Termine

Sitzungstermine, Tagesordnungen und Vorlagen

Hier finden Sie nicht nur die aktuellen Sitzungstermine, sondern können sich auch Tagesordnungen und Vorlagen aus vergangenen Sitzungen anzeigen lassen.
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Besonderheit: Die Sitzungen der Ortsräte Emmerstedt, Büddenstedt und Offleben beginnen zur u. a. Uhrzeit mit einem nichtöffentlichen Teil. Der öffentliche Teil folgt dann ca. 30 Minuten später.

Bau-, Umwelt- und Werksausschuss (BUWA)

Dienstag, 05. Juni 2007 , 17:00 Uhr
Kleiner Sitzungsraum des Rathauses Helmstedt, Markt 1, 38350 Helmstedt



TOP 1 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Die Einwohnerfragestunde hat stattgefunden.

 
TOP 2 Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung am 15.05.2007.1

Protokoll:

Der Bau-, Umwelt- und Werksausschuss genehmigt die Niederschrift über die öffentliche Sitzung am 15.05.2007.

 
TOP 3 Vervollständigung der Lärmschutzwand an der Bahnstrecke Helmstedt-Magdeburg im Bereich des Steinmühlenkampes durch die Deutsche Bahn; - Antrag der BFH/UWG-Gruppe - H

Protokoll:

Frau Wiesenborn verweist auf die Vorlage.

Herr Kubiak berichtet, dass die Vertreter der Deutschen Bahn AG auf Rückfrage erklärt hätten, dass sie nicht bereit seien, an einem Gesprächstermin in Helmstedt teilzunehmen. In diesem Zusammenhang hätten die Verantwortlichen darüber hinaus auf ihre schriftlich vorliegende Erklärung zum Thema Lärmschutzwände verweisen.

Darüber hinaus habe die Verwaltung in der Vorlage bewusst keine weitergehende Aussage über zusätzliche Adressaten der Resolution getroffen. Somit könne der Rat entscheiden, ob neben der Deutschen Bahn AG beispielsweise auch das Bundesverkehrsministerium angeschrieben werden solle.

Sodann fasst der Bau-, Umwelt- und Werksausschuss einstimmig folgenden Empfehlungsbeschluss:

Der Rat der Stadt Helmstedt beschließt die als Anlage 1 beigefügte Resolution.


TOP 4 Neufassung der Eigenbetriebssatzung AEH

Protokoll:

 Frau Wiesenborn verweist auf die Vorlage.

Frau Klimaschewski-Losch stellt den Antrag, die Wertgrenze im § 8 Absatz 2 Ziffer 2 der Eigenbetriebssatzung unverändert auf eine Höhe von 25.000 € festzusetzen.

Sodann stimmt der Bau-, Umwelt- und Werksausschuss dem vorgenannten Antrag mit 8 Ja-Stimmen bei 4 Enthaltungen zu.

Anschließend fasst der Bau-, Umwelt- und Werksausschuss mit 10 Ja-Stimmen bei 2 Enthaltungen folgenden Empfehlungsbeschluss:

Die in der Anlage vorgestellte Neufassung der Eigenbetriebssatzung des Eigenbetriebs Abwasserentsorgung Helmstedt wird mit Wirkung zum 01.07.2007 beschlossen. In § 8 Absatz 2 Ziffer 2 der vorgenannten Eigenbetriebssatzung wird die Wertgrenze der wiederkehrenden Geschäfte im Einzelfall auf 25.000 € festgelegt.


TOP 5 7. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren in den Ortsteilen Emmerstedt und Barmke (Friedhofsgebührensatzung) vom 02.05.1991v

Protokoll:

Frau Wiesenborn verweist auf die Vorlage.

Herr Preuß bringt seine Verwunderung darüber zum Ausdruck, dass es nunmehr doch möglich sei, eine sehr detaillierte Differenzierung der verschiedenen Friedhofsgebühren vorzunehmen. Seine bisherigen im Ortsrat Emmerstedt gestellten Anfragen hinsichtlich einer solchen Möglichkeit seien bislang stets mit dem Hinweis auf die Unmöglichkeit solcher Berechnungen zurückgewiesen worden.

