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Sitzungstermine, Tagesordnungen und Vorlagen

Hier finden Sie nicht nur die aktuellen Sitzungstermine, sondern können sich auch Tagesordnungen und Vorlagen aus vergangenen Sitzungen anzeigen lassen.
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Besonderheit: Die Sitzungen der Ortsräte Emmerstedt, Büddenstedt und Offleben beginnen zur u. a. Uhrzeit mit einem nichtöffentlichen Teil. Der öffentliche Teil folgt dann ca. 30 Minuten später.

Ortsrat Emmerstedt

Mittwoch, 21. Mai 2014 , 18:30 Uhr
Gaststätte "Lohenschänke"



TOP -- Änderung der Tagesordnung

Protokoll:

Vor Eintritt in den öffentlichen Teil der Tagesordnung erklärt der Ortsbürgermeister, dass der TOP 3 - Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung am 29.04.2014 - abgesetzt werden müsse, da diese noch nicht vorliege.

Der Ortsrat Emmerstedt stimmt dieser Vorgehensweise zu.

 
TOP 1 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Eine Einwohnerfragestunde findet nicht statt.

 
TOP 2 Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung am 25.02.2014

Protokoll:

Herr Krumpelt bemängelt, dass im TOP 7 der öffentlichen Sitzung - Fusion der Stadt Helmstedt mit der Samtgemeinde Nord-Elm - seine Frage, ob der Gebietsänderungsvertrag zwischen der Stadt Helmstedt und der Gemeinde Emmerstedt aus dem Jahr 1974 noch Bestand habe, nicht aufgenommen wurde und bittet, dies zu ergänzen. Die Beantwortung von Herrn Schobert sei wiederum in der Niederschrift festgehalten.

Herr Schobert sagt eine Prüfung zu. Seine Antwort auf die Frage in der letzten Sitzung lautete, er sei zwar der Auffassung gewesen, dass dieser Vertrag weiterhin Bestand habe, er diesen Tatbestand aber noch einmal rechtlich prüfen lassen werde.

Anmerkung:
Die Niederschrift wird zu TOP 7 öS., nach Absatz 3 um folgenden Passus ergänzt:
Herr Krumpelt stellt nochmals ausdrücklich die Frage, ob der im Jahr 1974 geschlossene Gebietsänderungsvertrag zwischen der Gemeinde Emmerstedt und der Stadt Helmstedt auch weiterhin Gültigkeit habe. Dabei verweist er auf den Satz der Vorlage "vorhandene örtliche Besonderheiten sollen hierbei nach Prüfung des jeweiligen Einzelfalls beibehalten werden". Weiter möchte er aufgrund der Ausführungen wissen, ob mit den einzelnen Ortschaften auch derartige Gebietsänderungsverträge, wie damals mit Emmerstedt und Barmke, abgeschlossen werden.

Sodann genehmigt der Ortsrat Emmerstedt die Niederschrift vom 25.02.2014 mit der angesprochenen Änderung.

 
TOP 3 Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung am 29.04.2014

Protokoll:

- abgesetzt -

 
TOP 4 Vergabe von Ortsratsmitteln

Beschluss:

Aus den zur Verfügung stehenden Ortsratsmittlen des Ortsrates Emmerstedt werden für folgende Zwecke Ortsratsmittel vergeben:

- Schützengesellschaft Emmerstedt; für die Ausrichtung
   des Vereinspokalschießens, näher: zur Beschaffung von
   neuen Pfeilen für die vereinseigenen Armbrust-Waffen                             250,00 €,

- Imkerverein Helmstedt; zur Beschaffung von Kinderschutz-
   bekleidung                                                                                                250,00 €.

Anmerkung:
Nach Abzug der beschlossenen Zuschüsse stehen noch Ortsratsmittel in Höhe von 3.770,00 € zur Verfügung.



