Termine

Sitzungstermine, Tagesordnungen und Vorlagen

Hier finden Sie nicht nur die aktuellen Sitzungstermine, sondern können sich auch Tagesordnungen und Vorlagen aus vergangenen Sitzungen anzeigen lassen.
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Besonderheit: Die Sitzungen der Ortsräte Emmerstedt, Büddenstedt und Offleben beginnen zur u. a. Uhrzeit mit einem nichtöffentlichen Teil. Der öffentliche Teil folgt dann ca. 30 Minuten später.

Rat

Donnerstag, 02. November 2017 , 17:00 Uhr
Ratssaal des Rathauses Helmstedt, Markt 1, 38350 Helmstedt



TOP . Begrüßung durch BGM Wittich Schobert und Feststellung und Bekanntgabe der Fraktionen und Gruppen gem. § 57 NKomVG

Protokoll:

Bürgermeister Wittich Schobert begrüßt alle Anwesenden und gratuliert den Ratsmitgliedern zur Wahl in den Rat der Stadt Helmstedt.

Er stellt fest, dass folgende Fraktionen ihre Bildung angezeigt haben:
CDU-Fraktion, 15 Mitglieder, Vorsitz: Wolfgang Kalisch
SPD-Fraktion, 13 Mitglieder, Vorsitz: Uwe Strümpel 
FDP-Fraktion: 2 Mitglieder, Vorsitz: Petra Schadebrodt
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: 2 Mitglieder, Vorsitz: Wilfried Winkelmann
AfD-Fraktion, 2 Mitglieder, Vorsitz: Axel Waterkamp

Darüberhinaus haben sich folgende Gruppen gebildet:
Gruppe Grüne-UWG Stadt Helmstedt e.V., 3 Mitglieder, Vorsitz: Wilfried Winkelmann
Gruppe FDP/HWG, 3 Mitglieder, Vorsitz: Petra Schadebrodt

Weiterhin stellt er fest, dass Herr Friedrich Preuß das älteste Ratsmitglied ist. Nach dem NKomVG leitet das älteste und hierzu bereite Ratsmitglied die konstituierende Sitzung bis zur Wahl einer/eines Ratsvorsitzenden.

Sodann übergibt Bürgermeister Wittich Schobert Herrn Friedrich Preuß die Sitzungsleitung.

 
TOP 1 Eröffnung der Sitzung

Protokoll:

Herr Preuß begrüßt alle Anwesenden und eröffnet die konstituierende Sitzung des Rates der Stadt Helmstedt.

 
TOP 2 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Protokoll:

Herr Preuß stellt die ordnungsgemäße Ladung des Rates der Stadt Helmstedt fest. Er bittet Herrn Schulze, die Anwesenheit festzustellen. Im Anschluss daran stellt er fest, dass trotz der entschuldigten Abwesenheit von 3 Ratsmitgliedern die Beschlussfähigkeit des Rates der Stadt Helmstedt gegeben ist.

 
TOP 3 Feststellung der Tagesordnung

Protokoll:

Herr Preuß fragt, ob es Änderungswünsche zur Tagesordnung gibt.

Da dies nicht der Fall ist, stellt Herr Preuß die vorliegende Tagesordnung fest.

 
TOP 4 Pflichtenbelehrung gem. § 43 NKomVG und Verpflichtung der Ratsmitglieder nach § 60 NKomVG

Protokoll:

Bürgermeister Wittich Schobert belehrt die anwesenden Ratsmitglieder über die ihnen gemäß §§ 40 bis 42 NKomVG obliegenden Pflichten.

Sodann bittet er die Ratsmitglieder, sich von ihren Plätzen zu erheben, um sich gemäß § 60 NKomVG verpflichten zu lassen. Hierzu wurde von allen Ratsmitgliedern die folgende Formel nachgesprochen:

"Ich verpflichte mich, als Ratsmitglied der Stadt Helmstedt, meine Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen, und die Gesetze zu beachten."


TOP 5 Wahl der/des Ratsvorsitzenden gem. § 61 Abs. 1 und § 67 NKomVG

Beschluss:

Zur Vorsitzenden des Rates der Stadt Helmstedt wird gewählt: Frau Elisabeth Heister-Neumann



Protokoll:

Frau Bosse gibt den Sachverhalt anhand der Vorlage bekannt und verliest den Beschlussvorschlag.

Es wird Frau Elisabeth Heister-Neumann vorgeschlagen.

Weitere Vorschläge gibt es nicht.

Da es nur einen Vorschlag gibt und niemand eine geheime Abstimmung beantragt, wird offen per Handzeichen abgestimmt.

Sodann fasst der Rat der Stadt Helmstedt einstimmig - bei 1 Enthaltung - den nachfolgenden


TOP 6 Beschluss über die Vertretung des/der Ratsvorsitzenden gem. § 61 Abs. 1 und § 66 NKomVG

Beschluss:

Es wird folgender Stellvertreter der Ratsvorsitzenden bestimmt:

Stellvertretender Vorsitzender des Rates: Herr Michael Gehrke



Protokoll:

Frau Girod-Blöhm gibt den Sachverhalt anhand der Vorlage bekannt und verliest den Beschlussvorschlag. Sie schlägt gem. Vorlage Herrn Michael Gehrke vor.

Weitere Vorschläge gab es nicht.

Sodann fasst der Rat der Stadt Helmstedt einstimmig den nachfolgenden


TOP 7 Ehrung langjähriger Ratsmitglieder und Verabschiedung ausgeschiedener Ratsmitglieder

Protokoll:

Bürgermeister Wittich Schobert bedankt sich bei den nachfolgenden ausgeschiedenen Rats- und Ortsratsmitgliedern und überreicht diesen zur Verabschiedung ein Präsent:

- Stefan Reinhold, 1 Jahr Ortsrat Barmke
- Rudolf Sorge, 1 Jahr Ortsrat Barmke
- Gabriele Gogolin, 6 Jahre Rat und Interimsrat der Stadt Helmstedt
- Yvette Kühl, 6 Jahre Rat und Interimsrat der Stadt Helmstedt
- Günter Hahn, 6 Jahre Gemeinderat Büddenstedt und Interimsrat der Stadt Helmstedt
- Joachim Alder, 11 Jahre Rat und Interimsrat der Stadt Helmstedt
- Henning Jacobs, 16 Jahre Gemeinderat Büddenstedt und Interimsrat der Stadt Helmstedt
- Friedrich Preuß, 16 Jahre Ortsrat Emmerstedt

Die nachfolgenden Personen erhalten ein Präsent zur Verabschiedung in den jeweiligen Ortsratssitzungen:

- Urs Dobers, 1 Jahr Ortsrat Emmerstedt
- Martin Stanke, 1 Jahr Ortsrat Barmke
- Axel Heineck, 1 Jahr Gemeinderat Büddenstedt
- Uwe Lickfett, 1 Jahr Gemeinderat Büddenstedt
- Sabine Völkel, 6 Jahre Gemeinderat Büddenstedt
- Christian Kahl, 11 Jahre Gemeinderat Büddenstedt

Die nachfolgenden Personen erhalten ebenfalls ein Präsent zur Verabschiedung:

- Hans-Joachim Doil, 11 Monate Rat und Interimsrat der Stadt Helmstedt
- Stefan Broughman, 1 Jahr Rat und Interimsrat der Stadt Helmstedt
- Christian Schmidt, 1 Jahr Rat und Interimsrat der Stadt Helmstedt
- Christian Duckstein, 4,5 Jahre Rat und Interimsrat der Stadt Helmstedt

Bürgermeister Wittich Schobert ehrt Herrn Michael Gehrke für seine 45jährige Mitgliedschaft im Rat der Stadt Helmstedt. Herr Gehrke ist seit dem 22.10.1972 Ratsmitglied. Herr Schobert spricht Herrn Gehrke Dank, Respekt und Anerkennung für seine ehrenamtliche Tätigkeit zum Wohle der Stadt Helmstedt aus und überreicht ihm einige Präsente.

