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Fusion der Stadt Helmstedt mit der Samtgemeinde Nord-Elm und ihren Mitgliedsgemeinden
Protokoll:
Herr Schobert berichtet, dass er den Ortsrat Emmerstedt, wie versprochen, mit den neuesten Informationen auf den aktuellen Stand des Zukunfts- und Gebietsänderungsvertrages bringen möchte. Die Verwaltung habe dem Ortsrat Emmerstedt im Verlauf der Sommerferien das am 07. August aktuell in der Lenkungsgruppe abgestimmte Vertragswerk zukommen lassen. In der Lenkungsgruppe haben alle anwesenden Bürgermeister und sonstigen Vertreter den vorgelegten Verträgen zugestimmt, so dass eine einstimmige Situation vorlag. Er möchte nun nicht auf die einzelnen kleinen Änderungen eingehen, zumal die Vertragswerke schlüssig seien und auch allen vorliegen. Dazu merkt er noch an, dass für die beiden Ortsteile Emmerstedt und Barmke im Bereich des Gebietsänderungsvertrages Objektfestschreibungen vorgenommen wurden, da die Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Nord-Elm eine Nachbehandlung des Gebietsänderungsvertrages dahingehend vornahmen, dass ein Objekt bestimmt und festgeschrieben wurde, welches nur durch Zustimmung des Ortsrates geändert werden könne. Die Verwaltung habe aufgrund vorangegangener Diskussionen nun auch für die Ortsteile Emmerstedt und Barmke jeweils einen Vorschlag unterbreitet, mit dem die Ortsteile hoffentlich auch einverstanden seien. Sollte das nicht der Fall sein, könne diese Objektfestschreibung für den jeweiligen Ortsteil noch geändert werden, da der Gebietsänderungsvertrag noch nicht unterschrieben wurde. Mittlerweile haben nun alle Abstimmungen in den Räten stattgefunden. Der Samtgemeinderat Nord-Elm und der Gemeinderat Räbke haben zweimal abgestimmt, ihre vorhergehenden Zustimmungen zum Zukunfts- und Gebietsänderungsvertrag wieder geändert und haben diese beiden Verträge nun endgültig abgelehnt. Die Ablehnung des Samtgemeinderates durchlaufe gerade eine kommunalrechtliche Prüfung, weil von einer Mitgliedsgemeinde Einspruch eingelegt wurde, da ein vorher getrennt gefasster Beschluss in einem Blockbeschluss zusammengefasst worden sei. Wie die Kommunalaufsicht entscheide, könne er nicht sagen, aber im Zweifelsfalle sei dies für das weitere Verfahren auch nicht erheblich. Auch der Gemeinderat Süpplingen habe den Gebietsänderungs- und den Zukunftsvertrag abgelehnt. In 2 Tagen werde ein Abstimmungsgespräch mit den aus der Samtgemeinde Nord-Elm zugestimmten 4 Gemeinden Frellstedt, Warberg, Wolfsdorf und Süpplingenburg stattfinden. Diese 4 Gemeinden bilden sowohl in der Anzahl der Gemeinderäte als auch in der Frage der repräsentierten Einwohner mit 59 % eine Mehrheit, so dass eine Mehrheit der kommunalpolitischen Vertretung der Samtgemeinde Nord-Elm und eine Mehrheit der repräsentierten Einwohner einem Zukunftsvertrag und damit die Bildung einer gemeinsamen neuen Stadt mit der Stadt Helmstedt zugestimmt haben. Wenn es in dem anstehenden Gespräch nicht das Signal gebe, dass eine der 4 zustimmenden Gemeinden nun aufgrund der Ablehnungen der anderen Gemeinden seine Meinung ändern möchte, werde die Stadt Helmstedt gemeinsam mit diesen 4 Gemeinden einen Antrag an den Landkreis Helmstedt und an das Land Niedersachsen auf Einleitung des Gesetzgebungsverfahrens zur Feststellung der Gebietsverschmelzung der Samtgemeinde Nord-Elm und der Stadt Helmstedt stellen. Dem Landkreis Helmstedt obliege die Rolle, eine Gewichtung vorzunehmen. Die Situation sei die, dass an oberster Stelle die kommunale Selbstverwaltung stehe und die Räte daher so entscheiden, wie sie dort entschieden haben. Auf der anderen Seite werde aber auch dem Gesetzgeber und der Kommunalaufsicht die Pflicht auferlegt, eine Abwägung zu treffen, ob das Allgemeinwohl hier möglicherweise überwiege. Das allgemeine Wohl sei in den Augen der Stadt Helmstedt dahingehend begründet, dass sich eine Mehrheit der Räte und eine Mehrheit der repräsentierten Bevölkerung für eine Fusion ausgesprochen habe, was in einer Demokratie durchaus ein wichtiger Punkt sei. Darüber hinaus sei eine Teilung der Samtgemeinde Nord-Elm nicht ratsam, da das Restgebilde aus den beiden ablehnenden Gemeinden nicht überlebensfähig sein werde. Es gebe auch keine Signale aus der Stadt Königslutter, dass sie die zum Teil sehr hoch verschuldeten übriggebliebenen Gemeinden eingemeinden möchten, weil dann auch die Schuldenlast mit nach Königslutter genommen werden würde. Außerdem müsse noch in der Frage des Gemeinwohls geprüft werden, ob die Räte die eigene wirtschaftliche Situation in der Frage, wie sie ihre