Termine

Sitzungstermine, Tagesordnungen und Vorlagen

Hier finden Sie nicht nur die aktuellen Sitzungstermine, sondern können sich auch Tagesordnungen und Vorlagen aus vergangenen Sitzungen anzeigen lassen.
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Besonderheit: Die Sitzungen der Ortsräte Emmerstedt, Büddenstedt und Offleben beginnen zur u. a. Uhrzeit mit einem nichtöffentlichen Teil. Der öffentliche Teil folgt dann ca. 30 Minuten später.

Ortsrat Barmke

Dienstag, 14. November 2017 , 18:30 Uhr
Gemeindekrug Barmke, Lindenhorst 1, 38350 Helmstedt OT Barmke



TOP 1 Eröffnung der Sitzung

Protokoll:

Der bisherige Ortsbürgermeister Dr. Stefan Weferling eröffnet die öffentliche Sitzung und begrüßt die Anwesenden.

Anschließend begrüßt er die beiden ausgeschiedenen Ortsratsmitglieder Rudolf Sorge und Martin Stanke und nimmt mit kleinen Präsenten ihre offizielle Verabschiedung aus dem Ortsrat Barmke vor. Zu Herrn Sorge berichtet er noch, dass dieser aus dem Ortsrat ausscheiden musste, da er bei der Stadt Helmstedt als Beamtenanwärter eingestellt wurde. Das ebenfalls ausgeschiedene Ortsratsmitglied Stefan Reinhold wurde bereits in der konstituierenden Ratssitzung offiziell aus dem Ortsrat Barmke verabschiedet, werde aber vom Ortsrat ebenfalls noch ein kleines Präsent erhalten.

Ferner überreicht Frau Klimaschewski-Losch dem bisherigen Ortsbürgermeister ebenfalls ein Präsent und dankt ihm im Namen aller Ortsratsmitglieder für seine bisher für den Ortsteil Barmke geleistete Arbeit.

 
TOP 2 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Protokoll:

Weiter stellt der bisherige Ortsbürgermeister die ordnungsgemäße Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit des Ortsrates Barmke fest.

 
TOP 3 Feststellung der Tagesordnung

Protokoll:

Nachdem die Ortsratsmitglieder keine Änderungswünsche zur Tagesordnung vorgetragen haben, stellt der bisherige Ortsbürgermeister den öffentlichen Teil der Tagesordnung fest.

 
TOP 4 Feststellung und Bekanntgabe der Fraktionen und Gruppen gem. § 91 Abs. 4 Satz 3 i. V. m. § 57 NKomVG

Protokoll:

Der bisherige Ortsbürgermeister stellt nach Äußerungen der Fraktionen fest, dass ihm die Bildung der CDU-Ortsratsfraktion unter Vorsitz von Jens Seidel und der SPD- Ortsratsfraktion unter Vorsitz von Ina Klimaschewski-Losch angezeigt wurde.

 
TOP 5 Pflichtenbelehrung und Verpflichtung der Ortsratsmitglieder

Protokoll:

Herr Schobert spricht den neu gewählten Ortsratsmitgliedern seine Glückwünsche zur Wahl in den Barmker Ortsrat aus, dankt für die Bereitschaft zur ehrenamtlichen Mitarbeit und hofft auf eine gute Zusammenarbeit.

Anschließend weist er als Hauptverwaltungsbeamter der Stadt Helmstedt gemäß § 91 Abs. 4 in Verbindung mit § 54 Abs. 3 und § 43 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetztes (NKomVG) die Mitglieder des Ortsrates Barmke auf die ihnen nach den §§ 40 bis 42 des NKomVG obliegenden Pflichten (Amtsverschwiegenheit, Mitwirkungsverbot, Vertretungsverbot) hin. Er merkt an, dass den Vorschriften über das Mitwirkungsverbot besondere Beachtung zu schenken sei und der Wortlaut dieser Vorschriften jedem Ortsratsmitglied in Form einer Textausgabe des NKomVG vorliege.

Nach Abschluss seiner ausführlichen Erläuterungen zu den Pflichten werden die Ortsratsmitglieder von ihm gemäß § 91 Abs. 4 in Verbindung mit § 60 des NKomVG verpflichtet.

 
TOP 6 Feststellung der/des Altersvorsitzenden für die Wahl der/des Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters

Protokoll:

Der bisherige Ortsbürgermeister trägt vor, dass der Ortsrat in seiner ersten Sitzung unter Leitung des ältesten anwesenden, hierzu bereiten Mitgliedes aus seiner Mitte für die Dauer der Wahlperiode die Vorsitzende oder den Vorsitzenden mit der Bezeichnung Ortsbürgermeisterin oder Ortsbürgermeister wählt. Dem Alter entsprechend komme dafür Frau Ina Klimaschewski-Losch in Betracht.

Auf Nachfrage erklärt sich Frau Klimaschewski-Losch bereit, den Vorsitz für die Wahl der Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters zu übernehmen.

Der bisherige Ortsbürgermeister Dr. Stefan Weferling übergibt den Vorsitz an Frau Ina Klimaschewski-Losch.

