Termine

Sitzungstermine, Tagesordnungen und Vorlagen

Hier finden Sie nicht nur die aktuellen Sitzungstermine, sondern können sich auch Tagesordnungen und Vorlagen aus vergangenen Sitzungen anzeigen lassen.
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Besonderheit: Die Sitzungen der Ortsräte Emmerstedt, Büddenstedt und Offleben beginnen zur u. a. Uhrzeit mit einem nichtöffentlichen Teil. Der öffentliche Teil folgt dann ca. 30 Minuten später.

Ortsrat Barmke

Dienstag, 15. Juli 2014 , 18:30 Uhr
Gemeindekrug Barmke, Lindenhorst 1, 38350 Helmstedt OT Barmke



TOP 1 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Eine Einwohnerfragestunde findet nicht statt.

 
TOP 2 Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung am 27.05.2014

Protokoll:

Der Ortsrat Barmke genehmigt die Niederschrift über die Sitzung am 27.05.2014.

 
TOP 3 Vergabe von Ortsratsmitteln

Protokoll:

Der Ortsbürgermeister erklärt, dass sich der Ortsrat Barmke interfraktionell darauf verständigt habe, vorerst keine Ortsratsmittel zu vergeben, um die Gelder bei Bedarf für das Schützenhaus in Barmke einsetzen zu können.

 
TOP 5 Bekanntgaben  
TOP 5.1 Erdbestattungen im Rahmen der Gefahrenabwehr auf dem Friedhof in Barmke 2013

Protokoll:

Der Ortsbürgermeister verweist auf die schriftlich vorliegende Bekanntgabe.

Der Ortsrat Barmke nimmt die Bekanntgabe zur Kenntnis.


TOP 6 Mitteilungen des Ortsbürgermeisters

Protokoll:

Der Ortsbürgermeister berichtet von seinen Aktivitäten bis zum Sitzungstage.

 
TOP 7 Beantwortung von Anfragen aus vorigen Sitzungen  
TOP 7.1 Beerdigungen an Samstagen

Protokoll:

In der letzten Ortsratssitzung hat Frau Klimaschewski-Losch angefragt, ob es möglich sei, Beerdigungen im Ortsteil Barmke auch an Samstagen anzubieten. In der Samtgemeinde Nord-Elm sei das gegen Aufpreis möglich. Für anstehende politische Beratungen möchte sie wissen, wie hoch die Kosten für derartige Beerdigungen in der Samtgemeinde Nord-Elm seien und ob eine Verwirklichung mit Kostenumlage auch im Ortsteil Barmke ermöglicht werden könne.

Beantwortung:

Beisetzungen an Samstagen sind basierend auf § 7 (4) der Friedhofssatzung bereits seit einigen Jahren auch in Barmke und Emmerstedt möglich. Mehrkosten werden hierfür nicht erhoben. Das diese Möglichkeit speziell bei Erdbeisetzungen bisher nur selten in Anspruch genommen wurde hängt vorwiegend damit zusammen, dass keine Sargträger zur Verfügung standen.

Die Aufschläge für Bestattungen an Samstagen betragen in der Samtgemeinde Nord-Elm
- 280 € bei Trauerfeiern mit anschließender Beisetzung und
- 140 € bei Trauerfeiern ohne anschließende Beisetzung.

Frau Klimaschewski-Losch äußert, dass sie mit dieser Antwort nicht zufrieden sei und fragt nochmals an, ob Beerdigungen an Samstagen auch tatsächlich vorgenommen werden können, wozu auch der Einsatz von Sargträgern gehöre. Dass die Satzung dies vorsehe, sei ihr bereits bekannt.

Herr Schobert antwortet, dass die Verwaltung nicht nur an Samstagen, sondern generell Probleme habe, überhaupt Sargträger zu bekommen.

Frau Klimaschewski-Losch fragt weiter an, wie sich die von der Samtgemeinde Nord-Elm erhobenen Aufschläge für Bestattungen an Samstagen zusammensetzen und ob die Samtgemeinde Nord-Elm auch Probleme bei der Beschaffung von Sargträgern an Samstagen habe. Evtl. sei es auch möglich, dass Mitarbeiter des Betriebshofes als Sargträger fungieren. Sie möchte umgesetzt haben, dass man in Barmke Bestattungen an Samstagen unter Beibehaltung der Kosten oder auch mit Kostenaufschlag durchführen könne.

