Vervollständigung der Lärmschutzwand an der Bahnstrecke
Helmstedt-Magdeburg im Bereich des Steinmühlenkampes durch
die Deutsche Bahn;
- Antrag der BFH/UWG-Gruppe - H
Protokoll:
Frau Wiesenborn verweist auf die Vorlage.
Herr Beber erklärt, dass der Hintergrund des Antrages der BFH/UWG-Gruppe die Tatsache sei, dass es nach der Fertigstellung der Lärmschutzwand zu massiven Beschwerden von Anwohnern gekommen sei, welche deutlich zum Ausdruck gebracht hätten, dass sich die Lärmsituation nach Fertigstellung der Schallschutzwand in einigen Bereichen sogar verschlechtert habe. Nach Auffassung der Anlieger sei für diesen Umstand die etwa 80 bis 100 Meter breite Lücke in der Lärmschutzwand verantwortlich, die sich im Bereich der Erfurter Straße befinde. Betroffen seien vor allem die in dieser Straße befindlichen Seniorenwohnungen. Ein weiterer Schwerpunkt der Lärmbelästigung finde sich am Roten Torweg, was sicherlich auf die Tatsache zurückzuführen sei, dass eine Schutzwand im Bereich der Eisenbahnbrücke an der Beendorfer Straße fehle.
Herr Kubiak erläutert noch einmal die wesentlichen Inhalte der Vorlage und verweist auf die Stellungnahmen der Verwaltung, in denen man die Verantwortlichen der Deutschen Bahn immer wieder auf die Notwendigkeit eines Lückenschlusses bei der Errichtung einer Lärmschutzwand hingewiesen habe.
Herr Rohm weist darauf hin, dass man die Deutsche Bahn AG im Grunde nur durch eine entsprechende Resolution des Rates dazu bewegen könne, über die derzeitige Situation noch einmal nachzudenken. Festzustellen bleibe, dass es sich um eine Baumaßnahme des Unternehmens handele und nur dieses auch für Abhilfe sorgen könne. Insofern sollte der Rat der Stadt Helmstedt seinen ganzen Einfluss an entsprechender Stelle geltend machen, damit der geforderte Lückenschluss eventuell doch noch realisiert werde.
Herr Buttler erklärt, dass er angenommen habe, die Bahn beschäftige für den Bereich des Lärmschutzes Fachleute. Natürlich könne man im Grunde froh darüber sein, dass die Deutsche Bahn AG freiwillig Maßnahmen durchführe, um die Bevölkerung vor Lärmbelästigungen zu schützen, nur dürfe dies nicht dazu führen, dass wesentliche Standards außer acht gelassen werden. Des Weiteren könne ihn der Hinweis auf einen bestehenden Finanzierungsmangel in keiner Weise überzeugen. Wenn man bedenke, dass die Errichtung der Lärmschutzwand über mehrere hundert Meter einige Millionen Euro gekostet habe, dann stellt sich dem objektiven Betrachter natürlich die Frage, warum die restlichen 80 Meter plötzlich nicht mehr zu finanzieren gewesen sein sollen. Er sei in dieser ganzen Frage von der Deutschen Bahn AG einfach enttäuscht.
Herr Kubiak erwidert, dass die Berechnungen der Experten deutschlandweit standardisiert seien. Insofern werde man den Fachleuten der Deutschen Bahn AG in dieser Hinsicht wenig vorwerfen können. Trotzdem weise er nochmals darauf hin, dass die Verwaltung in ihrer Stellungnahme zum geplanten Lärmschutz eindringlich darauf hingewiesen habe, dass die entstehende Lücke im Bereich der Erfurter Straße zu einer subjektiv empfundenen Lärmbelästigung führen könne. Die Deutsche Bahn AG habe darauf hin mitgeteilt, dass der geforderte Lückenschluss rechtlich nicht zwingend sei, da es sich um eine freiwillige Maßnahme des Unternehmens handele. Man müsse in diesem Zusammenhang wissen, dass die vom Bund für den Lärmschutz bereitgestellten Mittel grundsätzlich deutschlandweit eingesetzt werden und man sich deshalb in Konkurrenz zu anderen Antragstellern befinde, wenn man einen Lückenschluss fordere, den die Experten als nicht zwingend notwendig einstufen würden. Er schlage vor, dass man die Vertreter der Deutschen Bahn AG zur nächsten Ausschusssitzung einlade, um allen Beteiligten Gelegenheit zu geben, zu dieser Thematik Stellung zu nehmen.
Herr Winkelmann weist darauf hin, dass Resolutionen erfahrungsgemäß nicht sehr erfolgversprechend seien. Für ihn sei es in keiner Weise nachvollziehbar, wie sich eine Lärmbelästigung noch verstärken könne, wenn entsprechende Schutzmaßnahmen durchgeführt worden seien. Nach seiner Auffassung sollte der Rat und die Verwaltung alle zur Verfügung stehenden Mittel nutzen, um einen gewissen Druck auf die Deutsche Bahn AG auszuüben. Er könne sich gut vorstellen, dass man in dieser Sache auch die Bundes- und Landtagsabgeordneten um entsprechende Unterstützung bitte.
Herr Geisler weist darauf hin, dass die geplante Lärmsanierung Zielwerte von 70 Dezibel (Tag) bzw. 60 Dezibel (Nacht) vorgegeben habe. Dies seien auch bei objektiver Betrachtung sehr hohe Lautstärken. Insofern konnte man zu keiner Zeit davon ausgehen, dass ein Zustand von angenehmer Ruhe erreicht werde. Die Deutsche Bahn AG hatte lediglich geplant, den Lärm für die Anwohner erträglicher zu machen. Es sei niemals Ziel gewesen, die Lärmbelästigung völlig auszuschalten oder auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Letztlich seien die Fachleute der Deutschen Bahn AG kühle Mathematiker, welche bestimmte Ausgangswerte in bestehende Formeln einsetzen würden. Wenn sich dann die zu schließende Lücke von 80 Metern nicht wirtschaftlich darstellen lasse, dann verzichte das Unternehmen auf eine Investition.