 
TOP 7 Wahl der/des Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters

Protokoll:

Frau Klimaschewski-Losch bittet die anwesenden Ortsratsmitglieder um Vorschläge für die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters.

Herr Seidel schlägt namens der CDU-Ortsratsfraktion den bisherigen Ortsbürgermeister Herrn Dr. Stefan Weferling für die Wahl zum neuen Ortsbürgermeister vor.

Auf Nachfrage von Frau Klimaschewski-Losch werden keine weiteren Vorschläge abgegeben.

Frau Klimaschewski-Losch hält fest, dass grundsätzlich schriftlich gewählt werde. Da aber nur ein Wahlvorschlag vorliege, werde durch Zuruf gewählt, da auch kein Ortsratsmitglied widersprochen und auch keinen Antrag auf geheime Wahl gestellt habe. Anschließend lässt sie abstimmen.

Nach Abstimmung stellt Frau Klimaschewski-Losch fest, dass Herr Dr. Stefan Weferling einstimmig zum neuen Ortsbürgermeister von Barmke gewählt worden sei. Er habe die absolute Mehrheit erreicht, ein zweiter Wahlgang sei somit nicht erforderlich.

Nachdem Herr Dr. Stefan Weferling die Wahl angenommen hat, sprechen Frau Klimaschewski-Losch und die Verwaltung dem neu gewählten Ortsbürgermeister ihre Glückwünsche aus.

Anschließend übernimmt Herr Dr. Stefan Weferling als neuer Ortsbürgermeister von Barmke wieder den Vorsitz.

 
TOP 8 Wahl der/des stellv. Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters

Protokoll:

Der Ortsbürgermeister erläutert, dass aus der Mitte des Ortsrates Barmke die/der stellvertretende Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeister zu wählen sei und bittet um Vorschläge.

Herr Kutscher schlägt namens der SPD-Ortsratsfraktion Frau Ina Klimaschewski-Losch für die Wahl der stellvertretenden Ortsbürgermeisterin vor.

Auf Nachfrage vom Ortsbürgermeister werden keine weiteren Vorschläge abgegeben.

Der Ortsbürgermeister hält fest, dass grundsätzlich schriftlich gewählt werde. Da aber nur ein Wahlvorschlag vorliege, werde durch Zuruf gewählt, da auch kein Ortsratsmitglied widersprochen und auch keinen Antrag auf geheime Wahl gestellt habe. Anschließend lässt er abstimmen.

Nach Abstimmung stellt der Ortsbürgermeister fest, dass Frau Ina Klimaschewski-Losch einstimmig zur stellvertretenden Ortsbürgermeisterin von Barmke gewählt worden sei. Sie habe die absolute Mehrheit erreicht, ein zweiter Wahlgang sei somit nicht erforderlich.

Nachdem Frau Klimaschewski-Losch die Wahl angenommen hat, sprechen der Ortsbürgermeister und die Verwaltung der neu gewählten stellvertretenden Ortsbürgermeisterin ihre Glückwünsche aus.

 
TOP 9 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Den anwesenden Einwohnern wird Gelegenheit gegeben, sich zu den Tagesordnungspunkten und zu sonstigen Angelegenheiten der Gemeinde zu äußern, sowie Fragen an die Ortsratsmitglieder und die Verwaltung zu stellen. Hiervon wird in folgenden Fällen Gebrauch gemacht:

-        Umleitungsstrecke durch Barmke
-        Radweg zwischen Emmerstedt und Barmke
-        Geschwindigkeitsanzeigetafeln

 
TOP 10 Niederschrift über die Sitzung am 04.05.2017

Protokoll:

Der Ortsrat Barmke nimmt den öffentlichen Teil der Niederschrift über die Sitzung am 04.05.2017 zur Kenntnis.

 
TOP 11 Vergabe von Ortsratsmitteln

Beschluss:

Aus den zur Verfügung stehenden Ortsratsmitteln des Ortsrats Barmke werden für
folgende Zwecke Zuschüsse gezahlt:

- Erstellung des Barmker Terminkalenders                                            tatsächliche Kosten,
- Umrahmung des Volkstrauertages                                                       bis zu 200,00 Euro,
- Zuschusses für den Seniorennachmittag des DRK/Ortsrates                bis zu 300,00 Euro,
- Zuschuss für den Weihnachtsmarkt                                                      bis zu 500,00 Euro,
- Bürgerstiftung Barmke; zur Förderung der dörflichen Gemeinschaft                   Restmittel.



Protokoll:

Der Ortsbürgermeister berichtet, dass sich der Ortsrat Barmke interfraktionell darauf verständigt habe, für folgende Zwecke Ortsratsmittel zu vergeben:

 - Erstellung des Barmker Terminkalenders                                            tatsächliche Kosten,
- Umrahmung des Volkstrauertages                                                        bis zu 200,00 Euro,
- Zuschusses für den Seniorennachmittag des DRK/Ortsrates                bis zu 300,00 Euro,
- Zuschuss für den Weihnachtsmarkt                                                       bis zu 500,00 Euro,
- Bürgerstiftung Barmke; zur Förderung der dörflichen Gemeinschaft                   Restmittel.

