TOP 5
|
Bezuschussung des Tagestreffs Meilenstein;
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Protokoll:
Frau Bartels-Röker nimmt an der Beratung und Beschlussfassung dieses Tagesordnungspunktes nicht teil. Frau Mattfeldt-Kloth gibt den Sachverhalt anhand der Vorlage bekannt. Sie ergänzt, dass das Projekt "Meilenstein" ein sehr gut angenommenes und niedrigschwelliges Angebot für die ärmsten Personen der Stadt Helmstedt sei. Trotzdem sei dieses Projekt erstaunlicherweise in finanzielle Turbulenzen geraten. In der Haushaltskonsolidierungsliste sei dazu ausgeführt, dass die Vereinbarung und die Bezuschussung mit "Meilenstein" am 31.12.2014 ende, werde aber voraussichtlich verlängert. Folgerichtig sei auch im Doppelhaushalt 2014/2015 unter der Auflistung der Transferaufwendungen der Zuschuss von 19.000 Euro jährlich ausgewiesen. Ebenso verhalte es sich im Teilergebnisplan für die sonstigen sozialen Angelegenheiten. Aus ihrer Sicht stehe das Geld für das Projekt "Meilenstein" zur Verfügung. Erstaunt zeige sie sich über die Aussage der Verwaltung, dass es sich hier um ein "Büroversehen" handele und die Stadt Helmstedt sich aus der Förderung des Projektes "Meilenstein" herausziehen werde. Zudem stehe der Landkreis Helmstedt nach Meinung der Verwaltung in der Pflicht, den städtischen Anteil mit zu übernehmen. Im Arbeitskreis Haushaltskonsolidierung wurde besprochen, dass der Fortbestand des Tagestreffs Meilenstein finanziell anders gesichert werden soll. Hierzu sollten Verhandlungen mit dem Landkreis Helmstedt aufgenommen werden. Dieses sei aus ihrer Wahrnehmung heraus nicht geschehen. So stehe der Tagestreff Meilenstein zum Jahresende plötzlich vor dem Aus. Daher bringe die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen einen Antrag ein, um die Haushaltsmittel für den Tagestreff Meilenstein im Jahr 2015 zu sichern, damit der Fortbestand der Einrichtung gewährleistet werde. Gleichfalls werde die Verwaltung aufgefordert, Anfang des nächsten Jahres in Gespräche einzutreten, um den Fortbestand der Einrichtung auch über das Jahr 2016 hinaus zu gewährleisten. Nach anfänglichem Zögern scheinen alle Beteiligten der Meinung zu sein, weiterhin den Tagestreff Meilenstein zu unterstützen. Die Verwaltung hat eine Vorlage erstellt, über die unter TOP 5 a gesprochen werde. Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen bleibe jedoch bei ihrem Antrag, dass dem Tagestreff Meilenstein die volle Summe in Höhe von 19.000 Euro zur Verfügung gestellt werde. Herr Strümpel pflichtet Frau Mattfeldt-Kloth bei. Leider wurden einige Fakten erst sehr spät bzw. zu spät geklärt. Erfreulicherweise zeichne sich eine Lösung ab, bei der die Bezuschussung des Tagestreff Meilenstein durch Restmittel erfolge. Dadurch werde die Arbeit des Projektes weiterhin gesichert. Für die folgenden Jahre müsse man in Gespräche mit dem Landkreis Helmstedt eintreten, um auch hier eine Lösung zu finden. Bürgermeister Wittich Schobert macht zunächst deutlich, dass er der guten Arbeit des Tagestreffs Meilenstein positiv gegenüber stehe. Er bedauert, dass Frau Mattfeldt-Kloth einige Fakten nicht richtig dargestellt habe. Diese nicht korrekte Darstellung führte dazu, dass der Landkreis Helmstedt viel zu spät die wirkliche Sachlage gewürdigt hat. Allen Ratsmitgliedern müsste bewusst sein, welche Entscheidungen und Beschlüsse in den Ratssitzungen getroffen wurden. In der Haushaltskonsolidierungsgruppe wurde mehrmals über die Tatsache gesprochen, dass man aufgrund von Haushaltskonsolidierungsgründen aus der Förderung der guten und wichtigen Arbeit des Tagestreffs Meilenstein aussteigen müsse. Im Rahmen der Haushaltsberatungen wurde ausgiebig darüber diskutiert. Er als Bürgermeister habe mehrere Male darauf hingewiesen, dass man das, was man im Haushalt beschließe, auch einhalten müsse. Der Rat hat den Haushalt mit dem Hinweis, dass man aus der Bezuschussung ab 2015 aussteige, beschlossen. Mittlerweile komme es zu einer inhaltlichen Veränderung des "Meilensteines", was man dem Jahresbericht der Stiftung "Wohnen und Beraten" entnehmen könne. Als der Tagestreff Meilenstein aus der Wiege gehoben wurde, war allen klar, dass man eine gute Tat für Obdachlose tue. In den Jahresberichten wurde deutlich darauf hingewiesen, dass Massnahmen für Obdachlose nur noch in Randbereichen zum tragen komme. Obdachlosigkeit ist eine Angelegenheit der Stadt Helmstedt, doch wenn dieser Zweck nun fehle, sei auch die Bezuschussung sehr fragwürdig. Hinzu komme, dass ca. 25 Prozent der Besucher von außerhalb des Landkreises kommen. Somit könne man festhalten, dass überwiegend eine Zuständigkeit des Landkreises Helmstedt gegeben sei. Der Landkreis Helmstedt habe aufgrund der ungenügenden Recherche einen Koppelungsbeschluss getroffen, der auch im Kreisausschuss behandelt wurde. Dort sitzen auch Mitglieder des Helmstedter Stadtrates. Es gab zwischenzeitlich Gespräche mit dem Landkreis Helmstedt. Man hat sich darauf verständig, dass die Stadt Helmstedt in einer Übergangszeit im Jahr 2015 eine Bezuschussung vornimmt, damit der Landkreis Helmstedt Möglichkeiten der Finanzierung für die Zukunft erarbeiten kann. Frau Mattfeldt-Kloth macht deutlich, dass sie weder im Rat noch im Kreistag wissentlich falsche Dinge gesagt habe. Sie wies die Vorwürfe von Bürgermeister Wittich Schobert auf das Schärfste zurück. Sie