Die Fraktionen der SPD, CDU, FDP und Bündnis 90/Die Grünen bedanken sich ebenfalls bei Herrn Gehrke für seine 45jährige Mitgliedschaft im Rat der Stadt Helmstedt und überreichen ihm ein Präsent.

Herr Gehrke bedankt sich für die Glückwünsche und die Präsente anl. seines Jubiläums und freut sich auf die nächsten gemeinsamen Jahre im Rat der Stadt Helmstedt.

 
TOP 8 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Den anwesenden Einwohnern wird Gelegenheit gegeben, sich zu den Tagesordnungspunkten und zu sonstigen Angelegenheiten der Gemeinde zu äußern, sowie Fragen an die Ratsmitglieder und die Verwaltung zu stellen. Hiervon wird in einem Fall Gebrauch gemacht. Frau Kusel von der Elterninitiative Familienzentrum KiGa St. Stephani überreicht dem Bürgermeister eine Unterschriftenliste mit über 200 Unterschriften für den Erhalt des Familienzentrums. Sie befürchtet, dass das Familienzentrum zum Jahresende geschlossen werden muss, da eine Finanzierung von Seiten der Kirche nicht mehr gewährleistet werden kann.

 
TOP 9 Fragestunde des Rates

Protokoll:

Frau Schadebrodt erbittet einen aktuellen Sachstand zur Skateranlage.

Bürgermeister Wittich Schobert sagt eine schriftliche Antwort zu.

 
TOP 10 Bericht des Bürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde und über wichtige Beschlüsse des Verwaltungsausschusses

Protokoll:

Der Bürgermeister hat zu diesem Tagesordnungspunkt nichts zu berichten.

 
TOP 11 Verabschiedung einer Geschäftsordnung des Rates der Stadt Helmstedt für die Wahlperiode vom 01.11.2017 bis 31.10.2021

Beschluss:

Der Rat der Stadt Helmstedt beschließt die Geschäftsordnung in der als Anlage beigefügten Fassung und mit den o. a. Änderungen.

Anmerkung: Die im Beschluss genannte Anlage hat der Vorlage beigelegen.



Protokoll:

Frau Schadebrodt gibt den Sachverhalt anhand der Vorlage bekannt und verliest den Beschlussvorschlag.

Herr Engelke stellt zur Vorlage bzw. zur Geschäftsordnung einige Änderungsanträge. In zwei Fällen seien dies redaktionelle Änderungen.

1. An den ersten Absatz des § 2 soll folgender Satz angefügt werden:
Auf Verlangen eines Ratsmitgliedes ist die Nichtöffentlichkeit eines Tagesordnungspunktes unter Bezugnahme auf das öffentliche Wohl oder die berechtigten Interessen Einzelner von der Verwaltung im Protokoll zu begründen.

Begründung:
Diese Ergänzung beuge einer pauschalen Verortung eines Tagesordnungspunktes im nichtöffentlichen Teil der Sitzung vor. Keineswegs gebe es gem. Kommentierung der Nds. Kommunalverfassung pauschale Verortungen wie es bspw. bei Grundstücksangelegenheiten üblicherweise geschehe. Der Einzelfall müsse jeweils begründet sein.

2. § 2 Abs. 5 Internetübertragung von Ausschuss- und Ortsratssitzungen
a) Das Wort "können" im ersten Satz wird durch "sollten" ersetzt.
b) Der Satzendepunkt des ersten Satzes wird durch "sofern nicht technische Gründe dagegen sprechen." ersetzt.
c) Der zweite Satz wird gestrichen.

3. § 5 Abs. 3 Aufhebung oder Änderung von Beschlüssen früherer Sitzungen
a) Im ersten Satz wird "6 Monate" auf "5 Monate" geändert.
Begründung: Die Änderung stelle sicher, dass die Frist jew. praktisch über 6 Monate laufe. Ansonsten könnten es je nach der Datumsdifferenz rund 6 oder 9 Monate sein. Im Übrigen handele es sich bei der Verschiebung um einen rechtlich zweifelhaften Umgang mit dem Antragsrecht.
b) Im zweiten Satz wird "Sach- und Rechtslage" auf "Sach- oder Rechtslage" geändert.
Begründung: Es sei gleichgültig, ob sich die Sach- oder die Rechtslage wesentlich geändert habe. In jedem Fall wäre eine Änderung geboten. Bei der Änderung handele es sich daher um eine redaktionelle Änderung eines Formulierungsfehlers.

4. § 9 Zurückziehen von Sachanträgen und Beschlussvorlagen
a) Der erste Satz wird gestrichen.
b) Der zweite Satz wird am Anfang um "Sachanträge, Beschlussvorlagen und" ergänzt.
Begründung: Gem. § 9 könnten auch Sachanträge nach der Feststellung der Tagesordnung nicht mehr zurückgezogen werden. Dies stehe im Widerspruch zu § 10 Abs. 7 Buchstabe c. Dort werde das Zurückziehen von Sachanträgen bei einem festgestellten Tagesordnungspunkt als möglich bestimmt.

Herr Otto gibt eine Stellungnahme zu den Änderungswünschen von Herrn Engelke ab. Er beginnt mit den Ausführungen zu § 9. Er bestätigt, dass es einen Widerspruch zw. § 9 und § 10 Abs. 7 Buchstabe c gebe. In den Beratungen hätten die Fraktionen zum Ausdruck gebracht, dass ein Zurückziehen von Sachanträgen und Beschlussvorlagen bis zur Genehmigung der Tagesordnung möglich sein soll. Insofern schlägt Herr Otto vor, im § 10 Abs. 7 den Buchstaben c) zu streichen. Zu § 5 Abs. 3 führt er aus, dass die Regelung, dass Beschlüsse nicht erneut gefasst werden dürfen, wenn sie nicht mindestens 6 Monate alt sind, den gesetzlichen Regelungen und der Rechtssprechung entsprechen. Diese Regelung sei seiner Ansicht nach auch nur in Niedersachsen üblich und diene der Rechtssicherheit. Man verhindere dadurch, dass ein Thema immer und immer wieder auf die Tagesordnung gesetzt werde, es sei denn, dass sich die Sach- und/der Rechtslage geändert habe. Er halte die 6 Monate für zwingend erforderlich. Im letzten Satz könne man durchaus die Formulierung "Sach- und Rechtslage" in "Sach- oder Rechtslage" ändern. Zu § 2 Abs. 1 - Öffentlichkeit der Sitzungen - erläutert er, dass es nach dem NKomVG keinen Regelkatalog mehr gebe, wonach bestimmte Dinge öffentlich und andere nichtöffentlich zu verhandeln seien. Die Formulierung in der vorliegenden Geschäftsordnung entspricht der Formulierung im NKomVG, die dort auch entsprechend erläutert und begründet werde. Im § 2 Abs. 5 wurde der Begriff "können" aus dem Grund gewählt, dass die Übertragungen an Tagungsorten außerhalb des Rathauses mit großem technischen und personellen Aufwand verbunden seien. Insofern soll eine Übertragung der Ortsratssitzungen und der Fachausschussitzungen durchaus eine Ausnahme darstellen.

