Fusion der Stadt Helmstedt mit der Samtgemeinde Nord-Elm
Beschluss:
Der Rat der Stadt Helmstedt beschließt den Gebietsänderungsvertrag (Anlage 1) und den Zukunftsvertrag (Anlage 2) zwischen der Stadt Helmstedt mit ihren Ortsteilen Barmke und Emmerstedt sowie der Samtgemeinde Nord-Elm und ihren Mitgliedsgemeinden Frellstedt, Räbke, Süpplingen, Süpplingenburg, Warberg und Wolsdorf, dem Landkreis Helmstedt und dem Land Niedersachsen. Die Verwaltung wird ermächtigt, Änderungen des Gebietsänderungsvertrages und des Zukunftsvertrages, die nicht von grundsätzlicher Bedeutung sind, nach Abstimmung mit den Verhandlungspartnern einzuarbeiten. Anmerkung: Die im Beschluss geannnten Anlagen 1 und 2 haben der Vorlage beigelegen.
Sodann schließt der Ortsbürgermeister die öffentliche und eröffnet die nichtöffentliche Sitzung.
Protokoll:
Der Ortsbürgermeister verweist auf die Vorlage mit den aktuellen Ergänzungen und bittet Herrn Schobert um eine ausführliche Erläuterung.
Herr Schobert erläutert die Gründe, die zu den Ergänzungsausführungen geführt haben. Die Stadt Helmstedt habe bereits mit dem Land Niedersachsen und dem Landkreis Helmstedt einen Abstimmungsprozess über die einzelnen Vertragsinhalte begonnen. Redaktionelle Änderungen seien für das Gesamtwerk von Gebietsänderungsvertrag und Zukunftsvertrag nicht entscheidend. Ebenso befinde sich die Stadt Helmstedt auch noch im Abstimmungsprozess mit den Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Nord-Elm. Die nun erstellte Vorlage beinhalte den Zukunftsvertrag und den Gebietsänderungsvertrag. Mit dem Zukunftsvertrag, an dem auch das Land Niedersachsen beteiligt sei, werde die Grundlage geschaffen, dass die neue Kommune vom Land Niedersachsen 11,9 Mio. Euro Zuschüsse erhalten könne. Die bisher zur Diskussion gestandene Summe von 11,5 Mio. Euro habe sich allerdings um 400.000 Euro erhöht, weil die Jahresabschlüsse und die erforderlichen Kassenkredite noch einmal neu berechnet wurden. In diesem Zukunftsvertrag seien verschiedene Festlegungen getroffen worden, wobei er aber nur auf die für den Ortsrat Barmke entscheidenden Passagen hinweisen werde. Das seien unter anderem die Festlegung der Konsolidierung, was bedeute, dass sich die Vertragspartner mit diesem Vertrag ab dem 01.01.2015 für 10 Jahre binden, die freiwilligen Leistungen der neuen Stadt Helmstedt konsequent unter 4 % zu halten. Dies sei eine Grundvoraussetzung des Vertrages. Des Weiteren müsse ein positiver Haushalt ausgewiesen und die erwirtschafteten Überschüsse nur zum Schuldenabbau verwendet werden. Diese Parameter seien bindend. In einem vor kurzem stattgefundenen Abstimmungsgespräch mit dem Land Niedersachsen wurden vom Land verschiedene Positionen nicht anerkannt. Die Verwaltung habe bei den freiwilligen Leistungen die Überschüsse, wie z.B. die Parkeinnahmen, als positive Positionen angesetzt, was aber lt. Vorgaben des Landes Niedersachsen nicht richtig sei, da die bei freiwilligen Maßnahmen positiv erwirtschafteten Erträge nicht berücksichtigt werden. Daher wurde innerhalb kürzester Zeit neu berechnet. Bei den freiwilligen Leistungen wurden nun komplexere Rechnungen aufgestellt. Wichtig sei auch noch die Klausel im Zukunftsvertrag, die greife, wenn unvorhergesehene Ereignisse eintreffen und die Verpflichtung zu einem ausgeglichenen Haushalt nicht mehr gelte. Es könne z.B. sein, dass Gewerbesteuereinnahmen wegbrechen, womit eine Situation eingetreten sei, die die Kommune nicht zu verantworten haben. Daher sei es wichtig, alles, was im allgemeinen Haushaltsgeschehen nicht üblich sei, der Kommunalaufsicht zu melden und besondere Maßnahmen genehmigen zu lassen, wie z.B. den Wiederaufbau einer abgebrannten Schule.
