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Erlass einer Verordnung über die Kastrations- und Kennzeichnungspflicht von Katzen in der Stadt Helmstedt
Protokoll:
Der Ortsbürgermeister verweist auf die Vorlage, die Herr Schobert eingehend erläutert.
Der Ortsbürgermeister merkt dazu an, dass der Ortsrat Emmerstedt den Empfehlungsbeschluss abgelehnt habe.
Herr Klinkhardt berichtet von der Behandlung der Thematik im Ausschuss für öffentliche Sicherheit und Ordnung (ASO), wo die Ausschussmitglieder den Tagesordnungspunkt abgesetzt haben, um sich vor der nächsten Ausschusssitzung beim Tierschutzverein informieren zu können und beraten zu lassen.
Herr Schobert merkt dazu an, dass der Tierschutzverein bereits ein Zusage für die Information in der nächsten ASO-Sitzung gegeben habe.
Herr Kramer äußert, dass er keinen Erfolg durch die Kastrationen sehe und er sich eher für eine "Entsorgung" der herrenlosen Tiere ausspreche, da auch die Tierheime überfüllt seien und keine Aufnahmekapazitäten mehr haben.
Herr Schobert greift die Anmerkung von Herrn Kramer auf, die für die Verordnung spreche, denn wenn Katzen einen Besitzer haben, müssen sie gechippt werden. So könne man herrenlose Tiere von den Tieren mit Besitzern unterscheiden. Außerdem könne man entlaufene Katzen durch den Chip wieder den Besitzern zuführen. Außerdem halte er eine Kastration für das tierfreundlichere und auch kostengünstigere Mittel, als die Tötung von Katzen. Er könne sich nicht vorstellen, dass die verschuldeten Kommunen für Kastrationen zusätzliche Haushaltsmittel aufwenden werden. Wenn aber der Tierschutzverein durch die Zuarbeit der Kommune die Möglichkeit habe, Landesmittel für diese Aufgabe zu akquirieren, dann sollten die Kommunen das auch ermöglichen. Die Stadt Helmstedt habe nun die Möglichkeit, dieses Problem zumindest einzudämmen, indem eine derartige Verordnung erlassen werde, die letztendlich bei einem verantwortungsbewussten Katzenhalter nicht ins Gewicht falle, aber die vorliegende Situation beherrschbarer mache, als sie bisher sei.
Frau Klimaschewski-Losch schlägt vor, die weiteren Informationen abzuwarten und die Vorlage daher abzusetzen.
Herr Klinkhardt stimmt dem Vorschlag zu, merkt aber noch an, dass man seitens der Kommune auch Überlegungen dahingehend vornehmen sollte, den Katzenhaltern einen Zuschuss zur Kastration ihrer Katzen zu gewähren, was auch schon ein Schritt in diese Richtung sei.
Herr Schobert erwidert, dass er vor dem Hintergrund des Zielvereinbarungsabschlusses über Bedarfszuweisungen und des Abschlusses eines Zukunftsvertrages mit dem Land von einer Erhöhung der freiwilligen Leistungen abrate.
Sodann nimmt der Ortsrat Barmke die Vorlage einvernehmlich ohne Beschlussfassung zur Kenntnis.
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Aufhebung der Grundschule Ostendorf ab dem Schuljahr 2016/2017
Protokoll:
Der Ortsbürgermeister verweist auf die Vorlage.