Herr Schobert schlägt vor, diese Thematik in der nächsten Ortsratssitzung mit dem Betriebshofleiter, Herrn Kuschenek, zu erörtern. In diesem Zusammenhang weist er weiter darauf hin, dass sich die Stadt Helmstedt derzeit in Gesprächen mit der Kirche bezüglich der Rückübertragung der kirchlichen Friedhöfe an die Stadt Helmstedt befinde, was aus finanziellen Gründen beabsichtigt sei. Auch dort bestehe das Problem, Sargträger für Bestattungen an Samstagen zu bekommen. Für eine Bestattung benötige man 6 Träger, was verwaltungsseitig bedeute, wenn man auf die Mitarbeiter des Betriebshofes zurückgreife, müsse man für 6 Mitarbeiter zusätzliche Wochenendarbeit anordnen, wodurch man aber mit der bereits bestehenden Belastung für die Mitarbeiter durch den Winterdienst an Grenzen stoßen würde. Abschließend hält er fest, dass eine Bestattung an Samstagen machbar sei, wenn aus einem gewissen Kreis heraus ehrenamtliche Sargträger zur Verfügung stehen würden. Mit einem Zurückgreifen auf hauptamtliche Mitarbeiter sei das Vorhaben aber nicht umsetzbar. Was den Hinterbliebenen auf derartige Nachfragen geantwortet werde, könne aber Herr Kuschenek beantworten, da er bei Anfragen direkten Kontakt mit den Hinterbliebenen habe.

In diesem Zusammenhang schlägt der Ortsbürgermeister aufgrund der Anwesenheit von Herrn Kuschenek in der nächsten Ortsratssitzung vor, vor Beginn der Sitzung eine Ortsbegehung durchzuführen.

Die Ortsratsmitglieder stimmen dieser Vorgehensweise zu.

 
TOP 8 Anfragen und Anregungen  
TOP 8.1 Bauabnahmen von Reparaturarbeiten an Barmker Straßen und Fußwegen

Protokoll:

Frau Klimaschewski-Losch fragt nach dem aktuellen Sachstand zu den Fußweg-Ausbesserungsarbeiten auf der Rennauer Straße.

Herr Schobert antwortet, dass er in enger Abstimmung mit dem Ortsbürgermeister die verschiedenen Bauabnahmen begleitet habe. Bei einer Abnahme auf der Rennauer Straße wurde festgestellt, dass die Baufirma erheblich nacharbeiten müsse. Ob die 2. Nacharbeitungsabnahme bereits erfolgt sei, könne er aber nicht sagen. Hier wurde von der Verwaltung festgehalten, dass ein Austausch mit fremdem, auch farblich nicht abgestimmtem Pflaster nicht toleriert werde. Ebenso seien auch verschiedenste Risse an der Straße moniert worden. Andere Bereiche, wie z.B. die „Neue Straße“, haben die Verwaltung ebenfalls im Fokus, wo das Ausbessern der Straße nicht ordnungsgemäß vorgenommen wurde. Auch dies wurde moniert. Des Weiteren wurde vor dem Grundstück des Ortsratsmitgliedes Seidel, gegenüber der Bushaltestelle, eine Bauabnahme ebenfalls verweigert, weil der notwendig gewordene Kontrollschacht so schlecht eingebaut wurde, dass dies einen Bruch der Dorferneuerungsmaßnahmen darstelle. Die Verwaltung habe angeordnet, dass dort eine Platte aufgesetzt werde, die mit Pflaster belegt werden könne.

Der Ortsbürgermeister ergänzt, dass Herr Engel von der Stadtverwaltung und er die im Rahmen von Wasserleitungserneuerungsarbeiten vorgenommenen Bauarbeiten abgenommen und für in Ordnung befunden haben. Kleinste Nacharbeiten werden von der Firma noch vorgenommen, wenn sie in Grasleben tätig sei.