Des Weiteren würde ihn interessieren, welchen Standpunkt der Ortsrat Barmke in dieser Sache vertreten habe. Er könne sich nicht vorstellen, dass die Emmerstedter für die Kapellennutzung mehr Geld zahlen würden, wenn sich Barmke einen Neubau geleistet hätte. Insofern könnte er gut verstehen, wenn sich die Barmker gegen die erhöhten Gebühren ausgesprochen hätten.

Herr Kubiak erwidert, dass die mittlerweile mögliche differenzierte Betrachtung der Gebührenbestandteile auch und besonders ein Erfolg der Kosten- und Leistungsrechnung sei.

Der Ortsrat Barmke habe am 29.05.2007 beschlossen, dass für die Nutzung der Kapellen in Emmerstedt und Barmke eine einheitliche Gebühr in Höhe von 240,- € zu entrichten sei.

Herr Diedrich beantragt, die Beschlussfassung am heutigen Tage auszusetzen, da der Ortsrat Emmerstedt erst am morgigen Mittwoch tagen werde. Er erinnere daran, dass es bislang üblich gewesen sei, Vorlagen, welche die Ortsteile betreffen würden, zunächst in den entsprechenden Ortsräten beschließen zu lassen. Erst wenn von dort die jeweilige Zustimmung signalisiert worden sei, habe man über die Thematik im Fachausschuss beraten.

Des Weiteren wolle er auf den Wortbeitrag des Kollegen Preuß hin erklären, dass bei einer Aufteilung von Gebühren immer die Frage zu klären sei, wie eine solche Berechnung erfolge. Man könne zum Beispiel auch folgende Rechnung aufstellen: Wenn die Kapelle in Barmke 93 m² groß sei und dort 6 Beerdigungen stattfinden würden, die Kapelle in Emmerstedt dagegen eine Fläche von 111 m² aufweise und dort 18 Beerdigungen durchgeführt werden würden, dann bedeute dies, dass in Barmke die Nutzung 1.399,- € und in Emmerstedt lediglich 185,- € koste. Eine solche Aufteilung sei nach seiner Ansicht jedoch nicht sinnvoll. Die vom Ortsrat Barmke geforderten einheitlichen Gebühren würden den bisher üblichen Mechanismen entsprechen und seien auch in der Höhe nachvollziehbar. Nun müsse man abwarten, wie der Ortsrat über die Vorlage entscheiden werde.

Herr Preuß weist darauf hin, dass man durch das öffentliche Gebührenrecht verpflichtet sei, einen bestimmten Deckungsgrad anzusetzen. Sofern man dem Barmker Vorschlag zustimme, frage er sich, wie die zu erwartende Unterdeckung in diesem Bereich aufgefangen werde.

Frau Klimaschewski-Losch erklärt, dass sie am Beschluss des Ortsrates Barmkes beteiligt gewesen sei und hier noch einmal erläutern wolle, welche Gründe die Mitglieder des Ortsrates für ihre Entscheidung herangezogen hätten. Im Jahre 1976 habe die Kapellennutzung in Barmke gerade einmal 20 DM gekostet. Sie lade alle Interessierten ein, sich vom Zustand und der Ausstattung der Kapelle in Barmke einmal selbst ein Bild zu machen. Es sei sicherlich die oberste Schmerzgrenze, für die Nutzung dieses kargen Raumes 240,- € zu verlangen. Bei der Festlegung dieses Betrages habe man sich an den anderen Kapellen in der Stadt Helmstedt orientiert. Sowohl die großen kirchlichen Gemeinden als auch die privaten Anbieter würden hätten das Nutzungsentgelt für ihre Kapellen auf dieses Preisniveau festgelegt. Somit sei, ein positiver Beschluss vorausgesetzt, die Nutzung von Kapellen im Stadtgebiet von Helmstedt preislich einheitlich geregelt.

Das von der Verwaltung zunächst angedachte Nutzungsentgelt in Höhe von 580,- € könne hinsichtlich der Barmker Kapelle nur als Frechheit bezeichnet werden.

Herr Kubiak betont, dass das KAG den sogenannten „Wirklichkeitsmaßstab“ ansetze. Dies sei der Grund dafür, dass gewisse Querberechnungen einfach nicht zulässig seien. Die Unterscheidung zwischen Grabstellengebühren, Begräbnisgebühren und einem Verwaltungsbeitrag sei zwingend vorgeschrieben und könne selbst durch einstimmige Beschlüsse in den verschiedenen Gremien der Stadt Helmstedt nicht aufgeweicht werden.