Herr Schobert merkt an, dass der Sachverhalt durch die vorgeschalteten Diskussionen hinreichend bekannt sei. Er möchte aber in dieser Sitzung aktuelle Fragen beantworten, die kurzfristig in den städtischen Fraktionssitzungen von SPD und CDU aufgekommen seien. Es wurde von den Fraktionen angefragt, welche tatsächliche Kostenverringerung eintrete, wenn die Grundschule Ostendorf aufgehoben werde. Die Verwaltung rechne mit einer Einsparung von rd. 17.000 Euro jährlich an Personalkosten, welche sich aus jeweils 10 Stunden für den Schulhausmeister und einer Schulsekretärin zusammensetzen. Der Schulhausmeister gehe auch demnächst in den Ruhestand, was ein normales Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis bedeute. Für die Bewirtschaftungskosten, den Unterhalt, einer Schule wurde als Mittelwert der Jahre 2009 bis 2013 rd. 30.000 Euro pro Jahr berechnet. Die anteiligen Kosten für die Nutzung des Scherstalls und des Pavillons, der sich mit der Grundschule Ludgeri geteilt werde, werden nicht berücksichtigt, weil weiterhin eine Nutzung stattfinde. Hinzuzurechnen sei ein anteiliger Betrag aus dem Schulbudget, der Sockelbetrag, der jeder Grundschule zuzüglich einem gewissen Betrag pro Schüler einmalig gezahlt werde. Dieser Sockelbetrag in Höhe von 3.500 Euro werde eingespart, der Pro-Kopf-Betrag je Schüler werde aber an die Schulen transferiert, die die Schüler auch aufnehmen. Dementsprechend erreiche man jedes Jahr durch die Aufhebung der Grundschule Ostendorf eine Einsparung von 50.000 Euro. Weiter entfallen künftige Investitionskosten für das Gebäude, die sich aus den Brandschutzmaßnahmen und einer Notversicherung "Amok" für eine Schulnutzung zusammensetzen. Bei einer Schulnutzung seien diese Vorgaben wesentlich höher, als für alle anderen Bereiche. Für die schrittweise Umrüstung müssen Kosten von mindestens 100.000 Euro als einmalige Summe aufgebracht werden, die aber nicht komplett abgerufen werden müssen. Selbst wenn durch die Nachnutzung des Gebäudes, entweder durch die Landesschulbehörde oder durch das Archiv mit der Bücherei, Investitionskosten ausgelöst werden, habe man, betriebswirtschaftlich gesehen, bis zu 100.000 Euro finanziellen Spielraum, weil die Gelder ohnehin aufgewandt wurden. Die Investitionskosten heben sich möglicherweise auf, aber die 50.000 Euro Einsparungen im Jahr seien real und vorhanden. Weiter sei es um die Frage der Umsetzung mit einer Containerlösungen gegangen. In den vorliegenden Unterlagen sei der Raumbestand der Grundschulen und auch der der Grundschule Lessingstraße aufgelistet. Im Bereich der Grundschule Lessingstraße seien planerisch noch Möglichkeiten vorhanden. Wenn nach einer Schulschließung die beiden Klassen 3 und 4 von der Ostendorfschule komplett an die Lessingstraße versetzt werden, hätte man im Schuljahr 2016/17 4 Klassen und im Schuljahr 2017/18 nur noch 2 Klassen zusätzlich unterzubringen. Es sei also der Zeitraum von den 2 Schuljahren 2016/17 und 2017/18 zu betrachten. Nach der bisherigen Nutzung sei 1 Klassenraum in der Lessingschule frei, so dass der maximale Bedarf an Klassenräumen in diesen Spitzenjahren 2016/17 und 2017/18 3 Klassenräume betrage. Der vorhandene Computerraum könnte für ein Jahr mit eigenem Personal auf einen der großen Flure verlegen werden, womit man auf jeden Fall 2 zusätzliche Räume zur Verfügung habe und der maximale Bedarf nur noch bei 2 Räumen liege. In diesem Zusammenhang müsse auch die Situation mit den Sprachheilklassen betrachtet werden. Die Lessingschule habe derzeit, zusammen mit der Wichernschule, in ihrem Gebäude 3 Sprachheilklassen in Klasse 2, 3 und 4 untergebracht. In dem vorliegenden Entwurf des überarbeiteten Schulgesetzes wurde aber die Förderung für Sprachheilklassen gestrichen, was bedeute, dass in 2 Jahren die beiden vorhandenen Sprachheilklassen in Klasse 3 und 4 nicht mehr an der Schule seien und somit 2 zusätzliche Klassenräume frei werden. Somit bekomme man alle Klassen aus der zu schließenden Ostendorfschule in den vorhandenen Klassenräumen unter. Für den Fall, dass es, entgegen des Entwurfes des Schulgesetztes, noch Sprachheilklassen geben werde, müsse man prüfen, ob noch brachliegenden Raum in der Lessingschule nutzbar gemacht werden könne. Es seien durchaus noch Raumreserven vorhanden, die man insbesondere für 2 Jahre als Klassenraum nutzen könne, wie z.B. den sehr großen Werkraum, den man für eine kurze Zeit auch als Klassenraum nutzen könne. Außerdem habe die Wichernschule 2 Außenstellen in Büddenstedt und in Königslutter. In Büddenstedt möchte der Landkreis die Schulplanung eine wenig mäßig fahren, weil man nicht wisse, wie es mit der Schulplanung weitergehe. In Königslutter wäre die Installation einer Sprachheilklasse allerdings ohne Weiteres möglich. Die Stadt Königslutter habe dagegen auch keine Einwände, zumal der Landkreis für die Nutzung auch noch Miete zahle. Auch könne man Überlegungen dahingehend vornehmen, ob man an einer anderen Helmstedter Grundschule für ein Jahr eine Sprachheilklasse einrichte. Fazit sei daher, dass die Unterbringung der Klassen 3 und 4 der aufzulösenden Grundschule Ostendorf in die Lessingstraße ohne Probleme möglich sei und keine Container zur Klassenraumnutzung benötigt werden.