Herr Engelke ergänzt seine Änderungsanträge in 2 Punkten. In Helmstedt gebe es das Problem, dass der Ratssaal und auch der Kleine Sitzungsraum für alte und behinderte Personen schlecht zu erreichen seien. Mit seinem Änderungsvorschlag werde weitgehend das Problem der Erreichbarkeit der Sitzungen für Gehbehinderte ausgeräumt, denn die Lösung des Hochtragens sei nicht wirklich akzeptabel. Insofern sei eine Internetübertragung von Sitzungen der Fachausschüsse durchaus sinnvoll und stelle einen Kompromiß dar. Zum anderen unterstützt er nochmals seinen Vorschlag zu § 5 Abs. 3, die Frist von 6 Monaten auf 5 Monate zu ändern, denn nur so könne man erreichen, dass Themen auch 6 Monate nach einer Beschlussfassung wieder auf die Tagesordnung gesetzt werden können und man nicht z. B. 9 Monate warten müsse. Zudem sehe er einen Eingriff ins Antragsrecht der Ratsmitglieder. Es gebe seines Wissens Meinungen, die besagen, dass eine solche Regelung rechtswidrig sei.

Herr Schobert ergänzt, dass man einen erheblichen technischen Aufwand betrieben habe, um den Ratssaal für die Übertragung der Ratssitzungen nutzbar zu machen. Es müssen ständig 2 Mitarbeiter bei der Übertragung der Ratssitzung anwesend sein, um eine vernünftige Übertragung zu gewährleisten. Hinzu kommen einige Stunden der Vor- und Nachbereitung (Auf- und Abbau). Zum Thema der Erreichbarkeit der Tagungsorte im Rathaus führt er aus, dass man sich verschiedene Möglichkeiten angesehen habe, um Rollstuhlfahrern das Überwinden von Treppenanlagen zu ermöglichen. Man habe sich nun auch für ein System entschieden, welches Anwendung finden soll. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind in den Haushaltsentwurf 2018 eingesetzt worden.

Herr Strümpel erklärt, dass sich alle Fraktionen im Vorfeld der Ratssitzung zusammengesetzt und den Entwurf der Geschäftsordnung ausgearbeitet haben. Man könne nicht alle Wünsche mit aufnehmen, schon gar nicht sei dies in einer Ratssitzung möglich. Er schlägt vor, dass Einzelpersonen im Rat sich frühzeitig mit der Thematik befassen und Änderungsvorschläge an die Fraktionsvorsitzenden durchreichen sollten.

Herr Koch fragt zu den Ausführungen von Herrn Otto, ob tatsächlich ein Widerspruch zwischen § 9 und § 10 Abs. 7 Buchstabe c vorliege. In einer Reihe von Geschäftsordnungen sei vor allem die Möglichkeit des § 10 vorhanden, da es durchaus im Zuge einer Beratung Gründe für eine Rücknahme eines Antrages geben könne. Habe man diese Möglichkeit nicht, so werde über den Antrag abgestimmt und die Thematik könne erst wieder nach einer gewissen Zeit erneut auf die Tagesordnung gesetzt werden. Er fragt, was passieren würde, wenn man die vorliegende Geschäftsordnung so beschließen und im Nachhinein feststellen würde, dass diese Fehler enthalte. Er möchte wissen, ob die Geschäftsordnung dann noch korrigiert werden könnte.

Herr Schobert zitiert aus der Kommentierung zu § 59 der NKomVG. Demnach könne eine Änderung der Tagesordnung (Verschiebung der Reihenfolge, Absetzung, Vertagung von Tagesordnungspunkten) nur durch den Rat beschlossen werden. Deshalb sei auch die Rücknahme eines Tagesordnungspunktes durch den Antragsteller - auch durch den HVB - für die von ihm aus eigener Veranlassung auf die Tagesordnung gesetzten Punkte nur bis zum Feststellungsbeschluss über die Tagesordnung möglich. Daraus folge, dass nach Feststellung der Tagesordnung ein Antrag vom Antragsteller und eine Vorlage vom HVB nicht mehr von der Tagesordnung genommen werden kann, sondern nur noch der Rat dieses entscheiden kann.

Herr Otto ergänzt, dass sich der Rat für die Dauer einer Wahlperiode eine Geschäftsordnung gibt. Dieser Beschluss steht bewußt am Anfang der Tagesordnung einer konstituierenden Sitzung. Die Geschäftsordnung darf nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Es gebe aber durchaus Gestaltungsspielraum. Alle angesprochenen Punkte führen den Gestaltungs- spielraum des Rates aus.

Herr Engelke stellt abweichend von den o. a. Ausführungen den Änderungsantrag, dass im § 10 Abs. 7 der Buchstabe c zu streichen ist, um den Widerspruch zu beseitigen.

Frau Heister-Neumann lässt über die einzelnen Anträge von Herrn Engelke abstimmen.

- Änderung zu § 2 Abs. 1: 1 JA-Stimme, 32 NEIN-Stimmen, 3 Enthaltungen => Antrag abgelehnt
- Änderung zu § 2 Abs. 5: 1 JA-Stimme, 35 NEIN-Stimmen => Antrag abgelehnt
- Änderung zu § 5 Abs. 3 (Sach- oder Rechtslage): Antrag einstimmig angenommen
- Änderung zu § 5 Abs. 3 (5 Monate): 1 JA-Stimme, 34 NEIN-Stimmen, 1 Enthaltung => Antrag abgelehnt
- Änderung zu § 10 Abs. 7: (Streichung Buchstabe c): 30 JA-Stimmen, keine Gegenstimme, 6 Enthaltungen => Antrag angenommen

Frau Heister-Neumann lässt dann über die gesamte Geschäftsordnung mit den o. a. Änderungen abstimmen.  Der Rat der Stadt Helmstedt fasst mit 35 JA-Stimmen bei 1 NEIN-Stimme den nachfolgenden


TOP 12 Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Helmstedt

Beschluss:

  1. Die in der Anlage beigefügte Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Helmstedt wird beschlossen.
  2. Die Hauptsatzung der Stadt Helmstedt vom 22.06.2012 wird mit Inkrafttreten der neuen Hauptsatzung aufgehoben.
  3. Die Hauptsatzung der Gemeinde Büddenstedt vom 11.11.2011 wird mit Inkrafttreten der neuen Hauptsatzung aufgehoben.
  4. Die Richtlinien des Rates vom 21.03.2014 und der Beschluss des Rates vom 11.03.2010 über die Annahme bzw. Vermittlung von Zuwendungen werden mit Inkrafttreten der neuen Hauptsatzung aufgehoben.
  5. Die Richtlinien für den Rat, den Verwaltungsausschuss, die Ratsausschüsse und die Ausschüsse nach besonderen Rechtsvorschriften der Gemeinde Büddenstedt vom 10.11.2011 werden mit Inkrafttreten der neuen Hauptsatzung aufgehoben.

Anmerkung: Die im Beschluss genannte Anlage hat der Vorlage beigelegen.



Protokoll:

Herr Junglas gibt den Sachverhalt anhand der Vorlage bekannt und verliest den Beschlussvorschlag.

Herr Engelke macht deutlich, dass er der Vorlage nicht zustimmen wird. Ihm geht es dabei vorwiegend um den § 5 der Hauptsatzung. Er sieht dies als Selbstentmachtung des Rates.

Herr Romba führt aus, dass es sich bei der Hauptsatzung um die Verfassung der Stadt Helmstedt handelt. Die Hauptsatzung wurde in einer Arbeitsgruppe, an der neben der Verwaltung auch Vertreter der Fraktionen teilgenommen haben, erarbeitet.

Sodann fasst der Rat der Stadt Helmstedt mit 35 JA-Stimmen bei 1 NEIN-Stimme den nachfolgenden


TOP 13 Wahleinspruch zur Stadtratswahl der UWG Stadt Helmstedt e. V.

