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Sitzungstermine, Tagesordnungen und Vorlagen

Hier finden Sie nicht nur die aktuellen Sitzungstermine, sondern können sich auch Tagesordnungen und Vorlagen aus vergangenen Sitzungen anzeigen lassen.
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Besonderheit: Die Sitzungen der Ortsräte Emmerstedt, Büddenstedt und Offleben beginnen zur u. a. Uhrzeit mit einem nichtöffentlichen Teil. Der öffentliche Teil folgt dann ca. 30 Minuten später.

Ortsrat Emmerstedt

Mittwoch, 16. Juli 2014 , 18:30 Uhr
Gaststätte "Lohenschänke"



TOP -- Änderung der Tagesordnung

Protokoll:

Vor Eintritt in die Tagesordnung macht der stellv. Ortsbürgermeister Joachim Alder darauf aufmerksam, dass die Tagesordnung mit einer Nachmeldung bereits um den TOP 11 - V 101/14 Bauleitplanung Helmstedt; 59. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Wiesenstraße Ost“; - Feststellungsbeschluss - ergänzt wurde und schlägt vor, diesen mit dem TOP 10 - Einwohnerfragestunde zu tauschen, damit diese am Ende der öffentlichen Sitzung abgehandelt werden könne.

Der Ortsrat Emmerstedt stimmt dieser Vorgehensweise zu.

 
TOP 1 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Eine Einwohnerfragestunde findet nicht statt.

 
TOP 2 Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung am 29.04.2014

Protokoll:

Der Ortsrat Emmerstedt genehmigt die Niederschrift über die Sitzung am 29.04.2014.

 
TOP 3 Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung am 21.05.2014

Protokoll:

Der Ortsrat Emmerstedt genehmigt die Niederschrift über die Sitzung am 21.05.2014.

 
TOP 4 Vergabe von Ortsratsmitteln

Beschluss:

Aus den zur Verfügung stehenden Ortsratsmitteln des Ortsrates Emmerstedt werden für folgende Zwecke Zuschüsse gezahlt:

-        Fußballförderverein SV Emmerstedt; Kostenübernahme für
         die Anschaffung einer Großleinwand für die alte Schützenhalle,
         die anschl. dem Ortsrat überlassen wird                                    249,00 €,

-        Posaunenchor Emmerstedt; Zuschuss zur 25-jährigen
         Jubiläumsfeier (üblicher Zuschuss aus Ortsratsmitteln
         5,00 € pro Jubiläumsjahr)                                                          125,00 €.

Anmerkung:
Nach Abzug der beschlossenen Zuschüsse stehen noch Ortsratsmittel in Höhe von 3.463,11 € zur Verfügung.



Protokoll:

Der Ortsbürgermeister berichtet, dass folgende Anträge auf Bezuschussung vorliegen:

-        Fußballförderverein SV Emmerstedt; Kostenübernahme für
         die Anschaffung einer Großleinwand für die alte Schützenhalle,
         die anschl. dem Ortsrat überlassen wird                                    249,00 €,

-        Fußballförderverein SV Emmerstedt; Kostenübernahme für
         die Anschaffung eines Beamers für die alte Schützenhalle,
         der anschl. dem Ortsrat überlassen wird                                    350,00 €,

-        Posaunenchor Emmerstedt; Zuschuss zur 25-jährigen
         Jubiläumsfeier (üblicher Zuschuss aus Ortsratsmitteln
         5,00 € pro Jubiläumsjahr)                                                          125,00 €.

Herr Preuß bittet um Übersendung von Kopien der Anträge vor den anstehenden Ortsratssitzungen, worauf der Ortsbürgermeister erwidert, dass er die o.g. Anträge bereits vor der Sitzung per E-Mail an alle Ortsratsmitglieder mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt habe.

Herr Preuß entgegnet, dass er nur sporadisch seinen Computer nutze und er die Verwaltung unterrichtet habe, nicht per E-Mail erreichbar zu sein.