Darüber hinaus möchte er darauf verweisen, dass die Beratungsfolge dieser Vorlage durch den bereits feststehenden Sitzungskalender nicht anders dargestellt werden konnte. Selbstverständlich seien die Beschlüsse in den Ortsräten im vorliegenden Falle die Basis für die weitere Beratung, allerdings sei die Ortsratssitzung von Emmerstedt so terminiert worden, dass eine spätere Beratung im BUWA nicht mehr möglich gewesen wäre. Er bitte insofern um Verständnis, dass man die Vorlage deshalb sozusagen parallel beraten lasse.

Sodann verweist der Bau-, Umwelt- und Werksausschuss die Vorlage ohne weitere Beschlussfassung in den Verwaltungsausschuss.


TOP 6 Gewährung von Zuschüssen für ökologisch vorteilhafte Einzelvorhaben in Helmstedt; - Änderung der Förderrichtlinie -P/1

Protokoll:

Frau Wiesenborn verweist auf die Vorlage.

Herr Winkelmann verweist auf seine in der letzten Sitzung des Ausschusses gestellten Anträge, welche sich in ihrer Gesamtheit auf verschiedene Einzelmaßnahmen bezogen hätten. Natürlich sei auch ihm bewusst, dass sich dadurch an den bereitgestellten 40.000 € nichts ändern werde, trotzdem glaube er, dass attraktivere Förderbeträge letztlich auch mehr Menschen motivieren würden, in solche Projekte zu investieren. In der letzten Sitzung sei die Entscheidung über die Anträge seiner Fraktion zurückgestellt worden, da die großen Fraktionen weiteren Beratungsbedarf angemeldet hätten. Deshalb bitte er nun um Mitteilung, wie sich der Ausschuss bezüglich der Anträge positionieren würde.

Herr Diedrich erklärt, dass die CDU-Fraktion den Anträgen der Bündnis90/Die Grünen-Fraktion nicht folgen könne und weiterhin den Verwaltungsvorschlag unterstützen werde.

Frau Klimaschewski-Losch betont, dass auch die SPD-Fraktion dem Verwaltungsvorschlag folgen werde.

Darauf hin stellt das Ratsmitglied Winkelmann folgenden Antrag:

Die Förderrichtlinie solle in folgenden Punkten geändert werden:

Punkt 11.1. - 1.500,00 € pauschal für den Bau eines hocheffizienten Niedrigenergiehauses

Punkt 11.2. - 1.000,00 € je Umbau/Neukauf bei monovalentem Gasantrieb

Punkt 11.2. -    500,00 € je Umbau/Neukauf bei bivalentem Gasantrieb

Punkt 11.3. -      80,00 € je m³ Speichervolumen der Regenwasserzisterne im Bereich gering

                                           versiegelter Baugebiete mit Trennkanalisation

Punkt 11.7. - bis zu 30 % der nachgewiesenen Kosten, max. 2.000,00 €/ha für die Anlage

                     und Pflege besonders wertvoller Biotopflächen

Punkt 11.7. - bis zu 30 % der nachgewiesenen Kosten, max. 2.000,00 €/ha für die

                     Renaturierung und/oder standortgerechte Bepflanzung von Gewässern

Punkt 11.7. - bis zu 30 % der nachgewiesenen Materialkosten, max. 200,00 € für die

                     Schaffung von Brutmöglichkeiten für Vögel oder von Fledermausquartieren

Sodann lehnt der Bau-, Umwelt- und Werksausschuss den Antrag mit 7 Nein-Stimmen bei 1 Enthaltung ab.

Anschließend fasst der Bau-, Umwelt- und Werksausschuss mit 6 Ja-Stimmen bei 1 Nein Stimme und 1 Enthaltung folgenden Empfehlungsbeschluss:

 Die im Haushalt der Stadt Helmstedt vorgesehenen Mittel zur Förderung ökologisch vorteilhafter Einzelvorhaben werden unter Anwendung der anliegenden überarbeiteten Förderrichtlinie vergeben. Sie gilt für alle nach dem 31.12.2006 gestellten Förderanträge


TOP 7 Umweltbericht; - weitere Beratung ab Seite 117 des Entwurfes -1

Protokoll:

Frau Wiesenborn verweist auf den vorliegenden Umweltbericht, der ab Seite 117 weiter zu behandeln ist.