ergänzt dazu, dass sie lediglich aus dem Haushaltsplan und dem Haushaltssicherungskonzept zitiert habe. In der Haushaltskonsolidierungsgruppe wurde mehrfach diskutiert und es wurde festgelegt, dass das Projekt Meilenstein auf andere Füße gestellt werden müsse. Dazu müssten im Jahr 2015 neue Gespräche geführt werden. Sie führt aus, dass ihre Fraktion durchaus mit dem Vorschlag der Verwaltung leben könne, obwohl ihr eine Bezuschussung in Höhe von 19.000 Euro lieber wäre. Herr Kalisch begrüßt den erarbeiteten Beschlussvorschlag der Verwaltung, über den unter TOP 5a beraten werden soll, und sieht darin einen guten Kompromiss. Er dankt dem Bürgermeister und der Verwaltung und sieht auch, dass die Fraktionen in diesem Punkt gut zusammen gearbeitet haben. Herr Preuß ärgert sich sehr darüber, dass die Entscheidungen, die im Rat beschlossen werden, ständig umgeworfen werden. Dies bliebe auch den anderen Kommunen, mit denen die Stadt Helmstedt fusionieren möchte, nicht verborgen. Wenn man Beschlüsse fasst und Geld einsparen möchte, dann müsse man auch dazu stehen und nicht beim geringsten Widerstand umkippen wie im Fall "Meilenstein". Aus seiner Sicht sei der Landkreis für die Bezuschussung des "Meilenstein" zuständig. Man solle sich von seiten der Stadt Helmstedt auch nicht vom Landkreis erpressen lassen, der nun eine vorübergehende Unterstützung von der Stadt fordere. Immer wieder werde man dazu angehalten, zu konsolidieren und Geld einzusparen. Hier könnte man jetzt schon 12.000 Euro einsparen, man mache es jedoch nicht. Er macht deutlich, dass er gegen eine Bezuschussung stimmen werde. Eine Abstimmung zu diesem Tagesordnungpunkt erfolgte nicht, da die Verwaltung unter TOP 5 a eine Vorlage erstellt hat, über die unter dem TOP abgestimmt wurde.
|
|
TOP 12
|
Aufhebung der Grundschule Ostendorf ab dem Schuljahr 2016/2017
Beschluss:
Die Grundschule Ostendorf wird gemäß § 106 Abs. 1 NSchG mit Ablauf des 31.07.2016 zum Schuljahresende 2015/16 aufgehoben. Im kommenden Schuljahr 2015/16 erfolgen an dieser Grundschule keine Einschulungen mehr. Die Schuljahrgänge 3 und 4 des Schuljahres 2016/17 sollen im bestehenden Klassenverbund (Elternwille) gemeinsam auslaufend beschult werden. Bei der zuständigen Schulbehörde ist für diese schulorganisatorische Maßnahme gemäß § 106 Abs. 8 S. 1 NSchG die Genehmigung einzuholen. Die Sitzung wird für 5 Minuten unterbrochen. Frau Gogolin, Herr Domeier und Herr Beber verlassen die Sitzung.
Protokoll:
Frau Niemann gibt den Sachverhalt anhand der Vorlage bekannt. Sie macht deutlich, dass es ihr sehr schwer falle, diese Vorlage vorzustellen, da die Schließung einer Grundschule eine sehr unpopuläre Maßnahme sei. Sodann verliest sie den Beschlussvorschlag. Für Frau Schadebrodt bedeute die Schließung einer Grundschule einen schmerzlichen Einschnitt für die betroffenen Schülerinnen und Schüler sowie für die Eltern und Lehrer. Alle hätten hohen Respekt vor der Arbeit, die an der Grundschule Ostendorf geleistet werde. Man schätze sehr die hervorragende Leistung, die an allen Helmstedter Grundschulen erbracht werde. Wenn allerdings die Schülerzahlen in 20 Jahren um rund ein Drittel zurückgehen, dann sehe man es als unumgänglich an, die Anzahl der Schulgebäude den Gegebenheiten anzupassen. Grundsätzlich seien Politik und Verwaltung dem Gebot der Wirtschaftlichkeit verpflichtet, mit Steuergeldern insgesamt sparsam und wirtschaftlich umzugehen und das gesamte öffentliche Aufgabenspektrum im Blick zu behalten. Diese Verpflichtung gelte auch für schwierige Problemstellungen und unbequeme Entscheidungen, auch wenn sie persönlich sehr betroffen machen. Insofern werde die Gruppe FDP/Bürgerforum dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zustimmen, den Grundschulstandort Ostendorf im Juli 2016 zu schließen. Nach dem wichtigen und viel zitierten Prinzip "kurze Beine, kurze Wege" wäre die Schließung des Schulstandortes Friedrichstraße das kleinere Übel gewesen, da das Einzugsgebiet größere Überschneidungen mit den anderen Grundschulen habe. Diese Entscheidung hatte aber im Rat vor zwei Jahren durch die Gegenstimmen von SPD und Grünen keine Mehrheit gefunden. Auch könne man nicht mit den Steuergeldern der Bürger zu große Klassenstärken als strategisches Ziel verhindern. Die Obergrenze von 25 Schülern sei zweifellos noch immer zu hoch und gehöre schnellstens und deutlich abgesenkt. Das sei aber kein Problem, das man auf kommunaler Ebene lösen könne; sondern es bedarf einer bildungspolitischen Entscheidung, die auf Landesebene getroffen werden müsse. Wenn man der Schließung der Grundschule Ostendorf zustimme, dann verbinde man das mit der Erwartung, dass die Besonderheiten dieser Schule nicht verloren gehen. Hervorzuheben sei hier die besondere Integrationsarbeit und der deutschsprachige Islamunterricht. Diese Möglichkeiten, die Bildungschancen der Kinder und ihre Toleranz im Umgang miteinander zu fördern, müsse man auch in Zukunft erhalten. Hierfür sei es ganz wichtig, dass die verbleibenden Grundschulen den gesamten Prozess engagiert und mit Offenheit begleiten. Auch fordere man die Verwaltung auf, sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten als Schulträger aktiv einzubringen. Nur gemeinsam werde es gelingen, die speziellen Gegebenheiten der Ostendorfschule zu erhalten und sie auf die anderen Grundschulen