Frau Klimaschewski-Losch berichtet von der interfraktionellen Sitzung, wo der Ortsrat Barmke mehrheitlich beschlossen habe, die Vorlage ohne Empfehlungsbeschluss nur zur Kenntnis nehmen zu wollen.
Abschließend spricht sich der Ortsrat Barmke mit einer Gegenstimme dafür aus, die Vorlage ohne Beschlussempfehlung nur zur Kenntnis zu nehmen.
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Landkreiseigene Entwicklungsflächen "Heidberg", Barmke/Rennau an der A2; Diskussion zur zukünftigen Entwicklung des Gebietes
Beschluss:
Der Ortsrat Barmke stimmt zu, dass sich die Verwaltung grundsätzlich weitere Gedanken über die gewerbliche Nutzung der in der Vorlage benannten Flächen machen soll.
Protokoll:
Der Ortsbürgermeister verweist auf die Vorlage.
Herr Schobert erläutert die Vorlage und merkt an, dass sich die besagten Flächen zum Teil im Eigentum des Landkreises Helmstedt befinden, die damals für die Errichtung einer Hausmülldeponie erworben wurden. Für den größten Teil des Gebietes habe die Stadt Helmstedt die Planungshoheit, weil die Stadt Helmstedt als selbständige Stadt selbst für die Planung zuständig sei. Im Verlauf der letzten 1 ½ Jahre wurde bereits eine Diskussion angestoßen, ausgelöst durch die Frage der Errichtung eines Vorranggebietes für Windenergieanlagen. Diese kontroverse Diskussion musste in Barmke aber nicht zu Ende geführt werden, weil der Zweckverband Großraum Braunschweig (ZGB) die Fläche zwischen Barmke und Rennau als Vorranggebiet ausgeschlossen habe. Es bleibe nun die Situation von möglichem Ansiedlungspotential. Die Stadt Helmstedt habe des Öfteren den Fokus auf verschiedene Objekte gerichtet und sei bei einer Blindanfrage, d.h. bei einer Anfrage eines deutschlandweit suchenden Unternehmens, zumindest über die grundsätzliche erste Bewerbungsphase positiv hinaus gekommen. In diesem Falle handele es sich um ein Logistikumschlagunternehmen zur Versorgung von 160 Märkten in Deutschland, die eine neue Zentrale suchen. Mit den entsprechenden Flächen können vor Ort 200 Arbeitsplätze geschaffen werden. Von den entgegengebrachten Impulsen her könne man ein grundsätzliches Interesse an diesen Flächen wegen der Lage und der vorhandenen Autobahnauffahrt ableiten. Aufgrund der Situation habe er es für geboten empfunden, im zuständigen Ortsrat eine Grundsatzdiskussion anzuschieben, um zu ermitteln, welche Richtung der Ortsrat Barmke einschlagen möchte. Abschließend zählt er die Optionen auf, wie mit diesen Flächen weiter verfahren werden könne. Das seien die Weiternutzung der Flächen für die Landwirtschaft, oder man versuche Großgewerbe oder langsam kleinere Gewerbebetriebe anzusiedeln, oder man stimme einer Ansiedlung von Industrieunternehmen, wie z.B. ein Betonmischwerk, zu, von dem er aber abrate, oder man warte ab, bis man möglicherweise windenergiemäßig doch irgend wann einmal zum Zuge komme, was aber noch sehr lange dauern könne.
