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Vergabe von Ortsratsmitteln
Beschluss:
Aus den zur Verfügung stehenden Ortsratsmitteln des Ortsrates Emmerstedt werden für folgende Zwecke Ortsratsmittel vergeben: - Arbeiterwohlfahrt Emmerstedt, Ausrichtung der Seniorenweihnachtsfeier 310,00 Euro, - Jugendfeuerwehr Emmerstedt; für den Baumschmuck zur Adventszeit 100,00 Euro, - Schützengesellschaft Emmerstedt; für das Kinderfest anl. des Schützen- und Volksfestes 310,00 Euro, - Kyffhäuser Kameradschaft; Ausrichtung des Oldtimer- Treffens 300,00 Euro, - Arbeiterwohlfahrt Emmerstedt, zur Ausrichtung des Kinderfestes 310,00 Euro, - Bewirtungskosten für die Feier zur Verleihung des Dankzeichens 1.500,00 Euro, - Schützengesellschaft Emmerstedt, zur Ausrichtung des Kinderfaschings 200,00 Euro. Anmerkung: Nach Abzug der beschlossenen Zuschüsse stehen noch Ortsratsmittel in Höhe von 4.270,00 Euro zur Verfügung.
Protokoll:
Der Ortsbürgermeister berichtet, dass vom Ortsrat Emmerstedt beabsichtigt sei, für folgende Zwecke Ortsratsmittel zu vergeben: - Arbeiterwohlfahrt Emmerstedt, Ausrichtung der Seniorenweihnachtsfeier 310,00 Euro, - Jugendfeuerwehr Emmerstedt; für den Baumschmuck zur Adventszeit 100,00 Euro, - Schützengesellschaft Emmerstedt; für das Kinderfest anl. des Schützen- und Volksfestes 310,00 Euro, - Kyffhäuser Kameradschaft; Ausrichtung des Oldtimer- Treffens 300,00 Euro, - Arbeiterwohlfahrt Emmerstedt, zur Ausrichtung des Kinderfestes 310,00 Euro, - Bewirtungskosten für die Feier zur Verleihung des Dankzeichens 1.500,00 Euro, - Schützengesellschaft Emmerstedt, zur Ausrichtung des Kinderfaschings 200,00 Euro.
Sodann fasst der Ortsrat Emmerstedt einstimmig folgenden
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Fusion der Stadt Helmstedt mit der Samtgemeinde Nord-Elm
Beschluss:
Der Rat der Stadt Helmstedt beschließt die grundsätzliche Fassung des Gebietsänderungsvertrags zwischen der Stadt Helmstedt mit ihren Ortsteilen Barmke und Emmerstedt sowie der Samtgemeinde Nord-Elm und ihren Mitgliedsgemeinden Frellstedt, Räbke, Süpplingen, Süpplingenburg, Warberg und Wolsdorf. Die Verwaltung wird ermächtigt, Änderungen in die in der Anlage 1 beigefügte Entwurfsfassung des Gebietsänderungsvertrags nach Abstimmung mit den Verhandlungspartnern sowie der Kommunalaufsicht und dem Niedersächsischen Innenministerium einzuarbeiten. Anmerkung: Die im Beschluss genannte Anlage hat der Vorlage beigelegen.
Protokoll:
Der Ortsbürgermeister verweist auf die Vorlage, die Herr Schobert für die anwesenden Zuhörer näher erläutert.