Protokoll:

Der Ortsbürgermeister berichtet, dass vom Ortrat Emmerstedt beabsichtigt sei, für folgende Zwecke Ortsratsmittel zu vergeben:

- Schützengesellschaft Emmerstedt; für die Ausrichtung
   des Vereinspokalschießens, näher: zur Beschaffung von
   neuen Pfeilen für die vereinseigenen Armbrust-Waffen                             250,00 €,

- Imkerverein Helmstedt; zur Beschaffung von Kinderschutz-
   bekleidung                                                                                                250,00 €.

Herr Feder spricht sich grundsätzlich für die Bezuschussung aus Ortsratsmitteln aus. Bei den vorliegenden Anträgen fehle ihm aber die Bezifferung des Gesamtvolumens der Maßnahmen oder Gegenstände, die angeschafft werden sollen. Daher regt er an, die Vergabe von Ortsratsmitteln zwar sehr wohlwollend fortzuführen, allerding mit dem Hinweis an die Antragsteller, einen entsprechenden Verwendungsnachweis einzureichen.

Herr Diedrich nimmt als Mitglied der Schützengesellschaft Emmerstedt kurz Stellung zum Antrag des Schützenvereins und spricht sich nicht gegen die Einreichung eines Verwendungsnachweises aus.

Herr Schobert erklärt, dass man mit der Vergabe von Ortsratsmitteln in eine Kleinbetragsregelung hineingehe, wo man nicht jede einzelne, vom Ortsrat beschlossene Ausgabe nachgewiesen bekommen müsse, auch nicht dem Rechnungsprüfungsamt gegenüber, weil das bei Sammelansätzen dieser Art mit einem eindeutigen Verwendungszweck und einem eindeutigen Zuschussempfänger eine sehr kleinteilige Arbeit sei. Es sei nicht beabsichtigt, für relativ kleine Beträge einen sehr großen Aufwand anzuwenden. Allerdings sollte man den Vereinen vor Ort suggerieren, gleich bei Antragstellung eine Kostenaufstellung oder einen Finanzierungsplan beizulegen.

Sodann fasst der Ortsrat Emmerstedt einstimmig folgenden

 
TOP 5 Dorferneuerung Emmerstedt; - Zustimmung Planentwurf -

Beschluss:

Dem Entwurf des Dorferneuerungsplanes Emmerstedt wird in der beratenen Fassung zugestimmt.



Protokoll:

Der Ortsbürgermeister verweist auf die Vorlage.

Herr Krumpelt fragt zur Entwurfsskizze des Schulhofes auf Seite 72 des Dorferneuerungsplanes an, wo die vor Jahren errichtete Laufbahn parallel zur Turnhalle auf der Skizze abgeblieben sei, da sie nicht mit eingezeichnet wurde.

Herr Joachim Alder antwortet, dass diese Skizze keine maßstabsgerechte Zeichnung, sondern nur eine Zeichnung für die Legende sei. Die vorhandene Sprunggrube sei ebenfalls nicht eingezeichnet worden. Entscheidend sei, dass deutlich gemacht werde, die zum Teil abgängige Asphaltdecke auf dem Schulhof durch Rasengittersteine ersetzen zu wollen und man auf der Skizze die groben Maßnahmen erkennen könne.

Weiter fragt Herr Krumpelt an, ob er den Plan dahingehend richtig gedeutet habe, dass der Ortsteil Emmerstedt 4 Querungshilfen an der Hauptstraße bekommen solle und ob diese Maßnahme rechtlich zulässig sei.

Der Ortsbürgermeister berichtet, dass der Bedarf vorliege und die Umsetzung der Maßnahme im Arbeitskreis zur Dorferneuerung besprochen wurde. Sollte dann der Ortsrat und der Stadtrat der Meinung sein, Gelder für die Umsetzung einzusetzen, werde auch eine Umsetzung erfolgen.