Herr Winkelmann nimmt Bezug auf Seite 120 des Umweltberichtes und erklärt, dass der Landschaftsverbrauch in Deutschland Ausmaße angenommen habe, die ein Umdenken erforderlich machen würden. Wenn man sich überlege, dass jeden Tag 100 ha Boden versiegelt werden würden, könne man ermessen, über welche Dimensionen hier diskutiert werde. In diesem Zusammenhang sei auch die seit kurzer Zeit intensiv betriebene Nachverdichtung im innerstädtischen Bereich zu kritisieren. Die Lückenbebauung würde dem Naturhaushalt weitere Flächen entziehen, so dass innerstädtisches Grün noch weiter zurückgedrängt werde. Zwar sei auch die Bündnis90/Die Grünen-Fraktion für eine Bebauung auf bestehenden Bauflächen, nur müsse im Einzelfall darauf geachtet werden, dass nicht jeder Garten betoniert werde.

Herr Franke erwidert, dass die Anmerkungen des Ratskollegen Winkelmann in sich unlogisch seien. Gerade das derzeit in Arbeit befindliche Baulückenkataster sorge dafür, dass sich der Flächenverbrauch für neue Bauvorhaben minimiere. Dies hänge im Wesentlichen schon damit zusammen, dass bei solchen Baumaßnahmen keine zusätzlichen oder neuen Versorgungsleitungen gelegt werden müssten. Darüber hinaus sei die Erschließung dieser Lückengrundstücke stets gesichert, so dass gerade keine zusätzlichen Flächen betoniert werden müssten. Insofern könne man sagen, dass die Nachverdichtung im besten Sinne ökologisch sinnvoll sei.

Herr Scheil betont, dass auch die früheren Bauausschüsse immer sehr maßvoll mit der Ausweisung neuer Baugebiete umgegangen seien. Nach seiner Meinung habe man sich niemals am allgemeinen „Wettrüsten“ der Gemeinden beteiligt, welche versucht hätten, die Bauwilligen mit immer größeren und attraktiveren Baugebieten zu ködern. Helmstedt habe stets mit Augenmaß gehandelt, was sich letztlich schon dadurch beweisen lassen, dass die Baugebiete der Stadt in relativ kurzer Zeit besiedelt worden sei. Im Moment erlebe man eine gewisse Stagnation, was dazu führe, dass ein großes Baugebiet derzeit nicht unbedingt benötigt werde. Zudem müsse man feststellen, dass das Ende der Fahnenstange fast erreicht sei. Größere Baugebiete werde es in naher Zukunft nicht mehr geben können.

Herr Winkelmann verweist auf die Seite 125 des Umweltberichtes und berichtet, dass er als Vorsitzender des Umweltausschusses auch Mitglied der Gewässerschaukommission gewesen sei. In dieser Funktion habe er immer wieder feststellen müssen, dass die landwirtschaftlichen Betriebe die vorgeschriebenen Mindestabstände zu den Gewässern, die sogenannten Gewässerränder, nicht einhalten würden. Er frage deshalb an, ob der Verwaltung bekannt sei, wie sich die Situation derzeit darstelle.

Herr Geisler erwidert, dass es in diesem Bereich zu keinen wesentlichen Verbesserungen gekommen sei.

Herr Winkelmann verweist auf die Seite 151 des Umweltberichtes und fragt an, ob es seitens der Verwaltung Planungen gebe, zukünftig die Winterdienstfahrzeuge mit Feuchtsalz auszustatten.

Herr Geisler antwortet, dass man im Rahmen einer anstehenden Investition derzeit Überlegungen anstelle, ob auf dem Betriebshof Feuchtsalz für den Winterdienst eingesetzt werden könne. Diese Entscheidung hänge allerdings von einigen wichtigen Faktoren ab, deren Wirtschaftlichkeit man im Moment eingehend prüfe.