Beschluss:

Die Stadtratswahl in der Stadt Helmstedt wurde ordnungsgemäß durchgeführt. Der form- und fristgerechte Wahleinspruch der Unabhängigen Wählergemeinschaft Stadt Helmstedt e.V. gegen die Stadtratswahl vom 24.09.2017 ist zulässig, aber unbegründet und wird zurückgewiesen. Die Wahl ist gültig.



Protokoll:

Herr Stein gibt den Sachverhalt anhand der Vorlage bekannt und verliest den Beschlussvorschlag.

Sodann fasst der Rat der Stadt Helmstedt einstimmig den nachfolgenden


TOP 14 Erhöhung der Anzahl der Beigeordneten des Verwaltungsausschusses gem. § 74 Abs. 2 Satz 2 NKomVG für die Wahlperiode vom 01.11.2017 bis 31.10.2021

Beschluss:

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Helmstedt besteht in der Wahlperiode vom 01.11.2017 bis 31.10.2021 aus zehn Beigeordneten.



Protokoll:

Herr Winkelmann gibt den Sachverhalt anhand der Vorlage bekannt und verliest den Beschlussvorschlag.

Sodann fasst der Rat der Stadt Helmstedt einstimmig den nachfolgenden


TOP 15 Bildung des Verwaltungsausschusses gem. § 75 NKomVG

Beschluss:

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Helmstedt besteht für die Wahlperiode ab 01.11.2017 aus den folgenden Mitgliedern:

                                             Beigeordnete/n:                              Stellvertreter/in:

CDU-Fraktion:                       1. Wolfgang Kalisch                        Norbert Dinter
CDU-Fraktion:                       2. Martin Ryll                                   Cornelia Bosse
CDU-Fraktion:                       3. Friedrich-Wilhelm Diedrich          Charitha Rosinski
CDU-Fraktion:                       4. Elisabeth Heister-Neumann         Egbert Rippel
SPD-Fraktion:                        5. Hans-Jürgen Schünemann          Ina Klimaschewski-Losch
SPD-Fraktion:                        6. Dirk Zogbaum                              Heiko Jeglortz
SPD-Fraktion:                        7. Uwe Strümpel                              Michael Gehrke
SPD-Fraktion:                        8. Margrit Niemann                          Torsten Koch
GRÜNE-UWG Stadt
Helmstedt-Gruppe:                9. Verena Ahrendts                         Wilfried Winkelmann
Gruppe FDP/HWG:               10. Guido Ide                                    Mike Cohn

Darüber hinaus gehört dem Verwaltungsausschuss folgender Grundmandatsinhaber an:

AfD-Fraktion:                       11. Axel Waterkamp                          Stefan Reinhold



Protokoll:

Herr Waterkamp gibt den Sachverhalt anhand der Vorlage bekannt und verliest den Beschlussvorschlag.

Sodann fasst der Rat der Stadt Helmstedt einstimmig - bei einer Enthaltung - den nachfolgenden


TOP 16 Wahl der stellvertretenden Bürgermeister/innen gem. § 81 Abs. 2 NKomVG

Beschluss:

Es werden folgende ehrenamtliche Vertreterinnen und Vertreter des Bürgermeisters gewählt:

  1. stellvertretender Bürgermeister: Herr Martin Ryll
  2. stellvertretender Bürgermeister: Herr Hans-Jürgen Schünemann
  3. stellvertretender Bürgermeister: Herr Friedrich-Wilhelm Diedrich

Alle 3 Personen nehmen die Wahl an.



Protokoll:

Herr Dinter gibt den Sachverhalt anhand der Vorlage bekannt und verliest den Beschlussvorschlag.

Sodann fasst der Rat der Stadt Helmstedt mit 35 JA-Stimmen bei 1 NEIN-Stimme den nachfolgenden


TOP 17 Bildung von Fach- und sondergesetzlichen Ausschüssen gemäß § 71 und 73 NKomVG

Beschluss:

a) Der Rat der Stadt Helmstedt beschließt die Bildung folgender Ratsausschüsse, bestehend aus jeweils 9 bzw. 8 stimmberechtigten Ratsmitgliedern, den noch zu bestimmenden beratenden Ratsmitgliedern nach § 71 Abs. 4 NKomVG und den unten aufgeführten Mitgliedern nach § 71 Abs. 7 bzw. § 73 NKomVG:

  1. Finanzausschuss (FA) (9 Ratsmitglieder)
  2. Ausschuss für Jugend, Familie und Soziales (AJFS) (9 Ratsmitglieder)
  3. Schulausschuss (SchulA) (9 Ratsmitglieder + 2 Lehrervertreter + 2 Elternvertreter)
  4. Ausschuss für Sport und Ehrenamt (ASE) (9 Ratsmitglieder)
  5. Ausschuss für öffentliche Sicherheit und Ordnung (ASO) (9 Ratsmitglieder)
  6. Ausschuss für Tourismus und Kultur (ATK) (9 Ratsmitglieder)
  7. Bau- und Umweltausschuss (BUA) (9 Ratsmitglieder)
  8. Ausschuss für Wirtschaft und Stadtentwicklung (AWS) (9 Ratsmitglieder)
  9. Betriebsausschuss (BTA) (8 Ratsmitglieder + 4 Arbeitnehmervertreter)

b) Gem. § 73 NKomVG i. V. m. § 110 NSchG werden in den Schulausschuss folgende beratende Mitglieder für schulische Angelegenheiten berufen:

- 2 Lehrervertreter(innen) mit Stimmrecht
- 2 Elternvertreter(innen) mit Stimmrecht

c) Gem. § 140 NKomVG i. V. m. der Betriebssatzung des Eigenbetriebes AEH werden in den Betriebsausschuss

- drei betriebsangehörige Mitarbeitervertreter
- ein nicht betriebsangehöriger Mitarbeitervertreter

entsandt.



Protokoll:

Herr Ide gibt den Sachverhalt anhand der Vorlage bekannt und verliest den Beschlussvorschlag.

Sodann fasst der Rat der Stadt Helmstedt einstimmig den nachfolgenden


TOP 18 Aufteilung der Sitze in den Ausschüssen gem. § 71 NKomVG sowie Benennung der Mitglieder und Bestimmung der/des jeweiligen Ausschussvorsitzenden

Beschluss:

Der Rat der Stadt Helmstedt bestimmt gemäß § 71 NKomVG für die nachstehend aufgeführten Ausschüsse die folgenden Vorsitzenden, stellt darüber hinaus die Verteilung der Sitze fest und benennt die Mitglieder mit Stimmrecht, die beratenden Ratsmitglieder nach § 71 Abs. 4 NKomVG, die beratenden Mitglieder nach § 71 Abs. 7 NKomVG sowie die Mitglieder mit Stimmrecht in den Ausschüssen nach besonderen Rechtsvorschriften gemäß § 73 NKomVG:

1. Finanzausschuss (FA)

Ausschussvorsitzende:                                              Ina Klimaschewski-Losch

stellv. Ausschussvorsitzender:                                  Wolfgang Kalisch

Mitglieder mit Stimmrecht:

CDU-Fraktion:                                                            1. Wolfgang Kalisch
CDU-Fraktion:                                                            2. Martin Ryll
CDU-Fraktion:                                                            3. Ronald Matar
CDU-Fraktion:                                                            4. Elisabeth Heister-Neumann
SPD-Fraktion:                                                            5. Ina Klimaschewski-Losch
SPD-Fraktion:                                                            6. Klaus Junglas
SPD-Fraktion:                                                            7. Uwe Strümpel
GRÜNE-UWG Stadt Helmstedt-Gruppe:                   8. Wilfried Winkelmann
Gruppe FDP/HWG:                                                    9. Petra Schadebrodt

