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Sitzungstermine, Tagesordnungen und Vorlagen

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Bau-, Umwelt- und Werksausschuss (BUWA)

Dienstag, 15. Mai 2007 , 17:00 Uhr
Kleiner Sitzungsraum des Rathauses Helmstedt, Markt 1, 38350 Helmstedt



TOP 1 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Die Einwohnerfragestunde hat stattgefunden.

 
TOP 2 Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung am 13.03.2007

Protokoll:

Der Bau-, Umwelt- und Werksausschuss genehmigt die Niederschrift über die Sitzung am 13.03.2007

 
TOP 3 Vervollständigung der Lärmschutzwand an der Bahnstrecke Helmstedt-Magdeburg im Bereich des Steinmühlenkampes durch die Deutsche Bahn; - Antrag der BFH/UWG-Gruppe - H

Protokoll:

Frau Wiesenborn verweist auf die Vorlage.

Herr Beber erklärt, dass der Hintergrund des Antrages der BFH/UWG-Gruppe die Tatsache sei, dass es nach der Fertigstellung der Lärmschutzwand zu massiven Beschwerden von Anwohnern gekommen sei, welche deutlich zum Ausdruck gebracht hätten, dass sich die Lärmsituation nach Fertigstellung der Schallschutzwand in einigen Bereichen sogar verschlechtert habe. Nach Auffassung der Anlieger sei für diesen Umstand die etwa 80 bis 100 Meter breite Lücke in der Lärmschutzwand verantwortlich, die sich im Bereich der Erfurter Straße befinde. Betroffen seien vor allem die in dieser Straße befindlichen Seniorenwohnungen. Ein weiterer Schwerpunkt der Lärmbelästigung finde sich am Roten Torweg, was sicherlich auf die Tatsache zurückzuführen sei, dass eine Schutzwand im Bereich der Eisenbahnbrücke an der Beendorfer Straße fehle.

Herr Kubiak erläutert noch einmal die wesentlichen Inhalte der Vorlage und verweist auf die Stellungnahmen der Verwaltung, in denen man die Verantwortlichen der Deutschen Bahn immer wieder auf die Notwendigkeit eines Lückenschlusses bei der Errichtung einer Lärmschutzwand hingewiesen habe.

Herr Rohm weist darauf hin, dass man die Deutsche Bahn AG im Grunde nur durch eine entsprechende Resolution des Rates dazu bewegen könne, über die derzeitige Situation noch einmal nachzudenken. Festzustellen bleibe, dass es sich um eine Baumaßnahme des Unternehmens handele und nur dieses auch für Abhilfe sorgen könne. Insofern sollte der Rat der Stadt Helmstedt seinen ganzen Einfluss an entsprechender Stelle geltend machen, damit der geforderte Lückenschluss eventuell doch noch realisiert werde.

Herr Buttler erklärt, dass er angenommen habe, die Bahn beschäftige für den Bereich des Lärmschutzes Fachleute. Natürlich könne man im Grunde froh darüber sein, dass die Deutsche Bahn AG freiwillig Maßnahmen durchführe, um die Bevölkerung vor Lärmbelästigungen zu schützen, nur dürfe dies nicht dazu führen, dass wesentliche Standards außer acht gelassen werden. Des Weiteren könne ihn der Hinweis auf einen bestehenden Finanzierungsmangel in keiner Weise überzeugen. Wenn man bedenke, dass die Errichtung der Lärmschutzwand über mehrere hundert Meter einige Millionen Euro gekostet habe, dann stellt sich dem objektiven Betrachter natürlich die Frage, warum die restlichen 80 Meter plötzlich nicht mehr zu finanzieren gewesen sein sollen. Er sei in dieser ganzen Frage von der Deutschen Bahn AG einfach enttäuscht.

Herr Kubiak erwidert, dass die Berechnungen der Experten deutschlandweit standardisiert seien. Insofern werde man den Fachleuten der Deutschen Bahn AG in dieser Hinsicht wenig vorwerfen können. Trotzdem weise er nochmals darauf hin, dass die Verwaltung in ihrer Stellungnahme zum geplanten Lärmschutz eindringlich darauf hingewiesen habe, dass die entstehende Lücke im Bereich der Erfurter Straße zu einer subjektiv empfundenen Lärmbelästigung führen könne. Die Deutsche Bahn AG habe darauf hin mitgeteilt, dass der geforderte Lückenschluss rechtlich nicht zwingend sei, da es sich um eine freiwillige Maßnahme des Unternehmens handele. Man müsse in diesem Zusammenhang wissen, dass die vom Bund für den Lärmschutz bereitgestellten Mittel grundsätzlich deutschlandweit eingesetzt werden und man sich deshalb in Konkurrenz zu anderen Antragstellern befinde, wenn man einen Lückenschluss fordere, den die Experten als nicht zwingend notwendig einstufen würden.