Herr Joachim Alder macht darauf Aufmerksam, dass der Entwurf des Dorferneuerungsplanes nicht den Wunsch des Ortsrates Emmerstedt zur Erweiterung der Mehrzweckhalle wiedergebe. Der Plan zeige derzeit nur die garantiert rechtliche Möglichkeit, nämlich den Bau eines Vordaches auf. Der eigentliche Wunsch des Ortsrates sei jedoch, eine Erweiterung der Mehrzweckhalle zu einem geschlossenen Gebäude vorzunehmen. Die im Plan aufgezeigte Erweiterung sei darin begründet, dass sowohl die Wärmeschutzverordnung wie auch das Versammlungsstättengesetz bestimmte Auflagen festsetzen. Die Wärmeschutzverordnung besage unter anderem, wenn das alte Gebäude um mehr als 10 % geöffnet werde, komme eine neue Wärmeschutzverordnung für das gesamte alte Gebäude zur Anwendung, was bedeute, dass man aus diesem Gebäude ein Niedrigenergiehaus machen müsse. Beim Versammlungsstättengesetz liege die Problematik darin, wenn man mit dem Gebäude zu groß werde und die Fläche über 200 qm liege, habe man bestimmte Brandschutzmaßnahmen zu treffen. Ebenso habe das auch erheblich Mehrausgaben zur Folge. Daher wurde in den Plan nur die Minimallösung aufgenommen. Der Ortsrat sei sich aber einig, dass man an dem ursprünglichen Gedanken für eingeschlossenes Gebäude festhalten wolle. Der Plan müsse dahingehend ergänzt werden, wobei auch andere rechtlich mögliche Alternativen aufgezeigt werden können.

Der Ortsbürgermeister lässt über diesen Ergänzungsvorschlag abstimmen, der vom Ortsrat Emmerstedt einstimmig angenommen wird.

Herr Schobert schlägt daraufhin vor, dass der Ortsrat Emmerstedt auf kurzem Dienstwege mit der Verwaltung einen entsprechenden Änderungsvorschlag formuliere, damit dieser in den Plan eingearbeitet und rechtzeitig in der anstehenden BUA-Sitzung vorgelegt werden könne.

Herr Joachim Alder regt zur Gestaltung des Schützenplatzes weiter an, eine ebenmäßige evtl. auch geschotterte Fläche mit Maßen von ca. 3 x 12 m zum Boulespielen in die Planung mit aufzunehmen.

Herr Schobert äußert, dass er sich nicht gegen eine Aufnahme ausspreche, wobei man sich aber die Frage stellen müsse, ob man derartig feine Details im Dorferneuerungsplan regeln sollte. Wenn auf dem Schützenplatz eine Baumaßnahme vorgenommen werden würde, sei die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass der Schützenplatz komplett umgebaut werde. Ein Dorferneuerungsplan sei eine Handlungsanleitung und gebe in groben Zügen die Fördermaßnahmen wieder. Es bedeute aber nicht, dass man sich in der praktischen Ausführung später nicht weiterentwickeln dürfe. Auf Nachfrage von Herrn Joachim Alder führt er aus, dass die Bewilligung einer später entwickelten Maßnahme wie die Errichtung einer Boulefläche die Zustimmung des Ortsrates, nicht aber die des Stadtrates bedürfe. Allerdings erhalte man für später entwickelte Projekte, die nicht in den Dorferneuerungsplan aufgenommen wurden, auch keine Fördermittel. Er habe aber den Eindruck, dass die im Plan enthaltenen Projekte ohnehin schon die mögliche Fördersumme überschreiten.

Der Ortsbürgermeister widerspricht dahingehend, dass dem Dorferneuerungsplan eine Grobplanung zu Grunde liege, die in eine Feinplanung ausgearbeitet werden müsse. Wenn dann in der später folgenden Feinplanung eine Fläche für derartige Spiele eingeplant sei, sei das in Ordnung.