Nachdem keine Wortmeldungen erfolgen, lässt der Ortsbürgermeister über die Vorschläge abstimmen.

Der Ortsrat Barmke fasst einstimmig folgenden

 
TOP 12 Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Helmstedt

Beschluss:

1. Die in der Anlage beigefügte Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Helmstedt wird
beschlossen.
2. Die Hauptsatzung der Stadt Helmstedt vom 22.06.2012 wird mit Inkrafttreten der neuen
Hauptsatzung aufgehoben.
3. Die Hauptsatzung der Gemeinde Büddenstedt vom 11.11.2011 wird mit Inkrafttreten der
neuen Hauptsatzung aufgehoben.
4. Die Richtlinien des Rates vom 21.03.2014 und der Beschluss des Rates vom 11.03.2010
über die Annahme bzw. Vermittlung von Zuwendungen werden mit Inkrafttreten der neuen
Hauptsatzung aufgehoben.
5. Die Richtlinien für den Rat, den Verwaltungsausschuss, die Ratsausschüsse und die
Ausschüsse nach besonderen Rechtsvorschriften der Gemeinde Büddenstedt vom 10.11.2011
werden mit Inkrafttreten der neuen Hauptsatzung aufgehoben.


Anmerkung:
Die im Beschluss genannte Anlage hat der Vorlage beigelegen.



Protokoll:

Der Ortsbürgermeister verweist auf die Vorlage.

Herr Schobert erklärt zur Beratungsfolge dieser und der folgenden Vorlage, dass hier ein abgeändertes Beratungsverfahren gewählt wurde. Normalerweise werden die Hauptsatzung und die Satzung über die Aufwandsentschädigung für Ratsmitglieder erst in den Ortsräten und anschließend im Stadtrat beraten und beschlossen. Aber aufgrund der stattgefundenen Fusion der Stadt Helmstedt mit der Gemeinde Büddenstedt stehe man mit der neuen Stadt Helmstedt an einem Neuanfang und müsse bei einem Punkt 0 beginnen. Um gültige Satzungen so schnell wie möglich in Kraft treten zu lassen, habe man sich dazu entschieden, diese Satzungen bereits in der konstituierenden Ratssitzung am 02.11.2017 beschließen zu lassen. Die Beratungen in den Ortsräten haben aber schon kurz darauf begonnen und diese Ergebnisse werden dem Rat in der kommenden Sitzung vorgelegt, um möglicherweise dann erneut beraten zu lassen. 

Nachdem keine Änderungswünsche vorgetragen werden, lässt der Ortsbürgermeister über die Vorlage abstimmen.

Der Ortsrat Barmke fasst einstimmig folgenden Empfehlungs-


TOP 13 Neufassung der Satzung der Stadt Helmstedt über die Zahlung von Entschädigungen an Ratsmitglieder, Mitglieder der Ortsräte, Ehrenbeamte und sonstige ehrenamtlich Tätige (Aufwandsentschädigungssatzung)

Beschluss:

1. Die in der Anlage beigefügte Neufassung der Satzung der Stadt Helmstedt über die
Zahlung von Entschädigungen an Ratsmitglieder, Mitglieder der Ortsräte, Ehrenbeamte
und sonstige ehrenamtlich Tätige (Aufwandsentschädigungssatzung) wird beschlossen.
2. Die Satzung der Stadt Helmstedt über die Zahlung von Entschädigungen an Ratsherren,
Mitglieder der Ortsräte, Ehrenbeamte und sonstige ehrenamtlich Tätige vom 21.12.2012
wird mit Inkrafttreten der neuen Aufwandsentschädigungssatzung aufgehoben.
3. Die §§ 1 - 7 der Satzung der Gemeinde Büddenstedt über die Gewährung von
Aufwandsentschädigungen, Sitzungsgeldern, den Ersatz von Verdienstausfällen und die
Erstattung von Fahrtkosten vom 23.12.2011 werden mit Inkrafttreten dieser Satzung
aufgehoben.


Anmerkung:
Die im Beschluss genannte Anlage hat der Vorlage beigelegen.



Protokoll:

Der Ortsbürgermeister verweist auf die Vorlage.

Nachdem keine Wortmeldungen von den Ortsratsmitgliedern erfolgen, lässt der Ortsbürgermeister über die Vorlage abstimmen.

Der Ortsrat Barmke fasst einstimmig folgenden Empfehlungs-


TOP 14 Erlass einer Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der neuen Stadt Helmstedt

Beschluss:

Der in der Anlage beigefügte Entwurf der Satzung über die Freiwillige Feuerwehr der Stadt
Helmstedt wird beschlossen. Die Satzung tritt am 01.01.2018 in Kraft.


Anmerkung:
Die im Beschluss genannte Anlage hat der Vorlage beigelegen.



Protokoll:

Der Ortsbürgermeister verweist auf die Vorlage.