Er schlage vor, dass man die Vertreter der Deutschen Bahn AG zur nächsten Ausschusssitzung einlade, um allen Beteiligten Gelegenheit zu geben, zu dieser Thematik Stellung zu nehmen.

Herr Winkelmann weist darauf hin, dass Resolutionen erfahrungsgemäß nicht sehr erfolgversprechend seien. Für ihn sei es in keiner Weise nachvollziehbar, wie sich eine Lärmbelästigung noch verstärken könne, wenn entsprechende Schutzmaßnahmen durchgeführt worden seien. Nach seiner Auffassung sollte der Rat und die Verwaltung alle zur Verfügung stehenden Mittel nutzen, um einen gewissen Druck auf die Deutsche Bahn AG auszuüben. Er könne sich gut vorstellen, dass man in dieser Sache auch die Bundes- und Landtagsabgeordneten um entsprechende Unterstützung bitte.

Herr Geisler weist darauf hin, dass die geplante Lärmsanierung Zielwerte von 70 Dezibel (Tag) bzw. 60 Dezibel (Nacht) vorgegeben habe. Dies seien auch bei objektiver Betrachtung sehr hohe Lautstärken. Insofern konnte man zu keiner Zeit davon ausgehen, dass ein Zustand von angenehmer Ruhe erreicht werde. Die Deutsche Bahn AG hatte lediglich geplant, den Lärm für die Anwohner erträglicher zu machen. Es sei niemals Ziel gewesen, die Lärmbelästigung völlig auszuschalten oder auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Letztlich seien die Fachleute der Deutschen Bahn AG kühle Mathematiker, welche bestimmte Ausgangswerte in bestehende Formeln einsetzen würden. Wenn sich dann die zu schließende Lücke von 80 Metern nicht wirtschaftlich darstellen lasse, dann verzichte das Unternehmen auf eine Investition.

Herr Buttler erwidert, dass er sich des Eindrucks nicht erwehren könne, dass die Gesamtinvestition im Grunde unnötig gewesen sei, da die Deutsche Bahn AG einen wie auch immer gearteten Lärmschutz nur bedingt erreicht habe. Wenn man sich vor Augen halte, dass für die Errichtung der Lärmschutzwand eine Summe von über 1 Mio. € aufgewendet worden sei, dann müsse man sich fragen, ob ein Unternehmen wie die Bahn sich eine solche Fehlinvestition leisten könne.

Herr Geisler weist darauf hin, dass der weitaus größere Teil der Anlieger sicherlich von der neuen Lärmschutzwand profitiere. Darüber hinaus müsse man bedenken, dass die errichteten Wände hochabsorbierend seien und man davon ausgehen könne, dass kein zusätzlicher Lärm entstanden sei. Sofern sich einzelne Anwohner über eine Zunahme des Lärms beschweren würden, könne dies nach seiner Meinung nur daran liegen, dass es insgesamt leiser geworden, an einzelnen Punkten jedoch keine Veränderung eingetreten sei. Dies führe zu einer subjektiv empfundenen Zunahme des Lärms, obwohl objektiv keine Veränderungen messbar seien.

Herr Beber entgegnet, dass die fehlenden 80 Meter wie ein Schalltrichter wirken würden und die Zunahme des Lärms objektiv feststellbar sei. Er wohne selbst in diesem Bereich und habe feststellen müssen, dass es deutlich lauter geworden sei. Des Weiteren sei es nach seiner Meinung unverständlich, dass die Deutsche Bahn den Anwohnern eine Kostenübernahme für schallisolierte Fenster anbiete, wo doch die Mittel für die Lärmschutzmaßnahmen angeblich ausgeschöpft seien. Sofern es also noch Gelder gebe, empfehle er der Deutschen Bahn diese doch lieber in den Lückenschluss als in neue Fenster zu investieren.

Herr Rohm führt aus, dass die Spezialisten der Deutschen Bahn die jetzt auftretenden Probleme hätten erkennen müssen. Zudem habe er den Eindruck, dass sich die Geschwindigkeit der einzelnen Züge wieder erhöht habe, nachdem die Maßnahmen zum Lärmschutz abgeschlossen seien. Dies könne ebenfalls eine Ursache für die Zunahme der Lautstärke sein.

Den Hinweis des Kollegen Winkelmann habe er indes zur Kenntnis genommen, frage sich aber, welche Möglichkeiten der Rat der Stadt Helmstedt sonst noch habe. Eine Resolution an die richtigen Adressaten übersandt sei nach seiner Meinung noch immer ein geeignetes Mittel, um einen gewissen Druck auf die entscheidenden Stellen auszuüben.