Der Ortsbürgermeister weist darauf hin, dass diese Anträge bei ihm und nicht in der Verwaltung eingehen. Außerdem müssten die Ortsratsmitglieder damit rechnen, kurz vor den Sitzungen noch Informationen per E-Mail zu erhalten und in ihr E-Mail-Postfach zu schauen. Sollte diese Vorgehensweise aber bemängelt werden, müsse man sich Gedanken machen, ob die Informationen zukünftig durch die Verwaltung verteilt werden sollen.

Herr Schobert hält fest, dass es jedem Rats- und Ortsratsmitglied zuzumuten sei, im Vorfeld einer Sitzung in sein E-Mail-Postfach zu schauen, zumal schon seit längerem die Entscheidung über eine papierlose Ratsarbeit anstehe. Ansonsten seien für die Vergabe von Ortsratsmitteln keine verwaltungsmäßigen Vorlagen vorgesehen, weil das das alleinige Entscheidungsrecht des jeweiligen Ortsrates sei. Wenn der Ortsbürgermeister entscheide, die Ortsratsmitglieder vor einer Sitzung von einem Sachverhalt in Kenntnis zu setzen, was er aber nicht müsste, dann sollte man sich als Ortsratsmitglied auch damit arrangieren.

Herr Joachim Alder äußert, dass seitens der SPD-Ortsratsfraktion keine Einwände zur Kostenübernahme der Leinwand und zur Bezuschussung der Posaunenchor-Jubiläumsfeier bestehen. Allerdings habe seine Fraktion mit der Kostenübernahme des Beamers ein Problem dahingehend, dass in der Vergangenheit im Ortsrat geäußert wurde, für die Mehrzweckhalle ein Akustik-Gesamtkonzept zu erstellen, was bisher aber noch nicht geschehen sei. Aus dem nun vorliegenden Antrag auf Kostenübernahme des bereits angeschafften Beamers sei nicht ersichtlich, um was für ein Gerät es sich handele und ob es später mit dem Gesamtkonzept kompatibel sei. Daher bittet er um Prüfung.

Herr Diedrich schlägt daher auch als Mitglied des Fördervereins vor, den Antrag auf Kostenübernahme für einen Beamer zurückzustellen, sich zwischenzeitlich Informationen einzuholen und über den Antrag dann in der kommenden Ortsratssitzung zu entscheiden.

Die Ortsratsmitglieder sprechen sich für diese Vorgehensweise aus.

Herr Preuß merkt an, dass der Förderverein die Erstellung des Akustik-Konzeptes in Angriff nehmen sollte, wobei Herr Joachim Alder in Erinnerung bringt, dass beabsichtigt gewesen sei, dass der Ortsrat selbst dieses Konzept erstellen wollte.

Sodann lässt der Ortsbürgermeister über die verbleibenden Anträge abstimmen.

Der Ortsrat Emmerstedt fasst einstimmig folgenden

 
TOP 5 Fusion der Stadt Helmstedt mit der Samtgemeinde Nord-Elm

Beschluss:

Der Rat der Stadt Helmstedt beschließt den Gebietsänderungsvertrag (Anlage 1) und den Zukunftsvertrag (Anlage 2) zwischen der Stadt Helmstedt mit ihren Ortsteilen Barmke und Emmerstedt sowie der Samtgemeinde Nord-Elm und ihren Mitgliedsgemeinden Frellstedt, Räbke, Süpplingen, Süpplingenburg, Warberg und Wolsdorf, dem Landkreis Helmstedt und dem Land Niedersachsen.

Die Verwaltung wird ermächtigt, Änderungen des Gebietsänderungsvertrages und des Zukunftsvertrages, die nicht von grundsätzlicher Bedeutiung sind, nach Abstimmung mit den Verhandlungspartnern einzuarbeiten.

Anmerkung:
Die im Beschluss genannten Anlagen haben der Vorlage beigelegen.



Protokoll:

Der Ortsbürgermeister verweist auf die Vorlage mit den aktuellen Ergänzungen und bittet Herrn Schobert um eine ausführliche Erläuterung.