ohne allzu große Reibungsverluste und zum Wohle der Kinder zu übertragen. Frau Engelke weist die Ratsmitglieder darauf hin, dass sie einen Antrag sowie einen Änderungsantrag zum Thema "Ratsentscheidung über die Aufhebung der Grundschule Ostendorf bis zur Klärung offener Fragen verschieben" zur Entscheidung durch den Rat der Stadt Helmstedt gestellt habe. Der Antrag sowie der Änderungsantrag wurde allen Ratsmitgliedern schriftlich zur Verfügung gestellt und war so auch allen Ratsmitgliedern bekannt. Sie führt sodann zu ihrem Änderungsantrag aus. Das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) sehe bei Planungen und Vorhaben, die die Interessen von Kindern und Jugendlichen berühren, eine Beteiligung vor. An dieser Beteiligung mangele es im vorliegenden Fall. Der Gesetzgeber sehe allerdings eine Beteiligung vor. Sie habe schon deshalb einen Antrag auf Verschiebung der Entscheidung gestellt. Es gehe ihr nun darum, den zugrunde liegenden Antrag um die Verfahrensfehler der Verwaltung zu ergänzen. Frau Mattfeldt-Kloth berichtet zu Beginn ihrer Ausführungen davon, dass sie kurz nach Genehmigung des Doppelhaushaltes für die Jahre 2014 und 2015 durch den Landkreis Helmstedt von diesem darauf hingewiesen wurde, dass die im Begleitschreiben zur Haushaltsgenehmigung gemachten Ausführungen dringend eingehalten werden müssen. Der Landkreis Helmstedt hatte in diesem Schreiben harte Konsolidierungsmaßnahmen für die Stadt Helmstedt angemahnt. Radikale Kürzung der Sportförderung, Kulturförderung zusammengestrichen, für die Zukunft Überlegungen, ob das Waldbad Birkerteich weiterhin unterhalten werden kann - mit diesen Entscheidungen habe bzw. wird man sich befassen müssen. Aktuell gehe es nun um die Schließung einer Schule. Dies sei aus ihrer Sicht besonders bitter, da jede Grundschule ihr eigenes Profil habe. Als Beispiel nennt sie den islamischen Religionsunterricht. Sie sehe dies als eine wichtige Einrichtung an. Aber man müsse auch zur Kenntnis nehmen, dass sich die Zahl der Schülerinnen und Schüler verändere. In den vergangenen 10 Jahren sei die Schülerzahl landesweit um 18 % gesunken. Daraus könne man schlussfolgern, dass Niedersachsen ein Problem mit ein- und zweizügigen Schulen habe. Dieses Problem werde man in der Ratssitzung nicht lösen können, aber man müsse sich nun für eine Lösung für Helmstedt durchringen. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen möchte dabei sehr weitsichtig voraus blicken und stellt daher einige Ergänzungsanträge. Wichtig sei, dass die Klassenverbände der Jahrgänge 3 und 4 so erhalten bleiben. Für den Transport der Kinder zum Hort St. Stephani ist eine Regelung zu treffen. Der muttersprachliche Unterricht von 2 Stunden pro Woche ist in der neuen Schule anzubieten. Der Islamunterricht in deutscher Sprache ist in der neuen Schule anzubieten. Einige dieser Punkte könne man in der Verwaltungsvorlage wiederfinden. Jedoch fordere man die Verwaltung auf, in Zusammenarbeit mit dem Land Niedersachsen zu erreichen, dass der Unterricht wie vorstehend beschrieben weiterhin angeboten wird. Sie bemängelt, dass bei der Diskussion um die Schließung einer Grundschule die GS St. Ludgeri als Konkordats-Schule stets außen vor geblieben sei. Sie bezweifele, dass dies in der heutigen Zeit noch gerechtfertigt sei. Dies sollte man für die Zukunft auf Landesebene prüfen. Man müsse sich nun für die Zukunft an die Vorgaben des Haushaltes halten. Die Schließung einer Schulung sei bereits mehrfach beschlossen worden. Wenn man sich nun an diese Vorgabe nicht halte, bekomme man womöglich Probleme mit der Genehmigung des Haushaltes in den Folgejahren. Dieses wiederum hätte zur Folge, dass man die wenigen verbliebenen freiwilligen Leistungen nicht mehr auszahlen könne. Dieses würde bedeuten, dass sämtliche freiwilligen Leistungen an alle Vereine gestrichen werden müssten. Man sehe sich daher in der Verantwortung und aus dieser heraus werde man entsprechend entscheiden und abstimmen. Für Frau Gogolin reichen die Gründe des Bürgermeisters und der Verwaltung für eine Schulschließung nicht aus. Sie schließt sich den Zusatzanträgen von Frau Mattfeldt-Kloth an, bedauert jedoch, dass diese nirgends verankert seien. Sie macht deutlich, dass Sparmassnahmen nicht auf dem Rücken der Kinder ausgetragen werden dürfen, solange es andere Sparmöglichkeiten gebe. Sie bittet darum, gegen eine Schließung der Grundschule Ostendorf zu stimmen, denn schließlich sei die Bildung das höchste Gut in Deutschland. Herr Preuß spricht sich klar gegen eine Schließung einer Schule aus, solange eine Ein- oder sogar Zweizügigkeit gegeben sei. Der Haushalt könne nicht der alleinige Grund für eine Schulschließung sein. Aus seiner Sicht gebe es zahlreiche Umschichtungsmöglichkeiten. Er erwähnt in diesem Zusammenhang z. B. den Kulturbereich mit dem Theater. In das Theater müsse sehr viel Geld investiert werden. Leider halte sich der Landkreis bei der Bezuschussung heraus, obwohl das Theater von Einwohnerinnen und Einwohnern des gesamten Landkreises besucht werde. Als weiteres Beispiel nennt er die Jugendhilfe mit dem JFBZ. Für diesen Bereich sei ebenfalls der Landkreis Helmstedt zuständig. Schulen stehen auf einer Streichliste ganz unten. Erst müssten andere Einrichtungen geschlossen werden, bevor man eine Schule schließe. Seiner Meinung nach werde leider die