Weiter führt Herr Schobert aus, dass sich für den Ortsteil Emmerstedt nach der Fusion auf den ersten Blick keine Änderungen ergeben werden. Allerdings müsse die Diskussion über Maßnahmen, die mit Priorität versehen seien, dann mit wesentlich mehr Dörfern als bisher geführt werden, was aber zu händeln sei. Die Stadt Königslutter z.B. mit ihren 17 Ortsteilen zeige auf, dass die Ortsteile dort nicht in den Hintergrund geraten seien. Zur politischen Situation müsse man sich die Frage stellen, wie die Vertretung aus den gewählten oder zu wählenden Ratsmitgliedern aus den Ortsteilen im Rat der Stadt Helmstedt zukünftig aussehen könne. Die Verwaltung habe Testberechnungen durchgeführt, die eindeutig belegen, dass die zukünftige Stadt Helmstedt durch die Fusion mit der Samtgemeinde Nord-Elm mindestens 1/3 von Ratsmitgliedern haben werde, die aus den Dörfern kommen, wobei diese Anzahl sogar höher ausfallen könne, da die Wahlbeteiligung in den Dörfern auch wesentlich höher als die in der Kernstadt sei. Durch die entstehende Ausgewogenheit untereinander könne man festhalten, dass sich keine negativen Veränderungen ergeben werden. Positiv sei bei dieser Fusion zu sehen, dass tatsächlich mittelfristig finanzielle Handlungsspielräume gewonnen werden können. Anschließend erläutert er eingehend die finanziellen direkten Vorteile, die sich aus der Fusion mit der Samtgemeinde Nord-Elm ergeben. Um das Verfahren zur Fusion voranzutreiben, habe die Verwaltung einen Entwurf des Gebietsänderungsvertrages zwischen der Stadt Helmstedt und der Samtgemeinde Nord-Elm erarbeitet und den Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Nord-Elm vorgestellt. Am Folgetag dieser Sitzung werde eine Informationsveranstaltung stattfinden, wo alle Ratsmitglieder der 6 Gemeinderäte und des Samtgemeinderates zusammenkommen, um Fragen stellen zu können. Für den Ortsteil Emmerstedt werden sich keine Veränderungen ergeben, weil der alte Gebietsänderungsvertrag, der zwischen der Stadt Helmstedt und der Gemeinde Emmerstedt geschlossen wurde, noch weiterhin gültig sei und eine Verschlechterung für den Ortsteil Emmerstedt nicht eintreten solle. Mit dem vorliegenden Vertragsentwurf werde nur eine grundsätzliche Zustimmung zur Fusion von den Ortsräten und vom Rat erbeten. Sollten alle Beteiligten einer Fusion zustimmen, werde der vorliegende Entwurf noch weiter modifiziert und mit dem Zahlenwerk für die Entschuldungshilfe in einer abschließenden Vorlage zusammengeführt und den Ortsräten und dem Rat zur abschließenden Entscheidung vorgelegt. Er biete aber vorher die Einberufung zu einer Bürgerversammlung in den jeweiligen Ortsteilen und in der Stadt Helmstedt an, damit sich interessierte Bürgerinnen und Bürger direkt informieren und zu dem Vorhaben äußern können.
Herr Preuß merkt an, dass die Fusion aus seiner Sicht schon längst überfällig sei und er hoffe, dass der Fusionsvertrag auch geschlossen werde. Wichtig sei ihm aber, dass die bisherigen Gebietsänderungsverträge von Emmerstedt und Barmke weiterhin Bestand haben.
Dazu führt Herr Schobert aus, dass die Stadt Helmstedt mit den Ortsteilen Emmerstedt und Barmke zwei gültige Gebietsänderungsverträge geschlossen habe, die auch nicht zur Disposition stehen, weil sich keine Veränderungen ergeben, auch nicht nach der Fusion mit weiteren Gemeinden. Allerdings liegen aber tatsächlich örtliche Unterschiede vor. Die Stadt Helmstedt habe aufgrund der Einwohnerzahl und der damit verbundenen Finanzkraft sicherlich ganz andere Vorgehensweisen als die Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Nord-Elm, wie z.B. mit der Sportförderung, die in der Samtgemeinde anders als in Helmstedt gehandhabt werde. Wenn die Fusion zum positiven Abschluss gebracht werden solle, müsse tatsächlich jede einzelne Gemeinde betrachtet und bewertet werden, damit sich auch jede Gemeinde mit ihrer eigenen Identität wiederfinde. Es sei nicht das Ziel, eine Fusion zu betreiben und alle örtlichen Gegebenheiten anzugleichen. Jede Gemeinde solle unter der finanziellen Möglichkeit seine eigene Dorfgemeinschaft und seinen eigenen Charakter behalten. Die Verwaltung beabsichtige daher, diese örtlichen Besonderheiten jeder einzelnen Gemeinde separat in der im Gebietsänderungsvertrag erwähnten Anlage festzuschreiben, um einen gemeinsamen Vertrag abschließen zu können. Die zu diesem Zwecke eingesetzte Lenkungsgruppe habe davon abgeraten, mit jeder Gemeinde einen eigenen Vertrag zu schließen.
