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Vergabe von Ortsratsmitteln
Beschluss:
Aus den zur Verfügung stehenden Ortsratsmittlen des Ortsrates Emmerstedt werden für folgende Zwecke Ortsratsmittel vergeben: - Gesangverein "Harmonie" Emmerstedt; für die Chorarbeit 200,00 Euro, - Schützengesellschaft Emmerstedt; für die Vereinsarbeit 1.500,00 Euro, - Förderverein Emmerstedt e.V.; zur Förderung der dörflichen Gemeinschaft Restmittel.
Protokoll:
Der Ortsbürgermeister berichtet, dass 2 Anträge auf Bezuschussung vorliegen. Der Gesangverein Sängerbund Harmonie habe um Unterstützung bei der Chorarbeit und die Schützengesellschaft um Bezuschussung beim Erwerb einer elektronischen Scheibenanlage gebeten.
Herr Diedrich stellt den Antrag, den Gesangverein Sängerbund Harmonie aufgrund des im nächsten Jahr anstehenden 150-jährigen Jubiläums 200,00 Euro zukommen zu lassen. Die Schützengesellschaft Emmerstedt habe im nächsten Jahr eine elektronische Schießanlage mit 6 Bahnen geplant und sollte daher mit 1.500,00 Euro unterstützt werden.
Herr Schobert erwidert, dass der Antrag der Schützengesellschaft ein Investitionsantrag sei und Investitionen nicht aus Ortsratsmitteln bezuschusst werden dürfen. Einer Unterstützung der allgemeinen Vereinsarbeit stehe aber nichts entgegen.
Der Ortsbürgermeister macht auch auf die noch zur Verfügung stehenden Restmittel aufmerksam und schlägt vor, diese dem Förderverein Emmerstedt e. V. gemäß dem Vereinszweck zur Förderung der dörflichen Gemeinschaft zu gewähren. Sodann fasst der Ortsrat Emmerstedt einstimmig folgenden
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Erlass einer Verordnung über die Kastrations- und Kennzeichnungspflicht von freilaufenden Katzen in der Stadt Helmstedt
Protokoll:
Der Ortsbürgermeister verweist auf die Vorlage, die Herr Schobert näher erläutert.
Herr Joachim Alder äußert namens der SPD-Ortsratsfraktion, dass man ungern eine Verordnung in Kraft setzen möchte, die lt. Erfahrung der Stadt Wolfsburg nicht zu kontrollieren sei. Außerdem werden als Begründung zum Erlass dieser Verordnung ordnungsrechtliche Gefahren z.B. für den Straßenverkehr und hygienische Missstände angeführt. Ihm seien aber diese Probleme im Ortsteil Emmerstedt durch streunende Katzen nicht bekannt. Zum qualvollen Tod der streunenden Katzen im Winter führt er aus, dass gerade die Verordnung es verhindere, dass mittleidige Personen die streunenden Katzen weiter füttern, da sie sonst lt. Verordnung als Katzenhalter angesehen und zum Chippen und Kastrieren verpflichtet werden. Daher sei dieses Argument widersprüchlich zum Tierschutzprogramm. Ob das Problem in der Kernstadt von Helmstedt aufgetreten sei, könne er nicht sagen. Wenn dem so sei, dann möge man diese Verordnung für die Kernstadt als "Insellösung" erlassen, für den Ortsteil Emmerstedt sei diese Regelung nicht angebracht. Daher spricht er sich gegen den Beschlussvorschlag aus.
Herr Preuß stimmt den Ausführungen von Herrn Joachim Alder zu und ergänzt, dass es in Emmerstedt viele Bauernhöfe, alte Gehöfte, Scheunen und dergleichen gebe und man nicht sagen könne, wo das Wildern von Katzen anfange. Im ländlichen Bereich gehören Katzen dazu, die sich nicht nur in Wohnungen oder Häusern aufhalten. Auch er spreche sich gegen die Festlegung von Regelungen aus, deren Einhaltung man nicht kontrollieren könne.
Herr Schobert merkt an, dass man nicht sagen könne, es gebe keine Probleme mit streunenden Katzen, nur weil das Problem im Ortsteil Emmerstedt nicht auftrete. Er vertraue schon der allgemeinen Meinung der Tierschutzverbände und auch der Länder, die auf Probleme mit streunenden Tieren hinweisen. Er stimme aber zu, dass es sehr schwierig sein werde und er es auch für nicht machbar halte, dass 90 % aller freilaufenden Katzen kastriert werden können. Das habe er auch nie in Abrede gestellt. Er halte es aber für wichtig, dass der vorhandene Tierschutzverband, der diese Kastrationen schon seit Jahren erbringe, auch die notwendige Unterstützung erhalte. Nachdem sich nun die Verwaltung eingehend mit dieser Thematik auseinandergesetzt habe, möchte man dem Wunsch des Tierschutzvereins Helmstedt auch nachzukommen.