AfD-Fraktion
beratendes Ratsmitglied (Grundmandat):                10. Stefan Reinhold

2. Ausschuss für Jugend, Familien und Soziales (AJFS)

Ausschussvorsitzende:                                              Margrit Niemann

stellv. Ausschussvorsitzende:                                   Cornelia Bosse

Mitglieder mit Stimmrecht:

CDU-Fraktion:                                                            1. Cornelia Bosse
CDU-Fraktion:                                                            2. Stephanie Altrock
CDU-Fraktion:                                                            3. Sebastian Gutt
CDU-Fraktion:                                                            4. Christian Romba
SPD-Fraktion:                                                            5. Margrit Niemann
SPD-Fraktion:                                                            6. Torsten Koch
SPD-Fraktion:                                                            7. Margit Grune
GRÜNE-UWG Stadt Helmstedt-Gruppe:                   8. Verena Ahrendts
Gruppe FDP/HWG:                                                    9. Guido Ide

AfD-Fraktion
beratendes Ratsmitglied (Grundmandat):                  10. Axel Waterkamp

Beratende Mitglieder gemäß § 71 Abs. 7 NKomVG

                                                                     11. Katja Georgi (Kindertagesstätten)
                                                                     12. Rita Gardlo (Kindertagesstätten)
                                                                     13. Andrea Zerrath (AG Freie Wohlfahrtspflege)

3. Schulausschuss (SchulA)

Ausschussvorsitzender:                                            Christian Romba

stellv. Ausschussvorsitzender:                                  Torsten Koch

Mitglieder mit Stimmrecht:

CDU-Fraktion:                                                            1. Christian Romba
CDU-Fraktion:                                                            2. Cornelia Bosse
CDU-Fraktion:                                                            3. Ronald Matar
CDU-Fraktion:                                                            4. Dr. Stefan Weferling
SPD-Fraktion:                                                             5. Torsten Koch
SPD-Fraktion:                                                             6. Uwe Strümpel
SPD-Fraktion:                                                             7. Margrit Niemann
GRÜNE-UWG Stadt Helmstedt-Gruppe:                    8. Verena Ahrendts
Gruppe FDP/HWG:                                                     9. Guido Ide

AfD-Fraktion
beratendes Ratsmitglied (Grundmandat):                  10. Axel Waterkamp

Mitglieder mit Stimmrecht gem. § 73 Satz 2 NKomVG:

Lehrervertreterin:                                                     11. Michaela Knigge
                                                                                         1. Vertreterin Petra Feder
                                                                                         2. Vertreterin Jennifer Zingler
Lehrervertreterin:                                                     12. Maria Theisen
Elternvertreterin:                                                      13. Jeanette Loock
Elternvertreter:                                                         14. Can Yazici

Die Vertreter gem. § 73 Satz 2 NKomVG sind stimmberechtigt, soweit schulische Belange betroffen sind.

4. Ausschuss für Sport und Ehrenamt (ASE)

Ausschussvorsitzender:                                             Friedrich-Wilhelm Diedrich

stellv. Ausschussvorsitzende:                                    Margit Grune

Mitglieder mit Stimmrecht:

CDU-Fraktion:                                                            1. Friedrich-Wilhelm Diedrich
CDU-Fraktion:                                                            2. Cornelia Bosse
CDU-Fraktion:                                                            3. Kathleen Radeck
CDU-Fraktion:                                                            4. Dr. Stefan Weferling
SPD-Fraktion:                                                            5. Margit Grune
SPD-Fraktion:                                                            6. Dirk Zogbaum
SPD-Fraktion:                                                            7. Michael Gehrke
GRÜNE-UWG Stadt Helmstedt-Gruppe:                   8. Thomas Stein
Gruppe FDP/HWG:                                                    9. Mike Cohn

AfD-Fraktion
beratendes Ratsmitglied (Grundmandat):                10. Axel Waterkamp

Beratende Mitglieder gemäß § 71 Abs. 7 NKomVG

                                                 11. Torsten Scharf (ARGE HE Sportvereine)
                                                 12. Martin Lehmann (Förderverein WB Birkerteich)
                                                 13. Uwe Goehrendt (Förderverein Hallenbad in Büddenstedt)

5. Ausschuss für öffentliche Sicherheit und Ordnung (ASO)

Ausschussvorsitzender:                                             Norbert Dinter

stellv. Ausschussvorsitzender:                                  Dirk Zogbaum

Mitglieder mit Stimmrecht:

CDU-Fraktion:                                                            1. Norbert Dinter
CDU-Fraktion:                                                            2. Egbert Rippel
CDU-Fraktion:                                                            3. Sebastian Gutt
CDU-Fraktion:                                                            4. Kathleen Radeck
SPD-Fraktion:                                                            5. Dirk Zogbaum
SPD-Fraktion:                                                            6. Hans-Jürgen Schünemann
SPD-Fraktion:                                                            7. Alexandra Girod-Blöhm
GRÜNE-UWG Stadt Helmstedt-Gruppe:                   8. Thomas Stein
Gruppe FDP/HWG:                                                    9. Mike Cohn

AfD-Fraktion
beratendes Ratsmitglied (Grundmandat):                10. Axel Waterkamp

Beratende Mitglieder gemäß § 71 Abs. 7 NKomVG

                                                                                   11. Heike Heil (Polizei Helmstedt)
                                                                                   12. Heinz Hilgers (Seniorenbeirat)
                                                                                   13. Nils Sage (Feuerwehr)

6. Ausschuss für Tourismus und Kultur (ATK)

Ausschussvorsitzender:                                             Michael Gehrke

stellv. Ausschussvorsitzende:                                   Stephanie Altrock

Mitglieder mit Stimmrecht:

CDU-Fraktion:                                                            1. Stephanie Altrock
CDU-Fraktion:                                                            2. Friedrich-Wilhelm Diedrich
CDU-Fraktion:                                                            3. Sebastian Gutt
CDU-Fraktion:                                                            4. Kathleen Radeck
SPD-Fraktion:                                                            5. Michael Gehrke
SPD-Fraktion:                                                            6. Andreas Fox
SPD-Fraktion:                                                            7. Petra Wiesenborn
GRÜNE-UWG Stadt Helmstedt-Gruppe:                   8. Verena Ahrendts
Gruppe FDP/HWG:                                                    9. Mike Cohn

AfD-Fraktion
beratendes Ratsmitglied (Grundmandat):                10. Stefan Reinhold

Beratendes Mitglied gemäß § 71 Abs. 7 NKomVG

                                                                  11. Henry Walter (Förderverein Brunnentheater)

7. Bau und Umweltausschuss (BUA)

Ausschussvorsitzender:                                            Klaus Junglas

stellv. Ausschussvorsitzender:                                 Hans-Henning Viedt

Mitglieder mit Stimmrecht:

CDU-Fraktion:                                                            1. Hans-Henning Viedt
CDU-Fraktion:                                                            2. Friedrich-Wilhelm Diedrich
CDU-Fraktion:                                                            3. Egbert Rippel
CDU-Fraktion:                                                            4. Christian Romba
SPD-Fraktion:                                                            5. Klaus Junglas
SPD-Fraktion:                                                            6. Andreas Fox
SPD-Fraktion:                                                            7. Petra Wiesenborn
GRÜNE-UWG Stadt Helmstedt-Gruppe:                   8. Wilfried Winkelmann
Gruppe FDP/HWG:                                                    9. Petra Schadebrodt