Nach kurzer Diskussion erklärt Herr Schobert, dass sich seiner Kenntnis nach das Landesamt noch nicht verbindlich erklärt habe, welche Fördersummen überhaupt zur Verfügung stehen. Auch gehe er davon aus, dass das alte Dorferneuerungsprogramm nicht übermäßig stark mit Mitteln unterfüttert werde und man durch die neuen Projekte auch nicht mehr auf alte Projekte zurückgreifen müsse. Die Frage sei, in wie weit die Fördermittel ausreichen, was man aber erst nach Verabschiedung der Dorferneuerungsmaßnahmen erfahren könne. Aus seinen früheren Erfahrungen mit der Dorferneuerung könne man tatsächlich auch im laufenden Verfahren eine Weiterentwicklung von Projekten vornehmen, wenn sich ein sinnvolles Projekt abzeichne und dies unter Rücksprache mit dem Landesamt geschehe, weil das Landesamt ein Interesse daran habe, dass die zur Verfügung stehenden Mittel auch sinnvoll genutzt werden.

Sodann lässt der Ortsbürgermeister über den Beschlussvorschlag unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderung abstimmen.

Der Ortsrat Emmerstedt fasst einstimmig folgenden Empfehlungs-


TOP 6 Bekanntgaben

Protokoll:

Bekanntgaben liegen nicht vor.

 
TOP 7 Mitteilungen des Ortsbürgermeisters

Protokoll:

Der Ortsbürgermeister und seine Stellvertreter berichten von ihren Aktivitäten bis zum Sitzungstage.

 
TOP 8 Beantwortung von Anfragen aus vorigen Sitzungen  
TOP 8.1 Schlaglöcher

Protokoll:

In der letzten Ortsratssitzung berichtet der Ortsbürgermeister von Hinweisen aus der Bevölkerung, dass auf der Bauernbreite, auf der Höhe der Hausnummer 10, mehrere größere Schlaglöcher vorhanden seien. Er bittet, diese umgehend zu schließen.

In diesem Zusammenhang regt er an, dass sich der von der Verwaltung eingesetzte Straßenbegeher in den kommenden 4 Wochen auch die anderen Nebenstraße vom Ortsteil Emmerstedt anschaue, damit auch diese vorhandenen Löcher eine Versiegelung erhalten.

Herr Schobert sagt eine Überprüfung zu.

Beantwortung:

Die Schlaglöcher wurden verfüllt und der Straßenbegeher wurde unterrichtet. Die Verwaltung bittet darum, derartige Anfragen möglichst direkt an den Fachbereich Tiefbau der Verwaltung durchzugeben. Auch die Mitarbeiterin im Vorzimmer, Frau Wärmer, mit der Telefonnummer 17-1224, nimmt derartige Meldungen entgegen.

 
TOP 8.2 Straßenlaternenausfall

Protokoll:

In der letzten Ortsratssitzung hat Herr Clemens Schünemann von Meldungen Emmerstedter Bürger berichtet, dass am Fußweg, der parallel zur Fasanenstraße verlaufe und nicht direkt an der Straße liege, die Straßenlaternen des Öfteren ausfallen. Er bittet daher um Überprüfung.

Herr Schobert sagt eine Überprüfung zu.

Beantwortung:

Die Meldung wurde umgehend weitergegeben und ist zeitnah erledigt worden. Auch hier der Hinweis der Verwaltung auf direkte Weitergabe der Störung an den Fachbereich Tiefbau.

 
TOP 8.3 Durchgangsverkehr der Ziegelstraße

Protokoll:

Ebenfalls in der letzten Ortsratssitzung hat Herr Clemens Schünemann um Überprüfung gebeten, ob die Ziegelstraße aufgrund des starken Durchgangsverkehrs als Anliegerstraße eingestuft werden könne.

Herr Schobert sagt eine Überprüfung zu.

Beantwortung:

Der Bereich des Windmühlenbergs und hier konkret die Ziegelstraße war bereits im Jahre 2010 Gegenstand einer Anfrage im Ortsrat Emmerstedt. Allerdings ging es damals um die mögliche Neuanordnung eines Durchfahrverbotes für schwere LKW, das um das Jahr 2000 herum auf Veranlassung der damaligen Bezirksregierung abgebaut werden musste.