Schulschließung beschlossen, da in naher Zukunft keine Kommunalwahl oder Landtagswahl anstehe und man so Stimmen unter den Wählern sammeln könnte. Man habe in der Vergangenheit bereits einige Fehler in der Kommunalpolitik gemacht, es dürfe nun kein weiterer hinzu kommen. Zudem wurde festgestellt, dass die Zahl der Grundschüler wieder steige. Man versuche, junge Familien mit Kindern nach Helmstedt zu holen, also müsse man auch entsprechende Schulen vorhalten. Man werde ja auch das Thema Schulbezirke wieder diskutieren. Aus seiner Sicht gehören diese abgeschafft, damit die Eltern entscheiden können, zu welcher Schule ihre Kinder gehen. Es dürften keine Schulen geschlossen werden und man müsse für die Bildung in Helmstedt ausreichend Geld zur Verfügung stellen. Bürgermeister Wittich Schobert antwortet auf die vorherigen Wortbeiträge. Frau Engelke hatte die Beteiligung der Betroffenen gefordert. Herr Schobert führt dazu aus, dass das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz in § 36 hierzu eine Regelung getroffen habe. Demnach sollen die Gemeinden Kindern und Jugendlichen bei Planungen und Vorhaben beteiligen sollen. In den Grundschulen gebe es zwar Schulelternräte, jedoch keine Schülerräte. Dieses hänge damit zusammen, dass Kinder und Jugendliche ein gewisses Alter haben müssen, um sich an den Planungen und Vorhaben zu beteiligen. Daher könne man den § 36 NKomVG nicht auf Grundschulen anwenden. Dem städtischen Schulausschuss, der ein Pflichtausschuss ist, gehören neben den politischen Vertretern noch Lehrervertreter und Vertreter der Eltern an, jedoch keine Schülervertreter. Beim Schulausschuss des Landkreises sehe dieses anders aus, dort sind Schülervertreter mit anwesend. Insofern sehe er keine Verletzung des § 36 NKomVG. Aus diesen Gründen rät er dem Rat, dem Antrag von Frau Engelke nicht zuzustimmen. Weiterhin bringt er zum Ausdruck, dass er den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen inhaltlich voll teilen kann. Er weist auf eine Besprechung im AJFSS hin. Dort hat er die Zusage gegeben, dass die Verwaltung dafür Sorge leisten wird, dass die Grundschüler der dann noch verbleibenden Klassen 3 und 4 einen kostenfreien Transport zum Hort haben werden. Die weiteren Punkte des Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sollen in Gesprächen mit der Landesschulbehörde und den aufnehmenden Schulen vereinbart werden. Seitens der Verwaltung werde er alles dafür tun, dass die Punkte, die von der Stadt Helmstedt beeinflußt werden können, auch umgesetzt werden. Für Herrn Strümpel stehe eine der unangenehmsten Entscheidungen in seiner kommunalpolitischen Tätigkeit an. Für die SPD-Fraktion erklärt er dazu, dass es sich niemand mit der Aufhebung einer Grundschule leicht mache. Viele Stunden wurde darüber diskutiert und eigene Anhörungen durchgeführt. Nun müsse man eine Entscheidungen treffen. Enttäuschung, berechtigte Einwendungen, selbst Zorn und Wut gebe es bei den Betroffenen. Es sei äußerst verständlich, für den Erhalt seiner Schule zu kämpfen. Er könne es persönlich gut nachvollziehen, da er dies als Schulleiter mit der Abschaffung einer ganzen Schulform 2003 am eigenen Leib erfahren musste. Diese Auseinandersetzung treffe nicht nur auf Helmstedt zu. Landesweit wurden aufgrund des demographischen Wandels ausgehend von 1975 411 Grundschulen geschlossen, ausgehend von 2005 immerhin 102 Grundschulen. Noch stärker sei der Rückgang bei Hauptschulen (mehr als halbiert). Der Trend sei auch bei Realschulen feststellbar. Und die Zukunftsoffensive Bildung hänge nicht von der Anzahl der Schulen ab. Schulen werden geschlossen, um Resourcen qualitativ zu stärken (auch in pädagogischer Sicht) und um flexibler auf die Anforderungen im Schulbetrieb zu reagieren. Dies sei im ländlichen Bereich durchaus problematisch (siehe Außenstelle Emmerstedt). So wurden auch die Grundschulen Esbeck und Wendhausen geschlossen, häufig gegen den Widerstand von Betroffenen. Festzuhalten sei aber auch, dass mit zeitlichem Abstand zur Schließung Eltern die Maßnahmen unter Zugewinn an Qualität akzeptieren würden. Die Schließung einer Grundschule birge immer Risiken, aber auch neue Chancen. Eine für alle Grundschulen in der Stadt gesicherte Zweizügigkeit gebe es leider nicht. Mehr Lehrerinnen und Lehrer in der Schule bedeute stets eine qualitativ verbesserte Organisation: stärkere Vertretungsmöglichkeiten, bessere Abdeckung verschiedener Fachbereiche, vielfältigere Angebote in Ganztagsschulen, weniger Unterrichtsausfall im Durchschnitt. Herr Neddermeyer vom Schulelternrat habe sachlich berechtigte Gründe gegen die Schließung der Grundschule Ostendorf vorgebracht. Die Reduzierung um eine Grundschule bedeute aber nicht automatisch größere Kassenverbände, in der Tendenz trete in den nächsten Jahren eher das Gegenteil ein. Der Erlass zur Klassenbildung sehe eine Teilung ab 27 Kindern (Inklusionskinder zählen doppelt), dann wieder ab 53 usw. vor. Dafür habe er die Prognosen von 2015-2019 als Grundlage genommen, mit angemessenen Toleranzen (die Prognosen sind nur angenäherte Wirklichkeit), Abweichungen zur Grundschule Ludgeri berücksichtigt. Dabei zeige sich folgendes Bild: Eine Grundschule werde auf der Grundlage der neuen Schuleinzugsbereiche 2015 zwei kleine Klassen mit jeweils 16 oder 17 Schülerinnen und Schülern bilden können, statt voraussichtlich