Herr Schobert erläutert die Gründe, die zu den Ergänzungsausführungen geführt haben. Die Stadt Helmstedt habe bereits mit dem Land Niedersachsen, dem Landkreis Helmstedt und der Samtgemeinde Nord-Elm Abstimmungsgespräche geführt, wo es insbesondere auch um die freiwilligen Leistungen gegangen sei. Vom Land Niedersachsen seien verschiedene Positionen nicht anerkannt worden, wie z.B. das Einsetzen der erwirtschafteten Parkgebühreneinnahmen als Minderung der Ausgaben für freiwillige Leistungen, deren Höhe auf unter 4 % des Gesamthaushalts beschränkt werden solle. Daher wurden innerhalb kürzester Zeit für diesen Bereich komplexere Rechnungen aufgestellt, wo auch kleinste Pflichtaufgabenanteile heraus gerechnet wurden. Dadurch konnte das Kriterium bei den freiwilligen Leistungen, unter 4 % zu liegen, mit 3,9 % erreicht werden. Diese Vorgabe sei eine wesentliche Vorgabe des Landes Niedersachsen, das auch den Entschuldungszuschuss gewähre. Weiter wurde festgestellt, dass die neue Kommune aus dem Zukunftsvertrag anstatt 11,5 Mio. Euro 11,9 Mio. Euro erwarten könne, da die testierten Jahresabschlüsse der Samtgemeinde Nord-Elm noch nicht vorlagen und nach dem Zusammenfügen sich nun herausstellte, dass dort noch eine höhere Summe an Kassenkrediten vorlag, weshalb nun der höhere Landeszuschuss gewährt werden könne. Mit dem Zukunftsvertrag binden sich die Vertragspartner ab dem 01.01.2015 für 10 Jahre. Ab 2019 soll ein ausgeglichener Haushalt erwirtschaftet werden. Die erzielten Überschüsse werden vorrangig zum Schuldenabbau genutzt. Die freiwilligen Leistungen dürfen nicht über 3,99 % steigen. Sollte eine Sondersituation vorliegen, wie z.B. eine unvorhergesehene Gewerbesteuerverringerung, müsse diese der Kommunalaufsicht und dem Land Niedersachsen angezeigt werden. Im Gebietsänderungsvertrag würde als wesentlich Neuerung im Falle einer Fusion möglicherweise die Bildung eines Ortsrates für die die Kernstadt Helmstedt festgeschrieben, was aber nicht ganz unproblematisch sei. Ein Ortsrat sei für die Angelegenheiten im Ort zuständig, deren Bedeutung nicht über die Ortschaft hinausgehe und hierbei eine Abgrenzung zu finden, könne sich schwierig gestalten. Die Diskussion darüber dauere aber noch an. Sollte ein Ortsrat Helmstedt gebildet werden, würde dieser 13 Ortsratsmitglieder erhalten. Ansonsten betrage die Mitgliederstärke je nach Ortsgröße 7 oder 9 Ortsratsmitglieder für die anderen Ortschaften, wobei Emmerstedt, Wolsdorf und Süpplingen 9 Ortsratsmitglieder und alle anderen Ortschaften 7 Ortsratsmitglieder erhalten würden. Die wesentlichen Inhalte des Gebietsänderungsvertrages, die bereits aus dem Gebietsänderungsvertrag zwischen den Gemeinden Emmerstedt/Barmke und der Stadt Helmstedt aus dem Jahr 1974 bekannt seien, wurden