Frau Klimaschewski-Losch erläutert, dass die Ortsratsmitglieder nach interfraktioneller Diskussion die Flächen für Gewerbeansiedlungen freigeben wollen, um neue Arbeitsplätze im Stadtgebiet schaffen zu können. Im Detail haben sie sich aber noch nicht damit beschäftigt, was sich aber durch weitere Entwicklungen noch ergeben werde.
Herr Kramer verweist auf seine Nichtteilnahme an der interfraktionell geführten Diskussion und äußert, dass er aus landwirtschaftlicher Sicht dieser Aussage nicht zustimmen könne. Die Fläche sei die einzige Ecke in der Gemarkung Barmke, auf der trotz landwirtschaftlicher Nutzung noch Büsche und Sträucher vorhanden seien. Wenn diese Flächen dort versiegelt werden, müssen bekannter weise Ausgleichsflächen geschaffen werden, die aber nirgendwo vorhanden seien. Die im vorigen Jahr wegen der Windräder geführte Diskussion im Ortsrat sei eindeutig gewesen - mehrheitlich wurde sich mit der Aussage einer Landschaftszerstörung dagegen ausgesprochen. Außerdem betreffe eine Umwandlung der Flächen in ein Gewerbegebiet nur einen landwirtschaftlichen Betrieb, der ¼ seiner Flächen verliere und dann in finanzielle Schwierigkeiten komme.
Herr Schobert erwidert, dass er die Problematik der Vernichtung von landwirtschaftlichen Flächen ähnlich sehe, weil nur diese Flächen für eine Gewerbeflächenausweisung in Frage kommen. Dieses Problem bestehe in der gesamten Siedlungssituation. Er würde daher zumindest zur Abfederung einer möglichen Auswirkung auf landwirtschaftliche Flächen dafür plädieren, die Ausgleichsflächen nicht im Bereich der Gemarkung Barmke und möglicherweise auch nicht in der Gemarkung Emmerstedt zu schaffen, sondern diese in andere Bereiche der Stadt, hin zu den Bewaldungen, zu legen, wo ohnehin schon ein landwirtschaftlich nicht so stark nutzbares Gebiet vorhanden sei. Man könne auch versuchen, durch andere ökologische Maßnahmen einen Ausgleich herbeizuführen, möglicherweise auch in anderen Bereichen, auch wenn diese nicht im Stadtgebiet liegen. Ebenso sei ihm bewusst, dass man für eine mögliche Gewerbegebietsausweisung sogar in Diskussionen mit allen in dem Umfeld liegenden und nicht nur mit den direkt betroffenen Landwirten eintreten müsse, aber die Stadt Helmstedt sollte sich unbedingt die Möglichkeit offen halten, bei einem attraktiven Angebot mit Schaffung von Arbeitsplätzen und Einfließen von Gewerbesteuergeldern dann doch eine Gewerbeansiedlung vornehmen zu können.
Herr Seidel fragt an, ob der landwirtschaftliche Betrieb, der diese Flächen verliere, andere Flächen zur Bewirtschaftung erhalte. Außerdem bezweifle er, dass die Verkehrslage einen neuen Betrieb mit 200 Arbeitsplätzen verkraften könne. Daher spricht er sich gegen eine Gewerbeansiedlung aus.
Herr Schobert antwortet, dass er in dem zusätzlichen Verkehr die geringsten Schwierigkeiten sehe. Die Stadt Helmstedt habe außerdem Möglichkeiten, landwirtschaftliche Flächen im Umland von Emmerstedt und Barmke zu kaufen, verkaufsbereite Grundstückseigentümer seien vorhanden. Das sei zumindest eine Option, wobei man noch keine präzisen Aussagen treffen könne, in welche Richtung die Entwicklung gehe. Wenn sich der Ortsrat Barmke zumindest für eine Tendenz ausspreche und sich eine Gewerbenutzung abzeichne, dann versuche die Verwaltung mit Hilfe der Landwirtschaft zu schauen, welche Lösungen sich dort anbieten.
Herr Kramer merkt an, dass es hier um Flächen des Landkreises gehe. Die Stadt Helmstedt habe im Stadtgebiet bereits Flächen für ein Gewerbegebiet angekauft, was in keinem Verhältnis zum bisherigen Nutzen gestanden habe, weil die Flächen zwar erschlossen, aber nicht verkauft oder vermietet seien.