Grds. kann die Nutzung einer für den öffentlichen Verkehr gewidmeten Straße in den engen Grenzen des § 45 Straßenverkehrsordnung eingeschränkt werden. Insofern wäre unabhängig von den straßenverkehrsrechtlichen Voraussetzungen die Anordnung des VZ 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) mit dem Zusatz "Anlieger frei" grds. denkbar. Allerdings haben wir aufgrund einer geänderten Rechtsprechung, die mittlerweile von einem sehr weiten Anliegerbegriff ausgeht (im Prinzip kann sich jeder Nutzer mit einen Anliegen "herausreden"), in den letzten Jahren keine derartige verkehrsrechtlichen Anordnungen getroffen bzw. haben solche auch schon zurückgenommen. 

Darüber hinaus dürfte es nach unseren Erkenntnissen objektiv auch nicht so sein, dass sich ständig reiner Durchgangsverkehr durch die relativ enge Ziegelstraße schlängelt und so die Anlieger unzumutbar belästigt werden und/oder es zu über die Maßen gefährlichen Verkehrssituationen kommt. Selbst wenn das wider Erwarten ansatzweise so wäre, wäre aus unserer Sicht zu bedenken, dass sich mit einer Beschränkung möglicherweise (noch) mehr Verkehr auf Emmerstedt selbst (und hier speziell auf die derzeit in keinem guten Zustand befindliche Hauptstraße) verlagern würde.

Der Anregung kann daher nicht gefolgt werden.

 
TOP 8.4 Fahrspuren am Konrad-Adenauer-Platz

Protokoll:

In der Einwohnerfragestunde der letzten Ortsratssitzung merkt ein Einwohner an, dass an der Aral-Tankstelle am Konrad-Adenauer-Platz nur 2 Fahrspuren, nämlich für Rechtsabbieger und fürs Stadteinwärtsfahren vorhanden seien und man bei herannahenden Rettungsfahrzeugen als Autofahrer keine Ausweichmöglichkeiten habe. Er fragt an, ob dort Abhilfe geschaffen werden könne.

Herr Schobert sagt eine Überprüfung zu.

Beantwortung:

Es wird davon ausgegangen, dass sich die Anfrage auf den Straßenkörper zwischen Tankstelle und asphaltierter Freifläche die Marientaler Straße herunterkommend bezieht. Dort ist allerdings sogar nur ein Fahrstreifen vorhanden, den Rechtsabbieger und Geradeausfahrer gemeinsam nutzen.

Die Verkehrsführung auf dem Konrad-Adenauer-Platz ist vor vielen Jahren in der jetzt noch bestehenden Form baulich hergerichtet worden. Nennenswerte verkehrliche Probleme hat es in der Folgezeit nicht gegeben. Seit Verlegung der Rettungswache zur Neuen Breite Nord sind allerdings auch der Verwaltung die in der Anfrage geschilderten Probleme nicht verborgen geblieben, wobei jedoch festgestellt werden kann, dass es seitens des Rettungsdienstes bisher noch keine diesbezüglichen Beschwerden oder Hinweise gegeben hat. Möglicherweise weichen die Rettungsfahrzeuge - wenn sie auf der Anfahrt dort haltende Fahrzeuge wahrnehmen - z. T. auch über Annabergstraße und Emmerstedter Straße aus.

Eine merkliche Verbesserung der Situation ließe sich nur durch eine mit baulichen Maßnahmen einhergehende Veränderung der Verkehrsführung erreichen. Dies ist derzeit  aus verkehrsplanerischen und finanziellen Gründen nicht angedacht. Abschließend sei aber auch darauf hingewiesen, dass auch in "normalen" beampelten Kreuzungsbereichen regelmäßig Engpässe für Rettungsfahrzeuge entstehen können, die sich nie gänzlich vermeiden lassen.

 
TOP 8.5 Aushangkasten am Windmühlenberg

Protokoll:

In der Einwohnerfragestunde der letzten Ortsratssitzung macht der Einwohner darauf aufmerksam, dass auf dem Windmühlenberg noch ein städtischer Informationskasten vorhanden sei, der in letzter Zeit nicht mehr bestückt wurde. Sollte dieser zukünftig von der Verwaltung nicht mehr benötigt werden, würde sich evtl. ein anderer Nutzer finden lassen.