um einige Dinge ergänzt, weil sich auch die Kommunalverfassung mit mehr Rechten für die Ortsräte weiterentwickelt habe. Der Gebietsänderungsvertrag aus dem Jahr 1974 wurde damals bereits schon so gut verfasst, dass die Rechte der Orte gewahrt bleiben. Entscheidende Veränderungen seien allerdings im Bereich der Feuerwehren vorgesehen. Der § 11 des Gebietsänderungsvertrages wurde von den Feuerwehren aller Mitgliedsgemeinden neu gestaltet. Die neue Grundaussage sei, für die Feuerwehren der neuen Stadt Helmstedt schnellstmöglich einen Feuerwehrbedarfsplan gemäß dem Brandschutzgesetz und der Feuerwehrverordnung von einem unabhängigen Gutachter erstellen zu lassen. Dieser Plan solle alle Objekte der neuen Stadt beinhalten und diese nach einem gewissen Gefährdungspotential zuordnen. Davon leite sich dann die Ausstattung der einzelnen Feuerwehren ab. Weiter wurde festgelegt, dass alle Mitarbeiter der Kommunen übernommen werden, so dass durch die Fusion keine Arbeitslosigkeit entstehe. Ebenso wurde festgelegt, dass die kommunalen Grenzen der jetzigen Gemeinden auch so in den neuen Ortsteilen erhalten bleiben. Ein besonders wichtiger Punkt befinde sich in der Anlage 4 zum Gebietsänderungsvertrag, in dem sehr detailliert geregelt sei, welche entscheidenden Befugnisse die Ortsträte haben werden. Für die bisherigen Ortsteile Emmerstedt und Barmke sei außerdem der § 2 dieser Anlage besonders wichtig, da dort festgeschrieben wurde, dass die Eingemeindungsverträge aus dem Jahr 1974 zwischen den Gemeinden Barmke, Emmerstedt und der Stadt Helmstedt weiterhin Bestand haben. Als Zusatz wurde aufgenommen, dass bei zukünftigen Regelungen, die die neuen Ortsteile besser stellen als die bisherigen, die verbesserten Regelungen dann auch für Barmke und Emmerstedt gelten. So entstehen gleiche Lebensverhältnisse und Lebensbedingungen im gesamten Gebiet der neuen Kommune. Er hoffe, mit diesem Vertragswerk eine hohe Zustimmungsrate von allen Verhandlungspartnern zu bekommen. Für alle Beteiligten sei es absolut lohnend, diesen Schritt zu gehen, weil dadurch alle die Zukunftsperspektive erhalten, ab dem Jahr 2019 keine neuen Schulden mehr machen zu müssen. Das Land Niedersachsen habe noch eine weitere positive Nachricht bezüglich der Frage der Investitionen geben können. Ab dem Jahr 2022 könne mit einem Überschuss von 1,2 Mio. Euro im laufenden Haushalt gerechnet werden, weil dann die meisten Konsolidierungsmaßnahmen tragen. Das Land Niedersachsen habe erklärt, dass der der Überschuss, der eigentlich zur Schuldentilgung verwendet werden müsste, um die Hälfte reduziert und damit notwendige Investitionen ausgeführt werden könne. Somit sei es möglich, bei den Objekten, wo ein Reparateur- und Sanierungsstau vorliege, wieder eingreifen zu können.