 
TOP 8.2 Überschwemmung durch Oberflächenwasser

Protokoll:

Der Ortsbürgermeister berichtet von einer Beschwerde von Frau Schütte, Brunsolstr.1 in Barmke, die mitteilte, dass aufgrund der dort durchgeführten Straßenbaumaßnahmen nun verstärkt Oberflächenwasser ihren Hof überspüle. Sie lässt anfragen, ob es möglich sei, seitens der Verwaltung ein Ablaufgitter oder ähnliches vor die Einfahrt zu setzen, um das Oberflächenwasser versickern oder ableiten zu lassen.

Herr Schobert sagt eine Prüfung zu.

 
TOP 9 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Eine Einwohnerfragestunde findet nicht statt.

 
TOP 4 Fusion der Stadt Helmstedt mit der Samtgemeinde Nord-Elm

Beschluss:

Der Rat der Stadt Helmstedt beschließt den Gebietsänderungsvertrag (Anlage 1) und den Zukunftsvertrag (Anlage 2) zwischen der Stadt Helmstedt mit ihren Ortsteilen Barmke und Emmerstedt sowie der Samtgemeinde Nord-Elm und ihren Mitgliedsgemeinden Frellstedt, Räbke, Süpplingen, Süpplingenburg, Warberg und Wolsdorf, dem Landkreis Helmstedt und dem Land Niedersachsen.

Die Verwaltung wird ermächtigt, Änderungen des Gebietsänderungsvertrages und des Zukunftsvertrages, die nicht von grundsätzlicher Bedeutung sind, nach Abstimmung mit den Verhandlungspartnern einzuarbeiten.

Anmerkung:
Die im Beschluss geannnten Anlagen 1 und 2 haben der Vorlage beigelegen.

Sodann schließt der Ortsbürgermeister die öffentliche und eröffnet die nichtöffentliche Sitzung.



Protokoll:

Der Ortsbürgermeister verweist auf die Vorlage mit den aktuellen Ergänzungen und bittet Herrn Schobert um eine ausführliche Erläuterung.

Herr Schobert erläutert die Gründe, die zu den Ergänzungsausführungen geführt haben. Die Stadt Helmstedt habe bereits mit dem Land Niedersachsen und dem Landkreis Helmstedt einen Abstimmungsprozess über die einzelnen Vertragsinhalte begonnen. Redaktionelle Änderungen seien für das Gesamtwerk von Gebietsänderungsvertrag und Zukunftsvertrag nicht entscheidend. Ebenso befinde sich die Stadt Helmstedt auch noch im Abstimmungsprozess mit den Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Nord-Elm. 

Die nun erstellte Vorlage beinhalte den Zukunftsvertrag und den Gebietsänderungsvertrag. Mit dem Zukunftsvertrag, an dem auch das Land Niedersachsen beteiligt sei, werde die Grundlage geschaffen, dass die neue Kommune vom Land Niedersachsen 11,9 Mio. Euro Zuschüsse erhalten könne. Die bisher zur Diskussion gestandene Summe von 11,5 Mio. Euro habe sich allerdings um 400.000 Euro erhöht, weil die Jahresabschlüsse und die erforderlichen Kassenkredite noch einmal neu berechnet wurden. In diesem Zukunftsvertrag seien verschiedene Festlegungen getroffen worden, wobei er aber nur auf die für den Ortsrat Barmke entscheidenden Passagen hinweisen werde. Das seien unter anderem die Festlegung der Konsolidierung, was bedeute, dass sich die Vertragspartner mit diesem Vertrag ab dem 01.01.2015 für 10 Jahre binden, die freiwilligen Leistungen der neuen Stadt Helmstedt konsequent unter 4 % zu halten. Dies sei eine Grundvoraussetzung des Vertrages. Des Weiteren müsse ein positiver Haushalt ausgewiesen und die erwirtschafteten Überschüsse nur zum Schuldenabbau verwendet werden. Diese Parameter seien bindend. In einem vor kurzem stattgefundenen Abstimmungsgespräch mit dem Land Niedersachsen wurden vom Land verschiedene Positionen nicht anerkannt. Die Verwaltung habe bei den freiwilligen Leistungen die Überschüsse, wie z.B. die Parkeinnahmen, als positive Positionen angesetzt, was aber lt. Vorgaben des Landes Niedersachsen nicht richtig sei, da die bei freiwilligen Maßnahmen positiv erwirtschafteten Erträge nicht berücksichtigt werden. Daher wurde innerhalb kürzester Zeit neu berechnet. Bei den freiwilligen Leistungen wurden nun komplexere Rechnungen aufgestellt. 