Herr Joachim Alder merkt weiter an, dass diese Verordnung schon sehr eigenwillig sei, da man jede Katze, die keine Rassekatze sei, nicht nach draußen lassen dürfe, ohne sie zu kastrieren oder zu chippen. Wenn man aber einer Rassekatze Zugang ins Freie gewähre, müsse diese nicht kastriert und gechippt werden, wenn es vorher beantragt wurde. Dieser Vorgabe könne er nicht zustimmen. Er sehe in der gesamten Thematik keine Notwendigkeit, noch nicht einmal für die Kernstadt, und wenn man etwas Sinnvolles beschließen wolle, solle in den Haushalt ein bestimmter Betrag für den Tierschutzverein Helmstedt eingesetzt werden, um diesen in die Lage zu versetzen, die streunenden Katzen weiter zu kastrieren, so dass sie nicht nur auf Spendengelder angewiesen seien.
Aufgrund der Nachfrage von Herrn Krumpelt, woher man wisse, wann eine Katze herrenlos sei, antwortet Herr Schobert, dass man im Zweifelsfalle durch diese Verordnung eine Rechtssicherheit herstellen könne, denn wenn die Katze gechippt wurde, sei sie nicht mehr herrenlos.
Herr Diedrich berichtet von seinen täglichen Erfahrungen mit streunenden Katzen auf seinem Anwesen. Es könne ihm kein Nachbar sagen, wem die Katzen gehören, obwohl die Nachbarn sie regelmäßig füttern und die Katzen sich stark vermehren. Mittlerweile halten sich 10 bis 15 Katzen auf seinem Hof auf. Er habe nichts gegen Tiere, aber nach seinen Erfahrungen könne er dieser Verordnung nur zustimmen.
Herr Preuß macht darauf aufmerksam, dass die Menschen die Katzen durch Fütterungen anlocken. Daher sollte man das Problem analog der Taubenprobleme lösen und festschreiben, dass auch Katzenanfütterungen verboten seien. Da hätte man eine Regelung, wo man dann auch kontrollieren und eingreifen könnte.
Abschließend lässt der Ortsbürgermeister über den Beschlussvorschlag abstimmen. Der Ortsrat Emmerstedt lehnt den Empfehlungsbeschluss mit 2 Ja-Stimmen und 4 Nein-Stimmen ab.
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Aufhebung der Grundschule Ostendorf ab dem Schuljahr 2016/2017
Protokoll:
Der Ortsbürgermeister verweist auf die Vorlage, die Herr Schobert kurz erläutert.
Weiter führt er aus, dass es seitens der Nachnutzung eine neue Entwicklung gebe. Bisher sei vorgesehen gewesen, die Stadtbücherei und das Stadtarchiv in den Bereich der zu schließenden Grundschule Ostendorf zu verlegen. Seit einiger Zeit stehe die Stadt Helmstedt aber in Verhandlungsgesprächen mit dem Studienseminar, welches für die Aus- und Fortbildung von Lehrern zuständig sei und z.Zt. im Kloster St. Marienberg tätig werde. Durch eine Eigenbedarfsnutzung des Klosters suche das Studienseminar nun nach neuen Räumlichkeiten. Die Verwaltung habe ein großes Interesse daran, diese Einrichtung in der Stadt Helmstedt zu halten. Als einzig mögliches städtisches Objekt verbleibe die zu schließende Grundschule Ostendorf, so dass dort eine langfristige Vermietung an das Land Niedersachsen zum Zwecke des Betriebes des Studienseminars angestrebt werde. Wenn es gelinge, das Studienseminar in Helmstedt zu halten, werde damit auch eine erhebliche Anzahl an Arbeitsplätzen gesichert. Auch die Grundschulen in der Stadt Helmstedt profitieren ebenfalls davon, dass das Studienseminar als zentrale Aus– und Weiterbildungsstelle der Stadt Helmstedt erhalten bleibe.
Herr Preuß verweist auf die vorliegende Tischvorlage mit der Stellungnahme der Wichernschule zu den möglichen Auswirkungen für die in den Räumlichkeiten der Grundschule Lessingstraße ansässigen Sprachförderklassen. Er fragt an, was bei einer Verteilung der Sprachheilklassen nach der Kündigung des Mietverhältnisses für die dafür genutzten Räumlichkeiten in der Lessingschule auf die noch verbleibenden Grundschulen zukomme und wie hoch dann die Klassenstärken sein werden.