Herr Kubiak ergänzt, dass im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit Gespräche mit dem Betriebshof des Landkreises geführt werden würden, um größtmögliche Synergieeffekte erzielen zu können. Dies sei im Bereich des Winterdienstes sicherlich nur schwer möglich. Allerdings gebe es andere Aufgabenfelder, wo eine Kooperation durchaus zu beiderseitigem Nutzen führen könnte.

Herr Preuß betont, dass er seine Zweifel besitze, was die schädigenden Wirkungen des Streusalzes betreffe. Er verweise in diesem Zusammenhang auf den seltsamen Umstand, dass die Straßenbäume an der B 1, welche zweifellos die größte Menge an Streusalz hätten verkraften müssen, am kräftigsten gewachsen seien. Dazu müsse man wissen, dass die meisten Pflanzen und Böden einen gewissen Salzanteil benötigen würden.

Darüber hinaus glaube er nicht, dass sich der Einsatz von Feuchtsalz in der Stadt Helmstedt wirtschaftlich lohnen könne. Man habe eine Vielzahl von Kleinfahrzeugen und jede Menge Bereiche, die nur mit der Hand abgestreut werden könnten, was dazu führe, dass man zwei Systeme parallel laufen lasse. Er könne sich nicht vorstellen, dass ein solcher Parallelbetrieb tatsächlich dazu führen könne, den Winterdienst preiswerter zu machen.

Herr Geisler antwortet, dass die Stadt Helmstedt sich die ökonomischen Aspekte dieses Verfahrens sehr genau ansehen werde. Dies bedeute, dass Feuchtsalz nur dann eingesetzt werde, wenn es tatsächlich ökonomisch und ökologisch sinnvoll erscheint. Eine Anfangsinvestition sei jedoch auf jeden Fall notwendig. Es komme eben darauf an, ob sich innerhalb der Laufzeiten finanzielle Einsparungen entwickeln würden. Darüber hinaus sei der Feuchtsalzeinsatz ohnehin nur bei den großen Fahrzeugen geplant, da diese bestenfalls das Salz nur dorthin streuen sollten, wo es eben auch benötigt wird. Dies führe letztlich auch zu Einsparungen bei der Verbrauchsmenge.

Herr Winkelmann verweist auf die Seite 154 des Umweltberichtes und fragt an, warum im Bericht keine genauen Zahlen der Messstation in Wolfsburg aufgeführt worden seien. Klar sei, dass sich die Luftqualität erheblich verbessert habe. Allerdings hätte er gerne erfahren, in welchen Dimensionen sich diese Verbesserung bewege.

Herr Geisler erläutert, dass man die entsprechenden Internetadressen der Station abgedruckt habe. Unter den entsprechenden Links könne man sich tagesaktuell die Werte ansehen, so dass der Abdruck von Werten, die vor Monaten gemessen worden seien, wenig Sinn mache. Bei der Station in Wolfsburg handele es sich um eine Referenzstation. Für den Betrieb dieser Messanlagen ist das Land Niedersachsen zuständig. Das zuständige Ministerium habe ermittelt, dass die Wolfsburger Werte in etwa der Luftqualität der Stadt Helmstedt entsprechen würden. Zwar gebe es auch drei mobile Messstationen, allerdings seien diese überall im Land im Einsatz und bei der derzeitigen Finanzlage des Landes sei ein solcher Antrag wohl ziemlich aussichtslos.

Frau Klimaschewski-Losch verweist auf die Seite 155 des Umweltberichtes und fragt an, ob es hinsichtlich der elektromagnetischen Strahlen bereits neue Grenzwerte gebe. Im Bericht beziehe man sich auf Werte aus dem Jahre 2001 und sie sei nicht sicher, ob es zwischenzeitlich bereits Aktualisierungen gegeben habe.

Herr Geisler antwortet, dass die abgedruckten Grenzwerte der 26. BImSchVo entnommen worden seien. Diese gesetzliche Verordnung sei seitdem nicht wieder geändert worden, so dass die Werte durchaus aktuelle Gültigkeit besitzen würden.

Frau Klimaschewski-Losch verweist auf die Seite 157 des Umweltberichtes und fragt an, ob es hinsichtlich der Messung an Mobilfunkmasten einen bestimmten Rhythmus für die Wertermittlung gebe.