Aufgaben in einer Gemeinde, in der sie selbst tätig bleiben möchten, richtig eingeschätzt haben, die zu erfüllenden Aufgaben auch erfüllen zu können. Es sei bekannt, dass die Samtgemeinde Nord-Elm hoch verschuldet sei, wobei die Schulden jedes Jahr im Durchschnitt um ca. 500.000 Euro weiter ansteigen. Die Gemeinde Süpplingen verschulde sich jedes Jahr um mindestens 100.000 Euro und die Gemeinde Räbke um durchschnittlich mindestens 50.000 Euro - in diesem Jahr sogar um 100.000 Euro. Daher müsse sich die Kommunalaufsicht die Frage stellen, ob diese Gemeinden in der derzeitigen Situation überhaupt überlebensfähig seien. Diese Überlegungen müssen daher zum Alternativangebot gesehen werden, dass man Teil einer Gemeinde werden könne, die einen ausgeglichenen und zukünftig auch einen positiven Haushalt haben werde. Diese Beurteilung sei dann Aufgabe der Kommunalaufsicht. Die Verwaltung gehe davon aus, dass der Landkreis Helmstedt in diesem Abwägungsprozess zu dem Ergebnis kommen werde, dass das Allgemeinwohl höher wiege und dem Land Niedersachsen eine Fusion empfohlen werden sollte. Dann liege die Entscheidung beim Innenminister. Lt. dem Zukunftsvertrag habe der Innenminister vor allen Dingen in nicht klaren Fällen das Recht, selbst zu entscheiden, was bedeute, dass er dem Landtag eine Gesetzesänderung vorschlage oder nicht. Der Innenminister habe möglicherweise Verständnis für die Gesamtsituation der mehrheitlich dieser Fusion zugestimmten Gemeinden, was man eventuell so deuten könne und er werde dann entscheiden, was er dem Landtag empfehlen werde. Wenn der Innenminister dem Nieders. Landtag die Empfehlung für die Fusion ausspreche, gehe er davon aus, dass eine große Mehrheit mit Regierungsfraktion und Oppositionspartei im Landtag diesem Vorschlag folgen werde.
Herr Preuß fragt an, in wie weit die Stadt Helmstedt in der Lage sei, eine Eigenentschuldung umzusetzen.
Herr Schobert antwortet, dass die entscheidende Frage beim Rat liege, in wie weit er darauf vorbereitet sei. Die Stadt Helmstedt könnte unter Verzicht auf einen erheblichen Teil der freiwilligen Leistungen das erforderliche Kriterium eines ausgeglichenen Haushaltes erfüllen. Bisher haben alle Ratsmitglieder vor derartigen weit reichenden Schritten Abstand genommen, weil es ein sehr starker Eingriff in die kommunale Gestaltungsmöglichkeit bedeuten würde. Dadurch würde ein Verzicht auf Einrichtungen und zwar wesentlich früher als geplant notwendig sein. Ein ausgeglichener Haushalt wäre die Grundvoraussetzung für den Zukunftsvertrag, wobei man aber innerhalb der nächsten 12 Wochen zu dieser Entscheidung kommen und "Tabula rasa" machen müsste. Obwohl die Situation der Stadt Helmstedt besser sein könnte, glaube er nicht, dass die Stadt Helmstedt diesen massiven Schritt gehen sollte. Als Begründung führt er an, dass die 9 Mio. Euro Entschuldungshilfe ein sehr verlockendes und sehr willkommenes Angebot sei, weshalb die Stadt Helmstedt auch versuche, dieses Angebot anzunehmen. Auf der anderen Seite liege auch die Situation vor, dass die Stadt Helmstedt in diesem Jahr, nachdem im vergangenen Jahr erhebliche Überschüsse erzielt werden konnten, die Neuverschuldung um rd. 2,5 Mio. Euro senken konnte. Das sei in den Sonderzuweisungen des Landes begründet, die die Stadt Helmstedt dieses Jahr noch erhalten möchte und in den nachhaltigen positiven Effekten, wie Einspareffekte innerhalb der Verwaltung. Man nähere sich der Situation, tatsächlich aus eigener Kraft einen ausgeglichenen Haushalt erreichen zu können. Die Rahmendaten würden sich zwar verändern, aber man setze dabei immer auf eine zumindest gleichbleibende Konjunktur, wobei man auch von dem niedrigen Zinsniveau profitiere. Der erhebliche Teil der errechneten Personalkosteneinsparungen sei auch ohne Fusion in der Stadt Helmstedt zu erwirtschaften. Die finanziellen Anteile der Samtgemeinde Nord-Elm an dem Zahlenwerk seien überschaubar. Die Stadt Helmstedt könnte dann mit Einschränkungen in eine geplante Entschuldung hineingehen, wobei das Land Niedersachsen diesen Prozess weiter unterstütze, denn die Gewährung der Bedarfszuweisungen seien u.a. auch in dem Konsolidierungskurs der Stadt Helmstedt begründet, den das Land ausdrücklich billige und unterstütze. Daher sei die Eigenentschuldung unter der Maßgabe, noch innerhalb der kommenden 3 Monate zu einem ausgeglichenen Haushalt zu gelangen, nicht so erstrebenswert. Er sei aber dahingehend optimistisch, dass das Land Niedersachsen die Entscheidung treffen werde, einer Fusion zwischen Helmstedt und der Samtgemeinde Nord-Elm zuzustimmen.