Herr Joachim Alder äußert, dass lt. Beschlussvorschlag die Verwaltung nicht ermächtigt werde, Änderungen in den Vertrag einzuarbeiten, sondern sie sogar den Auftrag für diese Vorgehensweise habe. Was den Gebietsänderungsvertrag als solches betreffe, so sei ihm unter anderem in der Präambel aufgefallen, dass die dortigen Formulierungen nicht gut getroffen wurden. Er merkt an, dass kein Vertrag mit der Stadt Helmstedt, sondern ein Vertrag von mehreren Gemeinden geschlossen werde, wodurch eine neue Gebietskörperschaft entstehe, nämlich die "neue" Stadt Helmstedt. Daher sei er sich auch nicht sicher, in wie weit der zwischen der "alten" Stadt Helmstedt und der Gemeinde Emmerstedt geschlossene Gebietsänderungsvertrag aus dem Jahre 1974 einfließen könne. Er wäre über einen Fortbestand des alten Gebietsänderungsvertrages bzw. dessen Regelungen zwar sehr glücklich, weshalb sich bestimmte Regelungen aus dem alten Vertrag auch in der Anlage oder ähnlichem wiederfinden sollten. Dann wäre klar, dass diese alten Regelungen weiterhin Bestand haben. Weiter würde er auch in der Präambel im Satz des Absatzes 3 die Worte "zu fördern" durch "zu erhalten" ersetzen, da es sonst der Eindruck entstehe, dass die Stadt Helmstedt die anderen Gemeinden aufnehme. Dem sei aber nicht so. Es müsste dort verzeichnet sein, dass die Kernstadt der Stadt Helmstedt und die zukünftigen Ortsteile einen Vertrag als gleichberechtigte Partner schließen, um das Wohl ihrer Einwohnerinnen und Einwohner zukunftsfähig zu gestalten und zu erhalten, was eine Gleichstellung aller Vertragspartner bedeute. Diese Aussage fehle ihm in dem Vertrag und er fände es sehr positiv, wenn diese Eingang finden würde. Das sollte man in den Verhandlungen, auch mit den anderen Gemeinden berücksichtigen, weil ein großer Teil der Ortschaften auch ernst genommen werden möchte und empfindlich darauf reagiere, wenn ihnen auch nur ansatzweise das Gefühl vermittelt werde, dass dem nicht so sei. Dass die Stadt Helmstedt einschließlich ihrer Ortsteile dieses Gefühl nicht vermitteln möchte, sei allen klar, aber das sollte man dann auch so zum Ausdruck bringen. Es wäre auch begrüßenswert, wenn in diesem Gebietsänderungsvertrag auch von einem Neuaufbau und nicht nur von einer Erhaltung die Rede sei. Wenn sich diese Absichten im Gebietsänderungsvertrag wiederfinden würden, könne man dem Vertrag ohne Weiteres zustimmen.
Weiter möchte Herr Joachim Alder wissen, warum im § 4 der Übergangsregelungen unter Abs. 2 nicht alle ehrenamtlichen Bürgermeister der Mitgliedsgemeinden in den Interimsrat und unter Abs. 3 nicht die Ortsbürgermeister von Emmerstedt und Barmke in den Interimsverwaltungsausschuss aufgenommen werden. Außerdem fragt er zum Abs. 1 Satz 2 an, ob die dort erwähnte gesetzlich höchstmögliche Anzahl von Mitgliedern im Rat und Verwaltungsausschuss überhaupt in den städtischen Räumlichkeiten Platz finden werden. Diese Aussagen gehen aus der Vorlage leider nicht hervor.
Herr Schobert sagt zu, die Anregungen zur Präambel dem Lenkungsausschusses in seiner nächsten Sitzung vorzulegen, dem auch Vertreter aus der Samtgemeinde Nord-Elm angehören. Die Präambel sei das Ergebnis einer gemeinsamen Erarbeitung mit Vertretern der Samtgemeinde Nord-Elm. Zur Frage, warum nicht alle ehrenamtlichen Bürgermeister der Mitgliedsgemeinden in den Interimsrat aufgenommen werden sollen, führt er aus, dass die beiden aufgezählten ehrenamtlichen Bürgermeister von Süpplingenburg und Warberg nicht dem Samtgemeinderat Nord-Elm angehören. Die übrigen 4 ehrenamtlichen Bürgermeister seien bereits im Samtgemeinderat vertreten und somit auch für den neuen Interimsrat vorgesehen. Aus diesem Grund wurden diese beiden Bürgermeister separat aufgeführt. Die Stadt Helmstedt habe mit dieser Regelung kein Problem, weil es für sich spreche, die 8 Wochen Übergangszeit mit allen Beteiligten auch ordentlich regeln zu können. Das sei auch schon überleitend die Begründung für die Frage, warum nicht auch die Ortsbürgermeister von Emmerstedt und Barmke in den Interimsverwaltungsausschuss aufgenommen werden. Die Bürgermeister der selbständigen Gemeinden sollen sich im Interimsverwaltungsausschuss wiederfinden, nicht hingegen die Bürgermeister der