Herr Geisler erläutert, dass ein wie auch immer festgelegter zeitlicher Rhythmus nicht existieren würde. Dies hänge vor allem damit zusammen, dass unterhalb der Mobilfunkmasten überhaupt keine Strahlung mehr messbar sein dürfe. Insofern mache die Ermittlung nur in einer bestimmten Höhe Sinn. Im vorliegenden Falle sei es dagegen um die Hintergrundbelastung einer solchen Anlage gegangen.

Herr Diedrich verweist auf die Seite 158 des Umweltberichtes und fragt an, wann mit der endgültigen Bearbeitung der Punkte 6.3 und 6.4 auf dieser Seite zu rechnen sei.

Herr Geisler erwidert, dass die Bearbeitung nach der Sommerpause abgeschlossen sei, so dass die Punkte in der Endfassung abgearbeitet seien.

Frau Wiesenborn dankt den Mitgliedern des Bau-, Umwelt- und Werksausschusses für die Behandlung des Umweltberichtes und schließt die Beratung zu diesem Bericht ab.

 
TOP 8 Bauleitplanung Helmstedt; 51. Änderung des Flächennutzungsplanes "Windmühlenberg- Neufassung"; - Feststellungsbeschluss

Protokoll:

 Frau Wiesenborn verweist auf die Vorlage.

Der Bau-, Umwelt- und Werksausschuss verweist die Vorlage ohne weitere Anmerkung zur Beschlussfassung an den Verwaltungsausschuss.


TOP 9 Bauleitplanung Helmstedt; Bebauungsplan "Windmühlenberg-Neufassung"; - Satzungsbeschluss -.

Protokoll:

Frau Wiesenborn verweist auf die Vorlage.

Der Bau-, Umwelt- und Werksausschuss verweist die Vorlage ohne weitere Anmerkung zur Beschlussfassung an den Verwaltungsausschuss.


TOP 10 Bauleitplanung Helmstedt; Bebauungsplan J328 "Innenstadt-Süd"; (1. Änderung) - Aufstellungsbeschluss -

Protokoll:

 Frau Wiesenborn verweist auf die Vorlage.

Herr Kubiak erklärt, dass dieses Thema bereits mehrfach im Innenstadtausschuss diskutiert worden sei. Da der Bau-, Umwelt- und Werksausschuss für die Aufstellung des Bebauungsplanes zuständig sei, habe der Innenstadtausschuss die Sache nunmehr an den verfahrensleitenden BUWA abgegeben. Im vorliegenden Falle handele es sich lediglich um die Verfahreneröffnung. Detaillierte Festsetzungen und konkrete Bestimmungen werde man später im eigentlichen Bebauungsplan einarbeiten, so dass es am heutigen Tage nur darum gehe, die Thematik anzuschieben.

Herr Diedrich betont, dass die CDU-Fraktion auf der Forderung bestehe, wonach die Neuerrichtung einer Spielhalle nur dann zulässig sei, wenn an anderer Stelle der Betrieb einer solchen Vergnügungsstätte aufgegeben werde. Darüber hinaus sei man strikt gegen einen Durchbruch vom Holzberg zur Kornstraße. Diese beiden Punkte sollten in einem Bebauungsplan festgelegt werden.

Herr Kubiak erwidert, dass diese Forderungen von der Verwaltung umgesetzt werden würden. Allerdings weise er darauf hin, dass er sich nicht vorstellen könne, dass ein Gebäudeeigentümer freiwillig auf seinen Bestandsschutz verzichte. Dabei gehe es immerhin um sehr viel Geld und er könne nicht erkennen, wo der Vorteil für den Bestandsschutzaufgebenden liegen würde. Somit bedeute dieser Aufstellungsbeschluss zunächst einmal, dass die Verwaltung in verschiedene Verhandlungen treten solle.

Sollte sich keine Einigung mit den einzelnen Betroffenen abzeichnen, habe der Rat jederzeit die Möglichkeit, dass Verfahren abzubrechen.

Herr Preuß merkt an, dass er es für unsinnig halte, wenn dieses Verfahren eröffnet werde, ohne das die Zweifelsfragen eindeutig geklärt worden seien. Insofern plädiere er dafür, dass zunächst die Frage der Aufgabe des Bestandsschutzes geklärt werde, bevor man das Verfahren weiter betreibe.