Herr Schobert weist darauf hin, dass im Gebietsänderungsvertrag zwischen der Stadt Helmstedt und der Gemeinde Büddenstedt festgelegt wurde, spätestens bis zum 01.03.2018 die Wahlen zum Stadtbrandmeister und Stellvertreter erfolgen zu lassen.
Wenn diese Feuerwehrsatzung durch den Rat am 21.12.2017 beschlossen werde, könne nach Rücksprache mit dem Helmstedter Stadtbrandmeister und dem Büddenstedter Gemeindebrandmeister bereits am 08.01.2018 die Wahlen des Stadtbrandmeisters und der Stellvertreter erfolgen. Da am Folgetag die Ortsratssitzung in Barmke anstehe, könne das Ergebnis der Wahl mündlich bekanntgegeben werden.

Auf Nachfrage von Frau Klimaschewski-Losch berichtet Herr Schobert von der Ortsratssitzung in Büddenstedt, dass dort nach dem Grund für 2 in der neuen Satzung vorgesehene zu wählende Stellvertreter für den Stadtbrandmeister vorgesehen seien. Als Begründung führt er an, dass es sinnvoll sei, bei 2 zu bildenden Feuerwehrabschnitten auch jeweils Stellvertreter zu haben. Dieses Verfahren wurde vom Stadtbrandmeister und Gemeindebrandmeister als auch vom Kreisbrandmeister bestätigt. Dieser wies auch darauf hin, dass die Anzahl der zu wählenden stellvertretenden Stadtbrandmeister von den Gemeinden selbst festgelegt werden könne.

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen von den Ortsratsmitgliedern erfolgen, lässt der Ortsbürgermeister über die Vorlage abstimmen.

Der Ortsrat Barmke fasst einstimmig folgenden Empfehlungs-


TOP 15 Erlass der Satzung der neuen Stadt Helmstedt über die Zahlung von Aufwandsentschädigungen an Ehrenbeamte und ehrenamtlich Tätige in der Freiwilligen Feuerwehr (Aufwandsentschädigungssatzung-Feuerwehr)

Beschluss:

Der in der Anlage beigefügte Entwurf der Satzung der Stadt Helmstedt über die Zahlung von
Entschädigungen an Ehrenbeamte und ehrenamtlich Tätige in der Freiwilligen Feuerwehr wird
beschlossen. Die Satzung tritt zum 01.01.2018 in Kraft.


Anmerkung:
Die im Beschluss genannte Anlage hat der Vorlage beigelegen.



Protokoll:

Der Ortsbürgermeister verweist auf die Vorlage, die Herr Otto kurz erläutert.

Nachdem keine Wortmeldungen erfolgen, lässt der Ortsbürgermeister über die Vorlage abstimmen.

Der Ortsrat Barmke fasst einstimmig folgenden Empfehlungs-


TOP 16 Hebesatzsatzung der Stadt Helmstedt ab 2018

Beschluss:

Der Rat der Stadt Helmstedt beschließt die anliegende neue Satzung über die Festsetzung der
Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer der neuen Stadt Helmstedt (Hebesatzsatzung).


Anmerkung:
Die im Beschluss genannte Anlage hat der Vorlage beigelegen.



Protokoll:

Der Ortsbürgermeister verweist auf die Vorlage, die Herr Schobert eingehend erläutert. 

Dabei merkt Herr Schobert an, dass sich die Verwaltung durch diese Erhöhung eine Mehreinnahme von rd. 315.000 Euro erhoffe, die zur weiteren Haushaltskonsolidierung benötigt werde, weil auch nach der Fusion kein ausgeglichener Haushalt zu erwarten sei. Mit der angestrebten Erhöhung der Hebesätze befinde man sich aber im Vergleich zu anderen Kommunen im Landkreis Helmstedt noch immer im unteren Bereich.

Nachdem keine Wortmeldungen erfolgen, lässt der Ortsbürgermeister über die Vorlage abstimmen.

Der Ortsrat Barmke fasst einstimmig folgenden Empfehlungs-


TOP 17 Hundesteuersatzung der Stadt Helmstedt ab 2018

Beschluss:

Der Rat der Stadt Helmstedt beschließt die in der Anlage beigefügte Hundesteuersatzung der
Stadt Helmstedt zum 01.01.2018.


Anmerkung:
Die im Beschluss genannte Anlage hat der Vorlage beigelegen.



Protokoll:

Der Ortsbürgermeister verweist auf die Vorlage, die Herr Schobert kurz erläutert.

Anschließend fasst der Ortsrat Barmke einstimmig folgenden Empfehlungs-


TOP 18 Vergnügungssteuersatzung der Stadt Helmstedt ab 2018

Beschluss:

Der Rat der Stadt Helmstedt beschließt die anliegende neue Vergnügungssteuersatzung für die
Stadt Helmstedt ab 2018.


Anmerkung:
Die im Beschluss genannte Anlage hat der Vorlage beigelegen.



Protokoll:

Der Ortsbürgermeister verweist auf die Vorlage, die Herr Schobert kurz erläutert.