Der Ortsbürgermeister möchte wissen, was an freiwilligen Leistungen im Bereich der Grünflächenpflege im Ortsteil Barmke wegfallen bzw. reduziert werden könnte.
Herr Schobert antwortet, dass z.B. pflegeintensive Kleingrünflächen an die anliegenden Grundstückseigentümer verkauft werden, wenn sie denn kaufen möchten. Dazu zählen auch nicht benötigte und unwirtschaftliche Wald- und Restgrundstücke, wofür es den einen oder anderen Interessente gebe. Es sei aber nicht angedacht, durch Personaleinsparungen die Pflegeintervalle bei der Grünflächenpflege zu erhöhen, sondern tatsächlich nur durch die Abgabe und den Verkauf von unwirtschaftlichen Flächen. In der Verwaltung wurde bereits mit der Aussortierung begonnen und werde nun akribisch vorangetrieben. Im Zukunftsvertrag und im Gebietsänderungsvertrag werden die wesentlichen Grundzüge festgelegt. Viele Regelungen zur Gleichstellung der Dörfer, wie z.B. eine einheitliche Ruhezeitregelung, liegen dann in der Zuständigkeit des neu zu bildenden Rates.
Anschließend erläutert Herr Schobert den Gebietsänderungsvertrag. Vorab macht er auf den § 2 der Anlage 4 zum neuen Gebietsänderungsvertrag aufmerksam, in dem der Weiterbestand der Eingemeindungsverträge zwischen Barmke, Emmerstedt und der Stadt Helmstedt aus dem Jahr 1974 festgesetzt wurde. Sollten Regelungen getroffen werden, die die neuen Ortsteile besser stellen als die bisherigen Ortsteile Barmke und Emmerstedt, dann gelten die verbesserten Regelungen gleichermaßen für Barmke und Emmerstedt. Im Gebietsänderungsvertrag wurde auch die Anzahl der Mietglieder der neuen Ortsräte festgelegt. Für Barmke seien weiterhin 7 und für Emmerstedt weiterhin 9 Ortsratsmitglieder vorgesehen. Sollte für die Kernstadt Helmstedt ebenfalls ein Ortsrat gebildet werden, werde dieser 13 Ortsratsmitglieder haben. Hier allerdings bestehe das Problem der Abgrenzung, da etliche Einrichtungen und Plätze in der Kernstadt einen überörtlichen Charakter haben, wo dann nicht mehr der Ortsrat Helmstedt, sondern die Stadt Helmstedt zuständig sei. Dieser Problematik müsse sich aber der Helmstedter Rat stellen und für sich entscheiden, ob er für die Kernstadt ebenfalls einen Ortsrat bilden möchte oder nicht. Bei einer Kommunalfusion werde grundsätzlich in alle bestehenden rechtlichen Verträge, Bindungen oder Absprachen eingetreten. In Süpplingen bleibe eine Bürgerservicestelle erhalten, welche eine andere Qualität als die altbekannten Verwaltungsnebenstellen haben solle. Das dortige Servicebüro werde von der Aufgabenvielfalt und der Ausstattung her ähnlich dem des in Helmstedt geplanten Bürgerbüros sein. Für Barmke werden sich in Dingen des Verwaltungsservice keine Veränderungen ergeben. Entscheidende Veränderungen seien allerdings im Bereich der Feuerwehren vorgesehen. Der § 11 des Gebietsänderungsvertrages wurde von den Feuerwehren aller Mitgliedsgemeinden mit gestaltet. Die neue Grundaussage sei, für die Feuerwehren der neuen Stadt Helmstedt schnellstmöglich