Herr Preuß spricht sich für diese Fusion aus und merkt noch an, auch die Gemeinde Büddenstedt für eine spätere Fusion nicht ganz aus dem Blick zu verlieren. Außerdem gebe er die Hoffnung noch nicht auf, dass auch die Samtgemeinde Grasleben noch zur Stadt Helmstedt stoße. Damit würde die Stadt Helmstedt eine entsprechende Größe erhalten, mit der man auf dem richtigen Weg sei.

Herr Joachim Alder weist darauf hin, dass es im § 1 der Anlage 4 zum Gebietsänderungsvertrag unter Ziffer 6 anstatt "Mindestklassenstärke" "Höchstklassenstärke" heißen müsste und die Ziffer 18 um "mit erstem Wohnsitz" ergänzt werden sollte. Weiter merkt er zur Anlage 3 des Gebietsänderungsvertrages an, dass in der Prioritätenliste für die öffentlichen Einrichtungen bei der Stadt Helmstedt die unter Priorität 4 eingestufte Bücherei den Zusatz "Standort" erhalten müsste, da die Bücherei an sich erhalten bleiben solle.

Herr Schobert stimmt der Änderung und den Ergänzungen zu.

Sodann lässt der Ortsbürgermeister übe die Gesamtvorlage abstimmen.

Der Ortsrat Emmerstedt fasst einstimmig folgenden Empfehlungs-



TOP 6 Bekanntgaben

Protokoll:

Bekanntgaben liegen nicht vor.

 
TOP 7 Mitteilungen des Ortsbürgermeisters

Protokoll:

Der Ortsbürgermeister und seine Stellvertreter berichten von ihren Aktivitäten bis zum Sitzungstage.

 
TOP 8 Beantwortung von Anfragen aus vorigen Sitzungen

Protokoll:

Eine Beantwortung von Anfragen aus vorigen Sitzungen findet nicht statt.

 
TOP 9 Anfragen und Anregungen

Protokoll:

Anfragen werden nicht gestellt und Anregungen nicht gegeben.

 
TOP 10 Bauleitplanung Helmstedt; 59. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Wiesenstraße Ost“; - Feststellungsbeschluss -

Beschluss:

1. Der Abwägung der in der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Anregungen wird beigetreten (ab Seite 22 in der Begründung zur 59. Flächennutzungsplanänderung).

2. Die 59. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich "Wiesenstraße Ost" wird gemäß § 6 BauGB beschlossen. Der Begründung zur 59. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Umweltbericht wird zugestimmt.



Protokoll:

Der Ortsbürgermeister verweist auf die Vorlage.

Herr Brumund äußert, dass zur Beschlussfassung des Flächennutzungsplanes keine weiteren Ausführungen nötigt seien, da in den vergangenen Ortsratssitzungen über den Inhalt bereits hinreichend diskutiert wurde. Für den sich anschließenden Bebauungsplan konnte noch keine Vorlage erstellt werden, da die vorgesehenen Ausgleichsflächen für das Baugebiet noch etwas vergrößert und dazu der Landkreis Helmstedt und die Eigentümer beteiligt werden müssen. Das sei aber nicht so prekär, denn wenn der Rat den Feststellungsbeschluss für den Flächennutzungsplan treffe, müsse dieser durch den Landkreis genehmigt werden, wozu dieser sich 3 Monate Zeit lassen könne. Diese zu genehmigenden Unterlagen werden dem Landkreis in der Sommerpause zugeleitet. In der Zwischenzeit könne die Verwaltung die Bauleitplanung soweit vorbereiten, dass nach der Sommerpause der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan gefasst werden könne. Dieser erlange ohnehin erst Rechtskraft, wenn der Flächennutzungsplan genehmigt wurde. Daher müsse man für das weitere Vorgehen auch nicht mehr die Genehmigung des Flächennutzungsplanes abwarten. Der nun vorliegende Flächennutzungsplan beinhalte die Umwandlung eines Abschnittes zwischen der Kreipke und dem Grundstück des ehemaligen Sägewerks von einem Mischgebiet in eine Wohnbaufläche, da für diese Fläche kein Bedarf mehr zur Nutzung als Mischgebiet vorliege und dieses Vorgehen auch dem Wunsch des Ortsrates Emmerstedt nachkomme.

Sodann lässt der Ortsbürgermeister über den Beschlussvorschlag abstimmen.

Der Ortsrat Emmerstedt fasst einstimmig folgenden Empfehlungs-


TOP 11 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Eine Einwohnerfragestunde findet statt, in der Herr Schobert die Anfragen der Einwohner aus der letzten Ortsratssitzung bezüglich des schlechten Zustandes des Radwegs auf der Neuen Breite und der Asphaltdecke auf der Straße Alte Siedlung sowie der Verfüllung der Bahnschienen am Emmerstedter Bahnshof und des Problems mit dem Verkehrsspiegel auf der Hauptstraße gegenüber der Einmündung Schmiedestraße beantwortet.

Sodann schließt der Ortsbürgermeister die Sitzung.

 

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