Anschließend fasst der Ortsrat Barmke einstimmig folgenden Empfehlungs-


TOP 19 Baulicher Zustand der Dorfbreite und der angrenzenden Straßen

Protokoll:

Der Ortsbürgermeister berichtet vom schlechten baulichen Zustand der Dorfbreite und der angrenzenden Straßen. Aufgrund der Bausituation sei die vorherige Grabenanordnung nicht mehr vorhanden, weshalb das Oberflächenwasser nicht mehr über den Graben in die Kanalisation abfließen könne und auf der Straße verbleibe, was bei den schlechten Witterungsverhältnissen und dem erhöhten Bauaufkommen zu extremen Straßenbelastungen und Verschmutzungen geführt habe. Die Baumaßnahmen seien auch noch nicht gänzlich abgeschlossen, weshalb es schwierig sei, schon jetzt Maßnahmen zur Herrichtung der Dorfbreite zu besprechen. Trotzdem möchte sich der Ortsrat in absehbarer Zeit mit der Verwaltung auf Maßnahmen zum Abfließen des Oberflächenwassers und zur Herrichtung der Straße einigen, damit sie wieder befahrbar sei. Es wurde bereits vermehrt auf die Reinigungspflicht der Baufirmen bei einer Straßenverschmutzung hingewiesen, was aber nicht immer berücksichtigt werde. Die Verwaltung möge daher nochmals auf diese Reinigungspflicht hinweisen. Außerdem möchte der Ortsrat eine Information dahingehend haben, wann mit dem Straßenausbau der Dorfbreite zu rechnen sei. Da der Ortsrat aber um die angespannte Haushaltslage wisse, schlage er einen Kompromiss dahingehend vor, die Dorfbreite in Teilstücken, beginnend mit dem oberen Teil von der Schranke bis zur Einmündung Schlangenweg, ausbauen zu lassen.

Frau Klimaschewski-Losch fragt zur Baumaßnahme, die im oberen Bereich der Dorfbreite von der Schranke bis zur angefahrenen Laterne stattgefunden habe, an, ob die externen Baufirmen in Regress genommen werden können, da sie die Baustraße "Dorfbreite" nicht ordnungsgemäß zurückgebaut haben und ob es dafür eine Zeitvorgabe gäbe. Sie bittet um Prüfung.

Herr Schobert sagt eine Überprüfung zu.

Weiter verweist sie auf die damals zum Straßenausbau der Dorfbreite festgelegte Option für die Anlieger, dass sie rechtzeitig über den Ausbau informiert werden und fragt auch hier nach einer Zeitvorgabe und den vom Ortsrat durchzuführenden Maßnahmen.

Herr Schobert antwortet, dass zum langjährigen Thema "Ausbau Dorfbreite" im Ortsrat immer von etwa 2 Jahren Vorlaufzeit für die Anliegerinformation gesprochen wurde, eine Vereinbarung gäbe es aber nicht. Weiter richtet er die Frage an die Ortsratsmitglieder, was sie umgesetzt haben möchten. Die derzeitigen Baumaßnahmen seien dort voraussichtlich bald abgeschlossen. Ein potentieller Bauplatz befinde sich noch im gegenüberliegenden Straßenbereich, was berücksichtigt werden müsste. Sollte der Ortsrat den Ausbau der Dorfbreite wünschen, könnte die Verwaltung diesen Ausbau in den nächsten 2 Jahren planen und in Angriff nehmen. Zwischenzeitlich sei es sinnvoll, die Straßendecke nach Abschluss der großen Baumaßnahmen zumindest dort zu reparieren, wo sie eingebrochen sei, und die Kehrmaschine kehren zu lassen.

Der Ortsbürgermeister hält fest, die Anlieger demnächst mit einer Anliegerinformation zu informieren und die Verwaltung schon jetzt zu beauftragen, in die Planung für nächstes Jahr einzusteigen. 

Herr Bode bestätigt den schlechten Zustand der Baustraße. Die vorhandenen Betonplatten der als Wirtschaftsweg angedachten Dorfbreite hielten die Auflast der Baufahrzeuge nicht Stand. Fest stehe, dass die Seitenbereiche der Baustraße stark in Mitleidenschaft gezogen wurden und noch in jedem Fall vor dem Winter, z. B. mit dem Aufbringen eines Mineralgemischs, bearbeitet werden müssen.
Für das bereits angesprochene Problem mit der Oberflächenwasserbeseitigung habe er derzeit aber auch keine Lösung. Trotz der Wiederherstellung der Seitenstreifen werden sich in dem Untergrund - in Verbindung mit der Feuchtigkeit - sehr schnell wieder Löcher bilden. Die Verwaltung werde sich die Situation vor Ort anschauen, um eine Lösung zu finden. In den Bereichen, wo noch Baumaßnahmen auf den Grundstücken stattfinden, sollte im Nachgang versucht werden, die Flächen wieder so herzustellen, dass sie befahrbar seien. Auch habe Herr Schobert bereits die Zusage gegeben, bei starken Verschmutzungen die Kehrmaschine zum Einsatz kommen zu lassen.