Frau Weber-Püschner beantragt, die Vorlage zurück in die Fraktionen zu nehmen. Der Punkt des Bestandsschutzes sei im Grunde das Zünglein an der Waage. Solange diese Thematik nicht geklärt sei, könne man der Verfahreneröffnung nicht zustimmen.

Herr Franke betont, dass es sich hier lediglich um einen Aufstellungsbeschluss handeln würde. Dies bedeute, dass noch keine Festsetzungen getroffen werden, die anschließend unumkehrbar seien. Im vorliegenden Falle gehe es aber auch darum, eventuell die unbefriedigende Situation am Holzberg klären zu können. Insofern stelle die Verfahrenseröffnung die Wahrung einer Chance dar. Nicht zuletzt gehe es hier auch um zeitliche Abläufe, die schon deshalb eingehalten werden sollten, um den Investor nicht völlig aus der Stadt zu vertreiben.

Da die Thematik mehr als ausreichend diskutiert worden sei, stelle die Verweisung in die Fraktionen für ihn eine Art Mutlosigkeit dar.

Sodann fasst der Bau-, Umwelt- und Werksausschuss mit 6 Ja-Stimmen bei 2 Nein-Stimmen folgenden Beschluss:

Dem Antrag des Ratsmitgliedes Weber-Püschner auf Rücknahme der Vorlage in die Fraktionen wird zugestimmt. 


TOP 11 Bekanntgaben

Protokoll:

Bekanntgaben liegen nicht vor.

 
TOP 11.1 Sanierung der Heinrich-Kremp-Straße

Protokoll:

Herr Kubiak berichtet, dass die Anwohnerversammlung zwischenzeitlich stattgefunden habe und man sich in deren Rahmen auf ein bestimmtes Konzept geeinigt habe. Am gestrigen Tage habe man die Anwohner noch einmal ins Rathaus eingeladen, um spezielle Details der Sanierung abzustimmen. Kernpunkt der Diskussion sei die geplante Verkehrsberuhigung der Straße mittels dreier Einbuchtungen gewesen, in welche Säuleneichen gepflanzt werden sollen. Als Fazit könne er festhalten, dass die Anwohner der Heinrich-Kremp-Straße von dem offenen Prozess begeistert gewesen seien. Die Möglichkeit an der Planung aktiv mitzuwirken, habe letztlich zu einer hohen Akzeptanz der Sanierung bei den Betroffenen geführt.

Sodann nimmt der Bau-, Umwelt- und Werksausschuss die Bekanntgabe ohne weitere Anmerkung zur Kenntnis.

 
TOP 11.2 Großspielgerät im Volkspark

Protokoll:

 Herr Kubiak berichtet, dass bei einer Routineüberprüfung der Spielgeräte im Volkspark festgestellt worden sei, dass die Verkehrssicherheit des Großspielgerätes nicht mehr gegeben sei. Entsprechende Mittel für den Ersatz dieses Gerätes seien im Haushalt eingeplant, so dass der Abbau des alten Gerätes und die gleichzeitige Ersatzbeschaffung in Kürze vorgenommen werden könne.

Sodann nimmt der Bau-, Umwelt- und Werksausschuss die Bekanntgabe ohne weitere Anmerkung zur Kenntnis.

 
TOP 12 Beantwortung von Anfragen aus vorigen Sitzungend

Protokoll:

Beantwortung von Anfragen aus vorigen Sitzungen liegen nicht vor.

 
TOP 13 Anfragen und Anregungen

Protokoll:

a) Frau Weber-Püschner weist darauf hin, dass sich im Brunnental hinter dem sogenannten Pluderbusch wieder einige Teiche im Wald gebildet hätten, die dort wirklich schön anzusehen seien. Leider würden aus den Gewässern an verschiedenen Stellen Bäume herausragen, die sicherlich früher oder später vermodern würden. Sie frage deshalb an, ob es die Möglichkeit gebe, diese Gehölze zu entfernen. Dies sei zunächst einmal ein schönerer Anblick, diene aber sicherlich auch der Verkehrssicherheit in diesem Bereich.

Herr Geisler erwidert, dass es sich dabei um ehemalige Fischteiche handeln würde, die aufgrund der Trinkwasserförderung ausgetrocknet seien. Nach der Einstellung der Förderung und dem Ansteigen des Grundwasserspiegels würden diese Teiche nunmehr wieder voll laufen. Die Gehölze hätten sich dort zu einer Zeit angesiedelt, als die Teiche ausgetrocknet waren. Nunmehr stünden sie im Wasser und würden in einiger Zeit absterben, da sie den Dauerstau nicht vertragen würden.