Herr Diedrich erklärt, dass ein Gespräch mit Vertretern der Deutschen Bahn AG für ihn oberste Priorität besitze. Er erinnere in diesem Zusammenhang an die lange Wartezeit von mehreren Jahren, bevor hinsichtlich des Lärmschutzes in diesem Bereich überhaupt etwas passiert sei.  Man müsse davon ausgehen, dass sich gewisse Entwicklungen und Entscheidungen bei der Deutschen Bahn AG nur bedingt beschleunigen lassen. Insofern sollte man die Chance nutzen, um in einem persönlichen Gespräch auf die Probleme hinzuweisen und nachdrücklich auf eine Lösung zu drängen.

Herr Kubiak erklärt, dass man den Hinweis auf die Kosten für den passiven Lärmschutz ziemlich schnell damit abhaken könne, dass die Finanzierung von einigen Schallschutzfenstern für die Deutsche Bahn AG zweifellos günstiger sein dürfte als die restlichen 80 Meter Lärmschutzwand zu bauen.

Darüber hinaus müsse man wissen, dass sich die fehlenden 80 Meter für die Deutsche Bahn AG nicht als Lücke sondern als eigenständiger Bauabschnitt darstellen würden. Insofern sollte man in einem Gespräch auch um Überprüfung bitten, ob dieser Abschnitt nicht in ein zukünftiges Lärmschutzprogramm aufgenommen werden könne.

Abschließend wolle er anmerken, dass die Deutsche Bahn AG bei ihren Maßnahmen eine tägliche Streckenbelastung von 284 Zügen zugrunde gelegt habe. Tatsächlich würde der betreffende Streckenabschnitt Helmstedt - Marienborn gerade einmal von 127 Zügen frequentiert. Dies bedeute, dass hier noch ein gehöriger Puffer vorhanden sei. Zusammenfassend lasse sich sagen, dass der Sanierungsstandard der Deutschen Bahn AG einfach nicht so hoch sei, als dass sich deutlich spürbare Lärmminderungen nachweisen lassen würden.

Frau Wiesenborn dankt der Verwaltung für die Ausführungen.

Sodann kommen die Mitglieder des Bau-, Umwelt- und Werksausschuss darin überein, dass die Verwaltung eine entsprechende Resolution ausarbeiten solle, welche auch den Streckenabschnitt an der Eisenbahnbrücke über der Beendorfer Straße thematisiere. Zusätzlich sollen Vertreter der Deutschen Bahn AG zu einem Gespräch geladen werden, in dessen Rahmen man die Probleme des Lärmschutzes an der Erfurter Straße ansprechen könne.


TOP 4 Gewährung von Zuschüssen für ökologisch vorteilhafte Einzelvorhaben in Helmstedt; - Änderung der Förderrichtlinie -P/1

Protokoll:

Frau Wiesenborn verweist auf die Vorlage.

Herr Winkelmann merkt an, dass seine Fraktion diese Vorlage intensiv diskutiert habe. Dabei sei man zu dem Ergebnis gekommen sei, dass die Reduzierung der maximalen Zuschussbeträge in vielen Fällen zu drastisch ausgefallen sei. Vor diesem Hintergrund stelle die Fraktion Bündnis90/ Die Grünen folgende Anträge:

In den nachstehenden Punkten solle der maximale Zuschussbetrag modifiziert werden:

Punkt 11.1. - 1.500,00 € pauschal für den Bau eines hocheffizienten Niedrigenergiehauses

Punkt 11.2. - 1.000,00 € je Umbau/Neukauf bei monovalentem Gasantrieb

Punkt 11.2. -    500,00 € je Umbau/Neukauf bei bivalentem Gasantrieb

Punkt 11.3. -      80,00 € je m³ Speichervolumen der Regenwasserzisterne im Bereich gering

                                           versiegelter Baugebiete mit Trennkanalisation

Punkt 11.7. - bis zu 30 % der nachgewiesenen Kosten, max. 2.000,00 €/ha für die Anlage

                     und Pflege besonders wertvoller Biotopflächen

Punkt 11.7. - bis zu 30 % der nachgewiesenen Kosten, max. 2.000,00 €/ha für die

                     Renaturierung und/oder standortgerechte Bepflanzung von Gewässern

Punkt 11.7. - bis zu 30 % der nachgewiesenen Materialkosten, max. 200,00 € für die

                     Schaffung von Brutmöglichkeiten für Vögel oder von Fledermausquartieren

Herr Franke betont, dass seine Fraktion nach wie vor auf dem Standpunkt stehe, dass eine ökologische Förderung von Einzelvorhaben nicht Aufgabe der Stadt Helmstedt sei. Es gebe gerade in diesem Bereich einige staatliche Stellen, die für Maßnahmen des Umweltschutzes Subventionen bereithalten würden. Ein Blick auf den Etat der Stadt Helmstedt zeige deutlich, dass freiwillige Leistungen in diesem Rahmen einfach nicht mehr leistbar seien. In diesem Zusammenhang verweise er auch auf die Tatsache, dass die Stadt Helmstedt derzeit Maßnahmen fördere, die schon von anderer Stelle eine finanzielle Unterstützung erfahren würden. Ein defizitärer Haushalt sei in keiner Weise dazu geeignet, Doppelförderungen zu finanzieren.