Der Ortsbürgermeister fragt an, ob bereits in dieser Sitzung Haushaltsmittel für den Haushalt 2018 beantragt werden können, oder ob erst die Bürgerinformation erfolgen solle, bevor die Mittelanforderung in den Haushaltsberatungen im Januar erfolge.

Herr Schobert antwortet, dass die Haushaltsberatungen 2018 im Ortsrat Barmke am 09.01.2018 erfolgen und Anträge zum Haushalt erst dann zu stellen seien. Allerdings sei es fraglich, ob die Verwaltung personell dazu in der Lage sein werde, ein derartig großes Projekt im Jahr 2018 abwickeln zu können. Es könnte aber zumindest geprüft werden, das Projekt fremd zu vergeben und wenn dies nach Prüfung auch empfohlen werde, könne dem Ortsrat auch gleich mitgeteilt werden, welche Planungskosten in den Haushalt 2018 eingestellt werden müssen. Die weitere Entscheidung zur Umsetzung liege aber auf der Seite des Rates.

Frau Klimaschewski-Losch äußert, die Angelegenheit nicht in den Januar verschieben zu wollen, sondern möchte schon jetzt eine Planung auf den Weg bringen. Daher sollte der Ortsrat auch schon in dieser Sitzung einen Beschluss fassen.

Herr Seidel äußert Bedenken dahingehend, dass das Vorhaben zwar richtig und gut sei, aber man erst die Anlieger und Bürger informieren sollte, bevor ein Beschluss gefasst werde.

Nach einer kurzen Diskussion hält Herr Schobert fest, dass die Verwaltung in der Ortsratssitzung am 09.01.2018 detaillierte Ausführungen zu diesem Vorhaben abgeben werde und der Ortsrat dann entscheiden könne, wie es mit diesem Vorhaben weitergehen solle.

 
TOP 20 Sachstandsbericht Gewerbegebiet Autobahn-Barmke

Protokoll:

Der Ortsbürgermeister verweist auf die Vorlage, die Herr Schobert eingehend erläutert.

Herr Stein nimmt Bezug auf die Stellungnahme zur Notwendigkeit eines Raumordnungsverfahrens, wo festgehalten wurde, dass eine Anbindung verkehrstechnisch von der L 297 nicht statthaft sei. Im Verkehrsgutachten werde nun aber über 2 Knotenpunkte ab dem Jahr 2030 gesprochen. Weiter wurde in der Stellungnahme festgehalten, dass in dem Verkehrsgutachten auch überregionale Verkehre zu berücksichtigen seien. Diese Aussage finde er in dem Gutachten aber nicht wieder. Er bittet um Aufklärung.

Herr Otto antwortet, dass nach Einschätzung des Gutachters die festgestellten Verkehre der Straße so gering seien, dass eine Anbindung des Gewerbegebietes auch über die Landesstraße möglich sei, was auch sinnvoll erscheine, damit das Gebiet nicht nur über eine einzige Anbindung erreichbar sei. Dies erscheine der Verwaltung ebenfalls plausibel. Dazu habe es mit der Landesstraßenbauverwaltung und mit dem Verkehrsplaner 2 Zusammenkünfte gegeben, bevor die Untersuchung erfolgte und vom Gutachter nunmehr bestätigt worden sei. Weiter stehe in dem Gutachten, dass die zu erwartenden überörtlichen Verkehre insbesondere bei Umleitungslagen auf der Autobahn, von der Landesstraße und auch von der Bundesstraße, aufgenommen werden können. Der Verkehr werde sich aufgrund der Ortskenntnisse vieler Autobahnnutzer auf die Straßen links und rechts der A 2 verteilen. Die entsprechenden Zahlen werden im Gutachten auch genannt.

Herr Stein fragt an, wer die Kompetenzen zur Festlegung habe, dass an die L 297 angebunden werde, obwohl in der Stellungnahme zur Notwendigkeit eines Raumordnungsverfahrens etwas anderes festgelegt wurde.

Herr Otto antwortet, dass die Zuständigkeit zunächst beim Straßenbaulastträger liege und nach den Zusammenkünften die Einschätzung des Verkehrsplaners für möglich und machbar gehalten wurde. Die raumordnerische Zuständigkeit liege bei der Regionalplanung, die allerdings nicht nur zwischen den beiden Behörden, sondern auch von Gesetztes wegen nicht so ganz eindeutig zu klären sei. Aber auch von Seiten der Regionalplanung seien bisher keine Einwände erhoben worden.

Auf Nachfrage von Herrn Stein führt Herr Otto weiter aus, dass die Regionalplanung, ebenso wie die anderen Behörden, im Rahmen des Planungsverfahrens zu beteiligen sei. Die Beteiligung umfasse nicht nur einfache kleinere Regelungen, sondern auch eine aufklärende Behandlung von Aussagen, die evtl. gegen eine Planung sprechen. Dies erfolge durch ein Bebauungsplan- und Flächennutzungsplanverfahren. Allerdings sei man hier in diesem Fall noch nicht so weit. Nach den bereits erfolgten vertieften Diskussionen und den Feststellungen, die im Gutachten festhalten wurden, sei von der Regionalplanung nicht die Aussage zu erwarten, dass eine derartige Anbindung unzulässig sei.