Ortsteile, die nicht selbständig seien. Die Stadt Helmstedt habe aber bei einer Aufnahme der beiden Ortsbürgermeister in den Interimsverwaltungsausschuss keine Bedenken, weil eine positive Entwicklung des Vorhabens auch nur gemeinsam möglich sei. Gerade in den ersten Jahren sei es wichtig, sich aneinander zu gewöhnen und einzuleben. Daher sollten besser mehr Beteiligte eingebunden werden, als dass man einen Bürgermeister außen vor lasse. Er habe aber den Eindruck gewinnen könne, dass das Innenministerium des Landes Niedersachsen bei der Prüfung anmerken werde, dass sich die Beteiligten zu diesen Punkten anders orientieren müssen. Zur Frage der höchstmöglichen Anzahl der Ratsmitglieder führt er aus, dass sich nach den Testberechnungen die Mehrheitsverhältnisse auch für die kleineren Fraktionen nicht verschieben werden, egal ob die zukünftige Gemeinde 37 oder 43 Ratsmitglieder habe. Rechtlich dürfe in der ersten Wahlperiode für 5 Jahre der Rat nur um maximal 6 Mitglieder vergrößert werden. Das bedeute, dass man 5 Jahre nach der erfolgreichen Fusion dann Kraft Gesetzes diesen Rat wieder verkleinern müsse und er sich nicht sicher sei, ob dieser Effekt, einige Beteiligte außen vor lassen zu müssen, der Sache unbedingt dienlich sei. Bei derart vielen Gemeinden könne man auch nicht steuern, welche Gemeinde bzw. welchen Bürgermeister es dann treffe oder nicht. Daher sei es eine Überlegung, die zwischen allen Ratsmitgliedern der beiden Gebietskörperschaften diskutiert werde, wie viele zusätzliche Ratsmitglieder man für eine Wahlperiode tatsächlich haben möchte. Das sei eine politische Frage, die die Kommunalpolitiker klären müssen. Die Verwaltung könne mit allen Entscheidungen leben. Im Ratssaal des Helmstedt Rathauses sei es ebenfalls problemlos möglich, für 41 Personen Platz zu schaffen. Die Frage zur Gültigkeit und weiteren Bestandskraft des Gebietsänderungsvertrages von 1974 möchte er nochmals vom Juristen der Verwaltung klären zu lassen. Er sei zwar der Meinung, dass diese Prüfung bereits erfolgte, wobei auch die Kommunalaufsicht in einem anderen Fall sich für die Gültigkeit derartiger Verträge ausgesprochen habe.
Der Ortsbürgermeister merkt an, dass noch immer die Entscheidung zur Bildung einer großen Samtgemeinde im Raum stehe und fragt an, in wie weit diese Variante vom Tisch sei. Sollte diese Variante nicht ausgeschlossen werden, könne es zukünftig auch keine Ortsräte mehr in Emmerstedt und Barmke geben.
Herr Schobert antwortet, dass die Stadt Helmstedt in Verhandlungen eine Samtgemeindelösung definitiv ausgeschlossen habe, was auch von den anderen Beteiligten akzeptiert wurde. Die Nachteile einer Samtgemeinde wären, dass für jede einzelne Gemeinde auch ein eigener Haushalt aufgestellt werden müsse, was im Jahr einen zusätzlichen Verwaltungsaufwand zwischen 30.000 und 100.000 Euro ausmache. Die Stadt Helmstedt möchte diese Gelder aber für andere Maßnahmen, als Verwaltungsarbeit einsetzen. Außerdem finde in einer Samtgemeinde untereinander, anders als in der Stadt Helmstedt, kein Finanzausgleich statt. Weiter sei die Stadt Helmstedt aufgrund ihrer Einwohnerzahl mit über 20.000 eine selbständig Stadt, was bedeute, eigene Verwaltungshoheiten zu haben, wie z.B. im Bau- und Waffenrecht. Sollte die Stadt Helmstedt einer Samtgemeinde beitreten, dann bleibe sie zwar ein Mittelzentrum, aber es sei nicht sicher, dass die neue Samtgemeinde auch den Status einer selbständigen Stadt habe. Das müsse neu entscheiden werden. Bei zukünftigen Fusionen könne es dann auch sein, dass die neue Samtgemeinde nicht den Status einer selbständigen Gemeinde habe und die Verwaltungsleistung auch nicht mehr in der Stadt Helmstedt angeboten werden könne. Das Verwaltungsleistungsangebot sei aber räumlich gesehen und von der zeitlichen Erreichbarkeit her besser in der Stadt Helmstedt anzusiedeln bzw. zu belassen, als in den umliegenden Städten, die nicht zur Samtgemeinde gehören. Daher möchte er dieses Risiko mit der Samtgemeindelösung auf keinen Fall eingehen.
Abschließend lässt der Ortsbürgermeister über den Beschlussvorschlag abstimmen.
Sodann fasst der Ortsrat Emmerstedt einstimmig folgenden Empfehlungs-
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