Wichtig sei auch noch die Klausel im Zukunftsvertrag, die greife, wenn unvorhergesehene Ereignisse eintreffen und die Verpflichtung zu einem ausgeglichenen Haushalt nicht mehr gelte. Es könne z.B. sein, dass Gewerbesteuereinnahmen wegbrechen, womit eine Situation eingetreten sei, die die Kommune nicht zu verantworten haben. Daher sei es wichtig, alles, was im allgemeinen Haushaltsgeschehen nicht üblich sei, der Kommunalaufsicht zu melden und besondere Maßnahmen genehmigen zu lassen, wie z.B. den Wiederaufbau einer abgebrannten Schule.

Der Ortsbürgermeister möchte wissen, was an freiwilligen Leistungen im Bereich der Grünflächenpflege im Ortsteil Barmke wegfallen bzw. reduziert werden könnte.

Herr Schobert antwortet, dass z.B. pflegeintensive Kleingrünflächen an die anliegenden Grundstückseigentümer verkauft werden, wenn sie denn kaufen möchten. Dazu zählen auch nicht benötigte und unwirtschaftliche Wald- und Restgrundstücke, wofür es den einen oder anderen Interessente gebe. Es sei aber nicht angedacht, durch Personaleinsparungen die Pflegeintervalle bei der Grünflächenpflege zu erhöhen, sondern tatsächlich nur durch die Abgabe und den Verkauf von unwirtschaftlichen Flächen. In der Verwaltung wurde bereits mit der Aussortierung begonnen und werde nun akribisch vorangetrieben.

Im Zukunftsvertrag und im Gebietsänderungsvertrag werden die wesentlichen Grundzüge festgelegt. Viele Regelungen zur Gleichstellung der Dörfer, wie z.B. eine einheitliche Ruhezeitregelung, liegen dann in der Zuständigkeit des neu zu bildenden Rates.

Anschließend erläutert Herr Schobert den Gebietsänderungsvertrag. Vorab macht er auf den § 2 der Anlage 4 zum neuen Gebietsänderungsvertrag aufmerksam, in dem der Weiterbestand der Eingemeindungsverträge zwischen Barmke, Emmerstedt und der Stadt Helmstedt aus dem Jahr 1974 festgesetzt wurde. Sollten Regelungen getroffen werden, die die neuen Ortsteile besser stellen als die bisherigen Ortsteile Barmke und Emmerstedt, dann gelten die verbesserten Regelungen gleichermaßen für Barmke und Emmerstedt.

Im Gebietsänderungsvertrag wurde auch die Anzahl der Mietglieder der neuen Ortsräte festgelegt. Für Barmke seien weiterhin 7 und für Emmerstedt weiterhin 9 Ortsratsmitglieder vorgesehen. Sollte für die Kernstadt Helmstedt ebenfalls ein Ortsrat gebildet werden, werde dieser 13 Ortsratsmitglieder haben. Hier allerdings bestehe das Problem der Abgrenzung, da etliche Einrichtungen und Plätze in der Kernstadt einen überörtlichen Charakter haben, wo dann nicht mehr der Ortsrat Helmstedt, sondern die Stadt Helmstedt zuständig sei. Dieser Problematik müsse sich aber der Helmstedter Rat stellen und für sich entscheiden, ob er für die Kernstadt ebenfalls einen Ortsrat bilden möchte oder nicht. Bei einer Kommunalfusion werde grundsätzlich in alle bestehenden rechtlichen Verträge, Bindungen oder Absprachen eingetreten. In Süpplingen bleibe eine Bürgerservicestelle erhalten, welche eine andere Qualität als die altbekannten Verwaltungsnebenstellen haben solle. Das dortige Servicebüro werde von der Aufgabenvielfalt und der Ausstattung her ähnlich dem des in Helmstedt geplanten Bürgerbüros sein. Für Barmke werden sich in Dingen des Verwaltungsservice keine Veränderungen ergeben. Entscheidende Veränderungen seien allerdings im Bereich der Feuerwehren vorgesehen. Der § 11 des Gebietsänderungsvertrages wurde von den Feuerwehren aller Mitgliedsgemeinden mit gestaltet. Die neue Grundaussage sei, für die Feuerwehren der neuen Stadt Helmstedt schnellstmöglich einen Feuerwehrbedarfsplan gemäß dem Brandschutzgesetz und der Feuerwehrverordnung von einem unabhängigen Gutachter erstellen zu lassen. Dieser Plan solle alle Objekte in der Gemeinde beinhalten und diese nach einem gewissen Gefährdungspotential zuordnen. Davon leite sich dann die Ausstattung der einzelnen Feuerwehren ab. Das sei der Wunsch der Feuerwehren und war auch schon eine Beschlussvorlage der Stadt Helmstedt.