Der Ortsbürgermeister merkt dazu an, dass bereits eine Prüfung angeregt wurde, diesen Informationskasten im Bereich Windmühlenberg mit über 500 Einwohnern wieder von der Verwaltung mit Aushängen bestücken zu lassen.

Herr Schobert antwortet, dass die Anzahl der offiziellen Aushangkästen der Stadt Helmstedt reduziert wurde, um Gelder einzusparen. Er werde aber eine Prüfung in beiden Richtungen veranlassen.

Beantwortung:

Nach Abwägung des möglichen Nutzens in Form von Information der im Bereich des Windmühlenberges lebenden Einwohnerinnen und Einwohner über amtliche Bekanntmachungen mit dem dafür notwendigen Aufwand (Änderung der Hauptsatzung sowie regelmäßiger Zeitaufwand für die Bestückung des Aushangkastens und Betriebskosten für einen Dienstwagen) in Verbindung mit einer zu erwartenden eher geringen Nachfrage empfehlen wir, den Aushangkasten weiterhin nicht mehr für den Aushang amtlicher Bekanntmachungen zu nutzen.

Eine Kostenermittlung zur Reduzierung der Aushangkästen von seinerzeit 8 auf jetzt 3 im Rahmen der Haushaltskonsolidierung im Jahr 2012 hatte eine Ersparnis von rund 2.300 € pro Jahr ergeben. Hier kann dies jedoch kaum mit angeführt werden, da bei den Fahrten zu den Aushangkästen in Emmerstedt und Barmke der betreffende Kasten am Windmühlenberg auf dem Weg liegt und mit bedient werden könnte.

Durch den stetig steigenden Anteil an Nutzern des Internets ist zu erwarten, dass die bereits eher geringe Nachfrage an Information über amtliche Bekanntmachungen in Aushangkästen noch weiter sinken wird.

Die Prüfung einer Nachnutzung des Aushangkastens durch Fachbereiche der Stadtverwaltung wird zurzeit noch weiter geprüft. Einzelne Antworten stehen noch aus. Parallel dazu kann sich die Verwaltung vorstellen, dass örtliche Nutzer, wie Vereine und Organisationen, ihre Bekanntmachungen ebenfalls mit in dem Aushangkasten veröffentlichen. Das konkrete Verfahren wäre noch abzustimmen.

 
TOP 9 Anfragen und Anregungen  
TOP 9.1 Fusion der Stadt Helmstedt mit der Samtgemeinde Nord-Elm

Protokoll:

Herr Joachim Alder erinnert an die Diskussion in der letzten Ortsratssitzung zur Fusion der Stadt Helmstedt mit der Samtgemeinde Nord-Elm, wo noch einige Fragen und Prüfungen ausstehen. Unter anderem habe er wissen wollen, mit wie viel und welchen Mitgliedern der Interimsrat gebildet werde und ob das überhaupt möglich sei.