Herr Schobert antwortet, dass die einzige Herausforderung, die bei dem Beschluss zur Aufhebung eines Schulstandortes der Grundschule Ostendorf, in dem Jahr bestehe, wo aus pädagogischen Gründen die verbleibenden Klassen 3 und 4 komplett an eine andere Grundschule versetzt werden. Das bedeute, dass man in diesen 2 Jahren Übergänge organisieren müsse. Dabei wurden im Bereich der möglichen Planungen verschiedene Szenarien berücksichtigt. Eine Möglichkeit sei, mit dem Landkreis Helmstedt zu sprechen, der auch über viel freien Schulraum in der Stadt Helmstedt verfüge, so dass man schaue, ob auch die Option "Versetzung von Sprachheilklassen" möglich sei. Es könnten auch vorübergehend zusätzliche Klassenraumcontainer aufgestellt werden, damit der Wunsch von Eltern und Lehrer und auch das pädagogische Ziel, die Klassen gemeinsam zu versetzen, erfüllt werde. Schon nach einem Jahr sei der räumliche Druck wesentlich geringer und 2 Jahre später komme man zu einem normalen Verfahren, weil es keine gewachsenen Klassenverbände mehr gebe, die gemeinsam an eine Schule versetzt werden müssen, sondern dann schon vor Einschulung der Kinder eine Aufteilung auf die Schulstandorte erfolge. In der Vorlage und den Ergänzungen seien die Fragen beantwortet worden, die bei der Elterninformationsveranstaltung und auch bei der Anhörung nach dem Schulgesetz gestellt worden seien. Es wurde z.B. auch behauptet, wenn der Grundschulstandort Ostendorf aufgelöst werde, gebe es keine Sprachheilklassen mehr. Das stimme aber nicht. Die Stadt Helmstedt sei mit dem Landkreis Helmstedt auch in Gesprächen darüber, wie man möglicherweise für eine Übergangszeit Schulen gemeinsam nutzen könne. Verwaltungsseitig sehe er daher keine besonderen Schwierigkeiten.
Herr Krumpelt merkt an, dass er sich aufgrund der zurückgehenden Schülerzahlen schon für eine Grundschulschließung aussprechen würde. Das Vorhaben habe aber einen bitteren Beigeschmack dahingehend, da bereits vor Jahren eine Grundschule geschlossen werden sollte und nachdem Elternproteste aufkamen und Kommunalwahlen anstanden, wurde die Grundschule nicht geschlossen. Nun habe man aber eine andere Schule im Visier und das wolle man nun umsetzen.
Herr Joachim Alder merkt für den Ortsteil Emmerstedt an, dass die beabsichtigte Schulschließung den Ortsteil und auch den Schulstandort Emmerstedt nicht betreffe und stellt daher den Antrag, dass der Ortsrat Emmerstedt diese Vorlage auch nur zur Kenntnis nehmen solle.
Herr Preuß verweist nochmals auf seine Frage, wie viele Schüler aus den Förderklassen auf die Helmstedter Grundschulen zukommen und ob dadurch zusätzliche Klassen geschaffen werden müssen.
Herr Schobert antwortet, dass diese Information schon längerfristig vorliege. In der Vorlage wurde bereits der Raumbestand festgehalten, so dass jedem Ratsmitglied ersichtlich sei, über wie viel Unterrichtsräume die Stadt Helmstedt verfüge. Die Verwaltung habe sogar in der Berechnung nicht die derzeitige Höchstzahl an Schülern, sondern 1 Schüler weniger berechnet, um zu schauen, wie viel Bedarf oder wie viel Räumlichkeiten zur Verfügung stehen. Außerdem sei niemand in der Lage festzustellen, insbesondere in dem Jahrgang der Einzuschulenden nicht, welcher Bereich der Inklusion vorliege. Man könne bei einem Neugeborenen nicht vorher sehen, welche Behinderung und welchen Inklusionsbedarf dieses Kind möglicherweise haben werde, wenn es in eine Schule komme. Die Stadt Helmstedt könne tatsächlich erst zum Schuljahresbeginn nach den Anmeldungen der Grundschüler wissen, welche Herausforderungen auf die jeweiligen Schulen zukommen. Im Augenblick habe die Stadt Helmstedt Schwerpunktschule für den Bereich der Inklusion gebildet, wodurch noch eine Steuerungsfunktion bestehe. Wenn diese wegfalle, könne es passieren, dass Kinder im Bereich der Inklusion an den Grundschulen angemeldet werden, die Schulen aber räumlich oder auch fachlich nicht auf diese Art der Kinder mit Behinderung vorbereitet seien. Das möchte der Landesgesetzgeber aber offensichtlich so haben Die Stadt Helmstedt habe dazu bereits geäußert, dass sie einer Umsetzung höchst kritisch gegenüberstehen. Diese Entwicklung sei für alle Beteiligten nicht positiv. Von daher verweist er auf die bisher gesammelten Erfahrungswerte und auch den eingerechneten "Puffer", weil Kinder, die aus dem Inklusionsbereich kommen, möglicherweise auch als 2 Schüler zählen. Daher sei er sich relativ sicher, dass die Erwartungszahlen auch realistische seien, insbesondere auch, weil die Anzahl der Grundschüler weiter sinken werde.