Anschließend erläutert er kurz die im §1 der Anlage 4 zum Gebietsänderungsvertrag aufgelisteten Punkte, die allgemeinverbindlich für alle Dörfer und die Kernstadt Helmstedt vereinbart werden sollen. Dabei macht er darauf aufmerksam, dass die Gemeinden, mit denen die Stadt Helmstedt verhandle, noch selbständige Gemeinden seien und somit eigene und unterschiedliche Schwerpunkte gelegt haben, wie z.B. eine gemeindeeigene ausgeprägte Seniorenbetreuung. Nun müsse man versuchen, allgemeinverbindliche Regelungen zu treffen. So sei auch die Regelung zu den Ortsratsmitteln entstanden, die er anschließend näher erläutert. Die genauen Abstimmungen der Feindetails in allen Bereichen werden die neue Stadt Helmstedt bei erfolgreicher Fusion ab September dann umfassend und lange beschäftigen, wozu auch die Satzungsvorbereitungen, Vereinswesen usw. gehören. Das werde den bisherigen Arbeitsaufwand noch um Einiges erhöhen.

Abschließend hält er fest, dass die an der Fusion beteiligten Kommunen insgesamt nun endlich die Perspektive haben, in 4 Jahren wieder einen ausgeglichenen Haushalt zu erhalten und daher dieser Fusion auch zugestimmt werden sollte.

Frau Klimaschewski-Losch macht noch auf die Anlage 3 des Gebietsänderungsvertrages, die Prioritätenliste für öffentliche Einrichtungen, aufmerksam, dass sich die Priorität 4 für die Helmstedter Bücherei auf das Gebäude der Bücherei, nicht aber auf die Einrichtung an sich beziehe, da man die Helmstedter Bücherei nicht schließen wolle.

Der Ortsbürgermeister weist darauf hin, dass die Wahrscheinlichkeit von Änderungen an diesem Vertragswerk durch weitere Beteiligte relativ hoch sein werde und fragt an, wie das weitere Verfahren mit den erneut zu beteiligenden Ortsräten Emmerstedt und Barmke sei.

Herr Schobert schlägt vor, dass die Ortsräte Emmerstedt und Barmke sämtliche Unterlagen, die dem Rat bezüglich der Fusion zugehen, unmittelbar und in vollem Umfang vorgelegt bekommen. Das bedeute, dass die dem Rat zugehenden Vertragsänderungen auch zeitgleich den Ortsräten zugehen. Sollten die Ortsräte der Meinung sein, in Form einer Sitzung intervenieren zu müssen, würde die Verwaltung kurzfristig zu einer Ortsrat-Sondersitzung einladen. Rechtlich gesehen liege die Ortsratsbeteiligung mit Abhandlung der Thematik in dieser Sitzung vor.

Eine kurze Diskussion schließt sich an, in der sich alle anwesenden Ortsratsmitglieder positiv zu den Fusionsabsichten aussprechen.

Anschließt fasst der Ortsrat Barmke einstimmig folgenden Empfehlungs-



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