Herr Schobert erwidert, dass es in dem Gewerbegebiet Neue Breite altbekannte Betriebe gebe, die sich weiterentwickelt haben. Der vordere Bereich der Neuen Breite, wo sich die Firmen Duckstein und Buwitt ansiedelten, sei bereits voll. In dem hinteren Bereich haben sich ebenfalls Firmen neu angesiedelt, die sich gut entwickeln und teilweise sogar erweitern. Mit der Neuen Breite komme die Stadt Helmstedt bereits in eine Situation, wo sich der Rat über weitere Gewerbeflächenausweisungen Gedanken machen müsse. Auch müsse geklärt werden, in welche Richtung die Stadt Helmstedt in der Wohnbebauung wachse, wo sich wahrscheinlich der St. Annenberg anbieten werde. In der Neuen Breite sei für einen Investor mit flächenmäßig großem Vorhaben kein Platz mehr. Hinsichtlich der evtl. anstehenden Fusion mit der Samtgemeinde Nord-Elm werde die Situation allerdings ein wenig einfacher, weil dann das Gemarkungsgebiet Helmstedt wesentlich ausgedehnt werden könne. In Richtung Süpplingen entstehe dann ein durchgehendes kommunales Gebiet, was für eine Wohnbebauung als auch für eine Gewerbeansiedlung nicht unwichtig sei. Egal, wie man dies aber sehe, ein landwirtschaftlicher Flächenverbrauch liege immer vor.
Der Ortsbürgermeister hält fest, dass die Diskussion zu diesem Thema sehr schwierig sei. Außerdem sei auch noch der Einwand aufgekommen, dass das Gebiet nicht ausschließlich in der Gemarkung Barmke liege und der Ort Rennau mit betroffen sei. Daher schlägt er vor, in dieser Sitzung noch keinen Beschluss zu fassen, um sich erst mit den anderen betroffenen Kommunen zusammenzusetzen und die Problematik zu erörtern und sich auszutauschen.
Frau Klimaschewski-Losch verweist noch einmal auf die interfraktionelle Beratung und führt aus, dass die Vorlage dahingehend verstanden wurde, den grundsätzlichen Weg für eine Gewerbeansiedlung freizugeben und dem haben alle Anwesenden zugestimmt.
Herr Kramer gibt zu bedenken, dass bei einer Gewerbeansiedlung mit vielen Arbeitsplätzen auch die Abwasserkanalsituation bedacht werden müsse. Die Versorgungsleitungen müssen ebenfalls über landwirtschaftliche Flächen laufen.
Auf Nachfrage von Frau Klimaschewski-Losch, ob sich bei der Festlegung einer bestimmten Gewerbeansiedlung der Ortsrat verweigern könne, stimmt Herr Schobert zu. Weiter führt er aus, dass für die Verwaltung der Anstoß für eine grundsätzlich geführte Diskussion im Ortsrat Barmke wichtig sei. Damit wäre sein Anliegen an den Ortsrat Barmke erst einmal erfüllt. Er möchte nicht, dass die Wirtschaftsförderung der Verwaltung Gespräche führe und der zuständige Ortsrat anschließend eine grundsätzliche Gewerbeansiedlung ablehne. Das sei nun nicht mehr der Fall. Deshalb habe er sich auch nicht gegen eine Vertagung der Thematik bis zur nächsten Ortsratssitzung ausgesprochen, wobei dann auch schon nähere Erkenntnisse über eine Ansiedlung des angesprochenen Betriebes vorliegen könnten. Daher wäre ihm ein Vertagen lieber, als wenn derzeit eine Diskussion im Detail geführt werde, obwohl keine konkreten Erkenntnisse vorliegen.
Auf Nachfrage äußert Herr Schobert, dass sich die Stadt Helmstedt nicht mit der Aussage bewerbe, die finanziellen Kosten für eine Entwässerung und dergleichen zu übernehmen. Es werde nur die Fläche mit der Lagebeschreibung angegeben. Bei der Verlegung von Ver- und Entsorgungsleitungen gehe er von der bisherigen Verfahrensweise aus, dass diese Kosten bei dem Bauherrn liegen. Es werde nicht wie in der Neuen Breite eine Erschließung vorgenommen und Straßen gebaut werden, um dann zu warten, ob sich ein Gewerbe ansiedeln möchte. In diesem Bereich würde die Stadt Helmstedt nur beim Vorliegen eines konkreten Falles aktiv werden.