Er könne sich auch nicht vorstellen, dass die finanziellen Anreize der städtischen Förderung letztlich tatsächlich darüber entscheiden, ob ein Bauherr eine Maßnahme durchführe oder von einer Investition in Umwelttechnik absehe.

Herr Diedrich merkt an, dass er sich den Ausführungen seines Ratskollegen Franke anschließen könne. Dabei gehe es der CDU-Fraktion speziell um die Frage der Finanzierbarkeit von freiwilligen Leistungen. Die ökologische Förderung sei ohne Zweifel eine wichtige Angelegenheit, nur könne sich die Stadt Helmstedt die Zuschüsse aufgrund der prekären Haushaltslage nicht mehr in vollem Umfange leisten. Die Reduzierung der Förderkulisse von 100.000,- € auf nunmehr 40.000,- € sei zwar sicherlich schmerzhaft, andererseits würde der Restbetrag zeigen, dass die Stadt nach wie daran interessiert sei, sich für Projekte des Umweltschutzes zu engagieren. Das man dies nicht mehr im gewohnten Umfange tun könne, habe weniger mit einem fehlendem Umweltbewusstsein als vielmehr mit der katastrophalen Haushaltslage zu tun.

Herr Rohm regt an, die Doppelförderung grundsätzlich abzuschaffen. Es könne nicht sein, dass Antragsteller von zwei staatlichen Stellen Gelder bekommen würden und man somit in einen Förderwettstreit der öffentlichen Hand trete. Darüber hinaus habe man beschlossen, Anträge von staatlichen Institutionen grundsätzlich nicht mehr zu berücksichtigen, was sicherlich zu einer Entlastung des Ansatzes führen werde. Die von Herrn Winkelmann gestellten Anträge seien zumindest in einigen Punkten überdenkenswert, so dass er beantrage, die Vorlage noch einmal an die Fraktionen zu verweisen.

Nach kurzer Diskussion kommen die Mitglieder des Bau-, Umwelt- und Werksausschusses überein, die Vorlage zurück an die Fraktionen zu überweisen.


TOP 5 Umweltbericht; - weitere Beratung ab Seite 100 des Entwurfes -P

Protokoll:

Frau Wiesenborn verweist auf den Umweltbericht, der ab Seite 100 weiter zu behandeln ist.

Herr Winkelmann nimmt Bezug auf Seite 104 des Umweltberichtes und fragt an, ob es möglich sei, den Grundwasserspiegel in den stillgelegten Peilbrunnen weiterhin zu ermitteln. Dies sei bis zum Jahre 2005 regelmäßig geschehen und danach aufgrund der Einstellung der Wasserförderung unterblieben.

Herr Geisler erwidert, dass dies nicht möglich sei, da die entsprechenden Brunnen nicht mehr in Funktion seien.

Herr Diedrich weist auf die entsprechenden Peilbrunnen der BKB AG hin. Seines Wissens nach ermittele das Unternehmen in regelmäßigen Abständen die Grundwasserstände an ausgewählten Stellen.

Herr Geisler ergänzt, dass man die von der BKB AG festgestellten Werte bereits in den Umweltbericht habe einfließen lassen.

Frau Klimaschewski-Losch verweist auf die Seite 109 des Umweltberichtes und fragt an, ob die Helmstedter Bevölkerung wie geplant über die Umstellung des Trinkwassers informiert worden und in welcher Form dies geschehen sei.

Herr Geisler erwidert, dass es eine Pressemitteilung gegeben habe. Weitere Informationsmöglichkeiten seien nicht genutzt worden.

Frau Klimaschewski-Losch verweist auf die Seite 111 des Umweltberichtes und fragt an, ob es neue Erkenntnisse hinsichtlich des November-Effektes gebe.

Herr Geisler antwortet, dass der Verwaltung keine neuen Erkenntnisse in dieser Richtung vorliegen würden.

Herr Winkelmann verweist auf die Seite 112 des Umweltberichtes und gibt seiner Freude darüber Ausdruck, dass die am Maschstadion installierte Regenwassernutzungsanlage zu einer erheblichen Einsparung beim Trinkwasserverbrauch geführt habe. Dies sei ein Beispiel dafür, dass sich Umweltschutzmaßnahmen auch finanziell positiv auf den entsprechenden Etat auswirken würden.