einer einzigen großen Klasse; eine weitere Schule drei Klassen auch mit 16 oder 17 Schülerinnen und Schülern, dies gelte ebenfalls für 2016 statt 2 x 24 Schülerinnen und Schülern dann 3 × 16 oder 17 Schülerinnen und Schülern; eine weitere Schule 2017 statt 22 Schülerinnen und Schülern voraussichtlich 2 × 15 oder 16 Schülerinnen; dieses ließe sich beliebig fortsetzen. Dabei gebe es auch geringe Ausschläge nach oben. Die Anzahl der Anmeldungen seien ausschlaggebend dafür, nicht die Anzahl der Schulen bei der Klassenbildung. Dies bedeute, dass das Land voraussichtlich mehr Lehrerstunden zur Verfügung stellen müsse. Man könne zumindest festhalten, dass die Klassen insgesamt nicht größer werden. Alle Grundschulen der Stadt Helmstedt leisten gute Arbeit. Alle Schulen seien dem "§ 2 Bildungsauftrag der Schule" des Niedersächsischen Schulgesetzes verpflichtet, hier gebe es kein Alleinstellungsmerkmal. Grundsätze wie religiöse und kulturelle Werte, Grundsätze der Gerechtigkeit, der Solidarität, der Toleranz, der Völkerverständigung gelten für alle Schulen. Diese Werte werden in allen Grundschulen gepflegt. Das gelte auch für Maßnahmen der Integration und Engagement für sozial Schwächere. Gute Bildung und Recht auf Religionsausübung auch für muslimische Kinder seien durch den Wechsel in andere Grundschulen nicht bedroht. Muslimischen Religionsunterricht gebe es auch in der Grundschule Friedrichstraße. In diesem Zusammenhang nimmt er ausdrücklich seine Kollegin Frau Bartels-Röker in Schutz. Sie werde mit einem Zitat auf einem Plakat nicht fair behandelt. Unabhängig davon sei, in welchem Kontext sie ihre Aussage gestellt oder unglücklich ausgedrückt habe. Er kenne nur wenige Personen, die sich so nachhaltig und engagiert und mit Herzblut für sozial Schwächere einsetzen. Diese Behandlung habe Frau Bartels-Röker nicht verdient. Er selbst habe tatsächlich gehofft, dass man sich nach der Diskussion 2012 mit der Schließung einer Grundschule erst wieder in der nächsten Wahlperiode befassen müsse. Das könne man ihm vorhalten. Eine Schließung habe er danach nicht ausgeschlossen. Die Ereignisse haben nun aber alle überrollt (Haushaltssicherungskonzept, vor allem Fusion und Zielvereinbarung mit dem Land für die Bedarfszuweisung). Insofern müsse nun eine Entscheidung fallen. Es sei jedoch selbstverständlich, dass es Unterricht in Containern nicht geben dürfe. Falls es keine umfassende Nachnutzung gebe, sei der Vorschlag einer Außenstelle der Lessingschule für die zukünftigen 3. und 4. Klassen der jetzigen Schülerinnen und Schüler sehr sinnvoll. Der bevorstehende Beschluss eröffne diese Möglichkeit. Die SPD-Fraktion werde sich der Aufhebung anschließen. Er sei sich sicher, dass die nachfolgenden Generationen im jetzigen Bereich der Ostendorfschule in den weiteren guten vier Grundschulen (einschließlich Emmerstedt) eine gute Bildung erfahren werden. Und gute Projekte könne man auch mitnehmen und weiter verwirklichen und verstärken. Für den Übergang und darüber hinaus bietet er seine Hilfe an und sei bereit, mit Eltern, Lehrern und Schulleitung gute Lösungen zu finden. Dazu dienen auch die Vorschläge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die sich zum Teil schon in der Beschlusslage wieder finden. Gemeinsam wolle man das bestmögliche nach der Aufhebung erreichen. Helmstedt werde ein guter Schulstandort bleiben. Frau Engelke nimmt Stellung zu den Ausführungen des Bürgermeisters. Sie zitiert dazu aus § 36 NKomVG. Gemeinden und Samtgemeinden sollen demnach Kinder und Jugendliche bei Planungen und Vorhaben, die deren Interessen berühren, in angemessener Weise beteiligen. Hierzu sollen die Gemeinden und Samtgemeinden über die in diesem Gesetz vorgesehene Beteiligung der Einwohnerinnen und Einwohner hinaus geeignete Verfahren entwickeln und durchführen. Im vorliegenden Fall sei kein Verfahren entwickelt oder durchgeführt worden. Die Schließung der Grundschule Ostendorf würde in Helmstedt zu unmutbaren Zustände in den Grundschulen führen. Eine solche Entscheidung würde damit auf lange Zeit belastet bleiben. Die Entscheidung zur Schließung der Grundschule zum gegenwärtigen Zeitpunkt sei überhastet. Zudem sei fraglich, ob durch eine anderweitige Nachnutzung Kosten eingespart werden können. Möglicherweise entstehe sogar ein Leerstand, wodurch ebenfalls Kosten entstehen würden. Es zeige sich zum größten Teil der Diskussion nur Wunschdenken und viele Fragen blieben offen. Deshalb habe sie den Antrag auf Verschiebung der Ratsentscheidung gestellt. Keineswegs seien die Schulklassen unterbelegt bzw. werden unterbelegt sein. Man habe z. Zt. in Helmstedt gute wünschenswerte Zustände. Vielleicht müsse man in einigen Jahren die eine oder andere Grundschule auf Einzügigkeit umstellen, aber genau dies wurde von der Verwaltung nicht geprüft. Ein erheblicher Mangel liege in der fehlenden Beteiligung der betroffenen Kinder vor. In Sachsen-Anhalt und Nordrhein-Westfalen wurden zahlreiche Schulen geschlossen. Heutzutage sehe es dort jedoch anders aus. Man bemühe sich, die geschlossenen Schulen wieder zum Leben zu erwecken. Dabei entstünden sehr hohe Kosten. Herr Gehrke setzt sich für den Erhalt der Grundschule Ostendorf ein. In der Vorlage der Verwaltung werden die sinkenden Schülerzahlen als wichtigster Schließungsgrund aufgeführt. Jedoch werde mit diesem Punkt auch immer wieder die Haushaltskonsolidierung zusammen genannt. Er sehe darin einen Widerspruch. In der Vorlage werde von der Schülerentwicklung ab dem Jahr 1995 berichtet. Diese sei jedoch für ihn überhaupt nicht relevant. Interessant seien die aktuellen Zahlen und für die nächsten überschaubaren Jahre. Im Jahr 2014 wurden 167 Schüler eingeschult, im Jahr 2019 werden es vorauss. 