Nach den Ausführungen von Herrn Schobert äußert der Ortsbürgermeister, den Beschluss nicht fassen und verschieben zu wollen, bis konkrete Ansiedlungswünsche vorliegen. Ihm sei es wichtig, dass es kein generelles Gewerbegebiet werden solle, denn mit dieser Entscheidung wäre er auch nicht einverstanden. Pauschal nun aber in eine Richtung zu entscheiden möchte er nicht. Bis dahin können auch noch Gespräche mit der Gemeinde Rennau geführt werden. Daher sollte die Vorlage nur zur Kenntnis genommen und mit konkreten Informationen auf die Tagesordnung der nächsten Ortsratssitzung gesetzt werden.
Frau Klimaschewski-Losch verweist auf die interfraktionell geführte Aussprache mit einem eindeutigen Votum. Sollte dieses Ergebnisse nicht zählen, könne man sich interfraktionelle Sitzungen sparen.
Nach kurzer Diskussion lässt der Ortsbürgermeister darüber abstimmen, ob die Vorlage nur zur Kenntnis genommen und auf die nächste Tagesordnung gesetzt werden solle.
Die Vorgehensweise mit der "zur Kenntnisnahme" wird vom Ortsrat Barmke mit 4 Gegenstimmen abgelehnt.
Sodann verliest der Ortsbürgermeister den vorliegenden Beschlussvorschlag.
Herr Schobert wendet ein, dass er den Beschlussvorschlag modifizieren möchte. Er schlägt vor, dass der Ortsrat beschließen möge, die Verwaltung solle sich grundsätzlich weitere Gedanken über die gewerbliche Nutzung der in der Vorlage benannten Flächen machen.
Anschließend lässt der Ortsbürgermeister über den geänderten Beschlussvorschlag abstimmen.
Der Ortsrat Barmke fasst mit 2 Gegenstimmen folgenden
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Sachstandsbericht Reparatur Schützenhaus
Protokoll:
Der Ortsbürgermeister verweist auf den Ortstermin am 11.11.2014 mit dem Ortsrat Barmke und der Verwaltung, wo über die Reparatur des Schützenhauses diskutiert wurde und auch Vorschläge eingebracht wurden, die die Verwaltung ausarbeiten und darüber in dieser Sitzung informieren sollte.
Herr Schobert berichtet, dass zur Stabilisierung der Außenwände am Schützenhaus, im Bereich der Küche, die Fundamente unterfangen werden müssen und verweist auf die Skizze, die der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt ist. Das alte Fundament der beiden Abbruchwände müsse herausgenommen und nach dem Ausschachten ein neues Fundament, auf einer Höhe von ca. 2 m wieder komplett neu mit Beton vergossen werden. Danach müsse dieses neue Fundament wieder aufgemauert werden. Diese Variante verursache Kosten von z.Zt. 35.000 Euro. Es könne aber auch eine kleinere Fläche oder die Fläche überhaupt nicht mehr aufgemauert und der Küchenbereich komplett außen vor gelassen werden, was mit 15.000 Euro wesentlich kostengünstiger sei. Diese Variante wurde aber bei der Ortsbesichtigung zurückgestellt. Sollte sich der Ortsrat Barmke aber dennoch für die günstigere Variante entscheiden, sei eine Umsetzung relativ einfach. Bei der großen Variante, wo der Baukörper des Schützenhauses mit den bisherigen Maßen erhalten bleibe, sollte der Ortsrat überlegen, in welchen Gewerken aus dem Ort heraus Eigenleistungen erbracht werden können, um die Baukosten zu senken. Weiterhin sei auch die Terminierung der Baumaßnahme zu überlegen. Er schlägt vor, den Baubeginn nach der Septembersaison 2015 zu legen, um die Möglichkeit zu haben, zur Saison 2016 fertig zu sein. Die Planung und die Ausschreibung sollten bereits im 1. Halbjahr 2015 erfolgen. Allerdings müssten alle Mieter, die das Schützenhaus für die Saison 2016 buchen, den Hinweis auf bestehende Baumaßnahmen oder sogar auf eine nicht mögliche Nutzung erhalten. Finanzielle Mittel von 15.000 Euro seien im Haushalt bereits enthalten, die auch genutzt werden können. Die fehlende Summe müsste dann im Haushalt 2016 bereitgestellt werden. In diesem Zusammenhang bittet er den Ortsrat Barmke dringend, die Nutzungsgebühren für das Schützenhaus ab dem nächsten Jahr zu verdoppeln. Derzeit werde für eine Nutzung des gesamten Hauses von Barmkern 51,00 Euro und von Nicht-Barmkern 100,00 Euro verlangt, was für ein Objekt dieser Größe zu gering sei. Gerade durch die bevorstehenden Baumaßnahmen kommen weitere Belastungen hinzu und jeder, der das Schützenhaus nutzen möchte, sollte auch dazu beitragen, dass man dieses Objekt erhalten könne. Mittelfristig werde eine Kostenerhöhung zur Deckung der tatsächlichen laufenden Kosten führen.