AfD-Fraktion
beratendes Ratsmitglied (Grundmandat):                10. Stefan Reinhold

Beratendes Ratsmitglied gemäß § 71 Abs. 4 NKomVG: 

                                                                                   11. Friedrich Preuß

Beratende Mitglieder gemäß § 71 Abs. 7 NKomVG:

                                                                       12. Herbert Rohm (Bürgerakt. ALT Helmstedt e.V.)
                                                                        13. Astrid Saemerow (AK Lokale Agenda 21)

8. Ausschuss für Wirtschaft und Stadtentwicklung (AWS)

Ausschussvorsitzender:                                             Martin Ryll

stellv. Ausschussvorsitzender:                                   Heiko Jeglortz

Mitglieder mit Stimmrecht:

CDU-Fraktion:                                                            1. Martin Ryll
CDU-Fraktion:                                                            2. Elisabeth Heister-Neumann
CDU-Fraktion:                                                            3. Ronald Matar
CDU-Fraktion:                                                            4. Charitha Rosinski
SPD-Fraktion:                                                            5. Heiko Jeglortz
SPD-Fraktion:                                                            6. Michael Gehrke
SPD-Fraktion:                                                            7. Alexandra Girod-Blöhm
GRÜNE-UWG Stadt Helmstedt-Gruppe:                   8. Thomas Stein
Gruppe FDP/HWG:                                                    9. Petra Schadebrodt

AfD-Fraktion
beratendes Ratsmitglied (Grundmandat):                10. Axel Waterkamp

Beratendes Ratsmitglied gemäß § 71 Abs. 4 NKomVG:

                                                                                 11.   Ulrich Engelke

Beratende Mitglieder gemäß § 71 Abs. 7 NKomVG

                                                           12. Claudius Traumann (Einzelhandelsverb. Helmstedt)
                                                           13. Lorenz Flatt (Initiative Campus HE)
                                                           14. Wolfram Wrede (Verein HE aktuell)

9. Betriebsausschuss (BTA)

Ausschussvorsitzender:                                            Wilfried Winkelmann

stellv. Ausschussvorsitzender:                                  Guido Ide

Mitglieder mit Stimmrecht:

CDU-Fraktion:                                                            1. Charitha Rosinski
CDU-Fraktion:                                                            2. Norbert Dinter
CDU-Fraktion:                                                            3. Hans-Henning Viedt
SPD-Fraktion:                                                            4. Heiko Jeglortz
SPD-Fraktion:                                                            5. Ina Klimaschewski-Losch
SPD-Fraktion:                                                            6. Hans-Jürgen Schünemann
GRÜNE-UWG Stadt Helmstedt-Gruppe:                   7. Wilfried Winkelmann
Gruppe FDP/HWG:                                                    8. Guido Ide

AfD-Fraktion
beratendes Ratsmitglied (Grundmandat):                 9. Axel Waterkamp

Mitglieder mit Stimmrecht gem. § 73 Satz 2 NKomVG:

Betriebsangehöriger Mitarbeitervertreter:                10. Dietmar Hobohm
Betriebsangehöriger Mitarbeitervertreter:                11. Antje Disselhoff
Betriebsangehöriger Mitarbeitervertreter:                12. Michael Schulze
Vertreter der Betriebsangehörigen Mitarbeitervertreter: Stefan Pernak

nicht Betriebsangehöriger Mitarbeitervertreter:        13. Andreas Bittner
Vertreter des nicht Betriebsangehörigen Mitarbeitervertreter: Can Flechtner



Protokoll:

Herr Schünemann gibt den Sachverhalt anhand der Vorlage bekannt und verliest den Beschlussvorschlag.

Frau Niemann bedauert, dass im AJFS nur zwei Vertreterinnen der Kindergärten aus dem Stadtgebiet Helmstedt sind, jedoch niemand aus den kommunalen Kindergärten in den Ortsteilen Barmke, Emmerstedt, Büddenstedt und Offleben.

Herr Schobert antwortet, dass die städtischen Kindergärten durch den Bürgermeister vertreten sind, da sie zu 100 % der Stadt Helmstedt gehören.

Herr Ide gibt bekannt, dass in der im Oktober durchgeführten Stadtelternratssitzung Jeanette Loock und Can Yazici ihre Bereitschaft der Mitarbeit im Schulausschuss erklärt haben. Daher sollte man diese Personen in den Schulausschuss berufen.

Herr Schobert ergänzt, dass er es für sinnvoll halte, Frau Loock und Herrn Yazici in den Schulausschuss zu berufen. Sollte der Stadtelternrat in seiner nächsten Sitzung zu einem anderen Ergebnis kommen, so kann in der nächsten Ratssitzung diese Änderung beschlossen werden.

Folgende Lose werden von der Ratsvorsitzenden Elisabeth Heister-Neumann gezogen:
1. Ausschussvorsitz Betriebsausschuss (Losentscheid zw. CDU, Gruppe FDP/HWG und Gruppe Grüne-UWG Stadt Helmstedt e. V.) - Losentscheid zugunsten der Gruppe Grüne-UWG Stadt Helmstedt e. V, Herr Wilfried Winkelmann
2. Stellvertr. Ausschussvorsitz Betriebsauschuss (Losentscheid zw. CDU und Gruppe FDP/HWG) - Losentscheid zugunsten der Gruppe FDP/HWG, Herr Guido Ide

Die Ratsvorsitzende fragt die Ratsmitglieder, die keiner Fraktion oder Gruppe angehören, welchem Ausschuss sie mit beratender Stimme angehören möchten. Herr Preuß (NPD) wird dem Bau- und Umweltausschuss (BUA) und Herr Engelke wird dem Ausschuss für Wirtschaft und Stadtentwicklung (AWS) angehören.

Sodann fasst der Rat der Stadt Helmstedt einstimmig den nachfolgenden


TOP 19 Benennung von Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Helmstedt in Organisationen, Verbänden, Gesellschaften und Vereinen

Beschluss:

Als Vertreterin bzw. Vertreter für die Stadt Helmstedt werden für nachstehenden Organisationen, Gesellschaften, Verbände und Vereine gewählt:

Institution und OrganVertreter/innenStellvertreter/innen
Wasserverband Vorsfelde u. U.
-Verbandsversammlung- (1 Sitz)
Jens Seidel
Wasserverband Vorsfelde u. U.
-Vorstand (beratend)- (1 Sitz)
Bernd GeislerIna Klimaschewski-Losch
Stiftung Johannes-Waisenhaus
-Vorstand- (2 Sitze)
1. Christian Romba
2. gem. § 138 (2) NKomVG:
für BGM Wittich Schobert wird
Henning Konrad Otto entsandt
Alexandra Girod-Blöhm
Wasserverband Elm
-Verbandsversammlung-
(2 Sitze)
1. Hans-Jürgen Schünemann
2. gem. § 138 (2) NKomVG:
für BGM Wittich Schobert wird
Henning Konrad Otto entsandt
Wasserverband Elm
-Vorstand- (1 Sitz)
Bernd GeislerHenning Konrad Otto
Purena GmbH
-Beirat-
1. BGM Wittich Schobert
2. Thomas Bode
Purena GmbH
-Gesellschafterversammlung-
Thomas Bode
Helmstedter Verein für
Städtepartnerschaften und
Internationale Begegnungen
e. V. - Vorstand -
(4 Sitze)
1. Margrit Niemann
2. Cornelia Bosse
3. Charitha Rosinski
4. Vorstandsmitglied gem.
Satzung des HPV:
BGM Wittich Schobert
Bäder- und
Dienstleistungsgesellschaft
Helmstedt mbH
-Gesellschafterversammlung-
(9 Sitze)
1. Wolfgang Kalisch
2. Christian Romba
3. Friedrich-Wilhelm Diedrich
4. Klaus Junglas
5. Uwe Strümpel
6. Hans-Jürgen Schünemann
7. Wilfried Winkelmann
8. Guido Ide
9. gem. § 138 (2) NKomVG
BGM Wittich Schobert
Stiftungsbeirat zur Erhaltung
von Kulturdenkmalen
1. Michael Gehrke
2. Wolfgang Kalisch
3. Hans-Henning Viedt
Kraftverkehrsgesellschaft mbH
Braunschweig
-Aufsichtsrat- (1 Sitz)
BGM Wittich Schobert
(bis 2020 gewählt)
Kraftverkehrsgesellschaft mbH
Braunschweig
-Gesellschafterversammlung-
(1 Sitz)
Christian RombaIna Klimaschewski-Losch
Kreis-Wohnungsbaugesellschaft
mbH, -Aufsichtsrat-
(3 Sitze)
1. Hans-Henning Viedt
(bis 2019 gewählt)
2. gem. § 138 (2) NKomVG:
für BGM Wittich Schobert wird
Henning Konrad Otto entsandt
3. Thomas Bode
(bis 2018 gewählt)
Kreis-Wohnungsbaugesellschaft
mbH,
-Gesellschafterversammlung-
(2 Sitze)
1. Heiko Jeglortz
2. Petra Wiesenborn
zu 1. Stephanie Altrock
Baugenossenschaft Helmstedt
-Aufsichtsrat-
(1 Sitz)
Henning Konrad Otto
Baugenossenschaft Helmstedt
-Mitgliederversammlung-
(1 Sitz)
Henning Konrad Otto
Stadtwerke Haldensleben GmbH
-Gesellschafterversammlung-
(1 Sitz)
Klaus JunglasFriedrich-Wilhelm Diedrich
Stadtwerke Haldensleben GmbH
-Aufsichtsrat-
(1 Sitz)
Henning Thiele
(bis 2019 gewählt)
Unterhaltungsverband SchunterBernd GeislerMargit Grune
Bezirkskonferenz Braunschweig
Nds. Städtetag (nachrichtlich)
BGM Wittich Schobert
(Vorsitzender)
Nds. Städte- und Gemeindebund
Kreisverband Helmstedt
-Mitgliederversammlung-
1. Thomas Bode
2. Stephanie Altrock
(Stimmenführerin)
3. Dirk Zogbaum
Nds. Städte- und Gemeindebund
Kreisverband Helmstedt
-Vorstandsmitglied-
Thomas Bode
Haus- und Grundbesitzerverein
Beisitzer im Vorstand
1. Mike Cohn
2. Heiko Jeglortz
Partnerschaftskomitee
-Beisitzer im Vorstand-
1. Axel Heineck
2. Uwe Lickfett
3. Henning Jacobs
4. Sabine Völkel
Mitgliederversammlung
Schöninger Speere
Uwe Strümpel
Aue UnterhaltungsverbandUwe Lickfett
Unterhaltungsverband
Großer Graben
-Verbandsausschuss-
Sabine VölkelUwe Lickfett



Protokoll:

Herr Dr. Weferling gibt den Sachverhalt anhand der Vorlage bekannt und verliest den Beschlussvorschlag.

Sodann fasst der Rat der Stadt Helmstedt mit 35 JA-Stimmen bei 1 NEIN-Stimme den nachfolgenden


TOP 20 Neufassung der Satzung der Stadt Helmstedt über die Zahlung von Entschädigungen an Ratsmitglieder, Mitglieder der Ortsräte, Ehrenbeamte und sonstige ehrenamtlich Tätige (Aufwandsentschädigungssatzung)

Beschluss:

  1. Die in der Anlage beigefügte Neufassung der Satzung der Stadt Helmstedt über die Zahlung von Entschädigungen an Ratsmitglieder, Mitglieder der Ortsräte, Ehrenbeamte und sonstige ehrenamtlich Tätige (Aufwandsentschädigungssatzung) wird beschlossen.
  2. Die Satzung der Stadt Helmstedt über die Zahlung von Entschädigungen an Ratsherren, Mitglieder der Ortsräte, Ehrenbeamte und sonstige ehrenamtlich Tätige vom 21.12.2012 wird mit Inkrafttreten der neuen Aufwandsentschädigungssatzung aufgehoben.
  3. Die §§ 1 bis 7 der Satzung der Gemeinde Büddenstedt über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen, Sitzungsgeldern, den Ersatz von Verdienstausfällen und die Erstattung von Fahrtkosten vom 23.12.2011 werden mit Inkrafttreten dieser Satzung aufgehoben.



Protokoll:

Frau Niemann gibt den Sachverhalt anhand der Vorlage bekannt und verliest den Beschlussvorschlag.

Herr Preuß zeigt sich verwundert über die Vorlage, da es im Jahr 2012 die letzte Überarbeitung der Aufwandsentschädigungssatzung gab. Er bemängelt, dass es in der Vorlage keine Gegenüberstellung der bisherigen Beträge zu den jetzt geplanten Beträgen gibt. Die Erhöhung der Beträge für die stellvertretenden Bürgermeister hält er für unangemessen. In der Zeit der Fusionsberatungen war viel Arbeit von den stellvertretenden Bürgermeister zu erledigen. In Zukunft wird die Arbeit wieder weniger. Abschließend stellt er fest, dass es unter § 4 der Aufwandsentschädigungssatzung keine Pauschalen mehr für die Fahrtkosten gibt. Er stellt die Frage, warum dies so sei.

Herr Schobert erläutert die Hintergründe, die zur Anpassung der Aufwandsentschädigungssatzung geführt haben. Das Land Niedersachsen habe vor 10 Jahren eine unabhängige Kommission eingesetzt, um die Aufwandsentschädigungen der kommunalen Mandatsträger einheitlich zu gestalten. Der Kommission hat auch der Vorsitzende des Bundes der Steuerzahler Niedersachsen/Bremen angehört. Man kann daher davon ausgehen, dass die Kommission höchst verantwortungsvoll gearbeitet hat. Durch die Aufwandsentschädigungssatzung wird ein Aufwand, der betrieben werden muss, um ein Ehrenamt wahrzunehmen, abgedeckt. Der Aufwand drückt sich in vielen kleinen und größeren Ausgaben aus, die ein normales Ratsmitglied, aber auch weitere Funktionsträger , aus ihrem Privatvermögen zahlen. Der finanzielle Aufwand, der von den stellvertretenden Bürgermeistern in der Vergangenheit betrieben wurde, war in keinster Weise nachvollziehbar durch die bisherige Entschädigungssatzung gedeckt. Die erarbeiteten Sätze liegen deutlich unter den Empfehlungen der Entschädigungskommission. Die Situation im Bereich der Fahrtkosten wurde nun geändert. Entschädigungen, die für das Ehrenamt gezahlt werden, werden von den Finanzämtern intensiv geprüft. Man will im Bereich der Fahrtkosten nun einen rechtssicheren Weg beschreiten. Der Aufwand für die Fahrtkosten soll exakt beglichen werden. Es wird eine Auflistung geben, aus der genauestens die Anzahl der Sitzungen und die entstandenen Fahrtkosten zu entnehmen sind. Die tatsächlich entstandenen Fahrtkosten werden dann auch entsprechend erstattet.  