188 Schüler sein. Dies entspreche einer Zweizügigkeit aller Grundschulen in Helmstedt. In einer Vorlage aus dem Jahr 2012 wurde prognostiziert, dass im Jahr 2019 149 Schüler eingeschult werden. Aktuell werde nun eine Schülerzahl von 188 Schülern prognostiziert. Daraus könne man erkennen, dass es zu einer Steigerung der Schülerzahlen in der Prognose in Höhe von 26,1 % gekommen sei. Er nennt weitere Argumente wie Übernahme bestehender Konzepte in den anderen Grundschulen, was evtl. dazu führe, dass ehrenamtlich Tätige ihr Engagement für die Bildung einstellen würden, oder aber die Schulentwicklung im Nachbarort Beendorf in Sachsen-Anhalt. Dort soll es evtl. zu einer Schulschließung kommen. Mit entsprechenden Anträgen könnten dann Schüler aus Beendorf und Umgebung in Helmstedt beschult werden. Weiterhin ungeklärt scheinen die Auswirkungen einer Zusammenarbeit der Grundschule Friedrichstraße als Basis für die IGS zu sein. Dies könnte dazu führen, dass man verstärkt Schüler aus dem gesamten Landkreis in die GS Friedrichstraße bekäme und dadurch Schüler aus Helmstedt in andere Grundschulen verdrängt werden würden. Die Grundschule Ostendorf sei die einzige Innenstadt - Grundschule. Durch verschiedene Konzepte sollen junge Familien mit Kindern in die Innenstadt gezogen werden. Wenn man nun die einzige Innenstadt-Grundschule schließe, sei dies nicht förderlich. Gemäß der Vorlage habe er den Eindruck, dass hier nur ein Schulgebäude geschlossen werde. Als Lehrer könne er jedoch sagen, dass nicht nur ein Gebäude geschlossen werde, sondern vielmehr eine Schule mit all dem, was eine gute Schule auszeichne. Das gesamte Schulleben soll verlagert werden, was aber aus seiner Sicht nicht gelingen werde. Die Grundschule Ostendorf sei eine äußerst heterogene Schule, wie man sie kein zweites Mal in Helmstedt finde. Abschließend führt er aus, dass er sowohl einer Fusion Helmstedts mit der Samtgemeinde Nord-Elm als auch der Zielvereinbarung mit dem Land Niedersachsen zugestimmt habe. Somit habe er auch der Schließung einer Schule zugestimmt. Sein Wunsch wäre gewesen, den Schulstandort Ostendorf als Außenstelle zu erhalten, doch sehe er dies nach der Kampagne gegen einige Ratsmitglieder nicht mehr umsetzbar. Zeitweise hatte er den Eindruck, dass sich dieser Wunsch verwirklichen lassen könne. Er werde jedoch einer Schließung der Grundschule Ostendorf nicht zustimmen. Herr Kalisch trägt vor, dass in den letzten Jahren mit großer Sorgfalt und Offenheit über die Schließung einer Grundschule gesprochen worden ist. Diese Offenheit und Sorgfalt sei auch in dem Redebeitrag von Herrn Gehrke klar geworden. Diese sachliche Auseinandersetzung ist leider durch ein Schreiben des Schulelternrates verlassen worden. Es sei dreist, den Eindruck erwecken zu wollen, die Schließung einer Grundschule sei eine Abstimmung gegen den Islam. Unverschämt finde er es, dass behauptet werde, dass die geplante Schulschließung eine Einladung an die Salafisten ausspreche. Er hat hier eine andere Stellungnahme der Schule erwartet als die, die in der Tagespresse zu lesen war. Der Rat der Stadt Helmstedt hat als erster Rat in Niedersachsen eine Städtepartnerschaft mit einer türkischen Stadt beschlossen. Dieses gerate hier anscheinend in Vergessenheit. Er führt weiter aus, dass der Zeitpunkt der Schließung einer Schule stets der falsche sei. Zudem treffe es immer die falsche Schule. Die Argumente besagen, dass es im Jahr 1995 1114 Schüler gab, die die Helmstedter Grundschulen besuchten, im Jahr 2010 waren es nur noch 771 Schüler. Im Jahr 1995 wurden noch 266 Kinder eingeschult, im Jahr 2013 waren es dagegen nur noch 197. Er zieht einen Vergleich zu den Ausführungen von Herrn Gehrke und stellt fest, dass die Zahlen (266 zu 188) hier eine klare Sprache sprechen. Der Rückgang der Schülerzahlen sei unumstößlich. Rund 40 % weniger Kinder besuchen heute die Grundschulen. Aus seiner Sicht hätte schon viel früher eine Grundschule geschlossen werden müssen. Man hat sich aber in der Vergangenheit stets sehr schwer mit dieser Entscheidung getan. Nach Abwägung aller Argumente werde die CDU-Fraktion mit großer Mehrheit der Schulschließung zustimmen. Allerdings gebe es drei Punkte, die erfüllt werden müssen. Die Klassenverbände müssen, sofern es die Eltern wünschen, erhalten bleiben. Der Transport zum Hort muss für die Eltern kostenneutral erfolgen. Zudem darf es keine Beschulung in Containern geben. Die Verwaltung habe hierzu jedoch schon eine klare Stellungnahme abgegeben. Helmstedt bleibe bei dem vorhandenen Schulangebot auch zukünftig bei Schülern und Eltern attraktiv. Helmstedt war und ist eine Schulstadt. Pädagogische Fachleute hätten ihm glaubhaft versichert, dass sowohl die Qualität wie auch das Angebot der Unterrichtsmöglichkeiten nicht eingeschränkt werden, vielleicht werde dies sogar verbessert. Die CDU-Ratsfraktion stehe selbstverständlich als Gesprächspartner für sachliche Gespräche auch in Zukunft zur Verfügung.