Herr Winkelmann verweist auf die Seite 116 des Umweltberichtes und fragt an, was mit der dargestellten „Abwasserabgabe“ gemeint sei.

Herr Geisler erwidert, dass es sich bei dieser Abgabe um ein Instrument des Bundes handele, mit dem Maßnahmen zur Abwasserreinigung finanziert werden sollen. Dabei habe die zuständige Stelle verschiedene Parameter eingeführt, welche eine Aussage über die Höhe der Konzentration an Schadstoffen im eingeleiteten Abwasser treffen solle. Mittels verschiedener Formeln werden die Schadstoffkonzentrationen dann wertmäßig dargestellt und führen letztlich zu einem Betrag, der an die entsprechende Stelle abzuführen sei.

Herr Stein ergänzt, dass die Stadt mittelfristig daran arbeite, diese Abwasserabgabe noch weiter senken zu können. Eine Absenkung auf Null sei zwar aus faktischen Gründen (Einwohnerzahl, Industriebetriebe) ausgeschlossen, man habe jedoch durchaus die Möglichkeit durch verschiedene Maßnahmen, wie die direkte Regenwasserableitung aus dem Sternberger Teich, eine Reduzierung der Abgabe zu erreichen. Ziel sei es, einen gleichmäßigen Durchlauf in der Kläranlage zu produzieren, um so die Schadstoffkonzentrationen zu stabilisieren. Bislang fallen gerade bei starken Regenfällen große Mengen an Abwasser an, die zu sogenannten Spitzen in der Schadstoffkonzentration führen würden.

Frau Wiesenborn weist darauf hin, dass man die Behandlung des Umweltberichtes an dieser Stelle abbreche und in der nächsten Sitzung fortführen werde.

 
TOP 6 Bericht und Resümee des diesjährigen Frühjahrsputzes

Protokoll:

Frau Wiesenborn verweist auf die Vorlage.

Herr Kubiak erläutert noch einmal die wesentlichen Inhalte der Vorlage.

Herr Franke merkt an, dass man sich nach seiner Meinung an einem Punkt befinde, wo kleinere Maßnahmen sinnvoller sein könnten. Er verweise in diesem Zusammenhang auf den letzten verkaufsoffenen Sonntag, wo er im Bereich des Hausmannsturm habe beobachten können, wie die Mülleimer völlig überfüllt gewesen seien und der Unrat schon im weiteren Umkreis verteilt worden sei. Es sei für ihn unverständlich, wieso der städtische Betriebshof nicht auf dieses zu erwartende Szenario mit einer Extra-Leerung der Müllbehälter reagiert habe. Die Veranstaltung sei seit langer Zeit bekannt gewesen und erfahrungsgemäß gut besucht. Hier müsse nach seiner Meinung einfach flexibler gehandelt werden.

Darüber hinaus gibt Herr Franke zu bedenken, dass die Zahl und die Standorte der Müllbehälter in der Neumärker Straße nicht unbedingt als ideal zu bezeichnen seien. Die meisten Papierkörbe würden sich in den Seitenstraßen befinden und seien für Besucher der Neumärker Straße nur schwer zu finden. Auf der Haupteinkaufsstraße selber finde man nur im Bereich des Hausmannsturms eine Möglichkeit seinen Müll loszuwerden. Insgesamt sei die Situation nicht zufriedenstellend.

Herr Kubiak erwidert, dass die Mitarbeiter des Betriebshofes an dem betreffenden Sonntag im Einsatz waren und die Verschmutzungen deshalb unmittelbar bei bzw. nach der Veranstaltung verursacht worden sein müssen. Ob es zusätzliche Leerungen der Müllbehälter gegeben habe, könne aufgrund der urlaubsbedingten Abwesenheit des Leiters des Betriebshofes derzeit nicht beantwortet werden. In diesem Zusammenhang weise er jedoch auch auf die Pflicht des Veranstalters hin, auf den von ihm genutzten Flächen für Ordnung und Sauberkeit zu sorgen. Insofern müsse genau geprüft werden, wie die von Herrn Franke beschriebenen Zustände zukünftig wirksam verhindert werden können.

Bezüglich der Müllbehälterproblematik könne er darauf verweisen, dass nach seiner eigenen Beobachtung die Anzahl der Behälter in der Neumärker Straße völlig ausreichend sei. Sicherlich könne man sich über die Anordnung der einzelnen Papierkörbe trefflich streiten, aber er denke schon, dass die einzelnen Behälter erkennbar angeordnet worden seien.