einen Feuerwehrbedarfsplan gemäß dem Brandschutzgesetz und der Feuerwehrverordnung von einem unabhängigen Gutachter erstellen zu lassen. Dieser Plan solle alle Objekte in der Gemeinde beinhalten und diese nach einem gewissen Gefährdungspotential zuordnen. Davon leite sich dann die Ausstattung der einzelnen Feuerwehren ab. Das sei der Wunsch der Feuerwehren und war auch schon eine Beschlussvorlage der Stadt Helmstedt. Anschließend erläutert er kurz die im §1 der Anlage 4 zum Gebietsänderungsvertrag aufgelisteten Punkte, die allgemeinverbindlich für alle Dörfer und die Kernstadt Helmstedt vereinbart werden sollen. Dabei macht er darauf aufmerksam, dass die Gemeinden, mit denen die Stadt Helmstedt verhandle, noch selbständige Gemeinden seien und somit eigene und unterschiedliche Schwerpunkte gelegt haben, wie z.B. eine gemeindeeigene ausgeprägte Seniorenbetreuung. Nun müsse man versuchen, allgemeinverbindliche Regelungen zu treffen. So sei auch die Regelung zu den Ortsratsmitteln entstanden, die er anschließend näher erläutert. Die genauen Abstimmungen der Feindetails in allen Bereichen werden die neue Stadt Helmstedt bei erfolgreicher Fusion ab September dann umfassend und lange beschäftigen, wozu auch die Satzungsvorbereitungen, Vereinswesen usw. gehören. Das werde den bisherigen Arbeitsaufwand noch um Einiges erhöhen. Abschließend hält er fest, dass die an der Fusion beteiligten Kommunen insgesamt nun endlich die Perspektive haben, in 4 Jahren wieder einen ausgeglichenen Haushalt zu erhalten und daher dieser Fusion auch zugestimmt werden sollte.
Frau Klimaschewski-Losch macht noch auf die Anlage 3 des Gebietsänderungsvertrages, die Prioritätenliste für öffentliche Einrichtungen, aufmerksam, dass sich die Priorität 4 für die Helmstedter Bücherei auf das Gebäude der Bücherei, nicht aber auf die Einrichtung an sich beziehe, da man die Helmstedter Bücherei nicht schließen wolle.
Der Ortsbürgermeister weist darauf hin, dass die Wahrscheinlichkeit von Änderungen an diesem Vertragswerk durch weitere Beteiligte relativ hoch sein werde und fragt an, wie das weitere Verfahren mit den erneut zu beteiligenden Ortsräten Emmerstedt und Barmke sei.
Herr Schobert schlägt vor, dass die Ortsräte Emmerstedt und Barmke sämtliche Unterlagen, die dem Rat bezüglich der Fusion zugehen, unmittelbar und in vollem Umfang vorgelegt bekommen. Das bedeute, dass die dem Rat zugehenden Vertragsänderungen auch zeitgleich den Ortsräten zugehen. Sollten die Ortsräte der Meinung sein, in Form einer Sitzung intervenieren zu müssen, würde die Verwaltung kurzfristig zu einer Ortsrat-Sondersitzung einladen. Rechtlich gesehen liege die Ortsratsbeteiligung mit Abhandlung der Thematik in dieser Sitzung vor.
Eine kurze Diskussion schließt sich an, in der sich alle anwesenden Ortsratsmitglieder positiv zu den Fusionsabsichten aussprechen.
Anschließt fasst der Ortsrat Barmke einstimmig folgenden Empfehlungs-
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