Herr Dr. Birker erklärt nach der Wortmeldung von Frau Engelke, sie hätte nun kein Rederecht mehr, da sie bereits zweimal gesprochen hätte. Frau Engelke stellt einen Antrag zur Geschäftsordnung und stellt dar, dass sie zu ihrem Antrag und Änderungsantrag gesprochen hätte und ihr Reden zum Antrag der Verwaltung noch zustünden. Herr Dr. Birker schließt sich den Ausführungen von Frau Engelke an und gewährt ihr das Wort. Frau Engelke möchte sich gern den Ausführungen von Herrn Gehrke anschließen. Die Schließung der Ostendorfschule werde negative Auswirkungen auf die Stadt Helmstedt haben. Es werde ein großes Loch in die Infrastruktur der Schulversorgung gerissen werden. Man müsse sich die Lage der Grundschulen auf einem Stadtplan anschauen. Von unzumutbaren Klassenstärken als Folge einer Schließung wären alle Grundschulen betroffen. Es würde zu einem Platzmangel in allen Grundschulen kommen. Sondernutzungsräume müssten abgeschafft werden. Die Grundschule Ostendorf sei eine besondere Schule und weise eine Reihe von unverzichtbaren Leistungen auf. Nachhilfe, Sprachförderung und Integration werde hier angeboten und gefördert. Helmstedt sei eine sehr friedliche Stadt und dazu trage auch die Grundschule Ostendorf bei. Helmstedt wäre nach der Schließung der Ostendorfschule für junge Familien nicht mehr attraktiv. Dabei gehe es um eine Einsparung, die irgendwo zwischen 0 Euro und 60.000 Euro liegt. Hätte man wirklich an einen demografischen Wandel anpassen wollen, dann hätte die Verwaltung die Möglichkeit der Einzügigkeit prüfen müssen. Dies ist jedoch unterblieben. Daher gehe es ihrer Meinung nach nur um die Einsparung von Kosten. Schulschließungen allein aus Kostengründen seien nicht zulässig. Sie bezweifele zudem, dass die Verwaltung eine Kosten/Nutzenrechnung aufgestellt habe, die sachgerecht alle negativen Auswirkungen einer Schulschließung berücksichtigt. Unter dem Strich käme ein negatives Ergebnis dabei heraus. Abschließend macht sie deutlich, dass sie gegen die Schließung der Ostendorfschule stimmen werde. Frau Sönmez macht es stolz, dass Helmstedt ihres Wissens nach die einzige niedersächsiche Stadt ist, die eine türkische Partnerstadt hat. Zudem habe der Rat der Stadt Helmstedt sie dabei unterstützt, dass Türkisch als muttersprachlicher Unterricht am Gymnasium am Bötschenberg angeboten werden sollte. Leider habe dies seinerzeit aus verschiedenen Gründen nicht geklappt. Sie bedauert es sehr, dass die Diskussionen um die Schulschließung nicht immer sachlich geblieben sind. Man habe es so dargestellt, dass die Grundschule Ostendorf die einzige ist, die Islamunterricht angeboten hat und nun deswegen geschlossen werden soll. Alle anderen Grundschulen seien sehr bemüht, ebenfalls Islamunterricht anzubieten. Sie ist erfreut darüber, dass dies vom Rat der Stadt Helmstedt unterstützt werde. Insofern sei es unfair, den Ratsmitgliedern zu unterstellen, dass diese ausländerfeindlich seien. Zunächst wird über den Antrag von Frau Engelke abgestimmt, der zum Ziel hat, die Entscheidung über die Schulschließung auf einen späteren Zeitpunkt zu vertagen. Dieser Antrag wird mit 32 NEIN-Stimmen bei 2 JA-Stimmen abgelehnt. Über den Änderungsantrag von Frau Engelke wird nicht abgestimmt. Über den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird nicht abgestimmt, da die Antragstellerin Frau Mattfeldt-Kloth ihre Punkte in der vorangegangenen Diskussion vorgetragen hat und diese vom Bürgermeister auch so zugesagt worden sind. Diese Punkte sind zu diesem TOP protokolliert worden (s. o.). Frau Mattfeldt-Kloth stimmt dieser Vorgehensweise so zu. Sodann fasst der Rat der Stadt Helmstedt mit 28 JA-Stimmen bei 5 NEIN-Stimmen sowie einer Enthaltung den folgenden
|
|
TOP 19.1
|
Eilentscheidung gem. § 89 NKomVG
Protokoll:
Frau Schadebrodt vertritt die Meinung, dass man die Bekanntgabe zur Eilentscheidung nicht einfach so hinnehmen könne, sondern man müsse im Gegenteil sogar erhebliche Bedenken anmelden, was die Verfahrensweise und den Inhalt des Beitrittsbeschlusses anbetrifft. Zum einen könne man nicht nachvollziehen, dass der Weisungsbeschluss nicht rechtzeitig und ordnungsgemäß beraten werden konnte. Denn der Termin 19. Dezember für die KVG-Gesellschafterversammlung war lange vorher schon bekannt und auch der veränderte Wirtschaftsplan in der Fassung vom 13.11.2014 hätte in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 27. November für den Rat vorbereitet werden können. Eine Eilentscheidung erscheine aufgrund der vorliegenden Terminierungen also nicht erforderlich zu sein. Als zweiten Kritikpunkt führt sie an, dass der Wirtschaftsplan für die Jahre 2013-2018 in der aktuellen Fassung nicht zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt wurde; auch wurde er überhaupt nicht beraten. Dabei gehe es um mehrere 100.000 €, die die Stadt aus Steuergeldern an die KVG als Verlustausgleich jedes Jahr bezahle. Für die Jahre 2014-2018 spreche man von einer Gesamtsumme in Höhe von 2,1 Millionen €. Drittens werde bemängelt, dass dem neuen Wirtschaftsplan - ohne Kenntnis und ohne Beratung im Rat oder Verwaltungsausschuss - in Form der Eilentscheidung und bloßer Bekanntgabe zugestimmt werden soll, obwohl sich die neuen Ausgleichszahlungen um 37 % im Jahr 2015 auf 420.000 € erhöhen sollen; für das Jahr 2015 gehe es damit um Mehrausgaben von 113.000 €. Ähnliche bzw. sogar noch höhere Steigerungen sind in jedem Jahr ab 2014 vorgesehen. Es gehe also um enorme Gelder, die den Haushalt in hohem Maß belasten. Außerdem seien die Gründe, die die KVG für die enormen Kostensteigerungen mitteilt, weder nachvollziehbar, noch sei ein ausreichender Sparwille der Verantwortlichen erkennbar. Es bestehe also ein umfangreicher Klärungs- und Auskunftsbedarf, so dass man die Verwaltung um folgende Erläuterungen bitte: 1. Warum genau hat es keine Beratung im Verwaltungsausschuss am 27. November 2014 und im Rat gegeben? 