Herr Rohm fragt an, was eine turnusmäßige Begehung der Problembereiche der Stadt Helmstedt an Sach- und Personalkosten auslösen würde. Nach seiner Auffassung werde man nicht verhindern können, dass sich spezielle Ecken bilden, welche immer wieder Anziehungspunkt für illegale Müllablagerungen seien. Es gehe jedoch darum, diese Zustände schnellstmöglich zu beseitigen, um damit entsprechende Zeichen an die Bevölkerung zu senden. Bevor seine Fraktion jedoch in diese Richtung weiterdenke, sei es wichtig, Fakten und Zahlen für die Einrichtung einer solchen Kontrolltruppe zu erfahren.

Herr Viedt weist darauf hin, dass es durchaus auch mit dem vorhandenen Personal Möglichkeiten geben könnte, die allgemeine Situation hinsichtlich der Sauberkeit in der Helmstedter Innenstadt zu verbessern. Denkbar sei zum Beispiel eine Modifikation der Reinigungsintervalle. Hier sei die Kompetenz der Fachleute aus dem FB 32 gefragt, die sicherlich am besten beurteilen könnten, welche Veränderungen sinnvoll erscheinen. Es müsse auch die Frage erlaubt sein, ob der derzeitige Personalstand ausreiche oder Arbeiter aus anderen Bereichen diesen sensiblen Aufgabenbereich unterstützen sollten.

Frau Klimaschewski-Losch moniert, dass die Presseberichte zum diesjährigen Frühjahrsputz einen sehr negativen Eindruck vermittelt hätten. Dies sei schade und zu einem großen Teil unverständlich. Wenn man bedenke, dass sich rund 500 Schülerinnen und Schüler am Frühjahrsputz beteiligt hätten, müsse man objektiv zu der Erkenntnis gelangen, dass dies eine positive Entwicklung sei. Insofern könne sie nicht verstehen, warum die Veranstaltung in der örtlichen Presse derart kritisiert worden sei.

In diesem Zusammenhang möchte sie betonen, dass die SPD-Fraktion den Frühjahrsputz als eine sinnvolle und notwendige Veranstaltung erachte und deshalb für eine Fortführung eintreten werde. Nach ihrer Auffassung wäre es wünschenswert, wenn der Frühjahrsputz an einem festen Termin im Jahr stattfinden würde, so dass sich die Bürgerinnen und Bürger darauf besser einstellen könnten.

Herr Kubiak erwidert, dass die Presseberichte über den Stadtputz in Schöningen zum großen Teil auch nicht sehr positiv ausgefallen seien.

Darüber hinaus möchte er hinsichtlich der Anregungen des Ratsmitgliedes Viedt auf die Vorlage 114/05 verweisen, in welcher ein Bericht des TÜV Nord zur Optimierung der Straßenreinigung in der Stadt Helmstedt abgedruckt worden sei. Diesen Bericht habe man seinerzeit in Auftrag gegeben, um eventuelle Schwachstellen festzustellen und in der Folge natürlich auch abzustellen. Das Fazit der Prüfer des TÜV lautete, dass die Straßenreinigung in der Stadt Helmstedt gut sowie in einigen Bereichen sogar vorbildlich sei. Die Hauptursache für die seit einigen Monaten geführte Diskussion über die Unsauberkeit in der Innenstadt sehe er dagegen in einem anderen Bereich. Fakt sei, dass die Kommunen die geforderten Standards mit immer geringeren Ressourcen erledigen müssten. Fakt sei auch, dass sich die Zunahme des Unrats auf Straßen, Gehwegen und öffentlichen Flächen zu einem großen Teil auf das veränderte Verhalten der Bürgerinnen und Bürger zurückführen lasse. Es sei eine aktuell bedenkliche Entwicklung, dass die Menschen immer weniger Skrupel hätten, ihren Müll einfach dort zu entsorgen, wo sie gerade stehen oder gehen. Dieses Phänomen werde man mit geänderten Reinigungsintervallen kaum wirksam bekämpfen können. Insofern finden die Bemühungen der Politik und der Verwaltung für eine saubere Stadt zu sorgen, ihre Grenze an den knapper werdenden Ressourcen, die für diesen Bereich vorgesehen seien.

Herr Stein ergänzt, dass die Stadt Helmstedt seiner Meinung nach hinsichtlich der Sauberkeitsproblematik ein gewisses Darstellungsproblem besitze. Das Beispiel Braunschweig zeige eindrucksvoll, wie eine solche positive Imagepflege funktioniere. Jeder der öfter in Braunschweig unterwegs sei, könne sicherlich bestätigen, dass dort auch nicht alle öffentlichen Flächen sauber und gepflegt seien. Der Unterschied sei aber, dass Braunschweig die Aktionen zur Verbesserung dieses Zustandes mit einem riesigen Wirbel positiv darstelle. Manchmal sei genau diese Art der Imagepflege das nötige Quäntchen, was Helmstedt offensichtlich noch fehle.