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Schulentwicklungsplanung; Festlegung von Schulbezirken
Beschluss:
Die als Anlage beigefügte 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Festsetzung der Schulbezirke für die Helmstedter Grundschulen wird beschlossen.
Anmerkung: Die im Beschluss genannte Anlage hat der Vorlage beigelegen.
Protokoll:
Der Ortsbürgermeister verweist auf die Vorlage und merkt an, dass diese nur redaktionelle Satzungsänderungen in Form von Straßenanpassungen zum Inhalt habe.
Anschließend erläutert Herr Schobert die Vorlage.
Herr Krumpelt fragt an, wenn über 25 % der Eltern einen anderen Schulbezirk als der vorgesehene für ihre Kinder wünschen, ob alle Eltern einen Antrag gestellt haben, wie viel Anträge davon genehmigt wurden und für welches Schuljahr diese Auflistung gelte. Außerdem möchte er wissen, ob Erkenntnisse darüber vorliegen, von welchem Schulbezirk die Kinder in welchen anderen Schulbezirk wechseln möchten bzw. gewechselt haben.
Herr Schobert sagt eine Antwort zu.
Herr Preuß erinnert an seinen vor Jahren gestellten Antrag, die Schulbezirke aufzulösen und spricht sich erneut für diese Auflösung auf. Seiner Meinung nach seien die Eltern selbst in der Verantwortung, für ihr Kind die beste Schulform oder den besten Schulstandort auszuwählen. Dabei verweist er auf andere Städte in und außerhalb Deutschlands, wo es keine Schulbezirke gebe. Daher sei es wünschenswert, wenn die Verwaltung die Thematik erneut mit einer Vorlage dem Rat zur Entscheidung vorlege.
Herr Joachim Alder weist darauf hin, dass sich der Schulausschuss der Stadt Helmstedt nicht nur einmal mit diesem Thema beschäftigt habe und nicht ohne Grund alle Fraktionen damals das Vorhaben nicht unbedingt umsetzen wollten. Die Auflösung habe Vor- und Nachteile, wobei ein Nachteil sein könne, dass ein Kind, welches direkt neben einer Grundschule wohne, diese nicht mehr besuchen könne, weil die Plätze anderweitig vergeben wurden. Dann müssten Kriterien entwickelt werden, um ein derartiges Problem auszuschließen, die aber nicht von der Stadt Helmstedt, sondern von den Schulen selbst erarbeitet werden müssten. Es gebe schon jetzt bei der Vergabe von Schulplätzen Probleme in den Schulen und mit den Schulen untereinander, was ohne Schulbezirke und einheitliche Auswahlkriterien noch schwieriger sei. Mit den Schulbezirken sei außerdem eine soziale Ausgewogenheit in den einzelnen Schulen gewährleistet. Es wurde sich aber über dieses Thema schon lange und ausschweifend unterhalten und die Verwaltung werde dem Schulausschuss sicherlich in geraumer Zeit wieder mit der Auflösung von Schulbezirken kommen, aber diese Diskussion sollte zum Inhalt dieser Vorlage nicht eröffnet werden, denn das sei eine reine Änderung der Straßenzusammenstellungen.
Herr Feder möchte wissen, ob die Landesschulbehörde darauf Einfluss nehmen könnte, dass an allen Schulen gleiche Aufnahmekriterien angewendet werden.
