurz erläutert.

Sodann nimmt der Ortsrat Emmerstedt die Bekanntgabe zur Kenntnis.


TOP 22.2 Beteiligung der Kommunen beim Ausbau der Mobilfunknetze

Protokoll:

Der Ortsbürgermeister verweist auf die schriftlich vorliegende Bekanntgabe, die Herr Otto kurz erläutert.

Auf Nachfrage ergänzt er noch, dass sich das Flurstück auf der Neuen Breite, dorfauswärts fahrend auf der linken Seite am Waldrand, in der Nähe der Autobahnauffahrt befinde.

Anschließend nimmt Herr Alder auf die damaligen Aussagen des Herrn Meyer von der Telekom Bezug, der das Vorhaben als unbedingt Notwendig und schnellstmöglich umsetzbar betitelt hatte und wundere sich nun, dass jetzt erst von einer Machbarkeitsstudie seitens der Telekom gesprochen werde.

Anschließend fasst Herr Otto nochmals die damaligen Aussagen des Herrn Meyer von der Telekom kurz zusammen und hält fest, wenn eine Einigung zwischen der Telekom, die einen gesetzlichen Auftrag zu erfüllen habe, und dem betreffenden Grundstückseigentümer vorliege, dann könne der Telekom die Umsetzung nicht verwehrt werden.

Sodann nimmt der Ortsrat Emmerstedt die Bekanntgabe zur Kenntnis.


TOP 22.3 Abwasserentsorgung Helmstedt (AEH); Abwassergebühren 2018

Protokoll:

Der Ortsbürgermeister verweist auf die schriftlich vorliegende Bekanntgabe, die Herr Schobert kurz erläutert.

Sodann nimmt der Ortsrat Emmerstedt die Bekanntgabe zur Kenntnis.


TOP 23 Mitteilungen des Ortsbürgermeisters

Protokoll:

Der Ortsbürgermeister berichtet, dass es ab dem 01.07.2017, nach der Fusion der Stadt Helmstedt mit der Gemeinde Büddenstedt, versäumt wurde, in dem Gebietsänderungsvertrag festzuhalten, einen Interims-Ortsrat zu bilden und es somit den Ortsrat Emmerstedt ab diesem Zeitpunkt nicht mehr gegeben habe. Die Ortsratsmitglieder haben sich aber nach diesem Zeitpunkt trotzdem mit der Verwaltung getroffen und beraten, damit einige Vorhaben nicht in Verzug geraten, wobei für diese Zeit nach der Fusion keine Entschädigungen gezahlt wurden. Seine Person bekleidete neben der Funktion des Ortsbürgermeisters auch noch das Amt des Ortsbeauftragten, weshalb er in dieser Zeit auch noch das eine oder andere Anliegen des Ortes regeln konnte. Da es nach der Fusion keinen Ortsrat und keinen Ortsbürgermeister gegeben habe, könne es folglich auch keine Mitteilungen des Ortsbürgermeisters für die vergangene Zeit geben.

 
TOP 24 Beantwortung von Anfragen aus vorigen Sitzungen

Protokoll:

24.1 - Informationstafel am Eversplatz

Frau Schrader macht in der Ortsratssitzung am 17.05.2017 darauf aufmerksam, dass die Schriftstücke der Informationstafel am Eversplatz ausgetauscht bzw. wieder richtig positioniert werden müssten und bittet um Umsetzung.

Herr Schobert verweist auf die Beantwortung der Verwaltung zur Anfrage von Frau Schrader, die im Ratsinformationssystem unter STN062/17 zu finden ist und merkt dazu an, dass nach aktuellem Sachstand nun doch keine adäquate Informationstafel mehr auf dem Betriebshof vorhanden sei. Die Anlage, die die Verwaltung zur Verfügung stellen könnte, müsste repariert werden. Die Jugendwerkstatt Holzwurm könnte diese Reparaturen durchführen, letztendlich aber auch nur zu einem Preis von rd. 500 Euro und frühestens auch erst zum Anfang des Jahres 2018. Er stelle dem Ortsrat anheim, über diese Situation zu beraten.

                                                            ____________________

24.2 - Einmündung Neue Siedlung / Hauptstraße

Herr Preuß spricht in der Ortsratssitzung am 17.05.2017 abermals die bereits bekannte Parkproblematik an der Einmündung Neue Siedlung / Hauptstraße an und bittet erneut, auf der Straße „Neue Siedlung“ für die ersten 20 m im Einmündungsbereich ein Halteverbotsschild aufzustellen, da es dort weiterhin zu gefährlichen Verkehrssituationen komme.