Der Ortsbürgermeister verweist auf die interfraktionelle Sitzung, wo sich der Ortsrat Barmke dafür ausgesprochen habe, dass die Grundmaße des Schützenhauses erhalten bleiben sollen. Weiter bittet er um Prüfung eines Vorschlages aus dem Ortsrat, ob die Sanierung in Form eines Hallenbaus (Industriebauweise) vorgenommen werden könne, wo Punktfundamente mit Stahlverstrebungen erstellt werden, die dann ausgemauert werden müssen, was im üblichen Fall kostengünstig sei. Das Ausmauern könne wiederum in Eigenleistung erbracht werden, weil dies keine tragenden Teile seien. Die tragenden Teile sollten aber von einer Baufirma erstellt werden.
Eine Diskussion über die baulichen Maßnahmen schließt sich an.
Weiter sagt Herr Schobert zu, sich bis zur nächsten Sitzung die betriebswirtschaftlichen Daten des Schützenhauses ansehen zu wollen, um anschließend in einer entsprechenden Vorlage einen Vorschlag zu unterbreiten. Dabei werde berücksichtigt, dass die tatsächlich regelmäßig anfallenden jährlichen Betriebskosten und Ausgaben des Schützenhauses durch die Mieteinnahmen gedeckt werden können. Es müsse versucht werden, den Kostendeckungsgrad des Schützenhauses zu erhöhen.
Der Ortsbürgermeister erinnert an die fehlende Aussage, ob bis zur Sanierung keine Gefahr durch den derzeitigen Zustand des Schützenhauses ausgehe.
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Vergabe von Ortsratsmitteln
Beschluss:
Aus den zur Verfügung stehenden Ortsratsmittlen des Ortsrates Barmke werden für folgende Zwecke Ortsratsmittel vergeben: - Streichung des am 04.03.2014 beschlossenen Zuschusses für die musikalische Umrahmung des Weihnachtsmarktes in Höhe von 200,00 Euro, - Aufstockung des am 04.03.2014 beschlossenen Betrages für die Umrahmung des Volkstrauertages um 10,00 Euro, - Aufstockung des am 04.03.2014 beschlossenen Betrages für die musikalische Umrahmung und die Dankespräsente für mitwirkende Vereine an der Maibaumaufstellung um 117,96 Euro, - Erstellung des Barmker Terminkalenders, Kostenübernahme in tatsächlicher Höhe, - Bürgerstiftung Barmke; zur Förderung der dörflichen Gemeinschaft Restmittel.
Protokoll:
Der Ortsbürgermeister berichtet, dass sich der Ortrat Barmke interfraktionell darauf verständigt habe, für folgende Zwecke Ortsratsmittel zu vergeben:
- Streichung des am 04.03.2014 beschlossenen Zuschusses für die musikalische Umrahmung des Weihnachtsmarktes in Höhe von 200,00 Euro, - Aufstockung des am 04.03.2014 beschlossenen Betrages für die Umrahmung des Volkstrauertages um 10,00 Euro, - Aufstockung des am 04.03.2014 beschlossenen Betrages für die musikalische Umrahmung und die Dankespräsente für mitwirkende Vereine an der Maibaumaufstellung um 117,96 Euro, - Erstellung des Barmker Terminkalenders, Kostenübernahme in tatsächlicher Höhe, - Bürgerstiftung Barmke; zur Förderung der dörflichen Gemeinschaft Restmittel. Sodann fasst der Ortsrat Barmke einstimmig folgenden
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