2. Welches sind die genauen, nachvollziehbaren Gründe für die jährlichen extremen Kostensteigerungen beim Verlustausgleich? 3. Warum wurden die Personalaufwendungen um 5 % erhöht? 4. Welche Einsparmaßnahmen unternimmt die KVG, um die Kostensteigerungen zu minimieren? Welche zusätzlichen Möglichkeiten sieht die Verwaltung? Herr Dinter drückt für die CDU-Fraktion das Unverständnis zur Bekanntgabe aus. Man könne der Bekanntgabe weder stillschweigend noch wohlwollend zustimmen. Die Eilentscheidung sei getroffen. Es gehe auch keinesfalls darum, Frau Weihmann, den Bürgermeister oder die Verwaltung zu kritisieren. Für eine abschließende Beurteilung fehlen auch etliche Fakten. Es könne jedoch nicht angehen, dass man mit Bauchschmerzen eine Schule schließe oder für die Existenz des Meilensteins im wahrsten Sinne des Wortes Haushaltsreste zusammenkratze und dann andererseits eine sechsstellige Summe so mal eben zur Verfügung stellt. Zeitdruck allein könne nicht das Argument sein. Die Termine von Ratssitzungen sind aufgrund der Erfahrungswerte berechenbar und ggfls. helfe eine einfache Nachfrage bei der Verwaltung. Ggfls. könne der Rat auch zu Sondersitzungen zusammen kommen. Monokultur auf der Angebotsseite dürfe nicht dazu führen, dass Gremien wie der Rat der Stadt Helmstedt nur noch zum "Abnicken" strategisch eingesetzt werde. Das sei zumindest nicht die Art von Professionalität, die man von einer KVG erwarte. Eine Preissteigerung von über 30 % sei bei nahezu stationären Bedingungen nicht vermittelbar. Der öffentliche Personennahverkehr soll die Bedarfe der Bürgerinnen und Bürger befriedigen, aber nicht anders herum. Aus den angeführten Gründen beantragt die CDU-Stadtratsfraktion Helmstedt die Behandlung dieser Thematik im Ausschuss für Finanzmanagement. Herr Preuß vertritt die Meinung, dass die genannten Summen im Doppelhaushalt noch nicht enthalten seien. Er möchte daher wissen, aus welchem Bereich man nun die Gelder nehme, um die Summen auszugleichen und ob man dann vielleicht sogar Probleme mit der Haushaltskonsolidierung bekomme. Bürgermeister Wittich Schobert zeigt sich sehr überrascht über die aufgekommene Diskussion. Er hätte sich gewünscht, dass man im Vorfeld Fragen zur Thematik stellt, so wie es Frau Schadebrodt praktiziert hat. Eine pauschale Kritik könne er jedoch nicht nachvollziehen. Er macht deutlich, dass der Rat der Stadt Helmstedt einen entsprechenden Beschluss gefasst habe, dass die KVG in Helmstedt weiterhin Busse einsetze. Leider kosten die Busse auch dann Geld, selbst wenn niemand die Busse nutzt. Leider seien die Fahrgastzahlen nach der letzten Fahrpreiserhöhung zurück gegangen. Zudem müsse man bedenken, dass auch Busfahrer nach und nach von Tariferhöhungen profitieren dürfen. Außerdem werde nach und nach in neue Busse investiert. Die vorgetragenen Fragen werde er in einer der nächsten Sitzungen beantworten. Auch werde es im Vorfeld dazu einige Gespräche mit der KVG geben, bei denen die Fragen vorgetragen werden. Neben den Fragen müsse man dann aber auch Rückschlüsse ziehen aus den daraus resultierenden Antworten. Wenn man Kosten minimieren möchte, dann müsse man den ÖPNV in Helmstedt reduzieren. Er bittet darum, dass man zunächst verschiedene Gespräche mit der KVG abwarte, bevor man die KVG als unwirtschaftlich bezeichne. Die KVG unternehme erhebliche Anstrengungen, um einiges zu verändern und somit Kosten zu sparen. Demografischer Wandel im Braunschweiger Land bedeute auch, dass insgesamt weniger Menschen mit dem Bus fahren. Bis ins Jahr 2021 sei man nun vertraglich an die KVG gebunden, daher müsse man auch die entstehenden Kosten bzw. die Verlustabdeckung übernehmen. Frau Schadebrodt bittet darum, dass in den Gesprächen mit der KVG das gesamte Spektrum der Einsparmöglichkeiten beleuchtet werde und nicht nur einzelne Teile. Sie nennt u. a. die Punkte Personalkosten, Sachkosten, Investitionen, Werbeeinnahmen sowie Verwaltung des Dienstleistungsbetriebes KVG. Herr Gehrke stellt für sich fest, dass er die Problematik ein wenig unterschätzt habe. Die Mehrkosten, die hier entstehen, hätten einen Wert von fast zwei Grundschulen. Daher müsse man dieses Themenfeld intensiv bearbeiten. Er kritisiert zudem, dass den Ratsmitgliedern die Bekanntgabe als Eilentscheidung vorgelegt wurde. Die Terminplanung sei allen bekannt, daher bedürfe es hier keiner Eilentscheidung, sondern man hätte sich frühzeitiger der Thematik annehmen müssen. Bürgermeister Wittich Schobert antwortet, dass bis zur Sitzung des Verwaltungsausschusses am 27.11.14 keine qualifizierte Vorlage erstellt werden konnte, da die aktuellen Unterlagen der KVG erst kurz vorher übersandt worden sind. Da ein Ratsbeschluss durch eine Empfehlung des Verwaltungsausschusses vorbereitet werden müsse, habe man den Weg der Eilentscheidung gewählt. Sodann nimmt der Rat der Stadt Helmstedt die Bekanntgabe 038/2014 zur Kenntnis.
|
|