Abschließend lässt der Ortsbürgermeister über den Antrag von Herrn Joachim Alder, die Vorlage nur zur Kenntnis zu nehmen, abstimmen.
Der Ortsrat Emmerstedt nimmt die Vorlage einstimmig zur Kenntnis.
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TOP 12.1
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Dorferneuerung Emmerstedt, Festsetzung des Förderrahmens
Protokoll:
In der vorigen Ortsratssitzung hat Herr Joachim Alder nach der Höhe der Förderquote gefragt.
Beantwortung:
In der vom Ministerium für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz erlassenen "Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur integrierten ländlichen Entwicklung" (kurz: ZILE-Richtlinie, 2007) wird die Höhe der Förderquote unter Punkt 5 "Art, Umfang und Höhe der Zuwendung" grundlegend geregelt.
Zur Bestimmung des Fördersatzes wird zunächst nach Lage im Konvergenzgebiet (nordöstliches Niedersachsen) oder im Nicht-Konvergenzgebiet unterschieden. Der Landkreis Helmstedt liegt nicht im Konvergenzgebiet. Nur im Konvergenzgebiet unterliegt die Förderhöhe Schwankungen zwischen 40% und 65 % in Abhängigkeit der finanziellen Leistungsfähigkeit der einzelnen Gemeinden im Verhältnis zum Landesdurchschnitt – je schlechter dieses Verhältnis, umso höher die Förderquote.
Bei Gemeinden und Gemeindeverbänden im Nicht-Konvergenzgebiet wird der Wert von 40% festgelegt. Weitere förderquotenbedingte Gebietshierarchien gibt es nicht.
Andere öffentliche Zuwendungsempfänger wie z.B. Kirchen werden mit 40% und andere Zuwendungsempfänger – natürliche Personen etc. – mit 25% gefördert, unabhängig von der Lage im Konvergenz- oder Nicht-Konvergenzgebiet.
Im öffentlichen Bereich bezieht sich die Zuschusshöhe auf die Kosten ohne Mehrwertsteuer. Es werden also nur die Nettokosten gefördert. Im privaten Bereich werden dieses Jahr noch die Bruttokosten gefördert. Über die Fördermodalitäten im nächsten Jahr für private Maßnahmen - ob weiterhin die Bruttokosten gefördert werden oder ob man auch hier nur noch die Nettokosten fördern wird - wird derzeit noch verhandelt.
Die Fördersätze für öffentliche Zuwendungsempfänger können um 10% (auf 50%) und für andere Zuwendungsempfänger um 5% (auf 30%) erhöht werden, wenn sie der Umsetzung eines integrierten ländlichen Entwicklungskonzeptes (ILEK) oder eines Regionalentwicklungskonzeptes einer Leader-Gruppe dienen.
Für die neue Förderperiode (2014 bis 2020) wird derzeit ein regionales Entwicklungskonzept einer Leaderregion erstellt, an welchem sich die Stadt Helmstedt – auch unter Einbeziehung der Dorferneuerung Emmerstedt – beteiligt. Dieses Verfahren wird Ende 2014 abgeschlossen sein und Anfang 2015 über eine Anerkennung als Leaderregion entschieden.
Private Maßnahmen müssen zur Förderfähigkeit einen Mindest-Zuwendungsbedarf von 2.500 Euro und öffentliche Zuwendungsempfänger von mindestens 5.000 Euro aufweisen. Nach den aktuellen Förderquoten bedeutet dies für private Maßnahmen eine Mindestinvestitionssumme von 8.340 Euro (brutto) und für öffentliche Maßnahmen eine Summe von 10.000 Euro (netto).
Mit der neuen Förderperiode sollte es zeitgleich eine aktualisierte ZILE-Richtlinie geben. Da das hierfür notwendige Verfahren aber noch bis in das Jahr 2015 hinein andauern wird, behält die bestehende ZILE-Richtlinie von 2007 ihre Gültigkeit. Mit der neuen ZILE-Richtlinie können Änderungen in den Förderquoten-Modalitäten verbunden sein, die dann auch in der Dorferneuerung entsprechend anzupassen sind.
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