Zudem müsse man beachten, dass die Teiche auf dem Gelände des Forstes liegen würden und die Stadt daher wenig Eingriffsmöglichkeiten besitzen würde. Er werde sich die Lage jedoch bei einer Ortsbesichtigung einmal ansehen und anschließend berichten.

b) Herr Preuß weist darauf hin, dass der Clarabadteich nach seiner Beobachtung zunehmend mit einer Belastung durch Ocker zu tun habe. Diese Entwicklung könne dazu führen, dass der Teich irgendwann kippe und Fischen sowie anderen Lebewesen der Lebensraum entzogen werde. Er frage deshalb an, ob es Möglichkeiten gebe, diese Entwicklung aufzuhalten.

Herr Geisler antwortet, dass die dargestellte Problematik auch im Umweltbericht thematisiert worden sei. Auslöser für die dargestellten Probleme sei auch hier der Anstieg des Grundwasserspiegels im Brunnental. Dieses Wasser sei erfahrungsgemäß sehr eisenhaltig. Sobald das Grundwasser nach oben gedrückt werde, löse es verschiedene Eisenbestandteile und wenn diese in der Folge mit Sauerstoff in Berührung kommen, würden sie oxidieren und das ockerfarbene Eisenhydroxit falle aus. Diese Entwicklung sei für den Teich natürlich gefährlich und man sei derzeit bemüht, verschiedene Lösungsmöglichkeiten zu überprüfen. Dabei müsse man beachten, dass solche Maßnahmen enorm kostenintensiv seien.

c) Herr Gogolin verweist noch einmal auf die Lärmschutzproblematik an der Bahnstrecke nach Marienborn. Nachdem die Bahn AG nun mitgeteilt habe, dass sie am derzeitigen Zustand nichts ändern werde, stelle sich für ihn die Frage, wie die Stadt Helmstedt reagieren werde. Er könne sich gut vorstellen, dass die Betroffenen die momentane Situation nicht hinnehmen und Lösungen fordern würden. Dabei sei es durchaus denkbar, dass auch die Stadt Helmstedt in die Pflicht genommen werden würde. Eine Frage könnte beispielsweise lauten, warum die Stadt die Lücke nicht selber schließe.

Herr Geisler erwidert, das die gesamte Maßnahme im Gebiet der Lärmsanierung liegen würde. Dies bedeute, dass nach der Lärmsanierungsrichtlinie ein Nachtwert von 60 dBA und ein Tagwert von 70 dBA anzustreben sei. In der sogenannten Lärmvorsorge würden dagegen wieder andere Richtwerte gelten. Insofern könne man der Bahn keine Vorwürfe machen, da sie sich lediglich an die von der Politik festgelegten Werte gehalten habe. Sollten sich diese Werte auf der politischen Ebene ändern, würde die Bahn nacharbeiten müssen. Zum jetzigen Zeitpunkt seien die Maßnahmen zur Lärmsanierung jedoch abgeschlossen und die vorgeschriebenen Werte würden eingehalten.

Die Stadt Helmstedt selber könne an den Lärmschutzwänden nichts verbessern oder ändern, da es sich um Eigentum der Deutschen Bahn AG handele.

d) Herr Winkelmann fragt an, ob geplant sei, die im Baugebiet Galgenbreite gepflanzten aber nicht angewachsenen Bäume in absehbarer Zeit zu ersetzen.

Herr Geisler erwidert, dass mit der Firma ein entsprechender Vertrag geschlossen worden sei. Insofern könne man davon ausgehen, dass die Bäume zeitnah ersetzt werden würden.

e) Frau Wiesenborn verweist auf den Brunnen am Lindenplatz und fragt an, warum dieser noch nicht in Betrieb genommen worden sei. Sie erinnere in diesem Zusammenhang an die Haushaltsdiskussionen, während derer der Weiterbetrieb der städtischen Brunnen beschlossen worden sei.

Herr Geisler erwidert, dass der Brunnen in Kürze in Betrieb genommen werde.

 

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