Herr Schobert antwortet, dass aufgrund einer rückgängigen Grundschüleranzahl von 40 % und den dadurch entstandenen Lücken an den Schulen er selbst bei einer Freigabe der Schulbezirke verwaltungsseitig keine Probleme sehe. Die vorliegenden Probleme mit den Schulbezirken entstehen durch das dauernde Unverständnis der Eltern, die andauernde Unzufriedenheit und die überlasteten Schulleiter, die dann den abgelehnten Eltern eine Erklärung für die Ablehnung geben müssen. Die gesamte Situation sei wesentlich belastender für den Schulalltag, als wenn möglicherweise 1 oder 2 Schieflagen, die evtl. eintreten könnten, korrigiert werden müssten. Es gebe bereits viele reguläre Gründe, wo man von der eigentlichen planerischen Linie abweiche. Eine Verwaltung richte Schulbezirke ein, um für die eigenen Schulen eine planerische Versorgung sicherzustellen und dafür zu sorgen, dass alle Schulen gleichmäßig besucht werden. Das sei in der Realität nicht mehr möglich und auch schon lange nicht mehr praktiziert worden. Deswegen bleibe die Verwaltung auch bei ihrer Empfehlung und auch bei der Meinung des Stadtelternrates, die Schulbezirke aufzuheben.
Herr Joachim Alder merkt zu den Äußerungen von Herrn Schobert an, dass man bei einem gleichmäßigen Wunsch auf Abwandern aus den vorgesehenen Schulbezirken von 25 % und 18 %-iger Genehmigung jedes Jahr, sehr gut planen könne, was auch in der Vergangenheit sehr gut umgesetzt wurde. Außerdem seien ihm die Abstimmungsergebnisse des Stadtelternrates nicht bekannt. Im Stadtelternrat seien aber Eltern der weiterführenden Schulen vertreten, für die es keine Schulbezirke gebe. Daher stelle er sich die Frage, wie viel Eltern von den Grundschulen, die es eigentlich betreffe, einer Aufhebung der Schulbezirke zugestimmt haben.
Herr Schobert antwortet, dass bis auf die Grundschule Friedrichstraße alle Grundschulen zugestimmt haben und nicht nur die Elternvertreter, sondern auch die Schulleiter.
Abschließend merkt der Ortsbürgermeister an, dass gerade die Emmerstedter froh über den Bestand von Schuleinzugsbezirken sein können, weil die Emmerstedter Grundschule in der Vergangenheit sonst längst geschlossen worden wäre, was aber derzeit nicht mehr der Fall sei. Der Ortsrat Emmerstedt fasst einstimmig folgenden Empfehlungs-
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TOP 10.1
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Friedhofssatzung
Protokoll:
Herr Joachim Alder fragt zur Friedhofssatzung an, nach welcher Liegezeit Gräber frühestens eingeebnet werden können und ob dabei die Totenruhe relevant sei.
Herr Schobert antwortet, dass die frühere Einebnung eines Grabes situationsbedingt sei und dazu Einzelprüfungen vorgenommen und Einzelfallentscheidungen getroffen werden. Er sagt aber eine ausführliche Beantwortung zu Umbettungen und Liegezeitverkürzungen zu.
Der Ortsbürgermeister macht in diesem Zusammenhang auf ein weiteres Problem auf dem Friedhof aufmerksam. Er sei von Friedhofsbesuchern angesprochen worden, die bemängelten, dass es auf dem Dorf, anders als in der Stadt, kaum jemanden gebe, der Grabpflegearbeiten übernehme. Gerade für ältere Hinterbliebene sei die Pflege zum Problem geworden. Er fragt nun an, ob es seitens der Verwaltungen durch den städtischen Betriebshof möglich sei, diese Pflege gegen ein entsprechendes Entgelt zu übernehmen oder anderweitige adäquate Lösungen zu finden. Denn wenn keine Lösung gefunden werde, würde es zukünftig fast nur noch Bestattungen unter dem "Grünen Rasen" geben und die noch vorhandenen gepflegten Grabstätten würden mit Platten versehen, was der Ortsrat aber eigentlich immer verhindern wollte.
Herr Schobert merkt an, dass die Stadt Helmstedt mit dem Anbieten von Serviceleistungen in den Bereich der Mehrwertsteuerpflicht und der Gewerbeausübung gelange. Die Stadt Helmstedt würde mit diesen Leistungen vertragliche Bindungen eingehen, die auch bei Krankheitsfällen erfüllt werden müssten. Vom finanziellen Aspekt her würde es sich auch nur um durchlaufende Posten handeln. Er würde zwar eine politische Diskussion nicht unterbinden wollen, die aber als Grundsatzdiskussion dahingehend geführt werden müsste, ob die Stadt Helmstedt als Wirtschaftsbetrieb auftreten sollte oder nicht. Er spricht sich zwar gegen eine Übernahme der Arbeiten durch den Betriebshof aus, sagt aber zu, über eine Lösungsmöglichkeit nachzudenken.
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