Sodann fasst der Rat der Stadt Helmstedt einstimmig - bei einer Enthaltung - den nachfolgenden


TOP 21 Auswahlentscheidung über die neue Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Helmstedt sowie Abberufung der bisherigen Gleichstellungsbeauftragten

Beschluss:

Der Rat der Stadt Helmstedt beruft

a) die Stadtoberinspektorin Manuela Orlowski mit Ablauf des 31.12.2017 von ihrem Amt als Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Helmstedt ab und

b) die städtische Beschäftigte Claudia Löw mit Wirkung vom 01.01.2018 als Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Helmstedt und betraut sie mit den entsprechenden Aufgaben gemäß § 9 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz in Teilzeit mit 19,5 Wochenstunden nach Entgeltgruppe 9b TVöD.



Protokoll:

Frau Grune gibt den Sachverhalt anhand der Vorlage bekannt und verliest den Beschlussvorschlag.

Frau Niemann stellt die Frage, warum nur Frauen Gleichstellungsbeauftragte werden können. In manchen Verwaltungen sollte diese Regelung überdacht werden. Ein erster richtiger Schritt war die Umbenennung von Frauenbeauftragte in Gleichstellungsbeauftragte. In den nächsten Jahren sollte ein Umdenken stattfinden und auch Männern gestattet werden, Gleichstellungsbeauftragter zu werden.

Herr Schobert antwortet, dass die Gesetzeslage in Niedersachsen so aussehe, dass die Position der Gleichstellungsbeauftragten mit einer Frau besetzt werden muss.

Frau Bosse widerspricht den Ausführungen von Frau Niemann. In den niedrigen Gehaltsbereichen sei der Frauenanteil relativ hoch, in Führungsposition finde man aber überwiegend Männer. Frauen in gehobenen Position fehlen in vielen Bereichen. Daher mache es schon Sinn, dass nur Frauen auch Gleichstellungsbeauftragte werden können.

Sodann fasst der Rat der Stadt Helmstedt einstimmig den nachfolgenden


TOP 22 Delegation von beamtenrechtlichen Befugnissen vom Rat auf den Verwaltungsausschuss

Beschluss:

Der Rat überträgt gemäß § 107 Abs. 4 zweiter Halbsatz NKomVG die in der Anlage 1 aufgeführten beamtenrechtlichen Befugnisse zu den Ziffern 1 bis 5 auf den Verwaltungsausschuss.

Anmerkung: Die im Beschluss genannte Anlage hat der Vorlage beigelegen.



Protokoll:

Herr Fox gibt den Sachverhalt anhand der Vorlage bekannt und verliest den Beschlussvorschlag.

Sodann fasst der Rat der Stadt Helmstedt mit 35 JA-Stimmen bei 1 NEIN-Stimme den nachfolgenden


TOP 23 Ausweisung von Haushaltsmitteln zur leistungsorientierten Bezahlung (LoB) von Beamten analog der tarifrechtlichen Regelungen für Beschäftigte in den Haushaltsplanentwurf 2018

Beschluss:

Der Rat der Stadt Helmstedt ermächtigt die Verwaltung in den Haushaltsplanentwurf 2018 einen Betrag von 27.500 Euro zur leistungsorientierten Bezahlung von Beamtinnen und Beamten (LoB) für die im Jahr 2018 erbrachten Leistungen aufzunehmen. Über den Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung mit dem Personalrat ist dem Rat zu berichten.



Protokoll:

Herr Romba gibt den Sachverhalt anhand der Vorlage bekannt und verliest den Beschlussvorschlag.

Herr Preuß erwartet ein schwieriges Verfahren bei der Vergabe der leistungsorientierten Bezahlung. In der freien Wirtschaft sei eine leistungsorientierte Bezahlung einfach zu handhaben, in der Verwaltung seien die Kriterien für die zusätzliche Bezahlung schwer festzulegen. Wer gute Leistungen erbringt, sollte nach seiner Ansicht befördert werden.

Herr Schünemann hinterfragt das Verfahren bei der leistungsorientierten Bezahlung. Lt. Vorlage gebe es 50 Beamte, unter denen die veranschlagten 27.500 Euro aufgeteilt werden sollen. Demnach werde jeder Beamte der Stadt Helmstedt 550 Euro zusätzlich - jedes Jahr - bekommen, ohne eine besondere Leistung zu erbringen. 

Herr Schobert erklärt, dass es bei der Vorlage u. a. um eine Gleichbehandlung zwischen Beschäftigten und Beamten gehe. Für die Beschäftigten gebe es schon seit Jahren die Regelung der leistungsorientierten Bezahlung. Gute Leistungen der Beschäftigten werden seit Jahren honoriert, die gute Arbeit der Beamten allerdings nicht. Er erläutert kurz die Kriterien der leistungsorientierten Bezahlung bei den Beschäftigten. Es werden in jährlichen Gesprächen Ziele mit dem Vorgesetzten vereinbart. Teilweise sind diese Ziele auch dem Haushalt zu entnehmen. Am Ende des Jahres haben die Vorgesetzten die Aufgabe, zu entscheiden, ob die vereinbarten Leistungsziele vom Mitarbeiter erreicht worden sind. Werden Ziele von den Mitarbeitern nicht erreicht, so muss dies begründet und einer Kommission aus Arbeitgeber und Personalrat vorgelegt werden, die dann entscheidet, ob es für den Mitarbeiter eine leistungsorientierte Bezahlung gibt oder nicht. Insofern bekommen nicht alle Mitarbeiter auch eine leistungsorientierte Bezahlung. Es soll ein Anreiz geschaffen werden, die vereinbarten Ziele zu erreichen.

Sodann fasst der Rat der Stadt Helmstedt mit 34 JA-Stimmen bei 1 NEIN-Stimme sowie 1 Enthaltung den nachfolgenden


TOP 24 Dienstaufsichtsbeschwerde der UWG Stadt Helmstedt e. V.

Beschluss:

Der Rat der Stadt Helmstedt weist die Dienstaufsichtsbeschwerden gegen den Bürgermeister der Stadt Helmstedt, Herrn Wittich Schobert, den Gemeindewahlleiter, Herrn Ersten Stadtrat Henning Konrad Otto und den Fachbereichsleiter Sicherheit und Ordnung, Herrn Stadtamtsrat Frank Kemmer, mit Schreiben vom 28.09.2017 eingereicht durch die UWG Helmstedt - vertreten durch Herrn Alfred Gogolin - als unbegründet zurück.

Dem Beschwerdeführer, Herrn Alfred Gogolin, ist dies schriftlich bekannt zu geben.



Protokoll:

Frau Klimaschewski-Losch gibt den Sachverhalt anhand der Vorlage bekannt und verliest den Beschlussvorschlag.

Sodann fasst der Rat der Stadt Helmstedt einstimmig den nachfolgenden


TOP 25 Bekanntgaben

Protokoll:

Herr Schobert gibt bekannt, dass die im Zuge der Fusion erforderlich gewordene Neuwahl des Personalrates stattgefunden hat. Vorsitzender des Personalrates bleibt demnach Herr Can Flechtner. Die Jugend- und Auszubildendenvertretung und die Schwerbehindertenvertretung werden in naher Zukunft ebenfalls neu gewählt.

 
TOP 26 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Den anwesenden Einwohnern wird erneut Gelegenheit gegeben, sich zu den Tagesordnungspunkten und zu sonstigen Angelegenheiten der Gemeinde zu äußern, sowie Fragen an die Ratsmitglieder und die Verwaltung zu stellen. Hiervon wird jedoch kein Gebrauch gemacht.

Sodann beendet die Ratsvorsitzende Elisabeth Heister-Neumann um 19:50 Uhr den öffentlichen Teil der Sitzung des Rates der Stadt Helmstedt. Nachdem alle Gäste den Ratssaal verlassen haben, eröffnet sie den nichtöffentlichen Teil der Sitzung des Rates der Stadt Helmstedt.

 

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