Herr Buttler erwidert, dass er sich des Eindrucks nicht erwehren könne, dass die Gesamtinvestition im Grunde unnötig gewesen sei, da die Deutsche Bahn AG einen wie auch immer gearteten Lärmschutz nur bedingt erreicht habe. Wenn man sich vor Augen halte, dass für die Errichtung der Lärmschutzwand eine Summe von über 1 Mio. € aufgewendet worden sei, dann müsse man sich fragen, ob ein Unternehmen wie die Bahn sich eine solche Fehlinvestition leisten könne.
Herr Geisler weist darauf hin, dass der weitaus größere Teil der Anlieger sicherlich von der neuen Lärmschutzwand profitiere. Darüber hinaus müsse man bedenken, dass die errichteten Wände hochabsorbierend seien und man davon ausgehen könne, dass kein zusätzlicher Lärm entstanden sei. Sofern sich einzelne Anwohner über eine Zunahme des Lärms beschweren würden, könne dies nach seiner Meinung nur daran liegen, dass es insgesamt leiser geworden, an einzelnen Punkten jedoch keine Veränderung eingetreten sei. Dies führe zu einer subjektiv empfundenen Zunahme des Lärms, obwohl objektiv keine Veränderungen messbar seien.
Herr Beber entgegnet, dass die fehlenden 80 Meter wie ein Schalltrichter wirken würden und die Zunahme des Lärms objektiv feststellbar sei. Er wohne selbst in diesem Bereich und habe feststellen müssen, dass es deutlich lauter geworden sei. Des Weiteren sei es nach seiner Meinung unverständlich, dass die Deutsche Bahn den Anwohnern eine Kostenübernahme für schallisolierte Fenster anbiete, wo doch die Mittel für die Lärmschutzmaßnahmen angeblich ausgeschöpft seien. Sofern es also noch Gelder gebe, empfehle er der Deutschen Bahn diese doch lieber in den Lückenschluss als in neue Fenster zu investieren.
Herr Rohm führt aus, dass die Spezialisten der Deutschen Bahn die jetzt auftretenden Probleme hätten erkennen müssen. Zudem habe er den Eindruck, dass sich die Geschwindigkeit der einzelnen Züge wieder erhöht habe, nachdem die Maßnahmen zum Lärmschutz abgeschlossen seien. Dies könne ebenfalls eine Ursache für die Zunahme der Lautstärke sein. Den Hinweis des Kollegen Winkelmann habe er indes zur Kenntnis genommen, frage sich aber, welche Möglichkeiten der Rat der Stadt Helmstedt sonst noch habe. Eine Resolution an die richtigen Adressaten übersandt sei nach seiner Meinung noch immer ein geeignetes Mittel, um einen gewissen Druck auf die entscheidenden Stellen auszuüben.
Herr Diedrich erklärt, dass ein Gespräch mit Vertretern der Deutschen Bahn AG für ihn oberste Priorität besitze. Er erinnere in diesem Zusammenhang an die lange Wartezeit von mehreren Jahren, bevor hinsichtlich des Lärmschutzes in diesem Bereich überhaupt etwas passiert sei. Man müsse davon ausgehen, dass sich gewisse Entwicklungen und Entscheidungen bei der Deutschen Bahn AG nur bedingt beschleunigen lassen. Insofern sollte man die Chance nutzen, um in einem persönlichen Gespräch auf die Probleme hinzuweisen und nachdrücklich auf eine Lösung zu drängen.
Herr Kubiak erklärt, dass man den Hinweis auf die Kosten für den passiven Lärmschutz ziemlich schnell damit abhaken könne, dass die Finanzierung von einigen Schallschutzfenstern für die Deutsche Bahn AG zweifellos günstiger sein dürfte als die restlichen 80 Meter Lärmschutzwand zu bauen. Darüber hinaus müsse man wissen, dass sich die fehlenden 80 Meter für die Deutsche Bahn AG nicht als Lücke sondern als eigenständiger Bauabschnitt darstellen würden. Insofern sollte man in einem Gespräch auch um Überprüfung bitten, ob dieser Abschnitt nicht in ein zukünftiges Lärmschutzprogramm aufgenommen werden könne. Abschließend wolle er anmerken, dass die Deutsche Bahn AG bei ihren Maßnahmen eine tägliche Streckenbelastung von 284 Zügen zugrunde gelegt habe. Tatsächlich würde der betreffende Streckenabschnitt Helmstedt - Marienborn gerade einmal von 127 Zügen frequentiert. Dies bedeute, dass hier noch ein gehöriger Puffer vorhanden sei. Zusammenfassend lasse sich sagen, dass der Sanierungsstandard der Deutschen Bahn AG einfach nicht so hoch sei, als dass sich deutlich spürbare Lärmminderungen nachweisen lassen würden.
Frau Wiesenborn dankt der Verwaltung für die Ausführungen.
Sodann kommen die Mitglieder des Bau-, Umwelt- und Werksausschuss darin überein, dass die Verwaltung eine entsprechende Resolution ausarbeiten solle, welche auch den Streckenabschnitt an der Eisenbahnbrücke über der Beendorfer Straße thematisiere. Zusätzlich sollen Vertreter der Deutschen Bahn AG zu einem Gespräch geladen werden, in dessen Rahmen man die Probleme des Lärmschutzes an der Erfurter Straße ansprechen könne.
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