In diesem Zusammenhang gebe er zu bedenken, dass repressive Maßnahmen gegen die Bürger, vor allem wenn sie mit umfassender Kontrolltätigkeit verbunden seien, stets zu Konfrontationen führen würden. Er stehe auf dem Standpunkt, dass man den Dialog mit den Bürgern führen müsse. Es sei wichtig, eine gewisse Verantwortung für eine saubere Stadt bei den Helmstedtern zu wecken. Dies werde man jedoch kaum erreichen, wenn die Bürgerinnen und Bürger das Gefühl haben, in gewisser Weise überwacht zu werden. Punktuelle Kampagnen, wie die von der CDU initiierte Mülleimeraktion, seien dagegen genau der richtige Weg, um die Helmstedter für die Problematik zu sensibilisieren und nachhaltig Erfolge zu erzielen. Dazu gehöre natürlich auch die positive Darstellung solcher Aktionen in der Öffentlichkeit.

Sodann nimmt der Bau-, Umwelt- und Werksausschuss die Vorlage ohne weitere Anmerkung zur Kenntnis.


TOP 7 Bericht Budget 32

Protokoll:

Frau Wiesenborn verweist auf die Vorlage.

Herr Diedrich verweist auf die vorletzte Seite des Budgetberichtes, auf der unter anderem auch das Friedhofswesen thematisiert werde. Die 15% Kostensteigerung bei der Grünflächenpflege wurde dabei mit notwendigen Zusatzarbeiten aufgrund des Kapellenneubaus in Emmerstedt begründet. In Klammern sei dabei beispielsweise das Ein- und Ausräumen des Inventars genannt. Er könne in diesem Zusammenhang aus eigener Erfahrung berichten, dass dieses Ein- und Ausräumen höchstens 15 Minuten dauern könne. Insofern sei ihm nicht ganz verständlich, wie die Verwaltung einen derartig hohen Aufwand ermitteln konnte.

Herr Stein erwidert, dass dieses Ein- und Ausräumen nur exemplarisch aufgeführt worden sei. Die Mitarbeiter der Verwaltung hätten im Zuge des Neubaus der Friedhofskapelle in Emmerstedt immer wieder Arbeiten in und um die Kapelle herum ausgeführt. Eine Aufzählung aller Tätigkeiten hätte den Rahmen dieses Berichtes sicherlich gesprengt.

Frau Wiesenborn weist auf die Einsparung in Höhe von 100.000 € bei der Straßenbeleuchtung hin, welche sicherlich begrüßenswert sei. Sie wolle jedoch darauf hinweisen, dass der Sicherheitsaspekt nicht außer acht gelassen werde dürfe. Es könne nicht das Ziel der Konsolidierung sein, die Einwohnerinnen und Einwohner irgendwann völlig im Dunkeln stehen zu lassen.

Sodann nimmt der Bau-, Umwelt- und Werksausschuss die Vorlage ohne weitere Anmerkung zur Kenntnis.


TOP 8 Neufassung der Eigenbetriebssatzung AEH

Protokoll:

Die Vorlage wurde von der Tagesordnung abgesetzt.


TOP 9 Bekanntgaben  
TOP 9.1 Neumärker Straße - Sachstand und weiteres Vorgehen -s H

Protokoll:

Frau Wiesenborn verweist auf die schriftlich vorliegende Bekanntgabe.

Frau Klimaschewski-Losch bemängelt, dass die Purena wegen der anstehenden Leitungssanierung in der Neumärker Straße nicht selbst auf die Stadt Helmstedt zugekommen sei. Dem Unternehmen müsse nach ihrer Meinung bekannt gewesen sein, dass die Leitungen in der Neumärker derselben Marge entstammen würden wie die auf dem Papenberg. Sie finde es traurig, dass man der Purena praktisch die Türen einrennen musste, um sie zur Überprüfung und einer Aussage über die Qualität des Leitungsnetzes zu veranlassen.

Herr Kubiak ergänzt, dass man im Zuge der vorbereitenden Arbeiten für die Sanierung auch eine Überprüfung der Hausanschlüsse veranlasst habe. Dabei sei ermittelt worden, dass zwei Hausanschlüsse erneuert werden müssen. Diese Arbeiten werden in den Sanierungsplan Neumärker Straße integriert und haben somit keinen negativen Einfluss auf den Zeitplan der Maßnahme.

Frau Klimaschewski-Losch fragt an, ob bei der Sanierung der Neumärker Straße vor 10 Jahren irgendwelche Leitungsarbeiten ausgeführt worden seien.