Herr Schobert antwortet, dass diese Situation auch im Bereich der Kernstadt sehr häufig vorkomme, die Rechtslage aber eindeutig sei, wo geparkt werden dürfe und wo nicht. Die Verwaltung sei aber der Auffassung, den auch in der Kernstadt noch existierenden Schilderwald nicht zu erhöhen und sehe daher von einer derartigen Maßnahme ab.

                                                             ___________________

24.3 – Straßenschäden, Spielplätze, Bushaltestelle, Verbindungsweg sowie Friedhofstür und Turnhallendach

In der Ortsratssitzung am 17.05.2017 wurde von einigen Ortsratsmitgliedern Anfragen zu folgenden Themen gestellt:
-        Straßenschäden auf der Straße „Neue Siedlung“, der Kleestraße und der Schmiedestraße
-        Spielplätze in Emmerstedt
-        Neueinrichtung einer Bushaltestelle
-        Verbindungsweg zwischen dem Bekassinenweg und der Neuen Breite
-        Friedhofstür
-        Turnhallendach

Die Beantwortungen der Verwaltung sind dem Protokoll als Anlage beigefügt und auch unter der Stellungnahme STN068/17 im Ratsinformationssystem einsehbar.

 
TOP 25 Anfragen

Protokoll:

25.1 – Errichtung der Querungshilfen auf der Hauptstraße

Herr Alder fragt an, wann mit der Errichtung der Querungshilfen auf der Hauptstraße zu rechnen sei.

Herr Schobert sagt eine Beantwortung unter der Stellungnahme STN086/17 des Ratsinformationssystems zu.

                                                           ____________________

25.2 - Vorschläge zur Erweiterung des Kinderbetreuungsangebotes

Frau Schrader trägt einige Vorschläge zur Erweiterung des Kinderbetreuungsangebotes im Ortsteil Emmerstedt vor und begründet diese ausführlich.

Anmerkung:
Die Vorschläge sind der Niederschrift als Anlage beigefügt und im Ratsinformationssystem unter dem Anhang ANH022/17 einsehbar.

Herr Schobert äußert, dass die Beantwortungen zu einem separaten Tagesordnungspunkt aufbereitet und auf die Tagesordnung der nächsten Ortsratssitzung gesetzt werden.

Als allgemeine Anmerkung führt er dazu aus, dass der Bedarf, ob eine 2. Ganztagsgruppe notwendig sei, vor Ort ermittelt werde. Wenn die Kindergartenleitung in Emmerstedt Bedarf für eine 2. Ganztagsgruppe in Emmerstedt aufgrund der Meldungen und Nachfragen anmelde, werde die Verwaltung auch eine 2. Ganztagsgruppe einrichten, wenn das erforderliche Personal zur Verfügung stehe und keine rechtlichen Gründe dagegensprechen. Weiter merkt er aber noch an, dass nach derzeitigen Erfahrungen der Verwaltung sehr wenig Eltern aus der Kernstadt bereit seien, trotz eines vorhandenen Krippen- oder Ganztagskindergartenangebotes in den Ortsteilen ihre Kinder außerhalb der Kernstadt in einen anderen Kindergarten zu bringen. Die Situation sei dahingehend schwierig, da im Bereich der Ganztagskindergartenplätze rechnerisch mehr als ausreichend Platzangebote in der gesamten Stadt Helmstedt vorhanden seien, die Eltern aber aus verschiedenen Gründen die Ortsteile nicht anfahren wollen. Die Frage, ob man eine der fehlenden Krippengruppen in Emmerstedt im Rahmen eines Anbaus realisieren könne, werde umgehend baulich untersucht, weil es auch zukünftig in den beiden Ortsteile Barmke und Emmerstedt Bedarf für eine Krippengruppe geben werde. Da die Verwaltung die Lösung für die Kernstadt noch nicht gefunden habe, müsse zügig geschaut werden, ob die baulichen Voraussetzungen dafür geschaffen werden können, um überhaupt in derartige Diskussionen eintreten zu können.


TOP 26 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Den anwesenden Einwohnern wird erneut Gelegenheit gegeben, sich zu den Tagesordnungspunkten und zu sonstigen Angelegenheiten der Gemeinde zu äußern, sowie Fragen an die Ortsratsmitglieder und die Verwaltung zu stellen. Hiervon wird in folgenden Fällen Gebrauch gemacht:

-        Dorfbegrüßungsschilder
-        Parkverbot Neue Siedlung/Hauptstraße
-        Errichtung eines Funkmasten
-        Fehlendes Kindergartenkonzept
-        Sanierung der Straße „Am Lehberge“
-        Straßenreinigungsprobleme auf der Barmker Straße

Sodann beendet der Ortsbürgermeister die öffentliche Sitzung.

 

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