Herr Schobert antwortet, dass der Punkt "Übergangsregelungen" mittlerweile aus dem Vertragsentwurf entfernt worden sei und kein Interimsrat gebildet werde. Der neue Rat solle nach der Kommunalwahl komplett zusammentreten. Die Interimsregelungen gelten nur noch für die Feuerwehr. Nach der geprüften Auffassung sehe die Verwaltung auch keine Probleme, die zwischen der Stadt Helmstedt und den Gemeinden Emmerstedt und Barmke geschlossenen Verträge fortzusetzen. Insbesondere auch deswegen, weil sich nun auch die Mitgliedsgemeinden aus der Samtgemeinde Nord-Elm auf identische Formulierungen, wie in den Helmstedter Verträgen, verständigt haben, was er auch für sinnvoll halte, denn so herrschen überall die gleichen Bedingungen. Zurzeit befinde er sich in Einzelverhandlungen mit den jeweiligen Gemeinden, da es örtliche Besonderheiten und generelle Fragen gebe, die geklärt werden müssen. Er gehe davon aus, die Einzelverhandlungen mit den Gemeinderäten bis Mitte Juni beenden zu können. Eine große Hürde sei das Finanzkonzept für das Jahr 2019. Im Jahr 2019 müsse ein ausgeglichener Haushalt erreicht werden. Durch Personaleinsparungen bis zum Jahr 2022 komme man rein rechnerisch zu einem Überschuss von bis zu 1 Mio. Euro, da erhebliche Stellen nicht wieder neu besetzt werden müssen. Diese Mittel dienen dann zur Entschuldung der neuen Stadt. Das Problem liege aber darin, dass diese Personalkosteneinsparung im Jahr 2019 beginne, sich aber erst in den Jahren 2020 bis 2022 voll auswirke. Das bedeute, dass im Jahr 2019 Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen aus dem laufenden Haushalt heraus in Höhe von 500.000 € realisiert werden müssen, was eine enorme Aufgabe sei. Auf der anderen Seite müssen freiwilligen Leistungen auf einen Prozentsatz von unter 4 % gebracht werden, weil das eine Grundvoraussetzung für den Erhalt der Höchstsumme der Entschuldungshilfe sei. Die freiwilligen Leistungen berechnen sich am Gesamtvolumen des Haushalts. Das sei die Herausforderung, die man lösen müsse. Die Stadt Helmstedt habe möglicherweise das größere Potential der notwendigen durchzuführenden Maßnahmen als die Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Nord-Elm. Im Juni dieses Jahres werde die Verwaltung in Zusammenarbeit mit der Haushaltskonsolidierungsgruppe des Rates eine Lösung präsentieren.

Die Mitglieder des Gemeinderates Büddenstedt haben nach Prüfung der finanziellen Lage der Stadt Schöningen für sich entschieden, dass es klug wäre, noch einmal mit der Stadt Helmstedt und der Samtgemeinde Nord-Elm zu sprechen, weil sich die finanziellen Rahmendaten in der Stadt Helmstedt besser gestalten als in der Stadt Schöningen. Bei einer Fusion der Stadt Schöningen, der Samtgemeinde Heeseberg und der Gemeinde Büddenstedt entstehe eine Gemeinde, die von Beginn an jedes Jahr mindestens 4,5 Mio. Euro Defizit erwirtschafte - eine Weiterverschuldung dieser neuen Samtgemeinde Schöningen wäre vorprogrammiert. Das sei zwar auch mit Landesmitteln möglich, was aber für die politische Mehrheit der Gemeinde Büddenstedt keine Option sei. Die Stadt Helmstedt habe sich mit der Samtgemeinde Nord-Elm darauf verständigt, dass Helmstedt und Nord-Elm weiter verhandeln und den Zukunftsvertrag im August dieses Jahres schließen werden, weil das Land Niedersachsen bis August dieses Jahres die Frist für die Entschuldungshilfe gesetzt habe. Es werden zu diesem Thema noch 3 Bürgerversammlungen geben, am 03.06.2014 in Süpplingen, in der 3. Juniwoche in Helmstedt und am 02.07.2014 in Räbke. Die Gemeinde Büddenstedt hatte zum Stichtag des Zukunftsvertrages keine Defizite, sondern einen Überschuss von 3 Mio. Euro. Daher erhalte sie auch keine Entschuldungshilfe. Aus diesem Grund sei es für die Gemeinde Büddenstedt auch unerheblich, ob sie sofort in den Zukunftsvertrag einsteigen oder ein halbes Jahr später mit der Stadt Helmstedt eine Fusion eingehe. Wenn die Stadt Helmstedt mit der Samtgemeinde Nord-Elm fusioniere, seien rechtlich auch weitere Fusionen möglich, wobei die Stadt Helmstedt auch für weitere Fusionen offen sei.

 
TOP 10 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Eine Einwohnerfragestunde findet statt.

Sodann beendet der Ortsbürgermeister die Sitzung.

 

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