Herr Stein antwortet, dass im Rahmen dieser Baumaßnahme die Abwasserkanäle und die Gasleitungen erneuert worden seien.

Herr Diedrich fragt an, ob es nicht möglich, die entsprechenden Vergaben schon in der heutigen Sitzung zu beschließen, um am 18.06.2007 ohne weitere Verzögerungen mit den Arbeiten beginnen zu können. In diesem Zusammenhang stelle sich zudem die Frage, ob eine Baustellenräumung für die am 15.09.2007 stattfindende Kulturnacht überhaupt ausreiche. Nach Meinung von Fachleuten benötigen die Veranstalter die entsprechenden Flächen in einem begehbaren Zustand, so dass dafür sicherlich zusätzliche Arbeiten erforderlich seien. Er bitte die Verwaltung, diesen Umstand bei den Planungen zu berücksichtigen.

Herr Kubiak erwidert, dass eine Beschlussfassung in der heutigen Sitzung nicht möglich sei, da die Verwaltung aufgrund der neueren Erkenntnisse hinsichtlich der hinzukommenden Arbeiten das Leistungsverzeichnis noch einmal habe überarbeiten müssen. Er bitte insofern um Verständnis.

Bezüglich der geplanten Baustellenräumung zur Helmstedter Kulturnacht könne er ausführen, dass die Verwaltung die entsprechenden Hinweise in den Planungen berücksichtigen werde.

Herr Franke fragt an, ob die geplante Sanierung der Durchleitung tatsächlich ohne jegliche Grabungsarbeiten auskomme. Er könne sich nicht vorstellen, dass man die Sanierung der Hausanschlüsse auf diese Art und Weise durchführen könne.

Herr Stein erklärt, dass es sich bei der zu sanierenden Leitung um den etwa 300 Meter langen Hauptstrang handeln würde. Diese Länge könne man in der Tat nicht ohne die Ausführung von etwa 20 Kopflöchern sanieren.

Herr Viedt fragt an, ob die zusätzliche Baustellenräumung am Tage der Helmstedter Kulturnacht dazu führe, dass man den geplanten Kostenrahmen in Höhe von 200.000 € nicht mehr halten könne. Schließlich handele es sich dabei um Arbeiten, die bislang nicht vorgesehen gewesen seien.

Sodann nimmt der Bau-, Umwelt- und Werksausschuss die Bekanntgabe ohne weitere Anmerkung zur Kenntnis.


TOP 9.2 Regionales Raumordnungsprogramm Großraum Braunschweig - Entwurf 2007 - Stellungnahme im BeteiligungsverfahrenT

Protokoll:

Frau Wiesenborn verweist auf die schriftlich vorliegende Bekanntgabe.

Sodann nimmt der Bau-, Umwelt- und Werksausschuss die Bekanntgabe ohne weitere Anmerkung zur Kenntnis.


TOP 9.3 .Erneuerung der Heinrich-Kremp-Straße.

Protokoll:

Frau Wiesenborn verweist auf die schriftlich vorliegende Bekanntgabe.

Sodann nimmt der Bau-, Umwelt- und Werksausschuss die Bekanntgabe ohne weitere Anmerkung zur Kenntnis.


TOP 9.4 Ausbreitung von gebietsfremden Pflanzenarten (Neophyten) im Landkreis Helmstedt

Protokoll:

Frau Wiesenborn verweist auf die schriftlich vorliegende Bekanntgabe.

Sodann nimmt der Bau-, Umwelt- und Werksausschuss die Bekanntgabe ohne weitere Anmerkung zur Kenntnis


TOP 10 Beantwortung von Anfragen aus vorigen Sitzungen

Protokoll:

Herr Kubiak verweist auf eine Anregung von Frau Klimaschewski-Losch aus der letzten Sitzung des Bau-, Umwelt- und Werksausschusses, welche sich auf die Ausrichtung des Volleyballnetzes in der Grünanlage Galgenbreite bezogen habe.

Hierzu könne er erklären, dass die Ausrichtung des Netzes nach dem Sonnenstand erfolgt sei.

 
TOP 11 Anfragen und Anregungen

Protokoll:

Herr Buttler fragt an, ob es bereits einen neuen Sachstand hinsichtlich des Hinweisschildes an der Autobahn gebe.

Herr Kubiak erwidert, dass man sich bislang in der vorläufigen Haushaltsführung befunden habe und deshalb keine Mittel für diese Maßnahme haben ausgeben dürfen. Die Federführung für die Realisierung der Aufstellung liege bei Herrn Metschke. Erste Gespräche seien bereits erfolgt, so dass davon auszugehen sei, dass es in Kürze mit Ergebnissen gerechnet werden könne.

 

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