Herr Kramer berichtet, dass die Feldmarkinteressentschaft (FI) im Rahmen der Flurbereinigung die Feldwege ausgebaut und dabei den Wunsch geäußert habe, östlich des Gewerbegebietes, wo die erste Ausfahrt geplant sei, eine Feldwegausfahrt auf die Landesstraße zu erhalten. Damals wurde geäußert, dass dies nicht machbar sei. Die FI würde sich freuen, wenn dieser Wunsch nun Berücksichtigung finden würde. Weiter nimmt er Bezug auf die Aussage, dass der erhöhte Verkehr bei Sperrung der Autobahn abgefangen werden könnte. Dabei verweist er auf die erfolgten Verkehrszählungen, die aber in den Zeiten von 6.00 bis 10.00 Uhr und 15.00 bis 19.00 Uhr stattgefundenen haben. Diese Zeiten würden aber seiner Meinung nach nicht den gesamten VW-Schichtverkehr umfassen. Außerdem sei nicht bekannt, an welchem Datum die Zählung erfolgte, da auch die vor kurzem eingerichteten Straßensperrungen in Richtung Süpplingenburg und Emmerstedt berücksichtigt werden müssten.

Herr Otto antwortet, dass die ausgewählten Tageszeiten die Hauptverkehre abdecken. Zum Datum der Zählung führt er aus, dass diese vor der Straßensperrung nach Süpplingenburg vorgenommen wurde. Die Straße in Richtung Emmerstedt sei zwar zum Zeitpunkt der Zählung gesperrt gewesen, aber die Verzerrung, die sich dadurch ergeben haben könnte, dürfte gering sein.

Herr Schobert ergänzt, dass der Gutachter ausgeführt habe, seine Ermittlung auf die fortwährenden Verkehrszählungen auf der A 2 aufgebaut zu haben, was eine 24-Stunden-Zählung bedeute. Bei dieser speziellen manuellen Ermittlung sei es um den Bereich der Auffahrt aus Richtung Rennau kommend und über die K 14 in Richtung Süpplingenburg gehend gegangen. Die Zählungen erfolgten am 29. März und am 05. April, außerhalb der Osterferien. Weiter führt er aus, dass das Interesse der FI wahrscheinlich nicht gewesen sei, einen verkehrsgerechten Anschluss an eine Landesstraße zu erhalten, sondern einen Feldweg verbreitert an die Landesstraße heranführen zu dürfen. Diese Möglichkeit bestehe auch für die Stadt Helmstedt nicht. Wenn man eine Landestraße berühre, sei der zu betreibende Aufwand, auch vom Finanziellen her, wesentlich größer, als das, was die FI geplant habe. Auch für die Stadt Helmstedt gebe es keine Sonderrechte, der Anschluss müsse so hergestellt werden, wie es die Straßenverkehrsordnung vorsehe.
Anschließend weist er auf die Prognose hin, mit welchen zunehmenden Verkehrsströmen aus welchen Richtungen kommend gerechnet werden müsse, die aus Sicht der Verwaltung wesentlich interessanter als die Verkehrszählung sei. Es sei auch zu erkennen, wie viele Verkehrsbewegungen die möglicherweise angesiedelten Gewerke nach sich ziehen. Diese Information sei wahrscheinlich in der späteren Diskussion eher entscheidend, als die derzeitige Verkehrssituation.

Herr Stein merkt an, dass es schon wichtig sei, die genaue derzeitige Verkehrsdichte und nicht nur die Verkehrszunahme zu ermitteln, um später eine Gesamtverkehrssituation prognostizieren zu können. Außerdem sei bereits festgestellt worden, dass sich der durch Rennau fließende Schwerlastverkehr deutlich vom normalen Schwerlastverkehr auf ähnlichen Straßen unterscheide. Vom Gutachter anzunehmen, dass der Großteil des Schwerlastverkehrs die A 2 nehme, halte er für unseriös. Anschließend stellt er die Tage der Verkehrszählungen in Frage, da die Tage kurz vor den Osterferien wegen des schon nachlassenden Pendlerverkehrs nach Wolfsburg ungeeignet für eine derart wichtige Zählung seien. Ausführungen zum Schwerlast- und Pendlerverkehr nach Wolfsburg habe er in den gutachterlichen Aufzeichnungen nicht finden können.

Herr Schobert erwidert, dass er den Ansatz nicht so sehe. Die entscheidende Frage sei, ob die bestehenden Verkehrswege den durch das Gewerbegebiet Barmke Autobahn ausgelösten zusätzlichen Verkehr aufnehmen könne oder nicht. Der Gutachter sei zu dem Schluss gekommen, dass die bestehenden Verkehrswege diese zusätzlichen Verkehre aufnehmen können, was unter anderem in diesem Verfahren geprüft werden müsse. Außerdem müsse geschaut werden, ob die verschiedenen Kriterien anwendbar seien und ob sie dort auch ein Gewerbegebiet zulassen oder nicht. Die Frage von Pendlerverkehren und ähnlichem, die bereits vorhanden seien, interessieren nur dahingehend in der Frage, wie stark die Wege belastet seien. Augenscheinlich gehöre der Bereich, über den hier gesprochen werde, nicht zu den stark belasteten Bereichen.

Da keine weiteren Fragen der Ortsratsmitglieder vorgetragen werden, sich aber die anwesenden Zuhörer gern in die Diskussion einbringen möchten, schlägt der Ortsbürgermeister eine Sitzungsunterrechung vor.

Die Ortsratsmitglieder sprechen sich einvernehmlich für diese Vorgehensweise aus und die Sitzung wird für 30 Minuten unterbrochen, in der die Zuhörer von ihrem Rede- und Diskussionsrecht gebrauch machen.

Nachdem von den Zuhörern keine weiteren Fragen mehr gestellt werden, lässt der Ortsbürgermeister in dem offiziellen Sitzungsverlauf fortfahren.

Frau Klimaschewski-Losch stellt den Antrag, diesen Tagesordnungspunkt erneut auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung zu setzen, um den aktuellen Sachstand zu erfahren.

Der Ortsbürgermeister erweitert den Vorschlag dahingehend, dass dieses Thema als Dauertagesordnungspunkt für die Sitzungen des nächsten Jahres vorgesehen werde.

Die Ortsratsmitglieder sprechen sich einvernehmlich für diese Vorgehensweise aus.


TOP 21 Bekanntgaben  
TOP 21.1 Fahrzeugbeschaffungsprogramm der Ortsfeuerwehren der Stadt Helmstedt

Protokoll:

Der Ortsbürgermeister verweist auf die schriftlich vorliegende Bekanntgabe, die er auch kurz erläutert.

Sodann nimmt der Ortsrat Barmke die Bekanntgabe zur Kenntnis.


TOP 21.2 Abwasserentsorgung Helmstedt (AEH) - Abwassergebühren 2018 -

Protokoll:

Der Ortsbürgermeister verweist auf die schriftlich vorliegende Bekanntgabe, die Herr Schobert kurz erläutert.

Sodann nimmt der Ortsrat Barmke die Bekanntgabe zur Kenntnis.


TOP 22 Mitteilungen des Ortsbürgermeisters

Protokoll:

Der Ortsbürgermeister berichtet von seien Aktivitäten bis zum Sitzungstage, wobei er anmerkt, dass er diese Tätigkeiten in Funktion des Ortsbeauftragten wahrgenommen habe, da es ab dem Zeitpunkt der Fusion am 01.07.2017 keinen Ortsrat und somit auch keinen Ortbürgermeister mehr gegeben habe.

 
TOP 23 Beantwortung von Anfragen aus vorigen Sitzungen

Protokoll:

In der Ortsratssitzung am 04.05.2017 stellt Herr Kramer die Anfrage, ob es sinnvoll sei, an der Regelung im § 3 Ziff. 2 b (Berücksichtigung der Straßenverbindung nach Mariental) festzuhalten. Dadurch würde man nicht frei in der Vergabe der Grundstücke im neuen GE Barmke sein, sondern müsse den geplanten Straßenverlauf, der zu 99 % nicht realisiert werden wird, weiterhin berücksichtigen. Aus seiner Sicht könne man die Planung für diese Straße „zu den Akten“ legen.

Die Beantwortung der Verwaltung ist dem Protokoll als Anlage beigefügt und auch unter der Stellungnahme STN040/17 im Ratsinformationssystem einsehbar.

_______________________________

Frau Klimaschewski-Losch erinnert an die fehlende Beantwortung einer Anfrage, die am 17.01.2017 vom ausgeschiedenen Ortsratsmitglied Sorge zum Haushalt 2017 - Sportfördermitteln - gestellt worden sei.

Die Beantwortung der Verwaltung ist dem Protokoll als Anlage beigefügt und auch unter der Stellungnahme STN090/17 im Ratsinformationssystem einsehbar.

 
TOP 24 Anfragen

Protokoll:

Von den Ortsratsmitgliedern werden keine Anfragen gestellt.

 
TOP 25 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Den anwesenden Einwohnern wird erneut Gelegenheit gegeben, sich zu den Tagesordnungspunkten und zu sonstigen Angelegenheiten der Gemeinde zu äußern, sowie Fragen an die Ortsratsmitglieder und die Verwaltung zu stellen. Hiervon wird in folgenden Fällen Gebrauch gemacht:

-        Fundament für den Einbau einer Weihnachtsbaumhülse
-        städtischer Aushangkasten gegenüber des Gemeindekruges

Sodann beendet der Ortsbürgermeister die öffentliche Sitzung

 

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Dienstag: 08.00 bis 12.00 Uhr & 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Mittwoch: 08.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 08.00 bis 12.00 Uhr & 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag: nur nach Terminvereinbarung
Samstag: 10.00 bis 12.00 Uhr

Öffnungszeiten Bürgerbüro Büddenstedt
Montag: 14:00 bis 16:00 Uhr

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